Gutachten im Giftschrank

Die Stadt Leipzig beauftragt externe Gutachten, um sich wissenschaftliche Expertise einzuholen. Wenn sie dann auch verwaltungsintern Anwendung finden, ist das Geld des Steuerzahlers durchaus sinnvoll investiert.

Doch nicht jedes Ergebnis scheint der Verwaltung genehm zu sein. Die Gutachten landen gefühlt zuweilen im Giftschrank. Und, dass ein solcher scheinbar in einigen Ämtern der Stadtverwaltung existiert, zeigen zwei Beispiele, denen wir Freibeuter auf der Spur sind.

Zum einen ein Gutachten zum Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge, welches auf Antrag der Freibeuter nun veröffentlicht werden muss. Bis dato ein zähes Ringen, denn obwohl zu Schulungszwecken des Ordnungsamtes beauftragt, fanden die Ergebnisse bisher kaum spürbar Anwendung. Wer rechtswidrig auf Radwegen, an Haltestellen und Kreuzungsbereichen parkt und andere gefährdet, muss nicht zwangsläufig mit Abschleppen rechnen.

Zum anderen ein Gutachten zum 365-Euro-Ticket, das wissenschaftlich erörtert, unter welchen Voraussetzungen das Ticket in Leipzig sinnvoll ist. Die Ergebnisse gehören zur Klarheit und Wahrheit in die öffentliche Diskussion, weshalb wir Freibeuter die Veröffentlichung im Rat beantragen.

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 27. Februar 2021

Leipzig aktiv gegen Diskriminierung

Leipzig aktiv gegen Diskriminierung (VII-A-01507-NF-03) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

dazu Leipzig aktiv gegen Diskriminierung – Gründung eines Beirats und Ernennung eines/einer Antidiskriminierungsbeaufragte/n (VII-A-01507-ÄA02-NF-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 25.02.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Nagel hat ja bereits darauf hingewiesen, dass ich das Thema Diskriminierung neben anderen Kollegen letzte Woche im Rahmen der Diskussion zur Waffenverbotszone schon angesprochen habe. Es ist eben so, dass Diskriminierung in vielen Fällen nicht bewusst stattfindet. Es ist ein unbewusstes Handeln. Wenn wir das Beispiel der Waffenverbotszone nehmen: Die Ordnungskräfte oder Polizisten, die dort kontrollieren, wollen ja nicht bewusst jemanden diskriminieren, aber indem sie zum Beispiel bestimmte Personen für eine entsprechende Kontrolle auswählen, diskriminieren sie.

Es ist mir wichtig, deutlich zu machen, dass es einer gesellschaftlichen Diskussion darüber bedarf, was Diskriminierung eigentlich bedeutet: Dass es eben nicht immer ein bewusstes Handeln, sondern auch ein Handeln aus Versehen oder unüberlegtes Handeln sein kann, das zu Diskriminierung führt und bei den Betroffenen selbstverständlich als Diskriminierung empfunden wird, auch wenn die handelnde Person es gar nicht so gemeint hat.

Aus diesem Grund unterstützen wir ausdrücklich den Antrag und auch die Einrichtung eines runden Tisches, um das Thema in der Stadtgesellschaft stärker zu diskutieren und auch Bewusstsein zu schaffen. Insofern stimmen wir natürlich auch den entsprechenden Beschlusspunkten zu.

Der Einrichtung eines Beauftragten stehen wir sehr kritisch gegenüber. Ich möchte mich jetzt keinem Prüfauftrag verschließen, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass uns das Ergebnis der Prüfung umstimmen wird. Es soll aber meinetwegen geprüft werden. Ich bitte dann allerdings die Grünen, zu erklären, ob ihre eigene Forderung hinsichtlich des Beauftragten hinfällig wäre, wenn sie den Prüfauftrag übernehmen.

Ein Problem haben wir mit dem Beschlusspunkt 2a aus dem Änderungsantrag, der hier eingefügt werden soll, soweit er sich auf die Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen bezieht. Wenn wir unsere Struktur und unsere Organisation ernst nehmen, dann sind diese Themen bei den Eigenbetrieben – wenn wir sie politisch als Gesellschafter adressieren – zunächst in den Betriebsausschüssen zu diskutieren. Wenn wir es in den Beteiligungsunternehmen anbringen möchten – weil wir der Auffassung sind, dass es von den Geschäftsführungen nicht in dem Umfang, wie wir es uns wünschen, gemacht wird – ist es in den dortigen Gremien, also den Aufsichtsräten, zu diskutieren.

Erst wenn diese Diskussionen auf diesen Ebenen nicht zu den gewünschten Ergebnissen führen, sollte die Stadt beziehungsweise der Stadtrat als Gesellschafter eingreifen und den Oberbürgermeister anweisen, Dinge anzuordnen. Wenn wir unsere eigenen Aufsichtsgremien, unsere eigenen Strukturen ernst nehmen, macht die Beschlussfassung, wie sie im Änderungsantrag vorgeschlagen ist – jetzt schon zu entscheiden, was wir in den Unternehmen haben wollen, unabhängig davon, was die Diskussionen dort vor Ort erbringen -, keinen Sinn. Und ich nehme die Strukturen ernst.

Vor diesem Hintergrund, und weil der entsprechende Änderungsantrag übernommen wurde, bitte ich darum, diesen Punkt 2a getrennt abzustimmen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Wintereinbruch in Leipzig

Wintereinbruch in Leipzig (VII-F02411) Einreicher: AfD-Fraktion

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 25.02.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Herr Rosenthal! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum nehmen wir denn als Stadträte, als Leipziger nicht mit etwas Demut zur Kenntnis, dass der Mensch eben aus guten Gründen nicht alles und nicht jede Situation in unserer Natur beherrschen kann? Wir sollten dankbar sein, dass es so ist, dass der Mensch nicht alles beherrschen kann, dass es Ausnahmesituationen gibt, die schwierig sind.

Wir als Menschen sind als Teil der Natur zu verstehen und nicht diejenigen, die sich klassisch im biblischen Sinne die Erde untertan gemacht haben und über alles und jeden entscheiden. Warum akzeptieren wir in unserer Gesellschaft denn nicht, dass der Staat als solches nicht für jede Unbill der Natur zuständig ist und nicht für jede Unbill auch eine Lösung bereitstellen muss?

Gestatten Sie mir die Anmerkung: Ich bin selbst Autofahrer. Ich wohne in einer Nebenstraße. Ich war bei dem Schneefall unterwegs. Ich bin jeden Tag von meiner Nebenstraße überall nach Leipzig hingekommen und wieder zurück. Ich finde, dass die Stadtreinigung, der Winterdienst einen guten Job gemacht hat. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Ausführungsbeschluss zum Kauf von Fahrzeugtechnik für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig sowie Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Klimanotstand

RS 25.02.2021

Ausführungsbeschluss zum Kauf von Fahrzeugtechnik für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig sowie Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Klimanotstand (VII-DS-01894) Einreicher: Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport

dazu Änderungsantrag (VII-DS-01894ÄA-01) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 25.02.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Oberbürgermeister! Wir haben damals diesen Änderungsantrag gestellt, als es um den Klimanotstand ging, dass wir nämlich – wenn wir schon einen Notstand ausrufen – auch vor Ort entsprechend handeln müssen. Deswegen ist es klar: Wenn man einen Notstand ausrufen möchte – wir waren damals dagegen -, dann muss das Konsequenzen haben. Notstand nur für die Galerie und für die Öffentlichkeit oder im Wahlkampf ergibt keinen Sinn.

Wenn wir eine Notstandssituation haben, dann muss man eben auch Konsequenzen in Kauf nehmen. Das bedeutet eben unter Umständen auch geringere Tonnagen bei Zuladung bei entsprechenden Fahrzeugen, und es heißt auch, für bestimmte Bereiche auszugeben, die man eben dann für andere Sachen nicht mehr zur Verfügung hat. Das ist eben in einer Notstandssituation, wie sie die Mehrheit des Stadtrates festgestellt hat, so.

Insofern finde ich den Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen auch mit der einen Passage eigentlich inkonsequent, wenn es heißt, dass man das dem Stadtrat noch einmal vorlegen möchte, wenn man fehlende Fördermittel hat. Wenn es keine Fördermittel gibt, dann gibt es sie nicht. Wenn wir das aber an ein Fördermittel knüpfen, dann heißt das ja im Prinzip nichts anderes als: Grüne sind nur dann für den Klimaschutz, wenn es im Prinzip die Stadt nichts kostet. Das halte ich für ziemlich daneben.

Ich dachte eigentlich, dass die Haltung der Grünen-Fraktion zu dem Thema etwas grundsätzlicher und klarer ist. Eine Haltung ist eigentlich inkonsequent, die sagt: Wir sind für Klimaschutz und CO2-Vermeidung, wenn es der Bund oder das Land bezahlt; wenn wir es aber selbst bezahlen müssen, machen wir es lieber nicht. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Straßenbahnen in Leipzig – Elektrisch + smart + autonom

[Antrag VII-A-01731-NF-02 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis 2025 zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen ab 2040, oder auch früher, beginnend mit einzelnen Linien, die Einführung des autonomen Regelbetriebes der Straßenbahnen auf “smarten Linienführungen” erfolgen kann.

Bei einer Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Leipzig wird die dann aktuelle technologische Entwicklung bewertet und berücksichtigt.

 


 

Neufassung vom 03.12.2020:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis 2025 zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen ab 2040, oder auch früher, beginnend mit einzelnen Linien, die Einführung des autonomen Regelbetriebes der Straßenbahnen auf “smarten Linienführungen” erfolgen kann.

Begründung:

Gemäß der Absichtserklärung vom 11. Juni 2019 wollen die LVB, in Kooperation mit den Görlitzer Verkehrsbetrieben in einem gemeinsamen Innovationsprojekt Möglichkeiten des

automatisierten Fahrens einer Straßenbahn ausloten sowie die Digitalisierung als Chance nutzen.

Das Konzept des ÖPNV-Massentransports, welcher zurzeit durch breitere Straßenbahnzüge und die damit verbundenen veränderten Gleisabstände noch befördert wird, ist ein Konzept der Vergangenheit – nicht der Zukunft. Die Bedarfe der Leipziger und ihrer Gäste haben sich seit der Einführung dieses Konzepts grundlegend geändert und werden sich, unter anderem durch weiteren Ausbau von Home-Office, der digitalen Verwaltung und weiteren Änderungen im Arbeitsleben und im privaten Alltag, in den nächsten Jahren grundlegend verändern. Dem muss der ÖPNV Rechnung tragen um das Konzept der autoarmen Stadt, also einer lebenswerten Stadt des 21. Jahrhunderts, durchzusetzen.

Zwei Aspekte sind dabei von entscheidender Bedeutung:

1. Kleinere Straßenbahnen, d.h. keine immer größeren Megazüge (eine Berechnung der tatsächlichen Größen ist hier erforderlich*, in engeren Taktungen, die auf intelligenten und

bedarfsgerechten Linien fahren. Intelligent und bedarfsgerecht meint hier, mit einem machinelearning-System** (durch Künstliche Intelligenz (KI) (auch Artificial Intelligence (AI) genannt) werden die Linienführungen den tatsächlichen Bedarfen angepasst. Ebenso werden dadurch Änderungen und Bedarfsanpassungen im laufenden Betrieb, z.B. bei Sperrungen, Unfällen oder Großveranstaltungen, erfolgen können. Es ist keine „Tram on Demand“ gemeint.

 

2. Dies ist nur durch das Konzept des autonomen Schienenverkehrs möglich. Menschliches

Fahrpersonal wäre mit diesem Konzept überlastet und der Bedarf an Personal würde in utopischem Maße ansteigen.

Eine Grundvoraussetzung für den Einsatz der KI-gesteuerten autonomen Fahrzeuge ist

selbstverständlich eine grundlegende Sanierung und Instandhaltung der Gleis- und Weichenanlagen. Eine KI kann nicht an einer Kreuzung mit dem Weichen-Stellhebel aussteigen, weil die Weiche versagt.

Der Vorzug des autonomen Schienenverkehrs gegenüber dem autonomen Busverkehr liegt auf der Hand. Sensorik in Schienen, Oberleitungen und Fahrzeugen ist eine bereits international eingesetzte Technik und die Risiko-Varianten des autonomen Fahrens auf der Schiene sind wesentlich geringer und berechenbarer*** als beim autonomen Fahren eines Straßenfahrzeuges. Einfach gesagt: Es gibt nur Fahren oder Bremsen.

Der ÖPNV, besonders der schienengebundene, ist nach unserer Ansicht das Herzstück des

städtischen Personenverkehrs. Machen wir ihn fit für die Zukunft!

 

* Es gibt mehrere Gründe für kleinere Straßenbahnen. Wirtschaftliche Erwägungen sind hier, dass eine engere Taktung mit „Megazügen“ auf Grund der Auslastung unwirtschaftlich erscheint. Gleiches gilt für die Verbesserung des Nachtverkehrs. Weiterhin bedeuten „Megazüge“ durch ihr Gewicht einen hohen Verschleiß der Schienen-und Weichenanlagen. Kleinere Straßenbahnen können leichter konstruiert werden, was sich verschleißmindernd auswirkt.

** Beim machine-learning ist eine Erfassung der tatsächlichen Fahrgastströme, wie Spitzenzeiten, Linienbedar (Ausgangspunkt/Ziel) und des daraus resultierenden Umsteigeverhaltens erforderlich. Die datenschutzkonforme automatisierte Erfassung ist hierbei sowohl unbedingt erforderlich und Voraussetzung.

*** Durch den KI – Einsatz, verbunden mit der erforderlichen Sensorik ist, trotz längerem Bremsweg, das automatische Fahren beherrschbar. Sowohl die KI der einzelnen Tram, als auch die Leitstelle (hier Zentraleinheit) kann vorausschauender reagieren als ein menschlicher Fahrer.


Ursprüngliche Fassung vom 09.09.2020:

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis 2025 zu prüfen, wie ab 2040 die Straßenbahnen der LVB auf „smarten Linienführungen“ im autonomen Regelbetrieb fahren können.

Begründung:

Das Konzept des ÖPNV-Massentransports, welcher zurzeit durch breitere Straßenbahnzüge und die damit verbundenen veränderten Gleisabstände noch befördert wird, ist ein Konzept der Vergangenheit – nicht der Zukunft.

Die Bedarfe der Leipziger und ihrer Gäste haben sich seit der Einführung dieses Konzepts grundlegend geändert und werden sich, unter anderem durch weiteren Ausbau von Home-Office, der digitalen Verwaltung und weiteren Änderungen im Arbeitsleben und im privaten Alltag, in den nächsten Jahren grundlegend verändern.

Dem muss der ÖPNV Rechnung tragen um das Konzept der autoarmen Stadt, also einer lebenswerten Stadt des 21. Jahrhunderts, durchzusetzen.

Neue Skateanlagen in Leipzig ermöglichen

Neue Skateanlagen in Leipzig ermöglichen (VII-A-01909-NF-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

dazu Verwaltungsstandpunkt (VII-A01909-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport

dazu Änderungsantrag (VII-A-01909NF-02-ÄA-01) Einreicher: SPD-Fraktion

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 24.02.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Vielen Dank, Herr Oberbürgermeister. Herr Zenker hatte die verschiedenen Beratungen, die wir im Sportausschuss zu diesem Thema geführt haben, angesprochen. Ich will jetzt auch nicht in die Gefahr geraten, aus nichtöffentlichen Sitzungen zu berichten, aber es ist doch im Gesamtzusammenhang deutlich geworden, dass der Nutzungskonflikt – also der Lärmkonflikt, insbesondere in den Wohngebieten – eines der Hauptprobleme bei den Skateanlagen darstellt.

Gerade wenn es um das Thema Instandsetzung geht – Herr Biederstedt hat darauf hingewiesen – haben wir das Problem, dass bei einer grundhaften Sanierung von Anlagen der Bestandsschutz wegfällt. Und wenn der Bestandsschutz wegfällt, muss erneut geprüft werden, ob die Lärmwerte in Wohngebieten zulässig sind. Und da kommt man eben an Grenzen.

Deswegen möchte ich ein bisschen Wasser in den Wein gießen, weil Frau Nagel in der Begründung gesagt hatte, dass sie das auch bei Sport- und Spielplätzen haben möchte: Je näher die Anlagen an der Wohnbebauung sind, desto schwieriger, ja, unmöglicher werden sie aufgrund der Lärmregelungen, die wir in unserer Gesellschaft haben. Das kann man jetzt beklagen oder auch nicht, aber die sind nun einmal da. Und das führt zu diesen Konflikten.

Ich bin sehr dafür, dass wir das Thema Skaten in Leipzig ausbauen. Als ich jung war, gab es das Skaten noch nicht. Das Sport- und Nutzungsverhalten hat sich geändert. Die Gesellschaft muss darauf reagieren, aber wir haben eben die Rahmenbedingungen, wie wir sie haben. Da ist es wichtig, dass wir jetzt keine Erwartungen wecken, dass plötzlich dezentral und ortsnah an Spielplätzen Skateanlagen entstehen können. Das wird wahrscheinlich aus Lärmschutzgründen nicht möglich sein.

Wir werden dem Antrag dennoch zustimmen, aber es wird innerstädtisch sicherlich nicht ganz einfach werden.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung des ehem. Freiladebahnhofes Eutritzsch proaktiv absichern

Gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung des ehem. Freiladebahnhofes Eutritzsch proaktiv absichern (VIIA-01896-NF-03) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

dazu Verwaltungsstandpunkt (VII-A01896-VSP-01 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 24.02.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Dr. Peter, ich bin ein wenig überrascht, dass Sie sich den Verwaltungsstandpunkt zu eigen gemacht, weil dieser eigentlich der Grund war, warum wir uns als Fraktion entschieden haben, Ihrem Antrag zuzustimmen. Wir gingen davon aus, dass die Verwaltung kapiert hat, was letztendlich mit dem Investor vereinbart worden ist. Wenn man sich aber den Verwaltungsstandpunkt durchliest und die Fristen beachtet, kommt man zum Ergebnis, dass die Stadtverwaltung nicht erkannt hat, was eigentlich vereinbart worden ist und was zu tun ist.

Es gibt eine Erstandienungsverpflichtung des Eigentümers. Und die Stadt muss benennen, welche Grundstücke oder welche Teile des Objektes sie im Rahmen dieser Erstandienungsverpflichtung haben möchte. Die Frist dafür ist der 31. August. Rechtlich heißt das: Die Stadt hat die Möglichkeit, bis zum 1. August zu erklären, dass sie im Maximum alle Flächen erwerben möchte. Das ist ein Recht, das sie hat, was ihr im Vertrag eingeräumt wurde. Auf dieses Recht, auf dieses umfangreiche Recht, kann sie sicherlich nur in Form eines Stadtratsbeschlusses verzichten. Auf das Recht, ein Grundstück zu bestimmten Bedingungen erwerben zu können, kann nicht durch Verwaltungshandeln verzichtet werden.

Das heißt also, die Stadt ist verpflichtet, dem Stadtrat rechtzeitig vor dem 31. August – also zur Behandlung in der Stadtratssitzung im Juli – eine Vorlage zuzuleiten, für welche Flächen sie dieses Recht ausüben möchte, weil sie ja konsequenterweise auch das „Okay“ des Stadtrats braucht, es für die anderen Flächen nicht ausüben zu wollen. Eine Stadtratsvorlage wäre nur dann entbehrlich, wenn sie tatsächlich die komplette Fläche erwerben möchte. Denn dann verzichtet sie auf kein Recht. In diesem Fall könnten Sie die Vorlage unterlassen. Wenn Sie dies nicht machen wollen, müssen Sie, damit wir es ordnungsgemäß behandeln können, irgendwann im Juni in den Geschäftsgang bringen.

Wie man sich dann Gedanken hinsichtlich der Frage machen kann, welche Gesellschaften das möglicherweise erwerben könnten und wie man einen solchen Erwerb bis zum 31.12. dieses Jahres finanziert, wenn man die Stadtratsvorlage

dem Stadtrat im Juni zuleiten muss – und wahrscheinlich verwaltungsintern irgendwann im Mai im Groben fertig haben muss -, ist mir schlicht und ergreifend schleierhaft. Da müsste ja die Finanzierung auch schon grob geklärt sein.

Aus diesem Grund zeigt der Verwaltungsstandpunkt, dass in der Verwaltung nicht kapiert wurde, was tatsächlich mit dem Investor vereinbart worden ist. Da der Investor relativ schnell zu einem Ergebnis kommen möchte, müssen wir ja bis zum 31. August anzeigen, welche Fläche wir erwerben wollen. Das Angebot werden wir also nicht irgendwann 2021 oder 2022 bekommen, sondern wir werden es wahrscheinlich im September bekommen. Dann haben wir laut Vertrag drei Monate Zeit, um es tatsächlich auszuüben. Das heißt, wir müssen den Kaufvertrag, wenn wir es ausüben, sehr wahrscheinlich noch in diesem Jahr abschließen.

Die Verwaltung sagt im Verwaltungsstandpunkt nun, dass sie das alles bis zum Ende des vierten Quartals klären möchte. Bis zum Ende des vierten Quartals müssen wir beim Notar gewesen sein, Herr Oberbürgermeister! Das zeigt, dass Sie eigentlich nicht kapiert, haben was sie mit dem Investor vereinbarten.

Ich kann die Grünen daher nur dringend bitten, sich nicht den Verwaltungsstandpunkt inklusive der darin enthaltenen Fristen zu eigen zu machen, sondern den Ursprungsantrag abstimmen zu lassen. Denn wenn wir den Verwaltungsstandpunkt nehmen, stehen wir im Sommer unvorbereitet vor der möglichen Erwerbssituation.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Ich habe auch nicht gesagt, dass die Stadt sich überlegen soll, die gesamte Fläche zu erwerben. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass die Stadt durch die Änderungen, die in den Vertragstext hineingekommen sind, ein Recht erworben hat: nämlich alle Flächen zu einer bestimmten Kondition erwerben zu können. Und weil dieses Recht hineingekommen ist, bedarf der Verzicht auf ein solches Recht eines Stadtratsbeschlusses. Das heißt, Sie müssen dem Stadtrat – rechtzeitig, vor dem 31.08. – eine Vorlage zuleiten, in welcher der Stadtrat beschließt, welche Grundstücke er in Anspruch nehmen möchte beziehungsweise auf welche er verzichtet. Das heißt, wir sind in der Terminkette bei Vorlagenerstellung Ende Mai, Zuleitung zum Stadtrat Anfang Juni. Und ich hatte das Gefühl – aufgrund Ihres Verwaltungsstandpunktes -, dass das nicht so richtig deutlich geworden ist.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Stadtwerk(statt)Wohnungsleerstand – gemeinsam Potentiale für Freiräume und bezahlbaren Wohnraum heben

Stadtwerk(statt)Wohnungsleerstand – gemeinsam Potentiale für Freiräume und bezahlbaren Wohnraum heben (VII-A-01856-NF-03) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 24.02.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Leerstand hat unterschiedliche Gründe. Und wenn ich schon wieder die Rede vom „spekulativen Leerstand“ höre, sträuben sich bei mir ein bisschen die Nackenhaare. Denn: Die überwiegende Anzahl von Vermietern, auch in der Stadt Leipzig, sind nicht große Immobilienkonzerne, sondern das sind die privaten Vermieter, die einige wenige Wohnungen oder vielleicht ein oder zwei Häuser haben, die sie vermieten.

Diese Eigentümer sind keine Spekulanten am Wohnungsmarkt, sondern die bewerten ihre Entscheidungen zu Instandsetzung und Modernisierung hinsichtlich der Marktlage und auch hinsichtlich dessen, was sie bei der Vermietung von Wohnungen verdienen können. Dabei setzen sie natürlich die Instandhaltungskosten den zusätzlichen Mieterträgen gegenüber. Aus diesem Grund ist es wichtig, wenn wir über Leerstand und spekulativen Leerstand reden, festzuhalten, dass wir über bezüglich des Letzteren über einen sehr geringen Anteil in Leipzig reden. Das sollten wir deutlich machen, weil das in der öffentlichen Diskussion auch ein wenig anders ankommt.

Ich denke, es ist ganz normal, dass sich jemand, der Wohnungseigentum hat und vor der Frage steht, ob er modernisiert oder investiert, natürlich die Mieterträge, die er in einer absehbaren Zeit erzielen kann, gegenüberstellt. Das machen wir alle. Bei unseren eigenen Investitionsentscheidungen im privaten Bereich machen wir eine Kosten-Nutzen-Erwägung und schauen uns an: Das sind die Kosten, das sind die Erträge in der Zukunft – rechnet sich das, oder rechnet sich das nicht? Das ist eine ganz normale Herangehensweise. Wenn Sie sagen, dass Sie unter dem Strich Verlust machen, lassen Sie es sein. Das ist aus meiner Sicht nicht spekulativ, sondern das ist eine ganz normale Kosten-Nutzen-Abwägung aufgrund von entsprechenden Marktpotentialen, dass sich irgendetwas zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht rechnet.

Die Leute, die so entscheiden, darf man nicht als Spekulanten bezeichnen. Das ist für mich in der Bewertung der Situation sehr wichtig. Wenn man dieses von mir gezeichnete Bild der Vermieter in der Stadt Leipzig hat, was auf die überwiegende Anzahl von ihnen zutrifft, dann kommt man auch zu einer anderen Bewertung der beiden Anträge. Während der erste Antrag, die „Stadtwerk(statt)“, das Ziel hat, ins Gespräch zu kommen, aufzuklären, vielleicht auch Brücken zu bauen, um Lösungen zu finden, kommt der zweite Antrag mit der Keule des Staates. Hier geht es dann um Ersatzvornahmen und andere Dinge.

Deswegen bewerten wir die beiden Anträge auch unterschiedlich: Während der erste Antrag ein Gesprächsangebot ist, ein Angebot zur Hilfe, das wir ausdrücklich unterstützen, geht der zweite Antrag – gerade nach der Übernahme des Antrags der LINKEN – auch um Ersatzvornahmen, die die LESG im Auftrag der Stadt vornehmen möchte. Dabei ist fraglich, ob überhaupt eine Rechtsgrundlage dafür besteht. Das sind Dinge, die wir ablehnen werden.

Wir haben in der letzten Woche schon darüber diskutiert, dass irgendwelche Leerstandskataster, die öffentlich sind, aus unserer Sicht rechtswidrig wären, weil Sie gar nicht öffentlich darstellen dürfen, dass irgendeine Wohnung mit einer bestimmten Adresse leer steht. Dennoch sehen wir jetzt auch wieder Formulierungen wie „Sichtbarmachung von Leerstand prüfen“. Wir dürfen den Leerstand in den einzelnen Wohnungen, in den einzelnen Objekten, nicht öffentlich sichtbar machen. Auch das ist ein Grund, warum wir dem zweiten Antrag sehr kritisch gegenüberstehen.

Leerstand ist ein Problem, aber der Leerstand wird auch durch den Markt sowie die Regelungen und Gesetze verursacht, die wir auf den verschiedenen Ebenen der Politik verabschieden. Wenn wir Rahmensetzungen für die Vermietung vornehmen und Auflagen für die Modernisierung erteilen, sind wir auf der einen Seite Preistreiber, und auf der anderen Seite verhindern wir Einnahmen in der gewünschten Höhe. Da dürfen wir uns nicht ganz frei von Schuld sprechen, wenn wir das Thema Leerstand diskutieren – und zwar als Politik ganz allgemein, auf den verschiedenen Ebenen.

Um es kurz zu machen: Wir werden dem ersten Antrag zustimmen, weil er auf die entsprechenden Eigentümer zugeht und ein Gesprächsangebot sowie mögliche Lösungsansätze formulieren möchte, den zweiten Antrag jedoch ablehnen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Straßenbahnen in Leipzig – Elektrisch + smart + autonom

Straßenbahnen in Leipzig – Elektrisch + smart + autonom (VII-A-01731-NF-02) Einreicher: Fraktion Freibeuter

dazu Verwaltungsstandpunkt (VII-A01731-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 24.02.2021

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste und Medienvertreter! Die autonom fahrende, das heißt von künstlicher Intelligenz gesteuerte Straßenbahn kommt in Zukunft auf jeden Fall. Die Frage ist nur wann und natürlich: Will Leipzig ganz vorn dabei sein oder hinterherhinken?

In neun Tagen ist die Technik noch nicht ausgereift. Nehmen wir aber einmal an, vor 20, ach was, vor 10 Jahren hätte ein Mitglied der Ratsversammlung gefordert, dass die Stadtverwaltung sich auf digitale Ausschusssitzungen und Ratsversammlungen vorbereitet. Die Antwort wäre wahrscheinlich die gleiche gewesen: Die Technik ist nicht ausgereift und wir können auch nicht allen Stadträtin*innen ein Fernsehstudio zu Hause aufbauen. Das sind immer die Argumente von gestern, mit denen der Fortschritt abgelehnt wird.

Was ist nun die Forderung der Freibeuter im Antrag? – Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis 2025 zu prüfen. Das entspricht eins zu eins der Absichtserklärung der LVB von 2019, nämlich in Kooperation mit den Görlitzer Verkehrsbetrieben in einem gemeinsamen Innovationsprojekt Möglichkeiten des automatisierten Fahrens der Straßenbahn auszuloten. Deshalb verwundert es uns schon, dass die Verwaltung mit dem Verwaltungsstandpunkt diese Prüfung bereits für abgeschlossen hält. Wir fragen uns, ob der Verwaltungsstandpunkt mit der LVB – zumindest mit der, die diese Absichtserklärung gemacht hat – abgestimmt ist.

Äußerst kreativ wird von der Verwaltung smarte Linienführung mit ÖPNV „on demand“, also quasi ein Taxibetrieb für Straßenbahnen, übersetzt, was aus dem Antrag nicht herauszulesen ist. Wir haben es in der Neufassung noch einmal dargestellt. Gemeint ist natürlich eine smarte Lösung für Linienführung, die sich nach den Bedarfen der Nutzer*innen und nicht nach den Intentionen der Verkehrsgesellschaft von 1931 richtet. Dazu gehört auch eine Neuverteilung der Verkehrsströme an den Hauptumsteigepunkten. Die jetzige Konzentration auf den Hauptbahnhof erscheint nicht nur uns und nicht nur in der Pandemiesituation suboptimal.

Der nächste Punkt ist die Wirtschaftlichkeit, die im VSP verkürzt beantwortet wurde: Wirtschaftlich sind große Straßenbahnzüge. Hier muss ich grundsätzlich werden. Der schienengebundene ÖPNV in Leipzig ist ein wichtiger Bestandteil, wenn nicht der wichtigste, im Mobilitäts- und Umweltkonzept. Nicht der Massentransport von Menschen lockt diese in die Straßenbahn, bis jetzt ist es die schiere Notwendigkeit. Es sollte aber das Angebot werden: Wir bringen Sie schnell, sicher und bequem an jeden Ort zu jeder Zeit. Das bedeutet kürzere Taktung und weniger Umstiege, besonders solche an überfüllten Haltestellen. Somit sind auch kleinere Wagenzüge zu verwenden. Die Megazüge sind nämlich das kommende Argument, warum kürzere und dichtere Taktungen vor allem außerhalb der Hauptverkehrszeiten unwirtschaftlich erscheinen.

Das Argument, dass zudem im Schienenfahrzeugsektor kein vergleichbarer Business-Case wie beim Bus besteht – das heißt, die technischen Mehrkosten der Automatisierung im Busbetrieb die Kosten eines Fahrers für übliche 200 Passagiere im Linienbetrieb aufwiegen werden – lasse ich hier mehr oder weniger unkommentiert. Nur so viel: Das heißt, wir machen es nicht, weil es noch niemand berechnet hat. Die Produktion von Bussen gehört zur Automobilindustrie. Wen wundert es also, dass dort schon berechnet ist? Zur Prüfung des Antrags gehört aber die Berechnung und nicht nur die Analyse von vorhandenen Berechnungen.

Zum Thema Verkehrssicherheit: Die Verwaltung schreibt aus einer Analyse:

Sobald sich eine Straßenbahn […] im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, bestehen an Sensorik und Aktorik keine geringeren Anforderungen als beim Bus, auch wenn das Ansteuern einer Lenkung entfällt. Aufgrund fahrdynamisch unvermeidbar längerer Bremswege muss das Umfeld sogar weiter ausgeleuchtet und vor allem interpretiert werden können.

Dabei geht es um den Vorteil der Automatisierung im Schienenverkehr gegenüber der im Straßenverkehr, den wir dargestellt haben. Das ließe nur den Umkehrschluss zu, dass ein Straßenbahnfahrer mehr Weitblick haben müsste als ein Busfahrer und besser ausgebildet sein müsste. Da aus dem vorstehenden Satz hervorgeht, dass alle Anforderungen an die automatisierte Tram ebenso hoch sind wie die an den autonomen Bus, ergibt sich also der Schluss: Der Straßenbahnfahrer muss besser ausgebildet sein als der Busfahrer. Warum benötigt also der Fahrer einer Straßenbahn dann nur den Pkw-Führerschein und eine Zusatzausbildung, der Busfahrer aber auch einen Busführerschein?

Ein letztes Wort, das mir noch wichtig erscheint: Die autonome Tram fährt natürlich auf einem geeigneten Schienennetz. Wie im Antrag formuliert:

Eine KI kann nicht an einer Kreuzung mit dem Weichen-Stellhebel aussteigen, weil die Weiche versagt.

Die Aufgabe der umfassenden Sanierung des Schienennetzes, die hierfür Voraussetzung ist, stellt sich natürlich ohnehin, wenn wir den ÖPNV nach vorne bringen wollen.

Ich bleibe dabei: Die autonome Tram kommt. Die Frage ist: Wollen wir vorne dabei sein? Ich bitte um Zustimmung zum Antrag, denn die Zukunft des ÖPNV beginnt jetzt und hier mit Ihrer Entscheidung. – Danke schön.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Mehr Transparenz wagen

Mehr Transparenz wagen (VII-A-01346) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

dazu Verwaltungsstandpunkt (VII-A01346-VSP-01) Einreicher: Oberbürgermeister

dazu Änderungsantrag (VII-A-01346ÄA-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 24.02.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte insbesondere noch einmal auf die Argumentation von Herrn Kasek hinsichtlich der Tagesordnung in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters eingehen.

Diese Tagesordnungen unterscheiden sich fundamental von Tagesordnungen in Ausschüssen. In Ausschüssen werden, wenn es sich um öffentliche Vorlagen handelt, im öffentlichen Teil Dinge behandelt, von denen man – wie Herr Kasek ausgeführt hat – als Bürger Kenntnis haben kann, wenn man sich die Dinge im Allris anschaut. Bei der Dienstberatung des Oberbürgermeisters handelt es sich bei vielen Punkten um nichtöffentliche Vorlagen, weil die Vorlagen ja erst mit der Bestätigung der Dienstberatung des Oberbürgermeisters eine Vorlage der Verwaltung und damit öffentlich werden. Das heißt also, es hat einen vollkommen anderen Charakter.

Wenn Sie jetzt damit meinen, dass nur die Tagesordnungspunkte der Dienstberatung, die bereits öffentlich sind, veröffentlicht werden, dann kann es sich allenfalls um die Abstimmung von Verwaltungsmeinungen zu Anträgen von Stadträten handeln, aber überhaupt nicht um Verwaltungsvorlagen, weil die ja erst mit der Entscheidung der Dienstberatung einen öffentlichen Charakter bekommen.

Das heißt, dann kann man allenfalls im Nachhinein veröffentlichen, was denn besprochen worden ist. Denn wenn der Oberbürgermeister beschließt, eine Vorlage nicht zu unterstützen, dann gibt es die Vorlage gar nicht, und dann kann man auch nicht veröffentlichen, dass es auf der Tagesordnung gestanden hat. Insofern ist da ein fundamentales Problem. Ich bitte Sie daher, den Antrag abzulehnen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)