Transparenz Informationsfreiheit

Die Stadt Leipzig hat sich per Ratsbeschluss am 12. Dezember 2012 eine Informationsfreiheitssatzung (IfS) gegeben. Sie hat sich damit zu Transparenz von Verwaltung und Stadtpolitik gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt verpflichtet. Reicht das?

Ich meine, gerade in der Ratsversammlung am 21. Juli 2021 haben wir gesehen, dass es oft politischen Drucks bedarf um Verwaltungshandeln – selbst gegenüber dem Stadtrat – transparent zu machen. Die Fraktion Freibeuter beantragte die Einsichtnahme in Arbeitsanweisungen des Ordnungsamtes, die das Vorgehen mit verkehrswidrig parkenden Fahrzeugen zum Gegenstand haben. Die Einsichtnahme wurde den Stadträten zunächst verwehrt.

Was aber, wenn Bürgerinnen und Bürger Transparenz wollen? Einige Menschen beschweren sich, nicht nur bei unserer Fraktion, dass ihnen der Zugang zu Informationen erschwert oder verweigert wird. Deshalb: Eine Satzung allein reicht nicht, die Informationsfreiheit muss auch gelebt werden!

In der Sommerpause werde ich mich mit diesem Thema beschäftigen. Für Anregungen, Kritiken, aber auch für ein „ich bin zufrieden mit der Transparenz“ bin ich dankbar. Einen schönen Sommer allen Leipzigerinnen und Leipzigern!

Thomas Köhler, stellv. Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 31. Juli 2021

Von Linken und Grünen verhinderte mietpreisgebundene Wohnungen

Anfrage:

Eine Mehrheit von Linken, Grünen und Stadträtin März hat in der Ratsversammlung den Bau einer Grundschule in der Kurt-Eisner-Straße durch einen privaten Dritten und späteren Tausch der Grundschule gegen Grundstücke im Eigentum der Stadt Leipzig verhindert. Entsprechend der Vereinbarung der Stadt Leipzig mit dem Investor wäre zudem nach Übergang des Eigentums an den getauschten Grundstücken mit dem Bau mietpreisgebundener Wohnungen begonnen worden. Hierzu fragen wir an:

  1. Ab wann nach Übergang des Eigentums an den Tauschgrundstücken wären mietpreisgebundene Wohnungen gebaut worden?
  2. Kann der Oberbürgermeister sicherstellen, dass auf den nun im Eigentum der Stadt Leipzig verbleibenden Grundstücken mietpreisgebundener Wohnraum durch die Stadt Leipzig oder durch Dritte gebaut wird? Und ab wann?
  3. Wofür werden die Grundstücke zukünftig genutzt, wenn nicht für mietpreisgebundenen Wohnungsbau?

Antwort:

Die Antwort wurde in der Ratsversammlung am 15.09.2021 mündlich beantwortet.

Bürgermeister Dienberg: „Werter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Stadträtinnen und Stadträte! Zur Frage der Freibeuter, Betreff „Von Linken und Grünen verhinderte mietpreisgebundene Wohnungen“. Die erste Frage: Ab wann nach Übergang des Eigentums an den Tauschgrundstücken wären mietpreisgebundene Wohnungen gebaut worden?

Mit den Tauschpartnern wurden sachgemäße Vorvereinbarungen getroffen. Für die Grundstücke Antonienstraße und Käthe-Kollwitz-Straße bestanden Verpflichtungen, eine Bebauung mit jeweils mindestens 50 Prozent mietpreisgebundenen Wohnraums innerhalb von fünf Jahren nach Eigentumsübergang herzustellen. Für das Tauschgrundstück Reichsstraße bestand eine Verpflichtung, im Falle einer Neubebauung mindestens 50 Prozent der errichteten Wohnungen mit Mietpreisbindungen zu belegen.

Zweite Frage: Kann der Oberbürgermeister sicherstellen, dass auf den nun im Eigentum der Stadt Leipzig verbleibenden Grundstücken mietpreisgebundener Wohnraum durch die Stadt Leipzig oder Dritte gebaut wird, und ab wann? –
Dazu gebe ich gerne folgende Antwort: Die Errichtung mietpreisgebundenen Wohnraums durch Dritte kann grundsätzlich im Zuge eines Konzeptverfahrens sichergestellt werden. Wir haben diese Verfahren jüngst auch in den Gremien des Rates diskutiert und verabschiedet. Ebenfalls kann die Errichtung mietpreisgebundenen Wohnraums durch Einlage mitsamt Auflagen durch die LWB sichergestellt werden.

Die Verwaltung wird beide Handlungsalternativen prüfen. Die Prüfung schließt die Frage, wie schnell eine Bearbeitung erfolgen kann, selbstverständlich mit ein. Zurzeit sind Vorbereitung und Durchführung eines solchen Verfahrens für die betreffenden Grundstücke noch nicht realisierbar. Aufgrund terminlicher und vertraglicher Pflichten hat die Vermarktung der zu diesem Zweck kürzlich von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erworbenen Grundstücke Vorrang. Die Handlungsalternative einer Einlage mitsamt Auflagen in die LWB stünde unter dem Vorbehalt einer Wirtschaftlichkeits- und Machbarkeitsprüfung hinsichtlich Größe, Lage und Unternehmenszweckmäßigkeit durch die städtische Tochterunternehmung.

Ihre dritte Frage war: Wofür werden die Grundstücke zukünftig genutzt? Wenn nicht für mietpreisgebundenen Wohnungsbau, wofür dann? –
Die betreffenden Grundstücke verbleiben weiterhin überwiegend im Vermögensbestand der Stadt Leipzig. Insofern bis dato keine Bedarfe durch andere Fachämter für diese Grundstücke angemeldet worden sind, werden teilweise bestehende Zwischennutzungen, die auf diesen
Grundstücken stattfinden, fortgesetzt; das schließt Grünflächen, gastronomische Einrichtungen und auch eine Parkplatznutzung mit ein.

Im Rahmen des strategischen Portfoliomanagements werden die Verwendungsmöglichkeiten dieser Grundstücke als Tauschgegenstände im
Kontext Kita- und Schulhausneubau möglicherweise als strategische Flächenbevorratung oder als Erbbauland im Rahmen von weiteren Konzeptverfahren interessant.”

Oberbürgermeister Jung:Herr Morlok.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr
Dienberg! Habe ich Ihrer Antwort richtig entnommen, dass momentan andere Prioritäten in der Verwaltung gesetzt sind, sodass das Thema der Schaffung von mietpreisgebundenen Wohnungen auf diesen benannten Grundstücken nicht die erste Priorität hat? Sie hatten irgendwas von anderen Dingen gesagt, die momentan als wichtiger angesehen werden.

Je nachdem, wie Sie die Frage beantworten: Wenn man den Tausch durchgeführt hätte, wäre wohl innerhalb von fünf Jahren mit dem Bau begonnen worden. Können Sie, auch wenn jetzt andere Prioritäten in der Stadt vorhanden sind, zusagen, dass auch die Stadt – oder Dritte, die das im Auftrag der Stadt Leipzig tun – so weit sein werden, dass man in fünf Jahren damit beginnen kann?”

Bürgermeister Dienberg: “Das kann ich jetzt nicht zusagen. Das habe ich auch gesagt: Wir prüfen das und würden das dann auch ansprechend in der Information weiterleiten.

Sie haben mich nicht richtig verstanden, dass die Schaffung von mietpreisgebundenem Wohnraum keine Priorität hat. Das ist falsch. Ich habe gesagt, dass wir zurzeit mit anderen Konzeptverfahren die personellen Kapazitäten, die dafür zuständig sind, gebunden haben. Sobald diese
Projekte abgearbeitet sind, werden wir uns daran machen.

Wie gesagt: Ich hatte Ihnen ja auch gesagt, dass wir Ihnen noch darlegen wollen und werden, in welchen Zeitraum wir diese Grundstücke für diese Nutzung dann auch in Verwendung bringen.

Anfrage im Allris

Veröffentlichung von Arbeitsanweisungen im Ordnungsamt

[Antrag VII-A-02631-NF-02 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Arbeitsanweisungen Nr. 05/1993 „Abschleppen und Verfahren verkehrsordnungswidrig parkender Fahrzeuge“ und Nr. 04/2001 „Abschleppmaßnahmen bei verbotswidrigem Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) in der jeweils aktuellen Fassung dem Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung sowie den StadträtInnen vorzulegen, die das Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge im Ordnungsamt regelt, gemäß Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig vom 12.12.2012 zu veröffentlichenSollten die Arbeitsanweisungen innerhalb des zurückliegenden Jahres geändert worden sein, wird auch die Vorversion vorgelegt.

 

Begründung:

Das Ordnungsamt der Stadt Leipzig beruft sich in der Antwort auf die Anfrage VII-F-02630 der Fraktion Freibeuter in Sachen Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge auf die Weisungsfreiheit der unteren Verkehrsbehörde gemäß § 53 Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung. Arbeitsanweisungen im Ordnungsamt regeln das Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge hinsichtlich Zuständigkeit und Geschäftsgang. Städte wie Münster machen entsprechende Dienstanweisungen darüber hinaus der Öffentlichkeit zugänglich.

 

Ursprüngliche Fassung:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Arbeitsanweisung, die das Abschleppen widerrechtlich parkender Fahrzeuge im Ordnungsamt regelt, gemäß Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig vom 12.12.2012 zu veröffentlichen.

Lichtsignalanlagen an Baustellen für Verkehrsfluss optimieren

[Antrag VII-A-02587-NF-02 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie Lichtsignalanlagen (LSA) an Baustellen-Lichtzeichenanlagen in die Grüne-Welle der stationären Lichtzeichenanlagen eingebunden werdenfür alle Verkehrsarten optimiert werden können.

Begründung:

Die Stadt Leipzig wächst. Vielerorts werden Entwicklungs-und Infrastrukturprojekte überall in der Stadt umgesetzt. Demzufolge werden immer mehr Baustellen auf öffentlichen Straßen errichtet. Diese Baustellen sind sehr oft mit Verkehrsraumeinschränkungen verbunden. Seit Anfang 2021 ist die Anzahl der Verkehrsraumeinschränkungen durch Baustellen, dem Verkehrs- und Tiefbauamt zufolge, von ungefähr 50 auf fast 90 gestiegen.

Viele dieser Baustellen befinden sich in Bereichen stationärer LSA oder werden mit portablen LSA, die sich auf durch stationäre LSA gesteuerten Straßenabschnitten befinden, geregelt.

Es wird daher für länger als 7 Tage bestehende Straßenbaustellen angestrebt,

–          die portablen LSA weitestgehend mit der Steuerung der stationären LSA (wo vorhanden) zu koordinieren, um einen weitestgehend störungsfreien Verkehrsfluss – auch für Fuß- und Radverkehr – zu gewähren (auch bei Änderungen der Schaltvorgänge der stationären LSA) und

–          bei Veränderungen in der Verkehrsführung, die sich aus den Baumaßnahmen ergeben, die Schaltvorgänge der stationären LSA – auch für Fuß- und Radverkehr – zu optimieren.

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Ursprüngliche Fassung:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie Baustellen-Lichtzeichenanlagen in die Grüne-Welle der stationären Lichtzeichenanlagen eingebunden werden können.

 

 

Digitale Zuschaltung zu Präsenzsitzungen ermöglichen

[Antrag VII-A-02467 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung als Gäste zu Präsenzsitzungen der Gremien des Stadtrates zu schaffen.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung für Stadträte, die nicht Mitglieder eines Gremiums sind, Ortschaftsräte und andere durch das Gremium eingeladene Gäste zu Präsenzsitzungen zu schaffen.

3. Für die Teilnahme an digitalen Sitzungen wird ein Regelwerk erarbeitet, das verbindliche Auskunft darüber gibt, unter welchen Voraussetzungen digital an Sitzungen teilgenommen werden kann.

Begründung:

Die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung als Gäste zu Präsenzsitzungen der Gremien des Stadtrates sorgt für mehr Flexibilität und Attraktivität der Aufgabe. Geeignete Situationen sind beispielsweise die Einbringung unkomplizierter Vorlagen, die Erörterung von Sachstandsberichten oder das Zurverfügungstehen bei eventuellen Fragen zu Tagesordnungspunkten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten sich auf Abruf in ihrem Büro oder Home Office digital verfügbar oder treten unmittelbar zu einem vereinbarten Zeitpunkt der Präsenzsitzung digital bei. Auf diese Weise wird wertvolle Arbeitszeit gewonnen, Anfahrtszeit und Wartezeit vor dem Sitzungssaal durch verzögerte Diskussionen stattdessen sinnvoll genutzt. Die Stadtverwaltung stärkt so auch die Inanspruchnahme und Akzeptanz des Home Office.

Analog gestaltet sich die Teilnahme an Sitzungen als Gast auch für andere Personenkreise zur Einbringung von Anträgen oder aus anderen Beratungsgründen flexibler, wenn die eingeladenen Personen die Möglichkeit erhalten, sich für eine digitale Zuschaltung entscheiden zu können.

Ein verbindliches Regelwerk soll sicherstellen, dass sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die vereinbarten und rechtlichen Spielregeln halten. Der Fokus liegt dabei auf der Wahrung der Vertraulichkeit der Beratungsgegenstände, dem möglichst störungsfreien Ablauf und dem Fokus auf die Sitzung.

Ankauf des Kohlrabizirkus und Übertragung an die LEVG zur nachhaltigen Standortentwicklung

Ankauf des Kohlrabizirkus und Übertragung an die LEVG zur nachhaltigen Standortentwicklung (Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO) (VII-DS02774-NF-01)Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 21.07.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter):”Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich das erste Mal gehört habe, dass es unter Umständen ein Angebot zum Erwerb des Kohlrabizirkus geben könne, habe ich sofort an unsere Diskussionen gedacht, die wir im Stadtrat im Jahr 2018 geführt haben, als es darum ging, einen Standort für die IceFighters zu finden und auch den Antrag der CDU-Fraktion damals, den Kohlrabizirkus zu erwerben.

Ich hatte ein sehr zwiespältiges Gefühl, weil wir als Fraktion damals und auch heute der Auffassung waren: Wir können nicht eine Immobilie dieser Größenordnung für einen Profi-Eisclub kaufen. Das war damals die Position, und deswegen waren wir damals gegen den Verhandlungsauftrag und hätten wir einer solchen Lex Profi-Eishockey auch heute nicht zugestimmt.

Für uns war ganz entscheidend, dass das plausibel wird, dass der Erwerb des Kohlrabizirkus für die Stadt Leipzig kein Fass ohne Boden wird, weil bei einer Immobilie dieses Alters und dieses Zustandes Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen immer mit einer gewissen Vorsicht zu genießen sind. Dass es Geld kostet, dass es eine Investition ist, eine Einmalinvestition – ohne Frage. Das Geld muss man ausgeben. Es darf aber dauerhaft kein Zuschussbetrieb werden. Das war für uns die Grundlage dafür, ob wir letztendlich der Vorlage zustimmen oder nicht.

Wenn man sich die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung anschaut, und zwar unabhängig davon, ob im Kohlrabizirkus Eissport betrieben wird oder nicht, ist ein wirtschaftlicher Betrieb darstellbar. Ich habe mir die Wirtschaftlichkeitsbeachtung noch einmal sehr genau angeschaut. Es wird mit Mieteinnahmen unter zwei Euro pro Quadratmeter gerechnet. Das ist auch angesichts des Zustands der Immobilie trotzdem nicht sehr hoch. Wenn man sich das genau betrachtet und sich genau durchliest, dann muss man eben auch sehen, dass in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Bereich der Südhalle noch nichts saniert ist, keine Mieteinnahmen für diesen Bereich angesetzt sind. Angesichts dieser Dinge halten wir diese Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und wirtschaftliche Berechnung für vertretbar und kommen zum Ergebnis, dass es eben nicht ein Fass ohne Boden sein wird.

Trotzdem, wenn man die Vorlage so liest und alles, was so an Geldern aufgeschrieben ist, zusammenzählt, kommt man auf 16 Millionen Euro. Dann sagt man: 16 Millionen Euro für die beiden Kuppeln ist ein bisschen viel Geld. Wenn man aber genauer nachrechnet, dann stellt man eben fest, dass dieses Geld, der Kaufpreis von jetzt 11,5 Millionen, sich eben auf den Kohlrabizirkus und die angrenzenden Flächen bezieht. Wenn man da einmal Verkehrswerte nimmt und diese ein bisschen betrachtet und berechnet, komme ich zu dem Ergebnis, dass ungefähr acht Millionen des Kaufpreises auf die Flächenbevorratung an den Tierkliniken für die BioCity entfällt.

Das heißt, es entfallen noch dreieinhalb Millionen auf den Kohlrabizirkus, Investitionszuschuss noch einmal 3,5 Millionen, das heißt, wir geben für den Kohlrabi – zumindest das, was die Bevölkerung auch mit dem Namen Kohlrabi besonders verbindet – tatsächlich sieben Millionen Euro aus. Dann haben wir eine Infrastruktur, die man für Eissport nutzen kann, für Eislaufen, für Profi-Eissport. Wir haben aber auch eine Infrastruktur, die man ebenfalls für Clubszene, für Kultur, für Freizeitaktivitäten nutzen kann. Entsprechende Freizeitangebote und Sportstätten, die sich kostendeckend betreiben lassen, gibt es in der Stadt nirgendwo. Jede Sporthalle kostet Geld, und wir haben danach noch einen Zuschuss.

Wir haben heute den Zuschuss zur Schwimmhalle Otto-Runki-Platz auf der Tagesordnung. Auch hier ist es selbstverständlich, dass wir als Stadt Geld in die Hand nehmen, in dem Fall sechs Millionen Euro, um überhaupt die Immobilie Schwimmhalle hinzustellen. Dann gibt es noch einen Betriebskostenzuschuss für die Sportbäder. Wenn man also das alles in Vergleich setzt, meinen wir, dass sieben Millionen Euro als Einmalzuschuss für den Erwerb des Kohlrabizirkus, wenn er sich dann weiter trägt, eine Investition ist, die im Sinne der Stadt, im Sinne der Sportentwicklung, im Sinne der kulturellen Entwicklung, auch im Sinne der Quartiersentwicklung im Umfeld ist. Das Thema Bayerischer Bahnhof ist schon angesprochen worden.

Herr Oberbürgermeister, vielleicht ist ja die Aussage zur S-Bahn-Anbindung Südszene (phon.) vom Freitag nicht das letzte Wort. Dann hätten wir auch eine Freizeiteinrichtung, die verkehrsgünstig in der Stadt Leipzig gelegen wäre, auch für andere Bereiche gut erschließbar und dann rundherum eine gute Sache. Wir werden zustimmen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Industriegebiet Seehausen 2 – Verkauf Teilgebiet GI-2 – Erst- und Zweitvorlage

Industriegebiet Seehausen 2 – Verkauf Teilgebiet GI-2 – Erst- und Zweitvorlage (VII-DS-02859-NF-01)Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau; Dezernat Wirtschaft, Arbeit und Digitales 1

Aus der Ratsversammlung am 21.07.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist diese Vorlage eine sehr wichtige Vorlage, eine sehr wichtige strategische Wirtschaftsansiedlungsvorlage der Stadt Leipzig.

Herr Oberbürgermeister, Sie sind dankenswerterweise bereits auf das Thema Branchenmix eingegangen. Auch wenn Sie ausführen, dass wir, so, wie es aussieht, als Stadt Leipzig einigermaßen glimpflich durch die Corona-Krise hinweggekommen sind, kann man doch nicht ganz von der Hand weisen, dass wir hinsichtlich der Unternehmensansiedlungen um Leipzig herum und auch bei den Zulieferern um Leipzig herum einen gewissen Schwerpunkt im Bereich Automobil haben. Das ist so. Und wenn es in der Automobilbranche Schwierigkeiten gibt, dann merken wir das auch an der Gewerbesteuer. Das kann man hier auch öffentlich sagen, ohne dass es letztendlich eine Verletzung des Steuergeheimnisses darstellt. Deswegen ist es so wichtig, dass wir eine Verbreiterung eines Branchenmixes hinbekommen. Wir haben das mit der Ansiedlung von Beiersdorf getan. Wir werden das mit der Erweiterung des Werkes Beiersdorf nachhaltig festigen.

Was mir im Zuge der Diskussion dieser Ansiedlung als problematisch aufgefallen ist, ist, dass die Überlegungen, ein Logistiklager doch sinnvollerweise direkt mit einem Bahnanschluss zu erschließen, ohne, dass man letztendlich noch auf einen Lkw umladen muss und man praktisch direkt ins Lager fahren kann, was ja ein wesentlicher Beitrag zum Umweltschutz gewesen wäre, letztendlich an einen Schutz der Umweltbehörde scheitert, weil es ein Biotop auf dem Werksgelände gibt, das dann durch die entsprechende Verlegung der Bahnlinie durchschnitten worden wäre. Das möchte ich hier auch gerne benennen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn wir das in der jetzigen Vorlage, im jetzigen Einzelfall nicht mehr ändern können, stellt sich für mich schon die grundsätzliche Frage, ob in unserem Umweltrecht dann alles immer noch so stimmig ist, wenn tatsächlich Umweltrecht Bahnanschlüsse an Lager- und Logistikeinrichtungen verhindert. Wir sollten darüber nachdenken, ob man hier tatsächlich Dinge ändern kann, um zukünftig zu besseren Lösungen zu kommen. Nicht wir als Stadtrat, dafür sind wir nicht zuständig – kompetent wahrscheinlich schon.

Lassen Sie mich auch noch ein Wort zum Änderungsantrag der LINKEN sagen. Dass ein Vorkaufsrecht, wie es gesetzlich verankert ist, nicht das ist, was in dem Antrag formuliert ist, hat der Herr Oberbürgermeister bereits ausgeführt. Wenn wir uns aber einmal anschauen, was die LINKEN hier beantragt haben, dann sagen sie: Wir verkaufen jemandem ein Grundstück für sechs Millionen, der führt an dem Grundstück werterhöhende Maßnahmen in Höhe von 150 Millionen durch, und wir erwarten, dass er sich dazu verpflichtet, uns dieses Grundstück nach der Werterhöhung von 150 Millionen Euro für sechs Millionen zurückzugeben. Das ist das, was Sie gerade beantragt haben.

Wenn wir das jetzt einmal nicht als Unternehmensgrundstück haben, sondern als Wohngrundstück in Leipzig. Sie verkaufen also ein Grundstück an jemanden. Vielleicht sind es dann nicht sechs Millionen, sondern eine Million. Der errichtet darauf ein Gebäude für 50 Millionen. Und Sie wollen mit dem vereinbaren, dass er Ihnen das Gebäude, wenn er die Geschäftstätigkeit einstellt, für diese Million zurückverkauft.

Wenn Sie ernsthaft meinen, dass es Menschen gibt, die einen solchen Vertrag unterschreiben, dann haben Sie wirklich kein Verständnis dafür, welchen Haftungsrisiken auch Geschäftsführer und Aufsichtsräte von Unternehmen ausgesetzt sind. Wenn jemand einen solchen Vertrag unterschreiben würde, würde er sich haft- und strafbar machen. Oder haben Sie wirklich ernsthaft gedacht, dass irgendjemand in der Welt für sechs Millionen etwas kauft, 150 investiert und dann zusagt, dass er es für sechs Millionen wieder zurückgibt, wenn es schiefgeht? Das zeigt, wie weltfremd Sie sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, falls Sie den Antrag nicht zurückziehen, kann ich nur bitten, diesen Antrag abzulehnen. – Vielen Dank”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Nachhaltige Graffiti-Prävention bei städtischen Bau- und Gestaltungsvorhaben obligatorisch berücksichtigen

Nachhaltige Graffiti-Prävention bei städtischen Bau- und Gestaltungsvorhaben obligatorisch berücksichtigen (VII-A-02663-NF-03) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 21.07.2021

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Herr Oberbürgermeister! Ich will es nicht so lang machen. Herr Kriegel, übrigens Danke dafür, dass ich zur rotgrünen Ratsmehrheit gehöre. Ich bin orange, ja? Aber jetzt einmal ganz ernsthaft. Ich habe auch ein Problem mit dem Antrag.

Worüber reden wir eigentlich? Die LINKE beantragt nachhaltige Graffitiprävention. Nun ist aber Prävention im allgemeinen Sprachgebrauch auf Vermeidung, aber auch darüber hinaus ausgerichtet. Richtig wäre hier Graffitikoordinierung. Deshalb heißt auch die entsprechende Stelle Koordinierungsstelle Graffiti und nicht Präventionsstelle. Ich begreife natürlich den präventiven Ansatz, der mit der Bereitstellung legaler Flächen für Graffiti verfolgt wird, finde die Wortwahl in dem Zusammenhang aber aus den genannten Gründen schwierig. Die Verwendung des Begriffs Graffitiprävention rechtfertigt nämlich jedenfalls den Änderungsantrag der Kollegen von der CDU, weil die das „Prävention“ eben hier wörtlich nehmen.

Jetzt ist aber die Frage: Was meint der Antragsteller eigentlich mit Graffiti? Graffiti, vom Wortstamm her Graffito oder Sgraffito, ist eine Maltechnik, laut Meyer (phon.) 1871 eine Art Freskomalerei, verkürzt dargestellt also eine Malerei auf Putz, was auf die Sprayer tatsächlich zutrifft. In der heutigen Bedeutung meint man damit die Anbringung von Bildern, Schriftzügen oder Zeichen – laut Wikipedia übrigens – ohne genaue Inhalte, nicht eindeutig als Kunst beschrieben. Kollegin Nagel ging aber schon auf den künstlerischen Aspekt ein.

Deshalb meine ich eigentlich, dass der Antrag ganz konkret das Streetart-Graffiti meint. Das will er eigentlich beschreiben, macht es aber aus mir unersichtlichen Gründen nicht. Ich habe das schon einmal angesprochen. Deshalb beantragen wir folgende Änderung des Titels: Nachhaltige Streetart-Graffiti-Koordinierung bei städtischen Bau- und Gestaltungsvorhaben obligatorisch berücksichtigen. Im Text ist Graffitiprävention durch Streetart-Graffiti-Koordinierung zu ersetzen. Ich bitte um Zustimmung. – Danke schön”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Veröffentlichung von Arbeitsanweisungen im Ordnungsamt

Veröffentlichung von Arbeitsanweisungen im Ordnungsamt (VII-A-02631- NF-02)Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 21.07..2021

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordneten! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Zuschauende und Pressevertreter! Die Fraktion Freibeuter begehrt die Möglichkeit der Einsichtnahme der Stadträtinnen und Stadträte, die im geschlossenen Ausschuss Umwelt, Ordnung, Klima vertreten sind, in zwei Arbeitsanweisungen des Ordnungsamtes zum Abschleppen von Falschparkern.

Die Verwaltung sagt Nein. Freundlicherweise bezieht sich die Verwaltung auf unsere Anfrage zu demselben Thema. In dieser wiederum wird auf die Beratungsfolge zum Antrag „Abschleppen von verkehrsbehindernd parkenden Fahrzeugen“ verwiesen. Die meisten erinnern sich daran. Da beginnt das Problem. Am Ende komme ich aber auf die grundlegende Problematik zurück.

Der Verwaltungsstandpunkt zu diesem Antrag war falsch, und die Verwaltung wusste dies auch. Es lag der Verwaltung schließlich schon vor der ersten Abstimmung das Gutachten von Professor Müller vor, welches die im VSP geschilderte Rechtslage als nicht zutreffend beschreibt. Dieses Gutachten wurde im Ausschuss und der Ratsversammlung während des ganzen Beratungsganges vorenthalten.

Im Verwaltungsstandpunkt zum jetzigen Antrag schreibt die Verwaltung:

Die in der Begründung zur Neufassung formulierte „Weisungsfreiheit“ geht aus der Antwort zur Anfrage Nr. VII-F-02630 nicht hervor.

Die Weisungsfreiheit der Unteren Verkehrsbehörde, die im Antrag dezidiert genannt wurde, ist aber die Begründung des Gutachtens von Herrn Rechtsanwalt Dr. Brücken, die letztlich zur Rücknahme des Beschlusses der Ratsversammlung zum Abschleppen von Falschparkern führte.

Habe ich Sie jetzt verwirrt? Ja, so geht es mir auch, wenn ich die verschiedenen Auslegungen durch die Verwaltung höre. Besonders absurd erscheinen mir aber zwei Darstellungen im VSP. Erstens heißt es:

Insoweit besteht keine Pflicht zur Übergabe der genannten Arbeitsanweisung oder deren Vorversionen.

Im Klartext: Wir müssen es nicht. Es stünde dem aber auch nichts entgegen, wir wollen es aber nicht. Zumindest, wenn man die deutsche Sprache bemüht. Eine Pflicht bestünde dann eben mit einem Beschluss des Stadtrates.

Zweitens: Die Verwaltung verweist auf das Fehlen eines Informationsfreiheitsgesetzes. Hier beginnt die grundlegende Problematik, auf die ich eingangs einging. Die Verwaltung drückt damit aus, dass sie dem Stadtrat in seinen Ausschüssen nur Einsicht gewährt, wenn sie durch ein Gesetz dazu gezwungen wird. Das nimmt die Verwaltung für Unterlagen in Anspruch, von denen sie selbst sagt, dass sie nur keine Pflicht zur Herausgabe hat, es also keine rechtlichen Hindernisse gibt.

Meine Damen und Herren! Wir reden oft und gern von Transparenz in der Arbeit des Stadtrates und der Stadtverwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt. So sagt die Website der Stadt Leipzig:

Der Erlass der IFS dient dazu, die Transparenz der Stadtverwaltung zu erhöhen, die Zugangsmöglichkeiten zu städtischen Informationen unabhängig vom Vorliegen eines berechtigten Interesses für die interessierte Öffentlichkeit zu fördern.

Oft erreichen uns auch Anfragen und Beschwerden wegen Mangel der Transparenz, die zu Verdruss und Misstrauen gegenüber Politik und Verwaltung führen.

Wenn es aber jetzt schon so weit kommt, dass überhaupt eine Informationsfreiheitssatzung oder ein Informationsfreiheitsgesetz bemüht wird, um die Verwaltungsarbeit gegenüber einem geschlossenen Ausschuss des Stadtrates transparent zu machen, dann besteht für mich ein strukturelles Problem. Das grundsätzliche Problem, was wir da mit der Verwaltung haben, lösen wir mit diesem Antrag nicht. Ein Beschluss heute wäre aber ein erster Schritt. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Lichtsignalanlagen an Baustellen für Verkehrsfluss optimieren

Lichtsignalanlagen an Baustellen für Verkehrsfluss optimieren (VII-A-02587-NF-02)Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 21.07.2021

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebes Publikum und Pressevertreter! Ich verspreche, ich mache es kurz.

Sie kennen alle diese Situation: Sie stehen an einer roten Ampel, egal ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Auto, und die Ampel regelt einen Verkehrsfluss, der so nicht vorhanden ist, weil die einmündende Straße durch eine Baustelle gesperrt ist. Das haben Sie schon einmal erlebt. Natürlich ist die Begründung unseres Antrags auch auf den Autoverkehr ausgelegt. Die Unterbrechung des Verkehrsflusses, der sogenannten grünen Welle, ist ein allen verständliches Ärgernis, wenn da irgendwo eine Baustellenampel ist.

Der Antrag betrifft aber nicht nur diese zeitweiligen Lichtsignalanlagen, sondern auch die ortsfesten, und er betrifft nicht nur Autofahrer, sondern alle Verkehrsteilnehmer. Die Taktung an den Baustellen anpassen bedeutet zum Beispiel auch, dass sich die Situation wie längere Zeit an der Baustelle der LVB am Goerdelerring gehabt nicht wiederholt, als Fußgänger und Radfahrende eine rote Ampel hatten, wenn sie eine voll gesperrte Straße überqueren wollten. Theoretisch beging laut StVO jeder Mensch, der dort bei Rot lief, einen Rotlichtverstoß.

Es gibt andere Beispiele, bei denen ortsfeste Lichtsignalanlagen den Verkehr – auch hier wieder Fuß-, Rad- und Autoverkehr – an einer Einmündung anhalten, die voll gesperrt ist. Herr Geisler weiß, wovon ich rede. Hier und auch besonders an zeitweilig eingerichteten Lichtsignalanlagen an Baustellen sehen wir dringenden Handlungsbedarf für eine Koordinierung im Zuge von Baustelleneinrichtungen. Dass es bei kurzzeitigen Baustellen nicht immer möglich ist, ist verständlich. Bei langfristig bestehenden Baustellen soll das aber beachtet werden. Wir bitten um Zustimmung zum Antrag. – Danke schön.”

(Es gilt das gesprochene Wort)