Last auf vielen Schultern

Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind teilweise mit drastischen finanziellen und existenziellen Einschnitten bei den Leipzigern verbunden. Aber auch bei der Stadt Leipzig wirken sich ausbleibende Steuereinnahmen, der Verzicht auf Eltern- und Hortbeiträge, Sondernutzungsgebühren und Gästetaxe zunehmend negativ aus. In der Folge legt Finanzbürgermeister Bonew ein Defizit von etwa 92 Millionen Euro im städtischen Haushalt im laufenden Jahr vor. Trotz des Wissens um die Einnahmerückgänge sind keine Kürzungen geplant, stattdessen soll das Budget aus 2020 fortgeschrieben und weiter investiert werden.

Die Vorsitzenden der Fraktionen im Leipziger Stadtrat, mit Ausnahme der Grünen, haben sich nun für ein Verteilen der Last auf weitere Schultern ausgesprochen und schlagen ein Aussetzen der jährlichen Anpassung ihrer monatlichen Aufwandsentschädigung anhand der Entwicklung des vom Statistischen Landesamtes ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte im Freistaat Sachsen vor.

Der Stadtrat könnte dem Vorschlag mehrheitlich noch in der Dezember-Ratsversammlung folgen. Ein gutes, wenn auch kleines Signal, das auf diese Weise vom Stadtrat ausgehen könnte.

Sascha Matzke, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 28. November 2020

Masterplan als Grundlage zum Bebauungsplan Nr. 416 „Freiladebahnhof Eutritzscher / Delitzscher Straße“. Umsetzung der Beschlüsse.

Masterplan als Grundlage zum Bebauungsplan Nr. 416 „Freiladebahnhof Eutritzscher / Delitzscher Straße“. Umsetzung der Beschlüsse. (VII-DS01283-NF-03)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 24.11.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Zuschauer im Livestream! Werte Pressevertreter! Der Vorteil, wenn man als letzter spricht, ist immer, dass alles schon gesagt wurde. Ich möchte es also nicht wiederholen. Wie vorhin unser Kämmerer möchte ich eigentlich einmal mit etwas Positivem beginnen.

Der Freiladebahnhof: Für Herrn Prof. Abraham ist es der TV-Club. Für mich ist der Freiladebahnhof meine Kindheit, meine Jugend, ein Teil meines Erwachsenlebens. Ich bin nämlich in dem Gebiet groß geworden und habe von meinem Kinderzimmerfenster den Blick auf den Freiladebahnhof gehabt. Die Älteren hier unter uns kennen vielleicht auch noch die Situation, dass vom Leipziger Freiladebahnhof über Anschlussgleise zum Beispiel Kesselwagen in die Prellerstraße transportiert wurden, wo der Rangierer dann mit seinem Glöckchen entlanglief.

Im Winter 1978/1979 – auch daran erinnern sich einige noch – habe ich auf diesem Gelände bei der Deutschen Reichsbahn angefangen; allerdings nicht als Eisenbahner, sondern als Gummibahner, wie wir uns nannten, im Kfz-Bereich. Ich kenne das Gelände in dem damaligen Zustand. Ich kenne auch den Zustand, als die Haltestelle Chausseehaus ein Knotenpunkt für Arbeitskräfte war, die sich zu jedem Schichtbeginn und Schichtende dort stauten, und dass die Kneipe Freiladebahnhof die Wasserstelle aller Eisenbahner war.

Es war ein Schock, als die Bahn nach der Wende das Ganze so nach und nach herunterfuhr und dieses Gelände in der Bedeutungslosigkeit von Leipzig versank. Ich bin froh, dass dort jetzt ein Quartier entsteht, was sich hoffentlich als lebendiges Quartier zwischen den bestehenden Quartieren Eutritzsch, Gohlis und so weiter einfügen wird.

Die Anforderungen, die stehen, sind groß. Die Erwartungen sind groß. Ich hätte mir gewünscht, dass wir vielleicht noch die Straßenbahnlinie über die Roscherstraße – wenn schon nicht quer durch das Gelände – geschafft hätten. Ich bin aber auch erst seit letztem Jahr hier dabei, sonst hätte ich das als ÖPNV-Mensch bestimmt mit angesprochen.

Natürlich wäre es mir persönlich und politisch lieber, wenn die Stadt Leipzig das Quartier selbst erschließen und bebauen könnte, schon rein von der Frage der Mietkosten her. Wir sind aber nicht bei „Wünsch dir was“, das wurde schon mehrfach festgestellt. Deshalb haben wir hier heute die Vorlage zur Abstimmung vorliegen. Die Freibeuter werden der jetzigen Fassung zustimmen.

Es wurde viel verhandelt und gestritten in der letzten Zeit. Es wurden viele Forderungen gestellt – berechtigte Forderungen, muss ich sagen; gerade die Forderung, was die Erstandienung betrifft, was die Sicherung der ganzen Maßnahmen, die mit dem alten Vorhabenträger vereinbart waren, und natürlich auch was die Weiterentwicklung betrifft. Herr Dr. Peter sprach schon vom Mobilitätskonzept, was überarbeitungswürdig ist.

Es sind viele Sachen passiert. Es gab natürlich auch in der kurzen Zeit, die ich mich erst damit beschäftige, Kommunikationsprobleme mit der Verwaltung, die wir alle mitbekommen haben. Es kam dann eben zu dem bewussten Punkt, wo uns diese Vorlage vorgelegt wurde und wir gesagt haben: Okay, das entspricht gar nicht dem, was eigentlich vereinbart war. Aber auch hier muss ich wieder sagen: Es hat sich in den letzten Wochen viel bewegt. Uns liegt jetzt eine Vorlage vor, die für uns zustimmungsfähig ist, und ich möchte eigentlich, dass es endlich losgeht.

Ein Hinweis noch von mir: Ich kenne das Gelände, das habe ich vorhin schon gesagt. Es wird mit der Erschließung losgehen. Die Bauträger werden einige Überraschungen erleben. Ich kenne die Art, wie damals gearbeitet wurde, ich weiß, was dort an Kontamination von Böden vorliegt. Es werden wahrscheinlich noch ein paar Bomben gefunden werden, Munitionsfunde und so weiter.

Es wird schwierig, aber es geht los. Bevor das erste Fundament gegossen wird und bevor das erste Haus bezogen wird, vergehen noch Jahre. Wir als Stadtrat haben diesen Vorgang zumindest bis zum Ende dieser Legislaturperiode noch mehrfach vorliegen und können dort noch eingreifen, wenn es Entwicklungen gibt, die dem entgegenstehen. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Waffenverbotszone abschaffen

Die Gründe, welche in der Eisenbahnstraße aus Sicht der Stadt die Einführung der Waffenverbotszone erforderlich machten, haben sich offensichtlich erledigt. Dann ist es auch zwingend erforderlich, die Waffenverbotszone wieder aufzuheben. Wir Freibeuter haben daher im Stadtrat beantragt, dass sich Oberbürgermeister Jung beim Freistaat für die Abschaffung einsetzen muss.

Im Juli 2020 hatte der Stadtrat das Gebiet um die Eisenbahnstraße mehrheitlich zu einem schützenswerten Milieu erklärt. Dies hätte die Mehrheit der Stadträte wohl kaum getan, wenn in diesem Gebiet eine derart hohe Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und die dort lebenden oder arbeitenden Menschen ausgeht, welche eine Waffenverbotszone rechtfertigt.

Wir Freibeuter haben die Waffenverbotszone von Anfang an als untaugliches Mittel angesehen und uns gegen die Einführung ausgesprochen. Dass es dafür jetzt eine Stadtratsmehrheit gibt, ist eine gute Sache, denn die Waffenverbotszone gehört abgeschafft.

Hoffentlich bleibt die Stadtratsmehrheit konsequent und fällt nicht kurz vor der Abstimmung noch um.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 14. November 2021

Matzke (FDP): “Heizstrahler auf Freisitzen: So viele wie möglich, so viele wie nötig!”

Auf Antrag der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beschließt die Ratsversammlung in der Sitzung am 12. November 2020 die Aufhebung der Beschränkung von Heizstrahlern auf Freisitzen im Stadtgebiet Leipzigs bis 31. März 2021.

Für Sascha Matzke, Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Wirtschaft, Arbeit und Digitales, sieht die Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Heizstrahler für Freisitze in der Stadt Leipzig nach dem zweiten Corona-Lockdown und angesichts der Absage des Weihnachtsmarktes durch den Oberbürgermeister als echte Chance: “Restaurants und Bars sind aufgrund der Verordnung des Freistaates aktuell bedauerlicherweise geschlossen. Für die Wirte ein Schlag ins Gesicht, die die Hygienemaßnahmen umgesetzt haben. Sobald Restaurants und Bars wieder geöffnet werden, zählt jeder Gast. Und der Gast kommt und sitzt dort auf dem Freisitz am liebsten, wo es angenehm warm ist. Nach der Zeit des zweiten Lockdowns sollen Wirte ihren Gästen so viele Heizstrahler wie möglich und so viele wie nötig zur Verfügung stellen können – zumindest bis ins Frühjahr!”

Aus Sicht der Fraktion Freibeuter reicht dabei ein Heizstrahler je 20 Quadratmeter, wie er entsprechend der Sondernutzungssatzung auf Antrag Gastronomen gestattet wird, nicht aus. Matzke (FDP) weiter: “Es macht im Winter eben doch einen Unterschied, ob man 2 Meter von einem Heizstrahler entfernt sitzt oder 5 Meter. Denn auch eine Fläche von 2 mal 10 Metern sind 20 Quadratmeter. Und wenn ich mir die Freisitze so anschaue, dann sind sie doch eher lang und schmal. Da wäre ein Heizstrahler zu wenig. Unter freiem Himmel können wir dem Infektionsschutz gerecht werden und trotzdem in Gesellschaft sein.”

Darüber hinaus sieht der Freidemokrat Matzke den Antrag seiner Fraktion im Sinne der Wirte nicht als Widerspruch zum Klimaschutze, verweist vielmehr auf den Präsidenten des Umweltbundesamtes, Dirk Messner, der Ende September im Rahmen einer Abwägung den Einsatz elektrischer Heizstrahler angesichts des erhöhten Risikos einer Ansteckung in geschlossen Räumen einer Gaststätte für eine Übergangszeit als vertretbar ansah.

Temporäre Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen

Temporäre Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen (VII-A-01845) Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 12.11.2020

Stadtrat Matzke (Freibeuter): “Sehr geehrter Erster Bürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Liebe Stadträte! Restaurants und Bars sind aktuell coronabedingt geschlossen. Für die Wirte, die sich an alle Hygienemaßnahmen und an alle anderen Dinge gehalten haben, ein Schlag ins Gesicht. Sobald wieder geöffnet wird, zählt jeder Gast, und der Gast kommt und sitzt dort zurzeit am liebsten draußen, auch wenn es kalt ist. Wo es angenehm ist, kann man das mit einem Heiz

strahler erreichen. Das reicht aber nicht aus. Lassen Sie uns jetzt die Zeit nutzen, um die Wirte zu unterstützten, damit sie ihren Gästen so viele Heizstrahler wie möglich ermöglichen können und diese überall auch aufstellen können. Gerade jetzt, da der Oberbürgermeister den Weihnachtsmarkt absagen musste, besteht auch die Chance, Glühwein auf gemütlichen Freisitzen zu realisieren – selbstverständlich unter Beachtung der Hygieneregeln.

Einerseits sagt aktuell Frau Merkel, dass auch für den Dezember keine Aussicht auf große Öffnungen besteht. Andererseits gibt es aktuell einen Beschluss, dass Fitnessstudios in Bayern wieder öffnen dürfen. Das heißt, wenn Restaurants im Dezember wieder öffnen dürfen oder auch nur ihre Freisitze, dann geht es doch darum, ob wir die Heizstrahler jetzt nicht mehr beschränken, sondern so viele Gäste wie möglich dort zulassen. Wenn ein Wirt keine Notwendigkeit in der Anschaffung weiterer Heizstrahler sieht, dann ist das seine Entscheidung. Wir setzen hier nur den Rahmen des Möglichen.

Meine Damen und Herren, sogar Dirk Messner, Chef des Bundesumweltamtes, hält Heizstrahler für einen vorübergehenden Zeitraum – wir schreiben hier Ende März nächsten Jahres vor – für vertretbar, wenn wir uns auf diese Weise auf Freisitzen vor Infektionen schützen können. Mit Blick auf den Verwaltungsstandpunkt macht es im Winter eben doch einen Unterschied, ob man 2 Meter von einem Heizstrahler entfernt sitzt oder eben 5 Meter.

Wenn wir die Freisitze so anschauen, dann sind sie eben doch lang und schmal. Da wäre eben ein Heizstrahler viel zu wenig. Logisch, dass Aufstellungswünsche der Restaurantbetreiber bisher nicht versagt wurden. Ein schlauer Wirt beantragt nur das rechtlich Zulässige, um weiteren Schriftverkehr zu vermeiden.

Hand aufs Herz: An welcher Stelle im Antrag nehmen Sie als Verwaltung Feedback der antragstellenden Wirte entgegen? – Der Verwaltungsstandpunkt schreibt – ich muss einmal kurz schauen -:

Demnach kann davon ausgegangen werden, dass die genehmigungsfähige Anzahl … zur „winterfesten Bewirtung“ auf Freisitzen ausreichend ist.

Das halte ich für falsch.

Die Beschränkung der Anzahl der Heizstrahler beruht maßgeblich auf umweltrechtlichen Aspekten. Es wird insbesondere einem ungesteuerten CO2-Ausstoß vorgebeugt und dem Klimanotstand auch auf diese Weise Rechnung getragen. Die Gastronomen orientieren sich an diesen Richtwerten. Ein Versagen eines Aufstellungswunsches musste bisher nicht beschieden werden.

Das mag ja sein, aber denken wir an Dezember oder an Januar und Februar, wo vielleicht die Restaurants – diejenigen, die noch überlebt haben – ihre Freisitze aufmachen wollen. Dort haben wir dann Beschränkungen von 20 Quadratmetern, und gerade das wollen wir eben nicht.

Ich bitte um Zustimmung für den Antrag. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Leipziger Kolonialgeschichte in die Erinnerungskultur

Leipziger Kolonialgeschichte in die Erinnerungskultur aufnehmen (VII-A01512-NF-02)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 12.11.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Sehr geehrter Erster Bürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Zuschauer am Livestream! Ich bin etwas unvorbereitet; denn ich wollte eigentlich gar nichts sagen, aber ich muss.

Herr Albrecht, wir haben gestern zwei Beschlüsse zum Thema Erinnerungskultur gefasst. Das ist Geschichte. Mit Geschichte beschäftigen wir uns also schon. Wir haben eine Arbeitsgruppe Straßennamen, in der wir über Straßennamen diskutieren. Das ist auch Geschichte.

Natürlich hat Leipzig keine Kolonien gehabt, das ist vollkommen klar; Leipzig war ja kein Staat. Übrigens muss ich dazu sagen: Die Völkerschlacht zu Leipzig als Gedenken – wir als Sachsen haben die Völkerschlacht verloren. Wir waren auf der falschen Seite. Auch daran muss man immer mal denken.

Ich möchte eines sagen: Leipzig war immer eine Handelsstadt, und Handel hat ganz viel mit Kolonialismus zu tun. Mir geht es nicht darum, Denkmäler zu stürzen. Mir geht es nicht einmal darum, Straßennamen zu ändern. Das sage ich ganz ehrlich. Übrigens muss ich dazu sagen: Frau Nagel, die Völkerschauen fanden nicht im Zoo statt, sondern im Auftrag des Zoos auf der Rosenthal-Wiese statt. Ich habe sogar ein Bild davon.

Ich bin fest davon überzeugt: Man muss sich mit diesem Teil der Geschichte beschäftigen. Das ist wichtig, das ist auch gut.

Ein Beispiel: Franz Dominic Grassi, Nachkomme einer italienischen Kaufmannsfamilie, der sein Geld mit südländischen, exotischen Dingen verdiente, einer der großen Förderer unserer Stadt, dem wir als Stadt auch viel zu verdanken haben, aber es war wahrscheinlich Geld, das durchaus mit Kolonialgeschichte zu tun hat. Es geht nicht darum, das zu verurteilen – natürlich muss man es immer im Kontext der Zeit sehen -, aber man sollte es wissen. Das ist Geschichtsaufarbeitung. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Änderungsantrag: 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Verlängerung der zeitweisen Änderungen der Hauptsatzung im Wirkungsbereich Bestätigung von Mehrkosten bei Baumaßnahmen im Bereich Schule und Kita

[Änderungsantrag VII-A-01776-ÄA-03 | Einreicher: Freibeuter Fraktion & SPD | Status: Änderungsantrag wurde ungeändert beschlossen]

Beschluss (auch Änderungsantrag der Freibeuter Fraktion & SPD):

Die Ratsversammlung beschließt die 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung gemäß Anlage 1.

1. Die Ratsversammlung beschließt die 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung gemäß Anlage 1 mit einer befristeten Ermächtigung des Oberbürgermeisters bis zum 31.12.2022. Der Satzungstext der 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leipzig wird entsprechend geändert:

§ 1

Einfügung des § 8 Abs. 3 Nr. 32 i

In § 8 Abs. 3 wird nach der Ziffer 32 h der Hauptsatzung als Ziffer 32 i neu eingefügt:

32 i. „Abweichend von § 8 Abs. 3 Nr. 32 f wird der Oberbürgermeister befristet bis zum 31.12.2022 ermächtigt, überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen für Maßnahmen des Baus bzw. der Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten zu beschließen, sofern die Erhöhung der Gesamtkosten laut Baubeschluss in der zuletzt von der Ratsversammlung beschlossenen Fassung nicht aus der wesentlichen Änderung der Aufgabenstellung für die jeweiligen Objekte resultiert und diese Erhöhung einen Wert von über 10% bei Neubauvorhaben und über 20 % bei Sanierungsvorhaben nicht übersteigen. (..)”

§ 2

Einfügung des § 13 Abs. 12 Nr. 3

In § 13 Abs. 12 wird nach der Ziffer 2 als Ziffer 3 neu eingefügt:

„3. Abweichend von § 13 Abs. 12 Nr. 1 f wird der Oberbürgermeister befristet bis zum 31.12.2022 ermächtigt, überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen für Maßnahmen des Baus bzw. der Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten zu beschließen, sofern die Erhöhung der Gesamtkosten laut Baubeschluss in der zuletzt vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Fassung nicht aus der wesentlichen Änderung der Aufgabenstellung für die jeweiligen Objekte resultiert und diese Erhöhung einen Wert von über 10% bei Neubauvorhaben und über 20 % bei Sanierungsvorhaben nicht übersteigen.  (..)”

§ 3

Ergänzung im § 22 Abs.2 Nr. 8

In § 22 Abs. 2 Nr. 8 wird folgende Ergänzung eingefügt:

„8a) (..)

b) Für Schul- und Kita-Bauvorhaben, die durch den Verwaltungsausschuss beschlossen wurden, erfolgt befristet bis zum 31.12.2022 nur eine Information des Verwaltungsausschusses und Stadtrates über die Erhöhung der Gesamtkosten laut Baubeschluss in der zuletzt vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Fassung von bis zu 25 % im Rahmen des regelmäßigen Sachstandsberichts. Eine Ergänzung des Baubeschlusses durch den Verwaltungsausschuss ist befristet bis zum 31.12.2022 ab einer Überschreitung der Gesamtkosten laut Baubeschluss in der zuletzt vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Fassung von mehr als 25 % oder ab 4 Mio. Euro erforderlich.”

§ 4

Ergänzung im § 22 Abs. 2 Nr. 9

In § 22 Abs. 2 Nr. 9 wird folgende Ergänzung eingefügt:

„9a) (..)

b) Für Schul- und Kita-Bauvorhaben, die durch die Ratsversammlung beschlossen wurden, erfolgt befristet bis zum 31.12.2022 nur eine Information des Stadtrates über die Erhöhung der Gesamtkosten laut Baubeschluss in der zuletzt von der Ratsversammlung beschlossenen Fassung von bis zu 25 % im Rahmen des regelmäßigen Sachstandsberichts. Eine Ergänzung des Baubeschlusses durch den Stadtrat ist befristet bis zum 31.12.2022 ab einer Überschreitung der Gesamtkosten laut Baubeschluss in der zuletzt von der Ratsversammlung beschlossenen Fassung von mehr als 25 % oder ab 4 Mio. Euro erforderlich.

2. Sollte bis dahin weiterhin die Notwendigkeit bestehen, eine entsprechende Regelung zu treffen, entscheidet die Ratsversammlung im Jahr 2022 darüber.

 

Begründung

Eine Weiterführung der bestehenden Regelung bis zum 31.12.2024 kann notwendig sein, muss aber zu gegebener Zeit erneut von der Ratsversammlung bestätigt werden. Es wird deshalb eine Befristung der Regelung bis zum 31.12.2022 vorgeschlagen.

 

Temporäre Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen

[Antrag VII-A-01845 | Status: ungeändert beschlossen]

 

Beschluss vom 12.11.2020:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen im Stadtgebiet Leipzigs bis 31. März 2021 aufzuheben.

Begründung:

Um den Gastronomen nach dem Lockdown anlässlich Corona finanziell entgegen zu kommen, ist die Erhebung der Gebühren für Heizstrahler aktuell ausgesetzt. Kein einziger Freisitz wird jedoch durch Gebührensenkung in der kalten Jahreszeit für den Gast attraktiver. Vielmehr wird das Gemütlichkeitsempfinden auf dem Freisitz beim Gast dadurch erreicht, dass er einen warmen Sitzplatz vorfindet. Aus Sicht der Fraktion Freibeuter reicht dabei ein Heizstrahler je 20 Quadratmeter, wie ihn die Sondernutzungssatzung der Stadt Leipzig vorsieht, nicht aus. Die Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen könnte vor diesem Hintergrund vorübergehend aufgehoben werden.

Anzeige von Wartezeiten an Wertstoffhöfen im Internet

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie mit angemessenem wirtschaftlichen Aufwand Wartezeiten an Wertstoffhöfen der Stadtreinigung Leipzig im Internet in Echtzeit einsehbar gemacht werden können.

Begründung:

Die Wertstoffhöfe der Stadt Leipzig sind über das Stadtgebiet, teilweise von Wohnbebauung umgrenzt, verteilt. Bei längeren Wartezeiten an den Wertstoffhöfen anlässlich eines erhöhten Nutzungsaufkommens, das eine wachsende Stadt mit sich bringt, kommt es zu verkehrsgefährdenden Rückstaus in die Verkehrsräume um die Wertstoffhöfe.

Dass die Kenntnisnahme der Wartezeiten vor Anfahren eines Wertstoffhofes unabdingbar macht, verdeutlicht der Verwaltungsstandpunkt selbst. Das Ansinnen des Antrags wird dadurch bestätigt, dass erst die Kollegen vor Ort an überfüllten Wertstoffhöfen über alternative Standorte informieren, sollte die sofortige Nutzung des Wertstoffhofes aktuell nicht möglich sein. Diese Tatsache soll unbedingt vermieden werden.

Eine Onlineinformation vorab könnte eine Steuerung der Nachfrage der Leipziger zu einem weniger nachgefragten Wertstoffhof ermöglichen. Diese muss nicht kostenintensiv, jedoch lediglich kreativ, sein. Die schnelle Veröffentlichung des Verwaltungsstandpunktes spricht eher dafür, dass man von einer Ideenfindung, wie ein Konzept umsetzbar wäre, abgesehen hat.

Status:

Eine geänderte Version des Antrags wurde in der Ratsversammlung am 24.02.2021 mehrheitlich bei elf Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt zum Ursprungsantrag im Allris

Neufassung im Allris

Verordnung der Stadt Leipzig über die Erhebung von Parkgebühren

Verordnung der Stadt Leipzig über die Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) (VI-DS04669-NF-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

dazu Änderungsantrag (VI-DS-04669NF-02-ÄA-03) Einreicher: Stadtrat Köhler

dazu Änderungsantrag (VI-DS-04669NF-02-ÄA-04) Einreicher: Stadtrat Morlok; Stadtrat Reinhold; Stadtrat Matzke

Aus der Ratsversammlung am 11.11.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Zuschauer am Livestream! Erst einmal zur Korrektur: Es gibt keinen Freibeuter-Antrag. Es gibt einen Änderungsantrag von mir in Person und einen Änderungsantrag der restlichen Fraktion.

Es wurde meiner Meinung nach höchste Zeit, nach neun Jahren die Parkgebühren anzupassen. Kostete eine 4-Fahrtenkarte für die Zone 110 im Jahr 2011 8 Euro, so kostet sie heute 10,80 Euro. Das macht ungefähr 30 Prozent. Das Moratorium für die Ticketpreise der LVB ist abgelaufen. Ab August 2021 müssen wir also wieder mit einer Erhöhung der Ticketpreise rechnen.

Fahren momentan zwei Erwachsene mit dem ÖPNV in die Innenstadt, verbleiben dort zwei Stunden und fahren zurück, kostet es 10,80 Euro. Ein Parkticket für diese Zeit kostet momentan 4 Euro, nach der Erhöhung 6 Euro. Das bedeutet: Es ist immer noch – selbst, wenn man die fiktiven Kosten für die Kfz-Nutzung dazurechnet, was ja keiner macht – billiger, als mit dem ÖPNV in die Stadt zu fahren. Wozu also das Lamento der Gegner dieser Anpassung?

Mein Antrag, der mit dem der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in deren ersten Punkt – nämlich die Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Parkgebühren zweckgebunden für die Entwicklung des ÖPNV einzusetzen – fast deckungsgleich ist, mag symbolisch erscheinen. Die Mehreinnahmen sind ein Tropfen auf dem heißen Stein. Wir geben jetzt schon weitaus höhere Summen für den ÖPNV aus und stellen bedeutend mehr finanzielle Mittel zur Verfügung, um den ÖPNV zukunftssicher und attraktiv zu machen. Allerdings: Wie will die Stadt erklären, dass sie die Gebühren erhöht, um MIV-Nutzer

zum Umstieg auf den ÖPNV zu bringen, wenn sie das Geld nicht für diesen verwendet?

Im Absatz „Bezug zur Maßnahme B 6 der Fortschreibung des Luftreinhalteplans“ ist beschrieben, dass durch die Erhöhung der Parkgebühren ein Umstieg auf den ÖPNV forciert werden solle. Ein solcher ist in erster Linie durch eine Verbesserung der Attraktivität des ÖPNV zu erreichen. Eine Verwendung der Mehreinnahmen für diesen Zweck ist somit angebracht und erhöht auch die Akzeptanz für die Erhöhung.

Zum Antrag der Bündnisgrünen: Ich weiß nicht, was mit adäquater – wie es so schön ausgedrückt ist – Höhe der Parkgebühren, die verwendet werden sollen, gemeint ist. Damit weiß ich nichts anzufangen. Deshalb habe ich gleich noch einmal einen Antrag gestellt, dass die kompletten Mittel aus der Erhöhung hineingehen. Ich gehe davon aus, dass ich Anträge, die eine Verschiebung fordern, nicht mittrage. Wenn nicht jetzt, wann wollen wir das dann machen? Es wird sich immer ein Grund finden, es noch einmal zu verschieben. – Danke.”

 

Stadtrat Matzke (Freibeuter):Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wenn er noch im Livestream ist! Sehr geehrte Bürgermeister! Liebe Stadträte! Liebe Bürger! Es gibt ja nun sehr viele Änderungsanträge zu diesem Antrag. Wir Freidemokraten im Stadtrat sprechen uns für die Bewirtschaftung des Parkraums aus. Das ist nicht das Problem. Allerdings muss es an die Verbesserung geknüpft sein, und ich sehe hier keine Verbesserung.
Ich kann ja auch in Teilen der Stadträtin Riekewald zustimmen. Erfahrungen anderer Städte, insbesondere Wien, zeigen, dass die Akzeptanz bei den Bürgern deutlich erhöht wird, wenn die Angebotsverbesserung und Parkraumbewirtschaftung Hand in Hand gehen. Das Gutachten dazu gibt es ja.
Wer aber auf sein Auto verzichten soll, muss auch auf sein Auto verzichten können. Die Leipziger Innenstadt und weite Teile des Leipziger Stadtgebietes müssen mit dem ÖPNV auch aus den Randlagen – wie es hier schon gesagt wurde – eben gut zu erreichen sein. Das sehe ich im Moment nicht. Solange jedoch Investitionen in angebotsverbessernde Maßnahmen ausbleiben, können wir dazu nur sagen, dass die Parkgebühren eingefroren sein sollten und so bleiben müssen, wie sie sind. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)