What’s in a name?

Straßen- und Platzbenennungen sind in Leipzig von jeher ein Politikum. Leider wird mit diesem Instrument nicht vorsichtig und restriktiv umgegangen, sondern versucht, die eigene politische Handschrift mittels Namen im Stadtbild zu verankern. Empfundene oder tatsächliche gesellschaftliche Missstände sollen über Platz- und Straßennamen quasi verbessert werden. Frauen wurden benachteiligt? Ab jetzt einfach jede neue Straße nach einer Frau benennen! Ein Namensträger führte ein aus heutiger Sicht fragwürdiges Leben? Name sofort übertünchen! Im sogenannten „Namensvorrat“ stapeln sich Namen von Menschen, die Leipzig nie betreten haben, hier aber mit einer Straße geehrt werden sollen, Leute ohne nennenswerte Leistung, aber dem richtigen Geschlecht, Persönlichkeiten, die schon als Schulname verewigt wurden. Die schiere Menge an Namen führt mittlerweile dazu, dass man aufpassen muss, dass nicht noch jeder Pflasterstein oder jedes Rasenstück ein Straßenschild erhält. Klarheit muss geschaffen werden, Doppelbenennungen gilt es zu vermeiden, Leipzigbezug ist ein Muss, persönliche außergewöhnliche Leistung zwingend. Qualität statt Quantität. Wie stehen Sie zu unserer Benennungskultur?

Ute Elisabeth Gabelmann, Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 27. Januar 2023

Ein Goerdelering für alle

Wir lehnen die Idee des Jugendparlamentes ab, den Goerdelerring umzubenennen und sein Denkmal zu entfernen. Goerdeler wird zu Recht eine antisemitische Grundhaltung vorgeworfen. Wenn wir jedoch alle Leipziger Oberbürgermeister gründlich überprüfen, würden wir gewiss bei jedem Aspekte finden, die wir aus heutiger Perspektive anders bewerten. Es ist wichtig, das Handeln historischer Persönlichkeiten im Kontext ihrer Epoche zu verstehen und die Geschichte reflektiert zu analysieren. Auch wenn er die Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 noch positiv bewertet hat, wurde er ab 1936 im Widerstand aktiv. Er weigerte sich, die Nazi-Flagge an unserem Rathaus zu hissen, und setzte sich für die Wiederaufstellung des Denkmals des jüdischen Komponisten Mendelssohn-Bartholdy ein, nachdem Nazis es abgerissen hatten. Aufgrund seines Widerstands gegen Nazi-Deutschland zahlte Goerdeler letztendlich mit seinem Leben den höchsten Preis. Goerdeler war eine Person seiner Zeit. Es ist wenig sinnvoll solche Persönlichkeiten mit unseren heutigen Maßstäben zu messen und alles umzubenennen, sobald Widersprüche auftauchen. Wenn es wirklich um das Thema Antisemitismus geht, müssten wir in Leipzig mit dem Martin-Luther-Ring anfangen.

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 13. Januar 2023

Welche Resultate ergeben sich aufgrund einer Einwirkung des Oberbürgermeisters?

Anfrage:

Im Stadtratsbeschluss zum Antrag VII-A-07299-NF-02 „Südvorstadt für alle“ wurde der Oberbürgermeister beauftragt, „auf die Geschäftsführung der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) dahingehend einzuwirken, dass bei der Sanierung der Wohngebäude (…) behutsame, klima- und sozial- gerechte Ansätze berücksichtigt werden und als Modellprojekte mit einer speziellen Fördermittelakquise und in Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Partnern konzipiert und realisiert werden.“

Unter anderem sollen Themen wie bezahlbares Wohnen, Wohnraumversorgung von Menschen mit Marktzugangsschwierigkeiten sowie Denkmal- und Klimaschutz, unter Beteiligung der Bewohnerschaft, der Zivilgesellschaft vor Ort, beauftragter Fachplaner:innen und Wissenschaftler:innen berücksichtigt werden.

In der Ratsversammlung am 18. Oktober 2023 nannte der Oberbürgermeister dies den Beschluss der „eierlegenden Wollmilchsau“. Der Antrag wurde mehrheitlich vom Stadtrat angenommen.

Wir fragen dazu an:

  1. Hat der Oberbürgermeister bei der LWB eingewirkt?
  2. Welche Resultate ergeben sich aus dem Einwirken?
  3. Gibt es aufgrund des Einwirkens Terminverzug beim Bauprojekt?
  4. Gibt es dadurch Fördermittel- oder Darlehensausfälle?
  5. Hat der Oberbürgermeister Erkenntnisse darüber, dass zur Umsetzung dessen, worauf er einwirken soll, möglicherweise städtische Finanzmittel erforderlich sind und wenn ja in welcher Höhe?

Antwort:

Zur Frage 1:

Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses VII-A-07299-NF-02 „Südvorstadt für alle“ ist der Oberbürgermeister auf die Geschäftsführung der LWB zugegangen und hat darauf eingewirkt, dass die beschlossenen Aspekte bei der weiteren Planung der Sanierung der drei Objekte berücksichtigt werden.

Zur Frage 2:

Die Geschäftsführung der LWB hat dem Oberbürgermeister einen Vorschlag zur Umsetzung des Ratsbeschlusses unterbreitet und mit einer ersten Kostenkalkulation untersetzt. Darüber hat der Oberbürgermeister die Fraktionen des Stadtrates in einem Gespräch unterrichtet.

Im Ergebnis hat die LWB dargelegt, dass die Ziele, wie sie im Beschluss VII-A-07299-NF-01 festgelegt wurden, nicht wirtschaftlich umsetzbar sind. Für das Objekt Kochstraße 13-15 wird die LWB, entsprechend des Beschlusses, mit der Umsetzung der vorliegenden Planung beginnen, um weitere Kostensteigerungen zu vermeiden. Für die Objekte Kochstraße 59 – 63 sowie August-Bebel-Straße 81 – 83 soll die Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie das weitere Vorgehen nochmal durch die Verwaltung geprüft werden.

Zur Frage 3:

Der gesamte Prozess, wie er mit dem Antrag des Stadtbezirksbeirats Süd sowie dem Beschluss der Vorlage VII-A-07299-NF-02 eingeleitet wurde, hat zu einer zeitlichen Verzögerung der Sanierungsprojekte geführt.

Zur Frage 4:

Nein. Bislang war keine Beantragung von Fördermitteln für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Potentielle Fördermittel der Sozialen Wohnraumförderung des Freistaats Sachsen stehen weiterhin zur Verfügung. Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind zum 1. Januar 2024 neue Förderbedingungen in Kraft getreten.

Zur Frage 5:

Die Geschäftsführung der LWB konnte nachweisen, dass die Umsetzung der im Ratsbeschluss festgelegten Sanierungsziele nicht wirtschaftlich umsetzbar ist. In den Gesprächen und Workshops, die bislang stattgefunden haben, bestand Einigkeit, dass eine Finanzierungslücke nicht durch die Quersubventionierung aus anderen Wohnungsbeständen der LWB gedeckt werden soll.

Um den Beschluss bei der Sanierung der Objekte Kochstraße 59 – 63 sowie August-Bebel-Straße 81 – 83 berücksichtigen zu können, wäre die Bereitstellung von Finanzmitteln aus dem städtischen Haushalt (Finanzeinlage) eine Möglichkeit, um die Finanzierungslücke zu decken. Diese Mittel können nur durch einen gesonderten Ratsbeschluss in den städtischen Haushalt 2025/26 eingestellt werden.

Abschließende Aussagen zu Kosten bzw. Finanzbedarfen können erst nach Prüfung der kalkulierten Baukosten getroffen werden. Darüber hinaus wurde zum jetzigen Zeitpunkt der Bedarf sowie der Sanierungsstandard für die Objekte Kochstraße 61 – 65 sowie August-Bebel-Straße 81 – 83 noch nicht final festgelegt. Dies kann erst nach einer Konkretisierung des Konzepts und der Abstimmung mit allen beteiligten Akteuren erfolgen.

 

Falschparker auf der neuen Waldstraße?

Anfrage:

Mit der Freigabe der Gleise auf der neugebauten Waldstraßenbrücke fährt ab dem 18. Dezember 2023 die Straßenbahnlinie 4 wieder ihren regulären Weg über die Waldstraße. Die stadtwärtige Haltestelle Am Mückenschlösschen muss noch für einige Wochen an einer provisorischen Haltestelle bedient werden. Alle anderen Haltestellen sind barrierefrei ausgebaut und werden regulär angefahren. Die noch fehlenden DFI-Anzeigen werden bis Frühjahr in Betrieb gehen. Der nördliche Teil der Waldstraße von Leutzscher Allee bis Primavesistraße ist auch fertiggestellt, so dass beide Fahrtrichtungen für den Kfz-Verkehr freigegeben werden können. Der Kfz-Verkehr über die Waldstraßenbrücke kann erst im Frühjahr wieder rollen. Hier sind unter anderem noch Versorgungsleitungen zu verlegen, die Straße zu asphaltieren und Geh- und Radwege sowie Brückengeländer zu errichten.

Hierzu fragen wir an:

  1. Wie viele verkehrswiderrechtliche Blockierungen der Straßenbahnlinie 4 und damit verbundene Umleitungen ergaben sich seit Freigabe im Dezember 2023 bis heute auf der Waldstraße (bitte mit Nennung des jeweiligen Grunds der Blockierung)?
  2. Wie verändert sich die Aufteilung des Verkehrsraums vor und nach der Sanierung bezogen auf die Verkehrsarten Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV und MIV?
  3. Wie wird sich der Anteil versiegelter Flächen in Quadratmetern von vor der Sanierung bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens Waldstraße verändern?

Antwort:

zu Frage 1:

– 18.12.2023 Grund: Falschparker Waldstraße

– 19.12.2023 Grund: Fahrzeug im besonderen Bahnkörper Waldstraße

– 20.12.2023 Grund: Fahrzeug im besonderen Bahnkörper Waldstraße

– 20.12.2023 Grund: Fahrzeug im besonderen Bahnkörper Waldstraße

– 21.12.2023 Grund: Fahrzeug im offenen Gleiskörper (Baustelle) Waldstraße

– 23.12.2023 Grund: Fahrzeug im offenen Gleiskörper (Baustelle) Waldstraße

– 25.12.2023 Grund: Fahrzeug im offenen Gleiskörper (Baustelle) Waldstraße

– 15.01.2024 Grund: Fahrzeug im besonderen Bahnkörper Haltestelle Stallbaumstraße

– 21.01.2024 Grund: Fahrzeug im offenen Gleiskörper (Baustelle) Waldstraße

zu Frage 2&3: 

Der Verkehrsraum wurde nicht neu aufgeteilt, es erfolgte im Rahmen der LVB-Gleisbau-Maßnahme lediglich ein Mitbau der Stadt. Der Straßenquerschnitt ist in seiner Aufteilung insbesondere durch die beidseitigen Baumreihen definiert und wurde dem Grund nach nicht verändert, lediglich einige Gehwegnasen an den Knotenpunkten wurden angelegt und die Haltestellen barrierefrei ausgebildet.

Durch die Schaffung der Gehwegnasen und barrierefreien Haltestellen vergrößert sich der Anteil der Flächen für den Fußverkehr etwas, die Größe der versiegelten Fläche insgesamt bleibt nahezu gleich.

Die insbesondere im Dezember nach der Wiederaufnahme des Linienbetriebs der Straßenbahn aufgetretenen Behinderungen sind dem Fehlverhalten von Kfz-Führenden innerhalb der Baustellensituation geschuldet.

Anfrage im Allris 

Antwort im Allris