Abschluss eines Mietvertrages bzw. eines 1. Nachtrages, Objekt Messehalle 12, 2. BA

Abschluss eines Mietvertrages bzw. eines 1. Nachtrages, Objekt Messehalle 12, 2. BA (VII-DS-00863-NF-01)  Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Dezernat Kultur

(VII-DS-00863-NF-01ÄA-02)  Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 15.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe zu dieser Vorlage bereits vor über fünf Wochen darauf hingewiesen, dass die Finanzierungskonstruktion nicht im Vorteil der Stadt Leipzig ist. Aufgrund der Höhe der Kreditzinsen, die bei der LEVG gezahlt werden, und der Kreditzinsen, die wir als Kommunalkredit bezahlen müssten, ist es einfach – ich sage es mal ziemlich platt – Geldverschwendung.

Ich bin ein bisschen enttäuscht darüber, dass wir diese Vorlage quasi im Finanzausschuss in der 3. Lesung behandeln mussten, um noch schnell eine Lösung zu finden und die Lösung dann auch nicht durch die Verwaltung in die Vorlage übernommen werden konnte, sondern durch einen Änderungsantrag von drei Fraktionen. Es wäre genug Zeit gewesen, die Anregung aus dem Stadtrat, nämlich die Finanzierung insgesamt kostengünstiger durch Bürgschaft zu gestalten, in den fünf Wochen, als das Thema zum ersten Mal angesprochen wurde, in eine Verwaltungsvorlage zu überführen. Das ist leider nicht passiert.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, wie wir in unserer Stadtverwaltung Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchführen. Ich habe mich zu der vorherigen Vorlage „Rettungswache“ nicht geäußert – auch da war das problematisch. Da hieß es dann: Na ja, Grundstück brauchen wir bei der einen Variante nicht mit einzubeziehen, weil es uns ja schon gehört. Grundstücke werden wohl nur dann in Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen einbezogen, wenn man sie kaufen muss, ansonsten nicht? Hier ist die Frage: Was ist, wie von Herrn Dossin angesprochen, unter Umständen mit Ertragssteuern, die in Gesellschaften anfallen? Die werden nicht einbezogen. Wir haben heute noch einmal eine Vorlage auf der Tagesordnung „Digital Hub“. Auch da war die Frage: Welche Kosten werden mit einbezogen? Wie geht man mit einem Restbuchwert in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung um?

Meine Bitte ist, Herr Oberbürgermeister, dass wir gemeinsam einen Weg finden, wie wir zukünftig in der Stadtverwaltung Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in den verschiedenen Bereichen durchführen. Da braucht man keinen neuen Standard zu erfinden, da gibt es Modelle der IHK oder vom IDW. Aber es wäre wichtig, dass wir einmal klarstellen, dass wir in der Stadt Leipzig bei den verschiedensten Projekten – besonders im Immobilienbereich – Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen nach den gleichen anerkannten Kriterien durchführen.

Wenn man das schon getan hätte, hätte die Vorlage, über die wir jetzt entscheiden, in dieser Form den Stadtrat nie erreicht. Wir hätten frühzeitig Weichenstellungen im Interesse unserer Stadt vornehmen können.

Ich bitte Sie, dem Änderungsantrag der Fraktionen zuzustimmen, auch dem Änderungsantrag, den wir als Freibeuter eingereicht haben. Denn wenn wir natürlich zum Ergebnis kommen, dass wir die Bürgschaft ausreichen dürfen, weil die Rechtsaufsichtsbehörde Ja gesagt hat, dann muss der Mietvertrag natürlich geändert werden, da dürfen wir nicht nur zur Kenntnis nehmen: Okay, wir dürfen die Bürgschaft ausreichen, sondern wir müssen dann eben auch die Folgemaßnahmen umsetzen. Und für den Fall, dass das Prüfergebnis es für sinnvoll erachten lässt, zu einem frühzeitigen Zeitpunkt das Objekt durch die Stadt zu kaufen oder zu entnehmen aus der LEVG, muss natürlich auch das im Mietvertrag gewürdigt werden.

Ich bitte die verspätete Einreichung des Antrags zu entschuldigen, aber wir haben erst heute um 12 Uhr erfahren, dass der Antrag der drei Fraktionen ein Ergänzungsantrag und kein Ersetzungsantrag ist. Deswegen hatten wir keine Möglichkeit, frühzeitiger unseren Ergänzungsantrag einzureichen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)