Geheimhaltungsstufe von Stellungnahmen von Organisationen

Anfrage:

Der Neubau der Gustav-Esche-Brücke I über die Neue Luppe hat zuletzt zu Diskussionen in der Öffentlichkeit geführt. Eine Behelfsbrücke soll den Verkehr während der Bauzeit tragen. Für die Behelfsbrücke sollen dutzende jahrzehntealter Bäume gefällt werden.

In der Ratsversammlung am 15. Juni 2023 wurden die Stellungnahmen der Landesdirektion vom 1. Juni sowie der Branddirektion vom 27. März 2023 angefragt. Die Stellungnahmen wurden jedoch nicht beigefügt. Stattdessen wurde die persönliche Einsichtnahme in die entsprechende Akte vor Ort beim Amt für Umweltschutz vorgeschlagen.

Zwischenzeitlich teilte Baubürgermeister Dienberg mit, den Baubeschluss auf Februar 2024 zu vertagen.

Hierzu fragen wir an:

  1. Warum enthält der Oberbürgermeister entscheidungsrelevante Stellungnahmen von Organisationen der Öffentlichkeit und den Stadträten vor?
  2. Gibt es zwischen der Verzögerung des Baubeschlusses und den in Rede stehenden Stellungnahmen einen Zusammenhang?
  3. Welche Kernaussagen treffen die Stellungnahmen der Landesdirektion und der Branddirektion?

Antwort:

Zur Frage 1:

In der schriftlichen Antwort zur Anfrage VII-F-08730-AW-01 wurde informiert, dass die angefragten Stellungnahmen gemäß § 5 Abs. 1 Geschäftsordnung Ratsversammlung mittels “Einsicht in die entsprechende Verwaltungsakte beim Amt für Umweltschutz” eingesehen werden können.

Zur Frage 2:

Der Baubeschluss soll erst nach erfolgter Abstimmung mit der Landesdirektion Sachsen und den zuständigen Behörden sowie nach Erteilung des naturschutzrechtlichen Einvernehmens bzw. der wasserrechtlichen Genehmigung auf Grundlage der aktuell in Überarbeitung befindlichen Planunterlagen (vgl. hierzu auch Antwort zu 3.) eingebracht werden.

Zur Frage 3:

Kernaussagen Stellungnahme Landesdirektion:

– Belange des Landschaftsschutzgebietes “Leipziger Auwald” seien nur unzureichend berücksichtigt

– es sei keine sachgerechte Auseinandersetzung mit den eingegangen Stellungnahmen der Naturschutzvereinigungen erfolgt

– es sei keine den rechtlichen und fachlichen Anforderungen entsprechende FFH- und SPA-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt worden

– Belange des gesetzlichen Biotopschutzes seien nicht beachtet worden

– Belange des allgemeinen und besonderen Artenschutz seien nicht ausreichend betrachtet worden

– eine den rechtlichen und fachlichen Anforderungen entsprechende Prüfung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sei nicht erfolgt

Als Reaktion auf die Einschätzung der Landesdirektion werden die Planungsunterlagen aktuell durch das auch bislang beauftrage Planungsbüro unter Berücksichtigung der dargestellten Kritikpunkte (hier LSG-VO; FFH/SPA-Verträglichkeit; Biotopschutz; Artenschutz und Eingriffsregelung) in Abstimmung mit der Stadtverwaltung qualifiziert. Teilweise wurde in der Stellungnahme der Landesdirektion Kritik geäußert, die (noch) nicht nachvollzogen werden kann. So wird nach Ansicht der Stadtverwaltung durch die Landesdirektion in Bezug auf die Einbeziehung der anerkannten Naturschutzvereinigungen ein völlig neuer (bislang weder per Erlass noch sonst kommunizierter) Standpunkt in Abweichung vom Gesetzeswortlaut und der Rechtsprechung des BVerwG vertreten. Der aus einer solchen überraschenden Neueinschätzung resultierende Klärungsbedarf wurde vom Amt für Umweltschutz gegenüber der Landesdirektion kommuniziert. Eine Rückantwort der Landesdirektion liegt bis heute nicht vor.

Die Stellungnahme der Branddirektion beinhaltet im Wesentlichen folgende Aussage: Die Gustav-Esche-Straße wird zur Aufrechterhaltung der Hilfs- und Rettungszeiten gemäß Stadtratsbeschluss in uneingeschränkter Nutzbarkeit benötigt. Einer halbseitigen Ausführung mit Wechsel-LSA wird nicht zugestimmt, da ein Vorbeifahren am entstehenden Rückstau nicht möglich wäre.

 

Anfrage im Allris

Antwort im Allris