Köhler (Piraten): “Verwaltung und Abschleppen – Wo ein Wille, da ein Weg!”

Der Sachverhalt des Antrags “Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Fahrzeugen” (VII-A-00898) wird wieder Verhandlungsgegenstand der Ratsversammlung am 07. Oktober 2020 sein. Der erneuten Abstimmung geht der Widerspruch des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig, Burkhard Jung, zum von der Fraktion Freibeuter initiiertem und von der Mehrheit der Ratsversammlung bestätigten Beschluss in der Ratsversammlung am 16. September 2020 voraus.

Der Widerspruch richtet sich gegen die vom Oberbürgermeister als rechtswidrig bezeichnete Regelentscheidung, wonach das Abschleppen von verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugen von der Stadtverwaltung bevorzugt angeordnet werden soll, im Beschlusstext ist jedoch bewusst der Begriff bevorzugte Maßnahme gewählt, weil dieser eine Einzelfallprüfung nicht ausschließt.

Thomas Köhler, Stadtrat der Piratenpartei in der Fraktion Freibeuter konstatiert: “Um eine Lösung für das Problem des Falschparkens zu finden, muss allerdings die Stadtverwaltung, hier der Oberbürgermeister und der Beigeordnete für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport, Willens sein, diese gemeinsam mit dem Stadtrat zu erarbeiten. Die rechtskonforme Gestaltung einer bevorzugten Abschleppanordnung ist durchaus möglich. Wo ein Wille, da ein Weg!”

Der Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung verweist auf Berlin, wo bei verbotswidrigem Parken regelmäßig mit der Anordnung des Umsetzens gerechnet werden muss. Dort heißt es: „Im Hinblick auf die hohe Verkehrsdichte und die in vielen Bereichen begrenzten Möglichkeiten zum Halten und Parken werden Fahrzeuge häufig so abgestellt, dass konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind. Die Überwachungskräfte der bezirklichen Ordnungsämter und die Polizei sind daher verpflichtet, neben den gebotenen Ahndungsmaßnahmen stets zu prüfen, ob diese Fahrzeuge zur Abwehr der Gefahren umgesetzt werden müssen.”

Darüber hinaus wurde der Oberbürgermeister mit Beschluss des entsprechenden Antrags beauftragt, ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), an Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten. Auch dieser Beschlussvorschlag wurde von der Ratsversammlung am 16. September 2020 mehrheitlich angenommen.

Dissens zum Abschleppen

In der Ratsversammlung am 16.09.2020 beschloss der Stadtrat mehrheitlich den Antrag der Fraktion Freibeuter „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“. Der Oberbürgermeister widersprach daraufhin Satz 2 des Beschlusses, der für eine Freihaltung der genannten Stellen bevorzugt das Abschleppen der Fahrzeuge als angemessene Maßnahme wählen soll, mit der Begründung, es handele sich um eine rechtwidrige Regelentscheidung. Aus Sicht der Freibeuter schließt ein „bevorzugtes Mittel“ nicht die Einzelfallentscheidung aus, erhöht jedoch die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Ein Radfahrer, der wegen eines Kfz auf dem Radweg in den fließenden Verkehr ausweichen muss, oder ein Kind das, wegen zugeparkter Kreuzungsbereiche, ohne Sicht auf die Straße laufen muss, begeben sich in Lebensgefahr. Hier ist der Rechtsbegriff „Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr“ angebracht und somit ein Umsetzen und Freihalten der Verbotsflächen rechtskonform gestaltbar. Der Berliner Bußgeldkatalog drückt das so aus: „Beim verbotswidrigen Parken in folgenden Bereichen muss regelmäßig mit der Anordnung des Umsetzens gerechnet werden“. Die Angelegenheit wird dem Stadtrat nun erneut vorgelegt. Dem Dissenz mit dem Oberbürgermeister stellen sich die Freibeuter, notfalls entscheidet die Landesdirektion.

Thomas Köhler, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 3. Oktober 2020

Null Toleranz für Gewalt

Gewalt gegen Menschen ist Körperversetzung und strafbar. Gewalt gegen Polizisten richtet sich aber gegen uns alle. Sie richtet sich gegen die Gesellschaft, in der wir leben wollen.

Daher sind auch wir alle aufgerufen, klar Position zu beziehen. In welchem Staat wollen wir leben – in einem Staat in dem Gerichte entscheiden was erlaubt und verboten ist oder einer Anarchie, in der das Faustrecht gilt?

Man kann ja darüber diskutieren, ob Häuser leer stehen dürfen. Zivilisierte Menschen regeln das aber in einem Rechtsstaat durch Gesetze und dann entscheiden die Gerichte.

Der vermeintlich gute Zweck heiligt nie die Mittel. Wer entscheidet denn, was gut ist? Jeder für sich? Dem politisch anders denkenden Abgeordneten werden die Fensterscheiben eingeschlagen und Baukräne angezündet. Mitarbeiter von Immobilienfirmen werden niedergeschlagen und Polizisten verprügelt? Ein Regierungspräsident wird ermordet?

Es fängt mit Sachbeschädigung an. Wer sagt, das sei nicht so schlimm, erkennt nicht, wie es weiter geht. Danach kommt oft die Körperverletzung und Einzelne fühlen sich sogar zu einem Mord legitimiert. Wir müssen dieser Gewaltspirale gemeinsam entgegentreten!

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 19. September 2020

 

Köhler (Piraten): “Gegen Gefährdung durch Falschparker im fließenden Verkehr – Hartnäckigkeit im Sinne der Verkehrssicherheit zahlt sich aus”

Die Forderung der Fraktion Freibeuter nach Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen im fließenden Verkehr wird von der Mehrheit der Ratsversammlung am 16. September 2020 bestätigt. Danach wurde der Oberbürgermeister mit Beschluss des entsprechenden Antrags beauftragt, ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), an Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten.

Dazu Piraten-Stadtrat Thomas Köhler, für die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat Mitglied im Fachausschuss Umwelt und Ordnung: “Von im fließenden Verkehr geparkten Fahrzeugen geht eine erhebliche Verkehrsgefährdung für Fußgänger, besonders Kinder und Menschen mit Behinderungen, sowie Radfahrer und Autofahrer aus. Falsch Parken im fließenden Verkehr darf vom Ordnungsamt nicht eher geduldet werden als im ruhenden Verkehr. Hartnäckigkeit im Sinne der Verkehrssicherheit zahlt sich aus.”

Mit Blick auf die Verwaltung, die auch nach Jahren der Begehr der Stadträte den dringenden Handlungsbedarf negiert, das Abschleppen als verhältnismäßiges Mittel sogar ablehnt, zeigt sich Köhler bestärkt durch die Mehrheit des Stadtrates optimistisch: “Wir gehen davon aus, dass die Umsetzung des Beschlusses und damit die Durchsetzung des geltenden Rechts § 12 StVO, unzulässiges Halten und Parken, rechtskonform möglich ist.”

Die Einschätzung Köhlers deckt sich mit den “vier Vorschlägen(n) für einen sicheren Fußverkehr” des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Dort heißt es unter Punkt 4: “Kreuzungsbereiche freihalten, Sichtbeziehungen verbessern. Damit sich Fußverkehr und Kfz-Führende an Kreuzungen besser sehen und in kritischen Situationen entsprechend handeln können, müssen Kreuzungsbereiche konsequent von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Dazu sind Kommunen gefordert, falschparkende Kfz konsequent abzuschleppen*, Poller und Fahrradbügel aufzustellen sowie bauliche Maßnahmen wie vorgezogene Fahrbahnränder zu nutzen.”

Morlok (FDP): “Nachsitzen im Waldstraßenviertel: Belange der Unternehmen und Mitarbeiter vor Ort stärker berücksichtigen!”

FDP-Stadtrat Sven Morlok im Leipziger Stadtrat begrüßt den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts Bautzen, das Bewohnerparken im Waldstraßenviertel im Bereich westlich der Leibnizstraße (Gebiet E) vorläufig außer Vollzug zu setzen. Das Gericht hält die Größe des räumlichen Geltungsbereiches für unzulässig. Einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Vollzug der Bewohnerparkgebiete hatte der Inhaber einer ortsansässigen Steuerkanzlei im Bewohnerparkgebiet E gestellt, dessen Mitarbeiter und Kundschaft in unmittelbarer Nähe zur Kanzlei keinen Parkplatz ohne zeitliche Beschränkung und Kosten fänden.

Morlok: “Der Gerichtsweg des Steuerberaters verdeutlicht die Benachteiligung der Unternehmer im Waldstraßenviertel beim Parken. Nun heißt es, Nachsitzen in Sachen Parkraumkonzept im Waldstraßenviertel. Die Stadt muss ihre Hausaufgaben machen und neben der Anpassung der Größe des Gebietes auch die Belange der Unternehmen und insbesondere der Mitarbeiter, die dort arbeiten, stärker berücksichtigen.”

Das Anliegen des Liberalen: “Mitarbeiter sollten im Waldstraßenviertel den ganzen Tag parken dürfen – selbstverständlich entgeltlich, wie jeder andere auch. Sie sollten jedoch nicht mehrfach am Tag zum Parkautomaten rennen müssen, um ein Parkticket zu lösen.”

Die Fraktion Freibeuter, der FDP-Stadtrat Morlok vorsitzt, hatte in dem Modell der Stadt Leipzig eine Benachteiligung von ortsfremden parkenden Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter gesehen. Eine Initiative der Fraktion Freibeuter, das Parkraumkonzept Waldstraßenviertel mit dem Ziel zu überarbeiten, den Gewerbetreibenden, Freiberuflern und deren Mitarbeitern auf Wunsch einen Mitarbeiterparkausweis auszustellen, mit dem zusammen mit einem zum Preis der Höchstparkdauer am Parkautomaten gezogenen Tagesticket tagsüber des Parken gestattet wird, war von der Mehrheit des Stadtrates abgelehnt worden.

Köhler (Piraten): “Fraktion stellt klar: Kommunale Abschleppflotte absurd!”

Die Fraktion Freibeuter stellt klar, dass die Diskussion um eine kommunale Abschleppflotte in der Stadt Leipzig zu unrecht geführt werde. Die Fraktion Freibeuter hat zu keinem Zeitpunkt die Anschaffung einer kommunalen Abschleppflotte gefordert!

Der Verweis auf die Berliner Verkehrsbetriebe und auf die Stadt Stuttgart war ausschließlich zur Illustration der Wichtigkeit, die andere Städte dem Thema Verkehrsbehinderung beimessen, gedacht. Die unterstellte Zuordnung einer Abschleppflotte zu den Leipziger Verkehrsbetrieben ist darüber hinaus absurd, deren Zuständigkeit entfiele lediglich auf die Freihaltung der Gleisanlagen, wenn das rechtlich überhaupt möglich ist. Es geht der Fraktion jedoch u.a. auch um auf Radwegen abgestellte Fahrzeuge.

Thomas Köhler, Stadtrat der Piratenpartei und für die Fraktion Freibeuter Mitglied im Fachausschuss Umwelt und Ordnung, stellt klar:

„Das Ziel unseres Antrags ist die Durchsetzung des geltenden Rechts, also des § 12 StVO, unzulässiges Halten und Parken, und die Erhöhung der Verkehrssicherheit – nicht eine kommunale Abschleppflotte. Die Diskussion über eine solche ist dem Grundgedanken des Freibeuter-Antrags abträglich.”

“Der Aufbau eines städtischen Abschleppdienstes ist für die Fraktion Freibeuter allein schon aus finanziellen und personellen Gründen nicht das Ziel. Hier entstünde, abgesehen von den Kosten der Anschaffung und Unterhaltung der Fahrzeuge, ein Fachkräftebedarf der kommunal nicht realisierbar ist. Entgegen der landläufigen Meinung, dass die moderne Abschlepptechnik entscheidend ist, sind die Fachkräfte der ausschlaggebende Faktor, ob das Be- und Entladen der falsch geparkten Fahrzeuge schadenfrei durchgeführt wird. Wir haben in Leipzig mehrere Abschlepp- und Bergungsunternehmen, die auch jetzt schon für das Ordnungsamt tätig sind. Hier ist eine Abstimmung mit eben diesen Unternehmen erforderlich”, so Köhler weiter, der 15 Jahre als Kraftfahrer und später als Betriebsleiter im Abschlepp- und Bergungsdienst in Leipzig und Bremen tätig war.

Anbei der Antrag der Fraktion Freibeuter “Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen” (VII-A-00898). Die Beschlussfassung des Antrags ist für die Ratsversammlung am 16. September 2020 vorgesehen.

Ausrufung Klimanotstand: Sofortmaßnahmenprogramm

Ausrufung Klimanotstand: Sofortmaßnahmenprogramm (VI-A-07961-DS-10) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 15.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin den Grünen sehr dankbar dafür, dass sie Veränderungen in ihren Anträgen vorgenommen haben und auch Prüfaufträge formuliert haben. Ich glaube, wir sind im Zieö gar nicht so weit auseinander, dass wir in puncto Klimaschutz auch hier in der Stadt einiges erreichen müssen und dass wir auch Maßnahmen ergreifen müssen. Aber wir beschließen heute nicht das Klimaprogramm der Stadt Leipzig, sondern wir beschließen Sofortmaßnahmen. Ich glaube, dass das auch den Dissens irgendwo erklärt, weil wir nicht über eine langfristige Klimastrategie entscheiden. Da hätten viele Dinge, die Sie ursprünglich als Antrag gestellt haben, auch in der zeitlichen Perspektive ihre Berechtigung. Es geht um ein Sofortmaßnahmenprogramm, und da muss man Dinge anders abwägen, zum Beispiel bei der dezentralen Energieversorgung.
Es ist richtig, dass man Alternativen zur Verfügung hat wie Photovoltaik – Frau Kraft, Sie hatten das angesprochen –, aber zu sagen: Überall dort, wo wir das dezentral nicht erreichen können, ersetzen wir es eben durch Ökostrom, ist Augenwischerei. Dadurch, dass wir Ökostrom einsetzen, wird der Strom nicht ökologischer oder grüner, und es wird nicht weniger CO2 emittiert. Die Produktion bleibt ja zumindest kurzfristig konstant. Was passiert, wenn Sie bei den Stadtwerken mehr Ökostrom einkaufen? – Der Ökostromanteil im Basistarif sinkt. Mehr passiert dabei nicht. Auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu.
Dann macht es eben Sinn, solche Maßnahmen zu prüfen und zu überlegen, wie man sinnvoll auch dezentral klimaneutral Strom produzieren kann. CO2-Vermeidung ist wichtig. Wasserstoff kann einen Beitrag leisten in der Zukunft. Deswegen hat das in der längerfristigen Perspektive durchaus eine größere Berechtigung als in einem Sofortmaßnahmenprogramm. Deswegen macht der Prüfauftrag hier Sinn.
Ich bin Herrn Zenker sehr dankbar, dass er auf die anderen Maßnahmen hingewiesen hat, die wir ergreifen, die wir auf der Tagesordnung haben. Das ist auch das Thema Mobilitätsstrategie. Sie haben gesagt: Na ja, die Dinge, die hier drinstecken, sind im Einzelfall vielleicht gar nicht so teuer. Dem, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich widersprechen, denn die Frage ist: Wer zahlt es denn am Ende? – Bei der Mobilitätsstrategie, wenn wir über neue Schienenstraßen in der Stadt Leipzig reden, dann zahlen wir es als Stadt Leipzig oder wir als Stadt Leipzig über unsere Tochtergesellschaft LVV. Dann sind es unsere Investitionen.
Wenn wir aber Vorgaben für neue Baugebiete machen, dann kostet uns die Vorgabe erst einmal nichts. Aber sie muss natürlich bezahlt werden von den Investoren in den Baugebieten, die natürlich diese Investitionen an ihre Mieter weiterreichen. Das heißt, natürlich bezahlt das jemand, die Mieterinnen und Mieter, die in den Baugebieten wohnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben vor einer Woche zwei Förderprogramme beschlossen: Förderprogramme zur Mietsenkung für große Wohnungen und Förderprogramme zur Mietsenkungen von Anfangsmieten, weil man offensichtlich hier im Stadtrat der Auffassung ist, dass das Mietniveau in Leipzig zu hoch ist. Dass man angesichts dieser Tatsache dann einfach mal in einem Sofortmaßnahmenprogramm Dinge vorschreibt, die sich drastisch auf den Wohnungsmarkt auswirken, nämlich in Form von höheren Mieten, ist für mich nicht nachvollziehbar, weil man beide Dinge im Auge behalten muss. Deswegen gehören eben solche Entscheidungen in ein mittel- und langfristiges Programm, damit man auch sehen kann, wie man diese Dinge sozialverträglich umsetzen kann, und eben nicht in einem Sofortmaßnahmenprogramm.
Ich denke, dass wir insgesamt mit den Verwaltungsstandpunkten in der Synopse eine gute Grundlage für die jetzige Abstimmung haben. Wir sind, wie gesagt, inhaltlich gar nicht so weit auseinander. Jetzt kommt es auf die Perspektive an. Ich denke, dass wir mit dem Beschluss heute nämlich die Grundlage für den Klimaschutz in Leipzig für die nächsten Jahre schaffen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Rudolph (FDP): “Soziale Wohnungspolitik: Menschen statt Beton fördern!”

Angesichts der Beschlussfassung im Leipziger Stadtrat zur Fachförderrichtlinie Große Wohnungen in der Ratsversammlung am 09. Juli 2020, wonach in Leipzig mietpreis- und belegungsgebundene große Wohnungen geschaffen werden sollen, kritisiert die Fraktion Freibeuter zum einen das grundsätzliche Ziel der Förderung in sozialer Wohnungsmarktpolitik und erklärt ihre Gründe für die Ablehnung der Vorlage.

“Wir sind grundsätzlich für eine Förderung einkommensschwacher Familien, kritisieren jedoch mit der Objektförderung den Fokus der Förderung sozialer Wohnungsmarktpolitik”, erläutert Stadträtin Franziska Rudolph, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat. Rudolph verweist auf die Lösung der Freibeuter für einkommensschwache Familien, die Menschen unmittelbar und nicht die Wohnungen zu fördern. „Wir wollen Familien statt Wohnungen fördern! Wir wollen Menschen statt Beton fördern! Und schon gar nicht die Wohnungsgenossenschaften. Und zwar so lange wie die Menschen einen individuellen Bedarf an der Förderung von Wohnen haben. Denn die Bedarfe von Familien ändern sich. Das Einkommen kann wieder steigen, die Kinder flügge werden, während die Eltern weiter und inzwischen unberechtigt in mietpreis- und belegungsgebundenen großen Wohnungen wohnen bleiben.”

Für bezahlbaren Wohnraum sorgen aus Sicht der Freidemokratin Marktmechanismen: “Der Wunsch nach günstigem Wohnraum in Bestlagen Leipzigs kann nicht mit Steuergeldern erfüllt werden. Ein Angebot an bezahlbarem Wohnraum schaffen wir allein durch den Bau von noch mehr Wohnungen, die nicht Sozialwohnungen sind”, ergänzt FDP-Stadträtin Rudolph den Lösungsvorschlag ihrer Fraktion.

Rudolph führt eine vom Freistaat Sachsen in Auftrag gegebene Studie des Forschungsinstituts Empirica an, die zu dem Ergebnis kommt, dass in Leipzig kein Bedarf an sozialem Wohnungsbau besteht, die Ergebnisse sogar der praktizierten Leipziger Wohnungspolitik widersprechen. “Der Wohnungsmarkt in Leipzig ist nicht angespannt, wie landläufig behauptet wird, nicht jetzt und auch nicht in naher Zukunft. Der Anteil der Miete am Einkommen liegt selbst bei geringen Einkommen in Leipzig bundesweit unter dem Durchschnitt. Diese Fakten jedoch werden landläufig ignoriert, die Ergebnisse offenbar von Stadt und Freistaat in den Giftschrank verbannt.”

Im Rahmen der Fachförderrichtlinie zur Schaffung mietpreis- und belegungsgebundener großer Wohnungen sollen auch Fördermittel des Freistaates Sachsen eingesetzt werden: “Eingesetzt werden die bis zu 50 Millionen Euro des Freistaates für Leipzig und Dresden, von denen die Studie sagt, dass sie besser in schrumpfenden Regionen im ländlichen Raum Sachsens eingesetzt wären”, kritisiert Rudolph.

Köhler (Piraten): “Mit dem Duschbus ein kleines Stück Menschenwürde zurückgeben!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat bringt in der Ratsversammlung am 09. Juli 2020 erfolgreich die Verwaltung zur Prüfung eines Duschbusses in der Stadt Leipzig in die Spur.

“Sauberkeit und Hygiene sind nicht nur ein Menschenrecht, sie sind auch für das Selbstbewusstsein und das Wohlgefühl, also für die Würde des Menschen wichtig. Auch in unserer Stadt gibt es Menschen die wohnungslos sind und für die eine tägliche Dusche, ja nicht einmal das tägliche Waschen, keine Selbstverständlichkeit ist. Nicht alle dieser wohnungslosen Menschen können oder wollen eine Einrichtung aufsuchen, in der sie diesem grundlegenden Bedürfnis nachkommen können”, so Stadtrat Thomas Köhler (Piraten), Vertreter der Freibeuter im Fachausschuss Soziales und Gesundheit.

Leipzig kann von der Erfahrung in Hamburg profitieren. In der Hansestadt fährt bereits ein mit vier Duschen ausgestatteter ehemaliger Linienbus die Stadtteile der Hansestadt an. “Den Duschbus für wohnungslose Menschen nutzten in Hamburg in den ersten zwei Monaten nach der Inbetriebnahme etwa 1.000 Gäste – statistisch gesehen jeder in Hamburg lebende obdachlose Mensch einmal. Ein voller Erfolg, den wir uns auch für wohnungslose Menschen in Leipzig wünschen. Wir geben so ein kleines Stück Menschenwürde zurück”, so der von dem Projekt begeisterte Piraten-Stadtrat Köhler.

In Leipzig wird bereits ein mobiler Hilfebus betrieben, der die auf der Straße lebenden Wohnungslosen mit warmen Getränken, Kleidung und Schlafsäcken versorgt. Mit dem Duschbus kann auch dem Wunsch nach Hygiene der Obdachlosen entsprochen werden.

Morlok (FDP): “Jugendparlament goes Sächsische Gemeindeordnung!”

Auf Antrag der Fraktion Freibeuter und mit einer Mehrheit des Leipziger Stadtrates in der Ratsversammlung am 08. Juli 2020 wird sich der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, Burkhard Jung, beim Freistaat Sachsen dafür einsetzen, Jugendparlamente im Freistaat in der Sächsischen Gemeindeordnung zu verankern und mit einem Anfragen- und Antragsrecht auszustatten.

Das Jugendparlament spielt gegenwärtig in der Sächsischen Gemeindeordnung keine Rolle. Dazu der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, Sven Morlok (FDP): “Das Jugendparlament ist die Interessenvertretung junger Menschen. Zur Vertretung seiner Interessen braucht das Jugendparlament das Recht, Anfragen stellen und Anträge einreichen zu können.”

Lediglich das Antragsrecht wird dem Jugendparlament in der Stadt Leipzig gegenwärtig über einen in der Stadt Leipzig gebildeten Jugendbeirat eingeräumt. Beiräte sind laut Sächsischer Gemeindeordnung mit einem Anfragenrecht ausgestattet. “Der Leipziger Stadtrat hat heute mit dem Antrag, das Jugendparlament in der Gemeindeordnung mit den Rechten eines Stadtrates auszustatten, den Oberbürgermeister beauftragt, ein Signal in Richtung Freistaat Sachsen zu senden, die Krücke Jugendbeirat ablegen zu können”, so der Freidemokrat Morlok.