Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten durch die Stadt Leipzig

Anfrage:

In der Informationsvorlage des Oberbürgermeisters VII-Ifo-06013 “Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten” heißt es auf den Seiten 4 und 5: “Zur Aktivierung von bislang unsanierten und leerstehenden Immobilien ist es erforderlich, das städtebauliche Instrument der Modernisierungs- und Instandsetzungsgebote neben den bereits bestehenden Instrumenten anzuwenden, um die städtebauliche und denkmalpflegerische Qualität in den Stadtquartieren zu erhalten. (..) Aus Sicht der Verwaltung sind wirksamere Wege zur Durchführung von Maßnahmen gegenüber nicht mitwirkenden Eigentümern notwendig.”

Daher fragen wir an:

  1. Wie viele Immobilien gibt es mit einem entsprechenden  Handlungsbedarf?
  2. In wie vielen Fällen sind die Eigentumsverhältnisse dieser Immobilien ungeklärt oder teilweise ungeklärt?
  3. Wie viele dieser Immobilien liegen in Gebieten mit bereits beschlossenen Erhaltungssatzungen und wie viele in Gebieten, in denen die Aufstellung von Erhaltungssatzungen geplant ist?

Antwort:

Bürgermeister Dienberg: “Es geht um das Modernisierungs- und Instandssetzungsgebot. Zur ersten Frage: die Arbeit der AG verwahrloste Immobilien bezog sich aus Kapazitätsgründen nur auf ein Teil von Gebäuden, die zum Beispiel durch Bürger oder Interessenten gemeldet worden sind, die sich an wichtigen Straßen befinden und/oder auch unter Denkmalschutz stehen. Die Erfassung sämtlicher Gebäude – das ist ja die Zielrichtung Ihrer Fragestellung – war dabei nicht vorgesehen. Insofern haben wir auch keinen Gesamtüberblick über sämtliche Immobilien in dieser Stadt, die unter diesem Aspekt fallen.

Aus der Bearbeitung in der AG resultieren Gebäude für die mit den bisher angewandten Instrumenten keine Lösung für eine Sanierung oder einen Verkauf aufgrund der Nichtmitwirkung der Eigentümer gefunden wurde. Und für diese Einzelfälle sollen für ein bis zwei Vorhaben pro Jahr der Erlass von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten geprüft werden.

Zwischenzeitlich ist zu verzeichnen, dass der Anteil sanierter Gebäude weiter zunimmt. Ebenso wurden Gebäude weiter verkauft bei denen durch den Verkauf nunmehr von einer kurz bis mittelfristigen Sanierung durch die neuen Eigentümer ausgegangen werden kann. Damit reduziert sich nach unserer Auffassung der Anzahl möglicher Gebäude für die ein solches Gebot erlassen werden könnte.

Zur Frage 2 und zur Frage 3: Es gibt keine Gesamterfassung – ich hatte das eingangs eben schon gesagt – möglicher Gebäude für den Erlass von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten. Daher kann auch keine Zahl an Immobilien mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen oder in Gebieten mit beschlossenen oder geplanten Erhaltungssatzung genannt werden. Danke.”

Bürgermeister Bonew: “Herr Morlok”

Stadtrat Morlok: “Sehr geehrter Dienberg, ich kann nachvollziehen, dass Sie die Fragen für Gebäude, die Sie nicht untersucht haben und nicht kennen, nicht beantworten können. Aber es gibt ja Gebäude, die Sie kennen und die Sie untersucht haben. Ausweislich Ihrer Vorlage Seite 5, heißt es, dass unter Federführung des Dezernats VI über 100 Gebäude mit unterschiedlichem Aufwand bearbeitet wurden.

Ich präzisiere da jetzt meine Frage 2 – wie viele dieser 100 von Dezernat federführend bearbeitenden Objekte sind die Eigentumsverhältnisse ungeklärt oder teilweise ungeklärt? In wie vielen von diesen 100, die Sie ja kennen, ist es geklärt oder ungeklärt? Wie viele dieser 100, die Sie ja bearbeitet haben, liegen in Gebieten, in denen Erhaltungssatzung aufgestellt wurden? Wie viele dieser 100 liegen in Gebieten in denen Erhaltungssatzungen in Vorbereitung sind?”

Bürgermeister Dienberg: „Sie wollen eine konkrete Zahl haben, Herr Morlok, nehme ich an.“

Stadtrat Morlok (Freibeuter): „Genau. Die hätte ich gern, aber wenn Sie sie nicht liefern können, gern auch nächste Woche.”

Bürgermeister Dienberg: „Jawohl, Sie bekommen eine konkrete Zahl, aber nicht heute und hier, sondern nächste Woche.“

(Es gilt das gesprochene Wort)

Anfrage im Allris

Befristete Arbeitsverträge

Wie die freie Wirtschaft schließt auch die Stadtverwaltung Leipzig, deren Ämter und Eigenbetriebe befristete Arbeitsverträge. Dafür mag es den einen oder anderen guten Grund geben: Das kann sowohl die Einstellung einer Fachkraft für einen beschränkten Zeitraum sein, weil man gerade diese speziellen Kenntnisse für ein befristetes Projekt braucht, als auch aufgrund einer Elternzeitvertretung. Das ist so weit in Ordnung.

Liegt jedoch kein eindeutiger Grund vor, dann spricht man von sachgrundlosen Befristungen. Diese Art von Befristung ist zwar gesetzlich zulässig, aber sie sollte für die Stadt Leipzig und ihre Eigenbetriebe nicht genutzt werden. Die Fraktion Freibeuter beantragt daher, die Prüfung dieser Praxis und letztendlich ihre Abschaffung. Wir wollen eine Vorbildwirkung der Stadt für andere Arbeitgeber. Nicht zuletzt auch, weil die Stadtverwaltung im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern um engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht. Ein ähnlicher Antrag im Stadtrat beantragt darüber hinaus die Entfristung aller befristet angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, also auch der aus einleitend genannten Gründen. Das sehen wir kritisch, eine Befristung mit Sachgrund soll weiter möglich sein.

Von Stadtrat Thomas Köhler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender

 

Erschienen im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 23. Oktober 2021

Allgemeines Vorkaufsrecht im Bereich Sozialer Erhaltungssatzungen zugunsten Dritter

Allgemeines Vorkaufsrecht im Bereich Sozialer Erhaltungssatzungen
zugunsten Dritter (Nacherfassung zu VII-DS-02690) (VII-DS-06145)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 14.10.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen die Vorlage ausdrücklich, weil man sich in der knappen Zeit, die uns die gesetzliche Regelung zum Vorkaufsrecht einräumt, nämlich drei Monate, auf den entsprechenden Fall vorbereiten muss, wenn man letztlich vom Notar erfährt: Da ist der Vorkaufsfall eingetreten oder die Möglichkeit des Vorkaufsrechtes eingetreten. Fängt man dann erst an, zu suchen, ob es vielleicht einen Dritten gäbe, der kaufen möchte, dann wird man das in drei Monaten wahrscheinlich nicht schaffen. Deswegen ist es eine wichtige Vorlage, auch wenn wir insgesamt den Erhaltungssatzungen kritisch gegenüberstehen.

Das, was aber jetzt durch den Änderungsantrag der drei Fraktionen erreicht wird in den Punkten 2 und 8, halten wir für sehr kritisch. Wir können nicht nachvollziehen, aus welchen Gründen der Kreis der Bieter genau auf diese im Änderungsantrag Genannten eingeschränkt werden soll. Aus unserer Sicht ist das hier rechtsmissbräuchlich und willkürlich. Warum Unternehmen, wenn sie denn mitmachen wollen, nur in der Rechtsform einer GmbH mitmachen dürfen, jedoch nicht in der Rechtsform einer KG oder OHG oder eines Einzelunternehmens, erscheint uns wirklich willkürlich und rechtsmissbräuchlich. Nehmen Sie mal als Beispiel: Sie hat sich jetzt nicht beworben, aber unsere städtische Gesellschaft, die SIG, ist eine KG, die dürfte da gar nicht mitmachen. Die wäre ausgeschlossen, weil sie die Rechtsform einer KG hat. Ich halte es für äußerst bedenklich, wenn wir als Kommune andere Beteiligte einbeziehen wollen und es von der Rechtsform abhängig machen, ob jemand mitmachen darf oder nicht mitmachen darf.

Dann zum Ausschluss von Einzelpersonen: Das ist auch willkürlich, weil Sie, Herr Dr. Peter, mit der Formulierung vom Erwerb ausgeschlossen wären. Wenn Sie jetzt aber hergehen und die Dr. Peter Immobilien GmbH gründen, deren hundertprozentiger Eigentümer Sie sind und alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer, dann dürften Sie wieder mitmachen. Das kann doch nicht Sinn dieses Änderungsantrages sein, dass man quasi als Einzelperson, wenn man mitmachen möchte, erst einmal eine GmbH gründen muss, damit man die formalen Voraussetzungen schafft, um an dem Prozess teilhaben zu können. Deswegen bitte ich Sie sehr herzlich, diese Beschränkung herauszunehmen. Ich kann nachvollziehen, dass, wenn man die Liste derer liest, die dort mitmachen wollen, es da – so sage ich einmal – Befindlichkeiten gibt. Wenn wir aber, wie Sie es zu Recht beantragen, in jedem Fall alle an dem Prozess beteiligen, dann kann auchjeder überlegen, ob und in welcher Rechtsform er welches Gebot abgibt oder auch nicht. Ich bitte Sie deswegen, tatsächlich auf diesen Punkt zu verzichten.

Noch ein Wort zu Punkt 8: Wir müssen uns ehrlich machen, wir reden hier, wenn die Mieterinnen und Mieter informiert werden, über den Zeitpunkt, nach dem die Gebote vorliegen. Da bleiben uns dann mit Stadtratsentscheidung über Ausübung Vorkaufsrecht vielleicht gerade noch einmal drei bis vier Wochen vom Eingang der Angebote bis Votum der Mieter, und dann sollen die Mieterinnen und Mieter in einer Immobilie mit zehn Eigentümern – Mieter unterschiedlichen Alters, unterschiedlicher Vorbildung, unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlicher Sprachkenntnisse – in der Lage sein, in dieser Zeit einen solchen Packen an Angeboten mit komplexen  Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu erfassen, zu durch dringen und eine sachgerechte Entscheidung zu treffen, die wir als Stadt nicht nur als Meinung in den Meinungsbildungsprozess mit einfließen lassen – das könnte ich noch verstehen -, sondern der wir uns unterwerfen. Das halte ich für äußert
bedenklich.

Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen Antragsteller, lasst uns das bitte 3,5 Prozent Grunderwerbssteuer wert sein. Dann lasst es uns kaufen nicht zugunsten Dritter, sondern selber kaufen, und dann haben wir alle Zeit, um genau das, was Sie vorschlagen, mit den Mieterinnen und Mieter ins Gespräch zu kommen, dann zu überlegen: Wie geht man mit der Immobilie um, und an wen wird das Objekt gegebenenfalls sogar in einer Konzeptvergabe weiter veräußert? Das ist der Weg, der Ihrem Anliegen gerecht wird, aber nicht in drei oder vier Wochen dies über das Knie zu brechen mit einem Ergebnis, das im Zweifelsfall dazu führt, dass nicht der beste Bieter im Interesse der Mieterinnen und Mieter derjenige ist, der zum Zuge kommt, weil in der Kürze der Zeit die Betroffenen die Komplexität der Unterlagen gar nicht durchschaut haben. Ich bitte Sie daher, die Punkte 2 und 8 aus dem Änderungsantrag abzulehnen. – Vielen Dank.

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Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauende, sollten welche da sein! Ich muss zunächst einmal um Entschuldigung bitten für die Verwirrung mit meinen Änderungsanträgen, da ich ja nun drei Änderungsanträge eingereicht habe. Der erste war ein Schnellschuss. Ich habe etwas die Komplexität der Vorlage missachtet. Der zweite war fehlerhaft, und dann kam die Komplexität des Allris zum Tragen, dass man keine Neufassungen einstellen kann. Also, ich bitte noch einmal um Entschuldigung. Wir reden jetzt über Änderungsantrag 04.

Ich möchte nicht noch einmal darauf eingehen, was Dr. Peter schon ausgeführt hat.

Zunächst: Die Streichung in Punkt 1, die Nichtbestätigung des Kreises der Möglichen, sehe ich als durchaus sinnvoll an, aber in Punkt 2 unterscheiden wir uns, auch wenn Dr. Peter geradeeinen sprachlichen Lapsus hatte, als er sagte,
die Änderung des Kollegen Köhler übernehme er mit, aber nicht Punkt 2, weil ich den nämlich nicht haben möchte. Und zwar hängt das mit Folgendem zusammen: Punkt 2 des Änderungsantrages verlangt die Streichung von Privatpersonen aus dem Pool. Ich bin auch mit den jetzigen nicht glücklich, aber – darum geht es nicht – das Interessenbekundungsverfahren beschreibt laut der Vorlage in Punkt 2: Teilnehmen konnten interessierte Unternehmen, Stiftungen, Genossenschaften und sonstige Organisationen sowie natürliche Personen. Das sind nun einmal die
Privatpersonen.

Zum anderen ist dieses Verfahren noch offen; denn es steht auch drin, dass sich jederzeit weitere bewerben können. Da müsste man jetzt erst einmal das Interessenbekundungsverfahren ändern und sagen: Bitte keine Privatpersonen mehr bewerben.

Die zweite Sache, was Herr Morlok vorhin ansprach, zu den GmbHs: Hier haben leider die Antragsteller eine Formulierung aus der Anlage zur Vorlage übernommen. Da steht nämlich: „Unternehmen (GmbH)“, die im Interessenbekundungsverfahren in keiner Weise hinterlegt sind; denn dort heißt es einfach: „Unternehmen“. Das bedeutet also, es sind alle Unternehmensformen gemeint. Hier ist irgendwo ein kleiner Fehler drin. Ich sehe aber tatsächlich diesen Punkt 2 als entbehrlich an. Deshalb möchte ich auch darum bitten, wenn wir nachher über den Änderungsantrag abstimmen, den Punkt 2 separat abzustimmen.

Zu Punkt 6 meines Änderungsantrages, der nun übernommen wurde: Ich bin gegen das Rotationsverfahren. Deshalb sollen natürlich auch alle die Unterlagen zugeschickt bekommen.

 

Fußverkehrsstrategie der Stadt Leipzig

Fußverkehrsstrategie der Stadt Leipzig – (Nacherfassung VII-DS-00463) (VII-DS-06011)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 14.10.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die hier vorliegende Fußverkehrsstrategie ordnet sich in einen größeren Gesamtzusammenhang der Mobilitätsstrategie und in den in diesem Zusammenhang auch vom Stadtrat beschlossenen Zeit- und Maßnahmenplan ein. Wir mussten in diesem Zusammenhang schmerzlich
feststellen – Herr Dienberg, Sie haben es sehr vorsichtig formuliert -, dass in vielen Bereichen sowohl beim Fußverkehr als auch beim Radverkehr, aber auch im ÖPNV strategische gesamtstädtische Überlegungen im Leipziger Rathaus schlicht und ergreifend nicht vorhanden waren. Da war nämlich gar nichts da. Deswegen ist es notwendig, dass man – auch wenn vielleicht viel gesunder Menschenverstand in so einer Strategie steht – sich die Mühe macht, auch den strategischen Überbau zu bedenken oder zu erdenken und zu beschließen, bei dem aber nicht stehen zu bleiben, sondern das dann in einem Entwicklungsplan herunterzubrechen zu konkreten Maßnahmen und natürlich beim Thema Fußverkehr – wir reden nicht über große Achsen in der Stadt wie beim Radverkehr oder beim MIV oder beim ÖPNV – auf lokale Strategien in den einzelnen Quartieren.

Wichtig ist, wie wir zu Priorisierungen in diesem Zusammenhang kommen; denn sicherlich ist die Anzahl der Maßnahmen betragsmäßig deutlich höher als das zur Verfügung stehende Geld. Um aber davon wegzukommen, dass im Einzelfall aus gutem Grund von einem Ortschaftsrat, einem Stadtbezirksbeirat oder einer Fraktion irgendeine ganz bestimmte Maßnahme hier dem Stadtrat präsentiert wird, wir über eine Einzel maßnahme beschließen und im Einzelfall dann auch einer Einzelmaßnahme zustimmen, müssen wir dorthin kommen, dass wir eine Priorisierung anhand von Kriterien durchführen, die vorher allgemein bekannt sind, die wir im Stadtrat auch gemeinsam mit der Verwaltung diskutieren und möglichst auch beschließen, und wenn dann die Kriterien vorhanden sind, müssen die entsprechenden Maßnahmen nach diesen Kriterien eingeordnet und priorisiert werden.

Ich möchte in dem Zusammenhang daran erinnern, dass auf Antrag meiner Fraktion beschlossen worden ist, dass in der Stadtkarte der Stadt Leipzig zukünftig diese einzelnen Maßnahmen priorisiert sind und ortsteilbezogen auffindbar sein sollen. Das ist auch ein wichtiger Beitrag zur Transparenz, dass jeder im Quartier nachschauen kann, wo denn eine Maßnahme, eine Gehwegsanierung oder gegebenenfalls auch ein Neubau eingeordnet ist, und die Priorisierung transparent ist, sodass Bürgerinnen und Bürger auch nachvollziehen können, warum eine bestimmte Maßnahme eine höhere Dringlichkeit hat und früher drankommt und eine andere Maßnahme eben ein bisschen warten muss.

Herr Zenker, ich glaube, wir sollten hier im Stadtrat nicht so sehr über die einzelnen Maßnahmen diskutieren und dann je nach politischer Mehrheit die eine Maßnahme nach vorn wählen und die andere hintanstellen, sondern wir sollten uns um die Kriterien bzw. um den Kriterienkatalog streiten und mit der Verwaltung diskutieren und – wenn wir ihn dann einmal beschlossen haben – dann auch in einer Diskussion in der Öffentlichkeit nach außen zu der vorgenommenen Priorisierung stehen.

Ich möchte noch einen Punkt zum Änderungsantrag von LINKEN und Bündnis 90/Die Grünen sagen: Auch wir halten es für sehr wichtig, dass wir eine offene Stadt haben, dass wir möglichst viele Durchwegungen in den einzelnen Bereichen haben, aber es gibt durchaus auch Dinge im Einzelfall, die vielleicht einer Durchwegung nicht so zugetan sind. Bei einem großen Schulcampus einer weiterführenden Schule werden wir sicherlich zu dem Ergebnis kommen: Es sollte kein großer Problem sein, eine Durchwegung umzusetzen. Wenn wir über einen Grundschulstandort reden oder über eine größere Kita, sind wir uns, glaube ich, relativ schnell einig, dass da ein allgemeiner Durchgang nicht so sehr sinnvoll ist oder auch bei einer entsprechenden verpachteten Sportanlage für den Leistungssport.

Deswegen ist es mir wichtig, das zu verstehen – ich habe Sie auch so verstanden, Frau Weyh – als eine Zielstellung, es so immer möglichst zu erreichen, aber wir uns sehr wohl bewusst sind, dass es im Einzelfall auch mal nicht möglich sein wird. Wenn wir den Antrag so verstehen, dann werden wir als Fraktion diesem Antrag auch zustimmen.

Ich möchte Herrn Dienberg daran erinnern, dass er zugesagt hat, dass wir intensiv über die Kriterien zur Priorisierung mit den Stadträtinnen und Stadträten diskutieren werden und dass wir auch über die Maßnahmen, die wir schon ergreifen werden, bevor wir einen Fußverkehrsentwicklungsplan beschlossen haben, transparent gegenüber dem Stadtrat informiert werden und wir quasi nicht erst aus der Öffentlichkeit erfahren, was tatsächlich wann wo gemacht werden soll. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Morlok (FDP): “Fehlanzeige Moderne Verwaltung: Ein Behördengang weniger zwingt Verwaltung zum Einsatz von Briefkästen statt digitaler Prozesse!”

Auf Initiative der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat wird Oberbürgermeister Burkhard Jung im neuen Bürger-Service-Amt ab dem 01. Januar 2022 sicherstellen müssen, dass die Leipzigerinnen und Leipziger nach einem Umzug innerhalb der Stadt Leipzig mit einem einzigen Behördenbesuch ihre Adresse sowohl gegenüber der Meldebehörde als auch gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle mitteilen können. So hat es der Stadtrat in seiner Sitzung am 13. Oktober 2021 mehrheitlich beschlossen. Bisher teilt man sowohl dem Bürgeramt als auch der Kfz-Zulassungsstelle an unterschiedlichen Standorten seine neue Anschrift mit.

Sven Morlok (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter zeigte sich jedoch enttäuscht über den Widerstand der Verwaltung: “Moderne Verwaltung bedeutet, mit echter Zeit- und Wegeersparnis den Leipzigerinnen und Leipzigern einen Mehrwert zu bieten. Die Änderung der Adresse in einer Hand des Bürger-Service-Amtes war als weiterer Schritt in Richtung Bürgerfreundlichkeit gedacht, stattdessen offenbarte sie die Behäbigkeit von Verwaltungsprozessen. Die Verwaltung verweist auf Briefkästen zur Zeitersparnis, statt sich Gedanken um eine lösungsorientierte digitale Abwicklung zu machen. Wer wie Oberbürgermeister Jung den Klimanotstand ausruft, darf die Fahrzeughalter nicht zwingen, für die Adressenänderung extra zum Briefkasten der Kfz-Zulassungsstelle fahren zu müssen.”

Kfz-Adressenänderung im Bürger- Service-Amt

Kfz-Adressenänderung im Bürger-
Service-Amt (VII-A-06228) Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 13.10.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Vielen Dank, Herr Bonew! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, dass es möglich war, unseren Antrag in zwei Lesungen in den Ausschüssen bereits zu behandeln, sodass wir ihn heute auch im Stadtrat diskutieren können. Es ist beabsichtigt, das Bürgerserviceamt ab nächstes Jahr zu schaffen. Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum man für den Tatbestand, dass man in Leipzig umzieht und der Stadt eine neue Adresse mitteilen muss, als Einwohner persönlich zu diesen verschiedenen Ämtern hingehen muss, nur weil die neue Adresse an verschiedenen Stellen der Stadt Leipzig in verschiedenen Ämtern benötigt wird. Das scheint uns im Zeitalter der Digitalisierung keine gute Herangehensweise zu sein.

Wir sind der Auffassung, dass man, wenn man in Leipzig umzieht, zu einem Amt geht und es dort mitteilt. Und dann muss es von dort aus an all die Stellen in der Stadt Leipzig weitergeleitet werden, die die Information zur Adressenände rung brauchen.

Im Verwaltungsstandpunkt – das bitte ich zu bedenken, liebe Kolleginnen und Kollegen – wird dargelegt, dass diese Praxis der Adressenänderungen im Bürgeramt in der Vergangenheit bereits möglich gewesen ist. Die Verwaltung führt aus, dass dieser Prozess nichtautomatisiert und fehleranfällig war. Wenn ich jetzt serviceorientiert wäre, würde ich diesen nichtautomatisierten Prozess einfach automatisieren, damit er weniger fehleranfällig ist. Die Verwaltung hat aber gesagt: Das wollen wir nicht. Wir schränken den Service ein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Oberbürgermeister! Lieber Herr Bonew! Das ist der falsche Weg. Wir müssen den Service für unsere Einwohner hochhalten und intern – und da komme ich zum Punkt der Zuständigkeiten – in der Verwaltung die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Service funktioniert. Das ist die explizite Zuständigkeit des Oberbürgermeisters. Das Verhältnis aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, zwischen der Bevölkerung und der Stadt ist ureigene Entscheidungskompetenz des Stadtrates.

Ich hoffe, dass der Oberbürgermeister nicht in Abrede stellt, dass die Volksvertreter im Verhältnis an der Schnittstelle zwischen Volk und Stadt zu entscheiden haben. Wenn er dies in Abredestellen würde, müssten wir uns grundsätzlich über einige Elemente seines Demokratiever ständnisses Gedanken machen, das ihn bei seiner politischen Arbeit leitet.

Die Schnittstelle ist Aufgabe des Stadtrates; die interne Organisation, wie also die Information der Adressenänderung vom Bürgeramt zur Kfz-Zulassungsstelle kommt, ist Sache von Herrn Jung. Da hat er als Chef der Verwaltung auch die Aufgabe, geeignete Vorschläge zu unterbreiten oder Lösungen zu finden, wie man das zweckmäßig organisieren kann.

Wir meinen, im Zweifel, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss sich die Verwaltung von A nach B bewegen, und nicht die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt. – Vielen Dank.

(…)

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Hörning! Wir können natürlich trefflich darüber streiten, welche Dinge auf der Bundesebene geändert werden müssten, um uns das Leben in der Stadt Leipzig leichter zu machen. Da würden wir sicherlich viele Punkte finden, bei denen wir auch einen Konsens herstellen können.

Wenn Sie aber in Ihrem Verwaltungsstandpunkt darlegen, dass es heute schon für die Leute, die kontaktlos die Adresse ändern wollen, möglich sei, die Unterlagen in ein Postfach an der Prager Straße einzuwerfen – man nimmt also einen Umschlag, packt die Dokumente hinein und wirft es in der Prager Straße ein -, dann ist mir nicht nachvollziehbar, warum man, wenn man schon im Bürgerserviceamt ist, denselben Umschlag dort nicht abgeben kann, sodass die Verwaltung den Umschlag, anstelle des Autofahrens vom Bürgeramt zur Prager Straße, mit der Hauspost dorthin befördert. Das ist möglich, ohne dass man auf der Bundesebene irgendein Gesetz ändert. – Vielen Dank.

Bürgermeister Hörning: Da gebe ich Ihnen recht, Herr Morlok. Wir werden viele schöne Briefkästen für Papierprozesse im Bürgerserviceamt aufbauen. Ob das wirklich für unsere Intention, die wir verfolgen – nämlich die Nutzung der ID-Funktion bei Bürgerinnern und Bürger zu befördern -, hilfreich ist, ist eine andere Frage. Wenn es aber Ihr Wunsch ist, planen wird das. Es gibt dann schöne, beklebte Kästchen. Ich habe schon gesagt: Ich spende ein Matchbox-Auto aus meiner alten Sammlung, das auf die Kiste kommt, und dann können wir das anbieten.

Bürgermeister Bonew: Herr Morlok, welches Auto spendieren Sie?

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Hörning, ob Sie den Prozess dadurch lösen wollen, dass Sie in jedem Bürgerserviceamt einen Briefkasten aufstellen, oder ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch ohne den Briefkasten in der Lage sind, den Umschlag entgegenzunehmen und weiterzuleiten, ist in der Tat die innere Organisationshoheit der Verwaltung. Hier wird der Oberbürgermeister mit Sicherheit gute Lösungen finden.

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Radverkehr auf dem Ring sicher ermöglichen

Radverkehr auf dem Ring sicher ermöglichen (VII-A-02776-NF-02)
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Mitte

Aus der Ratsversammlung am 13.10.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst an das anknüpfen, was Frau Dr. Heymann gesagt hat. Was wir in der Stadt brauchen, sind Gesamtkonzepte für den Fußverkehr, für den ÖPNV, für den MIV und auch für den Radverkehr. Wir brauchen integrierte Konzepte, denn weniger MIV ist immer nur dort möglich, wo die anderen Angebote entsprechend vorhanden sind.

Herr Nörlich, wenn Sie sagen, Sie legen 90 Prozent Ihrer Wege mit dem Fahrrad zurück, dann kann ich das gut nachvollziehen als jemand, der im Stadtbezirk Mitte wohnt. Wenn ich im Stadtbezirk Mitte wohnen würde, wäre das vielleicht auch so, dass ich 90 Prozent meiner Wege mit dem Fahrrad oder auch zu Fuß zurücklegen würde. Wenn Sie sich anschauen, wer im Pkw sitzt, die momentan auf den zwei Spuren über den Ring fahren, werden Sie ganz wenige Leute finden, die im Stadtbezirk Mitte wohnen, sondern das sind überwiegend Menschen, die in den Außenbezirken unserer Stadt oder sogar außerhalb der Stadt Leipzig wohnen.

Das heißt also: Wenn wir Verkehrspolitik für die Stadt sinnvoll gestalten wollen, dann müssen wir dies alles in unsere Entscheidungen mit einbeziehen. Wir müssen schauen: Wie ist denn die ÖBNV-Anbindung in unseren eingemeindeten Ortschaften am Rand? Denken Sie, es ist so einfach für jemanden, der in Liebertwolkwitz oder in Holzhausen wohnt und vielleicht in Mitte arbeitet, zu sagen: 90 Prozent der Wege werden locker mit dem Fahrrad zurückgelegt?

Ich glaube, eine Fahrradtour im Stadtbezirk Mitte von A nach B ist etwas anderes als jeden Tag von Liebertwolkwitz mit dem Fahrrad in die Stadt zu pendeln. Da würden Sie vielleicht auch zu anderen Ergebnissen kommen, insbesondere für das Thema Umland. Das heißt, wir müssen unseren ÖPNV in der Stadt ausbauen, Richtung Taktverbesserung in den Randbezirken, Richtung verbesserte Schieneninfrastruktur in der Stadt Leipzig. Immer dann, wenn wir das tun,können wir natürlich auch den MIV reduzieren.

Das ist das Ziel. Da sind wir gar nicht auseinander. Wir haben ja die Mobilitätsstrategie im Stadtrat hier beschlossen. Im Ziel sind wir nicht auseinander. Aber im Unterschied zum Stadtbezirk Mitte, wo Sie natürlich die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner aus Mitte vertreten und zu berücksichtigen haben, haben wir als Stadtrat eben nicht nur die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner aus Mitte zu berücksichtigen, sondern auch die Interessen derjenigen, die von den Randgebieten unserer Stadt mit dem Auto in die Stadt kommen müssen, gegebenenfalls weil die ÖPNV-Anbindung noch schlecht ist.

Deswegen appelliere ich an Sie, heute dem Verwaltungsstandpunkt zuzustimmen. Es geht hier nicht um Ideologie. Niemand ist gegen den Radverkehr, gegen den Umstieg, gegen die Verkehrswende, aber die Dinge müssen integriert, insgesamt betrachtet werden. Einzellösungen für uns hier nicht weiter.

Ich möchte nur ein Beispiel nennen. Wir haben eine Machbarkeitsstudie Südsehne für die Straßenbahn in Auftrag gegeben. Ich bin gespannt,
wie wir hier in diesem Hause diskutieren werden, wenn wir die Studien auf den Tisch liegen haben und die Frage ist: Wie geht es künftig in der Kurt-Eisner-Straße weiter, wo so schöne Bäume stehen, wenn wir anfangen, Straßenbahnen zu bauen.

Dann müssen wir auch abwägen: Was ist uns wichtiger, die neue Verkehrsinfrastruktur für die Straßenbahn oder die Bäume in der Kurt-Eisner-
Straße? Dann müssen wir auch eine gesamtstädtische Entscheidung treffen und eben nicht nur das berücksichtigen, was die Menschen, die in der Kurt-Eisner-Straße wohnen, als richtig empfinden. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Verfall des Hotels Astoria am Willy-Brandt-Platz

Verfall des Hotels Astoria am Willy-Brandt-Platz (VII-A-02666-NF-01)
Einreicher: AfD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 13.10.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bonew! Ich melde mich hier zu Wort, weil es sich um eine öffentliche Sitzung handelt und das, was hier seitens der AfD zum Sachverhalt fälschlicherweise vorgetragen wurde, so nicht stehenbleiben kann, weil sonst in der Öffentlichkeit ein falscher Eindruck erweckt wird.

Es ist richtig: Es gibt eine zweite Baugenehmigung. Es ist aber auch richtig, dass diese zweite Baugenehmigung beklagt ist. Es gibt auch eine Klage desselben Klägers gegen diese zweite Baugenehmigung. Man könnte mit dem Bau beginnen, weil in diesem Fall nicht beantragt worden ist, den Sofortvollzug auszusetzen.

Wenn Sie aber wissen, dass ein solcher Antrag jederzeit im Verfahren nachgeschoben werden kann – und wenn ein Jurist seitens der AfD hier
entsprechende Worte führt, dann können wir wohl alle davon ausgehen, dass dieser Jurist weiß, dass dies so möglich ist, sonst wäre er ein schlechter Jurist -, wird jedem nachvollziehbar, dass es dem Investor angesichts der Kosten, die
bei der Mobilisierung einer solchen Baustelle entstehen, nicht zuzumuten ist, zu mobilisieren. Wenn man 100.000 Euro ausgegeben hat und alles läuft, dann muss man es wieder sein lassen.

Deswegen ist es richtig und nachvollziehbar von dem Investor, dass er schlicht und ergreifend das Urteil gegen den beklagten B-Plan abwartet. Er will ja bauen. Er hat ja einen Bauantrag gestellt. Sobald das entsprechende Urteil ergangen ist, baut er.

Ein Baugebot nach § 176 BauGB ist unzulässig in einer Situation, in der die Baugenehmigung beklagt ist. Das ist rechtlich gar nicht möglich, was Sie hier beantragen. Sie erwecken hier den Eindruck, als ob es hier ein Investor gäbe, der das Ziel hat, ein Objekt verfallen zu lassen, was mitnichten der Fall ist. Das wollte ich klarstellen. Deswegen habe ich mich zu Wort gemeldet. – Vielen Dank.“

(Es gilt das gesprochene Wort)

Änderungsantrag: Terminvergabe bei Behörden verbessern: Mit einem einzigen Besuch der Terminplattform zum Termin kommen

[Änderungsantrag VII-A-04923-ÄA-03 | Einreicher: Freibeuter Fraktion | Status: Änderungsantrag wurde im Ursprungsantrag übernommen und wurde mehrheitlich beschlossen]

Beschluss:

Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für alle Behörden, die Termine für Bürger*innenEinwohner anbieten, ein Terminvergabesystem zu entwickeln, das es ermöglicht, nach einer einmaligen Bedarfsanmeldung einen Termin für einen Behördengang zu bekommen.

Daneben wird geprüft, ob über eine Dringlichkeitsliste zurückgegebene Termine kurzfristig für eilbedürftige Fälle neu vergeben werden können.

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Ursprüngliche Fassung (Ursprungsantrag der Grünen):

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für alle Behörden, die Termine für Bürger*innen anbieten, ein Terminvergabesystem zu entwickeln, das es ermöglicht, nach einer einmaligen Bedarfsanmeldung einen Termin für einen Behördengang zu bekommen.

Daneben wird geprüft, ob über eine Dringlichkeitsliste zurückgegebene Termine kurzfristig für eilbedürftige Fälle neu vergeben werden können.

Kfz-Adressenänderung im Bürger-Service-Amt

[Antrag VII-A-06228| Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass die Leipzigerinnen und Leipziger spätestens ab dem 15. Januar 2022 die Möglichkeit haben, im neuen Bürger-Service-Amt neben anderen Serviceleistungen bei einem Umzug innerhalb der Stadt Leipzig auch die Adresse im Zusammenhang mit ihrem Kfz ändern zu können und ihnen somit der Weg zur Kfz-Zulassungsstelle erspart wird.

Begründung:

Ab Mitte Januar 2022 soll das neue „Bürger-Service-Amt“ an den Start gehen. Aus der Pressemitteilung des Oberbürgermeisters am 15. Dezember 2020 geht hervor, dass unter anderem die Bürgerämter, das Bürgertelefon und die Meldebehörde des Ordnungsamtes zusammengeführt werden sollen. Es geht nicht daraus hervor, dass auch Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsbehörde in das „Bürger-Service-Amt“ einfließen werden. Da aktuell aber der Bürger seine neue Adresse sowohl im Bürgeramt als auch der Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen muss, wäre es eine spürbare Erleichterung für die Leipzigerinnen und Leipziger, wenn aus zwei Behördengängen ein Behördengang würde.