Industriegebiet Seehausen 2 – Verkauf Teilgebiet GI-2 – Erst- und Zweitvorlage

Industriegebiet Seehausen 2 – Verkauf Teilgebiet GI-2 – Erst- und Zweitvorlage (VII-DS-02859-NF-01)Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau; Dezernat Wirtschaft, Arbeit und Digitales 1

Aus der Ratsversammlung am 21.07.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist diese Vorlage eine sehr wichtige Vorlage, eine sehr wichtige strategische Wirtschaftsansiedlungsvorlage der Stadt Leipzig.

Herr Oberbürgermeister, Sie sind dankenswerterweise bereits auf das Thema Branchenmix eingegangen. Auch wenn Sie ausführen, dass wir, so, wie es aussieht, als Stadt Leipzig einigermaßen glimpflich durch die Corona-Krise hinweggekommen sind, kann man doch nicht ganz von der Hand weisen, dass wir hinsichtlich der Unternehmensansiedlungen um Leipzig herum und auch bei den Zulieferern um Leipzig herum einen gewissen Schwerpunkt im Bereich Automobil haben. Das ist so. Und wenn es in der Automobilbranche Schwierigkeiten gibt, dann merken wir das auch an der Gewerbesteuer. Das kann man hier auch öffentlich sagen, ohne dass es letztendlich eine Verletzung des Steuergeheimnisses darstellt. Deswegen ist es so wichtig, dass wir eine Verbreiterung eines Branchenmixes hinbekommen. Wir haben das mit der Ansiedlung von Beiersdorf getan. Wir werden das mit der Erweiterung des Werkes Beiersdorf nachhaltig festigen.

Was mir im Zuge der Diskussion dieser Ansiedlung als problematisch aufgefallen ist, ist, dass die Überlegungen, ein Logistiklager doch sinnvollerweise direkt mit einem Bahnanschluss zu erschließen, ohne, dass man letztendlich noch auf einen Lkw umladen muss und man praktisch direkt ins Lager fahren kann, was ja ein wesentlicher Beitrag zum Umweltschutz gewesen wäre, letztendlich an einen Schutz der Umweltbehörde scheitert, weil es ein Biotop auf dem Werksgelände gibt, das dann durch die entsprechende Verlegung der Bahnlinie durchschnitten worden wäre. Das möchte ich hier auch gerne benennen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn wir das in der jetzigen Vorlage, im jetzigen Einzelfall nicht mehr ändern können, stellt sich für mich schon die grundsätzliche Frage, ob in unserem Umweltrecht dann alles immer noch so stimmig ist, wenn tatsächlich Umweltrecht Bahnanschlüsse an Lager- und Logistikeinrichtungen verhindert. Wir sollten darüber nachdenken, ob man hier tatsächlich Dinge ändern kann, um zukünftig zu besseren Lösungen zu kommen. Nicht wir als Stadtrat, dafür sind wir nicht zuständig – kompetent wahrscheinlich schon.

Lassen Sie mich auch noch ein Wort zum Änderungsantrag der LINKEN sagen. Dass ein Vorkaufsrecht, wie es gesetzlich verankert ist, nicht das ist, was in dem Antrag formuliert ist, hat der Herr Oberbürgermeister bereits ausgeführt. Wenn wir uns aber einmal anschauen, was die LINKEN hier beantragt haben, dann sagen sie: Wir verkaufen jemandem ein Grundstück für sechs Millionen, der führt an dem Grundstück werterhöhende Maßnahmen in Höhe von 150 Millionen durch, und wir erwarten, dass er sich dazu verpflichtet, uns dieses Grundstück nach der Werterhöhung von 150 Millionen Euro für sechs Millionen zurückzugeben. Das ist das, was Sie gerade beantragt haben.

Wenn wir das jetzt einmal nicht als Unternehmensgrundstück haben, sondern als Wohngrundstück in Leipzig. Sie verkaufen also ein Grundstück an jemanden. Vielleicht sind es dann nicht sechs Millionen, sondern eine Million. Der errichtet darauf ein Gebäude für 50 Millionen. Und Sie wollen mit dem vereinbaren, dass er Ihnen das Gebäude, wenn er die Geschäftstätigkeit einstellt, für diese Million zurückverkauft.

Wenn Sie ernsthaft meinen, dass es Menschen gibt, die einen solchen Vertrag unterschreiben, dann haben Sie wirklich kein Verständnis dafür, welchen Haftungsrisiken auch Geschäftsführer und Aufsichtsräte von Unternehmen ausgesetzt sind. Wenn jemand einen solchen Vertrag unterschreiben würde, würde er sich haft- und strafbar machen. Oder haben Sie wirklich ernsthaft gedacht, dass irgendjemand in der Welt für sechs Millionen etwas kauft, 150 investiert und dann zusagt, dass er es für sechs Millionen wieder zurückgibt, wenn es schiefgeht? Das zeigt, wie weltfremd Sie sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, falls Sie den Antrag nicht zurückziehen, kann ich nur bitten, diesen Antrag abzulehnen. – Vielen Dank”

(Es gilt das gesprochene Wort)