Baustellenchaos in Leipzig

Straßenbahnen und Busse stehen im Stau – haben Verspätung oder kommen gar nicht mehr. Berufspendler müssen deutlich mehr Zeit von und zur Arbeit einplanen oder kommen überhaupt nicht mehr durch die Stadt. Der Verkehr stockt. Staus führen zu einen verstärkten CO2-Ausstoß und die Abgase der im Stau stehenden Fahrzeuge gefährden die Gesundheit der Leipziger.

Das ist kein düsteres Zukunftsszenario. Das könnte schneller Realität werden, als uns allen lieb ist. Wie kann das sein?

Die Hälfte der Stadt wird zum Heizen mit Erdgas versorgt. Damit soll 2040 Schluss sein. Das funktioniert nur, wenn überall dort, wo jetzt Gasleitungen liegen, Fernwärmeleitungen oder für die Stromversorgung der Wärmepumpen größere Stromkabel verlegt werden.

Die halbe Stadt in 15 Jahren aufgraben? Dazu auch noch Olympia? Dann darf ein Jahr gar nicht mehr gebaut werden.

So geht es nicht. Die Menschen haben das längst verstanden und die Experten sowieso. Wir brauchen mehr Zeit – bis 2045 oder länger.

Die Politik muss endlich die Wahrheit sagen, sonst bekommen radikalen Kräfte an den Rändern weiter Zulauf.

Es wird Zeit, dass Sie damit anfangen, Herr Jung. Jetzt!

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 16. Dezember 2023

Baustellenbelastung in Leipzig

Antrag:

  1. Indikatoren zur Bewertung der Baustellenbelastung der Leipziger Bevölkerung durch die Baumaßnahmen der Stadt Leipzig und der L-Gruppe im Zuge der Wärmewende, Verkehrswende und der Instandhaltung des Kanalnetzes vorzulegen. Dabei sollen die Belastungen durch oben bezeichnete Baumaßnahmen in den kommenden Jahren durch geeignete Indikatoren (z. B. Baustellentage pro Jahr oder Baustellenkilometer pro Jahr) mit der Baustellenbelastung in den vergangenen Jahren verglichen werden.
  2. zu prüfen, welche Auswirkungen eine teilweise Durchführung der Olympischen Spiele im Jahre 2036 in Leipzig auf die Bauaktivitäten in der Stadt Leipzig hätte (Unterbrechung oder Einschränkung von Bauaktivitäten) und ob dies dazu führen würde, dass die Klimaneutralität der Stadt Leipzig erst nach dem Jahr 2040 erreicht werden würde. Er wird ebenfalls beauftragt zu prüfen, ob vor dem Hintergrund der zu erwarteten Bauaktivitäten eine Bewerbung für die Olympischen Spiele im Jahr 2040 sinnvoller wäre.

Begründung:

Schon in den vergangenen Jahren war die Bevölkerung durch Bauaktivitäten in der Stadt stark belastet. Diese Bauaktivitäten werden in den nächsten Jahren stark zunehmen. Neben der allgemeinen Belastung der Bevölkerung haben sie auch Auswirkungen auf die Verkehrssituation. Sowohl der Straßenbahnverkehr als auch der Busverkehr werden verlangsamt. Dadurch entstehen Angebotseinschränkungen und Mehrkosten bei der LVB.

Durch eine vorausschauende Bewertung der Bauaktivitäten könnte die Belastung eingeschätzt werden und für den Fall, dass diese nicht mehr vertretbar wäre oder durch die Bevölkerung nicht mehr akzeptiert würde, durch eine Streckung der Baumaßnahmen gegengesteuert werden.

Bei Sportgroßveranstaltungen steigt das Verkehrsaufkommen in der Stadt deutlich an. Dem wird in der Regel dadurch Rechnung getragen, dass Baustellen während solcher Veranstaltungen vermieden werden (z. B. Zeppelinbrücke EM 2024). Angesichts der in der Stadt Leipzig festgestellten Notstandssituation erscheint es sinnvoll abzuwägen, welche Auswirkungen die Olympischen Spiele in 2036 auf die mit den Baumaßnahmen beabsichtigen CO2-Vermeidungsstrategien hätten.

Status:

Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 13.12. in die Gremien verwiesen.

Antrag im Allris

Statt nur im Stadtbüro: Digitaler Ausstellungsraum auf leipzig.de

Antrag:

Der Oberbürgermeister schafft auf der städtischen Internetseite leipzig.de einen digitalen Ausstellungsraum, in dem alle physischen Ausstellungen und Präsentationen, die im Stadtbüro, dem Neuen Rathaus (Untere Wandelhalle) oder weiteren Liegenschaften (Stadtarchiv etc.) gezeigt werden, gleichzeitig auch digital präsentiert (und anschließend dort archiviert) werden. Insbesondere für städtebauliche Konzepte und Ideen ist dieser digitale Raum als zusätzliches Angebot zu nutzen. Ausschreibungsanforderungen und -unterlagen sind so zu gestalten, dass entsprechende Zuarbeiten für eine spätere Bereitstellung im digitalen Ausstellungsraum Bestandteil des Wettbewerbs sind.

Begründung:

Viele Ergebnisse der von der Stadtverwaltung selbst veranstalteten städtebaulichen Wettbewerbe werden über eine begrenzte Zeit im Stadtbüro (oder einer anderen Liegenschaft) öffentlich ausgestellt. In der Natur der Größe einer Stadt wie Leipzig liegt es, dass dies oftmals weit abseits des betreffenden Gebietes liegt, so dass interessierte Bürger aus dem Umfeld des Wettbewerbsareals ins Stadtbüro gelangen müssen, um sich informieren zu können. Aber auch die weiteren interessanten Ausstellungen, die häufig im Rathaus oder im Stadtbüro für eine begrenzte Zeit gezeigt werden, verdienen eine breitere Präsentation. Die Schaffung eines digitalen Ausstellungsraumes, in dem die jeweilige Ausstellung online gespiegelt wird, ist als zusätzliches Angebot bereitgestellt, über das sich Bürger barrierearm informieren können. Darüber hinaus unterstützt es die “Stadt der kurzen Wege”, denn der eigene Internetzugang ist barrierefrei und rund um die Uhr erreichbar.

Status:

Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 13.12. in die Gremien verwiesen.

Antrag im Allris

Behördliche Falschspeicherung persönlicher Daten

Anfrage:

Kürzlich berichteten die “Kieler Nachrichten”, dass es in Deutschland sehr häufig zur behördlichen Falschspeicherung von Namen und anderen persönlichen Daten kommt. Dies beruht teilweise auf falschen Transkriptionen, aber auch auf so banalen Dingen wie einem versehentlich eingefügten Bindestrich, der falschen Umrechnung aus anderen Kalendern oder dem häufig noch immer angewendeten Bestehen auf einem Rufnamen bei mehrteiligen Vornamen. Auch problematisch ist offenbar die Erfassung von langen Namensketten, wie sie in anderen Ländern teilweise üblich sind, da häufig der Platz auf Ausweisdokumenten hierfür nicht ausreicht.

Hierzu fragen wir an:

  1. Wie viele Wünsche auf Korrektur von persönlichen Daten haben die Ordnungsbehörden in Leipzig in den letzten zehn Jahren erhalten?
  2. Wie viele dieser Fälle konnten geklärt werden?
  3. Wie viele dieser Fälle wurden abschlägig beschieden und aus welchen Gründen?
  4. Wie viele dieser Fälle waren mutmaßlich missbräuchlicher Art?
  5. Welche Möglichkeiten der Auflösung im Nachhinein wurden den Antragstellern unter (3.) aufgezeigt?
  6. Falls für o. g. Fragen eine Auswertbarkeit nicht gegeben ist: Ist die Einführung einer solchen auswertbaren Kategorie umsetzbar?

Antwort:

Die Erfassung von Namen und anderen persönlichen Daten ist eine Kernaufgabe des Amtes Bürgerservice (hier: Abteilungen Bürgerbüros, Meldeservice und Standesamt) sowie des Ordnungsamtes (hier: Abteilung Ausländerbehörde).
Die korrekte Speicherung der Identitätsdaten erfüllt eine Service- und Sicherheitsfunktion:
Die Zuordnung von Identitäten ermöglicht es, unsere Demokratie zu organisieren, sie ermöglicht den Rechtsstaat, sie ermöglicht es Rechte und Pflichten zuzuordnen und wahrzunehmen.

Die Identitäten der zu erfassenden Personen werden dabei genau geprüft. Nicht in jedem Fall sind die Identitätsdaten einer Person eindeutig. Zum einen weicht die Rechtsprechung zur Namensführung oder Festsetzung anderer Identitätsmerkmale in anderen Staaten teilweise deutlich von der deutschen Rechtsprechung ab. Zum anderen sind die Identitätsdaten auch in Fällen ohne Auslandsbezug nicht immer eindeutig, z.B. bei Umbenennung des Geburtsortes (etwa Karl-Marx-Stadt in Chemnitz) oder in Bezug auf den gebräuchlichen Vornamen (auch Rufnamen). Auch die deutsche Rechtsprechung entwickelt sich weiter und damit verändern sich auch hier die Regeln der Erfassung von Identitätsmerkmalen von Einwohner/-innen.
In vielen Fällen besteht ein Ermessensspielraum, den Behörden in Deutschland unterschiedlich auslegen können.

Zwischen dem Melderegister, Ausländerzentralregister und Personenstandsregister gibt es automatisierte Schnittstellen. So erfolgt ein ständiger Datenabgleich. Über diesen Weg werden Differenzen identifiziert und geklärt.
Bisher keine automatisierten Schnittstellen gibt es zu vielen anderen Registern, in denen Einwohner/-innen-Daten gespeichert werden. Das Registermodernisierungsgesetz soll hier Abhilfe schaffen und schreibt den automatischen Datenabgleich zwischen einer ganzen Reihe von öffentlichen Registern vor. Die Steuerung erfolgt über den Bund. Die Umsetzung des Gesetzes wird jedoch noch eine Weile dauern.

Zur behördlichen Speicherung von persönlichen Daten stellt die Fraktion Die Freibeuter folgende Fragen. Wir antworten wie folgt.

Zur Frage 1 & 2:

Die Anfrage wird beispielhaft für das Melderegister beantwortet, da das Melderegister in Bezug auf die Aufgaben des Amtes Bürgerservices und Ordnungsamtes die meisten Datensätze enthält und daher auch die meisten Änderungen vornimmt.

Das Leipziger Melderegister umfasst 844.456 Datensätze, welche sich sowohl aus aktiven als auch aus archivierten Datensätzen zusammensetzen.

Im Jahr 2022 wurden im Melderegister 17.098 Datensätze korrigiert. Dazu gehören in den wenigsten Fällen die Anträge der Einwohner/-innen, sondern vielmehr Mitteilungen anderer Meldebehörden im Zuge von Weg- oder Zuzügen bzw. Nebenwohnsitzgemeinden sowie Mitteilungen der Ausländerbehörden im Zuge der Änderung beispielsweise der Namensführung in Bezug auf die Übersetzung und Transliteration.
Es liegen keine Fallzahlen vor, in welchen Fällen diese Korrekturen explizit von Einwohner/-innen ausgingen.
Selbstverständlich kann jede/-r Einwohner/-in auch eine Berichtigung der Daten im Melderegister direkt im Bürgerbüro oder schriftlich in der Abteilung Meldeservice beantragen. Dazu müssen entsprechende Urkunden oder Nachweise vorgelegt werden.

Zur Frage 3:

Hierzu kann keine Auswertung vorgelegt werden.

Zur Frage 4:

Dazu kann keine Aussage getroffen werden.

In den Bürgerbüros wird bei der Anmeldung oder Ummeldung jedes Personal-Dokument auf Echtheit geprüft. Dazu werden die Mitarbeiter/-innen geschult, auch in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden. Prüftechnik der Bundesdruckerei steht in jedem Bürgerbüro zur Verfügung.

Zur Frage 5:

Jede/-r Einwohner/-in kann eine Berichtigung der Daten im Melderegister direkt im Bürgerbüro oder schriftlich in der Abteilung Meldeservice beantragen. Dazu müssen entsprechende Urkunden oder Nachweise vorgelegt werden.

Zur Frage 6:

Die Anzahl der Korrekturen von Datensätzen wird erfasst (s. Punkt 2). Nicht zentral erfasst wird der Anlass zur Korrektur, denn die Anlässe sind sehr vielfältig. Eine Auswertung ist technisch nicht möglich und nicht unbedingt zielführend in Bezug auf Service- und Sicherheitsaspekte.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Freikarten für alle

Als Stadträten kommt uns neben vielen anderen eine besondere Verantwortung zu: gelegentlich ist es unsere Aufgabe, uns selbst zu regulieren. Nun war es seit langem der Wunsch der Kulturbürgermeisterin, die Eintrittspreise innerhalb der städtischen Kultureinrichtungen einheitlich zu gestalten. Dazu gehört auch, die Ehrenkarten gleichmäßig zu ordnen. Ehrenkarten sind die gratis Eintrittskarten, die dekorierte Persönlichkeiten erhalten, um sich von der Arbeit der Kulturhäuser zu überzeugen. Diese Gelegenheit wollte ich nutzen, um die Freikarten auf die Mitglieder des Stadtrats zu beschränken, die inhaltlich mit den Kulturbetrieben befasst sind: also die Mitglieder des Betriebsausschusses Kulturstätten und gern auch deren Stellvertreter. Mit der beschlossenen Entgeltordnung haben die Kulturstätten nun weiterhin die Möglichkeit, diese Freikarten allen Stadträten anzubieten. Auch wenn einige Häuser dies von sich aus einschränken, ist mir unklar, warum ein Ratsmitglied mit den Arbeitsschwerpunkten Städtebau oder Verkehr auf Kosten des Steuerzahlers in der Oper Platz nehmen soll. An dieser Stelle hätte man die Ehre beweisen können, aufgrund derer man die Karte einfordert. Der Stadtrat hat meinen Änderungsantrag leider mit großer Mehrheit abgelehnt.

Sascha Matzke, stv. Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 02. Dezember 2023

Aktuelles Infektionsgeschehen

Anfrage:

Einer Mitteilung der mitgliederstärksten Krankenkassen zufolge steuern die Krankmeldungen mit über 20 Fehltagen pro Jahr und Beschäftigtem 2023 auf ein Rekordhoch zu. Er liegt deutlich höher als noch zur Vor-Corona-Zeit. Die Tagesschau warnte vor wenigen Tagen bereits vor nicht auffangbaren Ausfällen bei den Arbeitnehmern und dementsprechenden Folgen wie z. B. Schulschließungen aufgrund des hohen Krankenstandes. Die meisten Fehltage sind auf Atemwegsinfektionen wie Erkältung, Grippe, grippale Infekte oder Bronchitis aber auch Corona zurückzuführen.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Fehltage gab es 2023 durchschnittlich pro Beschäftigtem der Stadt Leipzig?
  2. Wie viele Überlastungsanzeigen gab es in den Jahren 2018 bis 2023 jeweils in den Monaten Oktober bis Dezember bei der Stadt Leipzig (bitte aufschlüsseln in Kernverwaltung, Eigenbetriebe und angeschlossene Unternehmen)?
  3. Welche der seitens des Gesundheitsamtes als “sinnvoll” und “empfohlen” bezeichneten Gesundheitsvorsorge-Maßnahmen wird die Stadt Leipzig als Arbeitgeber unterstützen z. B. durch Beschaffung und Bereitstellung von Hilfsmitteln (Maske, Schnelltest, Luftfilter), Freistellung von der Arbeitszeit (Impftermin) sowie Home-Office (Selbstisolation)?
  4. Das Gesundheitsamt ließ gegenüber der Presse mitteilen, es rate besonders bei Kindern zur Grippeschutz-Impfung da (Zitat) “in den Einrichtungen nicht alle hygienischen Vorkehrungen beachtet werden können”.
    1. Warum können in den Einrichtungen nicht alle hygienischen Vorkehrungen beachtet werden?
    2. Was unternimmt das Gesundheitsamt bei Einrichtungen, die nicht alle hygienischen Vorkehrungen beachten?
    3. Welche Umstände müssen herrschen, damit alle hygienischen Vorkehrungen beachtet werden?
    4. Welche Einrichtungen beachten derzeit nicht alle hygienischen Vorkehrungen?

Antwort:

Zu Frage 1.):

Die Anzahl an Fehltagen im Bereich der Stadtverwaltung Leipzig betrug 2023 durchschnittlich 33 (Kalender-)Tage pro Person*. Berücksichtigt wurden dabei alle Fehltage aufgrund von Arbeitsunfähigkeit (inkl. Langzeiterkrankung). Da das Jahr 2023 noch nicht vorüber ist, konnten in der Statistik nur die bisher bekannten Arbeitsunfähigkeiten berücksichtigt werden. Nicht berücksichtigt wurden Fehlzeiten aufgrund von Beschäftigungsverbot, Mutterschutz und Elternzeit.

* zum Vergleich:

Jahr Kranktage pro
Bedienstete/-r
2018 29,5
2019 29,9
2020 33,4
2021 31,5
2022 37,9

 

Hinweis: Hier werden nur die Fehltage aufgrund Krankheit ausgewiesen. Fehltage aufgrund Elternschaft, unbezahltem Urlaub, Erkrankung des Kindes, coronabedingte Fehlzeiten und Sonstiges (Streik, Pflegezeit) werden nicht aufgeführt.

Zu Frage 2.):

Stadtverwaltung: Überlastungsanzeigen werden in der Stadtverwaltung direkt an den/die Vorgesetzte/-n im Amt gerichtet. Eine zentrale Erfassung und Auswertung erfolgt nicht.

Daher kann aktuell keine Auskunft über die Anzahl der Überlastungsanzeigen gegeben werden. Ein Verfahren dazu wird momentan aber entwickelt.

KEE:    keine Überlastungsanzeigen

Schauspiel Leipzig:  keine Überlastungsanzeigen

VKKJ:    eine Überlastungsanzeige (2021)

Oper:    eine Überlastungsanzeige

TdJW:    keine Überlastungsanzeigen

Stadtreinigung: keine Überlastungsanzeigen

Musikschule:  eine Überlastungsanzeige (2023)

Zu Frage 3.):

Seit Beendigung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordung gibt es zwar Empfehlungen, jedoch keine gesetzlichen Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz vor respiratorischen Infekten. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz stellt den Ämtern und Einrichtungen der Stadt auf Anfrage weiterhin Atemschutzmasken und Schnelltests zur Verfügung und berät zu den bekannten Hygienemaßnahmen wie Handhygiene und Lüften. In Abstimmung mit den Führungskräften kann mobiles Arbeiten oder Arbeiten aus dem Homeoffice zur Kontaktreduktion genutzt werden.

Zum Grippeschutz wurden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bereits im Oktober über das Intranet informiert und Impfangebote unterbreitet, die während der Arbeitszeit an ausgewiesenen Impfstellen genutzt werden konnten und über den Arbeitsmedizinischen Dienst weiterhin zur Verfügung stehen. In Sachsen wird die Grippeimpfung von der Sächsischen Impfkommission allen Erwachsenen (und Kindern ab vollendetem 6. Lebensmonat) jährlich empfohlen.

Zuständig für den hier betreffenden Arbeitsschutz ist der Arbeitsmedizinische Dienst (ASiD) im Personalamt.

Eigenbetriebe:

VKKJ:

In den Einrichtungen des VKKJ sind Hilfsmittel, wie Atemschutzmasken und Schnelltests auf eine Infektion mit dem Corona-Virus vorhanden. In den Jahren 2021 und 2022 wurde in Kooperation mit dem Klinikum St. Georg ein gesondertes Impfangebot bezüglich dem Corona-Virus gemacht. Die Beschäftigten des VKKJ können durch die Betriebsärztin des VKKJ daneben insbesondere eine Grippeimpfung erhalten.

Im VKKJ werden Kinder und Jugendliche rund um die Uhr in stationären Einrichtungen betreut. Eine Selbstisolation im Homeoffice ist für den größten Teil der Beschäftigten nicht möglich. Wo die betrieblichen Gegebenheiten eine Arbeit im Homeoffice zulassen, kann davon Gebrauch gemacht werden.

Stadtreinigung:

Im Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig stehen die genannten Hilfsmittel zur Verfügung. Die Möglichkeiten zur Wahrnahme von Arztterminen bestehen. Zudem werden aktiv Grippeschutzimpfungen angeboten, welche durch die Betriebsärzte realisiert werden. Zudem bietet der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig Homeoffice an.

Zu Frage 4.):

In der Mitteilung des Gesundheitsamtes ging es allein um die Einrichtungen, in denen Kinder betreut werden. Die Aussage, dass hygienische Vorkehrungen in Kitas nicht beachtet werden können, bezieht sich vornehmlich auf die Altersstruktur der Kinder und deren natürliches Verhalten.

Kindertageseinrichtungen sind Orte der Begegnung und des Spielens und Lernens für Kinder vom ersten Lebensjahr bis zur Einschulung und darüber hinaus (Horte). Schon während der Corona-Pandemie wurde festgestellt, dass es auf Grund der Altersgruppen und Gruppenstrukturen in Kitas nicht möglich ist, Kinder in größerem Maße zu trennen. Aus pädagogischer und bindungstheoretischer Sicht ist es ebenso wenig sinnvoll, Kinder von ihren Spielpartnern/-innen oder auch Bezugspersonen (Erzieher/-innen) zu trennen. Das Bedürfnis nach Nähe und Geborgenheit gehört zu einem essentiellen Grundbedürfnis, welches es auch innerhalb einer Kindertageseinrichtung zu stillen gilt. Folglich sind in Betreuungseinrichtungen für Kinder (Kindergärten, Krippen, Horte, Schulen etc.) die Kontakte sowohl zwischen den Kindern als auch zum Betreuungspersonal üblicherweise sehr viel enger, was die Einhaltung bestimmter hygienischer Vorkehrungen erschwert bzw. unmöglich macht.

Insbesondere Kleinkinder im Krippenbereich (ein bis drei Jahre) neigen dazu, Gegenstände häufiger in den Mund zu nehmen als ältere Kinder. Aus diesem Grund treten besonders Ansteckungskrankheiten im Krippen und -Kindergartenbereich häufiger auf. Weiterhin ist es im Vergleich zu älteren Kindern oder Jugendlichen weniger möglich, ansteckungsvermeidende Verhaltensweisen wie in die Armbeuge nießen oder Hände waschen nach einer Berührung in Mund/ Nase sicher einzuüben.

Durch das pädagogische Personal ist darauf zu achten, dass kranke Kinder nicht in der Einrichtung betreut werden, um weitere Infektionsgeschehnisse zu vermeiden (siehe Anlage „Kranke Kinder“). Das regelmäßige Lüften und Desinfizieren von Oberflächen kann Infektionsgeschehnissen in Einrichtungen vorbeugen.

Kindertageseinrichtungen arbeiten nach besten Möglichkeiten im Rahmen der Prävention oder Intervention im Infektionsfall. Dazu halten alle Einrichtungen Hygienepläne vor, in welchen klar gekennzeichnet ist, in welchen Fällen und zeitlichen Abständen Hände oder Oberflächen mit welchen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln zu reinigen sind. Weiterhin sind meldepflichtige Krankheiten bekannt und die Einrichtungsleitungen informieren die Elternschaft bei Auftreten von ansteckenden Krankheiten unverzüglich, um Infektionsketten zu durchbrechen.

Kommt es zu Häufungen bestimmter Erkrankungen in Kinderbetreuungseinrichtungen, steht das Gesundheitsamt stets beratend zur Seite und führt ggf. auch Diagnostik durch, wenn bisher kein Erreger bekannt ist.

Wird eine Einrichtung neu gebaut, berät das Gesundheitsamt bereits bei der Planung zu hygienischen Aspekten. Des Weiteren finden regelmäßig Begehungen in den Einrichtungen statt.

Eigenbetriebe:

VKKJ:

Bei den Einrichtungen des VKKJ handelt es sich um betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen. Im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis werden seitens des Landesjugendamtes und des Gesundheitsamtes Leipzig vorab die Einhaltung aller denkbaren hygienischen Vorkehrungen geprüft. Im laufenden Betrieb kommt es dann zu regelmäßigen Überprüfungen durch das Gesundheitsamt.

Für alle Einrichtungen des VKKJ bestehen Hygienekonzepte im Sinne des § 36 Infektionsschutzgesetz. In diesen werden innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festgelegt. Auch diese unterliegen der Überwachung des Gesundheitsamtes. In den Einrichtungen selbst sind ausgewählte Beschäftigte mit der Funktion der/des Hygienebeauftragten betraut.

Daneben nimmt die hygiene-spezifische Erziehung der im VKKJ betreuten Kindern und Jugendlichen nicht erst seit der Corona-Pandemie eine wichtige Rolle in der täglichen pädagogischen Arbeit ein.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Anhang zur Antwort im Allris