Nachfrage zur Antwort VI-F-05018-AW-01 zur Anfrage VI-F-05018 der Fraktion Freibeuter mit dem Titel “Werbung auf offiziellen Social-Media-Accounts”; hier: Rechtsauffassung des Oberbürgermeisters zum Begriff der Dienstleistung

Nachfrage zur Antwort VI-F-05018-AW-01 zur Anfrage VI-F-05018

Anfrage:

Die Anfrage VI-F-05018 beantwortet der Oberbürgermeister auf Grundlage seiner Rechtsauffassung, dass es sich bei den beworbenen Veranstaltungen nicht um eine “Dienstleistung” handelt. Im maßgeblichen Artikel 57 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) heißt es in Satz 1 und 2 wörtlich:

“Dienstleistungen im Sinne der Verträge sind Leistungen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden, soweit sie nicht den Vorschriften über den freien Waren- und Kapitalverkehr und über die Freizügigkeit der Personen unterliegen.

Als Dienstleistungen gelten insbesondere:

a)      gewerbliche Tätigkeiten,

b)      kaufmännische Tätigkeiten,

c)      handwerkliche Tätigkeiten,

d)      freiberufliche Tätigkeiten.”

Auf zahlreichen beworbenen Veranstaltungen werden Standgebühren und/oder Eintrittsgelder erhoben, womit Einnahmen erzielt werden. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass der/die Veranstalter ein entsprechendes Gewerbe angemeldet haben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie begründet der Oberbürgermeister seine von den einschlägigen Regelungen abweichende Rechtsauffassung, dass es sich bei den beworbenen Veranstaltungen gerade nicht um eine Dienstleistung handelt?
  2. An welchen messbaren Kriterien macht sich der in der Antwort genannte Eigenschaft “herausragend” für die kommunizierten Veranstaltungen fest?Wäre eine Veranstaltung eines Verlages mit gesellschaftlichen Debatten und mehreren hundert Teilnehmern eine solche “herausragende Veranstaltung”, die kommuniziert werden könnte? Weiter erläutert der Oberbürgermeister, dass es sich bei der Online-Kommunikation von Veranstaltungen um eine Serviceleistung, nicht jedoch um Werbung handelt. Hierzu fragen wir:
  3. Wie definiert der Oberbürgermeister “Werbung”?
  4. Was unterscheidet die so (in Frage 3) definierte “Werbung” von einer “Serviceleistung”?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Oberbürgermeister Jung:

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir bitte, die Antwort vom Podium aus zu geben.

Zur Frage 1:

Ich habe den Begriff „Dienstleistung“ nicht juristisch gefasst. Wenn ich den Begriff juristisch gefasst hätte, hätte ich selbstverständlich alle Kriterien, die die Fraktion Freibeuter genannt hat, bedenken müssen. Also: Wenn ich den Begriff „Dienstleistung“ benutzt habe, habe ich ihn als Abgrenzung zu kulturellen Angeboten angesetzt, unabhängig von monetären Fragen.

Zur Frage 2:

„Herausragend“ ist nicht messbar. Insofern ist es immer eine Fingerspitzenentscheidung im Referat Kommunikation, welche Veranstaltungen aufgenommen werden können. Selbstverständlich kann eine Veranstaltung mit mehreren hundert Teilnehmern eine herausragende Veranstaltung werden, wenn sie dementsprechende gesellschaftliche Fragen in einem großen Zusammenhang diskutiert; es kann aber genauso gut eine überflüssige Veranstaltung sein.

Zu den Fragen 3 und 4.

Werbung dient in der Regel kommerziellen Zwecken, in Abgrenzungen zu Servicedienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. Ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen.

Einsatz von Niederflurwagen bei der LVB

Niederflurwagen

Anfrage:

Niederflurwagen sind auf verschiedenen Straßenbahnlinien der LVB in Leipzig im Einsatz. Für die Linie 8 werden bspw. jede Stunde in wechselndem Rhythmus Straßenbahnen mit einem Niederflurwagen im Fahrplan ausgewiesen. Regelmäßig fallen auf der Linie 8 die im Fahrplan angekündigten Niederflurwagen aus. In der Folge müssen Eltern mit Kindern in Kinderwagen eine Wartezeit von bis zu weiteren 30 Minuten auf eine Bahn mit Niederflurwagen in Kauf nehmen.

Dazu fragen wir:

  1. Welche Linien waren wann im Jahr 2017 von Ausfällen bei den im Fahrplan angekündigten Niederflurwagen betroffen?
  2. Aus welchen Gründen fallen Niederflurwagen ersatzlos aus?
  3. Nach welchen Kriterien entscheidet die LVB über den Einsatz von Niederflurwagen auf den Linien?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen erfolgte auf Basis einer Zuarbeit der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB). Eine Auflistung einzelner Ausfälle mit Zeit und Linienzuordnung ist dabei nicht enthalten. Es lassen sich folgende grundsätzliche Aussagen treffen:

1. Welche Linien waren wann im Jahr 2017 von Ausfällen bei den im Fahrplan angekündigten Niederflurwagen betroffen?

 2. Aus welchen Gründen fallen Niederflurwagen ersatzlos aus?

Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) betreiben noch über 100 Tatra-Triebwagen (hochflurig), die in der Regel in Kombination mit je einem Niederflur-Beiwagen unterwegs sind.

Dies genügt allerdings nicht, um bei jedem Wagenzug einen Niederfluranteil anzubieten.

Das aktuelle Fahrzeugbeschaffungsprogramm dient dazu, bis 2021 auf allen Stammlinien die Tatrawagen vollständig abzulösen.

Bis dahin verkehrt in den Hauptverkehrszeiten auf ausgewählten Linien, insbesondere auf der Linie 8, jeder zweite im Fahrplan ausgewiesene Zug mit Niederfluranteil, was einer Zugfolge von 20 Minuten entspricht. Allerdings ist der Straßenbahnverkehr vor möglichen Störungen wie Unfällen, Fahrzeugausfällen und Havarien nicht gefeit.

Die LVB wertet die Abweichungen regelmäßig aus. Beispielsweise lag im Monat November 2017 der nicht erfüllte Niederfluranteil für den gesamten Fahrplan bei lediglich 1 %. Die benannte Linie 8 wurde zu 99,75 % auf den dafür vorgesehenen Fahrten mit Niederflurfahrzeugen betrieben.

Es ist nachvollziehbar, dass die Fahrgäste bei Störungen im Verkehrsablauf verärgert sind. Die Bedingungen, Störungen auf ein Minimum zu reduzieren, werden in unserer wachsenden Stadt immer schwieriger. Die LVB wird aber im Rahmen der operativen Verkehrssteuerung trotz dessen nichts unversucht lassen, jeweils so zeitnah wie möglich den Regelfahrplan wieder herzustellen.

3. Nach welchen Kriterien entscheidet die LVB über den Einsatz von Niederflurwagen auf den Linien?

Für den Einsatz von Niederflurbeiwagen wurde vorrangig die Linie 8 ausgewählt, da diese Linie bis auf zwei kurze Abschnitte in Grünau und in der Eisenbahnstraße, immer parallel mit anderen Linien verkehrt, auf denen i. d. R. vollständige Niederflurfahrzeuge fahren. Es wird so unter dem Kriterium der Nutzerfreundlichkeit dass unter den gegebenen Bedingungen bestmöglich Niederflurangebot realisiert.

Mit der aktuell laufenden Bestellung und Indienststellung der neuen XL-Straßenbahnen ist bekanntermaßen die laut Nahverkehrsplan der Stadt vorgesehene vollständige Umstellung des Straßenbahnsystems auf Niederflurfahrzeuge für die nächsten Jahre in Gang gesetzt. Die Ergebnisse der Evaluation des noch gültigen Nahverkehrsplans zeigten auch, dass Ende 2014 bereits 97 % aller Fahrten an Werktagen und 100 % an den Wochenenden zumindest mit einem Niederfluranteil gefahren wurden.

Antwort im Allris

Anfragen zum Nachtschwimmen durch Badegäste

Anfragen zum Nachtschwimmen durch Badegäste

Anfrage:

Im Verwaltungsstandpunkt zum Antrag VI-A-04692 Nachtbaden in Schwimmhallen und Freibädern der Sportbäder Leipzig GmbH teilt die Verwaltung mit, dass es bisher keine Anfragen zu nächtlichen Öffnungszeiten nach 22 Uhr durch Badegäste gegeben habe. Außerdem seien die vielen Seen in und um Leipzig möglicherweise ausreichend, um den eventuell vorherrschenden Bedarf nach Nachtbaden zu stillen.

Hierzu fragen wir an:

  1. Besteht ein festgelegter Prozess, der gewährleistet, dass jede Badegast-Anfrage aufgenommen, verarbeitet und weitergereicht wird? Wie sieht dieser aus? Ist das Personal der Schwimmhallen und Freibäder zusätzlich auch angehalten, Gäste nach einer Rückmeldung oder Vorschlägen zum Badeaufenthalt zu befragen?
  2. Werden die Anfragen der Badegäste dokumentiert und von wem? Wie werden Anfragen, die an Beschäftigte in Schwimmhallen und Freibädern gerichtet werden, zur Verarbeitung an die zuständigen Gremien vermittelt?
  3. Wie viele Verbesserungsvorschläge wurden im Jahr 2017 bisher aufgenommen und bearbeitet? Welchen davon konnte entsprochen werden? Was beinhalten die Verbesserungen?
  4. Ist es der Anspruch der Stadt Leipzig, eine durch Mechanismen der Anlage und durch fehlendes Informations- bzw. Rettungspersonal nicht ausreichend gesicherte Badestätte wie einen See als Alternative anzubieten, anstatt eigene Badeanstalten entsprechend eventuell vorherrschender Bedarfe zu sichern und aufzurüsten?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Besteht ein festgelegter Prozess, der gewährleistet, dass jede Badegast-Anfrage aufgenommen, verarbeitet und weitergereicht wird? Wie sieht dieser aus? Ist das Personal der Schwimmhallen und Freibäder zusätzlich auch angehalten, Gäste nach einer Rückmeldung oder Vorschlägen zum Badeaufenthalt zu befragen?

Nach Auskunft der Geschäftsführung der Sportbäder Leipzig GmbH (SBL) besteht ein festgelegter Prozess zu Badegastanfragen und Beschwerden. Dieser ist in einer Betriebsanweisung geregelt. Anfragen und Beschwerden können direkt beim Personal in den Bädern oder über ein Kontaktformular auf der Internetseite der SBL vorgebracht werden. Darüber hinaus können Anregungen und Beschwerden schriftlich an die SBL gesendet werden. Die Beschwerdeführer werden über das Ergebnis wie folgt informiert: bei Anfragen im Bad direkt durch den Badleiter oder seinen Vertreter, bei Anfragen über das Kontaktformular erhalten die Beschwerdeführer eine Email und bei schriftlichen Anfragen und Beschwerden gibt es eine schriftliche Antwort.

2. Werden die Anfragen der Badegäste dokumentiert und von wem? Wie werden Anfragen, die an Beschäftigte in Schwimmhallen und Freibädern gerichtet werden, zur Verarbeitung an die zuständigen Gremien vermittelt?

Nach Auskunft der Geschäftsführung der SBL werden Anfragen und Beschwerden entspre­chend der geltenden Betriebsanweisung dokumentiert und ausgewertet. Dies erfolgt durch den Leiter Bäderbetrieb. Anfragen an das Personal werden im Bedarfsfall (wenn es die Mitarbeiter vor Ort nicht klären können) an den Bad- bzw. Teamleiter oder an der Leiter Bäderbetrieb zur Bearbeitung und Klärung weitergeleitet. Anfragen und Beschwerden von besonderer Bedeutung werden durch die Geschäftsführung bearbeitet und beantwortet. 

3. Wie viele Verbesserungsvorschläge wurden im Jahr 2017 bisher aufgenommen und bearbeitet? Welchen davon konnte entsprochen werden? Was beinhalten die Verbesserungen?

Nach Auskunft der Geschäftsführung der SBL gab es im Jahr 2017 bisher 12 Beschwerden, 25 Anfragen sowie 7 Anfragen zur Nutzung der 10er-Karte bei bisher über 1 Mio. Badegästen (Stand November 2017). Hier lässt sich aus Sicht der Geschäftsführung der SBL sagen, dass die ganz große Zahl der Badegäste mit den Bädern der SBL zufrieden sind. Auf die einzelnen Anliegen wird aufgrund der Unterschiedlichkeit der Anliegen nicht näher eingegangen.

4. Ist es der Anspruch der Stadt Leipzig, eine durch Mechanismen der Anlage und durch fehlendes Informations- bzw. Rettungspersonal nicht ausreichend gesicherte Badestätte wie einen See als Alternative anzubieten, anstatt eigene Badeanstalten entsprechend eventuell vorherrschender Bedarfe zu sichern und aufzurüsten?

Wie im Verwaltungsstandpunkt (VI-A-04692 Nachtbaden und Schwimmhallen und Freibädern der Sportbäder Leipzig GmbH) dargestellt fehlt es aus Sicht der Geschäftsführung der SBL an der entsprechenden Nachfrage über die bestehenden Öffnungszeiten der Freibäder hinaus.

Weiterhin ist die Beschränkung der Öffnungszeiten auf behördliche Genehmigungen zurückzuführen. Das können erteilte Baugenehmigungen (Bsp. Ökobad Lindenthal Öffnungszeit bis max. 19 Uhr) sein oder der gesetzliche Lärmschutz ab 22 Uhr. Nahezu alle Freibäder liegen in der Nähe von Wohnbebauung und in Landschaftsschutzgebieten. Dort sind Lärmgrenzwerte bei einem geöffneten Freibad nach 22 Uhr nicht einzuhalten.

Weiterhin verfügt bisher nur eins von fünf Freibädern über eine Unterwasserbeleuchtung. Vor dem Hintergrund der Verkehrssicherungspflicht in den Freibädern kann ohne ausreichende Beleuchtung der Becken die Sicherheit der Badegäste nicht gewährleistet werden. Auch für die Liegewiesen, Spiel- und Volleyballplätze, die Umkleide- und Sanitärbereiche sowie die Kassen ist keine bzw. keine ausreichende Beleuchtung in den Freibädern vorhanden. Ohne ausreichende Beleuchtung bestehen für die Badegäste und Mitarbeiter akute Sicherheitsrisiken.

Außerdem wird für einen nächtlichen Freibadbesuch entsprechend mehr Fachpersonal benötigt, was zu steigenden Personalaufwendungen führt. Daneben sind erhöhte Betriebskosten relevant.

Antwort im Allris

Freisitz unbefristet

Freisitz unbefristet

Amtsblatt:

Wer eine Sondernutzung (amtsdeutsch für bspw. Freisitze, Wärmestrahler und Blumenkübel vor einer Bar) von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen beantragt, muss im Rahmen der schriftlichen Antragstellung umfangreiche Unterlagen beibringen. Lageskizzen, Maßangaben, Zeichnungen, ausführliche Beschreibungen – jedes Jahr auf`s Neue beantragen Gastronomen Sondernutzungen, die sich gegenüber dem Vorjahr gar nicht geändert haben. Ein Aufwand zusätzlich zum Restaurantbetrieb.

Gerade Betreiber von Gaststätten und Bars gehen von einem dauerhaften Betreiben ihres Gewerbes aus. Eine Befristung einer Sondernutzung für Freisitze, Wärmestrahler & Co. wie bei zeitlich begrenzten Dreharbeiten, privaten Umzügen oder Informationsständen in der Fußgängerzone erscheint nicht für alle Sondernutzungen sinnvoll.

Wir Freibeuter beauftragen daher den Oberbürgermeister zu prüfen, ob Sondernutzungserlaubnisse unbefristet und bis auf Widerruf des Antragstellers oder der Stadt Leipzig insbesondere von Gastronomen ausgestellt werden können, solange sich beim Antragsteller keine neu zu beantragenden Sondernutzungstatbestände ergeben. Kontaktieren Sie uns zu dem Thema per E-Mail an info@freibeuterfraktion.de.

René Hobusch, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 25. November 2017

Verzögerungen bei Bau- und Sanierungsarbeiten an Schulen und Kitas

Verzögerungen bei Bau- und Sanierungsarbeiten an Schulen und Kitas

Anfrage:

Auch in diesem Jahr wurden verschiedene Bau- und Sanierungsarbeiten an Leipziger Schulen und Kitas gestartet. Nicht immer werden diese wie angekündigt abgeschlossen.

So steht die Sporthalle der Geschwister-Scholl-Grundschule nicht im Oktober 2017 wie es auf dem Bauschild verkündet wird, wieder für den Sportunterricht zur Verfügung. Vielmehr wurden die Eltern darüber informiert, dass voraussichtlich erst ab Januar 2018 mit der Nutzung gerechnet werden kann.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Die Fertigstellungen welcher Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Kitas mit geplanter Fertigstellung in 2017 haben sich mindestens um einen Monat verzögert?
  2. Welche Bauzeit war geplant und wie groß ist die Verzögerung?
  3. Was sind die hauptsächlichen Gründe für die Verzögerung?
  4. Welche Maßnahmen hat der Oberbürgermeister eingeleitet, um die Verzögerungen zu minimieren?
  5. In welchem Umfang muss damit gerechnet werden, dass es durch die Verzögerungen zu Fördermittelverlusten kommt?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Die Fertigstellungen welcher Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Kitas mit geplanter Fertigstellung in 2017 haben sich mindestens um einen Monat verzögert?

2. Welche Bauzeit war geplant und wie groß ist die Verzögerung?

3. Was sind die hauptsächlichen Gründe für die Verzögerung?

Veränderungen bei Baumaßnahmen mit Bezug auf Beschlussgrundlagen (Kosten / Termine) werden in der Regel den Gremien in Form von Änderungsbeschlüssen vorgelegt. Bezüglich der Frage 3 nach den Verzögerungsgründen wird auf den Ursachenkatalog in der Antwort der Verwaltung zur Anfrage F-04620 verwiesen. Eine Auswertung der in Koordinierungsverantwortung des AGM liegenden KITA-Baumaßnahmen ergab, dass es keine KITA-Vorhaben mit geplanter Fertigstellung 2017 gibt.

Eine Auswertung der Schulbaumaßnahmen mit geplanter Fertigstellung 2017 und mit Verzögerungen größer 1 Monat, ergab folgendes Ergebnis von drei Schulen:

1. Teilmodernisierung Sporthalle Geschwister-Scholl-Schule (Bezugsmaßnahme des Antragstellers):

– geplantes Bauende lt. Bauschild: Oktober 2017
– prognostizierte Verzögerung: 2 Monate
– Ursache: Veränderung der Aufgabenstellung aufgrund Änderung der Standortvoraussetzungen, dadurch Unterbrechung Teilmaßnahme Heizungstechnik/Warmwasser

2. Brandschutzmaßnahme Förderschule Rosenweg (DS-01670):

– geplantes Bauende: 02/2017
– Verzögerung Bauende: 10/2017 (8 Monate)
– Ursache: Vorlage Förderbescheid erst 12/2016, dann erst Ausschreibung; Baumaßnahmen in dieser Förderschule nur in den Ferien möglich !!
– Bauzeit: Sommer- und Herbstferien 2017.

3. Energetische Sanierung F.A.-Brockhaus-Schule (Gymnasium)   [DS-02023]

– Geplantes Bauende:12/2017
– Prognostizierte Verzögerung:1 Jahr   (12/2018)
– Ursache:Erhebliche Schadstoffbelastungen im Bereich der Platten- und Fensterfugen; Konsequenz:  Sanierung nur nach Freilenkung Objekt möglich, unter dieser Voraussetzung Maßnahmenerweiterung Sanitär; Mehrkosten,  Änderungsbeschlussvorlage in Vorbereitung

4. Welche Maßnahmen hat der Oberbürgermeister eingeleitet, um die Verzögerungen zu minimieren?

Mit dem Ergebnisbericht zur ‚Task Force Schulhausbau‘ wird der Stadtrat (voraussichtlich im Januar 2018) über das erfolgte Vorgehen informiert. Darüber hinaus wird auf die Beantwortungen der Anfragen F-04620 in Verbindung mit F-05097 verwiesen.

5. In welchem Umfang muss damit gerechnet werden, dass es durch die Verzögerungen zu Fördermittelverlusten kommt?

Bisher konnten insbesondere durch vorausschauende Abstimmung mit der Fördermittel-Bewilligungsstelle Fördermittelverluste vermieden werden.

Antwort im Allris

Eltern mit Bedarf an Kinderbetreuung am Abend und Wochenende gesucht – Stadtrat stimmt Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten zu

Eltern mit Bedarf an Kinderbetreuung am Abend und Wochenende gesucht

Pressemitteilung:

Auf Initiative der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat führt das Amt für Jugend, Familie und Bildung mit fünf freiwilligen Tagespflegepersonen einen Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten in den Abendstunden und am Wochenende über den Zeitraum von zwei Jahren durch. Mit dem Modellversuch soll festgestellt werden, wie hoch der Bedarf an einer flexibleren Kinderbetreuung für Eltern mit Arbeitszeiten außerhalb von 8 bis 17 Uhr ist.

“Fehlende Kinderbetreuung außerhalb der üblichen Bürozeiten von 8 bis 17 Uhr bedeutet für Viele ein unüberwindbares Hindernis, wenn es darum geht, im Arbeitsleben oder im erlernten Beruf wieder Fuß zu fassen. Nicht nur Alleinerziehende, auch Paare in Schichtberufen sehen sich mit Schwierigkeiten bei der Organisation der Kinderbetreuung konfrontiert. Kinderbetreuung durch Tagespflegepersonen und Kitas in den späten Abendstunden oder am Wochenende werden nicht angeboten”,

begründet Naomi-Pia Witte (FDP), die die Freibeuter im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule vertritt, die Intention des Antrags.

Die Verwaltung sah in der Vergangenheit keinen Bedarf für eine Ausweitung von Kinderbetreuungszeiten auf die Abendstunden und am Wochenende, ihr Vorgehen zur Erhebung der Bedarfe sei aber kritikwürdig.

“Die Stadt hat Eltern befragt, die ihre Kinder längst in Betreuung haben. Diese Eltern haben sich mehr schlecht als recht mit den Öffnungszeiten in der Kinderbetreuung arrangiert. Auf diese Weise entsteht der Eindruck mangelnder Nachfrage”,

so Witte weiter.

Um eine erste Anlaufstelle zu bieten, lädt Stadträtin Witte an flexiblen Betreuungszeiten in den Abendstunden und am Wochenende interessierte Eltern ein, Kontakt mit ihr per E-Mail an Kinderbetreuung.Flex@gmx.de aufzunehmen.

“Wir wollen eine Brücke schlagen zwischen denen, die auf die Abendstunden ausgeweitete Kinderbetreuung suchen und denen, die diese Kinderbetreuung anbieten”,

wirbt Stadträtin Witte für ihre Initiative.

In der Ratsversammlung am 15. November 2017 hatte der Stadtrat auf Antrag (VI-A-04675) der Fraktion Freibeuter dem Modellversuch für eine flexiblere Kinderbetreuung durch bis zu fünf Tagespflegepersonen über einen Zeitraum von zwei Jahren zugestimmt.

Kammern verschlafen Anschluss an gesellschaftliche Wirklichkeit

Kammern verschlafen Anschluss an gesellschaftliche Wirklichkeit

Pressemitteilung:

Anlässlich der Rücktrittsforderungen von Handwerkskammerpräsident Claus Gröhn an Baubürgermeisterin Dubrau ruft der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, René Hobusch, zur Mäßigung auf:

“Mit pauschalen Vorwürfen werden wir Leipzigs Verkehrsprobleme der Zukunft nicht lösen. Weder mit einem Fokus auf Radwege, noch mit einem Fokus auf den Motorisierten Individualverkehr bekommen wir die verkehrlichen Herausforderungen in den Griff. Hier müssen wir weiter denken und schon heute überlegen, wie die Mobilität der Zukunft in Leipzig aussehen kann.”

Dem Freidemokraten Hobusch dränge sich der Verdacht auf, dass auf Seiten der Kammern der Anschluss an die gesellschaftliche Wirklichkeit verschlafen werde:

“Beide Kammern müssen aufpassen, dass sie sich als Zwangsgemeinschaften nicht einseitig auf eine Mobilitätsart festlegen, stattdessen die Interessen aller Mitglieder und der Stadt Leipzig im Blick halten.”

Die Fraktion Freibeuter beschäftigt sich intensiv mit einer zukunftsfähigen Verkehrsinfrastruktur in Leipzig, hat dazu bisher verschiedene Vorschläge unterbreitet.

Im Rahmen des Stadtgespräch Verkehr diskutieren auf Einladung der Freibeuter am Dienstag, den 21. November 2017, 19 Uhr im Neuen Rathaus Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik die Mobilität der Zukunft in Leipzig. Weitere Information dazu hier.

Mogelpackung Mietspiegel 2016 beschlossen

Mogelpackung Mietspiegel 2016 beschlossen

Pressemitteilung:

Zur Einführung des Leipziger Mietspiegels 2016 erklärt René Hobusch, Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, die ablehnende Haltung seiner Fraktion gegenüber dem mehrheitlich vom Stadtrat beschlossenen Papier:

“Grundsätzlich ist ein Qualifizierter Mietspiegel zu begrüßen. So berücksichtigt er Parameter für eine faire Bewertung der Mietpreise von Immobilien im Stadtraum”,

begrüßt der Liberale Hobusch, der sich bereits seit seiner Wahl in den Stadtrat 2009 für einen Qualifizierten Mietspiegel einsetzt, die grundsätzliche Intention der Stadt Leipzig.

“Das Vorgehen der Stadt zur Erstellung des Mietspiegels 2016 ist jedoch fehlerhaft. Er ist ein verkappter einfacher Mietspiegel im Qualifizierungskostüm, eine Mogelpackung”,

kritisiert Hobusch die Verwaltung scharf.

“So berücksichtigt er nicht die erst im Oktober 2017 beschlossene Satzung über die Durchführung regelmäßiger Kommunalstatistiken zur Erhebung von Mietwerten. Wie die Stadt also auf die Berechnung der Richtwerte für 2016 kommt, ist eher willkürlich als schlüssig. Im Ergebnis sind günstige Wohnungen in schlechteren Lagen teurer als günstige Wohnungen in besseren Lagen”,

so Hobusch.

Der Leipziger Mietspiegel 2016 wurde dem Stadtrat bereits im März 2017 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Ende Oktober 2017 vorgelegte Neufassung erwecke den Eindruck, die Mitte Oktober 2017 beschlossene Satzung über die Durchführung regelmäßiger Kommunalstatistiken zur Erhebung von Mietwerten zu berücksichtigen. Diese wissenschaftliche Erhebungsgrundlage von Mietwerten, die einen Mietspiegel erst zu einer Qualifizierung klassifiziere, ist tatsächlich nicht Bestandteil des beschlossenen Leipziger Mietspiegel 2016.

Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten und am Wochenende

[Antrag VI-A-04675 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

Das Amt für Jugend, Familie und Bildung führt mit fünf freiwilligen Tagespflegepersonen einen Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten in den Abendstunden und am Wochenende über den Zeitraum von zwei Jahren durch.

Sachverhalt:

Nicht nur Alleinerziehende, auch Paare in Schichtberufen sehen sich mit Schwierigkeiten bei der Organisation der Kinderbetreuung konfrontiert. Kinderbetreuung durch Tagespflegepersonen und Kitas in den späten Abendstunden oder am Wochenende werden nicht angeboten.

Diese fehlende Kinderbetreuung außerhalb der üblichen Bürozeiten von 9 bis 17 Uhr bedeutet für Viele zudem ein nicht zu überwindendes Hindernis, wenn es darum geht, im Arbeitsleben oder im erlernten Beruf wieder Fuß zu fassen.

Aus diesem Grund soll über diesen Modellversuch festgestellt werden, wie hoch der Bedarf an Kinderbetreuung in Leipzig außerhalb der derzeit angebotenen Öffnungszeiten von Kitas und Tagespflegepersonen ist.

In der Vergangenheit durchgeführte Befragungen der Eltern in Kitas zu flexiblen Betreuungszeiten geben m.E. tatsächliche Bedarfe nicht wider.


 

Kinderbetreuung flexibel gestalten

Kinderbetreuung flexibel gestalten

Amtsblatt:

In der Ratsversammlung am 15. November steht voraussichtlich der Antrag der Fraktion Freibeuter „Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten und am Wochenende“ auf der Tagesordnung. Mit bis zu fünf Tagespflegepersonen soll über einen Zeitraum von zwei Jahren eine Kinderbetreuung auch außerhalb der derzeit üblichen Betreuungszeiten im Modellversuch angeboten werden.

Viele Berufe gerade im Dienstleistungsbereich sind von Schichtarbeit geprägt und erfordern für die in diesem Sektor arbeitenden Eltern eine ihren Arbeitszeiten entsprechende Kinderbetreuung. Insbesondere alleinerziehende Eltern werden hier vor fast unlösbare Probleme gestellt. Für die Berufsrückkehrer unter ihnen bedeutet eine fehlende Kinderbetreuung ein massives Handicap im Vorstellungsgespräch.

Nicht umsonst fordert der § 5 des SächsKitaG daher die Öffnungszeiten der Kinderbetreuung an die Bedürfnisse der Kinder und Erziehungsberechtigten auszurichten. Wir denken daher, dass es höchste Zeit ist, die Öffnungszeiten der Kinderbetreuung auch an die Arbeitszeiten im Dienstleistungsbereich anzupassen – natürlich unter Beachtung der Regelungen bezüglich der maximalen Betreuungszeiten gemäß SächsKitaG. Kontaktieren Sie uns zu dem Thema gern: info@freibeuterfraktion.de.

Naomi-Pia Witte, Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 11. November 2017