Morlok (FDP): “Nahverkehrsplan besticht durch Mangel an Finanzierungs-, Maßnahmen- und Zeitplanung” – Köhler (Piraten): “Attraktives Angebot für Schicht- und Nachtarbeiter”

In den in der Ratsversammlung am 18. Dezember 2019 vom Stadtrat beschlossenen Nahverkehrsplan hat die Fraktion Freibeuter Anteil an wesentlichen Punkten der Finanzierung, des verbesserten Mobilitätsangebots im Nachtverkehr sowie der Beschilderung von S-Bahn-Übergängen an Straßenbahn- und Bushaltestellen.

Aufgrund der zusätzlich mit zahlreichen weiteren Änderungsanträgen der Fraktionen beschlossenen Mehrausgaben von etwa 4,5 bis 5 Millionen Euro enthält sich die Fraktion Freibeuter jedoch in der Abstimmung des Nahverkehrsplans.

Sven Morlok, Vorsitzender der Fraktion Freibeuter und des zeitweilig beratenden Ausschusses Verkehr und Mobilität: “Nach 12 Jahren Amtszeit des Oberbürgermeisters liegt uns ein Nahverkehrsplan vor, der symptomatisch für die fehlenden oder mehrfach verschobenen Mobilitätsstrategien und -konzepte im ÖPNV-, Rad- und Fußverkehr steht. Der Nahverkehrsplan fällt vor allem durch einen Mangel an einer Finanzierungs-, Maßnahmen- und Zeitplanung auf. Für die bis 2024 zu realisierenden Maßnahmen müssen jedoch die entsprechenden Mittel in die Haushaltspläne der nächsten Jahre eingestellt werden, sonst macht der Nahverkehrsplan keinen Sinn. Ein Oberbürgermeister, der sich nach über einer Dekade weigert, die finanziellen Auswirkungen zu beziffern, ist seines Amtes nicht würdig.”

Verbessertes Mobilitätsangebot im Nachtverkehr

Auf Initiative der Freibeuter wird der Oberbürgermeister ein neues Konzept zur Steigerung der Nachfrage der Leipziger des ÖPNV im Nachtverkehr durch ein verbessertes Mobilitätsangebot im Nachtverkehr des ÖPNV in Leipzig (zwischen 0 und 5 Uhr) erarbeiten.

Dazu Piraten-Stadtrat Thomas Köhler, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Stadtentwicklung & Bau vertritt: “Ein Mobilitätsangebot im Nachtverkehr muss die veränderten Mobilitätsbedürfnisse der Leipziger in den Nachtstunden berücksichtigen. Auch den in Spät- und Nachtschichten arbeitenden Leipzigern muss es möglich sein, die letzte Straßenbahn oder den Bus noch zu erwischen, um nicht nach einem harten Arbeitstag auch noch 1,5 Stunden an der Haltestelle stehen zu müssen. Andernfalls wird der Schichtarbeiter nicht auf das Auto verzichten können. Die Lösung aus Sicht der Fraktion Freibeuter ist ein gut getaktetes und verlässliches Angebot im Nachtverkehr des Nahverkehrs.”

Beschilderung der Übergänge von S-Bahn-Haltestellen an Straßenbahn- und Bushaltestellen

Darüber hinaus wird auf Initiative der Fraktion Freibeuter die Beschilderung von S-Bahn-Übergangen an Straßenbahn- und Bushaltestellen in den Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig aufgenommen. Das hat der Stadt mehrheitlich beschlossen.

“Umsteigemöglichkeiten an Übergängen von Straßenbahn- und Buslinien zum S-Bahn-Netz sind eindeutig zu beschildern und in den elektronischen Fahrgastanzeigern anzuzeigen. Erst zusätzliche Informationen zu Abfahrtzeiten in Echtzeit der S-Bahn-Linien bieten einen Mehrwert für die Bahnfahrer”, so Thomas Köhler abschließend.

Zweite Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Leipzig

Zweite Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Leipzig (VI-DS08001) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 18.12.2019

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans und auch die Änderungsanträge zeigen, woran es eigentlich mangelt: an Planung. Bereits im Entwurf der Fortschreibung sind eine ganze Menge Prüfaufträge vorgesehen. Durch die Änderungsanträge der Fraktionen, aber auch der Ortschaftsräte kommen weitere Prüfaufträge hinzu. Das ist symptomatisch für die Situation, dass Grundlagen fehlen. Es wurde bereits in der Debatte darauf hingewiesen von Frau Riekewald: Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde mehrmals verschoben. Auch die Mobilitätsstrategie, die wir vor einem Jahr beschlossen haben, wurde mehrmals verschoben. Strategien, Konzepte, Planungen fehlen oder wurden zu spät vorgelegt. Das ist das Grundproblem im ÖPNV, aber auch im MIV, im Radverkehr, im Fußverkehr hier in der Stadt.

Herr Oberbürgermeister, Sie haben Ihr Amt Anfang 2006 angetreten. 2018 konnten wir über die Mobilitätsstrategien beschließen. Zwölf Jahre – zwölf Jahre! -, um eine Mobilitätsstrategie für die Stadt Leipzig zu erarbeiten. Ich weiß nicht, ob es stimmt, was Frau Riekewald gesagt hat, dass Sie daran kein persönliches Interesse haben, aber dass wir so wenige Planungen vorliegen haben, ist ein Versäumnis, das Sie sich auch persönlich müssen ankreiden lassen. Sie haben zwar noch die Kurve gekriegt, aber reichlich spät. Und Planung, sehr geehrte Damen und Herren, ist wichtig, weil entscheidend für die Attraktivität des ÖPNV das Angebot ist – und ich meine das gefahrene Angebot, das Angebot an Bussen, das Angebot an Bahnen. Frau Dubrau, Sie haben darauf hingewiesen: 19 Prozent Fahrgaststeigerungen in vier bis fünf Jahren. – Ein anspruchsvolles Ziel. Da müssen wir entsprechend investieren. Und wir müssen auch das veränderte Mobilitätsverhalten der Menschen mit berücksichtigen. Es hat auch etwas mit verändertem Erwerbsverhalten zu tun. Arbeitszeiten sind nicht mehr fix von morgens bis nachmittags heutzutage, sie gehen in die Nacht hinein. Das heißt also, auch die Ausdehnung des entsprechenden Angebotes nicht nur im Bereich der Busse, sondern auch bei den Bahnen ist deswegen wichtig. Wir freuen uns, dass Sie einen entsprechenden Antrag unserer Fraktion zur Überprüfung übernommen haben.

Sehr geehrte Damen und Herren, gerade auch für die Besucher unserer Stadt ist das Thema der Ausschilderung von Verkehr, von ÖPNV sehr wichtig. Wer in Leipzig wohnt, der kennt seine Linien, mit denen er immer fährt. Aber für die Besucher unserer Stadt – und wir werden ja für Besucher immer attraktiver und wollen noch attraktiver werden – ist es natürlich wichtig, dass wir dies verbessern. Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, um die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Attraktivität hat auch etwas mit Pünktlichkeit zu tun. Pünktlichkeit kann aber dann besonders gewährleistet werden, wenn die Bahnen auf eigenen Trassen fahren und nicht im Verkehr steckenbleiben. Deswegen sind neue Trassen wichtige Investitionen für die Attraktivität des ÖPNV. Aber auch alte Trassen sind wichtig. Allein die Sanierung der Hauptachse wird, wenn man Medienberichten glauben darf, 550 Millionen Euro kosten. Das ist eine gewaltige Geldsumme, die nur dann leistbar ist, wenn wir die entsprechenden Finanzmittel vom Bund auch bekommen. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es wichtig, dass wir die Mittel, die wir haben und die wir einwerben können, in das Angebot, in die Schienen, in die Bahnen und in die Busse investieren. Ins Angebot investieren, statt Fahrpreise zu subventionieren, das ist die Antwort für den ÖPNV in der Stadt Leipzig. Weil wir den MIV zurückdrängen wollen, ist es auch die Antwort auf die Klimaprobleme und der Beitrag, den wir als Leipzig leisten können. Da bin ich schon beim 365-Euro-Ticket. Den Prüfauftrag haben wir bereits beschlossen.

Was heute zur Debatte steht, ist nur eine Wiederholung desselben. In dem Zusammenhang wurde immer wieder das Beispiel der Stadt Wien angeführt. Wir haben verschiedene Dinge im ÖPNV getan. Wir hatten hier im Rahmen der Summerschool einen Vortrag über das Konzept der Stadt Wien. Herr Oberbürgermeister hat sogar unsere Stadtratssitzung unterbrochen, damit die Stadträte daran teilnehmen konnten. Ich weiß, dass neben mir auch Herr Zenker und Frau Riekewald dort waren. Hier wurde uns dargelegt, dass der Erfolgsschlüssel des ÖPNV in der Stadt Wien das Angebot war, die Ausweitung des Angebots in der Stadt Wien, und eben nicht die dann erfolgte Absenkung der Ticketpreise. Frau Riekewald, Sie hatten damals in der Veranstaltung extra noch einmal eine Nachfrage gestellt, ob es auch wirklich so ist. Und auf Ihre Nachfrage hin hat man Ihnen ausdrücklich bestätigt: Ja, das ist so gewesen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken und von der SPD, Sie sollten bereit sein, auch Fakten zur Kenntnis zu nehmen. – Und sehr geehrte Frau Riekewald, ob jemand, der Fakten so hartnäckig ignoriert wie Sie, die geeignete Person zur Führung unserer Stadt sein könnte. Ein weiterer Punkt: die Situation zum behindertengerechten Ausbau unserer Haltestellen. Wir haben eine gesetzliche Verpflichtung, dies zu tun, werden aber vom Fördermittelgeber Bund und Land beim Handeln alleingelassen. Das ist schon reichlich grotesk, wenn auf einer höheren Ebene beschlossen wurde, dass etwas zu tun ist, man aber das entsprechende Geld nicht zur Verfügung stellt. Wir wissen, dass wir das ohne die Förderung nur schwer umsetzen können. Herr Oberbürgermeister, deswegen gibt es einen gemeinsamen Änderungsantrag von SPD und Freibeutern mit dem Ziel, Verhandlungen zu führen. Aber, Herr Oberbürgermeister, es muss auch klar sein: Wenn die Verhandlungen nicht zum Erfolg führen – deswegen die Fristsetzung auf Mitte des Jahres -, dann müssen wir über das Thema auch hier im Stadtrat erneut reden, denn dann stellt sich die Frage, ob wir uns tatsächlich auf diesen langen Zeithorizont einlassen dürfen. Wenn ich schon beim Geld bin: Wir haben von Ihnen eine Vorlage bekommen, in der nicht steht, was es kostet. Bestellen, ohne zu wissen, was es kostet. Das ist ungefähr so, als ob Sie uns einen Baubeschluss zu einer neuen Schule vorlegen, bei dem der Finanzierungsteil fehlt. Wir bauen eine Schule, aber wissen nicht, was sie kostet. Genau so ist die Vorlage des Nahverkehrsplans. Es wäre eigentlich Ihre Aufgabe gewesen, die entsprechenden Zahlen einzufügen und bereitzustellen. Auf Initiative der Stadträte aller Fraktionen ist letztendlich ein Finanztableau auf den Tisch gekommen. Wir wissen, dass die Finanzierung bei der LVV abgedeckt ist, aber im Stadthaushalt gibt es große Fragezeichen. Es ist doch selbstverständlich, Herr Oberbürgermeister, wenn Sie uns in einer Fortschreibung des Nahverkehrsplans bestimmte Maßnahmen zur Realisierung bis 2024 vorschlagen, dass Sie dann als Oberbürgermeister auch die entsprechenden Mittel, die aus dem Stadthaushalt dafür erforderlich sind, in die Haushaltspläne der jeweiligen Jahre aufnehmen. Es ist eine pure Selbstverständlichkeit. Nichts anderes beantragen die Linken und wir hier gemeinsam. Und wenn Sie dann diesen Änderungsantrag mit Ablehnung votieren, stellen sich für mich schon ganz grundsätzliche Fragen. Wenn ein Oberbürgermeister der Stadt sich weigert, die finanziellen Auswirkungen der von ihm gemachten Vorschläge in den Haushalt aufzunehmen, dann sollte er sich das gut überlegen. Aber auch hier könnte man die Frage der Eignung aufrufen. Wir werden, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Nahverkehrsplan zustimmen. Wir verknüpfen das aber mit der dringenden Erwartung, dass der Zeit- und Maßnahmenplan, über den schon gesprochen wurde, tatsächlich im Januar auf den Tisch des Hauses kommt, sodass wir nämlich dieses Versäumnis, den Rückstand in der Planung wettmachen können. An diesem Thema müssen wir hart arbeiten. Nur wenn uns das gelingt, hat der ÖPNV in der Stadt Leipzig wirklich eine gute Zukunft. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Aktueller Stand der Inbetriebnahme von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Leipzig

Anfrage:

Der Leipziger Stadtrat verabschiedete im Oktober 2017 den Baubeschluss zur Eigenrealisierung von Kindertagesstätten (Leipzig-Kitas). Noch im Jahr 2018 sollten Kindertagesstätten in Betrieb gehen (VI-DS-04806-NF-06). Anlässlich der Eröffnung der ersten Leipzig-Kita in freier Trägerschaft am 24. Mai 2019 und der ersten kommunalen Leipzig-Kita in der Kleiststraße 58 am 09. Dezember 2019 fragen wir an:

  1. Bei welchen der 2017 beschlossenen Bauten von Kindertageseinrichtungen (Leipzig-Kitas und andere) kann der ursprüngliche Zeitpunkt der Inbetriebnahme gehalten werden? Bei welchen nicht?
  2. Im Falle einer Verzögerung: Welcher Zeitraum liegt zwischen dem ursprünglichen und dem korrigierten Zeitpunkt der Inbetriebnahme der jeweiligen Kitabauten seit 2017 (Leipzig-Kitas und andere)?
  3. Bis zu welchem Zeitpunkt werden alle Kinder einen Kitaplatz in Leipzig haben?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zu Frage eins:

Der geplante Fertigstellungstermin bis Ende 2019 konnte bei 7 der 12 Leipziger Kitas gehalten werden. Bei den Kitas Paul-Küstner-Straße, Gärtnerstraße, Ludolf-Colditz-Straße, Seehausener Allee und Delitzscher Straße traten in vor der Leistungsphase zwei HOAI Problemstellungen auf, die vor der GU-Ausschreibung eine Durchplanung bis einschließlich Leistungsphase vier inklusive Baugenehmigung zur abschließenden Klärung notwendig machten. Zu klärende Punkte waren u. a. stadtplanerische Rahmenbedingungen, Erschließungsfragen, Lärmschutzanforderungen, Fragen des Baum- und Biotopschutzes, Fragen zu Bodenbeschaffenheit und Gründung.

Zu Frage zwei:

Die Verzögerungen betragen nach jetzigem Stand bei der Kita Paul-Küstner-Straße sechs Monate, bei der Kita Gärtnerstraße sieben Monate, bei der Kita Ludolf-Colditz-Straße acht Monate, bei der Kita Seehausener Allee zwölf Monate und bei der Kita Delitzscher Straße sechzehn Monate.

Zu Frage drei:

Mit Schuljahresbeginn 2020/2021 soll eine bedarfsgerechte Versorgung mit Plätzen für Kinder bis zum Schuleintritt erreicht werden. Dies setzt allerdings voraus, dass die geplanten Maßnahmen – wovon ich ausgehe – termingerecht in Betrieb genommen werden und ausreichend Fachpersonal verfügbar ist.

Parken im Waldstraßenviertel

13.23 Parken im Waldstraßenviertel (VII-A00502-NF-02) Einreicher: Fraktion Freibeuter

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Parken im Waldstraßenviertel war ja schon Gegenstand umfangreicher Diskussionen im Stadtrat, als wir das Konzept damals hier verabschiedet haben. Ich möchte, liebe Kolleginnen und Kollegen, das jetzt einmal in einen etwas größeren Zusammenhang stellen, weil wir ja auch grundsätzliche Beschlüsse im Stadtrat zu diesem Thema gefasst haben. Zum einen im Zusammenhang mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept und zum anderen auch im Szenario-Prozess, als wir uns für das Nachhaltigkeitsszenario entschieden haben. Wir haben uns in beiden Fällen bewusst dazu entschieden, Parkraumbewirtschaftung in der Stadt Leipzig auszuweiten; letztendlich dem Parkplatz im öffentlichen Raum, den ja auch die öffentliche Hand mit öffentlichen Geldern bereitgestellt, auch einen Preis beizumessen.

Wir reden oft in der Diskussion von Beispielen der Verkehrspolitik von anderen Städten. Wenn andere Projekte hier angeführt werden, wird oft die Stadt Wien in dem Zusammenhang genannt. Es war gerade die Stadt Wien, die auch mit Parkraumbewirtschaftung einen erheblichen Einfluss auf den Autoverkehr in der Stadt Wien genommen hat. Wir als Fraktion stehen dazu, was im INSEK und auch im Rahmen des Nachhaltigkeitsszenarios beschlossen worden ist: Dass wir das Thema Parkraumbewirtschaftung ausweiten müssen. Genau das tun wir im Waldstraßenviertel momentan mit den gefassten Maßnahmen. Wie es dann dazu passt, Herr Oberbürgermeister, dass Gewerbetreibende eine Ausnahmegenehmigung erhalten können, für die sie kein Geld bezahlen müssen, ist für uns nicht nachvollziehbar. Dass man Gewerbetreibenden eine Möglichkeit schafft, dort parken zu können, klar, aber kostenfrei? Nein. Wo parken denn die Gewerbetreibenden, deren Gewerbe sich innerhalb des Promenadenrings befindet, kostenfrei auf öffentlichen Parkplätzen? Wo parken denn die Gewerbetreibenden im Bereich der Gottschedstraße oder der Zentralstraße zum Beispiel, wo es Gewerbe gibt, kostenfrei auf öffentlichen Parkplätzen? Wo parken denn andere Gewerbetreibende in der Stadt, wo wir Anwohnerparken oder kostenpflichtiges Parken haben, kostenfrei auf öffentlichen Parkplätzen? Nirgendwo. Warum diese Ungleichbehandlung? Warum dürfen Gewerbetreibende, wenn sie ein Gewerbe haben, im Waldstraßenviertel kostenfrei parken, während sie woanders schauen müssen, wo sie bleiben? Das können wir nicht nachvollziehen. Wenn, dann muss es eine Gleichbehandlung geben. Wenn wir das, was Sie öffentlich angekündigt haben, jetzt im Waldstraßenviertel umsetzen, können wir darauf warten, dass Gewerbetreibende in anderen Teilen der Stadt kommen und das kostenfreie Parken mit Verweis auf diese Verfahrensweise im Waldstraßenviertel auch haben wollen.

Im Innenstadtring haben wir den großen Unterschied, dass es privat betriebene Parkhäuser gibt. Das heißt, hier kann man auch einen Mitarbeiter eines Unternehmens, einem Gewerbetriebenden oder Freiberufler auf das dort vorhandene Parkhaus sowie die Möglichkeit verweisen, dort auch einen monatlichen festen Stellplatz zu mieten. Das kann man im Waldstraßenviertel nicht, weil es die entsprechenden Parkhäuser privater Art dort eben gar nicht gibt. Insofern unterscheidet sich das Problem Waldstraßenviertel etwas von der Situation in der Innenstadt. Genau hier, Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchten wir mit unserem Antrag eingreifen. Wir wollen keinen Anwohnerparkausweis für Mitarbeiter. Das ist nicht Gegenstand unseres Antrags. Da haben Sie unseren Antrag missverstanden. Wir wollen einen Ausweis für Mitarbeiter zur Überschreitung der Höchstparkdauer haben. Wenn man es genau nimmt, muss, wenn die Höchstparkdauer abgelaufen ist, jemand das Auto wegfahren, einen anderen Parkplatz nehmen und ein neues Ticket ziehen. Das bedeutet Höchstparkdauer. Was wir haben wollen, ist kein Anwohnerparkausweis für Mitarbeiter, sondern einen Ausweis, der Mitarbeitern gestattet, die Höchstparkdauer bis zum Ende des Tages überschreiten zu dürfen, wenn sie einen Parkschein für diese Höchstparkdauer erworben haben. Das ist genau unser Antrag. Er bleibt beim Konzept der Parkraumbewirtschaftung, weil eben auch dann Mitarbeiter für den Parkraum zahlen müssen, genau wie die Mitarbeiter, die im Innenstadtring arbeiten müssen. Auch das ist ein Beitrag zur Gleichbehandlung.

Nun verweisen Sie darauf, dass unser Antrag rechtswidrig sei, und beziehen sich auf das Anwohnerparken. Das ist natürlich falsch, weil unser Antrag gar keinen Anwohnerparkausweis begehrt. Er kann also auch nicht rechtswidrig sein, wie Sie es dargestellt haben. Außerdem wollen Sie selbst, wenn man den Medien glauben darf, Parkausweise für Besucher einführen, dass also Besucher dort parken können. Wenn es also für einen Mitarbeiter, der ja auch Besucher des Gebietes ist, rechtswidrig ist, wie kann es dann für den Gast – der gar nicht in Leipzig wohnt, sondern hier jemanden besuchen möchte – plötzlich rechtskonform sein? Das zeigt, dass Ihre Behauptung der Rechtswidrigkeit auf entsprechend tönernen Füßen steht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie sich davon nicht verwirren. Stimmen Sie unserem Antrag zu. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Aus der Ratsversammlung am 16.12.2019

Stellenaufstockung im VTA-Sachgebiet Verkehrsleiteinrichtungen

Stellenaufstockung im VTA-Sachgebiet Verkehrsleiteinrichtungen (VII-A00315) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 16.12.2019

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir müssen zwei Dinge unterscheiden. Das eine ist die Entscheidung des Stadtrates, die Stellen zur Verfügung zu stellen. Das andere ist die Frage, wie in der jetzigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Stellenbesetzungen notwendig und möglich sind. Wir als Stadtrat haben die Verantwortung, Stellen bereitzustellen, wenn wir erkennen, dass Stellen nicht ausreichen – weil wir ja auch verantwortlich für die Dinge sind, die unter Umständen passieren, wenn wir die Stellen nicht durch Stadtratsbeschluss bereitgestellt haben. Das ist unsere Verantwortung als Stadtrat. Wie dann mit den bereitgestellten Stellen umgegangen wird, ist die Verantwortung des Oberbürgermeisters. Welche Maßnahmen er zur Stellenbesetzung ergreift, wie er damit umgeht, auch in schwierigen Zeiten auf dem Arbeitsmarkt. Das ist seine Verantwortung. Wir müssen heute als Stadtrat unsere Verantwortung wahrnehmen, und das heißt, entsprechende Stellen bereitzustellen. Wir erleben hier und auch in anderen Bereichen der Verwaltung – ich sage es einmal ein bisschen hochtrabend -, dass wir eigentlich kein Rechtsetzungsproblem haben, sondern ein Umsetzungsproblem. Wir haben die Anordnungen, aber wir bekommen sie nicht auf die Straße. Wir beschließen Investitionen, bekommen aber das Geld nicht ausgegeben und haben eine halbe Milliarde Ausgabereste. Es ist nicht so, dass der Stadtrat die Voraussetzungen für die Entwicklung der Stadt nicht schafft, sondern wir bekommen die Dinge, die wir als Stadtrat beschlossen haben, nicht umgesetzt. Das heute hier ist ein weiteres Beispiel dafür. Herr Schmidt hat dargestellt, wie lange die Zeitschiene wäre, wenn wir das normale Haushaltsverfahren wählen würden. Und angesichts der Tatsache, dass es sich hier um verkehrsrechtliche Anordnungen handelt, wo ja auch Verkehrssicherheit mit bedacht werden muss, halten wir es nicht für tunlich, so lange darauf zu warten. Deswegen bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Kennzeichnung von stadteigenen Liegenschaften im Stadtplan

Kennzeichnung von stadteigenen Liegenschaften im Stadtplan (OR 0079/19/20) (VI-HP-07448) Einreicher: Ortschaftsrat Seehausen

dazu Änderungsantrag (VI-HP-07448ÄA-02) Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 16.12.2019

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten ja – und wir haben immer noch – als Fraktion beantragt, dass die entsprechenden Personen ein Online-Zugriffsrecht auf das System erhalten. Das war der Gegenstand der Diskussion, die wir in der letzten Stadtratssitzung geführt haben: Dass wir uns also an unserem Computer in das System einloggen und selbst nachschauen können. Das ist auch kein Problem, weil die entsprechenden Personen alle zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Darauf und zu diesem Antrag meiner Fraktion haben Sie letztes Mal erklärt, das könne doch nicht so schwer sein, und man wolle dazu eine Lösung finden. Das heißt, wir haben erwartet, dass es eine Lösung in der Form gibt, dass man ein Zugriffsrecht auf dieses Programm, auf die Anwendung hat. Anstatt dieser Lösung, die bei der letzten Ratsversammlung signalisiert wurde, haben wir jetzt hier einen Verwaltungsstandpunkt, in dem steht: „in elektronischer Form“. Elektronische Form ist kein Zugriffsrecht. Das bedeutet nichts anderes, als irgendetwas eingescannt und per E-Mail verschickt. Das ist elektronische Form. Das ist etwas vollkommen anderes als das, was Sie zur Klärung in der letzten Stadtratssitzung in Aussicht gestellt haben. Wenn Sie jetzt sagen, mit „in elektronischer Form“ ist ein Zugriffsrecht auf die Anwendung, wäre das eine andere Aussage. Dann beträfe es zumindest den Personenkreis, den Sie hier in Ihrer Neufassung beschrieben haben. Dennoch ist aber nicht einsichtig, warum dies nur auf den Personenkreis und die Büros beschränkt sein soll, und nicht auf die einzelnen Mitglieder der Gremien. Sie haben doch selbst in Ihrem Verwaltungsstandpunkt unter dem Punkt „Sachverhaltsbegründung“ ausgeführt, dass für die Stadt-, Ortschafts- und Stadtbezirksräte, ein Informationsrecht und Informationsbedürfnisse bestehen.”

Oberbürgermeister Jung: “Unterschiedliche”.

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Unterschiedliche. Sie sagen aber nicht, warum dann – wenn diese doch zu Recht bestehen – das Zugriffsrecht nicht eingeräumt wird. Da bricht Ihr Verwaltungsstandpunkt ab. Wenn doch die Informationsbedürfnisse bestehen, warum soll dann kein Zugriff gewährt werden? Das ist genau die Frage, die wir beim letzten Mal diskutiert haben. Genau da bricht Ihr Verwaltungsstandpunkt ab. Es kann Gründe geben, dass Sie sagen: Ja, es gibt die Rechte, aber es ist trotzdem rechtlich aus irgendwelchen Gründen nicht zulässig, das einzuräumen. Dann müssen Sie das aber in Ihrem Verwaltungsstandpunkt ausführen. Bisher sagen Sie nur: Es gibt das Recht, Punkt. Der Verwaltungsstandpunkt geht dann aber den nächsten Schritt nicht. Das ist genau das Dilemma, das wir in der letzten Ratsversammlung schon hatten. Da sind wir eigentlich nicht viel weiter.”

Oberbürgermeister Jung: “Also noch einmal, bevor wir es jetzt hier zu einer Besprechung im Detail ausufern lassen: Es ist ganz klar, dass Ortvorsteher wie Wahlbeamte das Recht haben, auf die räumlich bedingten Umgriffe Zugriff zu haben. Wenn wir das technisch zurzeit nicht realisieren können – in der Datei -, bekommen Sie eine hochauflösende Datei im PDF-Format, damit Sie das sehen können. Für die Fraktionsgeschäftsstellen ist es jederzeit möglich. Und für die anderen Fragen ist der Stadtrat nicht das richtige Gremium. – Herr Morlok.”

Stadtrat Morlok:Herr Oberbürgermeister, wir müssen unterscheiden. Es gibt technisch mögliche Dinge, also eine Verbindung in das Netz. Das betrifft ja nicht die Person, sondern das Endgerät. Das Endgerät muss an das Netz angeschlossen sein. Das heißt, an allen Endgeräten, die im Stadtnetz verbunden sind, kann man das tun. Deswegen können sich eigentlich alle diejenigen, die eine Berechtigung haben, an allen Endgeräten – sofern sie mit dem Stadtnetz verbunden sind – einloggen und dann in dem System arbeiten. Das müssen nicht bestimmte Rechner sein. Das kann jeder Rechner sein, der – so führen Sie hier aus – an dieses Netz angeschlossen ist. Das ist eigentlich das, was auch problemlos umsetzbar ist. Es geht nur um das Zugriffsrecht des Stadtrates. Man setzt sich mit seiner eigenen User-Kennung dorthin, loggt sich dort ein, und muss nicht in der Fraktionsgeschäftsstelle warten, bis ein Fraktionsmitarbeiter da ist oder fragen, ob man dessen Passwort bekommen kann. Wenn Sie sagen, die technische Einschränkung sei das Problem, dann sind wir sofort bereit, zu akzeptieren: Okay, jeder Stadtrat bekommt ein Zugriffsrecht, und es geht eben dann nur an den Rechnern, die im Netz sind. Kein Problem.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Planungs-, Bau- und Finanzierungsbeschluss “Gewandhaus zu Leipzig – Energetische Sanierung der Nordfassade (Glasfassade/Portaltüren) in 2020”

Planungs-, Bau- und Finanzierungsbeschluss “Gewandhaus zu Leipzig – Energetische Sanierung der Nordfassade (Glasfassade/Portaltüren) in 2020” – Eilbedürftig (VII-DS-00462) Einreicher: Dezernat Kultur

Aus der Ratsversammlung am 16.12.2019

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Zur Frage des Eintrittspreises für das Gewandhaus. Ich gehe einmal davon aus, dass die entsprechenden Mittel im Gewandhaus als Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden und in der Bilanz des Gewandhauses auch in selbiger Höhe ein Sonderposten gebildet wird, der in Höhe der Abschreibungen unterjährig aufgelöst wird. Insofern wird die G&V des Gewandhauses durch die Maßnahme nicht beeinflusst und hat somit auch keine Auswirkungen auf die Eintrittspreise. Mein Punkt ist allerdings die Frage: Wie gehen wir mit der Situation um, dass wir hier einen Planungs- und einen Bau- und Finanzierungsbeschluss zusammenfassen? Es ist durchaus nachvollziehbar, weil die Zeit drängt, aber wir wissen auch, dass die ganze Sache nur funktioniert, wenn die bestehende Konstruktion die schwereren Scheiben trägt. Dann klappt auch die Finanzierung, dann ist alles wunderbar. Wenn wir aber im Laufe der Prüfung feststellen, dass eine entsprechende Tragfähigkeit der Konstruktion nicht gegeben ist, dann würden sich die Baukosten deutlich erhöhen, dann reden wir nicht über 2,5 Millionen oder 3 Millionen, sondern dann reden wir über 10 Millionen oder mehr. Mir ist wichtig, Herr Oberbürgermeister – vielleicht können Sie es zu Protokoll geben -, dass wir nicht in die Situation kommen, dass wir nicht mehr anders können, also nach dem Motto: Wir haben jetzt ein paar Scheiben herausgenommen und stellen fest, es geht nicht anders, also müssen wir es komplett machen. – Sondern dass wir tatsächlich diese Frage prüfen, und wenn wir zum Ergebnis kommen, dass die Konstruktion die schwereren Scheiben nicht trägt, dass wir dann auch die Sache unterbrechen und es hier noch einmal neu aufrufen und gemeinsam überlegen, wie wir mit der Situation umgehen.

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Konzeptverfahren an städtischen Grundstücken für kooperatives und bezahlbares Bauen und Wohnen

Konzeptverfahren an städtischen Grundstücken für kooperatives und bezahlbares Bauen und Wohnen (VIDS-08052) Einreicher: Dezernat Wirtschaft, Arbeit und Digitales; Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 16.12.2019

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es vorweg zu nehmen: Wir werden der Vorlage zum Konzeptverfahren zustimmen. Allerdings haben wir eine sehr grundsätzliche Frage, die die Verwaltung sicherlich auch beantworten kann, weil wir in der Vorlage etwas vermissen. Es kann sein, dass es dort bewusst nicht geregelt ist, weil es schon woanders geregelt ist, das wäre dann gut, aber das müssten wir bitte klären. Wir haben ein klares Verfahren, wie bei verschiedenen Ideen ein Auswahlprozess des besten Konzepts stattfindet. Das ist soweit auch in Ordnung. Nur eines ist ja das Finden des besten Konzepts für das jeweilige Objekt, das andere ist die Entscheidung über das Rechtsgeschäft, nämlich der Einräumung eines Erbbaurechtes. Über das Verfahren zur Einräumung des Erbbaurechtes wird in der Vorlage keine Aussage getroffen. Das kann jetzt daran liegen, dass das übliche Verfahren, wie wir es in unserer Hauptsatzung geregelt haben für die Einräumung des Erbbaurechtes, Anwendung findet. Das heißt also, wir haben unsere üblichen Betragsgrenzen, Grundlage ist der Verkehrswert, und daraus ergibt sich, welches Gremium für die formale rechtliche Entscheidung zuständig ist. Wenn dem so wäre, reicht es seitens der Verwaltung, uns das hier heute einfach zu erklären, dass dem so ist. Dann ist das Thema beendet. Wenn dem nicht so ist, glaube ich, müssen wir noch einmal darüber nachdenken, wie wir die Vorlage an der Stelle noch einmal ändern. Das ist eine rein formale Frage. Inhaltlich. Die Änderungsanträge von Grünen und Linken klingen ein bisschen so wie auf dem Basar: Wer bietet mehr? – Dabei ist mehr nicht unbedingt wirklich mehr, weil Herr Albrecht ja gesagt hat: Wir sprechen über acht bis 20 Wohneinheiten. – Also zehn mal 20 Wohneinheiten ist deutlich mehr als 20 mal acht Wohneinheiten. Das heißt, es geht gar nicht darum, eine absolute Zahl von Grundstücken dort hineinzuschreiben, sondern es ist ganz entscheidend, wie die Grundstücksgröße und -beschaffenheit aussehen, was man dort realisieren kann. Der Stadtrat ist noch viereinhalb Jahre im Amt. Wenn wir einmal nur diese Amtszeit betrachten, müssten wir, wenn wir dem Antrag der Linken folgten, 80 Grundstücke haben, die wir ja schon jetzt irgendwie so grob erkennen als Stadt, die wir in den nächsten vier Jahren dafür einsetzen könnten. 80, die wir nicht für Kitas brauchen, die wir nicht für Schulen brauchen und die wir nicht für andere soziale Infrastruktur benötigen. Wenn wir dem Antrag der Grünen folgen sind es 40 Grundstücke in den nächsten vier Jahren. Das ist nicht realistisch. Wir sollten hier nicht durch einen Beschluss etwas vorgaukeln, das tatsächlich nicht umsetzbar ist. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich Sie, die Änderungsanträge abzulehnen, die Verwaltung, zu präzisieren, wie es mit dem formalen Rechtsgeschäft ist, und wir werden der Vorlage insgesamt zustimmen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Förderung von Vereinen und Verbänden im Bereich des Sozialamtes – Dynamisierung der Fördermittelsumme i.V.m. der Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO

Förderung von Vereinen und Verbänden im Bereich des Sozialamtes – Dynamisierung der Fördermittelsumme i.V.m. der Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO – Eilbedürftig (VII-DS00514) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

Aus der Ratsversammlung am 16.12.2019

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat so, dass der Stadtrat beschlossen hat, die Mittel entsprechend um 2,5 Prozent zu dynamisieren. Insofern kann ich den Kollegen, die das schon ausgeführt haben, nur zustimmen. Man kann sicherlich geteilter Meinung darüber sein, ob Dynamisierungen, ob diese oder andere, die wir im Bereich Kultur gerade oder vielleicht im nächsten Jahr diskutieren, sinnvoll sind. Sie sind sicherlich unproblematisch für eine Kommune, solange die Einnahmen mindestens um denselben Prozentsatz jedes Jahr steigen. Dann haben wir auf der Ausgabenseite kein Problem. Wenn ich mir aber Steuerschätzungen auf der großen Ebene, aber auch Wirtschaftsentwicklungen in kleinteiliger Art anschaue, dann besteht durchaus die Gefahr, dass die entsprechenden Entwicklungen, wie wir sie aus den vergangenen Jahren kennen, in den Folgejahren vielleicht nicht mehr in der Größenordnung eintreten werden. Dann stehen wir alle vor der Frage, wenn wir die Dynamisierung beibehalten wollen: Wo geben wir dann weniger aus, wenn wir die Dynamisierung beibehalten? Oder können wir sie dann tatsächlich im Einzelfall noch leisten? Die Frage müssen wir aber dann stellen, wenn wir über den jeweiligen Haushalt beschließen. Insofern ist der Beschlussvorschlag, wie er hier vorgelegt wurde, sachgerecht. Der Änderungsantrag der CDU ist auch nicht praktikabel. Sie schlagen vor, die Dynamisierung jeweils vorzunehmen in Höhe der Preissteigerung der Lebenshaltungskosten des vergangenen Jahres. Wenn wir jetzt aber im Januar nächsten Jahres über den Haushaltsplan 2021/2022 abstimmen, dann müssten wir im Januar ja einen Betrag für 2021 hineinschreiben und auch im Januar einen Betrag für 2022 hineinschreiben. Im Januar 2021 kennen wir aber die Preissteigerung von 2020 noch gar nicht. Was schreibt dann hinein, Herr Albrecht? Wir kennen sie ja noch nicht. – Und im Jahr 2022 kennen wir natürlich die Preissteigerung von 2021 noch nicht, weil das Jahr ja noch gar nicht oder gerade erst im Januar begonnen hat. Also Ihr Antrag ist auch praktisch gar nicht umsetzbar. Insofern kommt schon der Verdacht auf, dass Sie eigentlich den Beschluss inhaltlich wieder kippen wollen und da so einen StaLa-Index vorschieben, um auf etwas zurückzukommen, was Sie von Vornherein nicht gewollt haben. Ich habe es auch nicht gewollt. Aber ich stehe zum Stadtratsbeschluss. Und ob wir es uns leisten können, sehen wir im Januar übernächsten Jahres. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Förderung von Vereinen und Verbänden im Bereich des Sozialamtes (VII-DS00514)

17.8 Förderung von Vereinen und Verbänden im Bereich des Sozialamtes – Dynamisierung der Fördermittelsumme i.V.m. der Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO – Eilbedürftig (VII-DS00514) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

17.8.1 dazu Änderungsantrag (VII-DS-00514ÄA-01)

Aus der Ratsversammlung am 16.12.2019

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat so, dass der Stadtrat beschlossen hat, die Mittel entsprechend um 2,5 Prozent zu dynamisieren. Insofern kann ich den Kollegen, die das schon ausgeführt haben, nur zustimmen. Man kann sicherlich geteilter Meinung darüber sein, ob Dynamisierungen, ob diese oder andere, die wir im Bereich Kultur gerade oder vielleicht im nächsten Jahr diskutieren, sinnvoll sind. Sie sind sicherlich unproblematisch für eine Kommune, solange die Einnahmen mindestens um denselben Prozentsatz jedes Jahr steigen. Dann haben wir auf der Ausgabenseite kein Problem. Wenn ich mir aber Steuerschätzungen auf der großen Ebene, aber auch Wirtschaftsentwicklungen in kleinteiliger Art anschaue, dann besteht durchaus die Gefahr, dass die entsprechenden Entwicklungen, wie wir sie aus den vergangenen Jahren kennen, in den Folgejahren vielleicht nicht mehr in der Größenordnung eintreten werden. Dann stehen wir alle vor der Frage, wenn wir die Dynamisierung beibehalten wollen: Wo geben wir dann weniger aus, wenn wir die Dynamisierung beibehalten? Oder können wir sie dann tatsächlich im Einzelfall noch leisten? Die Frage müssen wir aber dann stellen, wenn wir über den jeweiligen Haushalt beschließen. Insofern ist der Beschlussvorschlag, wie er hier vorgelegt wurde, sachgerecht. Der Änderungsantrag der CDU ist auch nicht praktikabel. Sie schlagen vor, die Dynamisierung jeweils vorzunehmen in Höhe der Preissteigerung der Lebenshaltungskosten des vergangenen Jahres. Wenn wir jetzt aber im Januar nächsten Jahres über den Haushaltsplan 2021/2022 abstimmen, dann müssten wir im Januar ja einen Betrag für 2021 hineinschreiben und auch im Januar einen Betrag für 2022 hineinschreiben. Im Januar 2021 kennen wir aber die Preissteigerung von 2020 noch gar nicht. Was schreibt dann hinein, Herr Albrecht? Wir kennen sie ja noch nicht. – Und im Jahr 2022 kennen wir natürlich die Preissteigerung von 2021 noch nicht, weil das Jahr ja noch gar nicht oder gerade erst im Januar begonnen hat. Also Ihr Antrag ist auch praktisch gar nicht umsetzbar. Insofern kommt schon der Verdacht auf, dass Sie eigentlich den Beschluss inhaltlich wieder kippen wollen und da so einen StaLa-Index vorschieben, um auf etwas zurückzukommen, was Sie von Vornherein nicht gewollt haben. Ich habe es auch nicht gewollt. Aber ich stehe zum Stadtratsbeschluss. Und ob wir es uns leisten können, sehen wir im Januar übernächsten Jahres. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)