Externes Gutachten zur Duldung von Falschparkern

[Antrag VII-A-08002-NF-03| Status: geändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter]

Beschluss:

  1. Die Ratsversammlung legt dem Oberbürgermeister nahe, ein unabhängiges externes Gutachten zur Überprüfung der Handlungsweise des Ordnungsamts in Bezug auf die Ahndung von Falschparkern zu beauftragen und dem Stadtrat das vollständige Gutachten vorzulegen.
  2. Der Oberbürgermeister stellt eine zügige Besetzung der offenen Stellen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sicher, dabei wird auch eine Höhereingruppierung der Bediensteten ermöglicht. In den Fachausschüssen Umwelt/Ordnung und Allgemeine Verwaltung wird bis Ende erstes Quartal über das Ergebnis berichtet.
  3. Der Oberbürgermeister stellt sicher, dass über die Einsatzpläne des Ordnungsamtes Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt werden.
  4. Der Oberbürgermeister berichtet einmal im halben Jahr im Fachausschuss Umwelt/Ordnung über die Anzahl der Kontrollen, aufgeschlüsselt nach Stadtbezirken und Anzahl der Verstöße. Abgeschleppte Fahrzeuge werden dabei separat aufgeführt.

Ursprungsantrag:

Der Oberbürgermeister beauftragt ein unabhängiges externes Gutachten zur Überprüfung der Handlungsweise des Ordnungsamts in Bezug auf die Ahndung von Falschparkern.

Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat das vollständige Gutachten bis zum 15. März 2023 vor.

Neufassung:

  1. Die Ratsversammlung legt dem Oberbürgermeister nahe, ein unabhängiges externes Gutachten zur Überprüfung der Handlungsweise des Ordnungsamts in Bezug auf die Ahndung von Falschparkern zu beauftragen und dem Stadtrat das vollständige Gutachten vorzulegen.
  2. Der Oberbürgermeister berichtet quartalsweise per Informationsvorlage über den aktuellen Stand seiner Entscheidung zur Beauftragung.
  3. Der Oberbürgermeister stellt eine zügige Besetzung der offenen Stellen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sicher, dabei wird auch eine Höhereingruppierung der Bediensteten ermöglicht. In den Fachausschüssen Umwelt/Ordnung und Allgemeine Verwaltung wird bis Ende erstes Quartal über das Ergebnis berichtet.
  4. Der Oberbürgermeister stellt sicher, dass über die Einsatzpläne des Ordnungsamtes Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt werden.
  5. Der Oberbürgermeister berichtet einmal im halben Jahr im Fachausschuss Umwelt/Ordnung über die Anzahl der Kontrollen, aufgeschlüsselt nach Stadtbezirken und Anzahl der Verstöße. Abgeschleppte Fahrzeuge werden dabei separat aufgeführt.

[Die Neufassung beinhaltet den Alternativvorschlag des Verwaltungsstandpunktes inklusive einer regelmäßigen Berichterstattung (fett) und übernimmt den Änderungsantrag der Fraktionen SPD und DIE LINKE als Ergänzung (kursiv).]

Begründung:

Seit Monaten häufen sich Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, dass bestimmte Straßen und Veranstaltungen vom Leipziger Ordnungsamt bewusst nicht auf Falschparker kontrolliert werden würden.

Bereits im Zuge der Freibeuter-Initiativen mit dem Antrag „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“, der damit verbundenen Veröffentlichung des Rechtsgutachtens zum Abschleppen sowie dem Antrag „Veröffentlichung von Arbeitsanweisungen im Ordnungsamt“ musste man den Eindruck gewinnen, dass die Stadt Leipzig mehr Ressourcen in das Verhindern von Abschleppen investiert, als in den Kampf gegen Falschparker.

Die fragwürdige Haltung des Leipziger Ordnungsamtes ist mittlerweile massiv Gegenstand in der öffentlichen Berichterstattung. Im Sinne der Aufklärung und um eventuellen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zuvorzukommen muss der Oberbürgermeister das Vorgehen gutachterlich prüfen lassen und dem Stadtrat vollständig vorlegen. Auf die Möglichkeit einer Veröffentlichung ist bei der Beauftragung des Gutachtens entsprechend zu achten.

Antragsverfahren nachverfolgen

[Antrag VII-A-07769-NF-02| Status: ungeändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter]

Beschluss:

Der Bearbeitungsstatus von digitalen Antragsverfahren im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes wird in Abhängigkeit der Weiterentwicklung des Portals Amt24 online ausgegeben.

Über den Fortschritt des Aufbaus des sogenannten „Rückkanals“ durch den Freistaat Sachsen und jeweils erkennbare Perspektiven für die Leipzigerinnen und Leipziger wird jährlich im FA Allgemeine Verwaltung Bericht erstattet. Der erste Bericht erfolgt Ende des 2. Quartals 2023.

Für den Bericht fragt die Stadt Leipzig jeweils die aktuelle Zeitschiene beim Freistaat Sachsen ab und stellt ab dem zweiten Bericht alternative kommunale Möglichkeiten dar.


Ursprungsantrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen eines Pilotprojekts bis zum Ende des 2. Quartals 2023 innerhalb der Verwaltung, den Antragstellerinnen und Antragstellern für sie personalisiert transparent darzustellen, an welchem Bearbeitungsschritt bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens sich der für das Anliegen des Beschlussantrags rechtlich zulässige Antrag der Beantragenden befindet.

Dieser Bearbeitungsstand ist den Beantragenden beispielhaft als

  1. Antrag eingegangen,
  2. Unterlagen vollständig,
  3. Antrag entschieden

u. ä. anzuzeigen.

Begründung:

Die Leipziger Bürgerinnen und Bürger wenden sich für verschiedenste Leistungen an die Verwaltung der Stadt Leipzig. Die Fraktion Freibeuter begrüßt die Kraftanstrengungen im Rahmen der Etablierung des neuen Bürgerserviceamts, was viele Leistungen einfacher fasst. Im Antrag soll nun zeitgemäß quasi eine Live-Verfolgung z. B. via QR-Code ermöglicht werden. Hierbei wählt die Verwaltung selbst einen hierfür rechtlich darstellbaren Antrag (z. B. Asylantrag), um den Antragstellerinnen und Antragstellern klar darzustellen, an welchem Punkt im Bearbeitungsprozess sich der Antrag befindet. Der Antrag zielt auch darauf ab, bei zukünftiger oder gegenwärtiger Software-Beschaffung durch die Verwaltung solche konkreten Softwarelösungen der Nachverfolgbarkeit mitzudenken.

Querungshilfe für FußgängerInnen über die Zschochersche Straße schaffen

[Antrag VII-A-07314-NF-02| Status: ungeändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter]

Beschluss:

  1. Auf der Zschocherschen Straße wird für den Zeitraum bis zur Realisierung der Komplexmaßnahme Zschochersche Straße eine interimistische Fußgängersignalanlage auf Höhe der LVB Haltestelle Markranstädter Straße eingerichtet.
  2. Über den Vollzug wird dem FA Stadtentwicklung und Bau und dem SBB Südwest bis zum 30. Juni 2023 berichtet.

Ursprungsantrag:

  1. Der Oberbürgermeister prüft für den Zeitraum bis zur Realisierung der Komplexmaßnahme Zschochersche Straße die Einrichtung einer interimistischen Signalzeichenanlage auf Höhe der LVB Haltestelle Markranstädter Straße.
  2. Das Ergebnis wird dem FA Stadtentwicklung und Bau und dem SBB Südwest im IV. Quartal 2022 vorgelegt.

Begründung:

Wir begrüßen die Komplexmaßnahme Zschochersche Straße zwischen Adler und Erich-Zeigner-Allee und Karl-Heine-Straße zwischen Walter-Heinze-Straße und Kolbestraße (vorgestellt im SBB Alt-West am 02.02.2022) in vielen Punkten. Jedoch lässt diese Komplexmaßnahme bis 2027 auf sich warten, weswegen bis dahin die Aufenthaltsqualität für die Anwohner interimistisch und mit geringen finanziellen Mitteln zu verbessern ist.

 

Eilbedürftigkeit bei Vorlagen

[Antrag VII-A-07069| Status: ungeändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in die Eilbedürftigkeitsbegründung eilbedürftiger Vorlagen zukünftig Informationen zu folgenden Punkten aufzunehmen:

  1. Wann und wodurch hat die Verwaltung Kenntnis von der Notwendigkeit der Vorlage erhalten bzw. wann und wodurch hätte sie der Stadtverwaltung bekannt sein müssen, weil es sich aufgrund allgemein zugänglicher Quellen (z. B. gesetzliche Regelungen) ergibt?
  2. Welche konkreten Gründe (z. B. fehlende Sachmittel, Personalengpässe, langer Ämterdurchlauf, Verzögerungen im Abstimmungsprozess) machten diese Bearbeitungszeit innerhalb der Verwaltung erforderlich?

Begründung:

Die Eilbedürftigkeit von Vorlagen richtet sich nach der Tatsache, dass ein Beschluss in der darauffolgenden Sitzung zu spät wäre und dass der Sachverhalt zur Fristsetzung für ein reguläres Verfahren noch nicht bekannt war. Als Ausnahmeregelung zum Normalfall können dadurch entsprechend eilbedürftige Sachverhalte rechtzeitig behandelt werden.

Zunehmend wird die Ausnahmeregelung als Regelinstrument verwendet, um Sachverhalte fristgerecht behandeln zu können, deren Existenz jedoch seit geraumer Zeit bekannt ist. Für die ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte stellt dies häufig werdender eine Herausforderung bei der Durchsicht und Beratung der Behandlungsgegenstände dar und erschwert den Bürgerinnen und Bürgern sowie Medienvertreterinnen und Medienvertretern die Teilhabe am bzw. die Berichterstattung über das kommunalpolitische Geschehen.

Um von einem sich quantitativ steigernden Regelfall zurück zur Ausnahmeregelung zu kommen und eine transparente Informationslage zu schaffen soll der Oberbürgermeister zukünftig seine Angaben zur Eilbedürftigkeitsbegründung konkretisieren.

Integration eines ÖPNV-Tickets in Mietverträge der LWB

[Antrag VII-A-07318| Status: geändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter]

Beschluss (Ursprungsantrag + Änderungsantrag der LINKE):

  1. Der OBM bittet die LWB Verhandlungen mit der LVB aufzunehmen, zu welchen Konditionen in die Mietverträge der LWB vergünstigte Tickets der LVB integriert werden können. Die LWB soll dabei insbesondere folgende Punkte berücksichtigen:

a) Integration eines vergünstigten Tickets (zum Beispiel analog zum Jobticket) in Neuverträge

b) Integration eines Solidartickets (alle zahlen und alle können profitieren) in Neuverträge

c) Möglichkeiten, wie auch alle Mieter (nicht nur der Hauptmieter) ein Ticket erhalten können

d) Möglichkeiten, wie auch Bestandsmieter profitieren können.

  1. Der OBM legt das Prüf- und Verhandlungsergebnis gemäß Beschlusspunkt 1 dem Stadtrat bis zum vierten Quartal 2022 vor.
  2. Der OBM wird ferner beauftragt prüfen zu lassen, inwieweit und in welcher Form das Prüf- und Verhandlungsergebnis auf andere in Leipzig vermietende Gesellschaften und Genossenschaften erweiterbar ist. Dieses Prüfergebnis legt der OBM bis zum ersten Quartal 2023 dem Stadtrat vor.

Begründung:

Bei der Nutzung des öffentlichen Raums kollidieren häufig das Interesse an einem wohnortnahen Parkplatz mit dem Interesse an einer ansprechenden und der Erholung dienenden Gestaltung des unmittelbaren Wohnumfeldes. Der Platz in unmittelbarer Nähe der gemieteten Wohnung ist knapp, die Nutzung von Flächen als Parkplatz konkurriert mit der Nutzung für Bänke, Spielplätze oder Begrünung.

Ebenfalls hat die Öffentlichkeit aus Klimaschutzgründen ein Interesse, möglichst viele und gezielte Anreize zu einer klimaneutralen Mobilität zu setzen. Die Mobilitätsanbindung ist ein entscheidender Faktor für die Attraktivität einer Wohnlage. Je niedrigschwelliger die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs angelegt ist, desto mehr Leute lassen sich zum Umstieg bewegen.

 

 

Eutritzscher Markt begrünen und urban wiederbeleben

[Antrag VII-A-06669-NF-02| Status: geändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter]

Beschluss:

Der OBM wird beauftragt, im Zuge der Erarbeitung des Stadtplatzprogramms in 2022 den Eutritzscher Markt in die stadtweite Priorisierung von Stadtplätzen einzubeziehen. Das Stadtplatzprogramm wird dem Stadtrat bis zum 30.06.2023* 31.12.2022 vorgelegt.

* = Die Frist wurde seitens der Einreicherin vor der Abstimmung im Einvernehmen mit der Verwaltung auf 30.06.2023 geändert.


Ursprungsantrag:

Der Oberbürgermeister prüft, unter Einsatz möglichst geringer finanzieller Mittel den westlichen Abschnitt des Eutritzscher Marktes im Rahmen des Baumkonzeptes zu renaturieren und hier Parkbänke zu schaffen, sowie auf dem östlichen Abschnitt in Abstimmung mit dem Pächter die bauliche Vereinigung der drei Pavillons zu ermöglichen.

Begründung:

Der Eutritzscher Markt bietet aktuell keinen belebten urbanen Platz. Ansiedlungen von Wochenmarkthändlern unter Federführung des Marktamtes schlugen in den letzten Jahren leider fehl. Um die Urbanisierung des Eutritzscher Marktes voranzutreiben, ist eine Umgestaltung nötig. Hierbei sollen die einzusetzenden Mittel möglichst gering gehalten werden. Im Rahmen des Baumkonzeptes können im westlichen Teil des Eutritzscher Marktes Schatten spendende Verweilorte geschaffen werden, die insbesondere den Senioreneinrichtungen vor Ort zu Gute kämen. Im östlichen Teil kann durch möglichst geringe finanzielle Mittel eine bauliche Vereinigung der drei Pavillons erreicht werden. Diese begünstigt dann eine effizientere Gastronomie, die bisher durch drei kleine Pavillons behindert wurde. Darüber hinaus kann die Ertüchtigung der WC-Einrichtung im Rahmen des Toilettenkonzepts geprüft werden. Auch zum Prüfauftrag gehört die Ertüchtigung des ansässigen Brunnens.

Die Neufassung des Antrags erweitert den Verwaltungsstandpunkt um einen konkreten Termin zur Vorlage des Stadtplatzprogramms.

 

Aufhebung des Beschlusses VII-DS-06002-ÄA-01 (Ersatzneubau Nahlesteg)

[Antrag VII-A-07201| Status: ungeändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter]

Beschluss:

  1. Der Beschluss VII-DS-06002-ÄA-01 der Ratsversammlung vom 20.01.2022 zur Verbreiterung des Nahlestegs auf 5 Meter wird aufgehoben.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, der Ratsversammlung unverzüglich den ursprünglichen Planungsstand zum Beschluss vorzulegen.

Begründung:

Der Stadtrat hat in der Ratsversammlung per Änderungsantrag beschlossen, die Breite der Nahlebrücke um einen Meter auf insgesamt fünf Meter zu verbreitern. Auf Anfrage der Fraktion Freibeuter gab die Stadtverwaltung anschließend zu, dass bereits vor dem Beschluss der Verbreiterung bekannt war, dass der Heuweg, der zu der Brücke führt, keinesfalls auf eine ähnliche Breite angepasst werden kann. Der Heuweg hat eine geplante Breite von 2,70 Meter und befindet sich in einem Schutzgebiet, in dem bereits Ersatzpflanzungen vorgenommen wurden. Die Ausweitung des Nahlestegs auf 5 Meter ist daher wenig sinnvoll, weil die Breite davor und danach nur 2,70 Meter beträgt und nicht geändert werden kann.

Der ursprüngliche Bau- und Finanzierungsbeschluss liegt mit der Vorlage VII-DS-06002 bereits abstimmbereit vor. Der Bau könnte anschließend beginnen. Durch den Änderungsantrag verliert die Stadt ein ganzes Jahr und es entstehen Kosten in unbekannter Höhe für ein Projekt, zu dem der Ratsversammlung nach Beschlussfassung neue Informationen zugetragen wurden. Der Beschluss soll daher aufgehoben und unter Berücksichtigung der zusätzlichen Informationen zum Heuweg neu gefasst werden.

Die Fraktion Freibeuter beantragt die Behandlung in 2. Lesung in der Ratsversammlung am 15.06.2022. Sofern ein Einvernehmen der Ratsversammlung zur kurzfristigen Beratung nicht vorliegt, beantragt die Fraktion Freibeuter die Beschlussfassung in 2. Lesung in der Ratsversammlung am 14.09.2022.

Ein Höhenwindrad für Leipzig

[Antrag VII-A-07082| Status: geändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter]

Beschluss (Verwaltungsstandpunkt):

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im bereits bestehenden Vorrang- und Eignungsgebiet auf Leipziger Stadtgebiet, die Zulässigkeit zur Errichtung eines Höhenwindrades bis Ende 2022 zu prüfen. Darüber hinaus wird der OBM beauftragt, sich im Rahmen der Fortschreibung zum Regionalplan in der Untersuchung zu Potenzialflächen bzw. bei der Ausweisung weiterer Vorrang- und Eignungsgebiete für Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Leipzig für die Errichtung des Höhenwindrades einzusetzen.


Ursprungsantrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 4. Quartals 2022 zu prüfen, ob sich in Leipzig Standorte befinden, die für den Bau von „Höhenwindanlagen“ nach Modell des Leipziger Windrades von Horst Bendix grundsätzlich geeignet sein könnten.

Begründung:

Deutschland gilt in Europa als eins der innovativsten Länder der Welt. Ob sich die innovativen Erfindungen, die aus Deutschland stammen, auch in unserem Land gewinnbringend vermarkten lassen, steht auf einem anderen Blatt.

Zudem hat Deutschland bekanntermaßen das Problem der Energieversorgung. Erneuerbare Energien sind nicht nur für das Klima gut – sie machen uns auch unabhängig von diktatorischen Regimes.

Der Leipziger Bendix, der die Idee der Höhenwindanlage im Binnenland (auch Leipziger Windrad genannt) hatte, kann somit zum Sprunginnovator für Leipzig werden, der gleichzeitig die Energieversorgung unabhängiger macht.

Leipzig könnte der Ort sein, an dem innovative Ideen nicht nur geboren, sondern auch umgesetzt werden. Mit dem Antrag soll geprüft werden, ob eine Umsetzung dieser Idee innerhalb des Leipziger Stadtgebiets grundsätzlich möglich ist.

 

Auswirkungen von städtischen Entscheidungen auf bezahlbares Wohnen

[Antrag VII-A-06963| Status: ungeändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei allen städtischen Entscheidungen die Auswirkungen auf bezahlbares Wohnen zu prüfen. Eine Vorlagenprüfung hinsichtlich der Auswirkungen auf bezahlbares Wohnen erfolgt innerhalb der Vorlagensystematik sowie im strategischen Zielsystem des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 (INSEK). Die abschätzbare Auswirkung auf bezahlbares Wohnen einer Vorlage ist so darzulegen, dass die Folgen und ihre Ausmaße im Falle eines Beschlusses ersichtlich werden. Hierzu wird seitens der Verwaltung analog des Prüfschemas zur Klimawirkung ein Vorschlag bis zum III. Quartal 2022 vorgelegt.

Begründung:

Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) 2030 ist bezahlbares Wohnen als ein Ziel im Handlungsfeld „Leipzig schafft soziale Stabilität“ eingeordnet. Vor diesem Hintergrund sind die Auswirkungen von städtischen Entscheidungen auf bezahlbares Wohnen in der Stadt Leipzig zu prüfen. Dabei ist es nicht ausreichend, wie bisher durch Ankreuzen aufzuzeigen, ob ein positiver Beitrag zum Ziel bezahlbares Wohnen geleistet wird. Es ist vielmehr erforderlich, gerade auch negative Beiträge zum Ziel bezahlbares Wohnen zu benennen und zu bewerten und somit Zielkonflikte aufzuzeigen.

Besser für die Leipziger*innen tätig werden können: Städtische Personalentwicklung braucht effektive Strukturen

[Antrag VII-A-07035| Status: geändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter, Grünen, LINKE]

Beschluss (z.T. Verwaltungsstandpunkt):

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die bestehenden Prozesse zur Einrichtung, Bewertung und Besetzung von Stellen kritisch zu hinterfragen sowie Vorschläge zur Verbesserung der Transparenz und zur Optimierung bis Ende des Jahres 2022 in Form eines Handlungsprogrammes vorzulegen.
  2. Über die Zwischenergebnisse wird der Stadtrat regelmäßig im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung und auf Wunsch auch vertiefend im zbA „Strategische Personalfragen“ informiert.
  3. Der Oberbürgermeister informiert den Stadtrat bis zum Jahresende 2022 im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung und auf Wunsch auch vertiefend im zbA „Strategische Personalfragen“ fortlaufend über die Ergebnisse der Prüfaufträge zu den organisatorischen Veränderungen und Aufgabenzuordnungen im Hauptamt und im Personalamt (1) im Zusammenhang mit der Ausschreibung der neuen Leitung für ein zukünftiges „Amt für Digitalisierung und Organisation“ und (2) im Zusammenhang mit der analytischen Betrachtung des Gesamtprozesses von Stellenplanung über Stellenplanverwaltung, Stellenbewertung, Personalgewinnung, Stellenbesetzung bis hin zum laufenden Personalmanagement.

Protokollnotiz zu Beschlusspunkt 1: Nach der internen Begutachtung wird eine externe Begutachung erwogen.


Ursprungsantrag:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert bis zum 30.09.2022 dem Stadtrat das folgende Gutachten und Konzept vorzulegen:

  1. Ein externes Gutachten zur Prüfung der Kriterien zur Stellenbewertung,
  2. und ein Konzept zur Umstrukturierung des Hauptamtes – vor allem der Prüfung der Übernahme der Aufgaben der Stellenbewertung im Personalamt – sowie die Integration seiner Aufgaben in andere Bereiche der Verwaltung.

Begründung:

Im „Konzeption Moderne Verwaltung“ wird ausgeführt: „Ziel ist eine moderne, gesamtstädtisch denkende Verwaltung im Sinne einer flexiblen, lernenden Organisation, die ihr Handeln an strategischen Zielen, aktuellen Handlungserfordernissen und den künftigen finanziellen Ressourcen ausrichtet.“

Wenn wir als Stadtrat und Einwohner*innen von der Verwaltung der Stadt eine immer bessere, flexiblere und zeitnah (re-)agierende und bürgernahe Verwaltung erwarten, bedarf es dafür innerer Strukturen, die diese Entwicklung immer besser unterstützen.

Eine moderne Verwaltung muss immer darauf orientiert sein, ihre Struktur an Erfordernisse und Rahmenbedingungen aktuell anzupassen. Gerade die Stellenbewertung muss den Herausforderungen der modernen Verwaltung und der direkten Konkurrenz des öffentlichen Dienstes und der Privatwirtschaft um Fachpersonal gerecht werden.

In diesem Sinne fordern wir den OBM auf, die Kriterien der Stellenbewertungen extern überprüfen zu lassen und eine Konzeption zu erstellen, die einerseits insbesondere die Übernahme der Aufgaben der Stellenbewertung innerhalb des Personalamtes sowie die damit verbundenen Verwaltungsabläufe in und zwischen den Ämtern evaluiert und andererseits die Integration wesentlicher Funktionen des Hauptamtes in andere Verwaltungsbereiche prüft und diesen Integrationsprozess mit konkreten Maßnahmen untersetzt. Insbesondere sehen wir Bedarf, ein modernes Personalmanagement ganzheitlich, also von der Stellenplanung über die Stellenbewertung, Stellenausschreibung und Stellenbesetzung zu organisieren.

Beispielhaft benannt sei hier nur die Stellenbesetzungen in der Verwaltung. Bislang werden Stellenbemessungen/-beschreibungen vom Hauptamt festgelegt, müssen aber vom Personalamt umgesetzt werden. Das System ist nicht kommunizierend oder gar lernend, es entstehen Reibungsverluste durch lange Bearbeitungswege und Verzögerungen. Darunter leidet das Personalmanagement der Stadt Leipzig spürbar, was insbesondere an den oft schleppenden Besetzungsprozessen von der Einrichtung einer Stelle bis zur tatsächlichen Einstellung einer bestimmten Person immer wieder offenkundig wird.

Hier sehen wir einen zeitnahen Handlungsbedarf durch den Oberbürgermeister in seiner Verantwortung als Leiter der Gemeindeverwaltung und verantwortlich für innere Organisation der Verwaltung. Denn die Bürger*innen haben einen Anspruch auf moderne Aufgabenausführung, dafür braucht es in der Stadtverwaltung beste Strukturen für die Personalbesetzung.