Hans-Dietrich-Genscher Flughafen

Die Freibeuter haben in der Ratsversammlung einen Antrag zur Umbenennung des Flughafens Halle/Leipzig in Hans-Dietrich-Genscher Flughafen eingebracht.

Genschers bunte politische Karriere als FDP-Politiker erstreckte sich über mehr als zwanzig Jahre, in denen er der Bundesrepublik als Innenminister, Außenminister sowie Vizekanzler diente. Als Außenminister leitete er unter anderem die Wiedervereinigung Deutschlands. Gerade in unruhigen Zeiten, wo Länder sich voneinander entkoppeln und ein neuer Kalter Krieg droht, erinnern wir einem Menschen, der die Versöhnung zwischen Westen und Osten ermöglichte.

Oberbürgermeister Jung reagierte 2016 zum Tod Genschers mit den Worten “Wir verlieren einen Freund Leipzigs. Sein Name wird in unserer Stadt mit großem Respekt und Anerkennung (…) verbunden bleiben.” Die Tat wirkt mächtiger als das Wort. Es ist Zeit Herrn Genscher, der aus unserer Gegend kam, in unserer Stadt lebte, dessen Taten die Bundesrepublik immer noch stark prägen, ordentlich zu würdigen.

Um seinen Verdiensten besonderen Ausdruck zu verleihen, fordern wir die Umbenennung des Flughafens. Der Beschluss dieses Antrags wird nicht zu einer sofortigen Umbenennung führen. Vielmehr setzt der Beschluss ein Zeichen für Verständigung, Aussöhnung und Frieden.

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 25. April 2022

5-Meter-Brücke für 2,70-Meter-Weg

Eine Mehrheit aus Linken, Grünen und SPD haben in der Ratsversammlung per Änderungsantrag beschlossen die Breite der Nahlebrücke um einen Meter auf insgesamt fünf Meter zu verbreitern.

Auf Anfrage der Freibeuter gab die Stadtverwaltung nun zu, dass bereits vor dem Beschluss der Verbreiterung bekannt war, dass der Heuweg, der zu der Brücke führt, keinesfalls auf eine ähnliche Breite angepasst werden kann. Der Heuweg hat eine geplante Breite von 2,70 Meter und befindet sich in einem Schutzgebiet, wo bereits Ersatzpflanzungen vorgenommen wurden. Die Ausweitung des Nahlestegs auf 5 Meter ist daher wenig sinnvoll, weil die Breite davor und danach nur 2,70 Meter beträgt und nicht geändert werden kann.

Eine neue, moderne Nahlebrücke hätte bis 2023 fertig sein können. Der Planungsbeschluss liegt vor. Die Bagger warten. Der Bau könnte beginnen. Aber durch den Änderungsantrag verlieren wir nun ein ganzes Jahr und wissen nicht wieviel teurer das Unterfangen wird. Der Stadtrat muss lernen, vernünftiger und pragmatisch zu handeln – zum Wohl der Bürger Leipzigs.

Sascha Matzke, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 11. April 2022

Ein Höhenwindrad für Leipzig

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 4. Quartals 2022 zu prüfen, ob sich in Leipzig Standorte befinden, die für den Bau von „Höhenwindanlagen“ nach Modell des Leipziger Windrades von Horst Bendix grundsätzlich geeignet sein könnten.

Begründung:

Deutschland gilt in Europa als eins der innovativsten Länder der Welt. Ob sich die innovativen Erfindungen, die aus Deutschland stammen, auch in unserem Land gewinnbringend vermarkten lassen, steht auf einem anderen Blatt.

Zudem hat Deutschland bekanntermaßen das Problem der Energieversorgung. Erneuerbare Energien sind nicht nur für das Klima gut – sie machen uns auch unabhängig von diktatorischen Regimes.

Der Leipziger Bendix, der die Idee der Höhenwindanlage im Binnenland (auch Leipziger Windrad genannt) hatte, kann somit zum Sprunginnovator für Leipzig werden, der gleichzeitig die Energieversorgung unabhängiger macht.

Leipzig könnte der Ort sein, an dem innovative Ideen nicht nur geboren, sondern auch umgesetzt werden. Mit dem Antrag soll geprüft werden, ob eine Umsetzung dieser Idee innerhalb des Leipziger Stadtgebiets grundsätzlich möglich ist.

Status:

Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 13.04.2022 in die Gremien verwiesen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Umbenennung des Leipzig/Halle Flughafens in Hans-Dietrich-Genscher-Flughafen

Antrag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen seiner Aufsichtsratstätigkeit in der Mitteldeutsche Flughafen AG eine Umbenennung des Leipziger Flughafens in “Hans-Dietrich-Genscher-Flughafen” anzustreben.

2. Der Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung setzt sich im Auftrag des Oberbürgermeisters im Rahmen seiner Position als stellvertretender Vorsitzender im Aufsichtsrat Flughafen Leipzig/Halle GmbH auch für die Umbenennung ein.

Begründung:

Hans-Dietrich Genscher, geboren in Reideburg, Halle, wäre heute 95 Jahre alt. An der Universität Leipzig absolvierte er ein Studium der Rechtswissenschaften.  Seine bunte politische Karriere als FDP-Politiker erstreckte sich über mehr als zwanzig Jahre, in denen er der Bundesrepublik als Innenminister, Außenminister sowie Vizekanzler diente.

Als Außenminister leitete er u. a. die Wiedervereinigung Deutschlands. Seine Taten leben in Gestalt der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union bis heute fort. Um seinen Verdiensten besonderen Ausdruck zu verleihen, fordern wir den Flughafen Leipzig/Halle in Hans-Dietrich-Genscher-Flughafen umzubenennen.

Status:

Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 13.04.2022 in die Gremien verwiesen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Eilbedürftigkeit bei Vorlagen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in die Eilbedürftigkeitsbegründung eilbedürftiger Vorlagen zukünftig Informationen zu folgenden Punkten aufzunehmen:

1. Wann und wodurch hat die Verwaltung Kenntnis von der Notwendigkeit der Vorlage erhalten bzw. wann und wodurch hätte sie der Stadtverwaltung bekannt sein müssen, weil es sich aufgrund allgemein zugänglicher Quellen (z. B. gesetzliche Regelungen) ergibt?

2. Welche konkreten Gründe (z. B. fehlende Sachmittel, Personalengpässe, langer Ämterdurchlauf, Verzögerungen im Abstimmungsprozess) machten diese Bearbeitungszeit innerhalb der Verwaltung erforderlich?

Begründung:

Die Eilbedürftigkeit von Vorlagen richtet sich nach der Tatsache, dass ein Beschluss in der darauffolgenden Sitzung zu spät wäre und dass der Sachverhalt zur Fristsetzung für ein reguläres Verfahren noch nicht bekannt war. Als Ausnahmeregelung zum Normalfall können dadurch entsprechend eilbedürftige Sachverhalte rechtzeitig behandelt werden.

Zunehmend wird die Ausnahmeregelung als Regelinstrument verwendet, um Sachverhalte fristgerecht behandeln zu können, deren Existenz jedoch seit geraumer Zeit bekannt ist. Für die ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte stellt dies häufig werdender eine Herausforderung bei der Durchsicht und Beratung der Behandlungsgegenstände dar und erschwert den Bürgerinnen und Bürgern sowie Medienvertreterinnen und Medienvertretern die Teilhabe am bzw. die Berichterstattung über das kommunalpolitische Geschehen.

Um von einem sich quantitativ steigernden Regelfall zurück zur Ausnahmeregelung zu kommen und eine transparente Informationslage zu schaffen soll der Oberbürgermeister zukünftig seine Angaben zur Eilbedürftigkeitsbegründung konkretisieren.

Status:

Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 13.04.2022 in die Gremien verwiesen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

 

Morlok (FDP): “Auswirkungen auf bezahlbares Wohnen für alle städtischen Entscheidungen aufzeigen!”

Im wachsenden Leipzig wächst auch die Notwendigkeit, für bezahlbares Wohnen zu sorgen. Sven Morlok, Vorsitzender der Fraktion Freibeuter, sieht die Verwaltung und den Stadtrat dabei in konsequenter Verantwortung: “Die Auswirkungen auf das bezahlbare Wohnen muss bei jeder städtischen Entscheidung geprüft werden. Es ist nicht ausreichend, lediglich festzustellen, ob eine Entscheidung einen positiven Beitrag zum bezahlbaren Wohnen leistet. Es ist vielmehr erforderlich, gerade auch negative Beiträge dafür zu benennen und zu bewerten. Damit werden Konflikte aufgezeigt, deren Argumente gegeneinander abgewogen werden müssen.”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, dass bei allen städtischen Entscheidungen zukünftig die Auswirkungen auf bezahlbares Wohnen dargelegt werden. Dies soll in Form eines Prüfschemas innerhalb der Vorlagensystematik der Stadtverwaltung geschehen. Die abschätzbaren Folgen und Ausmaße im Falle eines Beschlusses sollen dadurch ersichtlich sein und damit auch berücksichtigt werden können.

Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) 2030 ist bezahlbares Wohnen als ein Ziel im Handlungsfeld “Leipzig schafft soziale Stabilität” eingeordnet. Einen entsprechenden Stellenwert sollte das bezahlbare Wohnen in Leipzig haben. Morlok: “Vor dem Hintergrund des des Ziels im Handlungsfeld zur sozialen Stabilität ist es dringend geboten, eine solche Prüfung einzuführen. Man erhofft sich durch Erhaltungssatzungen und fortlaufende Diskussionen über Mietpreisbremsen und Sanierungsentschleunigung positive Effekte für den Wohnungsmarkt. Es wird jedoch Zeit, auch negative Maßnahmen klar zu benennen und die Konflikte zwischen gut gemeinten Vorschlägen und der Notwendigkeit nach bezahlbarem Wohnraum zu diskutieren!”

Der Antrag der Freibeuter wird in der Ratsversammlung am 13. April ins Verfahren verwiesen.