Systematische Berücksichtigung der behinderungsbedingten Mobilitätseinschränkungen von Eltern bei der Kitaplatzvergabe (VII-A-02325) Einreicher: Behindertenbeirat Leipzig
Aus der Ratsversammlung am 21.07.2021
Stadtrat Köhler (Freibeuter): “(…), dass Mobilitätseinschränkung eines Elternteils in das Beantragungsverfahren involviert ist. Die Erfassung der Daten zu Bedarfen und besonders personenbezogener Daten ist hier Verwaltungshandeln. Das ist der Weg, der datenschutzkonform ist. Die Verwaltung sagt in der Begründung zu Punkt 1 der Änderung:
Um zusätzliche, rechtssichere Hilfestellungen für mobilitätseingeschränkte Eltern zu erarbeiten, wird ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Amt für Jugend und Familie und dem Behindertenbeirat der Stadt Leipzig zu Bedarfen […].
Es geht hieraus nicht genau hervor, welche Daten dort ausgetauscht werden sollen, und es ist nicht die Intention und Aufgabe des Behindertenbeirats, Bedarfe zu ermitteln, sondern die Aufgabe der Verwaltung, darüber zu berichten.
Des Weiteren sehen wir die Nutzung der Erfahrungen und des Know-hows des Vereins Leben mit Handicaps e.V. als zielführend an. Eine genaue Form der Beteiligung wäre natürlich festzulegen. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag.”
(Es gilt das gesprochene Wort)