Viel Kraft!

2020 sollte ein starkes Jahr für unsere Stadt Leipzig werden, finanziell gut aufgestellt und reich an kulturellen Angeboten und gesellschaftlicher Vielfalt. Doch das Coronavirus durchkreuzte das Erfolgsjahr.

Ein erster harter Lockdown im Frühjahr, brachte viele Leipziger an ihre emotionalen und finanziellen Grenzen, inzwischen tut ein zweiter harter Lockdown zum Jahresende sein Übriges. Das Virus hat einiges in unserem Leben verändert. Dennoch müssen wir gemeinsam stark sein. Diese Pandemie besiegen wir durch Disziplin, Resilienz, Zusammenhalt und vor allem Geduld. Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in ein hoffnungsvolles Jahr 2021. Ein Neues Jahr, in dem sich zeigen wird, was wir gelernt haben aus den Ereignissen. Denn bisher Unmögliches scheint nun möglich. In der Verwaltung beispielsweise wurde der Kontakt zum Bürger plötzlich digitaler, auch die Gremien des Stadtrates kommen nun in Videokonferenzen zusammen, zukünftig auch landesrechtlich legitimiert. Die Digitalisierung der Verwaltung war immer eine Forderung der Freibeuter. Deswegen begrüßen wir diese Schritte, die für Leipzig den Weg zu einer Smart-City bereiten. Ergreifen wir die Chancen, die auch schwierige Ereignisse mit sich bringen – gesellschaftlich und privat. Ihnen viel Kraft und beste Gesundheit!

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 26. Dezember 2020

Köhler (Piraten): “Teilerfolg beim Abschleppen verkehrsbehindernd geparkter Fahrzeuge: Oberbürgermeister sagt Widerspruch gegen Bescheid der Landesdirektion zu”

Die Fraktion Freibeuter begrüßt die Zusage des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig, Burkhard Jung, im digitalen Meinungsaustausch des Leipziger Stadtrates am Mittwoch, den 16. Dezember 2020, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen fristwahrend in Widerspruch zu gehen.

Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister nach eigener Aussage im Einvernehmen mit den Fraktionsvorsitzenden und dem Verwaltungsausschuss ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, welches die Zuständigkeit des Stadtrates prüfen soll, den Oberbürgermeister zu beauftragen, Falschparker in Leipzig zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren, beispielsweise auf Radwegen oder in Kreuzungsbereichen, abzuschleppen.

Piraten-Stadtrat Thomas Köhler zum Teilerfolg im digitalen Meinungsaustausch: “Die Freibeuter begrüßen die Zusage des Oberbürgermeisters, dem Bescheid der Landesdirektion zu widersprechen und einen Gutachter zu beauftragen. Wir kommen damit dem Ziel der Freibeuter näher, gemeinsam mit einer Mehrheit des Stadtrates, mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung, die alle Verkehrsteilnehmer schützt, zu erarbeiten. Besonders im Fokus stehen für uns die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – eben die schwächsten Verkehrsteilnehmer.”

“Verschiedene Rechtsauffassungen stützen das Abschleppen in verkehrsbehindernden Situationen im Straßenverkehr. Deshalb sehen wir die Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer in Leipzig als dringend erforderlich an”, verweist Köhler als Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Ordnung und Klima auf § 12 (3) StVO.

Gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen hatte die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17. November 2020 fristwahrend zu widersprechen. In dem Bescheid stellt die Landesdirektion Sachsen die Rechtswidrigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 07. Oktober 2020 fest. Sie verweist auf die fehlende Zuständigkeit des Stadtrates in der Sache.

Vorausgegangen waren die Beschlüsse auf Antrag der Freibeuter zum Abschleppen, zunächst in der Ratsversammlung am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss erneut in der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020. Der Oberbürgermeister hatte dagegen wiederholt Widerspruch eingelegt. Entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung wird die Landesdirektion Sachsen nach zweifachem Widerspruch eines Oberbürgermeisters gegen Stadtratsbeschlüsse prüfend tätig.

Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Pflichtfahrbereich Leipzig (Beförderungsentgeltverordnung)

Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Pflichtfahrbereich Leipzig (Beförderungsentgeltverordnung) (VII-DS-01717)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport

Aus dem digitalem Meinungsaustausch am 16.12.2020

Stadtrat Matzke (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete und Stadträte! Auch ich muss mich anschließen, gerade an Frau Dr. Heymann. Wir legen hier ein bisschen die Axt an das Taxigewerbe, denn man hat in Leipzig so viele Möglichkeiten, mobil zu sein. Die Erhöhung finde ich jetzt nicht zum richtigen Zeitpunkt getroffen. Ich würde mir auch wünschen, sie zu verschieben.

Zu diesem Argument der Angleichung des Leipziger Raums und des Umlands: Wir haben auch hier eine Zone 110 bei Straßenbahn, die teurer ist als die Zonen außerhalb Leipzigs. Auch wenn es nur eine geringfügige Erhöhung ist, ist sie für mich schwer tragbar. Deswegen werde ich mich auch dazu enthalten müssen.

Auch für junge Menschen ist das dann ein Argument, in der Stadt Leipzig auf andere Dinge zurückzugreifen, um mobil zu sein. Auch wenn sie unqualifiziert sein mögen, wie die grün-weißen Autos, die Mobilität aber verschaffen sie trotzdem. Ich glaube, wir tun dem Taxigewerbe hier keinen Gefallen. – Vielen Dank.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Vielleicht ist in der Tat eine erneute Diskussion eine ganz sinnvolle Lösung. Das Problem ist, dass der Taximarkt – also ich meine jetzt nicht CleverShuttle und all das, sondern diejenigen, die Taxiunternehmen sind – zweigeteilt ist.

Wir haben in diesem Taximarkt die angestellten Taxifahrer, und wir haben die selbstständigen Taxifahrer, also die Ein-Personen-Unternehmer, die Taxifahrer sind. Die haben natürlich eine ganz unterschiedliche Wahrnehmung ihrer wirtschaftlichen Situation. Während das Unternehmen mit angestellten Taxifahrern Personalkosten hat, die – neben den anderen Sachkosten – auch steigen, hat der Taxifahrer als Selbstständiger die Sachkostensteigerung und kompensiert diese eigentlich durch geringere Gewinnerwartungen in seiner Solo-Selbstständigkeit.

Deswegen bekommen wir natürlich auch unterschiedliche Äußerungen. Wenn man mit den Unternehmen redet, dann sagen die: Wir brauchen, um die Kostenstruktur abdecken zu können, die Erhöhung. Der Ein-Personen-Unternehmer hat eine ganz andere Wahrnehmung der Dinge. Der sagt: Bevor ich gar keine Kunden mehr habe, fahre ich lieber zu dem jetzt vorhandenen Preis.

An dem Dilemma aber, dass wir diese unterschiedliche Wahrnehmung der Marktteilnehmer haben, kommen wir nicht vorbei. Je nachdem, wen wir fragen, gibt es unterschiedliche Antworten. Wenn wir die BWA des selbstständigen Taxifahrers anschauen würden, dann ist er wahrscheinlich, wenn er seinen Stundeneinsatz berechnen würde, unter dem Mindestlohn unterwegs. Wollen wir das? Das ist keine einfache Entscheidung.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Überplanmäßige Aufwendungen 2020 im Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung – Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO

Überplanmäßige Aufwendungen 2020 im Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung – Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO (VII-DS-01808) Einreicher: Dezernat Jugend, Schule und Demokratie

Aus dem digitalem Meinungsaustausch am 16.12.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das Thema – wie ja schon angesprochen – in schöner Regelmäßigkeit auf unseren Tagesordnungen. Wir müssen hier gegensteuern, wobei das Gegensteuern sicherlich im Wesentlichen auch im Bereich der Prävention stattfinden muss. Wir dürfen die Fälle gar nicht erst entstehen lassen, die die entsprechenden Kosten verursachen. Ich glaube, das ist eine wichtige Grunderkenntnis.

Wir sind aber auch als Fraktion nicht der Auffassung, dass in der Vergangenheit die Führungs- und Steuerungsfunktion in dem großen Amt für Jugend, Familie und Bildung richtig wahrgenommen worden ist. Insofern haben wir auch im Zusammenhang der Dezernatsstruktur begrüßt, Herr Oberbürgermeister, dass Sie entschieden haben, das Dezernat zu teilen. Die Aufgaben sind eben nicht mehr in dem Maße, in dem sie wahrgenommen werden sollten, wahrgenommen worden.

Wir sind der Auffassung, dass mit Frau Felthaus als neue Dezernatsleitung die Thematik an der Spitze des Dezernates angekommen und auch aus unserer Sicht in guten Händen ist. Wir sind allerdings noch nicht der Überzeugung, dass dies auch für das Amt selbst und für den Bereich insgesamt gilt. Hier ist sicherlich noch eine gewisse Arbeit zu leisten. Das wird dort deutlich besser werden.

Ich möchte in dem Zusammenhang auch an die Vorschläge und die Ausführungen von unserer ehemaligen Fraktionskollegin Witte erinnern, die schon seit langer Zeit den Finger in die Wunde legt und hier entsprechende Änderungen anmahnt. Die Vorlage ist auch von dem Blick in die Zukunft besser geworden. Auch die Informationen, die wir in der Diskussion in den Ausschüssen erhalten haben, auch auf Nachforderung, waren sehr umfangreich gewesen. Man merkt schon eine gewisse Veränderung. Es muss aber noch deutlich besser werden, damit wir das Thema in Zukunft wirklich in den Griff bekommen.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Vorlage VI-A-06703

Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Vorlage VI-A-06703 (VII-DS-01795-NF02)
Einreicher: Oberbürgermeister

Aus dem digitalem Meinungsaustausch am 16.12.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eigentlich zwei Punkte, auf die ich eingehen möchte, nämlich auf die Ausführungen von Herrn Zenker und auf die Ausführungen von Herrn Rothkegel.

Herr Zenker, ich finde es ein bisschen schäbig, wie Sie sich hier als SPD-Fraktion als diejenigen darstellen, die jetzt den ÖPNV retten und die Kapitaleinlage hier erwirken. Dies tun Sie auch in der

Medienberichterstattung in der LVZ zeitgleich neben dem Bericht, in dem Sie ankündigen, an der Stadtratssitzung, in der über diesen Sachverhalt entschieden wird, nicht teilnehmen zu wollen.

Das ist alles ein bisschen schäbig. Denn wie man in den Unterlagen des Oberbürgermeisters sehr gut nachvollziehen kann, gab es in dem Gremium der LVV einen sogenannten Konzernwirtschaftsplan Plus, der eben diese 20 Millionen Kapitaleinlage benötigt, ansonsten hätte man die Stadtratsbeschlüsse zum Nahverkehrsplan innerhalb des Konzerns nicht umsetzen können. Das ist auch in der öffentlichen Vorlage dargestellt.

Wenn dann zufällig – ein paar Tage nachdem den Gremienmitgliedern, den Aufsichtsratsmitgliedern der LVV, diese alternativen Wirtschaftspläne per Post zugegangen sind oder online abrufbar waren – dieser Änderungsantrag der SPD-Fraktion eintrifft, der genau diese 20 Millionen umfasst, die im entsprechenden Wirtschaftsplan zusätzlich verlangt worden sind, dann ist das schwierig.

Wenn dann der Oberbürgermeister noch ausführt, es bedürfe eigentlich gar keiner Vorlage seinerseits zu diesem Thema, weil die Angelegenheit, um die es geht, durch den Änderungsantrag der SPD bereits abgedeckt sei – so die Worte des Oberbürgermeisters -, dann frage ich mich, ob Ihre Ausführungen, dass das rein zufällig und ohne Wissen dieses Sachverhaltes in der LVV passiert sei, glaubwürdig sind.

Es gab eine Initiative von verschiedenen Fraktionen – zu denen auch die SPD-Fraktion gehört -, die mit diesen 20 Millionen genau das erreichen wollte. Die SPD waren aber nicht die einzigen. Da gab es andere, die da genauso aktiv waren. Es ist eine Frage der politischen Fairness, Herr Zenker, dies auch öffentlich einzugestehen.

Inhaltlich zu den Ausführungen von Herrn Rothkegel: Sie haben vollkommen recht, kreditfinanzierte Kapitaleinlagen sind höchst problematisch; insbesondere dann, wenn wir in der Pandemiesituation sowieso in der Größenordnung Kredite aufnehmen, die wir den nachfolgenden Generationen überlassen.

Wir haben allerdings beim Thema ÖPNV aus meiner Sicht eine andere Situation. Wir wissen um die hohe Skepsis der Bevölkerung in der Pandemie, gerade gegenüber dem ÖPNV. Die Fahrgastzahlen gehen zurück. Es ist die Frage, ob ÖPNV in dieser Situation noch sicher ist.

Ich meine, dass man gerade in der Situation ein ganz klares Signal der Politik in Richtung ÖPNV und in Richtung Stärkung des ÖPNV aussenden muss. Deswegen ist diese Kapitaleinlage auch richtig. Sie dient dazu, Beschlüsse, die wir als Stadtrat bereits gefasst haben, umzusetzen, den ÖPNV attraktiver zu machen. Mit diesem Signal können wir auch gut auf die Bürgerinnen und Bürger zugehen, auch in der Pandemie den ÖPNV als sicheres Transportmittel zu nutzen. Deswegen kann ich nur empfehlen, der entsprechenden Vorlage heute zuzustimmen.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ich wollte noch einmal auf das Thema von Herrn Rothkegel eingehen, weil er die entsprechende Kapitaleinlage als unverantwortlich bezeichnet hat.

Wir haben heute auf der Tagesordnung unserer Diskussionsrunde zwei Kapitaleinlagen. Für die eine Kapitaleinlage haben wir bereits die Empfehlung abgegeben, nämlich für die 15 Millionen Euro an die LESG. Jetzt geht es um die 20 Millionen Euro Kapitaleinlage für die LVV.

Die Kapitaleinlage an die LESG ist nicht erforderlich. Wir verkaufen dort die Grundstücke; die Gesellschaft verkauft sie weiter, wahrscheinlich mit Gewinn. Sie könnte die Zwischenfinanzierung genauso auf dem Kapitalmarkt machen. Wir haben uns aber bewusst entschieden, unsere Tochtergesellschaft LESG mit einer Kapitaleinlage von 15 Millionen zu stärken.

Der Oberbürgermeister schlägt jetzt vor, unsere Tochtergesellschaft LVV mit einer Kapitaleinlage von 20 Millionen zu stärken. Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum die Kapitaleinlage in die LESG gut und die in die LVV böse sein soll. Das sind beides Kapitaleinlagen zur Stärkung unserer Tochtergesellschaften. Insofern ist die Argumentation, wie sie von der CDU vorgetragen wird, aus meiner Sicht aus finanzpolitischen Erwägungen wenig konsequent.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Übertragung von Baulandflächen in der Gemarkung Knauthain (B-Plan Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ an die LESG mbH

Übertragung von Baulandflächen in der Gemarkung Knauthain (B-Plan Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“ an die LESG mbH (VI-DS-06412) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus dem digitalem Meinungsaustausch am 16.12.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Die Diskussion über diese Vorlage ist ein gutes Beispiel dafür, wie wir effiziente Ratsarbeit nicht gestalten. Wenn ich die Diskussion Revue passieren lasse, die wir im Ältestenrat zu dem Thema geführt haben, ist diese Vorlage ein typisches Beispiel dafür, dass der Sachverhalt schlicht und ergreifend noch nicht entscheidungsreif ist. Das ist eben so.

Deswegen gehört sie dann auch nicht auf die Tagesordnung einer Stadtratssitzung, wenn es heute eine Stadtratssitzung gewesen wäre. Wenn Artenschutzfragen nicht geklärt sind, wenn man nicht weiß, ob ein Grundstück an eine Kiesgrube grenzt oder nicht – wenn das alles einfach im Vorfeld einer Stadtratsentscheidung nicht geklärt ist, dann gehört die Vorlage nicht hierher.

Inhaltlich meine ich schon, dass wir momentan in der Stadt Leipzig im Bereich des Geschosswohnungsbaus einiges tun. Ich denke jetzt nur an das Thema Hauptbahnhof Westseite, ich denke an das Thema Freiladebahnhof oder auch an den Bayrischen Bahnhof. Da sind Aktivitäten im Gange. Wo wir ein Problem haben, ist tatsächlich auch der Ausweis von entsprechenden Grundstücken für Einfamilienhäuser. Insofern wäre es aus meiner Sicht schon wünschenswert, dass wir einmal bei dem Thema Einfamilienhäuser bleiben. Das ist die inhaltliche Frage. Mein größeres Problem in dem Änderungsantrag ist die Tatsache, dass wir den Investortest vorliegen haben und ich mir nicht vorstellen kann, dass da eine entsprechende Beschlussfassung, wie es im Änderungsantrag begehrt ist, mit dem vorhandenen Private-Investor-Test vereinbar ist. Das heißt also, wir müssen uns dann, wenn wir zur Entscheidung kommen, entscheiden zwischen einer schnellen Übertragung, einer Entwicklung, dass es vorangeht auf dieser Fläche – dann gegebenenfalls mit Einfamilienhäusern -, oder wir sagen: Uns ist das Thema Mehrfamilienhäuser so wichtig, dass wir das Gesamtprojekt eben noch einmal zurückstellen. Das ist letztendlich die Konsequenz.

Angesichts dieser Konsequenz bin ich aber der Auffassung, dann lieber jetzt schnell die Voraussetzungen für die Einfamilienhäuser zu schaffen, als noch einmal abzuwarten, und ich würde vorschlagen, dem Änderungsantrag nicht zu folgen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Auslegung des Planfeststellungsverfahrens aussetzen

Auslegung des Planfeststellungsverfahrens aussetzen (VII-A-02031) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus dem digitalem Meinungsaustausch am 16.12.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann ja verstehen, dass in einer pandemischen Situation Bürgerbeteiligungen bei bestimmten Prozessen schwierig sind, weil – wie von Herrn Sander zu Recht ausgeführt – Versammlungen nicht durchgeführt werden können.

Die Frage, die sich für mich in dem Zusammenhang stellt, ist: Gilt das nur für den Flughafen? Oder gilt das nicht für alle Planfeststellungsverfahren hier in Leipzig oder die Leipzig betreffen? Oder gilt das nicht auch für alle anderen Verfahren, wo wir als Stadt Leipzig bei der Planfeststellung federführend sind? Das ist ja die Landesdirektion. Aber wenn ich jetzt zum Beispiel an das ganze Thema Bebauungspläne denke, dann sind das ja wir als Stadt Leipzig, die entsprechende Auslegungen machen, die entsprechende Fristen für Widersprüche, für Bürgerbeteiligung festlegen und so weiter und so fort. Die Überlegung fehlt mir bei dem Antragsteller. Da sage ich einmal ehrlich: Das wundert mich auch nicht so richtig, dass es dort fehlt, weil es vielleicht mehr um den Flughafen und weniger um die Bürgerbeteiligung ging.

Ich wundere mich aber im Verwaltungsstandpunkt, Herr Oberbürgermeister, dass Sie das nicht etwas differenzierter betrachten. Wenn Sie

der Auffassung sind, dass man in dem Planfeststellungsverfahren etwas tun muss – und das signalisieren Sie ja mit Ihrem Verwaltungsstandpunkt -, dann müssten Sie insbesondere bei den Planfeststellungsverfahren, bei den Verfahren, wo Sie als Stadt Leipzig federführend sind, eine entsprechende Haltung zur Bürgerbeteiligung einnehmen. Die vermisse ich im Verwaltungsstandpunkt. Insofern ist der für mich wenig konsequent.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Informationen zu Konzepten und Programmen der Stadt Leipzig veröffentlichen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vorhandene und beschlossene Konzepte der Stadt Leipzig (z.B. Sitzbank-, Papierkorb-, Toilettenkonzept, Gehwegsanierungsprogramm und Schulsanierungsprogramm) und deren Verfahren sowohl in die Homepage der Stadt Leipzig, als auch in die Haushalts-Website der Stadt Leipzig (www.haushalt.leipzig.de) zu integrieren und weiterzuentwickeln.

Begründung:

Um keine einzelnen Standorte zu bevorzugen und eine gesamtstädtisch ausgeglichene Aufwertung zu erhalten, erstellt die Stadt Leipzig themenbezogene Konzepte, in denen zukünftige Maßnahmen priorisiert werden. Dazu gehören unter anderem das Sitzbank-, Papierkorb-, sowie Toilettenkonzept und das Schulsanierungsprogramm. Für diese Konzepte gibt es teilweise Verfahren zur Priorisierung der einzelnen Maßnahmen wie beispielsweise Bedarfsanmeldungen über die Schulkonferenzen zu sanierungsbedürftigen Schulgebäuden.

Regelmäßig richten sich Bürgereinwände zum Haushaltsplanentwurf auf genau solche Maßnahmen, zum Beispiel mit dem Wunsch nach einer Sitzbank im Quartierspark oder der Erneuerung von Räumen in der örtlichen Schule. Genauso regelmäßig lehnt die Stadt diese Anliegen dann mit der Begründung ab, dass die Priorisierung einzelner Standorte bereits über ein Konzept geregelt und eine einzelfallbezogene Bevorzugung nicht vorgesehen ist.

Der Bürger soll daher über bereits vorhandene Konzepte und etwaige Einflussnahme-Möglichkeiten im Rahmen des dafür vorgesehenen Verfahrens informiert werden.

Status:

Die Neufassung wurde in der Ratsversammlung am 24.03.2021 mehrheitlich beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Abschleppen 3. Runde

Der Stadtrat Leipzig beschloss auf Antrag der Freibeuter am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters am 7. Oktober 2020 erneut, dass Falschparker in Leipzig, z.B. auf Radwegen oder in Kreuzungsbereichen, „zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren“ abgeschleppt werden sollen. Der Oberbürgermeister hat dagegen erneut Widerspruch eingelegt und die Landesdirektion Sachsen hat diesen bestätigt. Verschiedene Rechtsauffassungen stützen das Abschleppen in solchen Situationen und nicht nur wir sehen die Durchsetzung des § 12 (3) StVO zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer in Leipzig als dringend erforderlich an. Wir bringen daher auf der Ratsversammlung am 16. Dezember 2020 einen Antrag ein, der den Oberbürgermeister auffordert, gegen den Bescheid der Landesdirektion fristwahrend Widerspruch einzulegen. Die Freibeuter wollen gemeinsam mit einer Mehrheit des Stadtrates, mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung erarbeiten, die alle Verkehrsteilnehmer schützt. Besonders im Fokus stehen für uns dabei die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – die schwächsten Verkehrsteilnehmer.

Thomas Köhler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 12. Dezember 2020

Köhler (Piraten): “Abschleppen verkehrsbehindernd geparkter Fahrzeuge geht in die dritte Runde! Oberbürgermeister soll Bescheid der Landesdirektion widersprechen”

Gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat den Oberbürgermeister zu beauftragen, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17. November 2020 fristwahrend in Widerspruch zu gehen.

In dem Bescheid stellt die Landesdirektion Sachsen die Rechtswidrigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 07. Oktober 2020 fest. Sie verweist auf die fehlende Zuständigkeit des Stadtrates, den Oberbürgermeister zu beauftragen, Falschparker in Leipzig, beispielsweise auf Radwegen oder in Kreuzungsbereichen, zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren abzuschleppen.

Vorausgegangen waren die Beschlüsse auf Antrag der Freibeuter zum Abschleppen, zunächst in der Ratsversammlung am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss erneut in der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020. Der Oberbürgermeister hatte dagegen wiederholt Widerspruch eingelegt. Entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung wird die Landesdirektion Sachsen nach zweifachem Widerspruch eines Oberbürgermeisters gegen Stadtratsbeschlüsse prüfend tätig.

“Verschiedene Rechtsauffassungen stützen das Abschleppen in verkehrsbehindernden Situationen im Straßenverkehr. Deshalb sehen wir die Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer in Leipzig als dringend erforderlich an”, verweist Stadtrat Thomas Köhler (Piraten) und Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Ordnung und Klima auf § 12 (3) StVO.

Köhler zum weiteren Vorgehen der antragstellenden Fraktionen: “Wir fordern daher auf der Ratsversammlung am 16. Dezember 2020 den Oberbürgermeister auf, gegen den Bescheid der Landesdirektion fristwahrend Widerspruch einzulegen. Die Freibeuter wollen gemeinsam mit einer Mehrheit des Stadtrates, mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung erarbeiten, die alle Verkehrsteilnehmer schützt. Besonders im Fokus stehen für uns dabei die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – eben die schwächsten Verkehrsteilnehmer.”