Parkerleichterungen für ambulante Pflegekräfte

Parkerleichterungen für ambulante Pflegekräfte (VII-A-01502)
Einreicher: SPD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 11.11.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Erster Bürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Werte Kollegen und Kolleginnen! Der Antrag der SPD ist erst einmal vollkommen logisch. Wir brauchen Pflegekräfte. Kostenfreie Parkmöglichkeiten sind hier ja zwar benannt, aber man geht auch davon aus, eventuell eine jährliche Pauschale einzuführen.

Ich möchte etwas zum CDU-Antrag sagen. Was mir an dem CDU-Antrag nicht so richtig gefällt, ist, dass hier direkt das Parken im eingeschränkten Parkverbot und in verkehrsberuhigten Zonen benannt ist, was sich also hinter den §§ 286, 325 StVO verbirgt.

Hier gilt natürlich eines: Wenn wir jetzt sagen, dass wir das aufweichen und dass Handwerker eben eine oder zwei Stunden – oder wie lange auch immer sie für ihre Sachen brauchen – im eingeschränkten Halteverbot stehen dürfen, dann ist das für mich eine Sache, die wir eigentlich gerade mit unserem Versuch des Abschleppens verkehrsbehindernder Fahrzeuge – wozu das eingeschränkte Halteverbot ja auch gehört – eben abschaffen wollten. Das wäre nur meine Anmerkung dazu. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)