Clubkultur erhalten – Distillery unterstützen

Clubkultur erhalten – Distillery unterstützen (VII-A-02796) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 15.09.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): „Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fabian! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Antrag der Grünen steht, ich zitiere:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle
notwendigen Schritte zum Erhalt des Clubs
„Distillery“ zu ergreifen.

Hier steht, „alle notwendigen Schritte zum Erhalt zu ergreifen“. Das ist das, was wir zu einem anderen Anlass, in einer anderen Sprache gehört haben: Whatever it takes. Egal, was es kostet: Der Club ist zu erhalten. Das steht im Antrag der
Grünen.

Wir als Fraktion setzen uns für eine lebendige Kulturlandschaft in Leipzig ein. Dazu gehört eben nicht nur die Hochkultur der städtischen Einrichtungen, sondern dazu gehört auch die freie Szene. Die Institutionen der freien Szene, liebe Kollegen von der AfD, sind alle privatwirtschaftlich unterwegs. Und trotzdem unterstützen wir als Stadt die freie Szene mit Geldern aus unserem Haushalt, weil wir uns eben für eine lebendige Kulturszene in unserer Stadt einsetzen.

Aus diesem Grund ist die Tanzsache, dass die Distillery privat betrieben wird, überhaupt kein Grund, zu sagen: Wir setzen uns für diese nicht ein. Im Gegenteil, wenn wir Gelder für die Hochkultur in Leipzig ausgeben, ist es unsere Aufgabe, auch für andere Einrichtungen Geld aufzubringen. Aber ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, zu bedenken: Bei allem Bemühen, Lösungen zu finden und die Distillery zu erhalten – ein „whatever it takes“ kann es
in diesem Fall nicht geben. Und das steht in Ihrem Antrag so drin.

Vielleicht hätten Sie besser formuliert: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich für den Erhalt einzusetzen“. Dann wäre der Antrag ein anderer und auch zustimmungsfähig gewesen. So, wie er jetzt formuliert ist, unterstützen wir
den Verwaltungsstandpunkt. Ich bitte Sie, noch einmal drüber nachzudenken, liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, ob das nicht eigentlich der richtige Weg ist, zu verhandeln. Wir versuchen, was geht, aber eine Garantie kann es nicht geben. – Vielen Dank.“

(Es gilt das gesprochene Wort)

Lebendige Auseinandersetzung mit der Friedlichen Revolution

Lebendige Auseinandersetzung mit der Friedlichen Revolution (VII-A-01794-NF-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 15.09.2021

Stadtrat Matzke (Freibeuter): „Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Presse und Verfolger im Livestream! Die letzten beiden Redebeiträge wühlen mich jetzt doch ganz schön auf, unter anderem weil ich vor kurzem eine Mail bekommen habe, dass man den Wahlkampf gerade in der hitzigen Zeit hier heraushalten solle.

Ich versuche also, zur Sache zurückzukommen, und zitiere einmal:
Der 9. Oktober wird als Wendepunkt der Friedlichen Revolution in der DDR 1989 gesehen. Die Mächtigen der DDR gingen von der offenen Ignoranz und Konfrontation zu zunehmender Gesprächsbereitschaft über. Erst mit der Friedlichen Revolution vom 9. Oktober waren weitere Maßnahmen möglich, die zu einem erfolgreichen Gelingen der Wende in der DDR, zum Mauerfall am 9. November und zur Wiedervereinigung Deutschlands 1990 beitrugen.

In diesem vorliegenden Antrag geht es für mich darum: Wie geht die Stadt Leipzig in Zukunft mit ihrer herausragenden historischen Rolle um? Da haben mir die vergangenen beiden Reden nicht geholfen. Ja, diese Rolle muss meines Erachtens auf den Prüfstand. Wie erreichen wir am 9. Oktober 2021 die jungen Menschen, die hierzu einen Abstand von 32 Jahren haben? Wie schaffen wir es, historische Ereignisse würdevoll zu bewahren, ohne sie – was den Menschen eigen ist – zu verklären? Wie schaffen wir es, gegenüber allen Bürgern offen zu bleiben, gleich ob jung, ob alt, ob in den gebrauchten Bundesländern geboren und aufgewachsen oder eben in den neuen?

Zurzeit erlebe ich eine Differenzierung über diejenigen, die diskutieren dürfen, und die, die nicht diskutieren dürfen. Da wird schnell gesagt: Du warst ja nicht dabei ’89, du kannst das ja nicht wissen. Darauf entgegne ich immer: Dann erkläre es mir, versuche, mir die Zusammenhänge klarzumachen, ohne zu sagen: Das wirst du nie verstehen.

Ich wünsche mir Offenheit in der Diskussion mit dem Ziel, diesen historischen Schatz „Friedliche Revolution in Leipzig“ in kommende Generationen zu tragen. Wir haben lange darüber diskutiert, wie wir uns zum Verwaltungsstandpunkt und zum Ursprungsantrag verhalten. Der Ursprungsantrag ist uns auch nicht leichtgefallen, aber er ist zielführender. Deswegen bitte auch ich um Zustimmung zum Ursprungsantrag. – Danke schön.“

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Ankauf des Kohlrabizirkus und Übertragung an die LEVG zur nachhaltigen Standortentwicklung

Ankauf des Kohlrabizirkus und Übertragung an die LEVG zur nachhaltigen Standortentwicklung (Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO) (VII-DS02774-NF-01)Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 21.07.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter):”Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich das erste Mal gehört habe, dass es unter Umständen ein Angebot zum Erwerb des Kohlrabizirkus geben könne, habe ich sofort an unsere Diskussionen gedacht, die wir im Stadtrat im Jahr 2018 geführt haben, als es darum ging, einen Standort für die IceFighters zu finden und auch den Antrag der CDU-Fraktion damals, den Kohlrabizirkus zu erwerben.

Ich hatte ein sehr zwiespältiges Gefühl, weil wir als Fraktion damals und auch heute der Auffassung waren: Wir können nicht eine Immobilie dieser Größenordnung für einen Profi-Eisclub kaufen. Das war damals die Position, und deswegen waren wir damals gegen den Verhandlungsauftrag und hätten wir einer solchen Lex Profi-Eishockey auch heute nicht zugestimmt.

Für uns war ganz entscheidend, dass das plausibel wird, dass der Erwerb des Kohlrabizirkus für die Stadt Leipzig kein Fass ohne Boden wird, weil bei einer Immobilie dieses Alters und dieses Zustandes Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen immer mit einer gewissen Vorsicht zu genießen sind. Dass es Geld kostet, dass es eine Investition ist, eine Einmalinvestition – ohne Frage. Das Geld muss man ausgeben. Es darf aber dauerhaft kein Zuschussbetrieb werden. Das war für uns die Grundlage dafür, ob wir letztendlich der Vorlage zustimmen oder nicht.

Wenn man sich die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung anschaut, und zwar unabhängig davon, ob im Kohlrabizirkus Eissport betrieben wird oder nicht, ist ein wirtschaftlicher Betrieb darstellbar. Ich habe mir die Wirtschaftlichkeitsbeachtung noch einmal sehr genau angeschaut. Es wird mit Mieteinnahmen unter zwei Euro pro Quadratmeter gerechnet. Das ist auch angesichts des Zustands der Immobilie trotzdem nicht sehr hoch. Wenn man sich das genau betrachtet und sich genau durchliest, dann muss man eben auch sehen, dass in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Bereich der Südhalle noch nichts saniert ist, keine Mieteinnahmen für diesen Bereich angesetzt sind. Angesichts dieser Dinge halten wir diese Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und wirtschaftliche Berechnung für vertretbar und kommen zum Ergebnis, dass es eben nicht ein Fass ohne Boden sein wird.

Trotzdem, wenn man die Vorlage so liest und alles, was so an Geldern aufgeschrieben ist, zusammenzählt, kommt man auf 16 Millionen Euro. Dann sagt man: 16 Millionen Euro für die beiden Kuppeln ist ein bisschen viel Geld. Wenn man aber genauer nachrechnet, dann stellt man eben fest, dass dieses Geld, der Kaufpreis von jetzt 11,5 Millionen, sich eben auf den Kohlrabizirkus und die angrenzenden Flächen bezieht. Wenn man da einmal Verkehrswerte nimmt und diese ein bisschen betrachtet und berechnet, komme ich zu dem Ergebnis, dass ungefähr acht Millionen des Kaufpreises auf die Flächenbevorratung an den Tierkliniken für die BioCity entfällt.

Das heißt, es entfallen noch dreieinhalb Millionen auf den Kohlrabizirkus, Investitionszuschuss noch einmal 3,5 Millionen, das heißt, wir geben für den Kohlrabi – zumindest das, was die Bevölkerung auch mit dem Namen Kohlrabi besonders verbindet – tatsächlich sieben Millionen Euro aus. Dann haben wir eine Infrastruktur, die man für Eissport nutzen kann, für Eislaufen, für Profi-Eissport. Wir haben aber auch eine Infrastruktur, die man ebenfalls für Clubszene, für Kultur, für Freizeitaktivitäten nutzen kann. Entsprechende Freizeitangebote und Sportstätten, die sich kostendeckend betreiben lassen, gibt es in der Stadt nirgendwo. Jede Sporthalle kostet Geld, und wir haben danach noch einen Zuschuss.

Wir haben heute den Zuschuss zur Schwimmhalle Otto-Runki-Platz auf der Tagesordnung. Auch hier ist es selbstverständlich, dass wir als Stadt Geld in die Hand nehmen, in dem Fall sechs Millionen Euro, um überhaupt die Immobilie Schwimmhalle hinzustellen. Dann gibt es noch einen Betriebskostenzuschuss für die Sportbäder. Wenn man also das alles in Vergleich setzt, meinen wir, dass sieben Millionen Euro als Einmalzuschuss für den Erwerb des Kohlrabizirkus, wenn er sich dann weiter trägt, eine Investition ist, die im Sinne der Stadt, im Sinne der Sportentwicklung, im Sinne der kulturellen Entwicklung, auch im Sinne der Quartiersentwicklung im Umfeld ist. Das Thema Bayerischer Bahnhof ist schon angesprochen worden.

Herr Oberbürgermeister, vielleicht ist ja die Aussage zur S-Bahn-Anbindung Südszene (phon.) vom Freitag nicht das letzte Wort. Dann hätten wir auch eine Freizeiteinrichtung, die verkehrsgünstig in der Stadt Leipzig gelegen wäre, auch für andere Bereiche gut erschließbar und dann rundherum eine gute Sache. Wir werden zustimmen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Industriegebiet Seehausen 2 – Verkauf Teilgebiet GI-2 – Erst- und Zweitvorlage

Industriegebiet Seehausen 2 – Verkauf Teilgebiet GI-2 – Erst- und Zweitvorlage (VII-DS-02859-NF-01)Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau; Dezernat Wirtschaft, Arbeit und Digitales 1

Aus der Ratsversammlung am 21.07.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist diese Vorlage eine sehr wichtige Vorlage, eine sehr wichtige strategische Wirtschaftsansiedlungsvorlage der Stadt Leipzig.

Herr Oberbürgermeister, Sie sind dankenswerterweise bereits auf das Thema Branchenmix eingegangen. Auch wenn Sie ausführen, dass wir, so, wie es aussieht, als Stadt Leipzig einigermaßen glimpflich durch die Corona-Krise hinweggekommen sind, kann man doch nicht ganz von der Hand weisen, dass wir hinsichtlich der Unternehmensansiedlungen um Leipzig herum und auch bei den Zulieferern um Leipzig herum einen gewissen Schwerpunkt im Bereich Automobil haben. Das ist so. Und wenn es in der Automobilbranche Schwierigkeiten gibt, dann merken wir das auch an der Gewerbesteuer. Das kann man hier auch öffentlich sagen, ohne dass es letztendlich eine Verletzung des Steuergeheimnisses darstellt. Deswegen ist es so wichtig, dass wir eine Verbreiterung eines Branchenmixes hinbekommen. Wir haben das mit der Ansiedlung von Beiersdorf getan. Wir werden das mit der Erweiterung des Werkes Beiersdorf nachhaltig festigen.

Was mir im Zuge der Diskussion dieser Ansiedlung als problematisch aufgefallen ist, ist, dass die Überlegungen, ein Logistiklager doch sinnvollerweise direkt mit einem Bahnanschluss zu erschließen, ohne, dass man letztendlich noch auf einen Lkw umladen muss und man praktisch direkt ins Lager fahren kann, was ja ein wesentlicher Beitrag zum Umweltschutz gewesen wäre, letztendlich an einen Schutz der Umweltbehörde scheitert, weil es ein Biotop auf dem Werksgelände gibt, das dann durch die entsprechende Verlegung der Bahnlinie durchschnitten worden wäre. Das möchte ich hier auch gerne benennen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn wir das in der jetzigen Vorlage, im jetzigen Einzelfall nicht mehr ändern können, stellt sich für mich schon die grundsätzliche Frage, ob in unserem Umweltrecht dann alles immer noch so stimmig ist, wenn tatsächlich Umweltrecht Bahnanschlüsse an Lager- und Logistikeinrichtungen verhindert. Wir sollten darüber nachdenken, ob man hier tatsächlich Dinge ändern kann, um zukünftig zu besseren Lösungen zu kommen. Nicht wir als Stadtrat, dafür sind wir nicht zuständig – kompetent wahrscheinlich schon.

Lassen Sie mich auch noch ein Wort zum Änderungsantrag der LINKEN sagen. Dass ein Vorkaufsrecht, wie es gesetzlich verankert ist, nicht das ist, was in dem Antrag formuliert ist, hat der Herr Oberbürgermeister bereits ausgeführt. Wenn wir uns aber einmal anschauen, was die LINKEN hier beantragt haben, dann sagen sie: Wir verkaufen jemandem ein Grundstück für sechs Millionen, der führt an dem Grundstück werterhöhende Maßnahmen in Höhe von 150 Millionen durch, und wir erwarten, dass er sich dazu verpflichtet, uns dieses Grundstück nach der Werterhöhung von 150 Millionen Euro für sechs Millionen zurückzugeben. Das ist das, was Sie gerade beantragt haben.

Wenn wir das jetzt einmal nicht als Unternehmensgrundstück haben, sondern als Wohngrundstück in Leipzig. Sie verkaufen also ein Grundstück an jemanden. Vielleicht sind es dann nicht sechs Millionen, sondern eine Million. Der errichtet darauf ein Gebäude für 50 Millionen. Und Sie wollen mit dem vereinbaren, dass er Ihnen das Gebäude, wenn er die Geschäftstätigkeit einstellt, für diese Million zurückverkauft.

Wenn Sie ernsthaft meinen, dass es Menschen gibt, die einen solchen Vertrag unterschreiben, dann haben Sie wirklich kein Verständnis dafür, welchen Haftungsrisiken auch Geschäftsführer und Aufsichtsräte von Unternehmen ausgesetzt sind. Wenn jemand einen solchen Vertrag unterschreiben würde, würde er sich haft- und strafbar machen. Oder haben Sie wirklich ernsthaft gedacht, dass irgendjemand in der Welt für sechs Millionen etwas kauft, 150 investiert und dann zusagt, dass er es für sechs Millionen wieder zurückgibt, wenn es schiefgeht? Das zeigt, wie weltfremd Sie sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, falls Sie den Antrag nicht zurückziehen, kann ich nur bitten, diesen Antrag abzulehnen. – Vielen Dank”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Nachhaltige Graffiti-Prävention bei städtischen Bau- und Gestaltungsvorhaben obligatorisch berücksichtigen

Nachhaltige Graffiti-Prävention bei städtischen Bau- und Gestaltungsvorhaben obligatorisch berücksichtigen (VII-A-02663-NF-03) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 21.07.2021

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Herr Oberbürgermeister! Ich will es nicht so lang machen. Herr Kriegel, übrigens Danke dafür, dass ich zur rotgrünen Ratsmehrheit gehöre. Ich bin orange, ja? Aber jetzt einmal ganz ernsthaft. Ich habe auch ein Problem mit dem Antrag.

Worüber reden wir eigentlich? Die LINKE beantragt nachhaltige Graffitiprävention. Nun ist aber Prävention im allgemeinen Sprachgebrauch auf Vermeidung, aber auch darüber hinaus ausgerichtet. Richtig wäre hier Graffitikoordinierung. Deshalb heißt auch die entsprechende Stelle Koordinierungsstelle Graffiti und nicht Präventionsstelle. Ich begreife natürlich den präventiven Ansatz, der mit der Bereitstellung legaler Flächen für Graffiti verfolgt wird, finde die Wortwahl in dem Zusammenhang aber aus den genannten Gründen schwierig. Die Verwendung des Begriffs Graffitiprävention rechtfertigt nämlich jedenfalls den Änderungsantrag der Kollegen von der CDU, weil die das „Prävention“ eben hier wörtlich nehmen.

Jetzt ist aber die Frage: Was meint der Antragsteller eigentlich mit Graffiti? Graffiti, vom Wortstamm her Graffito oder Sgraffito, ist eine Maltechnik, laut Meyer (phon.) 1871 eine Art Freskomalerei, verkürzt dargestellt also eine Malerei auf Putz, was auf die Sprayer tatsächlich zutrifft. In der heutigen Bedeutung meint man damit die Anbringung von Bildern, Schriftzügen oder Zeichen – laut Wikipedia übrigens – ohne genaue Inhalte, nicht eindeutig als Kunst beschrieben. Kollegin Nagel ging aber schon auf den künstlerischen Aspekt ein.

Deshalb meine ich eigentlich, dass der Antrag ganz konkret das Streetart-Graffiti meint. Das will er eigentlich beschreiben, macht es aber aus mir unersichtlichen Gründen nicht. Ich habe das schon einmal angesprochen. Deshalb beantragen wir folgende Änderung des Titels: Nachhaltige Streetart-Graffiti-Koordinierung bei städtischen Bau- und Gestaltungsvorhaben obligatorisch berücksichtigen. Im Text ist Graffitiprävention durch Streetart-Graffiti-Koordinierung zu ersetzen. Ich bitte um Zustimmung. – Danke schön”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Veröffentlichung von Arbeitsanweisungen im Ordnungsamt

Veröffentlichung von Arbeitsanweisungen im Ordnungsamt (VII-A-02631- NF-02)Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 21.07..2021

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordneten! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Zuschauende und Pressevertreter! Die Fraktion Freibeuter begehrt die Möglichkeit der Einsichtnahme der Stadträtinnen und Stadträte, die im geschlossenen Ausschuss Umwelt, Ordnung, Klima vertreten sind, in zwei Arbeitsanweisungen des Ordnungsamtes zum Abschleppen von Falschparkern.

Die Verwaltung sagt Nein. Freundlicherweise bezieht sich die Verwaltung auf unsere Anfrage zu demselben Thema. In dieser wiederum wird auf die Beratungsfolge zum Antrag „Abschleppen von verkehrsbehindernd parkenden Fahrzeugen“ verwiesen. Die meisten erinnern sich daran. Da beginnt das Problem. Am Ende komme ich aber auf die grundlegende Problematik zurück.

Der Verwaltungsstandpunkt zu diesem Antrag war falsch, und die Verwaltung wusste dies auch. Es lag der Verwaltung schließlich schon vor der ersten Abstimmung das Gutachten von Professor Müller vor, welches die im VSP geschilderte Rechtslage als nicht zutreffend beschreibt. Dieses Gutachten wurde im Ausschuss und der Ratsversammlung während des ganzen Beratungsganges vorenthalten.

Im Verwaltungsstandpunkt zum jetzigen Antrag schreibt die Verwaltung:

Die in der Begründung zur Neufassung formulierte „Weisungsfreiheit“ geht aus der Antwort zur Anfrage Nr. VII-F-02630 nicht hervor.

Die Weisungsfreiheit der Unteren Verkehrsbehörde, die im Antrag dezidiert genannt wurde, ist aber die Begründung des Gutachtens von Herrn Rechtsanwalt Dr. Brücken, die letztlich zur Rücknahme des Beschlusses der Ratsversammlung zum Abschleppen von Falschparkern führte.

Habe ich Sie jetzt verwirrt? Ja, so geht es mir auch, wenn ich die verschiedenen Auslegungen durch die Verwaltung höre. Besonders absurd erscheinen mir aber zwei Darstellungen im VSP. Erstens heißt es:

Insoweit besteht keine Pflicht zur Übergabe der genannten Arbeitsanweisung oder deren Vorversionen.

Im Klartext: Wir müssen es nicht. Es stünde dem aber auch nichts entgegen, wir wollen es aber nicht. Zumindest, wenn man die deutsche Sprache bemüht. Eine Pflicht bestünde dann eben mit einem Beschluss des Stadtrates.

Zweitens: Die Verwaltung verweist auf das Fehlen eines Informationsfreiheitsgesetzes. Hier beginnt die grundlegende Problematik, auf die ich eingangs einging. Die Verwaltung drückt damit aus, dass sie dem Stadtrat in seinen Ausschüssen nur Einsicht gewährt, wenn sie durch ein Gesetz dazu gezwungen wird. Das nimmt die Verwaltung für Unterlagen in Anspruch, von denen sie selbst sagt, dass sie nur keine Pflicht zur Herausgabe hat, es also keine rechtlichen Hindernisse gibt.

Meine Damen und Herren! Wir reden oft und gern von Transparenz in der Arbeit des Stadtrates und der Stadtverwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt. So sagt die Website der Stadt Leipzig:

Der Erlass der IFS dient dazu, die Transparenz der Stadtverwaltung zu erhöhen, die Zugangsmöglichkeiten zu städtischen Informationen unabhängig vom Vorliegen eines berechtigten Interesses für die interessierte Öffentlichkeit zu fördern.

Oft erreichen uns auch Anfragen und Beschwerden wegen Mangel der Transparenz, die zu Verdruss und Misstrauen gegenüber Politik und Verwaltung führen.

Wenn es aber jetzt schon so weit kommt, dass überhaupt eine Informationsfreiheitssatzung oder ein Informationsfreiheitsgesetz bemüht wird, um die Verwaltungsarbeit gegenüber einem geschlossenen Ausschuss des Stadtrates transparent zu machen, dann besteht für mich ein strukturelles Problem. Das grundsätzliche Problem, was wir da mit der Verwaltung haben, lösen wir mit diesem Antrag nicht. Ein Beschluss heute wäre aber ein erster Schritt. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Lichtsignalanlagen an Baustellen für Verkehrsfluss optimieren

Lichtsignalanlagen an Baustellen für Verkehrsfluss optimieren (VII-A-02587-NF-02)Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 21.07.2021

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebes Publikum und Pressevertreter! Ich verspreche, ich mache es kurz.

Sie kennen alle diese Situation: Sie stehen an einer roten Ampel, egal ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Auto, und die Ampel regelt einen Verkehrsfluss, der so nicht vorhanden ist, weil die einmündende Straße durch eine Baustelle gesperrt ist. Das haben Sie schon einmal erlebt. Natürlich ist die Begründung unseres Antrags auch auf den Autoverkehr ausgelegt. Die Unterbrechung des Verkehrsflusses, der sogenannten grünen Welle, ist ein allen verständliches Ärgernis, wenn da irgendwo eine Baustellenampel ist.

Der Antrag betrifft aber nicht nur diese zeitweiligen Lichtsignalanlagen, sondern auch die ortsfesten, und er betrifft nicht nur Autofahrer, sondern alle Verkehrsteilnehmer. Die Taktung an den Baustellen anpassen bedeutet zum Beispiel auch, dass sich die Situation wie längere Zeit an der Baustelle der LVB am Goerdelerring gehabt nicht wiederholt, als Fußgänger und Radfahrende eine rote Ampel hatten, wenn sie eine voll gesperrte Straße überqueren wollten. Theoretisch beging laut StVO jeder Mensch, der dort bei Rot lief, einen Rotlichtverstoß.

Es gibt andere Beispiele, bei denen ortsfeste Lichtsignalanlagen den Verkehr – auch hier wieder Fuß-, Rad- und Autoverkehr – an einer Einmündung anhalten, die voll gesperrt ist. Herr Geisler weiß, wovon ich rede. Hier und auch besonders an zeitweilig eingerichteten Lichtsignalanlagen an Baustellen sehen wir dringenden Handlungsbedarf für eine Koordinierung im Zuge von Baustelleneinrichtungen. Dass es bei kurzzeitigen Baustellen nicht immer möglich ist, ist verständlich. Bei langfristig bestehenden Baustellen soll das aber beachtet werden. Wir bitten um Zustimmung zum Antrag. – Danke schön.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Anpassung der Öffnungszeiten der Wochenmärkte

Anpassung der Öffnungszeiten der Wochenmärkte (VII-A-02498) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 21.07.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich deswegen zu Wort, weil in der Debatte behauptet wird, dass mit diesem Antrag mitnichten irgendwo etwas von verlängerten Öffnungszeiten begehrt würde. Ich möchte Sie, weil das Publikum nicht unbedingt Antragstexte immer vorliegen hat – auch am Livestream – auf einen Satz hinweisen, der im Antrag steht: Es soll geprüft werden, ob die Öffnungszeiten der jeweiligen umliegenden Einzelhandelsgeschäfte an Wochen- und Samstagen angepasst werden.

Dann frage ich Sie jetzt, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen von den LINKEN: Sind denn die Einzelhandelsgeschäfte in der Innenstadt abends momentan länger geöffnet als der Markt oder kürzer? Sind denn die Einzelhandelsgeschäfte in den Stadtteilen momentan länger geöffnet als der Markt oder kürzer? Sie bestätigen: Die Einzelhandelsgeschäfte sind länger geöffnet.

Wenn Sie das hier bestätigen, dass das so ist und Sie die Anpassung an die Öffnungszeiten möchten, zumindest die Prüfung derselben, können Sie nicht gleichzeitig hier vom Pult behaupten, dass in Ihrem Antrag eine Verlängerung der Öffnungszeiten überhaupt nicht angestrebt werden würde, weil Sie faktisch genau diese Verlängerung an die normalen Öffnungszeiten der Einzelhandelsgeschäfte nämlich möchten. Die Behauptung, es ginge Ihnen gar nicht um die Verlängerung, ist also schlicht und ergreifend nicht zutreffend. Wenn dem so wäre, dann nehmen Sie den letzten Satz aus Ihrem ersten Absatz heraus.

Nur, wenn Sie im Antrag den ersten Satz herausnehmen, dann bleibt aus Ihrem Antrag nicht mehr viel übrig, sondern nur noch: Es wird beantragt, die Öffnungszeiten zu verändern. Dann kann man hier im Stadtrat auch beantragen: Wir beantragen, die Förderrichtlinie zu ändern. Wir beantragen, die Hauptsatzung zu ändern. Wenn man eine Änderung möchte, muss man schon irgendwo ein Begehr haben, in welche Richtung die Änderung gehen soll. Außer die Anpassung an die verlängerten Öffnungszeiten des Einzelhandels ist kein anderes Begehren in Ihrem Antrag. Ich bitte Sie daher, den Antrag abzulehnen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Digitale Zuschaltung zu Präsenzsitzungen ermöglichen

Digitale Zuschaltung zu Präsenzsitzungen ermöglichen (VII-A-02467)Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 21.07.2021

Stadtrat Matzke (Freibeuter): “Sehr geehrter Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Werte Zuseher! Werte Presse! Seit knapp einem Jahr darf ich jetzt dieses Gremium erleben und habe schon viel erlebt. In letzter Zeit erlebe ich immer mehr die Ernüchterung über Videokonferenzen. Ich erlebe den Frust, der sich bei vielen widerspiegelt, wenn einmal wieder die Stadtratskollegen auf dem heimischen Bildschirm erscheinen.

Was wollen wir mit diesem Antrag? Wir wollen die Tür zu der ersten digitalen Zuschaltung aufstoßen. Ich weiß sehr wohl, dass es noch einen Antrag im Verfahren gibt, der auch Stadträten die Beteiligungen per Videokonferenz an digitalen Sitzungen erlauben soll. Darum geht es hier aber nicht. Seit März 2020 halten wir praktisch pandemiegerecht den Entscheidungsbetrieb dieser Stadt aufrecht. Wie gehen wir weiter damit um? Es verändert sich sehr vieles. Es wurde auch schon im Juni/Juli gefordert, dass wir doch endlich wieder zur Präsenzsitzung zurückkehren. Es wurde dann seitens des Oberbürgermeisters entschieden, dass wir bis zur Sommerpause bei beratenden Gremien digital tagen.

Wir wollen hiermit die Möglichkeit schaffen, den Mitarbeiterinnen der Verwaltung die digitale Zuschaltung generell zu ermöglichen. Wir wollen damit die Effizienz steigern, dass Mitarbeiter der Verwaltung, die zum Beispiel Vorlagen zu begründen haben, nicht wie damals vorm Sitzungssaal warten, bis sie irgendwann aufgerufen werden. Wir wollen gleichzeitig auch mit dem Antrag erreichen, dass Stadträte, die ja jederzeit in allen Gremien Rederecht – wenn auch nicht Stimmrecht – haben, sich auch digital zuschalten können, wenn sie das möchten, um ihre Anliegen einzubringen.

Gleichzeitig: Das wichtigste Anliegen bei diesem Antrag – das ist es mir vor allem – ist es, ein Regelwerk zu erarbeiten. Denn wie wurde denn in der Vergangenheit an digitalen Sitzungen teilgenommen? Das muss man auch einmal der Realität geschuldet sagen. Da erhebt sich der Verdacht, ob sich nicht jemand in der Straßenbahn oder vielleicht sogar im Bundestag zugeschaltet hat. Dieser Verdacht steht im Raum. Ich möchte auch, weil ich glaube, dass man das klare Wort wählen darf, das hier einmal wählen. Deswegen gehört zu dieser Zukunft, die wir hier beschreiten, ein Regelwerk. Die Stadtverwaltung stimmt zu, das zu erarbeiten. Vielen Dank dafür. Ich bitte um Zustimmung zum Ursprungsantrag. – Vielen Dank.

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Digitale Sitzungen für Stadträt*innen in Sonderfällen ermöglichen (VII-A-02558-NF-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 18.11.2021

Stadtrat Matzke (Freibeuter): “Vielen Dank, Herr Oberbürgermeister, für das Wort. – Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Mitglieder des Stadtrates! Vielen Dank, Frau Kraft, für die Übernahme dieses Änderungsantrages. Seit über einem Jahr beschäftigen wir uns jetzt in Gremien damit, wie wir auch digital teilnehmen können. Der alte Hexameter: Tempora mutantur, nos et mutamur in illis beschreibt eindrücklich unsere derzeitige Situation. Die Zeiten ändern sich und wir uns in ihnen. Wir haben einmal im Lateinunterricht darüber diskutiert, ob wir uns mit den Zeiten ändern oder ob wir uns einfach nur in ihnen ändern.

Die Pandemiesituation hat die Art der Gremienarbeit nachdrücklich geändert. Aktuell kämpfen wir um diese Errungenschaften. Lange dachte auch ich, dass die Sächsische Gemeindeordnung uns Fesseln anlegt und ohne pandemische Situation hundertprozentige Präsenz fordert. Nach dem Hin-und-Her-Wälzen dieser Gemeindeordnung ist nun zumindest eine Tür zur rechtlichen Nicht-Unmöglichkeit aufgestoßen worden: Ausdrücklich nur beratende Ausschüsse sind auch für Stadträte digital möglich zu machen.

Durch diese Tür wollen wir mit Ihnen, liebe Mitglieder der Ratsversammlung, gehen, indem wir ein Regelwerk erarbeiten, das die Vertraulichkeit sichert, so wie Frau Kraft das auch schon zugesichert hat. In Dresden regieren aktuell Gewinner und Verlierer der letzten Bundestagswahl als Koalition zusammen. Eine Neufassung der Gemeindeordnung, die die Digitalisierung voranbringt, ist dringend gefordert. Ich hoffe darauf.

Wir wollen somit die Zeit ändern. Wir wollen ehrenamtliches Engagement stärker fördern. Neben gesundheitlichen oder familiären Belangen erschweren eben auch berufliche Gründe kommunalpolitische Arbeit. Die Diskussion darüber aber, welche Gründe eine digitale Teilnahme gestatten, sind jedoch nicht zielführend. Dieser Aspekt eröffnet Begehrlichkeiten und lässt fast jeden triftige Gründe finden, warum er oder sie nicht in Präsenz teilnehmen kann. Und das muss nicht das klassische Beispiel einer Mutter mit Kleinkind sein. Das kann zum Beispiel auch ein Stadtrat sein, der körperlich behindert ist und dem der Weg zur Präsenz daher physisch kaum zuzumuten ist.

Der Oberbürgermeister soll deshalb nicht in der Privatsphäre der Stadträtinnen und Stadträte herumschnüffeln dürfen. Es darf nicht nachweispflichtig sein, warum eine persönliche Teilnahme an einem beratenden Ausschuss nicht möglich ist. Wir sind diesen Weg bereits für städtische Mitarbeiter und Gäste in Ausschüssen gegangen.

Nun machen wir den nächsten Schritt, für beratende Gremien. Ein verbindliches Regelwerk stellt sicher, dass sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diese Spielregeln halten. Es wird unter anderem auch die Wahrung der Vertraulichkeit von nichtöffentlichen Beratungsgegen- ständen regeln und einen möglichst störungsfreien Ablauf der Sitzung ermöglichen. Wir freuen uns, dass unser Änderungsantrag übernommen wurde.

Das ist die einzig zielführende Möglichkeit, denn eine Eingrenzung auf einzelne Gruppen würde diesen Rahmen hier sehr stark erweitern. Wir hätten unendlich viele Stadträte, die Gründe nennen könnten, weswegen sie nicht in Präsenz teilnehmen können und die wären auch zuhauf plausibel. Deswegen danken wir für die Übernahme unseres Änderungsantrages und bitten um Zustimmung. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Systematische Berücksichtigung der behinderungsbedingten Mobilitätseinschränkungen von Eltern bei der Kitaplatzvergabe

Systematische Berücksichtigung der behinderungsbedingten Mobilitätseinschränkungen von Eltern bei der Kitaplatzvergabe (VII-A-02325) Einreicher: Behindertenbeirat Leipzig

Aus der Ratsversammlung am 21.07.2021

Stadtrat Köhler (Freibeuter)(…), dass Mobilitätseinschränkung eines Elternteils in das Beantragungsverfahren involviert ist. Die Erfassung der Daten zu Bedarfen und besonders personenbezogener Daten ist hier Verwaltungshandeln. Das ist der Weg, der datenschutzkonform ist. Die Verwaltung sagt in der Begründung zu Punkt 1 der Änderung:

Um zusätzliche, rechtssichere Hilfestellungen für mobilitätseingeschränkte Eltern zu erarbeiten, wird ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Amt für Jugend und Familie und dem Behindertenbeirat der Stadt Leipzig zu Bedarfen […].

Es geht hieraus nicht genau hervor, welche Daten dort ausgetauscht werden sollen, und es ist nicht die Intention und Aufgabe des Behindertenbeirats, Bedarfe zu ermitteln, sondern die Aufgabe der Verwaltung, darüber zu berichten.

Des Weiteren sehen wir die Nutzung der Erfahrungen und des Know-hows des Vereins Leben mit Handicaps e.V. als zielführend an. Eine genaue Form der Beteiligung wäre natürlich festzulegen. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag.”

(Es gilt das gesprochene Wort)