E-Scooter in der Stadt Leipzig

Anfrage:

Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter gemäß Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) auf deutschen Straßen zugelassen.

Hierzu fragen wir an:

1. Wie ist der Umsetzungsstand zu E-Scootern in Leipzig?

2. Bestehen Konzepte im Rahmen der Zulassung von E-Scooter-Verleihdiensten im Stadtgebiet Leipzigs

3. Wann ist mit der Zulassung dieser Dienste zu rechnen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die Stadt Leipzig verfolgt ein Mobilitätskonzept, wonach alle Verkehrsmittel, die den ÖPNV ergänzen, an festen Mobilitätsstationen konzentriert werden. Parallel dazu erfolgt eine Einbindung in die Mobilitätsplattform LeipzigMOVE. In dieses Konzept sollen als neue Verkehrsart auch die E-Scooter im Verleihsystem eingebunden werden. Privat genutzte E-Scooter bilden im Stadtbild bisher eine Ausnahme.

Zur Frage 2:

Der gewerbliche Verleih von E-Scootern im Sinne von E-Tretrollern soll in Leipzig über die Mobilitätsstationen erfolgen, welche von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) betrieben werden. Es wird im öffentlichen Raum daher kein stationsungebundenes Verleihen geben.

Die Verleihfirmen haben zudem konkrete Anforderungen für die Abwicklung des Betriebs zu erfüllen.

Zunächst werden die bestehenden Mobilitätsstationen auf Erweiterungsmöglichkeit für die Bereitstellung der E-Scooter geprüft. Zu einem späteren Zeitpunkt ist geplant, im Stadtgebiet noch zusätzlich reine E-Scooterstationen in Verknüpfung mit ÖPNV-Haltestellen einzurichten. Ansonsten steht es den Anbietern frei, einen Verleih auch von Stationen auf Privatflächen z. B. von Handelseinrichtungen aus, anzubieten.

Zur Frage 3:

Das Interessenbekundungsverfahren erfolgt derzeit durch die LVB. Nach Bewertung der Betriebskonzepte und Verhandlung mit den Anbietern erfolgt die Auswahl und Vergabe der vorhandenen E-Scooter-Stellplätze. Aufgrund der derzeitigen allgemeinen Entwicklung inkl. Corona-Einschränkungen sowie der wirtschaftlichen Situation, kann nur schwer eingeschätzt werden, ob und wie viele Anbieter ihren Geschäftsbetrieb tatsächlich aufnehmen werden.

Der Betrieb soll zunächst als Pilotprojekt befristet auf 2 Jahre erfolgen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Erwerbseinkommen und 365-Euro-Ticket

Anfrage:

Von SPD und Linken wurde beantragt, ein 365-Euro-Ticket unter anderem für die Angestellten der Stadtverwaltung einzuführen. Unter der Annahme, dass Mitarbeiter mit einem Beamtenstatus von dem Ticket nicht ausgeschlossen sein sollen, fragen wir an.

 

  1. Wie viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung erhielten zum Stichtag 31.12.2020 eine monatliche Bruttovergütung gemäß folgender Einkommensgruppen?

 

–          unter 2000 Euro

–          2000 bis unter 3000 Euro

–          3000 bis unter 4000 Euro

–          4000 bis unter 5000 Euro

–          über 5000 Euro

 

  1. Wie hoch war das Durchschnittseinkommen aller erwerbstätigen Einwohner in Leipzig zum 31.12.2020 (falls zu diesem Zeitpunkt nicht verfügbar, bitte zum letzten verfügbaren Zeitpunkt)?

Antwort:

Anmerkung zur Beantwortung der Anfrage:

Der Text der Anfrage lässt darauf schließen, dass eine Beziehung der Werte aus Frage 1 und Frage 2 hergestellt werden soll. Weiter wird im Fragetext auf die „Bruttovergütung“ (Frage 1) sowie das „Durchschnittseinkommen abgestellt (Frage 2).

Einkommensdaten für die Gesamtstadt Leipzig liegen auf Grundlage der Kommunalen Bürgerumfrage (KBU) vor. Im Rahmen der KBU werden Personeneinkommen für Erwerbstätige nach Steuern und Abgaben (Netto) erhoben, diese enthalten neben Erwerbseinkommen weitere Einkünfte, z.B. Kindergeld, Miet- und Pachteinnahmen etc. Dadurch ist ein Vergleich mit Bruttoeinkünften von Bediensteten der Stadtverwaltung nicht möglich.

Um einen Vergleich der Einkünfte von Bediensteten der Stadtverwaltung mit der städtischen Gesamtbevölkerung vornehmen zu können, bedürfte es entsprechender Daten aus der Verdiensterhebung. Die Verdiensterhebung des Statistischen Landesamts Sachsen weist allerdings nur Daten für den Freistaat insgesamt, nicht jedoch für die Kreise aus.

Als Quelle kann aber die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) genutzt werden. Auf Grundlage der VGR (und unter Zuhilfenahme der oben angegebenen Datenquelle und etlicher weiterer Daten und Informationen) können die sogenannten Bruttolöhne und -gehälter auf Kreisebene geschätzt werden. Die aktuellsten Daten aus der VGR für Leipzig sind für das Jahr 2018 verfügbar. Die Ergebnisse finden sich in Antwort 2. In Antwort 1 werden aus Gründen der Vergleichbarkeit ebenfalls Werte für das Jahr 2018 ausgewiesen

Zu Frage 1)

Tab. 1: Bruttovergütungen in der Stadtverwaltung Leipzig
Einkommensgruppe* Anzahl der Personen**31.12.2018
unter 2.000 EURO 207
2.000 bis unter 3.000 EURO 2.644
3.000 bis unter 4.000 EURO 2.669
4.000 bis unter 5.000 EURO 1.444
über 5.000 EURO 846
Gesamt 7.810

* berücksichtigt wurde die monatliche Bruttovergütung inkl. feste Zulagen und variable Bezüge, jedoch ohne Sonderzahlungen

** nur Angestellte und Beamte (ohne Auszubildende, Studenten, Anwärter und Bundesfreiwillige)

Zu Frage 2)

Antwort zu 2: Aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden (unter Zuhilfenahme der oben angegebenen Datenquelle und etlicher weiterer Daten und Informationen) die so genannten Bruttolöhne und -gehälter auf Kreisebene geschätzt. Die Bruttolöhne und -gehälter lagen auf Grundlage der Daten aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in Leipzig (2018) bei 33.861 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer, was einem monatlichen Bruttolohn und -gehalt von 2.822 Euro entspricht (Durchschnittswert, Statistisches Landesamt Sachsen, AK VGRdL). Auch wenn es sich hierbei um eine synthetische Statistik (keine Erhebung) handelt, ist dieser Wert zumindest in seiner inhaltlichen Definition am ehesten mit den in Tab. 1 dargestellten Verdienstangaben vergleichbar. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass es sich um geschätzte Daten aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung mit entsprechenden Unsicherheiten handelt.

In Abbildung 1 sind die entsprechenden Kreiszahlen aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) für die Stadt Leipzig dargestellt. Die Daten beziehen sich auf das Jahr 2018. Dies sind die aktuellsten, derzeit verfügbaren Daten auf Grundlage der VGR. Die Darstellung der Wirtschaftsbereiche erfolgt rein informativ. Deutlich wird, dass sich die Einkünfte in den einzelnen Wirtschaftsbereichen teils erheblich unterschieden. Insbesondere im Verarbeitenden Gewerbe werden in Leipzig deutlich höhere Löhne gezahlt als im Gesamtdurchschnitt der Wirtschaftsbereiche.

 

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Verfassungskonformität von Grundrechtseinschränkungen

Anfrage:

Zur Beurteilung ob, in welchem Umfang und bis wann die in Leipzig verfügten Grundrechtseinschränkungen verfassungskonform sind, bitten wir um die Beantwortungen der nachfolgenden Fragen.

  1. Wie viele Einwohner infizierten sich jeden Monat seit Beginn der Pandemie in Leipzig in den jeweiligen Altersgruppen mit dem Coronavirus (Zahl der Infizierten und Anteil der jeweiligen Altersgruppe in Leipzig)?

 

Altersgruppe März 2020 April 2020 Fortführung bis März 2021
absolut relativ absolut relativ absolut relativ
0 – 14
15 – 34
35 – 59
60 – 69
70 – 79
80 und älter

 

 

  1. Wie viele Einwohner wurden jeden Monat coronabedingt in Leipzig in den jeweiligen Altersgruppen in ein Krankenhaus aufgenommen (Zahl der Neuaufnahmen und Anteil der jeweiligen Altersgruppe in Leipzig, Tabelle wie Frage 1)?

 

  1. Wie viele Einwohner wurden jeden Monat coronabedingt in Leipzig in den jeweiligen Altersgruppen in eine Intensivstation aufgenommen (Zahl der Neuaufnahmen und Anteil der jeweiligen Altersgruppe in Leipzig, Tabelle wie Frage 1)?

 

  1. Wie viele Einwohner sind jeden Monat coronabedingt in Leipzig in den jeweiligen Altersgruppen verstorben (Zahl der Verstorbenen und Anteil der jeweiligen Altersgruppe in Leipzig, Tabelle wie Frage 1)?

 

  1. Wie viele Einwohner in der Altersgruppe 80 und älter hatten bis zum 31.03.2021 eine Erstimpfung und wie viele davon einen Zweitimpfung erhalten (Zahl Geimpften und Anteil der Altersgruppe in Leipzig)?

 

  1. Bis wann werden voraussichtlich alle Einwohner in den nachfolgenden Altersgruppen ein Angebot für eine Erst- und Zeitimpfung erhalten haben?

 

60 – 69 70- 79 80 und älter
Erstimpfung
Zweitimpfung

 

Antwort:

Zur Frage 1:

Zur Frage 2:

Dem Gesundheitsamt liegen tagesaktuelle Informationen vor zur Anzahl belegter Betten in Leipziger Krankenhäusern sowie zum Anteil, der von Leipzigerinnen und Leipzigern belegt ist. Darüber hinaus stehen keine Daten zur Verfügung. Angaben zu den Altersgruppen können deshalb nicht gemacht werden.

Zum 20.04.2021 (Stand 13:00 Uhr) befanden sich 156 COVID-19-Patienten in Leipziger Krankenhäusern. Davon sind 103 Leipzigerinnen und Leipziger.

Zur Frage 3:

Zum 20.04.2021 (Stand 13:00 Uhr) befanden sich 53 COVID-19-Patienten auf Leipziger Intensivstationen. Davon sind 21 Leipzigerinnen und Leipziger. Angaben zur Altersverteilung liegen dem Gesundheitsamt nicht vor.

Zur Frage 4:

Zur Frage 5:

Dem Gesundheitsamt liegen keine detaillierten Informationen zu den geimpften Personengruppen vor, sondern nur die Gesamtzahl der Impfungen.

Für die Kalenderwochen 3 und 5 liegt jeweils nur eine Gesamtzahl der Impfungen vor. Zweitimpfungen wurden ab dem 21.01.2021 vorgenommen.

Zur Frage 6:

Im Januar 2021 hat die Bundeskanzlerin angekündigt, dass bis zum 21. September 2021 allen Bundesbürgern ein Impfangebot gemacht wird. Zwischenzeitlich hat sie geäußert, dass an diesem Ziel festgehalten wird.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Morlok (FDP): “Bald interaktiv erfahrbar: Wann wird der Gehweg im Kiez saniert, die Sitzbank im Quartierspark aufgestellt?”

Auf Initiative der Fraktion Freibeuter beschloss der Leipziger Stadtrat in der Ratsversammlung am 24. März 2021 einstimmig, Einzelmaßnahmen aus Planungen und Konzepten, welche eine Priorisierung enthalten, wie beispielsweise geplante Sitzbänke, Papierkörbe, Toiletten, Gehweg- und Schulsanierungen, usw. auf www.leipzig.de und www.haushalt.leipzig.de interaktiv und ortsteilbezogen in einer Karte barrierefrei visualisiert und mit Informationen aus den jeweiligen Konzepten (z.B. Sitzbank-, Papierkorb-, Toilettenkonzept, Gehwegsanierungsprogramm und Schulsanierungsprogramm), die dem Bürger Auskunft über das Verfahren, die Priorisierung und die Umsetzung geben, hinterlegt.

“Wann wird der Gehweg im Kiez saniert, die Sitzbank im Quartierspark aufgestellt, die marode Grundschule des Kindes saniert? Fragen, zu denen zukünftig  eine interaktive Karte auf der Homepage der Stadt Leipzig die Antworten visualisiert. Denn um keine einzelnen Standorte zu bevorzugen und eine gesamtstädtisch ausgeglichene Aufwertung zu erhalten, erstellt die Stadt Leipzig themenbezogene Konzepte, in denen zukünftige Maßnahmen priorisiert werden. Dazu gehören unter anderem das Sitzbank-, Papierkorb-, sowie Toilettenkonzept und das Schulsanierungsprogramm. Kenntnis darüber im Einzelnen haben die Leipziger meist nicht”, begründet der Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat Sven Morlok (FDP) das Anliegen seiner Fraktion.

Auch für die Haushaltsberatungen, im Rahmen derer die Leipziger oft Bürgereinwände für Anliegen im eigenen Stadt- oder Ortsteil einreichen, hat die interaktive Karte Vorteile: “Regelmäßig begehren Bürgereinwände zum Haushaltsplanentwurf die Sanierung des Gehwegs oder der Straße vor der Haustür. Genauso regelmäßig lehnt die Stadt diese Anliegen dann mit der Begründung ab, dass die Priorisierung einzelner Standorte bereits über ein Konzept geregelt sei und eine einzelfallbezogene Bevorzugung nicht vorgesehen ist. Das ist zwar richtig, aber nicht befriedigend für die Bürger. Die interaktive Karte macht stattdessen sichtbar, wann das eigene Anliegen im Vergleich zu anderen umgesetzt wird. Auf diese Weise erübrigt sich vielleicht sogar die ein oder andere Begehr”, so der Freidemokrat Morlok.

Lichtsignalanlagen an Baustellen für Verkehrsfluss optimieren

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie Lichtsignalanlagen (LSA) an Baustellen-Lichtzeichenanlagen in die Grüne-Welle der stationären Lichtzeichenanlagen eingebunden werden für alle Verkehrsarten optimiert werden können.

Begründung:

Die Stadt Leipzig wächst. Vielerorts werden Entwicklungs- und Infrastrukturprojekte überall in der Stadt umgesetzt. Demzufolge werden immer mehr Baustellen auf öffentlichen Straßen errichtet. Diese Baustellen sind sehr oft mit Verkehrsraumeinschränkungen verbunden. Seit Anfang 2021 ist die Anzahl der Verkehrsraumeinschränkungen durch Baustellen, dem Verkehrs- und Tiefbauamt zufolge, von ungefähr 50 auf fast 90 gestiegen. Viele dieser Baustellen befinden sich in Bereichen stationärer LSA oder werden mit portablen LSA, die sich auf durch stationäre LSA gesteuerten Straßenabschnitten befinden, geregelt. Es wird daher für länger als 7 Tage bestehende Straßenbaustellen angestrebt, –          die portablen LSA weitestgehend mit der Steuerung der stationären LSA (wo vorhanden) zu koordinieren, um einen weitestgehend störungsfreien Verkehrsfluss – auch für Fuß- und Radverkehr – zu gewähren (auch bei Änderungen der Schaltvorgänge der stationären LSA) und –          bei Veränderungen in der Verkehrsführung, die sich aus den Baumaßnahmen ergeben, die Schaltvorgänge der stationären LSA – auch für Fuß- und Radverkehr – zu optimieren.

Status:

Die Neufassung wurde in der Ratsversammlung am 21.07.2021 ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Morlok (FDP): “Klimanotstand: Stadt Leipzig analysiert Steuern und Abgaben hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Klima”

Auf Antrag der Fraktion Freibeuter beschließt die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 24. März 2021 mehrheitlich, den Oberbürgermeister zu beauftragen, alle kommunalen Abgaben und Steuern in Hinblick auf ihre Auswirkung auf das Klima zu analysieren, die mit der Erreichung der Klimaziele verbundenen finanzwirtschaftlichen Konsequenzen aufzuzeigen sowie Möglichkeiten der Steuerung mit wissenschaftlicher Begleitung zu untersuchen.

“Der Beschluss geht auf die Ausrufung des Klimanotstandes im Vorfeld der Oberbürgermeisterwahl 2020 in Leipzig zurück. Erst auf Antrag der Freibeuter wurde der damals ausgerufene Notstand mit konkreten Notstandsmaßnahmen, wie der Verzicht auf Dienstreisen der Verwaltung mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, untersetzt. In einer Notstandsituation weitere Maßnahmen mit Blick auf die Auswirkungen auf das Klima zu treffen, halten wir für konsequent”, begründet der Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, Sven Morlok, den Beschluss.

Hintergrund sind die Ausrufung des Klimanotstandes in der Stadt Leipzig im Jahr 2019 und die Selbstverpflichtung der Stadt Leipzig zu strengen Klimaschutzzielen, beispielsweise die Reduzierung der CO2-Emissionen um 10 Prozent aller fünf Jahre oder die Senkung des Pro-Kopf-Ausstoßes bis zum Jahr 2050 auf 2,5 Tonnen CO2.

Köhler (Piraten): “Versteckt, aber veröffentlicht: Rechtsgutachten zum Abschleppen endlich jedermann zugänglich!”

Die Fraktion Freibeuter begrüßt nach zähem Ringen mit Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal und auf eigenes Betreiben hin die Veröffentlichung des von der Stadt Leipzig beauftragten Rechtsgutachtens „Entscheidungshilfe Abschleppen“ von Prof. Dr. Dieter Müller auf der Homepage der Stadt Leipzig als eine Rechtsauffassung, die das Abschleppen in verkehrsbehindernden Situationen im Straßenverkehr mit Verweis auf § 12 (3) StVO stützt.

Dazu der stellv. Fraktionsvorsitzende Thomas Köhler (Piraten): “Endlich hat jedermann Zugang zum Rechtsgutachten, das ein öffentliches Interesse am Abschleppen von verkehrsbehindernd parkenden Fahrzeugen bestätigt. Die Veröffentlichung hätten wir uns öffentlichkeitswirksamer gewünscht. Das von Bürgermeister Rosenthal als Arbeits- und Schulungsmaterial beschriebene Gutachten für das Ordnungsamt schien seine Wirkung bisher verfehlt zu haben. Scheinbar zu selten wurden verkehrsbehindernd parkende Fahrzeuge in Leipzig abgeschleppt”, so Piraten-Stadtrat Thomas Köhler, der die Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung vertritt.

Die Fraktion Freibeuter kündigt zudem einen neuen, rechtskonformen Antrag an: “Der Wunsch der Mehrheit des Stadtrates, gemeinsam mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung, die alle Verkehrsteilnehmer schützt, zu erarbeiten, ist nachdrücklich gegeben. Besonders im Fokus stehen für uns die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – eben die schwächsten Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr”, so Köhler weiter.

Das Rechtsgutachten ist unter folgendem Link in zwei Ausführungen einsehbar: https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/sicherheit-und-ordnung/kommunale-verkehrsueberwachung/auto-abgeschleppt-wie-weiter/

Vorausgegangen waren die Beschlüsse auf Antrag der Freibeuter zum bevorzugten Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge, zunächst in der Ratsversammlung am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss erneut in der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020. Der Oberbürgermeister hatte dagegen wiederholt Widerspruch eingelegt.

Gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen hatte die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat daraufhin beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17. November 2020 fristwahrend zu widersprechen. In dem Bescheid stellt die Landesdirektion Sachsen die Rechtswidrigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 7. Oktober 2020 fest. Sie verweist auf die fehlende Zuständigkeit des Stadtrates in der Sache. Ein jüngeres Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses zum „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“ des RA Dr. Brüggen empfahl die Rücknahme des Beschlusses wegen Rechtswidrigkeit. Der Empfehlung kam der Stadtrat in der Ratsversammlung am 21. Januar 2021 nach.

Matzke (FDP): “Homeoffice für Angestellte der Stadt durch digitale Teilnahme an Stadtratsgremien stärken”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, für die in Präsenz durchgeführten Sitzungen der Gremien des Stadtrates die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu schaffen. Entsprechendes soll auch für Stadträtinnen und Stadträte gelten, die nicht Mitglied des jeweiligen Gremiums sind, aber beispielsweise eigene Anträge einbringen.

Die Leipziger Stadtverwaltung ermöglicht zunehmend über alle Ämter hinweg Homeoffice seiner Mitarbeiter auf deren Antrag hin. FDP-Stadtrat Sascha Matzke, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung vertritt, begrüßt das neue Arbeiten für Angestellte der Stadt Leipzig: „In den Gremien des Stadtrates erstatten Mitarbeiter der Stadtverwaltung oft Bericht zu verschiedenen Vorlagen. Ihr Homeoffice müssten sie auf Wunsch nicht für eine Präsenzsitzung verlassen. Das sorgt für mehr Flexibilität und Attraktivität der Aufgabe. Auf diese Weise wird zudem wertvolle Zeit gewonnen, eingesparte Anfahrts- und Wartezeit vor dem Sitzungssaal stattdessen sinnvoll genutzt. Die Stadtverwaltung stärkt so auch die Inanspruchnahme und Akzeptanz des Home Office und ihren Marktwert als Arbeitgeber im Wettbewerb um geeignetes Personal. Das sollten wir auch als Stadträte befördern”, legt Freidemokrat Matzke die Vorzüge einer Beschlussfassung des Antrags dar.

Zudem soll der Oberbürgermeister für die Teilnahme an den Sitzungen ein Regelwerk erarbeiten, das verbindliche Auskunft darüber gibt, unter welchen Voraussetzungen digital an Sitzungen teilgenommen werden kann: “Ein verbindliches Regelwerk soll sicherstellen, dass sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die Spielregeln halten. Berücksichtigt werden sollen beispielsweise die Wahrung der Vertraulichkeit der Beratungsgegenstände, der möglichst störungsfreie Ablauf und der Fokus auf die Sitzung”, schlägt der Liberale Matzke vor.

Den Wortlaut des Antrags VII-A-02467 „Digitale Zuschaltung zu Präsenzsitzungen ermöglichen” entnehmen Sie bitte dem Anhang. Der Leipziger Stadtrat verweist den Antrag in der Ratsversammlung am 24. März 2021 zur Beratung in die Gremien.

Lockdown verfassungskonform?

Ist die Ansteckungsgefahr im Möbelhaus höher als in der Buchhandlung? Der Lampenbereich im Baumarkt ist sicher – im Einrichtungshaus tobt dort das Virus. Ist das so? Kühlschrank: Baumarkt immer – Fachgeschäft mit Anmeldung?

Grundrechtseingriffe müssen begründet und dürfen auf gar keinen Fall willkürlich sein. Unsere Innenstadt verödet. Oft mühsam aufgebaute Existenzen sind in Gefahr. Schluss mit der Lockdown Willkür!

Der Leipziger Einfluss ist klein, aber wir können was tun. Leipzig muss die Spielräume für Lockerungen vollständig ausnutzen. Wir müssen uns in Richtung Landespolitik für mehr Freiheit einsetzen, und der Oberbürgermeister kann seine Funktion als Städtetagspräsident nutzen.

Schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle gibt es bei uns überwiegend bei den Älteren und bei Risikogruppen. Wenn durch die fortschreitende Impfung diese weitgehend vermieden werden, bleibt für Grundrechtseinschränkungen kein Raum mehr.

Schäuble hat Recht. Das Recht auf Leben steht nicht über allem. Wenn ein Grundrecht die anderen überstrahlt, dann ist es die Menschenwürde. Für mich ist ein menschenwürdiges Leben mehr als das möglichst lange Hinauszögern des Todes.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 13. März 2021

Leipziger Nest zum Schutz vor Erfrierung in den Wintermonaten

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Aufstellung mehrerer Schlafkapseln (Nester) für Obdachlose zu prüfen.

Begründung:

Die in Leipzig lebenden Obdachlosen sind während der Wintermonate erheblichen gesundheitlichen Gefahren wie Erfrierungen ausgesetzt. Ein neues Konzept des Erfrierungsschutzes in Leipzig könnte das bestehende Konzept des Hilfebusses ergänzen. Der erste Schritt in diese Richtung kann die Prüfung der Einrichtung von „Leipziger Nestern“ sein.

Das Konzept eines Schlafkapselnestes basiert auf dem Pilotprojekt der „Ulmer Nester“, entwickelt durch die Stadt Ulm. Das Nest soll Obdachlose vor den Gefahren des Erfrierungstodes schützen. Das Nest hat die Form einer Schlafkapsel. Es ist aus massivem Holz und pulverbeschichtetem Stahlblech gebaut und benötigt minimalen Nutzungsraum. Der Nutzer kann die Kapsel außerdem von innen abschließen. In der Kapsel werden Mechanismen verbaut, die sowohl Wärmeisolation als auch frische Luft innerhalb der Kapsel sicherstellen. In den Sommermonaten werden die Nester abgebaut und bis zum nächsten Winter sicher eingelagert.

Die jährlichen Kosten eines solchen Nestes (Instandhaltung, Auf- und Abbau, Materialverschleiß) umfassen der Stadt Ulm zufolge insgesamt 5.700 Euro.

Die Freibeuter beantragen neben dem Hilfebus und der Prüfung des Duschbusses auch die Prüfung der Einrichtung des „Leipziger Nestes“ für Obdachlose während der Winterzeit.

Status:

Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 24.03.2020 in die Gremien verwiesen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris