Lichtsignalanlagen an Baustellen für Verkehrsfluss optimieren

Lichtsignalanlagen an Baustellen für Verkehrsfluss optimieren (VII-A-02587-NF-02)Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 21.07.2021

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebes Publikum und Pressevertreter! Ich verspreche, ich mache es kurz.

Sie kennen alle diese Situation: Sie stehen an einer roten Ampel, egal ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Auto, und die Ampel regelt einen Verkehrsfluss, der so nicht vorhanden ist, weil die einmündende Straße durch eine Baustelle gesperrt ist. Das haben Sie schon einmal erlebt. Natürlich ist die Begründung unseres Antrags auch auf den Autoverkehr ausgelegt. Die Unterbrechung des Verkehrsflusses, der sogenannten grünen Welle, ist ein allen verständliches Ärgernis, wenn da irgendwo eine Baustellenampel ist.

Der Antrag betrifft aber nicht nur diese zeitweiligen Lichtsignalanlagen, sondern auch die ortsfesten, und er betrifft nicht nur Autofahrer, sondern alle Verkehrsteilnehmer. Die Taktung an den Baustellen anpassen bedeutet zum Beispiel auch, dass sich die Situation wie längere Zeit an der Baustelle der LVB am Goerdelerring gehabt nicht wiederholt, als Fußgänger und Radfahrende eine rote Ampel hatten, wenn sie eine voll gesperrte Straße überqueren wollten. Theoretisch beging laut StVO jeder Mensch, der dort bei Rot lief, einen Rotlichtverstoß.

Es gibt andere Beispiele, bei denen ortsfeste Lichtsignalanlagen den Verkehr – auch hier wieder Fuß-, Rad- und Autoverkehr – an einer Einmündung anhalten, die voll gesperrt ist. Herr Geisler weiß, wovon ich rede. Hier und auch besonders an zeitweilig eingerichteten Lichtsignalanlagen an Baustellen sehen wir dringenden Handlungsbedarf für eine Koordinierung im Zuge von Baustelleneinrichtungen. Dass es bei kurzzeitigen Baustellen nicht immer möglich ist, ist verständlich. Bei langfristig bestehenden Baustellen soll das aber beachtet werden. Wir bitten um Zustimmung zum Antrag. – Danke schön.”

(Es gilt das gesprochene Wort)