Wir brauchen die Kraft, Nein zu sagen. 130 Mio. Euro Änderungsanträge sind zu viel.

Der Haushalt steht ganz im Zeichen der Corona Pandemie. Im Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/2022 wird auf wesentliche Kürzungen bei den laufenden Ausgaben verzichtet und bei den Investitionen etwas auf die Bremse getreten. Die Folge ist ein gigantischer Schuldenberg, der in den kommenden Jahren abgetragen werden muss und somit die Entscheidungsspielräume der nächsten Generation deutlich einschränkt. Ist eine solche Verschuldung in dieser Situation gerechtfertigt? Wir meinen ja, allerdings nur in einem vertretbaren Umfang.

Investitionen schaffen Werte. Sie sind in die Zukunft gerichtet und stehen der kommenden Generation zur Verfügung. Die Verkehrswende wird zum Beispiel gefördert. Das macht Leipzig lebenswert. Bei Schulen und Kitas zu kürzen, ist keine Alternative. Das geht direkt zu Lasten der nächsten Generation und würde deren Chancen erheblich einschränken. Eine lebenswerte Stadt ist zudem attraktiv für Menschen und Unternehmen. Das führt zu Arbeitsplätzen und Zuzug. Die Folge sind höhere Steuereinnahmen sowohl bei der Gewerbe- als auch bei der Einkommenssteuer. Das schafft wiederum einen zusätzlichen Spielraum für die Schuldentilgung.

Ohne Planungen keine Investitionen

Investitionen müssen allerdings auch sinnvoll mit Planungen vorbereit werden. Für Planungen braucht es Personal in der Verwaltung und Stellen im Stellenplan. Und da fehlt es in Leipzig in vielen Bereichen. Der Stadtrat hat Investitionen von fast einer halben Milliarde Euro in den vergangenen Jahren beschlossen, von denen man in Leipzig nicht viel sieht. Neue Schulen und Kitas, Straßenbahnen, sanierte Straßen und Fußwege aber auch ein Radwegenetz, das seinen Namen wert ist. Diese Investitionen können auch wegen fehlendem Personal nicht umgesetzt werden. Das muss sich dringend ändern.

Dem Oberbürgermeister sind diese Probleme bekannt. Er war durch Beschlüsse des Stadtrates beauftragt, die zusätzlich erforderlichen Stellen in den Haushaltsplan einzuarbeiten. Er hat die Beschlüsse jedoch einfach ignoriert. Wir haben daher nachgefragt: Wie viele zusätzliche Stellen sind erforderlich? Der Oberbürgermeister hat die konkrete Antwort verweigert. Dieses Verhalten ist undemokratisch und rechtswidrig.

Der OBM muss die Spielregeln einhalten

Warum handelt Oberbürgermeister Jung so? Hat er die Lust verloren? Er wollte ja schon mal Sparkassenpräsident werden. Das hat aber nicht geklappt. Wir erwarten von einem Oberbürgermeister, dass er sich an die Spielregeln hält. Kennen sollte er sie nach vierzehn Jahren eigentlich.

Auf Grund der Weigerung des Oberbürgermeisters haben wir daher bei dem fehlenden Personal selbst gehandelt und gemeinsam mit Linken und Grünen fünf neue Stellen beantragt, damit Planungen für Straßenbahnlinien, Radwege, Fußwege, aber auch für Straßen voran gebracht werden können. So wollen wir die Verkehrswende beschleunigen.

Wir wollen aber auch mehr Teilhabe der Einwohner unsere Stadt an den Beratungen der Gremien. Es soll zukünftig möglich sein, nicht nur die Sitzungen des Stadtrates, sondern die aller Gremien, die öffentlich tagen, wie Ausschüsse, Stadtbezirksbeiräte oder Ortschaftsräte, im Livestream zu verfolgen. Dazu ist jedoch die erforderliche Technik in entsprechendem Umfang notwendig. Wir haben beantragt, diese Technik anzuschaffen.

Unsere Anträge kosten natürlich auch Geld. In den beiden Jahren sind das zusammen 4,5 Millionen Euro. Das lässt sich nach unserer Ansicht auch noch zusätzlich finanzieren. Insgesamt liegen jedoch von allen Fraktionen Änderungsanträge in einem Volumen von mehr als 130 Millionen Euro vor. Da haben nicht alle Fraktionen die Zeichen der Zeit erkannt. Das lässt sich in diesem Doppelhaushalt nicht finanzieren. Die Beratungen in den nächsten Wochen werden schwer. Wir werden die Kraft brauchen, Nein zu sagen.

Haushaltprobleme werden durch Corona verdeckt

Die Corona Pandemie verdeckt Vieles – auch die Probleme im Leipziger Haushalt. Auch ohne den Corona bedingten Einbruch hätte es Änderungen bei der Gewerbesteuer gegeben. Die Einnahmensteigerungen der Vergangenheit sind vorbei. Ein Grund dafür ist die lahmende Automobilkonjunktur. War es in der Vergangenheit möglich, zusätzliche Ausgabewünsche locker mit Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer zu finanzieren, geht das in Zukunft nicht mehr. Das Defizit in diesem Doppelhaushalt wird enorm sein. Auf Grund der Ausnahmeregelungen des Freistaates ist dieser Haushalt trotz der zusätzlichen Schulden genehmigungsfähig. Das gilt für den nächsten Haushalt schon nicht mehr. Dann müssen wir die zusätzliche Schuldentilgung erwirtschaften und auch noch den Rückgang bei der Gewerbesteuer verkraften.

Zum Glück haben wir etwas Zeit. Ich appelliere an alle Fraktionen, die Zeit zu nutzen, um gemeinsam Konzepte für die Reduzierung der laufenden Ausgaben zu erarbeiten. Wenn uns das nicht gelingt, kommt spätestens bei den Haushaltsberatungen in zwei Jahren das böse Erwachen.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 30. Januar 2021

Morlok: Haushaltsrede

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren, 

dieser Doppelhaushalt steht ganz klar im Zeichen der Corona-Pandemie. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, mich ganz zu Beginn bei Ihnen, Herr Oberbürgermeister, für die gute Zusammenarbeit bedanken, insbesondere für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Ältestenrat. Und ich möchte mich auch dafür bedanken für die gute Vorbereitung des Doppelhaushaltes im erweiterten Finanzausschuss. Der Dank richtet sich hier an den Ausschussvorsitzenden, Herrn Wehmann, aber auch an Finanzbürgermeister Bonew. 

Wir haben eine Zeit gehabt von großer Unsicherheit hinsichtlich der Einnahmensituation der Stadt, aber auch hinsichtlich der Unterstützung durch den Freistaat. Ich hatte immer das Gefühl, dass wir als Stadträte, dass wir als Fraktionen in den Wissenstand der Verwaltung gut eingebunden waren.

Die Corona-Pandemie, sehr geehrte Damen und Herren, verlangt manchmal digitale Sitzungen. Digitale Sitzungen sind aber nicht immer sinnvoll. Gerade bei öffentlichen Sitzungen ist es nur eine Notlösung. Auch dieses Haushalts-Statement wird ja nur aufgezeichnet. Demokratie lebt aber davon, von Debatte und Öffentlichkeit. Das Ringen um die besten Lösungen für unsere Stadt – das muss transparent werden; im Stadtrat, aber auch für die Öffentlichkeit.

Wenn öffentliche Sitzungen stattfinden und wir nicht in Präsenzsitzungen uns treffen können, dann ist die Übertragung der Sitzung zwingend erforderlich. Aber auch nach einer Pandemie ist es sinnvoll, dass Bürgerinnen und Bürger nicht immer zu den Sitzungen kommen müssen, wenn sie sich interessieren, sondern dass sie die Debatten von zuhause verfolgen können. Wir wollen die Einwohner an der Kommunalpolitik teilhaben lassen. Dafür ist natürlich Technik erforderlich, wenn man Stadtratssitzungen, Ausschusssitzungen, Stadtbezirksbeiratssitzungen oder Ortschaftsratssitzungen übertragen möchte. Wir haben daher beantragt, 100.000 € in den Haushalt einzustellen, um die notwendige Technik anzuschaffen, und hoffen auf breite Unterstützung.

Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Doppelhaushalt ist kein Sparhaushalt. Die Ausgaben werden auf Vorkrisenniveau fortgeführt. Das führt allerdings zu einer hohen Verschuldung. Und diese hohe Verschuldung legt Lasten für die zukünftigen Generationen. Das ist ein schwieriger Spagat. Aber Investitionen machen unsere Stadt Leipzig in der Zukunft ja attraktiver. Schulden und Investitionen – das ist das Spannungsfeld dieses Haushaltes. Weniger Schulden, fehlende Schulen wären aber auch keine Lösung. Und, sehr geehrte Damen und Herren, eine attraktive Stadt führt zu mehr Einwohnern. Eine attraktive Stadt führt zu mehr Unternehmen. Das erhöht die Steuereinnahmen und schafft die Möglichkeit, Schulden vorzeitig zurückzuführen. 

Aber, sehr geehrte Damen und Herren, in der Corona-Pandemie geht einiges unter. Die Corona-Pandemie verdeckt einiges. Auch im Leipziger Haushalt. Nicht alle Einnahmenausfälle, die wir zu verzeichnen haben, sind coronabedingt. Denken Sie an die Abschwächung der Automobil-Konjunktur. Auch ohne Corona gilt: die Einnahmensteigerungen der letzten Jahre gehören der Vergangenheit an. Die Folge davon ist Haushalts-Disziplin. Im Doppelhaushalt 21/22 ist so ziemlich alles genehmigungsfähig. Das böse Erwachen kommt aber in den Jahren 23/24. Ich apelliere an alle Fraktionen, die Zeit in den nächsten zwei Jahren zu nutzen, um uns darauf vorzubereiten. Wir müssen gemeinsam sicher auch schmerzhafte Entscheidungen treffen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich mir die Haushaltsanträge so anschaue, Gesamtvolumen 130 Mio Euro, da muss ich leider sagen, dass nicht alle Fraktionen die Zeichen der Zeit erkannt haben.

Wir als Freibeuter tragen übrigens nur mit 4,5 Mio zu diesen 130 Mio bei. Wir werden, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der bevorstehenden Haushaltsdebatte die Kraft benötigen, nein zu sagen. Bei knappen Kassen muss man die Schwerpunktsetzung auf die Zukunftsfähigkeit legen. Ein wichtiges Thema dabei ist die Mobilität. Und wie sieht es in Leipzig aus? In Leipzig fehlen Planungen. Es fehlen Planungen für Straßenbahnen. Es fehlen Planungen für Radwege, Planungen für den Fußverkehr, aber auch Planungen für neue Straßen. Und Planungen sind wichtig, denn nur mit Planungen können Investitionen sinnvoll vorbereitet werden. Und es fehlt an verbindlichen Terminen, wann diese Planungen vorzulegen sind. Für termingerechte Planung bedarf es Personal und dafür bedarf es Stellen im Haushalt – eigentlich klar. 

Und was machen Sie, Herr Oberbürgermeister? Erst waren Sie gegen die verbindlichen Termine. Dann hat der Stadtrat Ihnen die gesetzt und hat einen Beschluss gefasst. Dann weigerten Sie sich, diesen Beschluss vollständig umzusetzen. Das ist undemokratisch. Dann fragten wir nach, nach dem fehlenden Personal. Wie viele Stellen benötigen wir denn, damit die Termine eingehalten werden können? Dann verweigerten Sie die Auskunft auf unsere Fragen. Das ist rechtswidrig. Aber zum Glück, sehr geehrte Damen und Herren, lässt sich der Stadtrat so etwas nicht bieten. Drei Fraktionen, neben uns Freibeutern die Grünen und die Linken, haben fünf zusätzliche Stellen beantragt im Haushalt der Stadt Leipzig, damit in Leipzig die Verkehrswende endlich vorankommt.

Sehr geehrter Oberbürgermeister, Klimanotstand ausrufen, im Rahmen einer Oberbürgermeisterwahl, und dann die Verkehrswende ausbremsen – das passt nicht zusammen. Klimanotstand ausrufen, aber einen Dienstwagen mit Verbrennungsmotor fahren wollen – das ist verlogen. Ich habe Ihnen schon einmal gesagt: Der Stadtrat beschließt und der Oberbürgermeister setzt um. Das sollte man nach vierzehn Jahren endlich kapiert haben. 

Ich verstehe Ihr Verwalten manchmal nicht, Herr Oberbürgermeister, warum Sie die vertrauensvolle Zusammenarbeit gerade in diesem Punkt mit dem Stadtrat nicht fortführen. So ein Verhalten kann natürlich viele Gründe haben. Vielleicht haben Sie ja einfach keine Lust mehr. Sie haben ja auch schon mal versucht, Sparkassen-Präsident zu werden. Das hatte ja dann nicht geklappt.

Niemand, Herr Jung, zwingt Sie, Oberbürgermeister in Leipzig zu sein. Wenn Sie das Amt weiter ausüben wollen, dann halten Sie sich an die Spielregeln. Wenn Sie keine Lust mehr haben, treten Sie zurück. Es werden sich schon geeignete Bewerber finden. 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Sven Morlok (FDP): “Maßvoll haushalten, nachhaltig investieren!”

“Im Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/2022 wird vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie auf wesentliche Kürzungen bei den laufenden Ausgaben verzichtet, bei den Investitionen wird etwas auf die Bremse getreten. Die Folge ist ein gigantischer Schuldenberg, der in den kommenden Jahren abgetragen werden muss. Die Entscheidungsspielräume der nächsten Generation werden deutlich einschränkt. Investitionen schaffen allerdings auch Werte und machen Leipzig lebenswert. Sie sind in die Zukunft gerichtet und stehen der kommenden Generation zur Verfügung”, resümiert der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter Sven Morlok (FDP) zum vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2021/2022 der Stadt Leipzig.

FÜR DIE FRAKTION FREIBEUTER STEHEN DIE LAUFENDEN HAUSHALTSBERATUNGEN DAHER UNTER DER PRÄMISSE DES MAßVOLLEN HAUSHALTENS UND DES NACHHALTIGEN INVESTIERENS.

“Investitionen müssen aber auch sinnvoll mit Planungen vorbereitet werden. Für Planungen braucht es Personal in der Verwaltung und Stellen im Stellenplan. Und da fehlt es in Leipzig in vielen Bereichen. Der Stadtrat hat Investitionen von fast einer halben Milliarde Euro in den vergangenen Jahren beschlossen, von denen man in Leipzig nicht viel sieht. Neue Schulen und Kitas, Straßenbahnen, sanierte Straßen und Fußwege, aber auch ein Radwegenetz, das seinen Namen wert ist”, so Morlok, der für seine Fraktion Mitglied im zeitweilig beratenden Ausschuss Verkehr und Mobilität ist und diesem auch vorsitzt.

OHNE PLANUNGEN KEINE INVESTITIONEN!

Gemeinsam mit den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen hat die Fraktion Freibeuter fünf neue Stellen beantragt, damit Planungen für Straßenbahnlinien, Radwege, Fußwege, aber auch für Straßen voran gebracht werden können. Ziel ist, die Verkehrswende in Leipzig zu beschleunigen. Der Antrag setzt konsequent fort, was der Stadtrat zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie beschlossen hat.

Damit richtet die Fraktion Freibeuter gleichzeitig deutliche Kritik an Oberbürgermeister Jungs Umgang mit Stadtratsbeschlüssen: “Vom Stadtrat beschlossene Investitionen können auch wegen fehlenden Personals nicht umgesetzt werden. Der Oberbürgermeister war allerdings durch Beschlüsse des Stadtrates beauftragt, die zusätzlich erforderlichen Stellen in den Haushaltsplanentwurf einzuarbeiten. Tatsächlich jedoch hat er sie ignoriert. Dieses Verhalten ist undemokratisch und rechtswidrig”, so der Freidemokrat Morlok.

CHANCEN DER BÜRGERBETEILIGUNG NUTZEN!

“Wir wollen aber auch mehr Transparenz der beratenden Gremien gegenüber den Leipzigern. Dass das notwendig ist, lehrt der Umgang des
Oberbürgermeisters mit Stadtratsbeschlüssen. Es soll zukünftig möglich sein, nicht nur die Sitzungen des Stadtrates, sondern die aller Gremien, die öffentlich tagen, wie Ausschüsse, Stadtbezirksbeiräte oder Ortschaftsräte, im Livestream zu verfolgen. Dazu ist jedoch die erforderliche Technik in entsprechendem Umfang notwendig. Wir haben beantragt, diese Technik anzuschaffen”, stellt Morlok den Antrag zur Bürgerbeteiligung und -information über Pandemiezeiten hinaus vor.

Für die beiden Haushaltsjahre 2021/2022 sieht die Fraktion Freibeuter die Ausgaben von zusammen 4,5 Millionen Euro aus ihren Änderungsanträgen als nachhaltig investiert.

Beim Blick auf die Anträge zum Haushaltsplanentwurf der Fraktionen im Leipziger Stadtrat vermisst Morlok jedoch einen grundsätzlichen Willen zum maßvollen Haushalten: “Insgesamt liegen von allen Fraktionen Änderungsanträge mit einem Volumen von mehr als 130 Millionen Euro vor. Da haben nicht alle Fraktionen die Zeichen der Zeit erkannt. Das lässt sich in diesem Doppelhaushalt nicht finanzieren. Die Beratungen für den laufenden Haushalt in den nächsten Wochen werden schwer. Wir werden die Kraft brauchen, Nein zu sagen,” mahnt FDP-Stadtrat Morlok.

CORONA VERDECKT HAUSHALTSPROBLEME

„Die Corona Pandemie verdeckt vieles – auch die Probleme im Leipziger Haushalt. Die Einnahmensteigerungen der Vergangenheit sind vorbei. Ein Grund dafür ist die lahmende Automobilkonjunktur. War es in der Vergangenheit möglich, zusätzliche Ausgabewünsche locker mit Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer zu finanzieren, geht das in Zukunft nicht mehr. Für die Genehmigung dieses Haushaltes gibt es Ausnahmen. Das gilt für den nächsten Haushalt schon nicht mehr. Dann müssen wir die zusätzliche Schuldentilgung erwirtschaften und auch noch den Rückgang bei der Gewerbesteuer verkraften. Ich appelliere an alle Fraktionen, die Zeit zu nutzen, um gemeinsam Konzepte für die Reduzierung der laufenden Ausgaben zu erarbeiten. Wenn uns das nicht gelingt, kommt
spätestens bei den Haushaltsberatungen in zwei Jahren das böse Erwachen,” prophezeit Morlok.

Thomas Köhler (Piraten): “Zähes Ringen um die Veröffentlichung eines weiteren Gutachtens zum Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge erfolgreich!”

Im Zusammenhang mit der vom Stadtrat beschlossenen Rücknahme des Widerspruches gegen den Beschluss des Stadtrates zum Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge als bevorzugte Maßnahme beauftragt die Ratsversammlung am 21. Januar 2021 auf Antrag der Fraktion Freibeuter den Oberbürgermeister mit der Veröffentlichung eines weiteren älteren Gutachtens Professor Dr. Müllers als eine Rechtsauffassung, die das Abschleppen in verkehrsbehindernden Situationen im Straßenverkehr mit Verweis auf § 12 (3) StVO stützt.

“Nach langem Ringen um die Veröffentlichung des ersten Gutachtens zur Rechtmäßigkeit des Abschleppens verkehrswidrig parkender Fahrzeuge endlich die Zusage des Oberbürgermeisters. Das Gutachten Professor Müllers wird aus dem Giftschrank geholt. Das von Bürgermeister Rosenthal als Arbeits- und Schulungsmaterial beschriebene Gutachten für das Ordnungsamt scheint seine Wirkung bisher verfehlt zu haben. Endlich kann sich die Öffentlichkeit davon selbst ein Bild machen”, so Piraten-Stadtrat Thomas Köhler, der für die Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Ordnung und Klima sitzt.

Die Fraktion Freibeuter kündigt zudem einen neuen, rechtskonformen Antrag unter Berücksichtigung des jüngsten Gutachtens von RA Dr. Brüggen an: “Der Wunsch der Mehrheit des Stadtrates, gemeinsam mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung, die alle Verkehrsteilnehmer schützt, zu erarbeiten, ist nachdrücklich gegeben. Besonders im Fokus stehen für uns die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – eben die schwächsten Verkehrsteilnehmer”, so Köhler weiter.

Gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen hatte die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17. November 2020 fristwahrend zu widersprechen. In dem Bescheid stellt die Landesdirektion Sachsen die Rechtswidrigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 07. Oktober 2020 fest. Sie verweist auf die fehlende Zuständigkeit des Stadtrates in der Sache. Ein jüngeres Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses zum „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“ des RA Dr. Brüggen empfahl die Rücknahme des Beschlusses wegen Rechtswidrigkeit. Der Empfehlung kam der Stadtrat in der Ratsversammlung am 21. Januar 2021 nach.

Vorausgegangen waren die Beschlüsse auf Antrag der Freibeuter zum bevorzugten Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge, zunächst in der Ratsversammlung am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss erneut in der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020. Der Oberbürgermeister hatte dagegen wiederholt Widerspruch eingelegt.

Änderungsantrag: Widerspruch gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen zum Ratsbeschluss “Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen”

[Änderungsantrag VII-A-00898-NF-02-DS-02-ÄA-1 | Einreicher: Sven Morlok | Status: Änderungsantrag wurde mehrheitlich beschlossen]

Änderungsvorschlag:

Folgende Ergänzung wird beantragt:

Das Gutachten gemäß der Anfrage VII-F-02288 wird veröffentlicht.

———————————————————————————————–

Ursprüngliche Fassung:

1. Die Ratsversammlung nimmt das externe Rechtsgutachten zum Beschluss der Rats­ver­sammlung der Stadt Leipzig vom 07.10.2020 zum „Abschleppen von verkehrsbe­hindernd geparkten Kraftfahrzeugen” (VII -A-00898-NF-02) (Anlage 4) zur Kenntnis.

2. Der Widerspruch vom 17.12.2020 gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17.11.2020, Geschäftszeichen 20-2211/25/34, zum Beschluss der Ratsversam­mlung der Stadt Leipzig vom 07.10.2020 zum „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen” (VII -A-00898-NF-02) wird zurückgenommen.

3. Der Beschluss VII-A-00898-NF-02 wird aufgehoben.

 

Änderungsantrag: Barrierefreien Zugang zum Livestream der Ratsversammlung ermöglichen

[Änderungsantrag VII-A-01776-ÄA-03 | Einreicher: Freibeuter Fraktion | Status: Änderungsantrag wurde ungeändert mehrheitlich beschlossen]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister prüft, die Übertragung des Stadtrates im Livestream durch einen Gebärdensprachdolmetscher und/oder mit Untertiteln so zu ergänzen und auch im Sitzungssaal des Stadtrates und auf der Besuchertribüne sicherzustellen, dass ein barrierefreier Zugang für Menschen mit (Hör-)Behinderung möglich ist. Zur Umsetzung des barrierefreien Zugangs legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat bis zum Ende des IV. Quartals 2021 ein Konzept vor.

Der Oberbürgermeister prüft, welche Maßnahmen erforderlich sind,

1. die den Zugriff sowie die Bedienung des Livestreams für Menschen mit Behinderungen gewährleisten

2. die den Zugang sowie die Aufbereitung aller öffentlichen Informationen zur Arbeit des Stadtrates wie Beschlüsse und  alle für die Öffentlichkeit verfügbaren Dokumente auch für Menschen mit Behinderungen barrierefrei ermöglichen.

Hierfür kommen der Oberbürgermeister bzw. Vertreter*innen der Verwaltung mit Vertreter*innen der dem Behindertenbeirat  angehörigen und betroffenen Verbände und Organisationen sowie mit Expert*innen für digitale Barrierefreiheit, welche möglichst Menschen mit Behinderungen – also Expert*innen in eigener Sache – sein sollten, zusammen.

Der Oberbürgermeister legt zur Umsetzung des barrierefreien Zugangs zum Livestreams des Stadtrats sowie aller öffentlich verfügbaren Informationen dem Stadtrat bis zum Ende des IV. Quartals 2021 ein entsprechendes Konzept vor.

 

Änderungsantrag der Freibeuter:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Der Oberbürgermeister prüft, die Übertragung des Stadtrates im Livestream durch einen Gebärdensprachdolmetscher und/oder mit Untertiteln so zu ergänzen und auch im Sitzungssaal des Stadtrates und auf der Besuchertribüne sicherzustellen, dass ein barrierefreier Zugang für Menschen mit (Hör-)Behinderung möglich ist.

Zur Umsetzung des barrierefreien Zugangs legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat bis zum Ende des III. Quartals 2020 I. Quartals 2021 ein Konzept vor.


Ursprüngliche Fassung (Ursprungsantrag der Grünen):

Der Oberbürgermeister prüft, die Übertragung des Stadtrates im Livestream durch einen Gebärdensprachdolmetscher und/oder mit Untertiteln so zu ergänzen, dass ein barrierefreier Zugang für Menschen mit (Hör-)Behinderung möglich ist.

Zur Umsetzung des barrierefreien Zugangs legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat bis zum Ende des III. Quartals 2020 ein Konzept vor.

Neufassung der Grünen:

Der Oberbürgermeister prüft, die Übertragung des Stadtrates im Livestream durch einen Gebärdensprachdolmetscher und/oder mit Untertiteln so zu ergänzen und auch im Sitzungssaal des Stadtrates und auf der Besuchertribüne sicherzustellen, dass ein barrierefreier Zugang für Menschen mit (Hör-)Behinderung möglich ist.

Zur Umsetzung des barrierefreien Zugangs legt der Oberbürgermeister bis zum Ende des I.Quartals 2021 ein Konzept vor.

 

Stellungnahme der Stadt Leipzig zur 15. Planänderung zur Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld des Flughafens Leipzig/Halle

Stellungnahme der Stadt Leipzig zur 15. Planänderung zur Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld des Flughafens Leipzig/Halle – EILBEDÜRFTIG (VII-DS-02255)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau; Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport

Aus der Ratsversammlung am 20.01.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Dezernentinnen und Dezernenten! Liebe Kolleg*innen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mir ist zu Beginn wichtig, dass es sich hier um ein Planfeststellungsverfahren, eine Stellungnahme zu einem Planfeststellungsverfahren, und nicht um eine allgemeinpolitische Diskussion über das Für und Wider eines Flughafens handelt. Das ist mir sehr wichtig, dass wir dies berücksichtigen, und dass wir auch deutlich machen, dass Fristen in dem Verfahren nicht vom Antragsteller gesetzt werden, sondern Fristen werden von der Planfeststellungsbehörde gesetzt. Das ist die Landesdirektion. Wenn also jemand jemanden wegen knapper Fristen schelten möchte, dann bitte auch denjenigen schlagen, den es betrifft, und nicht denjenigen, der der Antragsteller ist.

Weil wir eben in diesem formalen Verfahren sind, sind die Gesetzlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland und das Europäische Recht zu beachten. Wenn der Ausbau des Flughafens genehmigungsfähig ist, dann ist er genehmigungsfähig, ob uns das politisch passt oder nicht. Und so traurig es vielleicht für den einen oder anderen klingen mag: Ob die Stadt Leipzig – aus welchen Gründen auch immer – einen Klimanotstand ausgerufen hat oder auch nicht, ist im Planfeststellungsverfahren gänzlich unbeachtlich. Das ist eine politische Äußerung der Stadt Leipzig, die aber im Planfeststellungsverfahren keine Rolle spielt. Auch das ist wichtig, einmal klarzustellen.

Ich freue mich, dass im Entwurf der Stellungnahme der Stadt Leipzig deutlich gemacht wor

den ist, dass der Flughafen Leipzig/Halle ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist. Ich möchte ergänzen, dass die dynamische Entwicklung der Stadt Leipzig in den letzten Jahren ohne den Flughafen, ohne den Frachtbetrieb, nicht möglich gewesen wäre. Wenn ich höre, dass wir wegen Corona in einer schwierigen Haushaltssituation sind und hoffen, baldmöglichst wieder an Dynamik zurückzugewinnen, gehört auch da natürlich der Flughafen und der Beitrag des Flughafens zur Wirtschaftskraft mit dazu, weil er uns eben mit einem Ausbau helfen wird, entsprechende positive Entwicklungen zu generieren.

Deswegen kann ich ganz klar sagen: Wir als Fraktion unterstützen den Ausbau. Ob er genehmigungsfähig ist, das wird das Verfahren zeigen. Wir hoffen, dass er genehmigungsfähig sein wird. Wir unterstützen auch die Stellungnahme, wie sie von der Stadt Leipzig vorbereitet worden ist. Natürlich ist klar, dass die entsprechenden Gesetzlichkeiten eingehalten werden müssen, dass fehlende Unterlagen nachgereicht werden müssen, dass fehlende Untersuchungen fehlen nachgereicht werden müssen.

Ich möchte aber auch daran erinnern, dass Planfeststellungsverfahren komplex sind. Auch Gebietskörperschaften, welcher Art auch immer, die Antragsteller im Planfeststellungsverfahren sind, werden während des Verfahrens des Öfteren darauf hingewiesen, dass sie noch etwas nachzureichen haben. Das ist also nichts Ungewöhnliches.

Ich hoffe, dass wir ein vernünftiges und faires Verfahren bekommen, dass alle Erfordernisse berücksichtigt werden. Wenn im Ergebnis dann der positive Bescheid zum Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle stehen würde, dann würde sich meine Fraktion sehr freuen, und der Wirtschaft und der positiven Entwicklung der Stadt Leipzig würde das eben auch guttun. – Vielen Dank.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ja, ich mache es ganz kurz. Sie haben im Wesentlichen, Herr Jung, das gesagt, was ich auch sagen wollte. Es geht tatsächlich darum, dass wir im Rahmen eines rein formalisierten Verfahrens eine Stellungnahme abgeben.

Insofern ist auch aus meiner Sicht die von Herrn Kriegel angesprochene Formulierung, dass sich der Antragsteller mit dem Klimanotstandsbeschluss der Stadt Leipzig auseinandersetzen soll, vollkommen unbeachtlich, weil er kann sich auseinandersetzen und kann dann zu einem Ergebnis kommen. Der Beschluss ist ohne rechtliche Relevanz für das Planfeststellungsverfahren. Deswegen ist aus meiner Sicht die Formulierung, wie sie die Grünen vorgeschlagen haben, auch unproblematisch.

Wir müssen natürlich nur die unterschiedliche Betroffenheit sehen. Wenn wir über Lärmfragen reden, dann sind wir als Stadt Leipzig konkret betroffen, dann ist die Bevölkerung konkret betroffen. Deswegen haben wir da auch ein spezielles Recht als Stadt Leipzig, Stellung zu nehmen. Die Klimawirkungen der Flugbewegungen des Flughafens Leipzig/Halle gehen jedoch weit

über das Stadtgebiet hinaus. Wenn wir jetzt allen, die von den Klimawirkungen des Flughafens Leipzig/Halle betroffen sind, ein Recht zur Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren einräumen, dann ist fast die ganze Welt betroffen von diesem Flughafenausbau.

Da müssen wir einmal sehen: Wo haben wir wirklich eine originäre Betroffenheit, wo wir auch unsere Punkte klar und deutlich formulieren müssen, und wo formulieren wir politische Appelle, die man an der Stelle berücksichtigen kann oder eben auch nicht.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Oberbürgermeister: Mobilitätsstrategie umsetzen!

Zur Verbesserung der Verkehrssituation in Leipzig benötigen wir dringend Strategien und Konzepte. Es ist unverständlich warum der Oberbürgermeister sich weigert, das erforderliche Personal für die vom Stadtrat beschlossene Mobilitätsstrategie bereit zu stellen.

Die ÖPNV-Anbindung der Randgebiete der Stadt muss verbessert werden. Die Arbeitsplätze im Norden müssen besser an den ÖPNV angebunden werden. Wir benötigen einen Plan für das Radwegenetz in der Stadt. Der Wirtschaftsverkehr muss zügig vorankommen und braucht auch Parkplätze vor Ort. Es gibt viel zu tun. Die Diskussion über die Mobilitätsszenarien hat es gezeigt – was der Stadt und dem Oberbürgermeister fehlen, ist ein Plan.

Das hat der Stadtrat im letzten Jahr korrigiert. Er hat den Oberbürgermeister durch einen Beschluss verpflichtet, das Personaldefizit abzubauen und für die einzelnen Konzepte konkrete Zeitpunkte festgelegt.

Die Weigerung des Oberbürgermeister diesen Stadtratsbeschluss vollständig umzusetzen ist beschämend. Wer den Klimanotstand ausruft und die Verkehrswende ausbremst, macht eine verlogene Politik.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 16. Januar 2021

Gutachten zum Abschleppen von Falschparkern

Anfrage:

Am 16. September 2020 trug Bürgermeister Rosenthal in der Diskussion zum Antrag „Abschleppen von verkehrsbehindernd parkenden Kraftfahrzeugen“ (VII-A-00898) vor:

„Sie wissen, dass wir ein Gutachten beauftragt haben, wo wir das genau analysiert haben. Wir haben einen Rechtsexperten, Professor Müller, gebeten, einmal mitzuteilen, was wir rechtlich denn dürfen. Das Gutachten ist fertig.“

Dieses Gutachten wurde ausschließlich im Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung behandelt, einem nichtöffentlichen Gremium.

Unsere Frage dazu lautet:

  1. Wann wird das Gutachten öffentlich zugänglich gemacht?
  2. Sollte die Öffentlichkeit nicht beabsichtigt sein, warum wird es nicht veröffentlicht?

Anfrage im Allris

Antwort:

Aus der Ratsversammlung am 20.01.2021

Bürgermeister Rosenthal: “Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hier kann ich es ganz kurz machen: Dieses Gutachten ist ein internes Arbeits- und Schulungsmaterial. Es war nie für die Öffentlichkeit bestimmt. Wir haben es dem Fachausschuss zur Kenntnis gegeben. Insofern ergibt sich da für uns kein weiteres Handeln.”


Oberbürgermeister Jung: “Es gibt eine Nachfrage von Herrn Köhler.” 


Stadtrat Köhler (Freibeuter):Danke für die Antwort, Herr Rosenthal. Da das Gutachten ja auf einige Sachen Einfluss hat, können Sie mir eventuell die Frage beantworten, ob dieses Gutachten in Bezug auf unseren Antrag zum Abschleppen von verkehrsbehindernd parkenden Fahrzeugen die Intention des Verwaltungsstandpunktes – also die Rechtsauffassung – stützt oder ihr widerspricht.”


Oberbürgermeister Jung: “Herr Rosenthal, bitte.”


Bürgermeister Rosenthal: “Das Gutachten hat Ausführungen gemacht, wie die rechtliche Situation zum Thema Abschleppen ist. Das hatten wir im Fachausschuss auch vorgestellt. Wir haben schon immer als Verwaltung gesagt, dass da, wo uns der Sachverhalt zur Kenntnis gelangt, im Einzelfall dann als gegebenenfalls höchster Eingriff abgeschleppt wird. Insofern sind wir da, was das Gutachten betrifft, was unsere Aussagen betrifft, immer kongruent. Ob das mit den Intentionen Ihres Antrages dann immer zusammenfällt, haben wir sicherlich unterschiedliche Auffassungen. Dies nicht, weil wir nicht wollen, sondern weil wir da die Einzelfallbetrachtung an den Tag legen und das nicht in genereller Art und Weise als Verwaltungshandeln an den Tag legen können. Herr Köhler, ich glaube aber, wir sind da wirklich nicht weit auseinander. Wenn wir rechtswidriges Verkehrsverhalten feststellen und der Abschleppvorgang geboten ist, dann schleppen wir ab.”


Oberbürgermeister Jung: “Ich habe Herrn Morlok noch mit einer Nachfrage.” 


Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ich habe eine Nachfrage hinsichtlich der Aussage, dass Sie nicht beabsichtigen, weitere Handlungen diesbezüglich vorzunehmen. Es liegt ja nun einmal ein Gutachten innerhalb der Stadt vor. Ich erinnere hier an die Grundhaltung einer transparenten Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger an der Information der Verwaltung teilhaben lässt. Ich frage Sie jetzt – unabhängig davon, zu welchem Zweck Sie das Gutachten ursprünglich erstellt haben -: Gibt es aus Ihrer Sicht rechtliche Gründe, die die Stadt Leipzig hindern, dieses Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen? “


Bürgermeister Rosenthal: “Nein.”


Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Das heißt also, wenn der Stadtrat beschließen würde, dass das Gutachten veröffentlicht wird, dann würden Sie es auch veröffentlichen? “


Bürgermeister Rosenthal: “Dann prüfen wir das.” 

(Es gilt das gesprochene Wort)

Stand der Umsetzung zur Anschaffung einer geeigneten Software für das digitale Bewerber- und Personalmanagement

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 13. Dezember 2017 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktion Freibeuter die Einrichtung einer langfristig geeigneten Software für das Bewerber- und Personalmanagement.

Einzelheiten des Beschlusstextes scheinen bisher nicht realisiert worden zu sein. Zum einen besteht noch keine Möglichkeit des „Matching“, wonach Bewerber beim Ausfüllen eines Bewerbungsformulars die Wahl hätten, für weitere, passende Stellen der Stadt Leipzig berücksichtigt zu werden. Außerdem besteht weiterhin keine Gelegenheit für Interessierte, außer für Erzieher, Initiativbewerbungen zu hinterlegen. Im Gegenteil wird auf der Webseite der Stadt Leipzig darum gebeten, sich „nur auf ausgeschriebene Stellen“ zu bewerben.

Daher fragen wir an:

  1. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung bisher ergriffen?Bewerberkorrespondenz.
  2. Wann wird die/ das oben genannte Software/ Modul für künftige Bewerber freigeschalten?Bewerberkorrespondenz.
  3. Sind Initiativbewerbungen bei der Stadt Leipzig möglich? Wenn ja, wer ist der Ansprechpartner für Initiativbewerbungen?

Anfrage im Allris

Antwort:

Zur Frage 1:

2019/2020 wurde eine Anforderungsanalyse durchgeführt in deren Ergebnis zentrale Anforderungskriterien formuliert wurden. Dies waren u. a. Workflowbasiertes Arbeiten unter Einbindung aller Entscheidungsträger und Interessensvertretungen, sehr gutes Nutzererlebnis für Bewerberinnen und Bewerber: z. B. responsives Design, Barrierefreiheit der Website, mobile Bewerbung in drei bis fünf Minuten, Bewerbung mit XING/linkedIn-Profil, CV Parsing, gleichzeitige Bewerbung auf mehrere Stellen, Anbindung von Jobbörsen zur Stellenveröffentlichung und Einbindung in die Karriereseite der Stadt Leipzig, automatische/ manuelle Bewerberkorrespondenz.

Im Herbst 2020 wurde eine Marktbeobachtung zu Bewerbermanagementsystemen durchgeführt, zu der sowohl kleine, mittlere als auch große Anbieter eingeladen wurden. Nach Vorstellung der Ergebnisse im Steuerungsgremium „Digitalisierung und Veränderungs-management“ im Dezember 2020 erfolgt derzeit die Vorbereitung der Vergabe.

Zur Frage 2:

Ziel ist es, schnellstmöglich eine geeignete Bewerbermanagementsoftware einzuführen und den Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung zu stellen. Derzeit kann jedoch keine belastbare Aussage zu einem konkreten Termin getroffen werden, da die Planung des Projektzeitraumes zur Beschaffung und Einführung der Bewerbermanagementsoftware abhängig von der gewählten Vergabeform sein wird. Die entsprechende Prüfung erfolgt gegenwärtig.

Zur Frage 3:

Initiativbewerbungen sind für alle Berufsgruppen möglich und werden auch von interessierten Bewerberinnen und Bewerbern genutzt.

Anzahl Initiativbewerbungen:

2019: 205

2020: 210

erste Kalenderwoche 2021: 10

Der überwiegende Teil der Initiativbewerbungen erfolgt in Papierform per Post oder durch persönliche Abgabe. Die übrigen Initiativbewerbungen gehen als E-Mail-Bewerbungen ein.

Alle Initiativbewerbungen werden durch das Team der Personalgewinnung gesichtet und nach Bewerbereignung in Rücksprache mit der/dem jeweiligen Bewerber/ -in dem laufenden Auswahlverfahren zugesteuert. Jede Initiativbewerbung wird – je nach Bewerberprofil – von mindestens einer/-m Recruiter/-in geprüft.

Bewerber/-innen, die zum Bewerbungszeitpunkt keine Passung mit einer vakanten Stelle haben, erhalten eine Information dazu und werden gebeten, sich bei Interesse zu einem späteren Zeitpunkt auf ausgeschriebene Stellen zu bewerben. Bewerbungen dürfen aus Datenschutzgründen ohne ausdrückliche Zustimmung durch die/den Bewerber/-in nicht dauerhaft aufbewahrt werden.

Antwort im Allris