Datenschutz und Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum

Anfrage:

Anlässlich der Ausführungen der Bürgermeisterin Dubrau in der Ratsversammlung am 19. November 2019 zur Kenntlichmachung von Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum im Themenstadtplan fragen wir an:

  1. Wer entscheidet über die Aufstellung der Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum?
  2. Wem liegen im Zusammenhang mit den durch die Stadt Leipzig im öffentlichen Raum aufgestellten Kameras
    • die systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge
      und der Zwecke der Verarbeitung, gegebenenfalls einschließlich der von
      dem Verantwortlichen verfolgten berechtigten Interessen,
    • die Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der
      Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf den Zweck,
    • die Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der
      betroffenen Personen (…) und
    • die zur Bewältigung der Risiken geplanten Abhilfemaßnahmen,
      einschließlich Garantien, Sicherheitsvorkehrungen und Verfahren, durch
      die der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt und der Nachweis
      dafür erbracht wird, dass diese Verordnung eingehalten wird, wobei den
      Rechten und berechtigten Interessen der betroffenen Personen und
      sonstiger Betroffener Rechnung getragen wird,
    • im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung vor?
  3. Ist der Datenschutzbeauftragte in die Datenschutz-Folgenabschätzung involviert?

Antwort:

1. Wer entscheidet über die Aufstellung der Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum?

Die Entscheidung über die Aufstellung von Videokameras obliegt den Dezernaten, Ämtern und Eigenbetrieben, die im Rahmen ihrer Aufgaben oder in Ausübung des Hausrechts personenbezogene Daten verarbeiten. Bei verwaltungsgenutzten Liegenschaften wird grundsätzlich das Amt für Gebäudemanagement einbezogen, insbesondere bei Video­überwachungen, die in Wahrnehmung des Hausrechts erfolgen.

2. Wem liegen im Zusammenhang mit den durch die Stadt Leipzig im öffentlichen Raum aufgestellten Kameras

a) die systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und der Zwecke der Verarbeitung, gegebenenfalls einschließlich der von dem Verantwortlichen verfolgten berechtigten Interessen,

b) die Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf den Zweck,

c) die Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen (…) und

d) die zur Bewältigung der Risiken geplanten Abhilfemaßnahmen, einschließlich Garantien, Sicherheitsvorkehrungen und Verfahren, durch die der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt und der Nachweis dafür erbracht wird, dass diese Verordnung eingehalten wird, wobei den Rechten und berechtigten Interessen der betroffenen Personen und sonstiger Betroffener Rechnung getragen wird,

im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung vor?

Die Dokumentation von Videoüberwachungen ist Aufgabe der Dezernate, Ämter und Eigenbetriebe, die im Rahmen Ihrer Aufgaben oder in Wahrnehmung des Hausrechts Videoüberwachungen durchführen.

Für Videoüberwachungen wurde noch keine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt. Soweit im Rahmen der Überprüfung von bestehender Verfahren die Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung festgestellt wird, wird entsprechend der Orientierungshilfe des Bayrischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Datenschutz-Folgenabschätz­ung verfahren und die Datenschutz-Folgenabschätzung bis zum 25. Mai 2021 nachgeholt.

Obligatorisch ist diese bei der systematischen umfangreichen Überwachung öffentlich zu­gänglicher Bereiche (Art. 35 Abs. 3 Buchst. c DSGVO). Gemäß Erwägungsgrund 91 zur Datenschutzgrundverordnung stellt der Gesetzgeber auf eine „weiträumige Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche, insbesondere mittels optoelektronischer Vorrichtungen“ ab. Daneben können auch andere Umstände, die zu einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen führen, eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern. Nicht jede Videoüberwachung erfordert daher eine Datenschutz-Folgenabschätzung.

3. Ist der Datenschutzbeauftragte in die Datenschutz-Folgenabschätzung involviert?

Die Durchführung erforderlicher Datenschutz-Folgenabschätzungen ist den zuständigen Dezernaten und Ämtern übertragen. Der Datenschutzbeauftragten und das Informations­sicherheitsmanagmentteam sind gem. Nr. 3.2.1 Dienstanweisung Informationssicherheit und Datenschutz (DA Nr. 18/2019) zu beteiligen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Köhler (Piraten): “Kameras in Leipzig: Keine Folgenabschätzung, keine Überwachung!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt die Außerbetriebnahme der Kameras der Stadt Leipzig oder ihrer Eigenbetriebe im öffentlichen Raum, insofern der Stadt Leipzig keine Dokumentation im Sinne einer Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Datenschutzgrundverordnung vorliegt.

Dazu Stadtrat Thomas Köhler (Piraten): “Gemäß Datenschutzgrundverordnung sind im Zusammenhang mit der Aufstellung von Kameras im öffentlichen Raum Nachweise zu führen. Verantwortlich für die Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum ist der Datenschutzbeauftragte. Die Frage stellt sich, ob ihm die Nachweise vorliegen. Wenn nicht, sind sie schlichtweg nicht erbracht.”

Auf Anfrage der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat zum Verbleib der im August 2018 auf Initiative der Freibeuter vom Stadtrat beschlossenen Kennzeichnung von Kameras im Themenstadtplan der Stadt Leipzig verweist Baubürgermeisterin Dubrau in der Ratsversammlung am 19. November 2019 auf eine unzureichende Datenlage in der Stadtverwaltung zu den Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum. Weder die Anzahl noch die Standorte der von der Stadt Leipzig und ihren Eigenbetrieben betriebenen derartigen Einrichtungen seien der Verwaltung bekannt.

“Daraus ist zu schließen, dass auch keine eindeutigen Feststellungen zur Konformität der Einrichtungen mit DSGVO und BDSG getroffen werden können. Ein Grund, die Kameras abzuschalten”, so Köhler, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vertritt.

Zurückstellung von Bauanträgen

Anfrage:

Bezugnehmend auf die Aufstellungsbeschlüsse Sozialer Erhaltungssatzungen in Teilen der Stadt Leipzig fragen wir an:

  1. Wie viele Bauanträge wurden seit Beschluss zur Einrichtung von Erhaltungssatzungen zurückgestellt?
  2. Wie viele davon würden zu einer CO2- Einsparung führen?
  3. Wie viele Tonnen CO2 könnten jährlich eingespart werden, wenn diese Maßnahmen umgesetzt würden?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es geht um die Zurückstellung von Bauanträgen in den Bereichen, wo der Stadtrat eine Aufstellung von Erhaltungssatzungen beschlossen hat. 

Zu Frage eins:

Seit den Aufstellungsbeschlüssen des Stadtrates wurden 50 Bauvorhaben geprüft und 24 zurückgestellt. Bei den anderen konnte die Möglichkeit auch durch Änderung ergriffen werden, dass diese Bauanträge ganz normal bearbeitet werden. 

Zu Frage zwei:

Die Zurückstellung gemäß § 15 BauGB bedeutet nicht, dass ein Bauvorhaben letztendlich nicht realisiert werden kann. Die Zurückstellung bedeutet nur, dass die Entscheidung über den Bauantrag bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, der gesetzlich verankert ist und nicht beliebig verlängert werden kann, herausgeschoben wird. Das ist maximal ein Jahr. Fragen zu einer CO2-Einsparung können nicht beantwortet werden, weil hier keine vergleichbare Datenerfassung und damit keine Auswertung möglich ist. 

Zu Frage drei:

Mit den vom Stadtrat beschlossenen Aufstellungsbeschlüssen zum Erlass der Erhaltungssatzung auf der Grundlage des Baugesetzbuches soll die Bevölkerungsstruktur bei Beseitigung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen trotzdem erhalten bleiben. Auf dieser Grundlage lässt sich der Ausstoß von CO2 nicht steuern. Die Verfolgung dieser Ziele ist mit der vorgenannten Rechtsgrundlage der Erhaltungssatzung beziehungsweise des Aufstellungsbeschlusses unabhängig davon nicht realisierbar. Das Thema ist aber natürlich zuerst Aufgabe der Stadt. – Danke schön. 

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Frau Dubrau! Wenn Sie das Merkmal CO2-Einsparung im Rahmen der Antragstellung nur mit Mühe erkennen können: Ist es dann möglich, im Rahmen der Antragstellung von Bauanträgen zu erkennen, ob eine energetische Sanierung Bestandteil des Bauantrages ist? – Das ist also erkennbar. Dann würde ich gerne nachfragen: In wie vielen dieser 24 Fälle, die zurückgestellt wurden, war denn eine energetische Sanierung Teil des Bauantrages? 

Bürgermeisterin Dubrau:

Das müsste ich prüfen. Das kann ich natürlich so nicht sagen. Ich muss aber ganz eindeutig sagen: Das Thema der Energiesparverordnung, die ja in diese Richtung geht, ist kein Thema, wonach ein Bauantrag zurückgestellt werden kann, sondern das gehört zu dem, was auf jeden Fall auch genehmigt wird. 

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Das war nicht die Frage. Ich kann verstehen, dass Sie die Zahl jetzt nicht präsent haben, deswegen würde ich Sie bitten, die Zahl nachzureichen. 

Bürgermeisterin Dubrau:

Ja, danke. Das mache ich. 

Handreichung für Bauträger zur Erlangung von Baurecht (HafüBazEvoB): Hintergrund, Personalressourcen und Gründe

Anfrage:

In der Antwort auf die Anfrage der Fraktion Freibeuter zum „Investorenleitfaden“ wird die Prüfung einer „Handreichung für Bauträger zur Erlangung von Baurecht“ (im weiteren: „HafüBazEvoB“) beschrieben. Ein vom Oberbürgermeister angekündigter „Investorenleitfaden“ ist hingegen nicht Gegenstand von Prüfungen oder Erarbeitungen.

Die Verwaltung führt als Grund für die Prüfung aus, dass „oft Unsicherheiten bestehen, welche Verfahrensschritte erforderlich sind, welche Gutachten benötigt werden und was zu welchem Zeitpunkt bezüglich Erschließung, Ausgleichsflächen, sozialem Wohnungsbau etc. in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart wird.“

Weiter wird beschrieben: „Insbesondere nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs, wenn parallel zum Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet wird, kommt es teilweise zu Verzögerungen, da die Vorhabenträger erforderliche Voraussetzungen für ihre Vorhaben zur Erlangung des Baurechts noch nicht bearbeitet haben.“

Dies vorweg geschickt fragen wir mit Blick auf den Wohnungsbau in Leipzig an:

  1. Wie wird die aktuell in Prüfung befindliche „HafüBazEvoB“, die sich an Dritte richtet, die Prozesse zur Erlangung von Baurecht innerhalb der Verwaltung verbessern?
  2. Welche Maßnahmen hat die Stadt in den letzten 24 Monaten von „Investoren“ verlangt, die über gesetzliche oder kommunalrechtliche Mindestanforderungen hinausgehen?
  3. In welchem Umfang könnte die Reduzierung der in 2. genannten Forderungen die Baukosten senken?
  4. Ist angedacht, derartige Forderungen auch in der „HafüBazEvoB“ aufzumachen?
  5. Wenn 4. mit ja beantwortet wird: Auf welcher Grundlage passiert dies?
  6. Wenn 4. mit ja beantwortet wird: Wie setzt die Stadtverwaltung ihre über rechtliche Anforderungen hinausgehenden Forderungen durch?
  7. Wie viele neu begonnene Vorhaben hätte die „HafüBazEvoB“ in 2016, 2017, 2018 und bisher in 2019 insgesamt betroffen? Welche sind dies?
  8. Welche Probleme sind bei den in (7) genannten Vorhaben entstanden, die dazu führen, dass die Verwaltung Personalressourcen für die Erarbeitung der „HafüBazEvoB“ erwägt?
  9. Mit welchem Personalaufwand in welchen Ämtern/Sachgebieten rechnet der OBM für die Erarbeitung der „HafüBazEvoB“?
  10. Ist sicher gestellt, dass angesichts der immer wieder genannten Personalknappheit in allen Ämtern, die Bearbeitung laufender Vorhaben in mindestens dem gleichen Tempo und der gleichen Qualität trotz eventueller Erarbeitung der „HafüBazEvoB“ weitergeht und neue Projekte ebenso engagiert bearbeitet werden?
  11. Wenn 10. mit Ja beantwortet wird: Kann davon ausgegangen werden, dass derzeit ungenutzte personelle Ressourcen in den Ämtern bestehen, die für die Erstellung der „HafüBazEvoB“ genutzt werden? Warum werden die Kapazitäten nicht für die Beschleunigung laufender Vorhaben genutzt?

Anfrage im Allris

Antwort:

Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet und von einer Einzelbeantwortung abgesehen, da der dafür notwendige Bearbeitungsaufwand Ressourcen in Anspruch nehmen würde, die nicht zur Verfügung stehen und der zu Lasten der Erledigung der verpflichtenden Verwaltungsaufgaben ginge.

Anknüpfend an die Beantwortung der ursprünglichen Fragestellung zur Handreichung für Investoren, ist die Schaffung von Transparenz für Partner aus der privaten Wirtschaft, die mit der Stadt gemeinsam Projekte entwickeln und realisieren wollen, Zielstellung der Handreichung.

Die Komplexität der Planung, der Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung, Erschließungsplanung, Eigentumsverhältnisse an Grundstücken, Nachweise über die wirtschaftliche Befähigung der privaten Partner zur Realisierung der Projekte und größtmögliche Sicherheit für die Stadt sind Anforderungen, die in jedem einzelnen Fall größerer Gebietsentwicklungen zu regeln sind. Auslöser waren in der Vergangenheit Probleme bei der Erarbeitung der städtebaulichen Verträge (Zeitverzögerungen durch fehlende vertiefende Gutachten und Planungen, die von den Vertragspartnern rechtzeitig hätten vorgelegt werden müssen).

Daher soll im gemeinsamen Interesse von Stadt und Vorhabenträger von Anfang an vermittelt werden, welche Anforderungen an die Planungen gestellt werden und zu welchem Zeitpunkt die Vorlage entsprechender Nachweise durch die Vertragspartner erbracht werden müssen, damit insbesondere die finanziellen Aufwendungen für Investoren kalkulierbar bleiben und ein Zeitablauf vereinbart werden kann.

Der erforderliche einmalige Aufwand zur Ausarbeitung einer Handreichung trägt langfristig zur Optimierung und damit Reduzierung von Arbeitszeit auch bei der Verwaltung bei, da eine verlässliche Grundlage für nachfolgende Projekte entsteht, auf die aufgebaut werden kann. Mit Blick auf laufende Planverfahren stellt der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages im Kontext zu Bebauungsplänen in Leipzig eher einen Regelfall dar, weshalb die Zusammenstellung der Planungen für jeden Einzelfall mehr Aufwand erzeugt, als zu Beginn der Verfahren eine Handreichung zu übergeben. Die Verwaltung arbeitet insoweit kontinuierlich an der Verbesserung der Abläufe, schafft intern Dienstanweisungen und ordnet damit Zuständigkeiten und Beteiligungsregeln als Geschäft der laufenden Verwaltung.

Diese internen Prozesse auf die Bedingungen zu erweitern, Partner der privaten Wirtschaft mit Blick auf den Wohnungsbau und dessen Folgeinvestitionen der technischen und der sozialen Infrastruktur frühzeitig einzubeziehen, wird als notwendig erachtet, wobei die Handreichung keine Maßnahmen von den Investoren verlangt, vielmehr Ihnen darstellt, was auf Grund des BauGB, der konkreten Planung und von Ratsbeschlüssen sowieso notwendig ist (u.a. Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen, Sozialer Wohnungsbau). Insbesondere steht dabei der zeitlich mit dem Bebauungsplanverfahren korrespondierende Abschluss städtebaulicher Verträge gemäß § 11 BauGB mit seinen im Absatz 2 genannten Grenzen zwischen Leistung und Gegenleistung im Vordergrund.

Antwort im Allris

Nachfrage zur Anfrage die Datenbereitstellung an Google betreffend

Anfrage:

Zur Antwort auf die Anfrage der Fraktion Freibeuter die Datenbereitstellung an Google betreffend stellen wir folgende Nachfragen:

  1. Wie hoch sind die Kosten für die Schnittstelle zur Übermittlung der Echtzeitfahrdaten der LVB an Google?
  2. Könnte die Verfügbarkeit der Echtzeitinformationen Vorteile für Besucher der Stadt Leipzig bieten, welche keine Kenntnis der lokalen Online-Angebote haben?
  3. Welcher Preis wäre angesichts der Bestrebung zur Digitalen Stadt für eine solche Schnittstelle angemessen?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es geht um die Nachfrage zur Datenbereitstellung an Google. 

Zur Frage eins:

Die Bereitstellung von ÖPNV-Daten an Dritte wird aktuell durch den Mitteldeutschen Verkehrsverbund bearbeitet. Hierbei liegt der Fokus aktuell auf der Bereitstellung von Soll-Daten. Dieses Ziel wurde nach einem längeren Testzeitraum Anfang Dezember erreicht, und seitdem werden auch über Google Informationen zu dem ÖPNV-Angebot im MDV bereitgestellt. Für die Weitergabe von Echtzeitdaten an externe Systeme bedarf es einer weiteren Schnittstelle, die bezogen auf Google das entsprechende Format überträgt.

Darüber hinaus setzt die Nutzung dieser Daten eine vertragliche Vereinbarung mit den Verkehrsunternehmen voraus, die bisher seitens Google noch nicht angefragt wurde. Da bisher auch noch keinen anderen Unternehmen außerhalb des ÖPNV eine Nachfrage dazu vorliegt, wurden bisher keine Projektkosten für diese Schnittstelle ermittelt. Der Austausch der Echtdaten zwischen den Verkehrsunternehmen selbst erfolgt dagegen auf der Basis eines Standards des Verbandes der deutschen Verkehrsunternehmen und benötigt keine besondere Schnittstelle. 

Zu Frage zwei, Kunden des ÖPNV:

Ein hohes Maß an Informationen für die Nutzung von Verkehrsmitteln bereitzustellen, ist natürlich erklärtes Ziel der Verkehrsunternehmen. Das betrifft nicht nur die Soll- und Echtzeitfahrplandaten, sondern auch zum Beispiel den Ticketerwerb und Informationen rund um Verkehrseinschränkungen. Um dieses Ziel zu erreichen, stellen die Verkehrsunternehmen im mitteldeutschen Verband verschiedene Auskunftssysteme wie „EasyGo“, „Leipzig Mobil“, „INSA“ und die in Kürze startende Verbindungsauskunft an stationären Fahrausweisautomaten der LVB bereit. Eine reine Bereitstellung von Echtzeitdaten an Google wird diesem Ziel dagegen im adäquaten Maße gerecht. Im Rahmen des Projekts „Mobility Inside“ entwickelten die Unternehmen des VDV zudem aktuell eine deutschlandweite Auskunft und Ticketplattform.

Ich denke, das ist eigentlich das wichtigste: eine deutschlandweit einheitliche Plattform zu haben. Ziel dieser Plattform ist es, Kunden des ÖPNV deutschlandweit den Zugang zu ÖPNV-Verbindungsauskünften mit Echtzeitdaten und die Möglichkeit des direkten Ticketerwerbs zu geben. Die LVB nimmt dabei als eine der zehn Gründungsgesellschaften dabei eine Vorreiterrolle ein. Auf diesem Weg wird das Ziel für die Kunden erreicht, ohne Kenntnis von regionalen Online-Angeboten und Zugang zu allen relevanten ÖPNV-Angeboten zu erhalten. Ich denke mal, das ist der richtige Weg. – Danke schön. 

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

In der Beantwortung der ursprünglichen Frage wurde dem Stadtrat mitgeteilt, dass eine Echtzeitübermittlung an Google nicht erfolgt, weil die Schnittstelle, die man dafür benötigt, zu teuer sei. Das war Ihre Antwort in der letzten Ratsversammlung. Sie sind Oberbürgermeister. Jemand hat diese Antwort also in Ihrem Namen abgegeben. Heute erfährt der Stadtrat nun, dass die Projektkosten für die Schnittstelle gar nicht ermittelt wurden. Meine Frage, Herr Oberbürgermeister, ist: Wie können Sie oder Ihre Mitarbeiter wissen, dass die Schnittstelle zu teuer ist, wenn man die Kosten noch nicht ermittelt hat?

Bürgermeisterin Dubrau:

Also wir wissen, dass das auf jeden Fall sehr teuer ist, aber Sie haben ja jetzt nach dem ganz konkreten Wert gefragt.  Ich hatte aber vergessen, sorry, die Frage drei zu beantworten. Hierzu ist zu sagen: Der zu bewertende Preis einer solchen Schnittstelle ergibt sich aus den Kosten der reinen Investition, der technischen Realisierung und den laufenden Betriebskosten eines solchen Systems. In Anbetracht der Tatsache, dass bisher auch gar keine Anfrage Dritter vorliegt, wurden hierzu keine ganz konkreten Umsetzungs- und Betriebskosten ermittelt. Dazu wäre nach Erstellung eines entsprechenden technischen Lastenheftes die Durchführung eines Vergabeverfahrens erforderlich. Erst nach dem Vergabeverfahren könnten wir Ihnen die konkreten Kosten benennen.

Wir haben aber natürlich auch in anderen Städten gefragt, was in etwa ein solches Projekt kostet. Deshalb die Aussage: Es ist sehr teuer. Wenn es aber nicht einmal jemand anfragt, wird ein solcher Vorgang natürlich auch nicht durchgeführt. Ich denke mal, dieses Thema, an dem derzeit gearbeitet wird, und insbesondere das neue deutschlandweite System, sollte für die Benutzer einen sehr, sehr großen Sprung in die Zukunft bringen. 

Oberbürgermeister Jung:

Danke schön, Frau Dubrau. Es sei mir ein Bonmot gestattet: Ein kluger Mann hat gesagt: Die Daten sind das Uran des 21. Jahrhunderts. Insofern sind wir, meine ich – da schaue ich einmal Herrn Middelberg an -, sind wir sehr, sehr gut beraten, sehr vorsichtig mit der Herausgabe von Daten umzugehen. 

Parken im Waldstraßenviertel

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Parkraumkonzept Waldstraßenviertel mit dem Ziel zu überarbeiten, den  Gewerbetreibenden, Freiberuflern und deren Mitarbeitern auf Wunsch einen Mitarbeiterparkausweis auszustellen, mit dem zusammen mit einem zum Preis der Höchstparkdauer am Parkautomaten gezogenen Tagesticket tagsüber des Parken gestattet wird.

Begründung:

Ortsfremde parkende Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter sind in dem bisher vorgelegten Modell des Bewohnerparkens im Waldstraßenviertel nicht berücksichtigt. Im Zusammenhang mit der aktuellen Überarbeitung des Parkens könnte folgende Maßnahme für eine unbürokratische Entlastung unter den Gewerbetreibenden und Mitarbeitern sorgen.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung am 11. Dezember 2019 abgelehnt.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Morlok (FDP): “Erfassung von Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum – ein Armutszeugnis der Stadtverwaltung im Umgang mit dem Datenschutz”

Auf Anfrage der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat zum Verbleib der im Juni 2018 auf Initiative der Freibeuter vom Stadtrat beschlossenen Kennzeichnung von Kameras im Themenstadtplan der Stadt Leipzig verweist Baubürgermeisterin Dubrau auf eine unzureichende Datenlage in der Stadtverwaltung zu Standorten der Kameras im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig. Eine Erfassung der Kameras könne nur anhand einer Abfrage der Ämter sowie kommunalen Unternehmen und Eigenbetriebe erfolgen.

“Damit offenbart der Oberbürgermeister, dass es verwaltungsintern an Regelungen fehle, wer in der Stadtverwaltung wo und unter welchen Voraussetzungen öffentlich Kameras aufstellen dürfe”, so der Fraktionsvorsitzender der Freibeuter Sven Morlok (FDP). “Damit dürfte auch unklar sein, wo die Daten gespeichert würden und wer sie einsehen dürfe. Ein Armutszeugnis der Stadtverwaltung im Umgang mit dem Datenschutz.”

Die Umsetzung des Antrags scheitere zudem nach Aussage von Bürgermeisterin Dubrau an der nicht eindeutigen Formulierung des Beschlusses. “Die Formulierung des Beschlusstextes erfolgte jedoch auf Vorschlag der Verwaltung selbst, nachdem dem Beschlussvorschlag der Freibeuter hinsichtlich der Blickrichtung der Kameras nicht gefolgt werden konnte. Um Gründe sich aus der Umsetzung zu winden, ist die Bürgermeisterin Dubrau nicht verlegen”, klärt der Freidemokrat Morlok auf.

Der Stadtrat hatte am 20. August 2018 auf Initiative der Fraktion Freibeuter beschlossen, dass Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum im Themenstadtplan der Stadt Leipzig kenntlich zu machen sind. Auch ein Jahr nach Beschlussfassung weist der Themenstadtplan der Stadt Leipzig keine einzige Kamera aus. Der Beschluss lautet: “Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Standorte von durch die Kommune unterhaltenen Kameras im öffentlichen Raum zum 1. Januar 2018 in den Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu übernehmen.”

Morlok (FDP): “Nicht kostenfrei, aber bezahlbar – Freibeuter schlagen Lösung für Gewerbetreibende im Waldstraßenviertel vor”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat schlägt dem Oberbürgermeister vor, im Zuge der Überarbeitung des Parkraumkonzepts im Waldstraßenviertel den ortsfremden Gewerbetreibenden und deren Mitarbeitern einfach und unbürokratisch entgegen zu kommen.

Dem Antrag zufolge, wird den Gewerbetreibenden und deren Mitarbeitern auf Wunsch ein Parkausweis ausgestellt, mit dem, zusammen mit einem zum Preis der Höchstparkdauer am Parkautomaten gezogenen Tagesticket, tagsüber das Parken gestattet wird.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat rechnet den Vorschlag der Freibeuter vor: “Sicherlich ist nicht Aufgabe der Stadt, kostenfreie Parkplätze für Mitarbeiter am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Bei einer Parkgebühr von 70 Cent je 30 Minuten und einer Höchstparkdauer von 2 Stunden kämen auf die Gewerbetreibenden und deren Mitarbeiter eine Tagesgebühr von 2,80 Euro zu. Bei 20 Arbeitstagen im Monat fielen Parkgebühren von 56 Euro an. Ein fairer Preis. Die Monatsmiete eines privaten Stellplatzes läge höher. Und selbst wenn man die
Verwaltungsgebühr für die Ausstellung des Parkausweises, die streng genommen keine Parkgebühr darstellt, hinzurechnet, macht man einen guten Schnitt. Zudem könnten die Arbeitgeber die Parkgebühr auch erstatten.”

Morlok verweist in diesem Zusammenhang auf die Situation innerhalb des Promenadenrings: “Hier sind eine Vielzahl von Mitarbeitern im Einzelhandel oder im Dienstleistungsbereich tätig. Niemand erhebt dort gegenüber der Stadt den Anspruch auf einen kostenfreien Parkplatz. Wer mit dem Auto kommt, zahlt für den Parkplatz oder bekommt ihn vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.”

“Auch die bereits aufgestellten Parkautomaten müssten nicht umprogrammiert werden”, hebt der Freidemokrat den Vorteil des Antrags aus Sicht der Verwaltung hervor.

Hauptkonfliktpunkte in der Diskussion, welche zur Beschlussfassung des Parkraumkonzepts im Stadtrat im Jahr 2018 führten, waren die Interessen der Bewohner hinsichtlich Parkraum in den Abend- und Nachtstunden einerseits und die der Gewerbetreibenden in Bezug auf ihre Kundschaft und die Anlieferung sowie der Handwerker und Dienstleister hinsichtlich Kurzzeitparkplätzen andererseits.

Die für Anfang November 2019 geplante Umsetzung des Bewohnerparkens im Waldstraßenviertel stieß neuerlich auf heftige Kritik. Daraufhin sagte die Stadtverwaltung die Überarbeitung des Parkraumkonzepts zu.

Rudolph (FDP): “Oberbürgermeister Jung entmachtet Stadtrat mit Neufassung der Vergabeordnung”

Die Vorlage zur Vergabeordnung ist aus Sicht der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat nicht, wie von Oberbürgermeister Jung dargestellt, eine Anpassung an geltendes Recht sowie an die Anforderungen elektronischer Kommunikation mit den Bietern bzw. Bewerbern und deren elektronische Angebotsabgabe, sondern stellt faktisch eine Entmachtung der Vergabegremien dar.

Bisher entscheidet bei einem Dissens zwischen der Vergabestelle (Stadt Leipzig als öffentlicher Auftraggeber von Bauvorhaben, Lieferleistungen und Dienstleistungen) und dem durch Stadträte besetzten Vergabegremium die Clearingstelle abschließend. Zukünftig soll die Vergabestelle an das Votum der Clearingstelle nicht mehr gebunden sein. Mit der Änderung der Vergabeordnung hat die Clearingstelle nur noch eine beratende Funktion.

Dazu FDP-Stadträtin Franziska Rudolph und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freibeuter: “Mit Aufhebung der abschließenden Entscheidungsbefugnis der Clearingstelle kann die Stadt Leipzig als Vergabestelle machen, was sie will. Damit kann man die mit gewählten Stadträten besetzten Vergabegremien gleich auflösen. Beschäftigungstherapeutische Arbeitskreise braucht es im Stadtrat nicht.”

Darüber hinaus kritisiert die Freidemokratin Rudolph, die auch dem Fachausschuss Allgemeine Verwaltung angehört, dass diese wesentliche Änderung erst auf den zweiten Blick auffällt: “Die
faktische Entmachtung des Stadtrates wird in der Erläuterung zur Vorlage verschwiegen. Oberbürgermeister Jung tut so, als würde es sich bei der Änderung lediglich um eine Anpassung an geltendes Recht handeln. Hier wird der Stadtrat verarscht. Dem Oberbürgermeister fehlt der Mut das offen zu kommunizieren.”

Die Vorlage “Änderung der Vergabeordnung” (VI-DS-07113) zur Neufassung der Vergabeordnung liegt dem Stadtrat aktuell zur Beratung vor.

Stellenausschreibung der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat

„Wir können Leipzig ein Stück weit mitgestalten.“

Als Zusammenschluss von drei FDP-Stadträten und einem Piraten-Stadtrat im Leipziger Stadtrat gestaltet die Fraktion Freibeuter das Geschehen in der wachsenden Stadt Leipzig aktiv mit.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Referent der Fraktion (m/w/d) in Vollzeit für die Dauer der VII. Wahlperiode (bis 2024)

 

Ihre Aufgaben:

In einem motivierten Team unterstützen Sie aktiv die ehrenamtliche Arbeit unserer Stadträte in verschiedenen kommunalpolitischen Bereichen wie Wirtschaft, Arbeit und Digitales, Stadtentwicklung und Bau oder Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und Vielem mehr.

Sie arbeiten den Stadträten inhaltlich und organisatorisch im Rahmen ihrer Gremienarbeit zu. Sie bringen selbst Ideen für fraktionelle Initiativen wie Anträge und Anfragen ein.

Sie wirken zudem an der Vorbereitung der Fraktionssitzungen und der Organisation von eigenen Veranstaltungen mit.

Die Erledigung von Tätigkeiten innerhalb des Tagesgeschäfts einer Fraktionsgeschäftsstelle zählt darüber hinaus zu ihren Aufgaben.

Wir erwarten:

  • einen abgeschlossenen Bachelor (Universität oder Fachhochschule) in den Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaften, Politikwissenschaft, Kommunikationswissenschaft, Verwaltungswissenschaft oder eine vergleichbare Ausbildung
  • Erfahrungen in der Kommunalpolitik oder ein ausgeprägtes Interesse an kommunalpolitischen Themen
  • Freude und eine schnelle Auffassungsgabe bei der Ausarbeitung von komplexen Verwaltungsvorlagen
  • Erfahrungen im Umgang mit Social Media
  • sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
  • eine ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Eigeninitiatives Engagement
  • Bereitschaft zum flexiblen Arbeiten in Vollzeit

Sie erwartet:

  • Kommunalpolitik hautnah: die Mitwirkung an spannenden kommunalpolitischen Themen
  • eine abwechslungsreiche berufliche Herausforderung in einem professionellen Team
  • ein attraktiver Arbeitsplatz im Herzen Leipzigs
  • eine attraktive und leistungsgerechte Vergütung

Kontakt:

Bei Fragen zur ausgeschriebenen Stelle wenden Sie sich bitte an Stephanie Mildner-Krahl, Fraktionsgeschäftsführerin der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 11.12.2019 per E-Mail an

stephanie.mildner-krahl@freibeuterfraktion.de

oder per Post an

              Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat

Neues Rathaus

Stephanie Mildner-Krahl

Martin-Luther-Ring 4-6

04109 Leipzig