Freisitzsaison antragsfrei eröffnen

Freisitzsaison antragsfrei eröffnen

Pressemitteilung:

“Warum jedes Jahr den Freisitz neu beantragen, wenn sich gegenüber dem Vorjahr nichts ändert? Dresden lebt es vor. Auch Wirte in Leipzig sollen nicht jedes Jahr beantragen müssen, wenn alles beim alten bleibt. So ist es auch für Heizstrahler, Blumenkübel und Papierkörbe denkbar, die sich auf den Freisitzen befinden”,

stellt René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, die Neufassung eines Antrags der Freibeuter vor.

Die Neufassung des Antrags sieht nach dem Willen der Fraktion Freibeuter vor, in der Stadt Leipzig entsprechend der Verwaltungspraxis der Landeshauptstadt Dresden die widerrufliche, d.h. zeitlich unbefristete, Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Freisitze und darüber hinaus für im Zusammenhang mit Freisitzen stehende erlaubnispflichtige Sondernutzungen wie Heizstrahler, Blumenkübel, Papierkörbe zu ermöglichen.

Wie Bürgermeisterin Dubrau in der Antwort auf eine gleichlautende Anfrage in der Mai-Ratsversammlung bestätigte, zählen widerruflich erteilte Sondernutzungserlaubnisse für Freisitze in Dresden zur Verwaltungspraxis. Einer zunächst von den Freibeutern beantragten Prüfung, ob Sondernutzungserlaubnisse grundsätzlich unbefristet und bis auf Widerruf des Antragstellers oder der Stadt Leipzig ausgestellt werden können, verwehrte sie sich.

“Betreiber von Gaststätten und Bars gehen von einem auf Dauer angelegten Betreiben ihres Gastgewerbes aus. Eine jährlich zu beantragende Verlängerung vor Ablauf der Sondernutzungserlaubnis für Freisitze, wenn auch im vereinfachten Verfahren, belastet die Wirte nur”,

so Rechtsanwalt Hobusch mit Blick auf die Forderung des Antrags nach einer bürger- und unternehmerfreundlichen Verwaltung. Eine Win-Win-Situation auch für die Verwaltung.

“Für die Verwaltung ist damit die Chance einer Vereinfachung und Straffung von Verwaltungabläufen verbunden. Nicht jeder Folgeantrag muss jedes Jahr aufs Neue geprüft und beschieden werden”,

so der Freidemokrat Hobusch abschließend.

Rechtsgrundlage für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen ist die Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung).

Die aktuelle Version des Antrags “Unbefristete Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen” trägt die Nummer VI-A-04816-NF-02.

Hobusch (FDP): „Leipzig hat keine Kapazitäten für ein Ankerzentrum“

Leipzig hat keine Kapazitäten für ein Ankerzentrum

Pressemitteilung:

Angesichts des Treffens zwischen Sachsens Ministerpräsident Kretschmer und Bundesinnenminister Seehofer fordert René Hobusch, Leipziger Stadtrat der Freien Demokraten, kein Ankerzentrum in Leipzig anzusiedeln:

„Die Ankerzentren sind als Pilotprojekte angelegt. Bei solchen Betaversionen läuft lange nicht alles glatt, sondern da braucht es Personal und Einsatz, um die Einrichtungen richtig zum Laufen zu bekommen. Da auch die Kommune dort einen Beitrag leisten sollen, muss ich als Leipziger Stadtrat sagen: Wir haben wichtigeres vor der Brust als Seehofers Prestigeprojekt.

Vielleicht ist das in Dresden und Berlin noch nicht bei jedem angekommen: Leipzig ist die dynamischste Stadt der Republik, wir haben erst 100.000 Einwohner verloren, waren Armutshauptstadt. Mittlerweile sind 100.000 Einwohner dazu gekommen und die Stadt platzt in einigen Bereichen aus allen Nähten. Wir haben mit viel Einsatz unseren Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingssituation geleistet.

Wir integrieren, während sich andere Gemeinden gegen Zuweisungen stemmen. Wir bauen Schulen und Kitas. Aber Fakt ist: Die Verwaltung ist an der Belastungsgrenze. Mit Geld allein ist es nicht mehr getan. Wir brauchen endlich etwas Ruhe, um unsere Arbeit zu machen. Ein Pilotprojekt von der Dimension der Ankerzentren würde Leipzig zusätzlich belasten. Meine Einschätzung nach bald 10 Jahren im Stadtrat ist: Derzeit können wir das nicht leisten.

Zumal jeder im Hinterkopf haben sollte, dass dort keine Software entwickelt werden soll, sondern dort soll über Menschenschicksale entschieden werden. Umso wichtiger ist gute Planung und größtmöglicher Einsatz. Und ganz nebenbei plant die Bundesregierung sicher schon die nächsten Streiche, gegen die sich die Kommunen nicht wehren können und dann im Regen stehen gelassen werden – wie bspw. beim Thema ALG II und Rechtsanspruch auf Kitaplätze.“

Hobusch forderte Oberbürgermeister Jung auf, gegenüber Staats- und Bundesregierung deutlich zu machen, dass Leipzig kurz vor der Grenze der Belastungsfähigkeit sei und ein Ankerzentrum hier derzeit nicht funktioniere.

„Ich bin kein Freund davon, dass Bauplanungsrecht für andere Dinge zu missbrauchen. Aber bevor Leipzig über sein Limit gehen muss, sollten wir darüber nachdenken, als Ultima Ratio auch Verhinderungsplanungen zu nutzen, um ein Ankerzentrum in Leipzig zuverhindern.”

Hobusch (FDP): “Leipziger Dok-Filmfestival keine Pasanen-Show”

Leipziger Dok-Filmfestival keine Pasanen-Show

Pressemitteilung:

Angesichts der Ankündigung der Direktorin des Internationalen Leipziger Festivals für Dokumentar- und Animationsfilm (Dok Leipzig), Leena Pasanen, die Einführung einer Quote für Regisseurinnen im Deutschen Wettbewerb langer Dokumentar- und Animationsfilm umzusetzen, äußert sich FDP-Stadtrat René Hobusch, der die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat im Kulturausschuss vertritt:

“Mit der Einführung einer Frauenquote geht Leena Pasanen zu weit. Das Dok-Filmfestival ist immer noch ein städtisches Festival, bei dem Leena Pasanen die Geschäfte führt. Es ist keine weibliche Pasanen-Show. Es ist nicht ihr Festival.”

Vor dem Hintergrund, dass die Stadt Leipzig Gesellschafterin der Leipziger Dok-Filmwochen GmbH ist, fordert der Jurist Hobusch eine öffentliche Diskussion der Leipziger zu dieser Entscheidung:

“Die Frage ist doch, ob eine Frauenquote das Selbstverständnis einer Bürgerstadt Leipzig widerspiegelt. Solche Quoten sind eine Frage der grundsätzlichen Ausrichtung des Fimfestivals und gehören von der Stadtgesellschaft diskutiert.”

“Die Qualität von Kunst misst sich nicht an einer Quote, sondern an ihrem Inhalt und der künstlerischen Qualität. Kreativität ist weder überwiegend weiblich noch eher männlich”,

so Hobusch abschließend.

Quo vadis Grundsteuer?

Quo vadis Grundsteuer?

Amtsblatt:

Das Bundesverfassungsgericht hat im April die Erhebungsmethode für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Diese basiert auf den sogenannten Einheitswerten. Der Gesetzgeber hatte vorgeschrieben, dass diese alle sechs Jahre an die aktuellen Werte anzupassen sind. Tatsächlich ist dies fast 60 Jahre lang nicht erfolgt, was zu erheblichen Ungerechtigkeiten führte. Bis Ende 2019 ist der Gesetzgeber nun aufgefordert, die Grundsteuer neu zu regeln. Eine straffe Vorgabe, denn es verbleiben nur noch 18 Monate. Eine Einigkeit der Länderfinanzminister über ein zukünftiges Modell besteht bisher nicht. Doch nur mit einer wirksam verabschiedeten Neuregelung ist es den Kommunen erlaubt, längstens bis Ende 2024 die Grundsteuer auf der Basis des alten Modells noch zu erheben.

Aktuell nimmt die Stadt Leipzig jährlich rund 100 Millionen Euro aus der Grundsteuer ein. Eine Steuer, die am Ende alle zahlen, da sie über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden kann. Kurzfristig umsetzbar ist daher nur ein einfaches und flächenbezogenes Modell. Andernfalls müssten rund 35 Millionen Grundstücke in der Bundesrepublik neu bewertet werden. Experten warnen zudem bei einem wertbezogenen Modell vor erheblichen Steigerungen bei der Grundsteuer vor allem in den Ballungsräumen. Dies würde die Mieten zusätzlich belasten.

René Hobusch, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 18. Mai 2018

Stellen im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege 2019/2020

Stellen im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege 2019/2020

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes 2019/2020 die Besetzung von sechs unbesetzten Stellen im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege oder im Falle einer erforderlichen andauernden Erfüllung von Sonderaufgaben die Neuschaffung dieser Stellen zu berücksichtigen.

Begründung:

Im Jahr 2017 konnten im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege nicht wie geplant 38,25 VzÄ zur Bearbeitung von Bauanträgen eingesetzt werden. Etwa sechs VzÄ waren 2017 unbesetzt. Bauantragsteller gewinnen leicht den Eindruck, dass nicht zuletzt die fehlende “Vollbesetzung” ursächlich für die im Vergleich zu anderen Städten lange Bearbeitung von Bauanträgen ist. Beispielsweise liegt die Eingangsbearbeitung von Bauanträgen, die die Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit beinhaltet, an der Grenze der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Kitaplatztausch-Anzeigen auf www.meinkitaplatz-leipzig.de

Kitaplatztausch-Anzeigen auf www.meinkitaplatz-leipzig.de

Antrag:

Die Stadt Leipzig schafft unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben auf dem städtischen Kitaplatz-Portal www.meinkitaplatz-leipzig.de die Möglichkeit, Kitaplatztausch-Anzeigen durch angemeldete Eltern für angemeldete Eltern sichtbar einzustellen. Die Darstellungsweise ermöglicht die direkte Kontaktaufnahme von interessierten Eltern bei inserierenden Eltern.

Begründung:

Glücklich der, der einen Kitaplatz in Leipzig findet. Nicht selten jedoch bleibt den Eltern nichts anderes übrig als den einen sich bietenden Kitaplatz am anderen Ende der Stadt anzunehmen. Zweimal täglich sind damit lange Fahrtwege zwischen Wohnung, Kita und Arbeitsplatz verbunden. Da es vielen Eltern so geht, erhärtet sich der Eindruck, dass sich deren Wege tagtäglich auf irrsinnige Weise kreuzen.

Tauschbedarfe können gegenwärtig bereits über www.meinkitaplatz-leipzig.de dem Amt für Jugend, Soziales, Gesundheit und Bildung (AJuFaBi) angezeigt werden. Den angemeldeten Eltern bleiben Informationen über Platzgesuche und -angebote jedoch verborgen.

Das AJuFaBi selbst steht grundsätzlich vor großen Herausforderungen dem Bedarf an Kinderbetreuung in Leipzig gerecht zu werden. Es soll nicht auch noch Tausche koordinieren müssen. Jedoch genießt das Amt einen klaren Vorteil: Alle Eltern, die in Leipzig einen Kitaplatz suchen, kommen im Rahmen ihrer Bedarfsanzeige nicht an www.meinkitaplatz-leipzig.de vorbei. Daher sollte das AJuFaBi mit dem Kitaplatz-Portal zusätzlich eine Plattform bieten, auf der Eltern selbst aufeinander zugehen und einen Tausch initiieren können. Gemeinsam könnten sie dann an die jeweiligen Kita-Leitungen herantreten und die Verträge neu schließen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Originalfassung angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Umsetzung der Maßnahmen im Luftreinhalteplan

Umsetzung der Maßnahmen im Luftreinhalteplan

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes 2019/2020 Finanzierungsvorschläge für die im Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig enthaltenen, aber bisher nicht umgesetzten Maßnahmen vorzulegen.

Begründung:

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 27. Februar 2018, ein Einfahrverbot von Dieselfahrzeugen für rechtmäßig zu erklären, sind zunächst andere Maßnahmen des Luftreinhalteplanes umzusetzen. Nicht zuletzt stünde die Stadtverwaltung selbst unter Druck, da sie, ihre Tochterunternehmen und Eigenbetriebe über 1.000 Dieselfahrzeuge unterhalten – 218 Fahrzeuge davon mit Euro 4 und schlechter, 398 Fahrzeuge mit Euro 5 sowie 396 Fahrzeuge mit Euro 6 Norm.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Städtische Publikationen kostenfrei digital veröffentlichen

Städtische Publikationen kostenfrei digital veröffentlichen

Antrag:

  1. Alle ab 1.1.2018 von der Stadt Leipzig neu herausgegebenen Publikationen werden in elektronischer Form dauerhaft zum kostenfreien Abruf für alle Interessierten auf leipzig.de bereit gestellt. Eventuelle Verträge mit Dienstleistern (Gestalter, Fotografen etc.)  werden entsprechend angepasst.
  2. Alle zwischen dem 1.1.2000 und dem 31.12.2017 von der Stadt Leipzig herausgegebenen Publikationen werden – sofern die entsprechenden Rechte bei der Stadt Leipzig liegen – bis zum 31.12.2018 in elektronischer Form (ggf. als Scan) dauerhaft zum kostenfreien Abruf für alle Interessierten auf leipzig.de bereit gestellt.
  3. Für alle zwischen dem 1.1.2000 und dem 31.12.2017 von der Stadt Leipzig herausgegebenen Publikationen, deren Rechte für eine Online-Veröffentlichung nicht bei der Stadt Leipzig liegen, unterbreitet der Oberbürgermeister dem Stadtrat einen Umsetzungsvorschlag im Sinne der Punkte 1 und 2 – ggf. unter Einordnung entsprechender Haushaltsmittel.

Begründung:

Die Publikationen der Stadt Leipzig stellen wir die Bürgerinnen und Bürger wichtige Informationsquellen dar. Einige Publikationen sind aktuell nur gegen Zahlung eines teils hohen Betrages (bspw. Grundstücksmarktbericht als Druck oder PDF für 60 Euro) zu erhalten. Dies behindert den freien Zugang zu öffentlichen Informationen für alle Menschen in unserer Stadt. Um die Kosten für Druck gering zu halten, sollten die Publikationen digital kostenfrei veröffentlicht werden. Für die Lieferung gedruckter Ausgaben sollte weiterhin eine Gebühr verlangt werden dürfen. Zur Dokumentation vergangener Publikationen sollten auch diese online gestellt werden.

Status:

Der Antrag wurde durch uns zurückgezogen und wird nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Heiraten im Stadion

Heiraten im Stadion

Antrag:

Die Stadt Leipzig weist die Red Bull Arena zukünftig als offiziellen weiteren Trauort des Standesamtes aus und ermöglicht auf diese Art dort Trauungen sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen. Die Einzelheiten sind mit dem Betreiber des Stadions abzustimmen.

Sachverhalt:

Außergewöhnliche Ereignisse benötigen manchmal einen außergewöhnlichen Rahmen. Für Viele ist das Stadion ein fester Bestandteil des (gemeinsamen) Lebens. Viele andere Städte haben sich  bereits dazu entschlossen, die Vereinsliebe und die Liebe des Lebens zu  kombinieren.

So ist zum Beispiel das standesamtliche Heiraten in folgenden Stadien möglich:

    • Signal Iduna Park (Borussia Dortmund, Hankook Loge & EVONIK Stammtisch West 4 & Borussia Park)
    • BayArena (Bayer Leverkusen, VIP-Lounge)
    • Gelsenkirchener Veltins Arena (Schalke 04, Event-Loge)
    • SchücoArena (Arminia Bielefeld, Arminia-Loge),
    • Berliner Olympiastadion (Herta BSC, derzeit ausgesetzt)
    • DDV-Stadion (Dynamo Dresden, Loge & Businessbereich)
    • Mercedes-Benz Arena (VfB Stuttgart, Soccer Lounge & Eventbox)
    • Millerntor Stadion (FC St. Pauli)
    • RheinEnergieSTADION (1. FC Köln)

und zukünftig auch in der community4you ARENA (Chemnitzer FC).

Bereits jetzt kann man in der Red Bull Arena Hochzeiten feiern, jedoch ist die Trauung selbst dort bisher nicht möglich, da die notwendige Widmung für standesamtliche Trauungen fehlt. Daher soll das bisherige Angebot nun erweitert werden.

Status:

Der Antrag ruht und wird aktuell nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig

Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren zur Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig in Anlehnung an die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) so zu gestalten, dass die Aufteilung der Lose die von den jeweiligen Schulkonferenzen gewünschte Verpflegungsform berücksichtigt. Dabei sind die räumlichen Gegebenheiten der einzelnen Schulen für die Verpflegungsformen Cook and Chill, Freeflow und Abgabe/Ausgabe – Essen ebenfalls als Kriterium heranzuziehen.
  2. Nach Ablauf der Laufzeit der 2018 geschlossenen Verträge zur Speisenversorgung in Kindertagesstätten der Stadt Leipzig wird analog verfahren.

Begründung:

Mit Ablauf des Schuljahres 2018/2019 enden die aktuell laufenden Verträge zur Speisenversorgung an den Schulen der Stadt Leipzig. Die Neuausschreibung der Speisenversorgung an den kommunalen Schulen wird analog dem Vorgehen zur Ausschreibung der Speisenversorgung an Kindertagesstätten der Stadt Leipzig in Umsetzung der EU-Richtlinien RL 2014/24/EU und RL 2014/24/EU erfolgen.

Die neuen Verträge mit den Speisenversorgern an den Kindertagesstätten schließen die Eltern aktuell beginnend ab März 2018. Angesichts des rückschrittlichen Vorgehens der Verwaltung, die fehlende Beteiligung der Eltern an der Auswahl der Caterer, die mangelnde Kommunikation gegenüber den Eltern, der Verlust der Qualität des Essens durch die neuen Essensanbieter regt sich jedoch erheblicher Unmut unter den Eltern. Diese Defizite im Zusammenhang mit der Ausschreibung sollen sich bei Schulen nicht wiederholen.

Dem Beschluss des Stadtrates zur Stärkung des regionalen und biologischen Lebensmittelmarktes und gesunder Ernährung in Leipzig aus Oktober 2017 folgend, sind die Losgrößen bei der Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen entsprechend anzupassen und für die nächste Ausschreibungsphase auch auf Kindertagesstätten anzuwenden.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung im Form des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

  1. Für die Ausschreibung der Speiseversorgung an Schulen in kommunaler Trägerschaft wird ein Vergabeverfahren durchgeführt, im Ergebnis dessen die Stadt Leipzig mit den bezuschlagten Unternehmen Rahmenvereinbarungen zur Speiseversorgung abschließt.

  2. Mit dem unter 1. genannten Verfahren zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen werden die Schulen unter Berücksichtigung geltender vergaberechtlicher Regelungen in hohem Maß an der Ausschreibung beteiligt.

  3. Alle künftigen Ausschreibungen zur Essensversorgung in Kitas der Stadt Leipzig erfolgen über eine Rahmenvereinbarung analog zum für Schulen geplanten Verfahren.