Digitale Zuschaltung zu Präsenzsitzungen ermöglichen

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung als Gäste zu Präsenzsitzungen der Gremien des Stadtrates zu schaffen.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung für Stadträte, die nicht Mitglieder eines Gremiums sind, Ortschaftsräte und andere durch das Gremium eingeladene Gäste zu Präsenzsitzungen zu schaffen.
  3. Für die Teilnahme an digitalen Sitzungen wird ein Regelwerk erarbeitet, das verbindliche Auskunft darüber gibt, unter welchen Voraussetzungen digital an Sitzungen teilgenommen werden kann.

Begründung:

Die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung als Gäste zu Präsenzsitzungen der Gremien des Stadtrates sorgt für mehr Flexibilität und Attraktivität der Aufgabe. Geeignete Situationen sind beispielsweise die Einbringung unkomplizierter Vorlagen, die Erörterung von Sachstandsberichten oder das Zurverfügungstehen bei eventuellen Fragen zu Tagesordnungspunkten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten sich auf Abruf in ihrem Büro oder Home Office digital verfügbar oder treten unmittelbar zu einem vereinbarten Zeitpunkt der Präsenzsitzung digital bei. Auf diese Weise wird wertvolle Arbeitszeit gewonnen, Anfahrtszeit und Wartezeit vor dem Sitzungssaal durch verzögerte Diskussionen stattdessen sinnvoll genutzt. Die Stadtverwaltung stärkt so auch die Inanspruchnahme und Akzeptanz des Home Office. Analog gestaltet sich die Teilnahme an Sitzungen als Gast auch für andere Personenkreise zur Einbringung von Anträgen oder aus anderen Beratungsgründen flexibler, wenn die eingeladenen Personen die Möglichkeit erhalten, sich für eine digitale Zuschaltung entscheiden zu können. Ein verbindliches Regelwerk soll sicherstellen, dass sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die vereinbarten und rechtlichen Spielregeln halten. Der Fokus liegt dabei auf der Wahrung der Vertraulichkeit der Beratungsgegenstände, dem möglichst störungsfreien Ablauf und dem Fokus auf die Sitzung.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 21.07.2021 ungeändert beschlossen

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Gutachten im Giftschrank

Die Stadt Leipzig beauftragt externe Gutachten, um sich wissenschaftliche Expertise einzuholen. Wenn sie dann auch verwaltungsintern Anwendung finden, ist das Geld des Steuerzahlers durchaus sinnvoll investiert.

Doch nicht jedes Ergebnis scheint der Verwaltung genehm zu sein. Die Gutachten landen gefühlt zuweilen im Giftschrank. Und, dass ein solcher scheinbar in einigen Ämtern der Stadtverwaltung existiert, zeigen zwei Beispiele, denen wir Freibeuter auf der Spur sind.

Zum einen ein Gutachten zum Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge, welches auf Antrag der Freibeuter nun veröffentlicht werden muss. Bis dato ein zähes Ringen, denn obwohl zu Schulungszwecken des Ordnungsamtes beauftragt, fanden die Ergebnisse bisher kaum spürbar Anwendung. Wer rechtswidrig auf Radwegen, an Haltestellen und Kreuzungsbereichen parkt und andere gefährdet, muss nicht zwangsläufig mit Abschleppen rechnen.

Zum anderen ein Gutachten zum 365-Euro-Ticket, das wissenschaftlich erörtert, unter welchen Voraussetzungen das Ticket in Leipzig sinnvoll ist. Die Ergebnisse gehören zur Klarheit und Wahrheit in die öffentliche Diskussion, weshalb wir Freibeuter die Veröffentlichung im Rat beantragen.

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 27. Februar 2021

Abschaffung der Waffenverbotszone in Leipzig

[Antrag VII-A-01730-NF-02 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

1.Die Stadt Leipzig spricht sich im Rahmen des Evaluierungsprozesses für die Abschaffung der Waffenverbotszone aus. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Sächsischen Staatsministerium des Inneren, die Meinung der Stadt Leipzig zur Waffenverbotszone im laufenden Evaluierungsprozess zu übermitteln.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim Freistaat Sachsen auf eine Aufhebung der Waffenverbotszone hinzuwirken, wenn bis zum 15. März 2021 keine Evaluierungsergebnisse vorgelegt werden. Im Falle eines Vorliegens der Evaluationsergebnisse ist auf eine Entscheidung zur Aufhebung der Waffenverbotszone bis zum 30. Juni 2021 im Einvernehmen mit der Stadt Leipzig hinzuwirken.

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Neufassung vom 07.01.2020:

Die Stadt Leipzig spricht sich im Rahmen des Evaluierungsprozesses für die Abschaffung der Waffenverbotszone aus. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Sächsischen Staatsministerium des Inneren, die Meinung der Stadt Leipzig zur Waffenverbotszone im laufenden Evaluierungsprozess zu übermitteln.

Begründung:

Die Stadt Leipzig setzt sich nach eigenen Aussagen im laufenden Evaluierungsprozess der Waffenverbotszone in Neustadt-Neuschönefeld und Volkmarsdorf im Sinne des Stadtratsbeschlusses VI-A-08198-NF-03 vom 07.11.2020 ein. Eine Positionierung der Stadt Leipzig zur Waffenverbotszone lässt der Verwaltungsstandpunkt zum vorliegenden
Antrag jedoch bisher offen. Die Meinung der Stadt Leipzig zur Waffenverbotszone erscheint für den Evaluierungsprozess allerdings von besonderem Interesse. Insofern ist eine Mitteilung der Meinung der Stadt Leipzig an das Sächsische Staatsministerium des Innern im laufenden Evaluierungsprozess erforderlich.

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Ursprüngliche Fassung:

Der Oberbürgermeister prüft, sich beim Freistaat Sachsen für die Abschaffung der Waffenverbotszone einzusetzen.

Begründung:

Mit der Beschlussfassung über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung in und um die Eisenbahnstraße hat der Stadtrat in der Ratsversammlung am 17. Juni 2020 das Gebiet um die Eisenbahnstraße und seine Bevölkerungszusammensetzung zu einem erhaltenswerten Milieu erklärt (Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet „Eisenbahnstraße“ (VI-DS-08221)). Der Oberbürgermeister sollte sich daher beim Freistaat Sachsen für die Abschaffung der Waffenverbotszone einsetzen.

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Morlok (FDP): “Transparenz geboten: Gutachten zum 365-Euro-Ticket veröffentlichen! Linke und SPD verteilen das Geld der Steuerzahler.”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat fordert in einem Antrag Oberbürgermeister Burkhard Jung auf, das Gutachten zur Einführung eines 365-Euro-Tickets in Leipzig umgehend zu veröffentlichen.

Der Fraktionsvorsitzende der Freibeuter Sven Morlok (FDP) sieht die Veröffentlichung des Gutachtens dringend geboten: “Nach wie vor ist die Einführung des 365-Euro-Tickets in Leipzig Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung. Insbesondere dank der Forderungen seiner Befürworter oft in zeitlicher Nähe zu bevorstehenden Wahlen, ist der Stadtrat immer wieder gezwungen, sich mit der Einführung des 365-Euro-Tickets zu befassen. Ohne die Ergebnisse des Gutachtens ist eine sachgerechte Diskussion des Themas jedoch unmöglich. Und auch den Leipzigern muss transparent gemacht werden, welche Voraussetzungen vor Einführung des 365-Euro-Tickets erfüllt sein müssen.”

Aktuell liegt ein Antrag von Linken und SPD zu stufenweisen Einführung des 365-Euro-Tickets vor.

Die Forderungen in diesem Antrag entfalten, so Morlok, keine verkehrlichen Wirkungen und leisten somit auch keinen Beitrag zur Verkehrswende. Morlok: “Linke und SPD verteilen lediglich das Geld der Steuerzahler an ausgewählte Bevölkerungsgruppen. Mit Verkehrswende hat das nichts zu tun. Es ist schlicht unmöglich, einen solchen Antrag sachgerecht in öffentlicher Sitzung zu diskutieren, wenn man in der Diskussion die Ergebnisse des Gutachtes nicht verwenden darf.”

Die Stadt Leipzig hatte Professor Dr.-Ing. Carsten Sommer (Universität Kassel) beauftragt zu untersuchen, unter welchen Voraussetzungen die
Einführung eines 365-Euro-Tickets in Leipzig sinnvoll ist. Die Ergebnisse des Gutachtens sind bisher lediglich in nichtöffentlichen Sitzungen diskutiert worden.

Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 24. Februar 2021 in die Gremien des Stadtrates verwiesen.

Veröffentlichung des Gutachtens zum 365-Euro-Ticket

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Gutachten Professor Dr.-Ing. Carsten Sommers (Universität Kassel) zur Einführung eines 365-Euro-Tickets in Leipzig umgehend auf der Homepage der Stadt Leipzig zu veröffentlichen.

Begründung:

Die Stadt Leipzig hat Professor Dr.-Ing. Carsten Sommer (Universität Kassel) mit der Untersuchung beauftragt, unter welchen Voraussetzungen die Einführung eines 365-Euro-Tickets in Leipzig sinnvoll ist. Die Ergebnisse sind in den Gremien des Stadtrates diskutiert worden. Das Thema ist auch nach Beschluss der teilweisen Einführung des 365-Euro-Tickets weiter von Interesse Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung. Darüber hinaus liegt ein Antrag zur teilweisen Einführung des 365-Euro-Tickets vor. Im Sinne der Transparenz gegenüber den Bürgern der Stadt Leipzig und zur sachgerechten Diskussion des vorliegenden Antrags in öffentlicher Sitzung ist die Veröffentlichung des Gutachtens zum 365-Euro-Ticket so in die Homepage der Stadt Leipzig einzubinden, dass das Gutachten über die Suchfunktion gefunden werden kann dringend geboten.

Status:

Der Antrag wurde zugunsten Protokollnotiz in der Ratsversammlung am 19.05.2021 zurückgezogen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Wir brauchen die Kraft, Nein zu sagen. 130 Mio. Euro Änderungsanträge sind zu viel.

Der Haushalt steht ganz im Zeichen der Corona Pandemie. Im Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/2022 wird auf wesentliche Kürzungen bei den laufenden Ausgaben verzichtet und bei den Investitionen etwas auf die Bremse getreten. Die Folge ist ein gigantischer Schuldenberg, der in den kommenden Jahren abgetragen werden muss und somit die Entscheidungsspielräume der nächsten Generation deutlich einschränkt. Ist eine solche Verschuldung in dieser Situation gerechtfertigt? Wir meinen ja, allerdings nur in einem vertretbaren Umfang.

Investitionen schaffen Werte. Sie sind in die Zukunft gerichtet und stehen der kommenden Generation zur Verfügung. Die Verkehrswende wird zum Beispiel gefördert. Das macht Leipzig lebenswert. Bei Schulen und Kitas zu kürzen, ist keine Alternative. Das geht direkt zu Lasten der nächsten Generation und würde deren Chancen erheblich einschränken. Eine lebenswerte Stadt ist zudem attraktiv für Menschen und Unternehmen. Das führt zu Arbeitsplätzen und Zuzug. Die Folge sind höhere Steuereinnahmen sowohl bei der Gewerbe- als auch bei der Einkommenssteuer. Das schafft wiederum einen zusätzlichen Spielraum für die Schuldentilgung.

Ohne Planungen keine Investitionen

Investitionen müssen allerdings auch sinnvoll mit Planungen vorbereit werden. Für Planungen braucht es Personal in der Verwaltung und Stellen im Stellenplan. Und da fehlt es in Leipzig in vielen Bereichen. Der Stadtrat hat Investitionen von fast einer halben Milliarde Euro in den vergangenen Jahren beschlossen, von denen man in Leipzig nicht viel sieht. Neue Schulen und Kitas, Straßenbahnen, sanierte Straßen und Fußwege aber auch ein Radwegenetz, das seinen Namen wert ist. Diese Investitionen können auch wegen fehlendem Personal nicht umgesetzt werden. Das muss sich dringend ändern.

Dem Oberbürgermeister sind diese Probleme bekannt. Er war durch Beschlüsse des Stadtrates beauftragt, die zusätzlich erforderlichen Stellen in den Haushaltsplan einzuarbeiten. Er hat die Beschlüsse jedoch einfach ignoriert. Wir haben daher nachgefragt: Wie viele zusätzliche Stellen sind erforderlich? Der Oberbürgermeister hat die konkrete Antwort verweigert. Dieses Verhalten ist undemokratisch und rechtswidrig.

Der OBM muss die Spielregeln einhalten

Warum handelt Oberbürgermeister Jung so? Hat er die Lust verloren? Er wollte ja schon mal Sparkassenpräsident werden. Das hat aber nicht geklappt. Wir erwarten von einem Oberbürgermeister, dass er sich an die Spielregeln hält. Kennen sollte er sie nach vierzehn Jahren eigentlich.

Auf Grund der Weigerung des Oberbürgermeisters haben wir daher bei dem fehlenden Personal selbst gehandelt und gemeinsam mit Linken und Grünen fünf neue Stellen beantragt, damit Planungen für Straßenbahnlinien, Radwege, Fußwege, aber auch für Straßen voran gebracht werden können. So wollen wir die Verkehrswende beschleunigen.

Wir wollen aber auch mehr Teilhabe der Einwohner unsere Stadt an den Beratungen der Gremien. Es soll zukünftig möglich sein, nicht nur die Sitzungen des Stadtrates, sondern die aller Gremien, die öffentlich tagen, wie Ausschüsse, Stadtbezirksbeiräte oder Ortschaftsräte, im Livestream zu verfolgen. Dazu ist jedoch die erforderliche Technik in entsprechendem Umfang notwendig. Wir haben beantragt, diese Technik anzuschaffen.

Unsere Anträge kosten natürlich auch Geld. In den beiden Jahren sind das zusammen 4,5 Millionen Euro. Das lässt sich nach unserer Ansicht auch noch zusätzlich finanzieren. Insgesamt liegen jedoch von allen Fraktionen Änderungsanträge in einem Volumen von mehr als 130 Millionen Euro vor. Da haben nicht alle Fraktionen die Zeichen der Zeit erkannt. Das lässt sich in diesem Doppelhaushalt nicht finanzieren. Die Beratungen in den nächsten Wochen werden schwer. Wir werden die Kraft brauchen, Nein zu sagen.

Haushaltprobleme werden durch Corona verdeckt

Die Corona Pandemie verdeckt Vieles – auch die Probleme im Leipziger Haushalt. Auch ohne den Corona bedingten Einbruch hätte es Änderungen bei der Gewerbesteuer gegeben. Die Einnahmensteigerungen der Vergangenheit sind vorbei. Ein Grund dafür ist die lahmende Automobilkonjunktur. War es in der Vergangenheit möglich, zusätzliche Ausgabewünsche locker mit Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer zu finanzieren, geht das in Zukunft nicht mehr. Das Defizit in diesem Doppelhaushalt wird enorm sein. Auf Grund der Ausnahmeregelungen des Freistaates ist dieser Haushalt trotz der zusätzlichen Schulden genehmigungsfähig. Das gilt für den nächsten Haushalt schon nicht mehr. Dann müssen wir die zusätzliche Schuldentilgung erwirtschaften und auch noch den Rückgang bei der Gewerbesteuer verkraften.

Zum Glück haben wir etwas Zeit. Ich appelliere an alle Fraktionen, die Zeit zu nutzen, um gemeinsam Konzepte für die Reduzierung der laufenden Ausgaben zu erarbeiten. Wenn uns das nicht gelingt, kommt spätestens bei den Haushaltsberatungen in zwei Jahren das böse Erwachen.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 30. Januar 2021

Sven Morlok (FDP): “Maßvoll haushalten, nachhaltig investieren!”

“Im Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/2022 wird vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie auf wesentliche Kürzungen bei den laufenden Ausgaben verzichtet, bei den Investitionen wird etwas auf die Bremse getreten. Die Folge ist ein gigantischer Schuldenberg, der in den kommenden Jahren abgetragen werden muss. Die Entscheidungsspielräume der nächsten Generation werden deutlich einschränkt. Investitionen schaffen allerdings auch Werte und machen Leipzig lebenswert. Sie sind in die Zukunft gerichtet und stehen der kommenden Generation zur Verfügung”, resümiert der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter Sven Morlok (FDP) zum vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2021/2022 der Stadt Leipzig.

FÜR DIE FRAKTION FREIBEUTER STEHEN DIE LAUFENDEN HAUSHALTSBERATUNGEN DAHER UNTER DER PRÄMISSE DES MAßVOLLEN HAUSHALTENS UND DES NACHHALTIGEN INVESTIERENS.

“Investitionen müssen aber auch sinnvoll mit Planungen vorbereitet werden. Für Planungen braucht es Personal in der Verwaltung und Stellen im Stellenplan. Und da fehlt es in Leipzig in vielen Bereichen. Der Stadtrat hat Investitionen von fast einer halben Milliarde Euro in den vergangenen Jahren beschlossen, von denen man in Leipzig nicht viel sieht. Neue Schulen und Kitas, Straßenbahnen, sanierte Straßen und Fußwege, aber auch ein Radwegenetz, das seinen Namen wert ist”, so Morlok, der für seine Fraktion Mitglied im zeitweilig beratenden Ausschuss Verkehr und Mobilität ist und diesem auch vorsitzt.

OHNE PLANUNGEN KEINE INVESTITIONEN!

Gemeinsam mit den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen hat die Fraktion Freibeuter fünf neue Stellen beantragt, damit Planungen für Straßenbahnlinien, Radwege, Fußwege, aber auch für Straßen voran gebracht werden können. Ziel ist, die Verkehrswende in Leipzig zu beschleunigen. Der Antrag setzt konsequent fort, was der Stadtrat zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie beschlossen hat.

Damit richtet die Fraktion Freibeuter gleichzeitig deutliche Kritik an Oberbürgermeister Jungs Umgang mit Stadtratsbeschlüssen: “Vom Stadtrat beschlossene Investitionen können auch wegen fehlenden Personals nicht umgesetzt werden. Der Oberbürgermeister war allerdings durch Beschlüsse des Stadtrates beauftragt, die zusätzlich erforderlichen Stellen in den Haushaltsplanentwurf einzuarbeiten. Tatsächlich jedoch hat er sie ignoriert. Dieses Verhalten ist undemokratisch und rechtswidrig”, so der Freidemokrat Morlok.

CHANCEN DER BÜRGERBETEILIGUNG NUTZEN!

“Wir wollen aber auch mehr Transparenz der beratenden Gremien gegenüber den Leipzigern. Dass das notwendig ist, lehrt der Umgang des
Oberbürgermeisters mit Stadtratsbeschlüssen. Es soll zukünftig möglich sein, nicht nur die Sitzungen des Stadtrates, sondern die aller Gremien, die öffentlich tagen, wie Ausschüsse, Stadtbezirksbeiräte oder Ortschaftsräte, im Livestream zu verfolgen. Dazu ist jedoch die erforderliche Technik in entsprechendem Umfang notwendig. Wir haben beantragt, diese Technik anzuschaffen”, stellt Morlok den Antrag zur Bürgerbeteiligung und -information über Pandemiezeiten hinaus vor.

Für die beiden Haushaltsjahre 2021/2022 sieht die Fraktion Freibeuter die Ausgaben von zusammen 4,5 Millionen Euro aus ihren Änderungsanträgen als nachhaltig investiert.

Beim Blick auf die Anträge zum Haushaltsplanentwurf der Fraktionen im Leipziger Stadtrat vermisst Morlok jedoch einen grundsätzlichen Willen zum maßvollen Haushalten: “Insgesamt liegen von allen Fraktionen Änderungsanträge mit einem Volumen von mehr als 130 Millionen Euro vor. Da haben nicht alle Fraktionen die Zeichen der Zeit erkannt. Das lässt sich in diesem Doppelhaushalt nicht finanzieren. Die Beratungen für den laufenden Haushalt in den nächsten Wochen werden schwer. Wir werden die Kraft brauchen, Nein zu sagen,” mahnt FDP-Stadtrat Morlok.

CORONA VERDECKT HAUSHALTSPROBLEME

„Die Corona Pandemie verdeckt vieles – auch die Probleme im Leipziger Haushalt. Die Einnahmensteigerungen der Vergangenheit sind vorbei. Ein Grund dafür ist die lahmende Automobilkonjunktur. War es in der Vergangenheit möglich, zusätzliche Ausgabewünsche locker mit Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer zu finanzieren, geht das in Zukunft nicht mehr. Für die Genehmigung dieses Haushaltes gibt es Ausnahmen. Das gilt für den nächsten Haushalt schon nicht mehr. Dann müssen wir die zusätzliche Schuldentilgung erwirtschaften und auch noch den Rückgang bei der Gewerbesteuer verkraften. Ich appelliere an alle Fraktionen, die Zeit zu nutzen, um gemeinsam Konzepte für die Reduzierung der laufenden Ausgaben zu erarbeiten. Wenn uns das nicht gelingt, kommt
spätestens bei den Haushaltsberatungen in zwei Jahren das böse Erwachen,” prophezeit Morlok.

Thomas Köhler (Piraten): “Zähes Ringen um die Veröffentlichung eines weiteren Gutachtens zum Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge erfolgreich!”

Im Zusammenhang mit der vom Stadtrat beschlossenen Rücknahme des Widerspruches gegen den Beschluss des Stadtrates zum Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge als bevorzugte Maßnahme beauftragt die Ratsversammlung am 21. Januar 2021 auf Antrag der Fraktion Freibeuter den Oberbürgermeister mit der Veröffentlichung eines weiteren älteren Gutachtens Professor Dr. Müllers als eine Rechtsauffassung, die das Abschleppen in verkehrsbehindernden Situationen im Straßenverkehr mit Verweis auf § 12 (3) StVO stützt.

“Nach langem Ringen um die Veröffentlichung des ersten Gutachtens zur Rechtmäßigkeit des Abschleppens verkehrswidrig parkender Fahrzeuge endlich die Zusage des Oberbürgermeisters. Das Gutachten Professor Müllers wird aus dem Giftschrank geholt. Das von Bürgermeister Rosenthal als Arbeits- und Schulungsmaterial beschriebene Gutachten für das Ordnungsamt scheint seine Wirkung bisher verfehlt zu haben. Endlich kann sich die Öffentlichkeit davon selbst ein Bild machen”, so Piraten-Stadtrat Thomas Köhler, der für die Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Ordnung und Klima sitzt.

Die Fraktion Freibeuter kündigt zudem einen neuen, rechtskonformen Antrag unter Berücksichtigung des jüngsten Gutachtens von RA Dr. Brüggen an: “Der Wunsch der Mehrheit des Stadtrates, gemeinsam mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung, die alle Verkehrsteilnehmer schützt, zu erarbeiten, ist nachdrücklich gegeben. Besonders im Fokus stehen für uns die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – eben die schwächsten Verkehrsteilnehmer”, so Köhler weiter.

Gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen hatte die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17. November 2020 fristwahrend zu widersprechen. In dem Bescheid stellt die Landesdirektion Sachsen die Rechtswidrigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 07. Oktober 2020 fest. Sie verweist auf die fehlende Zuständigkeit des Stadtrates in der Sache. Ein jüngeres Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses zum „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“ des RA Dr. Brüggen empfahl die Rücknahme des Beschlusses wegen Rechtswidrigkeit. Der Empfehlung kam der Stadtrat in der Ratsversammlung am 21. Januar 2021 nach.

Vorausgegangen waren die Beschlüsse auf Antrag der Freibeuter zum bevorzugten Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge, zunächst in der Ratsversammlung am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss erneut in der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020. Der Oberbürgermeister hatte dagegen wiederholt Widerspruch eingelegt.

Oberbürgermeister: Mobilitätsstrategie umsetzen!

Zur Verbesserung der Verkehrssituation in Leipzig benötigen wir dringend Strategien und Konzepte. Es ist unverständlich warum der Oberbürgermeister sich weigert, das erforderliche Personal für die vom Stadtrat beschlossene Mobilitätsstrategie bereit zu stellen.

Die ÖPNV-Anbindung der Randgebiete der Stadt muss verbessert werden. Die Arbeitsplätze im Norden müssen besser an den ÖPNV angebunden werden. Wir benötigen einen Plan für das Radwegenetz in der Stadt. Der Wirtschaftsverkehr muss zügig vorankommen und braucht auch Parkplätze vor Ort. Es gibt viel zu tun. Die Diskussion über die Mobilitätsszenarien hat es gezeigt – was der Stadt und dem Oberbürgermeister fehlen, ist ein Plan.

Das hat der Stadtrat im letzten Jahr korrigiert. Er hat den Oberbürgermeister durch einen Beschluss verpflichtet, das Personaldefizit abzubauen und für die einzelnen Konzepte konkrete Zeitpunkte festgelegt.

Die Weigerung des Oberbürgermeister diesen Stadtratsbeschluss vollständig umzusetzen ist beschämend. Wer den Klimanotstand ausruft und die Verkehrswende ausbremst, macht eine verlogene Politik.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 16. Januar 2021

Stand der Umsetzung zur Anschaffung einer geeigneten Software für das digitale Bewerber- und Personalmanagement

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 13. Dezember 2017 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktion Freibeuter die Einrichtung einer langfristig geeigneten Software für das Bewerber- und Personalmanagement.

Einzelheiten des Beschlusstextes scheinen bisher nicht realisiert worden zu sein. Zum einen besteht noch keine Möglichkeit des „Matching“, wonach Bewerber beim Ausfüllen eines Bewerbungsformulars die Wahl hätten, für weitere, passende Stellen der Stadt Leipzig berücksichtigt zu werden. Außerdem besteht weiterhin keine Gelegenheit für Interessierte, außer für Erzieher, Initiativbewerbungen zu hinterlegen. Im Gegenteil wird auf der Webseite der Stadt Leipzig darum gebeten, sich „nur auf ausgeschriebene Stellen“ zu bewerben.

Daher fragen wir an:

  1. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung bisher ergriffen?Bewerberkorrespondenz.
  2. Wann wird die/ das oben genannte Software/ Modul für künftige Bewerber freigeschalten?Bewerberkorrespondenz.
  3. Sind Initiativbewerbungen bei der Stadt Leipzig möglich? Wenn ja, wer ist der Ansprechpartner für Initiativbewerbungen?

Anfrage im Allris

Antwort:

Zur Frage 1:

2019/2020 wurde eine Anforderungsanalyse durchgeführt in deren Ergebnis zentrale Anforderungskriterien formuliert wurden. Dies waren u. a. Workflowbasiertes Arbeiten unter Einbindung aller Entscheidungsträger und Interessensvertretungen, sehr gutes Nutzererlebnis für Bewerberinnen und Bewerber: z. B. responsives Design, Barrierefreiheit der Website, mobile Bewerbung in drei bis fünf Minuten, Bewerbung mit XING/linkedIn-Profil, CV Parsing, gleichzeitige Bewerbung auf mehrere Stellen, Anbindung von Jobbörsen zur Stellenveröffentlichung und Einbindung in die Karriereseite der Stadt Leipzig, automatische/ manuelle Bewerberkorrespondenz.

Im Herbst 2020 wurde eine Marktbeobachtung zu Bewerbermanagementsystemen durchgeführt, zu der sowohl kleine, mittlere als auch große Anbieter eingeladen wurden. Nach Vorstellung der Ergebnisse im Steuerungsgremium „Digitalisierung und Veränderungs-management“ im Dezember 2020 erfolgt derzeit die Vorbereitung der Vergabe.

Zur Frage 2:

Ziel ist es, schnellstmöglich eine geeignete Bewerbermanagementsoftware einzuführen und den Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung zu stellen. Derzeit kann jedoch keine belastbare Aussage zu einem konkreten Termin getroffen werden, da die Planung des Projektzeitraumes zur Beschaffung und Einführung der Bewerbermanagementsoftware abhängig von der gewählten Vergabeform sein wird. Die entsprechende Prüfung erfolgt gegenwärtig.

Zur Frage 3:

Initiativbewerbungen sind für alle Berufsgruppen möglich und werden auch von interessierten Bewerberinnen und Bewerbern genutzt.

Anzahl Initiativbewerbungen:

2019: 205

2020: 210

erste Kalenderwoche 2021: 10

Der überwiegende Teil der Initiativbewerbungen erfolgt in Papierform per Post oder durch persönliche Abgabe. Die übrigen Initiativbewerbungen gehen als E-Mail-Bewerbungen ein.

Alle Initiativbewerbungen werden durch das Team der Personalgewinnung gesichtet und nach Bewerbereignung in Rücksprache mit der/dem jeweiligen Bewerber/ -in dem laufenden Auswahlverfahren zugesteuert. Jede Initiativbewerbung wird – je nach Bewerberprofil – von mindestens einer/-m Recruiter/-in geprüft.

Bewerber/-innen, die zum Bewerbungszeitpunkt keine Passung mit einer vakanten Stelle haben, erhalten eine Information dazu und werden gebeten, sich bei Interesse zu einem späteren Zeitpunkt auf ausgeschriebene Stellen zu bewerben. Bewerbungen dürfen aus Datenschutzgründen ohne ausdrückliche Zustimmung durch die/den Bewerber/-in nicht dauerhaft aufbewahrt werden.

Antwort im Allris