Kinderbetreuung zur Ratsversammlung

Anfrage:

Als „Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in der ehrenamtlichen Gremienarbeit für die Stadt Leipzig“ wurde am 18. Januar 2023 mit der Vorlage VII-DS-07582 unter anderem eine Betreuungsmöglichkeit für Kinder von Stadträtinnen und Stadträten während der Ratsversammlung beschlossen.

Wir fragen dazu an:

  1. Wie wird die Kinderbetreuung von den Stadträtinnen und Stadträten angenommen? Wie viele Kinder waren am bisher wenigsten, wie viele am bisher stärksten ausgelasteten Tag in der Kinderbetreuung? Wie ist die durchschnittliche Auslastung der Kinderbetreuung bei welchem Betreuungsschlüssel?
  2. Wie alt war das bisher jüngste betreute Kind, wie alt das bisher älteste?
  3. Von welcher bis zu welcher Uhrzeit wird das Angebot gewöhnlich in Anspruch genommen?
  4. Ist eine Öffnung der Kinderbetreuung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt bzw. Fraktionen oder auch Externe denkbar (z. B. über eine anmeldungs- und gebührenpflichtige Nutzung für Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Fragestunde)?

Antwort:

Zur Frage 1:

Es wurden bisher insgesamt 10 Kinder von 8 Stadträtinnen und Stadträten betreut an verschiedenen Sitzungstagen betreut. An zwei Sitzungstagen wurde trotz vorheriger Anmeldung kein Kind abgegeben. Die maximale Anzahl an gleichzeitig betreuten Kindern betrug 5. Durchschnittlich sind es zwei Kinder und der Betreuungsschlüssel ist 1x Erzieher auf max. 5 Kinder.

Zur Frage 2:

Das jüngste Kind war 15 Monate und das älteste Kind 10 Jahre alt.

Zur Frage 3:

Zum Großteil werden die Kinder über die volle Sitzungsdauer der RV betreut.

Zur Frage 4:

Der Stadtrat hat das Angebot einer Betreuungsperson während den Sitzungen der Ratsversammlung im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in der ehrenamtlichen Gremienarbeit (Vorlage: VII-DS-07582) beschlossen. Das Angebot richtet sich daher an Stadträtinnen und Stadträte.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris