Informationskampagne zur Fachförderrichtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten

Anfrage:

In der Neufassung der Fachförderrichtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten ist die Informationskampagne kein Bestandteil der Vorlage mehr.

Wir fragen dazu an:

  1. Ist im Rahmen der aktuellen Neufassung der Vorlage zur Fachförderrichtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten eine Informationskampagne geplant?
  2. Wenn ja, wird im Projektstrukturplan oder anderswo in der Durchführung weiterhin mit „Bündnis 90/Die Grünen“ von nur einer Partei als Projektpartner ausgegangen oder werden auch andere Parteien eingebunden, wenn ja welche?

Antwort:

Zur Frage 1:

Nein, eine städtische Informationskampagne war und ist nie geplant bzw. Teil der Beauftragung gewesen. Auch eine Kampagne, die von Projektpartnern unterstützt wird, ist nicht vorgesehen.

Zur Frage 2:

s. o.

Anmerkung:

Hierzu wurde bereits klargestellt, dass es sich um den Vorschlag einer studentischen Projektarbeit zu einer Informationskampagne handelt. Die benannte Partei war und ist seitens der Verwaltung nie als alleiniger Projektpartner vorgesehen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Repression von Cannabis in Leipzig

Anfrage:

In der Einleitung zum Suchtbericht 2023 stellt Dr. Münch fest, dass unter anderem angesichts der von der Bunderegierung geplanten Legalisierung von Cannabis „eine gute Vorbereitung entscheidend ist, um anspruchsvolle Ziele zu erreichen. […] Es ist wichtig, dass wir uns auf einheitliche Rahmenbedingungen abstimmen und unsere Ressourcen optimal nutzen und erweitern.“

Als Teil des Suchtberichts wird im Kapitel „Rauschgiftlagebild der Polizeidirektion Leipzig 2022“ ausgeführt, dass Cannabis nach wie vor den Schwerpunkt bei der Aufteilung der Substanzen im Bereich der Polizeidirektion Leipzig bildet. Im Fazit werden die Bekämpfungsstrategien ausgeführt. Als Prognose steht in Aussicht: „Diese Anstrengungen werden weiter notwendig sein, weil die Stadt Leipzig auch zukünftig durch Straftaten im Bereich der Rauschgiftkriminalität hoch belastet sein wird. Die Polizeidirektion Leipzig wird deshalb im präventiven und repressiven Bereich weiterhin konsequent ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen. Ziel ist es, durch permanente polizeiliche Einsatzmaßnahmen und intensiver Ermittlungsarbeit die Anbieter- und Konsumentenszene zu verunsichern und einzuschränken.“

Wir fragen daher an:

  1. Erachtet die Stadt Leipzig aufgrund der geplanten Legalisierung von Cannabis eine Veränderung der Strategie bei der Bekämpfung von Drogenkriminalität hinsichtlich der unterschiedlichen Substanzen als geboten?
  2. Falls ja, ist sie dahingehend bereits in Gesprächen mit der Polizeidirektion und bis wann sind voraussichtlich erste Ergebnisse der Gespräche zu erwarten?
  3. Sind aus Sicht der Stadt Leipzig nach einer geplanten Legalisierung von Cannabis weiterhin in gleicher Intensität Personal und Ressourcen für die Bekämpfung von Drogenkriminalität in Bezug auf Cannabis erforderlich?

Antwort:

Zur Frage 1:

Kriminalitätsbekämpfung und Strafverfolgung zählen nicht zu den Zuständigkeiten kommunaler Behörden. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Strategien zur Bekämpfung von Drogenkriminalität angepasst werden müssen. Abschließend lässt sich dazu erst Auskunft erteilen, wenn seitens des Bundes verbindliche Aussagen zur kontrollierten Abgabe von Cannabis vorliegen.

Die Zuständigkeiten des Stadtordnungsdienstes beschränken sich bei der Thematik Drogen lediglich auf die damit verbundenen Nebenerscheinungen unterhalb der Strafbarkeit:

Präsens in den Schwerpunktbereichen, abgestimmte Verdrängung/Verlagerung des öffentlichen Konsums durch Kontrolldruck, Unterbreitung von Hilfsangeboten und Maßnahmen zur Beseitigung von Spritzen und sonstigen Utensilien. Diese Maßnahmen werden unabhängig von der Thematik Cannabis fortgeführt, da sich diese vordergründig ohnehin auf die Nebenerscheinungen des Konsums anderer Drogen bezieht.

Zur Frage 2:

Im Rahmen mehrerer Gremien mit Themenschwerpunkt Sucht (Drogenbeirat, Drogenrapport, AK Suchtprävention) sowie unter dem Dach des Kommunalen Präventionsrates Leipzig findet ein regelmäßiger Austausch von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leipzig und der Polizeidirektion Leipzig sowie weiterer relevanter Akteure statt. Zu gegebener Zeit können diese Gespräche intensiviert bzw. bei Bedarf in einem angepassten Rahmen fortgeführt werden.

Zur Frage 3:

Nach Vorliegen des finalen Konzepts zur kontrollierten Abgabe von Cannabis wird im Austausch mit der Polizeidirektion Leipzig und anderen relevanten Akteuren erörtert werden, ob Personal und Ressourcen zur Bekämpfung von Drogenkriminalität in Bezug auf Cannabis angepasst werden müssen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Sachstand Querungshilfe für Fußgänger über die Zschochersche Straße (II)

Anfrage:

Am 9. November 2022 beschloss die Ratsversammlung, dass auf der Zschocherschen Straße für den Zeitraum bis zur Realisierung der Komplexmaßnahme Zschochersche Straße eine interimistische Fußgängersignalanlage auf Höhe der LVB Haltestelle Markranstädter Straße eingerichtet wird und dass über den Vollzug dem FA Stadtentwicklung und Bau und dem SBB Südwest bis zum 30. Juni 2023 berichtet wird.

Auf unsere Nachfrage in der Ratsversammlung am 5. Juli 2023 hieß es, die Einrichtung der interimistischen Fußgängersignalanlage hätte trotz Stadtratsbeschluss im zuständigen Verkehrs- und Tiefbauamt bisher keine Priorität gehabt. Es wurde jedoch erklärt, dass eine Umsetzung für 2023/24 vorgesehen ist.

Daher fragen wir an:

  1. Wurde die Fußgängersignalanlage inzwischen eingerichtet?
  2. Wie lange dauert die Errichtung einer solchen Ampel bei einer externen Beauftragung?
  3. Wurde die Ampel schon beauftragt und bei wem?
  4. Wie schätzt die Verwaltung die Querungssituation für den dort ansässigen Kindergarten inzwischen ein?
  5. Wie lange soll die Querungssituation in einer derart desolaten Situation verbleiben?

Antwort:

Zu den Fragen 1-5:

Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet.

Der konkrete Standort der transportablen Fußgängersignalanlage wurde mit allen zu beteiligenden Institutionen abgestimmt und festgelegt. Derzeit wird die Steuerung der Signalanlage von einem beauftragten Ingenieurbüro erarbeitet. Sobald die Unterlagen vorliegen, muss die für eine Anordnung nötige Anhörung erfolgen und die Anhörungsergebnisse abgewogen werden. Es erfolgt dann die Ausschreibung der Anlage mit anschließender Vergabe.

Die Gesamtplanungsdauer für eine Signalsteuerung einer transportablen Signalanlage entspricht grundsätzlich der Dauer der Planung einer stationären Signalanlage und beträgt vorbehaltlich der vorhandenen internen und externen Kapazitäten ca. 33 Wochen. Wir gehen davon aus, dass spätestens im Juni 2024 die Anlage aufgebaut werden kann.

Zur Frage 4:

Von Seiten der Kindertagesstätte erhielten wir bisher keine Hinweise zur Querungssituation der Zschocherschen Straße. Im Gegensatz zu Grundschulen werden für Kindergärten auch keine Wegepläne erarbeitet, da die Kinder grundsätzlich gebracht und abgeholt werden oder als Gruppe mit Begleitpersonen unterwegs sind. Inwieweit eine regelmäßige Querung der Zschocherschen Straße für Kindergartengruppen erforderlich ist, kann von Seiten der Verwaltung daher nicht beurteilt werden.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Die Stasi hat gewonnen

Die erste Runde des Städtebaulichen Wettbewerbs zur künftigen Bebauung des Matthäikirchhofs ist zu Ende, die Teilnehmer der Finalrunde stehen fest. Schon jetzt lässt sich feststellen: Die zum Zeitpunkt der Wende nur wenige Jahre alte Stasi-Bebauung wird uns wohl dauerhaft im Stadtbild begleiten. Wie sich die Stasi durch ihr Wirken in die Leben der Menschen fraß, so fraß sich ihre unästhetische Bebauung in den kriegsverwundeten Gründungsort unserer Stadt – offenbar so fest, dass es nun als “nachhaltig” geschönt wird, die Bauten nicht abzureißen. Das ist nicht nur feige, sondern auch klar gegen die Mehrheitsmeinung der Leipziger.

Es wird daher zu fragen sein, ob es bei künftigen städtebaulichen oder gestalterischen Jurys Sinn macht, diese mehrheitlich immer mit Leuten zu besetzen, die nichts mit Leipzig zu tun haben und daher auch nicht mit ihren geschmacklich fragwürdigen Entscheidungen umgehen müssen. Sie fahren nach dem Jurydienst nach Hause und Leipzig muss mit den Folgen leben. Die heiligen Wettbewerbsregeln verhindern ein Eingreifen der gewählten Stadträte. Schönheit von Architektur wird geringgeschätzt, Ästhetik belächelt. Ein Armutszeugnis.

Ute Elisabeth Gabelmann, Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 18. November 2023

Kahlschlag verhindern: Verwaltung soll Schulbibliotheken retten

Kein Aus für die Schulbibliotheken – so der Wille des Stadtrates. Nach dem Ende einer umfangreichen Bundesförderung für sogenannte “Arbeitsgelegenheiten” muss die Stadt sich nun darum kümmern, was 2024 aus den Stellen wird. Das konkrete Konzept, muss bis Ende März 2024 vorgestellt werden, beschloss die Ratsversammlung auf Antrag der Freibeuter.

Für Stadtrat Sascha Matzke (stellvertretender Fraktionsvorsitzender, FDP) ist es ein Herzensthema: “Leipzig hat die Bibliotheken in die Schulen gebracht. Dafür bin ich sehr dankbar. Sie wurden nicht nur zum Ort der Literatur, sondern auch zum Lern- und Begegnungsraum. Schülerinnen und Schüler können sich selbst organisieren, wenn wir sie unterstützen. Auch Eltern und Literaturinteressierte könnten sich aktiv einbringen. Es wird möglicherweise nicht anders gehen als durch das Ehrenamt, wenn wir unseren Kindern diese Möglichkeit erhalten wollen.”

Neben der Betreuung der Schulbibliotheken sind auch andere für das gesellschaftliche Leben wichtige Stellen betroffen, wie beispielsweise für die Pflege der Anlagen von Sportvereinen oder die Betreuung von Tafelgärten zum Anbau von Obst und Gemüse. Zum Jahreswechsel laufen viele dieser Stellen aus, da die Förderung wegfällt. Nun gilt es, Prioritäten zu setzen und Lösungen zu finden.

“Die Stadt riskiert, dass die Schulbibliotheken zu Neujahr verwaisen und auch andere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens leiden. Man hat sich jahrelang bequem darauf verlassen, dass jemand anderes die Stellen finanziert und das Stadtsäckel geschont wird. Das ist jetzt vorbei, aber vielleicht ist es möglich, mit einigen wenigen Stellen zumindest das Schlimmste zu verhindern. Wenn die geförderten Stellen wegfallen, muss man aber auch qualifiziertes Personal einstellen und entsprechend vergüten. Ob das überhaupt finanzierbar ist, wird sich zeigen.” so Matzke.

Ehrenamt entlasten: Kostenfreies Kontomodell für gemeinnützige Vereine kommt

Ein kostenloses Konto bei der Sparkasse – das soll gemeinnützigen Leipziger Vereinen zukünftig möglich sein. Der Oberbürgermeister soll sich mit der Sparkasse auf ein Modell einigen. Das beschloss der Stadtrat heute auf Initiative der Freibeuterfraktion.

Ute Elisabeth Gabelmann (PIRATEN) beschreibt, warum die Stadt die Ehrenamtlichen auf diesen Weg fördern soll: “Gemeinnützige Vereine leben immer von der Gemeinschaft. Sie finanzieren sich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, werden darüber hinaus manchmal staatlich gefördert. Grundsätzlich werden sie also von uns allen bezahlt. Gerade bei kleinen Vereinen werden schon viele ‚Nebenbei-Kosten‘ von den Ehrenamtlichen übernommen. Ein kostenfreies Kontomodell entlastet die Vereinskasse und entlastet diejenigen, die nach Schule, Arbeit oder Studium ihre Freizeit aufbringen, um zu helfen.”

Zunächst war unklar, zu welchen Konditionen das Kontomodell kommen kann. Die Sparkasse bepreist zusätzlich zur monatlichen Kontoführungsgebühr die unterschiedlichsten Einzelleistungen. Dazu kommt die breitgefächerte Leipziger Vereinslandschaft. Ohne fachliche Einblicke ist nicht klar bezifferbar, welche Kosten überhaupt regelmäßig anfallen und welche davon den Vereinen erlassen werden könnten.

“Letztlich muss fast jeder Verein ein Konto haben, was derzeit Gebühren kostet. Diese wollen ebenso erwirtschaftet sein wie zum Beispiel preisintensive Sondergebühren beim Vorstandswechsel. Welche Leistungen des Kontos ganz konkret kostenfrei werden, muss nun der Oberbürgermeister in Zusammenarbeit mit der Sparkasse klären. Wir empfehlen einen Blick in andere Städte – es gibt bereits jetzt viele Sparkassen, die das schon so machen.” zeigt sich Gabelmann zuversichtlich.

Benennung des Gohliser Angers

Antrag:

1. Die historisch als Gohliser Anger bekannte, neugestaltete Grünfläche (Menckestraße) erhält offiziell den Namen “Gohliser Anger”.

2. Der in Verlängerung der ehemaligen Turmgutstraße über die Parthe führende Fußgänger-Steg erhält den Namen “Turmgutsteg”.

3. Beide Benennungen werden durch eine entsprechende Beschilderung begleitet.

Begründung:

In der Neufassung wurden die Vorstellungen der Antragsteller, Bürgervorschläge, die Belange des Stadtbezirksbeirates, Wünsche der Betreiber des anliegenden Gohliser Schlösschens sowie die begleitenden Hinweise der Stadtverwaltung berücksichtigt.

Der Gohliser Anger als Mittelpunkt des Dorfes Gohlis kehrte spätestens mit der auf Initiative der Antragsteller durchgeführten Sanierung und Umgestaltung wieder ins aktive Gedächtnis des Stadtteils zurück. Die erfolgreiche Umgestaltung soll nun durch auch die formale Benennung als Gohliser Anger abgeschlossen werden.

An das ebenfalls historisch verankerte Turmgut, dessen Bezeichnung mit der Umbenennung der Turmgutstraße verlustig ging, soll künftig mit einer Benennung des bisher namenlosen Steges (zwischen Wilhelmssteg und Schlösschensteg) erinnert werden. Der Steg liegt in der Raumbeziehung am Eingang zum ehemaligen Turmgut und würde mit den weiteren Fußgänger-Stegen künftig auch eine Sinnbeziehung bilden.

Durch beide Benennungen werden keine Adressänderungen notwendig

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 15.11.  in die Gremien verwiesen.

Der Antrag wird zur Beschlussfassung in die Ratsversammlung am 28.02. eingebracht.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Neufassung im Allris

Planlose Kürzungen

Aktuell geht die Arbeitslosigkeit in Deutschland – wenn auch langsam – zurück und es fehlt in fast allen Bereichen an Personal. Daher gab es die teilweise richtige Entscheidung auf Bundesebene, die Förderungen für den sogenannten “zweiten Arbeitsmarkt” stark abzubauen. Die Kommunen bzw. deren Jobcenter erhalten also erheblich weniger Geld, um Arbeitsplätze in beispielsweise Schulbibliotheken, Tafelgärten und Sportvereinen zu finanzieren. Der Kommunalpolitik fällt nun die hässliche Aufgabe der Priorisierung zu.

Wir müssen festlegen, welchen Arbeitsplatz es zukünftig noch geben wird und wo. Dies führt zu hochemotionalen Debatten. Die Fraktion Freibeuter hat beantragt, die zukünftige personelle Besetzung der Schulbibliotheken zu klären. Wir sehen hier einen Schwerpunkt, denn Leipzig hat in den vergangenen Jahren sehr viele Schulbibliotheken eingerichtet, deren Personal über diesen Arbeitsmarkt gefördert wurde und wird. Nun müssen sie vielfach von der Schulleitung als verwaist zugeschlossen werden. Ein unhaltbarer Zustand.

Viel unhaltbarer ist aber, dass wir seitens der Stadtverwaltung seit Jahresstart 2023 fast keine Antworten darauf erhalten. Obwohl es ihre Aufgabe wäre zu klären, was aus diesen Stellen wird. Wir müssen das jetzt angehen!

Sascha Matzke, stv. Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 04. November 2023