Aussetzung von Maßnahmen nach STEP Verkehr und öffentlicher Raum

Aussetzung von Maßnahmen nach STEP Verkehr und öffentlicher Raum

Anfrage:

Im aktuell geltenden STEP Verkehr und öffentlicher Raum wird von  einem Wachstum der Stadt auf lediglich 600.000 Einwohner statt 720.000 Einwohnern gemäß neuerer Prognosen ausgegangen. Auf Basis dessen wird durch eine Veränderung des Modal Splits keine Zunahme des Kfz-Verkehrs erwartet. Vielmehr wird eine Verringerung des Kfz-Verkehrs für möglich gehalten. Damit passt der STEP Verkehr und öffentlicher Raum nicht mehr zu der tatsächlichen Entwicklung der Stadt. Alle Maßnahmen sind daher im Einzelfall auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche kurz- und langfristigen Maßnahmen aus dem STEP Verkehr und öffentlicher Raum passen nicht zu der aktuellen Bevölkerungsprognose?
  2. Welche langfristigen Maßnahmen führen zu einer Verringerung der Durchschnittsgeschwindigkeit des ÖPNV oder des MIV und können ausgesetzt werden?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Zur Frage 1.

Grundsätzlich stellt der STEP Verkehr und öffentlicher Raum auch unter den Bedingungen einer wachsenden Stadt ein zentrales Grundlagendokument für die Verkehrspolitik der Stadt Leipzig dar. Die darin formulierten und 2015 verabschiedeten Ziele, Leitlinien und allgemeinen Grundsätze – hier sind beispielsweise die Sicherung gleichwertiger Mobilitätschancen, die Förderung der stadt- und umweltverträglichen Organisation des Verkehrs sowie die Gestaltung der Verkehrsplanung als öffentlicher Prozess zu nennen – sind gerade im Hinblick auf die aktuelle Bevölkerungsprognose wichtige Prämissen, um ein lebenswertes Leipzig mit einer nachhaltigen Mobilitätskultur unter den Bedingungen des Wachstums zu erhalten.

Eine Abbildung konkreter kurz- und langfristiger Maßnahmen erfolgt im STEP Verkehr und öffentlicher Raum nicht. Es werden lediglich entsprechende Handlungsfelder für eine stadtverträgliche Mobilität dargestellt. Insofern sind im STEP Verkehr und öffentlicher Raum keine Maßnahmen verankert, die nicht mit der aktuellen Verkehrsprognose vereinbar sind. Vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Verkehrsentwicklungsplanung um einen fortlaufenden Prozess handelt, gilt es von Zeit zu Zeit zu überprüfen, inwiefern die verfolgten Ziele mit den vorliegenden Planwerken tatsächlich erreicht wurden und an welcher Stelle es gegebenenfalls Überprüfungen und Anpassungen bedarf.

Deshalb sowie im Zusammenhang mit der vorliegenden Bevölkerungsprognose hat sich die Stadt Leipzig genau dieser Thematik angenommen und mit dem Szenarienprozess und der Entwicklung einer Mobilitätsstrategie 2030 im Rahmen des Monitorings die Frage gestellt, in welchen Szenarien sich die Mobilität insgesamt in Leipzig zukünftig gestalten lässt, um ein lebenswertes Leipzig in Bewegung zu halten und weiterzuentwickeln. Im Ergebnis der Szenarienentwicklung liegen sechs Szenarien vor, die derzeit mit der Öffentlichkeit diskutiert werden. In einem nächsten Schritt gilt es ein für Leipzig passendes Szenario ab- und dem Stadtrat zuzuleiten.

Darüber hinaus wurde die aktuelle Bevölkerungsprognose, die im STEP Verkehr und öffentlicher Raum noch nicht enthalten sein konnte, auch im Fachkonzept „Nachhaltige Mobilität“ im INSEK „Leipzig 2030“ sowie im neuen Luftreinhalteplan verarbeitet. Grundsätzlich gilt, dass sämtliche Planwerke und deren Umsetzung während ihrer Laufzeit der Modifizierung – als Reaktion auf neue Bedingungen – unterliegen, ohne dass das Ganze total fortzuschreiben ist.

Zur Frage 2.

Bezüglich der Thematik Maßnahmen, die zu einer Verringerung der Geschwindigkeit von ÖPNV und MIV führen, wird auf den Verwaltungsstandpunkt 05114 zur Aussetzung von Maßnahmen nach STEP Verkehr und öffentlicher Raum aus 2014 verwiesen. Darin wird unter anderem aufgezeigt, dass nicht in jedem Fall ausgeschlossen werden kann, dass aus Verkehrssicherheitsgründen auch solche erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden, die sich gegebenenfalls verkehrsgeschwindigkeitsverringernd auf einzelne oder mehrere Verkehrsarten auswirken können.

“Nightswimming…”

Nightswimming

Amtsblatt:

“….deserves a quiet night” – so heißt es in einem Lied von R.E.M. Wer jedoch in Leipzig nach solchen Möglichkeiten sucht, wird auch künftig leider nur mit der Lupe fündig. Schwimmen gehen an einem lauen Sommerabend mit Freunden nach 22 Uhr? Fehlanzeige. Mit der Familie am Wochenende noch spät eine Baderunde einlegen? Nicht möglich.

Wieder einmal wurde mit dem Kosten-Argument eine innovative Idee, die einer Stadt wie Leipzig gut zu Gesicht gestanden hätte, vom Tisch gewischt. Für vieles ist Geld da, für die etwas kantigen Ideen, die einer Stadt erst Gesicht, Charme und Charisma verleihen und wie unverwechselbar machen, jedoch nicht.

Zu jenen abgeschmetterten Ideen zählt auch unsere Initiative, Hausboot-Wohnen in Leipzig möglich zu machen. Es fällt auf: gerade beim Ideen rund ums Wasser scheint in der Verwaltung eher “still ruht der See” zu sein statt Innovation zu sprudeln – für die selbsternannte “Wasser-Stadt” ein absolutes Armutszeugnis. Es mangelt offenbar an Mut und Fantasie, zwei Dinge, die früher ihr Zuhause in Leipzig hatten. Mittlerweile aber regieren nur noch übergroße Vorsicht und Verzagtheit.

Interessiert am Thema? Bitte sprechen Sie mich an: anfragen@piratenlily.net

Ute Elisabeth Gabelmann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 10. Februar 2018

Chaos bei Baugenehmigungen hausgemacht

Chaos bei Baugenehmigungen hausgemacht

Pressemitteilung:

Zu den Anfragen der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat nach dem Krankenstand von Mitarbeitern des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege und der Dauer der Genehmigung von Bauanträgen führte Baubürgermeisterin Dubrau in der Ratsversammlung am 31. Januar 2018 aus, dass sowohl im normalen Bau als auch im Sonderbau Baugenehmigungen innerhalb der gesetzlichen Frist erteilt würden. Bei der Prüfung der eingereichten Anträge auf Vollständigkeit bliebe man im Durchschnitt ein bis zwei Tage unter der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen.

Dazu der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP):

“Wenn die Bearbeitungsdauer von Bauanträgen bei einer chronischen Unterbesetzung des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege nah an der gesetzlichen Grenze liegt, dann spricht viel dafür, dass bei der Schnelligkeit viel Luft nach oben ist.”

Nach Aussagen von Baubürgermeisterin Dubrau sei die lange Genehmigungsdauer bei Bauanträgen durch die Antragsteller selbst verursacht. Aufgrund fehlender Unterlagen müsse das Amt teilweise mehrfach Dokumente nachfordern. Eine unzureichende praxisnahe universitäre Ausbildung der Antragsteller sei aus ihrer Sicht der Grund.

Nach Ansicht Hobuschs ist das Problem der langen Genehmigungsverfahren angesichts acht fehlender Mitarbeiter und unvollständiger Vorabinformationen gegenüber den Antragstellern doppelt hausgemacht. Geplant seien 38 VzÄ, eingesetzt würden 30 VzÄ. Zudem zeigt ein Blick auf die Internetseite des Amtes mit Informationen zur Bauantragstellung, dass das Amt nicht abschließend über einzureichende Unterlagen informiere:

“Gemäß § 68 (2) Sächsische Bauordnung sind mit dem Bauantrag alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen einzureichen. Im einzelnen werden im § 1 (1) Durchführungsverordnung zur SächsBO (DVOSächsBO) Bauvorlagen aufgezählt, welche mit dem Bauantrag vorzulegen sind. Dabei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Es kann sich während der Bearbeitung ergeben, dass weitere Bauvorlagen nachgefordert werden müssen, weil diese zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind.” (Quelle)

Von den fehlenden Mitarbeitern sind unter anderem sechs für Sonderaufgaben abgezogen. Die Kräfte jetzt im Kita- und Schulbau zu bündeln, hält Hobusch zwar für wichtig und richtig. Hier jedoch zu Lasten anderer Aufgaben zu handeln, ist für den Freidemokraten nicht nachvollziehbar:

“Wenn der Oberbürgermeister Personal für Sonderaufgaben wie der Task Force Asyl/Schulbau aus dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege abzieht, dann muss er auch dafür sorgen, dass das Tagesgeschäft bei Baugenehmigungen nicht liegenbleibt.”

Kritik übt Hobusch auch an anderen Fraktionen im Stadtrat:

“Umso unverständlicher, dass sich im Rat keine Mehrheit für vier statt nur zwei weitere Stellen im Bauordnungsamt und ein Sachkostenbudget für externe Betreuung von Bebauungsplänen anlässlich der Debatte um den Nachtragshaushalt fand. Auch diejenigen, die die Baubürgermeisterin selbst regelmäßig aufs Korn nehmen, tragen hier eine Mitverantwortung für das Chaos.”

Nutzung von Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten durch Bürger unserer Stadt

Nutzung von Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten durch Bürger unserer Stadt

Anfrage:

Mit Einwohneranfragen, Petitionen und Anfragen der Informationsfreiheitssatzung stehen den Menschen in unserer Stadt einige Möglichkeiten zur Verfügung, sich mit ihrem Anliegen an die Verwaltung zu wenden und Informationen zu erhalten.

Hierzu fragen wir:

  1. Wie viele Einwohneranfragen wurden 2015, 2016 und 2017 gestellt?
  2. Wie viele Petitionen wurden 2015, 2016 und 2017 gestellt? Wie viele davon wurden zur Entscheidung jeweils angenommen?
  3. Wie viele Anfragen gemäß Informationsfreiheitssatzung wurden 2015, 2016 und 2017 eingereicht? Wie viele davon wurden positiv beantwortet und Informationen bereitgestellt?
  4. Welche Kosten sind durchschnittlich mit der Anfrage eines Bürgers gemäß Informationsfreiheitssatzung verbunden?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie viele Einwohneranfragen wurden 2015, 2016 und 2017 gestellt?

Es wurden in

2015 – 59 Einwohneranfragen

2016 – 54 Einwohneranfragen und

2017 – 142 Einwohneranfragen

gestellt.

2. Wie viele Petitionen wurden 2015, 2016 und 2017 gestellt? Wie viele davon wurden zur Entscheidung jeweils angenommen?

Nach der Feststellung des Petitionscharakters, werden die Petitionen anhand der Geschäftsordnung des Petitionsausschusses an die Verwaltung oder an den Stadtrat verwiesen. In einigen Fällen werden  Petitionen zuständigkeitshalber an die Petitionsausschüsse des Landtages bzw. Bundestages übermittelt. In der Auflistung sind die Gesamtzahl der eingegangenen Petitionen und Petitionen, die in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen, dargestellt.

2015 – 61 Petitionen wurden eingereicht und 24 für den Stadtrat zur Beschlussfassung gegeben

2016 – 71 Petitionen wurden eingereicht und 30 für den Stadtrat zur Beschlussfassung gegeben

2017 – 107 Petitionen wurden eingereicht und 44 für den Stadtrat zur Beschlussfassung gegeben

3. Wie viele Anfragen gemäß Informationsfreiheitssatzung wurden 2015, 2016 und 2017 eingereicht? Wie viele davon wurden positiv beantwortet und Informationen bereitgestellt?

Nach Informationsfreiheitssatzung wurden im Stadtbüro

2015: 11 Anträge

2016: 5 Anträge

2017: 14 Anträge

gestellt.

Die bisherige Evaluierung wurde mit Vorlage DS-00247/14 in der Ratsversammlung am 15.10.2014 zur Kenntnis genommen. Eine erneute Evaluierung kann in der Kürze der Zeit nicht erfolgen, da hierfür eine Abfrage aller Ämter notwendig wäre.

4. Welche Kosten sind durchschnittlich mit der Anfrage eines Bürgers gemäß Informationsfreiheitssatzung verbunden?

Eine Erhebung von Kosten ist bisher nicht erfolgt.

Antwort im Allris

Gleiche Bildungschancen beginnen mit der Kitabetreuung

Gleiche Bildungschancen beginnen mit der Kitabetreuung

Pressemitteilung:

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat spricht sich gegen eine Erhöhung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung aus.

Dazu der Fraktionsvorsitzende René Hobusch (FDP):

“Die Stadträte der Fraktion Freibeuter lehnen weiterhin konsequent die Erhöhung der Elternbeiträge ab. Wer es mit gleichen Bildungschancen für alle ernst meint, darf nicht bei den Kitas zulangen und den Eltern in die Tasche greifen, während zugleich ein Studium in der Bundesrepublik gratis zu haben ist.”

Gegenüber den im Freistaat und Bund mitregierenden Fraktionen von CDU und SPD erneuerte Hobusch seine Kritik vom Wochenende:

“Die Ablehnung der neuerlichen Beitragserhöhung durch Union und SPD im Stadtrat kommt reichlich spät. Während der Anteil des Freistaates an den Kosten der Kinderbetreuung in den zurückliegenden Jahren gleich geblieben ist, wurden die gestiegenen Betriebskosten auf die Kommunen und hier nicht zuletzt auf die Eltern abgewälzt. Auch aus den Verhandlungen über eine neuerliche Große Koalition im Bund sind keine positiven Signale zur Entlastung berufstätiger Eltern und damit der Leistungsträger der Gesellschaft zu hören. Und auch bei der letzten Beitragserhöhung im Stadtrat war es einer breiten Mehrheit wichtiger, die Eintrittspreise für Oper und Gewandhaus stabil zu halten und stattdessen die Personalkostensteigerungen im öffentlichen Dienst bei den Kitabeiträgen auf die Eltern abzuwälzen.”

Die Freibeuter gehen sogar noch einen Schritt weiter:

“Gleiche Bildungschancen beginnen mit gleichen Zugangsmöglichkeiten zur frühkindlichen Bildung. Wer es wirklich damit ernst meint, muss daher eine kostenfreie Kitabetreuung anstreben”,

so der Freidemokrat Hobusch. Die Freibeuter fordern deshalb die Fraktionen des Leipziger Stadtrates und den Oberbürgermeister auf, sich im Freistaat für eine kostenfreie Kindertagesbetreuung einzusetzen.

Hobusch: “Wer ein Gratisstudium zulässt, darf bei den Kitas nicht zulangen”

Wer ein Gratisstudium zulässt, darf bei den Kitas nicht zulangen

Pressemitteilung:

Der Leipziger Freidemokrat René Hobusch hat CDU und SPD im Leipziger Stadtrat bei der Ablehnung der Erhöhung der Elternbeiträge für die Kita-Betreuung Scheinheiligkeit vorgeworfen.

„Wer es mit gleichen Bildungschancen für alle ernst meint, darf nicht bei den Kitas zulangen und den Eltern in die Tasche greifen, während zugleich ein Studium in der Bundesrepublik gratis zu haben ist.“

sagte Hobusch am Wochenende in einer ersten Reaktion auf die ablehnende Haltung beider Fraktionen im Leipziger Stadtrat zur Ankündigung des Oberbürgermeisters, die Elternbeiträge für Kitas und Hort anheben zu wollen.

„Union und SPD regieren im Land und im Bund zusammen. In Leipzig stellen sie den Oberbürgermeister, den Finanz- und den Sozialbürgermeister. Wenn jetzt Schwarz-Rot im Stadtrat daherkommt und die Erhöhung der Elternbeiträge ablehnt, dann ist das eine Palastrevolution wegen 16 Euro und verlogen dazu. Denn im Freistaat und im Bund haben es die nicht mehr ganz so großen Koalitionen aus CDU und SPD in der Hand, endlich die Weichen in Richtung gleicher Bildungschancen für alle zu stellen. Und wenn es CDU und SPD im Freistaat ernst meinen, lassen sie die Lehrerverbeamtung und entlasten stattdessen die Eltern.“,

forderte Hobusch zugleich die Staatsregierung auf.

Hobusch verwies darauf, dass die FDP-Stadträte bereits der letzten Erhöhung widersprochen hatten:

“Damals wurden die Steigerungen bei den Personalkosten den Eltern aufgebürdet, während beim Gewandhaus Einigkeit herrschte, die Mehrkosten mit städtischem Geld abzufedern. Nun sind ein Jahr vor der Kommunalwahl Union und SPD offenbar aufgewacht und haben die Eltern für sich entdeckt.”

Großtagespflege in Leipzig

Großtagespflege in Leipzig

Anfrage:

Bisher besteht keine landesrechtliche Vorschrift, die einen Zusammenschluss mehrerer Tagesmütter und -väter in sächsischen Kommunen zulässt. Vor dem Hintergrund des Drucks bei der Kinderbetreuung in der Stadt Leipzig und dem Willen des Sozialbürgermeisters, nunmehr auch Elterninitiativen zur organisierten Kinderbetreuung zukünftig nicht länger im Weg zu stehen, fragen wir:

  1. Welche Vorteile könnten sich für die Stadt Leipzig aus der Großtagespflege ergeben?
  2. Welche Möglichkeiten, Mittel und Wege stehen dem Oberbürgermeister offen, auf eine gesetzliche Grundlage für Großtagespflege im Freistaat Sachsen hinzuwirken?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Welche Vorteile könnten sich für die Stadt Leipzig aus der Großtagespflege ergeben?

Vorteile einer sogenannten Großtagespflege liegen in der Förderung des fachlichen Austausches und der wechselseitigen Unterstützung der Tagespflegepersonen. Allerdings lassen sich aus einer Handreichung des Deutschen Jugendinstituts zur Professionalisierung der Kindertagespflege als Dienstleistung eine Reihe von Nachteilen einer sogenannten Großtagespflege ableiten.

2. Welche Möglichkeiten, Mittel und Wege stehen dem Oberbürgermeister offen, auf eine gesetzliche Grundlage für Großtagespflege im Freistaat Sachsen hinzuwirken?

Der Oberbürgermeister könnte über den SSG eine Fachdiskussion hierzu anregen.

Antwort im Allris

Großtagespflege ermöglichen

Großtagespflege ermöglichen

Antrag:

Oberbürgermeister und Sozialbürgermeister setzen sich beim Freistaat Sachsen und in geeigneten Gremien auf Landesebene dafür ein, Großtagespflege zu ermöglichen.

Begründung:

In Sachsen existiert keine landesrechtliche Regelung zur Großtagespflege. Ein Zusammenschluss von Tagespflegepersonen in gemeinsam genutzten Räumen ist daher in Leipzig bisher nicht möglich.

Die aktuelle Kinderbetreuungslage in Leipzig erfordert über den Kitabau hinaus weitere Maßnahmen, um den anhaltend hohen Bedarf an Kinderbetreuung in Leipzig zu decken.

Auch Aussagen des Sozialbürgermeisters, zukünftig Elterninitiativen zur Betreibung kleinerer Einrichtungen zulassen zu wollen, machen Hoffnung, mit der zusätzlichen Alternative Großtagespflege die Herausforderungen angehen zu können.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt