Mietspiegel 2020 und Soziale Erhaltungssatzungen

Anfrage:

Laut qualifiziertem Mietspiegel 2020 wirken sich weder eine amerikanische Küche noch eine Videofreisprechanlage oder ein Gäste-WC mietpreiserhöhend aus. Mit Blick auf die Sozialen Erhaltungssatzungen verwundert jedoch, dass der Einbau einer amerikanischen Küche sowie einer Videofreisprechanlage oder eines Gäste-WCs in Gebieten mit Sozialen Erhaltungssatzungen gemäß der Stadt Leipzig geeignet sein sollen, den Mietpreis zu erhöhen und „Entwicklungen in Gang zu setzen, die tendenziell eine überdurchschnittlich hohe Verdrängungsgefahr für die im Erhaltungsgebiet vorhandene Wohnbevölkerung nach sich ziehen“.

Hierzu fragen wir an:

  1. Wie wirkt sich der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Leipzig auf die Sozialen Erhaltungssatzungen aus?
  2. Verfügt der Oberbürgermeister über Informationen über den Mietspiegel 2020 hinaus, wonach sich eine amerikanische Küche, eine Videofreisprechanlage und ein Gäste-WC mietpreiserhöhend auswirken?
  3. Wenn Frage 2 bejaht: Bis wann werden diese dem Stadtrat zur Verfügung gestellt?

Antwort:

Zur Frage 1:

  • Der Leipziger Wohn- und Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung als Maßstab für die erhaltungsrechtliche Genehmigungspraxis ist nicht gleichzusetzen mit dem „Standard“ des Mietspiegels.
  • Der Leipziger Mietspiegel 2020 regelt gesetzliche Mieterhöhungen zur Anpassung der Grundmiete an die ortsübliche Vergleichsmiete. Merkmale des Mietspiegels können nicht einzeln für die Umsetzung der Sozialen Erhaltungssatzungen betrachtet werden. Die Anwendung des Mietspiegels bzw. die daraus zu berechnende ortsübliche Vergleichsmiete kann nur als Gesamt-Produkt Anwendung finden.
  • Der Leipziger Wohn- und Ausstattungsstandard in den Erhaltungssatzungsgebieten ist Ergebnis der Detailuntersuchungen.
  • Ich verweise auf den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung der Sozialen Erhaltungssatzungen (vgl. VII-Ifo-02395), der in die Sitzung der Ratsversammlung am 15.09.2021 eingebracht wurde.

Zur Frage 2 & 3:

  • In den Detailuntersuchungen zu den Satzungen wurde nachgewiesen, dass eine amerikanische Küche, eine Videofreisprechanlage und ein Gäste-WC bei Wohnungen mit weniger als 4 Räumen nicht in 50% der Wohnungen anzutreffen sind und dass diese Kriterien nicht zum üblichen Standard einer durchschnittlichen Mietwohnung gehören.
  • Erhaltungsrechtlich bestehen hier mehrfach gerichtlich überprüfte Versagungsgründe, aufgrund der Umlagefähigkeit nach § 559 Bürgerliches Gesetzbuch. Soziales Erhaltungsrecht zielt auf eine Begrenzung der Modernisierungsumlage auf den „Standard“.
  • Ich verweise auch auf den Beschluss der Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom 05.05.2020 zu VI-DS-08248 zu den Genehmigungskriterien (dies ist Geschäft der laufenden Verwaltung aufgrund der gebundenen Entscheidungen). Die Evaluierung der Kriterien wird gemäß Beschlusspunkt 3. im Mai 2022 der Ratsversammlung vorgelegt.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Nachfrage zu VII-F-06202 “Katastrophenwarnung in Leipzig”

Anfrage:

Laut Antwort zur Anfrage an den Oberbürgermeister VII-F-06202 „Katastrophenwarnung in Leipzig“ setzt die Stadt Leipzig auf das modulare Warnsystem des Bundes (Warn-App NINA und Rundfunk). Zusätzlich wird nach eigenen Aussagen der Branddirektion in kleinräumigen Gefahrenlagen über mit Lautsprechern ausgestattete Fahrzeuge der Feuerwehr, der Polizei und des Technischen Hilfswerkes gewarnt. Hierzu fragen wir an:

Wie lange dauert es bei einem großflächigen Stromausfall im Leipziger Stadtgebiet, von der Entscheidung, die Leipziger Bevölkerung zu alarmieren, ggf. über mit Lautsprechern ausgestattete Fahrzeuge, bis diese vollständig alarmiert ist?

Antwort:

Alle Lebensbereiche basieren auf der Versorgung mit elektrischem Strom. Ausfälle werden somit von der Bevölkerung auf Grund ihrer Auswirkungen unmittelbar bemerkt.

Eine Information mit Weckeffekt im Sinne einer “Alarmierung” der Bevölkerung plant die Stadt Leipzig für derartige Fälle daher derzeit nicht.

Wichtig sind für die Bevölkerung in diesem Fall Informationen, insbesondere

  • zur erwarteten Dauer des Stromausfalles und
  • zu allgemeinen und spezifischen Handlungshinweisen.

Derartige Informationen lassen sich in erster Linie über den Rundfunk verbreiten, der bei einem Stromausfall über abgesicherte Sendekapazitäten verfügt. Meldungsinhalte können bei Bedarf von der Stadt Leipzig direkt beim in Leipzig ansässigen MDR-Funkhaus übergeben werden.

Die Bevölkerung kann die Rundfunkmeldungen über batteriebetriebene (z. B. Autoradios) oder spezielle Kurbelradios empfangen.

Das Vorhalten geeigneter Rundfunkgeräte, die auch bei Stromausfall einen Empfang gewährleisten, gehört zu den zentralen Vorsorge-Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Zwischenstand zur Prüfung eines Duschbusses

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 09. Juli 2020 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktion Freibeuter die Prüfung der Inbetriebnahme eines Duschbusses für Leipziger Obdachlose.

Seit dem Beschluss hatte der Verein GoBanyo, der den Duschbus in Hamburg erstmals erfolgreich ins Leben gerufen hatte, Interesse an einem Informations- sowie Erfahrungsaustausch mit Leipzig geäußert. Darüber wurden die Mitarbeiter des Sozialamtes informiert.

Ob die Stadt Leipzig dieses freundliche Angebot, das bereits bei der Prüfung des Projekts der Vermeidung von Fehlern, die man in Hamburg bereits ausschließen könne, dienen sollte,  ist bisher unklar.

Daher fragen wir an:

  1. Wie ist der Stand der Prüfung zur Einführung eines Duschbusses in Leipzig?
  2. Hat die Stadt Leipzig Kontakt mit dem duschbusbetreibenden Verein GoBanyo in Hamburg aufgenommen?
  3. Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit dem Ergebnis der Prüfung zur Einführung eines Duschbusses zu rechnen?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die Prüfung ist abgeschlossen. Der Ratsbeschluss vom 09.07.2020 wurde am 07.12.2020 in der AG Recht auf Wohnen diskutiert. Im Anschluss wurde am 08.12.2020 durch das Sozialamt eine Abfrage an die Mitglieder der AG versendet. Deren Rückmeldungen sind in das Prüfergebnis eingeflossen.

Die Anzahl potentieller Nutzer/-innen wird sowohl von den freien Trägern der Wohnungslosenhilfe als auch vom Sozialamt als sehr gering eingeschätzt. Zudem stoßen die vorhandenen Hygieneangebote (Tagestreffs und Notunterbringung) derzeit nicht an ihre Kapazitätsgrenzen. Insofern wird der Einsatz eines Duschbusses derzeit als nicht notwendig angesehen.

Die Stadtverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, in den bestehenden Angeboten für wohnungs- und obdachlose Personen die Sanitäreinrichtungen auszubauen. Im Zuge der Sanierung des Übernachtungshauses in der Rückmarsdorfer Straße werden die Sanitäreinrichtungen erneuert und im Standard verbessert (u.a. abschließbare Duschkabinen). Derzeit finden außerdem Gespräche mit der Bahnhofsmission statt, ob dort eine Duschmöglichkeit eingerichtet werden kann.

Zur Frage 2:

Aufgrund der Einschätzung des Sozialamtes und der in der AG Recht auf Wohnen vertretenen freien Träger der Wohnungslosenhilfe, dass die Inbetriebnahme eines Duschbusses in Leipzig derzeit nicht notwendig ist, wurde kein Kontakt zu anderen Vereinen, die bereits einen Duschbus betreiben, aufgenommen.

Zur Frage 3:

Die Prüfung ist abgeschlossen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Kfz-Adressenänderung im Bürger-Service-Amt

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass die Leipzigerinnen und Leipziger spätestens ab dem 15. Januar 2022 die Möglichkeit haben, im neuen Bürger-Service-Amt neben anderen Serviceleistungen bei einem Umzug innerhalb der Stadt Leipzig auch die Adresse im Zusammenhang mit ihrem Kfz ändern zu können und ihnen somit der Weg zur Kfz-Zulassungsstelle erspart wird.

Begründung:

Ab Mitte Januar 2022 soll das neue „Bürger-Service-Amt“ an den Start gehen. Aus der Pressemitteilung des Oberbürgermeisters am 15. Dezember 2020 geht hervor, dass unter anderem die Bürgerämter, das Bürgertelefon und die Meldebehörde des Ordnungsamtes zusammengeführt werden sollen. Es geht nicht daraus hervor, dass auch Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsbehörde in das „Bürger-Service-Amt“ einfließen werden. Da aktuell aber der Bürger seine neue Adresse sowohl im Bürgeramt als auch der Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen muss, wäre es eine spürbare Erleichterung für die Leipzigerinnen und Leipziger, wenn aus zwei Behördengängen ein Behördengang würde.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 13.10.2021 mit 51/1/10 mehrheitlich beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Modernisierung einer denkmalgeschützten Schule mit Sporthalle und Ersatzneubau Hortgebäude, Heinrich-Mann-Schule, Grundschule, Schwarzenbergweg 4

Modernisierung einer denkmalgeschützten Schule mit Sporthalle und
Ersatzneubau Hortgebäude, Heinrich-Mann-Schule, Grundschule, Schwarzenbergweg 4 (VII-DS-04932)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 15.09.2021

dazu Änderungsantrag (VII-DS-04932-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion Freibeuter

Stadtrat Köhler (Freibeuter): „Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordneten! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Es sollte eigentlich niemanden wundern, dass ich jetzt hier stehe, angesichts der ersten Schulhausmodernisierung nach der Ratsversammlung im Juni. Dort habe ich nämlich gesagt – ich zitiere mich jetzt einmal selbst, auch wenn ich weiß, dass das schlechter Stil ist -:

Betrachten wir also das Klassenzimmer als Arbeitsplatz für die Genannten – nämlich Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler -, komme ich zu dem Schluss, dass die technischen Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere die der ASR A3.6 […], dort nicht einmal als Absichtserklärung verstanden werden.

Ein zweites Zitat, diesmal aus einem Papier des Bundesministeriums für Bau, Stadt und Raumforschung:

In Bildungsbauten erfordert die Lüftungssituation besondere Aufmerksamkeit. Ein an die Nutzung angepasster Luftwechsel in den Räumen, mit einer zeitweise hohen Anzahl an Personen ist zur Haltung der hygienischen Vorgaben notwendig.

Das erklärt auch unseren Änderungsantrag. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es nicht in erster Linie um ein Problem mit der Corona-Epidemie geht. Es geht vielmehr um eine generelle Verbesserung der Luftqualität an den Schulen.

Bereits 2017 stellte der Arbeitskreis „Lüftung“ am Umweltbundesamt in seinen Anforderungen an Lüftungskonzeptionen in Gebäuden von Bildungseinrichtungen als Kernbotschaft fest:

Eine Lüftung über Fenster allein reicht zum Erreichen einer guten Innenraumluftqualität während das Unterrichts an Schulen nicht
aus. Eine Konzeption, bestehend aus Grundlüftung über mechanische Lüftungsanlagen und Zusatzlüftungsmöglichkeiten über Fenster in den Pausen – hybride Lüftung – wird vom Arbeitskreis Lüftung dringend empfohlen.

Was wollen wir also eigentlich? Es steht darin:natürliche oder mechanische Lüftung. Selbstverständlich steht das unter dem Punkt „lufttechnische Anlagen“, was bedeutet, dass wir nicht das Stoßlüften alle 20 Minuten darunter verstehen.

Mechanische Lüftungsanlagen sind teuer und wartungsintensiv, das ist uns bewusst. Aber sie sind nicht alternativlos. So gab es bereits 2015
einen Untersuchung des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik zur natürlichen Lüftung in Parallelabstellung der Fenster. Ich möchte das jetzt nicht erläutern. Wen es interessiert, dem gebe ich gerne die Unterlagen dazu. Dieses wurde einem mehrgeschossigen Bürogebäude simuliert, und auch der Praxistest mit einem realen Gebäude bestätigt das Ergebnis.

Die Übertragbarkeit der Studie auf Bildungseinrichtungen war 2015 nicht untersucht. Es wurde aber festgestellt, dass erst einmal zu bezweifeln ist, dass eine reine Parallelabstellung einen ausreichenden Luftaustausch für einen Klassenraum erreicht. Allerdings ermöglicht diese einen permanenten Luftwechsel ohne Zugerscheinung im normalen Nutzungsbetrieb, wodurch die Luftqualität deutlich langsamer abnimmt. Nimmt man hinzu, dass im Vergleich zu einem gekippten oder geöffneten Fenster ein reduzierter Schaltdurchgang erreicht wird, ist das eine Win-Win-Situation.

Ob es bereits Tests an Bildungseinrichtungen gibt, kann ich leider noch nicht sagen. Dr. Hermes, Forschungsbereich Hygrothermik am Fraunhofer-Institut – der Verfasser der Studie – war leider für mich noch nicht erreichbar. Dafür hat mir aber Frau Erhorn-Kluttig, ebenfalls Fraunhofer-Institut für Bauphysik, Arbeitsgruppe Energiekonzepte, auf meine Anfrage gesagt:

Trotzdem können wir Ihnen auch nach den Erfahrungen in der Corona-Zeit nicht empfehlen, in Klassenzimmern auf eine Lüftungsanlage zu verzichten. Diese kann als eine Art Grundlüftung zusammen mit der Fensterlüftung agieren – sogenannte hybride Lüftung – oder komplett die Lüftungsfunktion übernehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wollen wir nun die oben beschriebene Variante? Sie soll nur ein Beispiel für natürliche Lüftung aufzeigen. Mehr war uns hier noch nicht möglich. Ich möchte darin erinnern, dass auch wir nur ehrenamtliche Stadträte sind. Es kann aber – Corona hin oder her – unseres Erachtens nicht sein, dass die Lüftung der Unterrichtsräume bei Neubau, Sanierung oder Modernisierung weiterhin vernachlässigt wird.

Ich möchte zudem hier noch eines sagen: Ich möchte unseren Antrag so verstanden wissen – das gebe ich auch gerne so zu Protokoll -, dass
die Verwaltung verschiedene Varianten im Rahmen dieses Bauvorhabens prüft und den Ausschüssen ausführlich darüber Bericht erstattet. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke schön.“

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

 

Erinnerungsort Capa-Haus dauerhaft sichern und weiterentwickeln

Erinnerungsort Capa-Haus dauerhaft sichern und weiterentwickeln (VII-A-02932)
Einreicher:
Fraktion DIE LINKE; Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; CDU-Fraktion, SPD-Fraktion; Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 15.09.2021

Stadtrat Matzke (Freibeuter): „Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Kollegen Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Zuseher! Es ist schon erstaunlich, dass ich jetzt versuche, an die Rede von Herrn Dr. Külow anzuknüpfen; eigentlich würde mir das fernliegen.

Ein Netzfund: Als der ehemalige amerikanische Soldat Lehman Riggs mit 92 Jahren in den leeren Wohnungen im Capa-Haus stand, in der alles passierte, kamen ihm die Tränen. Michael Hoffmann nahm ihn in den Arm und tröstete ihn. Riggs erzählte, wie Bowman ihn erst kurz vor dem tödlichen Schuss am Maschinengewehr abgelöst hatte. Um ein Haar hätte es ihn getroffen. Hätte Riggs fallen und Bowman überleben können? Das ist die brutale Logik dieses Krieges.

Dieses Haus steht dafür symbolisch. Die private Initiative hat es geschafft, dass wir heute über das Capa-Haus reden können, dass es restauriert wurde. Sonst wäre es wohl nur ein herausragender Abschnitt in einem Buch für Historiker im Bereich der Fotografie. Dieses Capa-Haus ist ein wichtiger Mosaikstein in der Leipziger Stadtgeschichte. Ihn gilt es zu bewahren und nicht aus dem Gesamtbild zu verlieren.

Mit der Umsetzung einer institutionellen Anbindung des Capa-Hauses als Gedenkort an das Stadtgeschichtliche Museum wird das Ziel verbunden, lokal verantwortliches Handeln sowie die Vielfalt der Leipziger Erinnerungskultur zu
erhalten und zu stärken sowie durch eine Zusammenarbeit der Akteure eine lebendige, zukunftsgerichtete Erinnerungskultur für die Stadt zu befördern.

Das Capa-Haus ist genau deswegen für die Zukunft relevant. Es ist ein Ort, der sich in den letzten Jahren als Stätte bewegender Zeitzeugen Begegnungen erwiesen hat. Das US-Militär und das hier ansässige US-Generalkonsulat schätzen diesen Ort. Lassen Sie ihn uns wieder zu einem lebendigen Begegnungsstätte machen, auch über die Corona-Pandemie und die Probleme des ansässigen Cafés hinaus!

Die Fraktion Freibeuter unterstützt auf der Grundlage vieler Stadtratsfraktionen den Verwaltungsstandpunkt.

Noch zum Änderungsantrag der AfD: Wie soll man sich da verhalten? Eigentlich muss man ihn ablehnen. Ich gehe davon aus, dass das Stadtgeschichtliche Museum alle Opfer dieses Krieges betrachtet und das nicht noch gesondert in einem Antrag zu klären ist. – Vielen Dank.“

(Es gilt das gesprochene Wort)

Bedarfsampeln für zu Fuß Gehende und Radfahrende nutzerfreundlicher einrichten

Bedarfsampeln für zu Fuß Gehende und Radfahrende nutzerfreundlicher einrichten (VII-A-02919-NF-02)
Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 15.09.2021

Stadtrat Köhler (Freibeuter): „Sehr geehrter Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordneten! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste im Livestream! Liebe Pressevertreter! Bedarfsampeln mit Anforderungsschalter, im Volksmund auch „Bettelknopf“ genannt, sollen dem Fuß- und Radverkehr eine sichere Querung von Straßen gewähren, ohne den Verkehrsfluss regelmäßig zu unterbrechen. Das ist ein schöner Satz, aber tatsächlich die Definition.

Sie kennen vielleicht alle die Situation: Sie stehen an einer solchen Bedarfsampel, die 400 Meter von einem lichtsignalanlagengesteuerten Verkehrsknoten, sprich einer Kreuzung, entfernt ist. Sie drücken auf den Anforderungsschalter und warten. Sie sehen die Hauptampel, die an der Kreuzung den Autoverkehr stoppt und ihn wieder freigibt. Es bleibt rot. Der Übergang führt zu einer Haltestelle. Die erste Bahn kommt und fährt wieder ab. Es bleibt rot. Die zweite Bahn kommt und fährt wieder ab. Dann wird es endlich grün.

Sie können natürlich diese 400 Meter – vielleicht sind es auch nur 300 – auch laufen, zu der anderen Ampel, aber vielleicht haben Sie ein Kleinkind bei sich oder sind körperlich eingeschränkt.

Die zweite Situation – das ist der Punkt zwei unseres Antrages – ist wie folgt: Sie gehen auf ein ampelgesteuerte Kreuzung zu, deren Fußgängerampel keinen Anforderungsschalter hat. Die reagiert also nicht auf die normale Verkehrssteuerung. Wenn Sie Pech haben, hat der Kraftfahrzeugverkehr in der Richtung, in die Sie wollen, Grün. Das heißt, hätte diese Ampel den Knopf nicht, dann hätten sie jetzt auch Grün. Pech gehabt, Sie drücken den Knopf, die Autos fahren, Sie haben rot. Rechts- und Linksabbieger können Ihren Übergang kreuzen, weil Sie ja Rot haben. Sie warten auf die nächste Grünphase.

Bei einigen dieser Ampeln kommt dazu, dass sie sich, wie an der Georg-Schumann-Straße, in einem Kreuzungsbereich befinden, der für Fußgänger einen engen Aufstellungsraum hat. Wenn also zwei Menschen mit einem Kinderwagen oder vielleicht auch einem Rollstuhlfahrer dort stehen, ist der Gehweg zu. Diesen Zustand wollen wir mit unserem Antrag verbessern.

Wir freuen uns darüber, dass der Verwaltungsstandpunkt sagt: Wir machen das doch schon. Aber es geht ja nicht nur um die im Antrag genannten exemplarischen Beispiele. Deshalb erwähne ich jetzt auch die Schumannstraße, die nicht im Antrag steht. Besonders möchte ich darauf hinweisen, dass im Abschnitt des Verwaltungsstandpunktes zu lesen ist:

Zu beachten ist hierbei, dass eine Signalanlage vielen Anforderungen gerecht werden muss und ÖPNV-Beschleunigung, Kfz-Koordinierung zur Reduzierung der Lärm und Schadstoffemissionen und die Belange  des Fußgänger- und Radverkehrs oft im Konflikt zueinander stehen.

Das wissen wir alle.

Häufig müssen deshalb Kompromisse gefunden werden, die nicht für alle Verkehrsarten optimal sind.

Momentan lässt das aus unserer Sicht zu, dass Kompromisse meist zulasten der Verkehrsart Fußgänger gehen. Wenn wir also die Mobilitätswende ernst nehmen, müssen wir hier die Prioritäten neu setzen. Fußverkehr, besonders weil er oft zum ÖPNV führt, hat dann eben eine erhöhte Priorität.

Was ist mit dem Radverkehr, der im Antrag mit benannt ist? – Soweit die im Antrag betroffenen Ampeln auch für den Radverkehr relevant sind, ist diesmal der Radverkehr mitgemeint. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.“

(Es gilt das gesprochene Wort)

Clubkultur erhalten – Distillery unterstützen

Clubkultur erhalten – Distillery unterstützen (VII-A-02796)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 15.09.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): „Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fabian! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Antrag der Grünen steht, ich zitiere:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle
notwendigen Schritte zum Erhalt des Clubs
„Distillery“ zu ergreifen.

Hier steht, „alle notwendigen Schritte zum Erhalt zu ergreifen“. Das ist das, was wir zu einem anderen Anlass, in einer anderen Sprache gehört haben: Whatever it takes. Egal, was es kostet: Der Club ist zu erhalten. Das steht im Antrag der Grünen.

Wir als Fraktion setzen uns für eine lebendige Kulturlandschaft in Leipzig ein. Dazu gehört eben nicht nur die Hochkultur der städtischen Einrichtungen, sondern dazu gehört auch die freie Szene. Die Institutionen der freien Szene, liebe Kollegen von der AfD, sind alle privatwirtschaftlich unterwegs. Und trotzdem unterstützen wir als Stadt die freie Szene mit Geldern aus unserem Haushalt, weil wir uns eben für eine lebendige Kulturszene in unserer Stadt einsetzen.

Aus diesem Grund ist die Tanzsache, dass die Distillery privat betrieben wird, überhaupt kein Grund, zu sagen: Wir setzen uns für diese nicht ein. Im Gegenteil, wenn wir Gelder für die Hochkultur in Leipzig ausgeben, ist es unsere Aufgabe, auch für andere Einrichtungen Geld aufzubringen. Aber ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, zu bedenken: Bei allem Bemühen, Lösungen zu finden und die Distillery zu erhalten – ein „whatever it takes“ kann es in diesem Fall nicht geben. Und das steht in Ihrem Antrag so drin.

Vielleicht hätten Sie besser formuliert: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich für den Erhalt einzusetzen“. Dann wäre der Antrag ein anderer und auch zustimmungsfähig gewesen. So, wie er jetzt formuliert ist, unterstützen wir den Verwaltungsstandpunkt. Ich bitte Sie, noch einmal drüber nachzudenken, liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, ob das nicht eigentlich der richtige Weg ist, zu verhandeln. Wir versuchen, was geht, aber eine Garantie kann es nicht geben. – Vielen Dank.“

(Es gilt das gesprochene Wort)

Lebendige Auseinandersetzung mit der Friedlichen Revolution

Lebendige Auseinandersetzung mit der Friedlichen Revolution (VII-A-01794-NF-02)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 15.09.2021

Stadtrat Matzke (Freibeuter): „Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Presse und Verfolger im Livestream! Die letzten beiden Redebeiträge wühlen mich jetzt doch ganz schön auf, unter anderem weil ich vor kurzem eine Mail bekommen habe, dass man den Wahlkampf gerade in der hitzigen Zeit hier heraushalten solle.

Ich versuche also, zur Sache zurückzukommen, und zitiere einmal:
Der 9. Oktober wird als Wendepunkt der Friedlichen Revolution in der DDR 1989 gesehen. Die Mächtigen der DDR gingen von der offenen Ignoranz und Konfrontation zu zunehmender Gesprächsbereitschaft über. Erst mit der Friedlichen Revolution vom 9. Oktober waren weitere Maßnahmen möglich, die zu einem erfolgreichen Gelingen der Wende in der DDR, zum Mauerfall am 9. November und zur Wiedervereinigung Deutschlands 1990 beitrugen.

In diesem vorliegenden Antrag geht es für mich darum: Wie geht die Stadt Leipzig in Zukunft mit ihrer herausragenden historischen Rolle um? Da haben mir die vergangenen beiden Reden nicht geholfen. Ja, diese Rolle muss meines Erachtens auf den Prüfstand. Wie erreichen wir am 9. Oktober 2021 die jungen Menschen, die hierzu einen Abstand von 32 Jahren haben? Wie schaffen wir es, historische Ereignisse würdevoll zu bewahren, ohne sie – was den Menschen eigen ist – zu verklären? Wie schaffen wir es, gegenüber allen Bürgern offen zu bleiben, gleich ob jung, ob alt, ob in den gebrauchten Bundesländern geboren und aufgewachsen oder eben in den neuen?

Zurzeit erlebe ich eine Differenzierung über diejenigen, die diskutieren dürfen, und die, die nicht diskutieren dürfen. Da wird schnell gesagt: Du warst ja nicht dabei ’89, du kannst das ja nicht wissen. Darauf entgegne ich immer: Dann erkläre es mir, versuche, mir die Zusammenhänge klarzumachen, ohne zu sagen: Das wirst du nie verstehen.

Ich wünsche mir Offenheit in der Diskussion mit dem Ziel, diesen historischen Schatz „Friedliche Revolution in Leipzig“ in kommende Generationen zu tragen. Wir haben lange darüber diskutiert, wie wir uns zum Verwaltungsstandpunkt und zum Ursprungsantrag verhalten. Der Ursprungsantrag ist uns auch nicht leichtgefallen, aber er ist zielführender. Deswegen bitte auch ich um Zustimmung zum Ursprungsantrag. – Danke schön.“

(Es gilt das gesprochene Wort)

Änderungsantrag: Eine “Kunst-Tram” für Leipzig

[Änderungsantrag VII-A-02473-ÄA-03 | Einreicher: Freibeuter Fraktion | Status: Änderungsantrag wurde im Ursprungsantrag übernommen und wurde mehrheitlich beschlossen]

Beschluss:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Der Oberbürgermeister wird in Zusammenarbeit mit der L-Gruppe beauftragt die Möglichkeit zu prüfen, einen Wagenzug der LVB Leipziger KünstlerInnen als Kunst-, Projektions- und Darstellungsfläche („Kunst-Tram“) zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Es gibt mit der „Party-Tram“  in der L-Gruppe bereits einen Wagenzug mit Sondernutzung für kulturelle Zwecke. Kunst, besonders die regionaler KünstlerInnen, mit einem als „Kunst-Tram“ ausgewiesenen Wagenzug zu fördern, liegt im Interesse nicht nur einzelner KünstlerInnen, sondern der gesamten Leipziger Kreativszene. Eine Differenzierung zwischen Kunst und Werbung wäre durch die eindeutige Kennzeichnung des Wagenzuges als „Kunst-Tram” gegeben.
Die Finanzierung aus Mitteln des Kulturamtes und ein eventuelles Gremium zur Auswahl der Kunstwerke, sowie zur Gesamtgestaltung des Wagenzuges sind ebenfalls Inhalt des Prüfauftrages.

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Ursprüngliche Fassung (Ursprungsantrag des Jugendparlaments/Jugendbeirates):

Die Stadtverwaltung wird in Zusammenarbeit mit der L-Gruppe beauftragt, die Beklebeflächen von Straßenbahnen Leipziger Künstler*innen als Kunst-, Projektions- und Darstellungsfläche zur Verfügung zu stellen. Regionale Künstler/-innen sollen die Möglichkeit haben, sich auf derartige Flächen zu bewerben. Die finale Entscheidung über die Vergabe der Flächen wird von einem Gremium getroffen, welches mindestens folgende Mitglieder umfasst: eine*n Vertreter*in der L-Gruppe, die Bürgermeisterin für Kultur der Stadt Leipzig, eine/-n Vertreter*in des Leipzig + Kultur e. V., […]. Bei der Entscheidung sollen junge Künstler/-innen und Kollektivprojekte von jungen Menschen bevorzugt berücksichtigt werden. Der Zeitraum für die Bereitstellung der Flächen beträgt je Kunstprojekt ein halbes Jahr, wobei die unterschiedlichen Vergaben nicht synchron ablaufen müssen. In einem Pilotprojekt bis Ende des IV.

Quartals 2021 sollen bereits drei Straßenbahnen der L-Gruppe entsprechend gestaltet werden.

Bis zum IV. Quartal 2022 soll die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der L-Gruppe ein ausführliches Konzept zur dauerhaften Umsetzung auf mindestens sieben Straßenbahn leipzigweit dem Stadtrat sowie dem Jugendparlament vorlegen. Dieses Konzept ist in enger Abstimmung mit dem oben genannten zu errichtenden Gremium und dem Leipziger Kulturrat zu erstellen.