Antragsverfahren nachverfolgen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen eines Pilotprojekts bis zum Ende des 2. Quartals 2023 innerhalb der Verwaltung, den Antragstellerinnen und Antragstellern für sie personalisiert transparent darzustellen, an welchem Bearbeitungsschritt bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens sich der für das Anliegen des Beschlussantrags rechtlich zulässige Antrag der Beantragenden befindet.

Dieser Bearbeitungsstand ist den Beantragenden beispielhaft als

  1. Antrag eingegangen,
  2. Unterlagen vollständig,
  3. Antrag entschieden

u. ä. anzuzeigen.

Begründung:

Die Leipziger Bürgerinnen und Bürger wenden sich für verschiedenste Leistungen an die Verwaltung der Stadt Leipzig. Die Fraktion Freibeuter begrüßt die Kraftanstrengungen im Rahmen der Etablierung des neuen Bürgerserviceamts, was viele Leistungen einfacher fasst. Im Antrag soll nun zeitgemäß quasi eine Live-Verfolgung z. B. via QR-Code ermöglicht werden. Hierbei wählt die Verwaltung selbst einen hierfür rechtlich darstellbaren Antrag (z. B. Asylantrag), um den Antragstellerinnen und Antragstellern klar darzustellen, an welchem Punkt im Bearbeitungsprozess sich der Antrag befindet. Der Antrag zielt auch darauf ab, bei zukünftiger oder gegenwärtiger Software-Beschaffung durch die Verwaltung solche konkreten Softwarelösungen der Nachverfolgbarkeit mitzudenken.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 14.12.2022 geändert beschlossen.