Matzke (FDP): “Wieder Sirenen in Leipzig: Fördermittel des Bundes nutzen!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt die Prüfung der Installation und Inbetriebnahme von Sirenen auf öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig.

Mit der am 30. November 2021 vom sächsischen Kabinett beschlossenen Richtlinie zur Förderung der Anschaffung und Errichtung von zusätzlichen Sirenen im Freistaat Sachsen sieht Freibeuter-Stadtrat Sascha Matzke (FDP) Leipzig einer Sireneninfrastruktur einen Schritt näher: “Mit der finanziellen Förderung von neuen Sirenen bestätigen Bund und Freistaat Sachsen die Notwendigkeit von Sirenen in den Kommunen. Und auch wir Freibeuter sehen im Ernstfall die Leipzigerinnen und Leipziger aktuell nicht ausreichend gewarnt. Sich als Stadt Leipzig allein auf die Bundes-Warn-App NINA, den Rundfunk und Lautsprecherdurchsagen durch Feuerwehr, Polizei und THW zu verlassen, wird möglicherweise nicht jedem Katastrophenfall gerecht.“ Die Bundes-Warn-App NINA, der Rundfunk und Lautsprecherdurchsagen durch Feuerwehr, Polizei und THW sind jedoch drei Kanäle mittels derer die Stadt Leipzig im Katastrophenfall nach eigenen Aussagen warnen wird.

Matzke verweist auf einen großflächigen Stromausfall in der sächsischen Landeshauptstadt Anfang Oktober 2021, der die Grenzen der Digitalisierung in der Katastrophe aufzeigt: „Zuletzt war etwa die Hälfte der Haushalte in Dresden von einem Stromausfall betroffen. Ohne Strom kann aber über Mobilfunk und Rundfunk nur bedingt gewarnt werden. Und auch bei der Alarmierung durch Lautsprecherdurchsagen ist davon auszugehen, dass auf diesem Weg nicht alle rechtzeitig gewarnt werden können“.

Die Prüfung im Rahmen des Antrags soll eine möglichst effiziente Sireneninfrastruktur umfassen und das Prüfergebnis dem Stadtrat bis zur Übergabe des Haushaltsplanentwurfes 2023/24 vorliegen. “Die Neuinstallation und Wartung der Sirenen wird trotz der Fördermittel kostenintensiv sein, mit Blick auf die gewaltigen Überschwemmungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz können sie jedoch möglicherweise Leben retten. Um die Förderung tatsächlich in Anspruch nehmen zu können, könnte zudem ein schnelleres Handeln der Stadt erforderlich sein, als wir mit dem nächsten Doppelhaushalt im Blick hatten”, zeigt sich FDP-Stadtrat Matzke optimistisch.

Im Falle der Entscheidung des Stadtrates, die Sireneninfrastruktur tatsächlich zu schaffen, Freidemokrat Matzke weiter: „Wenn wir die Sirenen installieren, muss sichergestellt werden, dass alle Kinder und Erwachsenen in Leipzig die Zeichen richtig deuten lernen. Wenn uns beispielsweise im Schulunterricht, wo wir alle Kinder erreichen würden, der Freistaat Sachsen im Weg steht, dann machen wir die Informationskampagne auf einem anderen Weg ohne ihn. Wo eine Wille, da ein Weg.“

Stand zur Prüfung der Beleuchtung im Friedenspark

Anfrage

In der Ratsversammlung am 26. Februar 2020 beschloss der Stadtrat die Prüfung, ob und wie im Friedenspark und anderen Leipziger Parkanlagen eine Beleuchtung, temporäre Beleuchtung bzw. (temporäre) Leuchtmarkierung der Hauptwege verwirklicht werden kann. Dies sollte bis zum II. Quartal 2020 geschehen.

Daher fragen wir an:

1. Wie ist der Stand der Prüfung der Beleuchtung im Friedenspark?

2. Wurde der Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig entsprechend angepasst?

Antwort

Zur Frage 1:

Mit Beschluss des Oberbürgermeisters vom 30.09.2019 wurde der Lichtmasterplan der Stadt Leipzig, der auch in intensiver Abstimmung unter den Dezernaten entstand, als verbindliches Konzept für Beleuchtungsmaßnahmen im öffentlichen Raum bestätigt und 2020 beschlossen. Der Lichtmasterplan stellt somit auf Grundlage der strategischen Ziele für das gesamte Stadtgebiet die räumliche und städtebauliche Verteilung des öffentlichen Lichtes dar.

Im Lichtmasterplan wird dem aktuellen Thema „Lichtverschmutzung“ besondere Aufmerksamkeit gewidmet. So wurden zum Schutz von Lebensräumen innerhalb des gesamten Stadtgebiets “Lichtempfindliche Gebiete” definiert, die aktuell oder auch zukünftig unbeleuchtet bleiben sollen. Dabei handelt es sich um Gebiete und Zonen wie z. B. Landwirtschaftsflächen, Park- und Grünanlagen sowie Gewässer. Ausgangspunkt dafür war die Schutzgebietskarte des Landschaftsplanes der Stadt Leipzig.

Der Lichtmasterplan der Stadt Leipzig weist im Teilkonzept „Lichtempfindliche Gebiete“ die Gebiete aus, in denen grundsätzlich keine neuen Beleuchtungen installiert werden sollen. Bei besonderem (z. B. sicherheitsrelevantem) Bedarf von Beleuchtungsanlagen ist nach Abwägung der auftretenden Belange im Einzelfall zu entscheiden. Sollte somit eine Beleuchtung in diesen Bereichen geplant sein, ist zunächst der „besondere Bedarf“ bzw. die Abweichung vom verabschiedeten Lichtmasterplan darzulegen.

Der Friedenspark, wie auch andere Grün- und Parkanlagen, ist im Lichtmasterplan entsprechend als lichtempfindliches Gebiet ausgewiesen.

Im Sinne des beschlossenen Prüfauftrages ist der besondere Bedarf im Friedenspark unter Berücksichtigung der relevanten Belange und unter Beteiligung der betroffenen Ämter (hier Amt für Umweltschutz und Verkehrs- und Tiefbauamt) erneut geprüft worden. Eine Begründung des besonderen Bedarfs hier von den Grundsätzen des Lichtmasterplans abzuweichen ist im Ergebnis der Prüfung nicht erkenn- bzw. ableitbar. Dies betrifft sowohl dauerhafte als auch temporäre Beleuchtung.

Geprüft wurde der angeführte und aus subjektiver Wahrnehmung durchaus verständliche besondere Bedarf, die Hauptwege im Friedenspark auch in den Dunkelstunden als Wegeverbindung zu nutzen. Die erneute Prüfung hat ergeben, dass hier auch aktuell eindeutig ausreichend beleuchtete Alternativen in der parallel zum Park verlaufenden Linnéstraße sowie auf weiteren entsprechend beleuchteten Verkehrswegen um den Friedenspark bestehen, die von sicherheitsbedürftigen Personen ohne wesentliche Umwege genutzt werden können, so dass keine zwingende Notwendigkeit gesehen wird, das „Lichtempfindliche Gebiet“ hier auszusetzen und die mit dem Lichtmasterplan verfolgten Ziele aufzuweichen.

Die Stadt Leipzig hat sich mit dem Beschluss und der Umsetzung des Lichtmasterplans verpflichtet, einen Beitrag zum Schutz der Nacht und damit zur Förderung der biologischen Vielfalt zu leisten. Darüber hinaus sollte wegen der Ausrufung des Klimanotstandes (VI-A-07961) jeder zusätzliche CO2-Ausstoß vermieden werden.

Im Friedenspark wie auch in anderen Parkanlagen wurden in den letzten Jahren zudem konkrete Anstrengungen unternommen durch die Etablierung von Blühstreifen und ein angepasstes Mahdregime die Insektenvielfalt zu steigern. Damit verbunden ist auch die Verbesserung des Nahrungsangebotes für nachtaktive Tiere wie insbesondere Fledermäuse. Die Beleuchtung von Parks und Grünanlagen kann immer nur ein Kompromiss zwischen dem Sicherheitsbedürfnis von Menschen und dem Erhalt der urbanen Lebens- und Rückzugsräumen für Insekten und Tiere sein.

Unter Berücksichtigung all dieser Belange ist die erneute Prüfung zum dem Ergebnis gekommen, dass den Belangen des Umweltschutzes, auch unter Berücksichtigung des Klimanotstandes, im Friedenspark – nicht zuletzt aufgrund der bestehenden Wegeverbindungen, die als beleuchtete Alternativen zur Verfügung stehen – hier weiterhin Vorrang einzuräumen ist.

Aus diesen Gründen ist auch über den Ausbau der Beleuchtung von Hauptwegen in anderen Leipziger Parkanlagen zukünftig weiterhin jeweils im Einzelfall entsprechend des Begründungserfordernisses aus dem Lichtmasterplan zu entscheiden.

Zur Frage 2:

Die Anpassung des Lichtmasterplans ist nicht begründet.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Fallzahlen im Ordnungsamt

Anfrage:

Anhand der Antworten zu Anfragen der Fraktion Freibeuter im Jahr 2018 hinsichtlich der Fallzahlen von Ordnungswidrigkeiten (VI-F-06319) und der Aufstockung von Personal im Ordnungsamt (VI-F-06172) war festzustellen, dass die Fallzahlen pro Sachbearbeiter unangemessen hoch waren. Laut Verwaltung werden zwischen 2016 – 2018 ca. 2.300 Fälle pro Sachbearbeiter bei allgemeinen Ordnungswidrigkeiten bearbeitet. Jedoch sollten 2.000 Fallbearbeitungen je VZÄ im Jahr nicht dauerhaft überschritten werden, um Mängel an Qualität zu vermeiden, eine zeitnahe Bearbeitung zu sichern und den Eintritt der Verjährung wegen Zeitverfalls zu verhindern. Außerdem sollen die Vorgänge bei Verkehrsordnungswidrigkeiten die Zahl von mehr als 14.000 Fällen je VZÄ nicht überschreiten.

Wir fragen daher an:

1. Welche jährlichen durchschnittlichen Fallzahlen je VZÄ verzeichnet der Oberbürgermeister ab einschließlich 2019 im Vergleich zum Zeitraum 2016 – 2018 in den Bereichen Allgemeine Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsordnungswidrigkeiten?

2. Hat der Oberbürgermeister die in 2018 angekündigten kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen tatsächlich umgesetzt? Wenn nein, warum nicht? Welche stattdessen?

Am 9. November 2021 trat ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft. Zudem hat die Stadt Leipzig bei den mobilen Blitzern aufgerüstet. Verkehrsexperten erwarten außerdem, dass Autofahrer vermehrt gegen die neuen hohen Bußgelder vorgehen werden.

3. Mit welchen Auswirkungen auf die Mitarbeiter im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten rechnet der Oberbürgermeister in den kommenden Jahren im Vergleich zu den vergangenen Jahren?

4. Welche Maßnahmen steuern der vom Oberbürgermeister skizzierten Entwicklung entgegen? Und werden diese angestrebt?

Antwort:

Zur Frage 1:

Die Angaben zu den Fallzahlen umfassen alle Tatbestände des ruhenden und des fließenden Verkehrs sowie Unfälle. Hinsichtlich der Feststellung beinhalten sie alle Anzeigen der kommunalen Verkehrsüberwachung, des Polizeivollzugsdienstes, anderer Ämter und Behörden sowie Privatanzeigen.

Der in der nachstehenden Tabelle für die Jahre 2020 und 2021 dargestellte Fallzahlenrückgang bedarf der Erläuterung. Er hat vor allem folgende Ursachen:

  • In den Zeiträumen 19.03.2020 bis 11.05.2020 und 14.12.2020 bis 15.02.2021 wurden Kontrollkräfte der kommunalen Verkehrsüberwachung in erheblichem Umfang für Kontrollmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingesetzt. Es handelte sich hierbei um einen personellen Umfang von 60 bzw. 63 Mitarbeiter/-innen.
  • Einstellung des Messbetriebes mit einem Messsystem, welches aufgrund Abweichung der Verkehrsfehlergrenze von Rechts wegen bundesweit nicht mehr eingesetzt werden durfte
  • Außerbetriebnahme von drei wichtigen stationären Verkehrsüberwachungsanlagen infolge von Verkehrsbaumaßnahmen
  • mehrere unbesetzte Planstellen, Einsatz von Mitarbeiter/-innen in der Kontakt-nachverfolgung sowie Briefwahlstelle
  • Zudem wirkte sich der „Lockdown“ sowohl in der ersten Pandemiephase 2020 als auch im Dezember 2020 bis Februar 2021 auf das allgemeine Verkehrsaufkommen aus. Hier konnte zudem ein Rückgang festgestellt werden, welcher sich ebenfalls in den Fallzahlen niederschlägt.

Fallzahl pro VZÄ – Verkehrsordnungswidrigkeiten

Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 1. HJ 2021
Fallzahlen 485.850 479.956 461.929 472.642 417.852 170.812
VZÄ lt. Stellenplan ohne SGL 31,75 30,25 30,25 36,125 36,125 35,625
Fälle pro VZÄ lt. Stellenplan 15.302 15.867 15.270 13.084 11.567 9.590*

* Hochrechnung anhand des Halbjahres

Angaben zu den Fallzahlen des Sachgebietes Allgemeine Ordnungswidrigkeiten umfassen alle Anzeigen des Polizeivollzugsdienstes, anderer Ämter und Behörden sowie Privatanzeigen. Hier ist eine deutliche Fallzahlensteigerung erkennbar. Die Zunahme der zu bearbeitenden Vorgänge in den Jahren 2020 und vor allem im Jahr 2021 ist ausschließlich auf eine Fallzahlensteigerung von Ordnungswidrigkeiten auf Basis des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie der darauf fußenden Verordnungen und Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zurückzuführen.

Seit April 2020 gingen bis zur 47. KW 2021 nunmehr 9.382 Ordnungswidrig­keiten­anzeigen wegen verschiedenster Verstöße gegen die Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bei der Zentralen Bußgeldbehörde ein. Diese führten seit Beginn der Pandemie bis einschließlich 25.11.2021 zur Einleitung von insgesamt 8.512 Ordnungswidrig-keitenverfahren.

Kurzfristig konnte hier durch Unterstützung seitens der Mitarbeiter/-innen aus dem Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten innerhalb der Zentrale Bußgeldbehörde Unterstützung geleistet werden.

Fallzahl pro VZÄ – Allgemeine Ordnungswidrigkeiten

Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 1. HJ 2021
Fallzahlen 13.400 12.556 14.074 14.046 14.318 10.834
VZÄ lt. Stellenplan ohne SGL 6,0 7,0 8,0 10,0 10,0 10,0
Fälle pro VZÄ lt. Stellenplan** 2.436 1.931 1.759 1.405 1.432 2.167*

* Hochrechnung anhand des Halbjahres
** davon eine Stelle nur zu 0,5 VZÄ mit Fallbearbeitung befasst (lt. Stellenbeschreibung)

Zur Frage 2:

Wie unter Frage 1 dargestellt, ist eine Umsetzung der kurzfristigen und langfristigen Maß­nahmen erfolgt.

Zur Frage 3:

Mit dem Inkrafttreten der neuen Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) zum 09.11.2021 wird in der Tat mit einer Zunahme des Bearbeitungsaufwandes je Fall gerechnet. Dies liegt vor allem an der Verschiebung von Vergehen aus dem Verwarngeld- in den Bußgeldbereich, einer teil­weise deutlichen Erhöhung der Strafen allgemein und der darauf fußenden Zunahme von Interventionen der Betroffenen im Anhörungsverfahren, einer Zunahme von Bußgeld­bescheiden und Einsprüchen gegen die selbigen sowie der Zunahme von Fahrten­buchauflagen und Lichtbildabgleichen zur rechtssicheren Verfolgung von Ordnungs­widrig­keiten. Gleichermaßen kann jedoch mit Blick auf die insgesamt härteren Sanktionen auch mit einer Verbesserung des Verkehrsverhaltens der Verkehrsteilnehmer gerechnet werden. Das ist schließlich auch Ziel des neuen Bußgeldkataloges. Das würde sich dann in einem Rückgang der Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten bemerkbar machen.

Gegenwärtig liegen weder zur Zunahme des Bearbeitungsaufwandes noch zu einem verbesserten Verkehrsverhalten verwertbare Erkenntnisse vor. In diesem Zusammenhang sind belastbare Zahlen, aus denen eine sichere Tendenz abgeleitet werden kann, nicht vor Ende des I. Halbjahres 2022 zu erwarten. Mithin kann momentan keine klare Aussage über einen perspektivisch insgesamt höheren Aufwand für die Bußgeldbehörde getroffen werden.

Zur Frage 4:

Sollte sich in Auswertung der Anzahl der in den kommenden Monaten eingehenden Anzeigen sowie des damit einhergehenden Bearbeitungsaufwandes in der Sachbearbeitung ein personeller Mehrbedarf in der Zentralen Bußgeldbehörde abzeichnen, ist beabsichtigt gegenzusteuern.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Leerstehende Gebäude in städtischem Eigentum

Anfrage:

Die Stadt Leipzig hat mit der Vorlage „Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten“ (VII-Ifo-06013) angekündigt, stärker gegen nicht mitwirkende Eigentümer von leerstehenden Immobilien vorzugehen.

Hierzu fragen wir an:

Wie viele leerstehende Immobilien befinden sich im Eigentum und Miteigentum

a)      der Stadt Leipzig,

b)      der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig,

c)      der Stiftungen bürgerlichen Rechts der Stadt Leipzig,

d)      der Unternehmen der Stadt Leipzig in der Rechtsform des privaten Rechts (100%),

e)      der Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Stadt Leipzig mittel- und unmittelbar zu über 50 Prozent beteiligt ist?

Antwort:

Die Anfrage wurde vom OBM abgewiesen. Eine aktualisierte Version der Anfrage wurde eingereicht.

Anfrage im Allris

Schnelles Planen spart Geld

Planungen für Verkehrsprojekte verschieben sich ständig. Grund dafür ist nicht das fehlende Geld. Ursache für die Verzögerungen ist vielmehr das fehlende Personal. Dafür hat der Stadtrat jedoch zusätzliche Stellen bereits bewilligt. Das Problem ist also die Stellenbesetzung.

In dem angespannten Arbeitsmarkt ist geeignetes Personal nur schwer zu finden. Die Stadt konkurriert bei der Suche von qualifizierten Mitarbeitern mit der freien Wirtschaft. Planungsbüros zahlen für Ingenieure deutlich mehr als der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vorsieht.

Wenn wir mit unseren Verkehrsprojekten schneller vorankommen wollen, müssen wir neue Mitarbeiter mit mehr Geld locken. Mehr Geld für neue Ingenieure kostet nämlich gar nicht mehr, sondern hilft richtig sparen. Wie ist das möglich? Die Stadt schiebt bewilligte Projekte von mehreren 100 Mio. Euro vor sich her – Haushaltsausgabenreste – und die Baupreise steigen rasant.

Ein Jahr früher Bauen spart bei einer Baupreissteigerung von 3 Prozent und einer Investition von 100 Mio. Euro 3 Mio. Euro pro Jahr. Dafür kann man jede Menge Zulagen bezahlen und man hat immer noch ordentlich gespart.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 20. November 2021

 

Matzke (FDP): “Antrag beschlossen: Ehrenamtliches Engagement durch digitale Teilnahme an Sitzungen für alle Stadträte erleichtert!”

Auf Antrag der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beschließt die Ratsversammlung am 18. November 2021, allen Stadträtinnen und Stadträten eine digitale Teilnahme an beratenden Ausschüssen zu ermöglichen.

“Wir wollen ehrenamtliches Engagement stärker fördern. Neben gesundheitlichen oder familiären Belangen erschweren auch berufliche Gründe kommunalpolitische Arbeit. Daher soll für alle Mitglieder des Stadtrates die Möglichkeit der digitalen Teilnahme an beratenden Ausschüssen gegeben sein”, begründet FDP-Stadtrat Sascha Matzke die Intention der Fraktion Freibeuter.

“Der Oberbürgermeister soll nicht in der Privatsphäre der Stadträte herumschnüffeln dürfen. Deshalb darf nicht nachweispflichtig sein, warum eine persönliche Teilnahme an einem Ausschuss nicht möglich ist”, bezieht sich der Freidemokrat Matzke auf eine Initiative der Grünen im Leipziger Stadtrat, Stadträtinnen und Stadträten unter Nachweis eines besonderen Grundes gegenüber dem Oberbürgermeister, wie gesundheitliche Einschränkungen oder Einschränkungen durch familiäre Sorgearbeit, per Videokonferenz an beratenden Ausschüssen des Stadtrates teilnehmen zu lassen.

Matzke verweist auf das vom Oberbürgermeister auf Anregung der Fraktion Freibeuter zu erarbeitende Regelwerk als Grundvoraussetzung für eine digitale Teilnahme an Sitzungen: “Das verbindliche Regelwerk stellt sicher, dass sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die Spielregeln halten. Es wird u.a. die Wahrung der Vertraulichkeit von nichtöffentlichen Beratungsgegenständen regeln und für einen möglichst störungsfreien Ablauf der Sitzung sorgen.”

Strukturwandel im Mitteldeutschen Braunkohlerevier, Sachstand und Projekte für den Förderzeitraum 2021-2026

Strukturwandel im Mitteldeutschen Braunkohlerevier, Sachstand und Projekte für den Förderzeitraum 2021-2026 (VII-DS-02155) Einreicher: Dezernat Wirtschaft, Arbeit und Digitales

Aus der Ratsversammlung am 18.11.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den Ausführungen von Herrn Wehmann und von Herrn Droese hinsichtlich des Beitrages der Projekte für den Strukturwandel zu widersprechen.

Letztendlich geht es darum, durch die entsprechenden Projekte Arbeitsplätze in den Regionen zu schaffen. Die Frage, die wir uns stellen müssen, ist, ob diese Projekte geeignet sind, Arbeitsplätze in den Regionen zu schaffen. Ein attraktives Naturkundemuseum im Bowlingtreff, aber auch der Lindenauer Hafen in der Mitte der Stadt Leipzig werden die Attraktivität der Stadt Leipzig deutlich steigern. Selbst wenn es allein der Tourismus ist, der vielleicht davon profitiert, dass also mehr Touristen in die Stadt Leipzig kommen, wird das dafür sorgen, dass Arbeitsplätze im Bereich Tourismus entstehen. Und das ist natürlich ein Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels, weil eben neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Wenn man sich das Thema Unternehmensansiedlungen, also das Werben um Unternehmen, anschaut und mit Unternehmen diskutiert, stellt man fest, dass sogenannte weiche Standortfaktoren immer wichtiger werden, weil natürlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen genau diese Standortfaktoren nachfragen. Dazu gehören eben Freizeitmöglichkeiten; dazu gehören auch Kulturangebote. Insofern sind auch Lindenauer Hafen und Naturkundemuseum Angebote, die die Attraktivität der Stadt Leipzig insgesamt erhöhen und sie deswegen auch für potenzielle Unternehmen erhöhen, die sich hier in der Stadt Leipzig oder auch anderswo anzusiedeln gedenken.

Das kann also auch hier wieder einen Beitrag für die Schaffung von Arbeitsplätzen leisten. Aus diesen Gründen kann ich die Kritik, die hier geäußert wurde, so nicht nachvollziehen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Kitaplätze langfristig sichern

Kitaplätze langfristig sichern, kommunales Eigentum stärken (VII-A-
02051-NF-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE, Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 18.11.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Vielen Dank für das Wort. – Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss mich über den Antrag schon sehr wundern. Ich muss mich auch über die Medienberichterstattung zu dem Antrag sehr wundern. Denn ich habe selten erlebt, dass es in der LVZ einen Fünfspalter für einen Antrag gibt, der an einer bestehenden Situation rein gar nichts ändert – so wie er uns heute hier vorliegt.

Herr Wehmann, Sie haben bei der Einbringung das Beispiel der Kita „Zwergenland“ angeführt, wo eben ein Eigentümer eine Kita an einen Dritten verkauft hat. Genau dieser Sachverhalt wird von dem vorliegenden Antrag – selbst wenn er beschlossen würde – gar nicht berührt, weil ja nach wie vor jeder Eigentümer einer Kita diese an einen anderen verkaufen kann. Wie ja die Verwaltung bereits in diesem Punkt mitgeteilt hatte, ist ein Vorkaufsrecht hier rechtlich nicht möglich.

Sie sagen in Beschlusspunkt 2, dass ein Ankauf nur dann erfolgen und die Verwaltung nur dann tätig werden soll, wenn sie ein entsprechendes Verkaufsangebot erhält. Wenn also ein Eigentümer der Verwaltung kein Verkaufsangebot schickt, dann erfährt die Verwaltung das vielleicht auch wieder nur im Nachhinein, dass eine Kita verkauft worden ist. Es ändert sich also rein gar nichts.

Sie fordern die Verwaltung auf, tätig zu werden, wenn sie ein Angebot bekommt. Ich frage Sie ernsthaft: Müssen wir den Oberbürgermeister Jung auffordern, tätig zu werden, wenn ein Verkaufsangebot eingeht? Müssen wir die zuständigen Fachdezernenten, von denen ja der Verwaltungsstandpunkt kommt – Herr Dienberg, Frau Felthaus -, auffordern, tätig zu werden? Ist es nicht das Selbstverständlichste von der Welt, dass die Verwaltung, wenn sie das Angebot bekommt, von einem Dritten ein Objekt zu erwerben, prüft, ob der Erwerb dieses Objekts sinnvoll ist? Das ist doch das Selbstverständlichste der Welt. Es wäre schlimm bestellt um Ihre Verwaltung, Herr Oberbürgermeister, wenn dies nicht so wäre. Insofern ist auch dieser Beschlusspunkt vollkommen überflüssig.

Wenn die Verwaltung jetzt im Verwaltungsstand- punkt schon mitteilt, dass ein Vorkaufsrecht rechtlich nicht zulässig ist – warum sind Sie dann mit der Mitteilung der Verwaltung nicht einverstanden und fordern die Verwaltung auf, denselben Standpunkt noch einmal in einer Informationsvorlage im nächsten Jahr deutlich zu machen? Ich habe das Vertrauen in Herrn Jung, Herrn Dienberg und Frau Felthaus, dass es stimmt, wenn sie uns dies so mitteilen. Schade, dass Sie dieses Vertrauen nicht haben. Weil sich durch Ihren Antrag rein gar nichts ändert, können wir als Freibeuter auch zustimmen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Änderungsantrag: Digitale Sitzungen für Stadträt*innen in Sonderfällen ermöglichen

[Änderungsantrag VII-A-02558-NF-02-ÄA-01 | Einreicher: Freibeuter Fraktion | Status: Änderungsantrag wurde mehrheitlich beschlossen]

Beschluss:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Stadträtinnen und Stadträten eine digitale Teilnahme an beratenden Gremien des Stadtrats zu ermöglichen., sofern besondere Gründe wie gesundheitliche Einschränkungen oder Einschränkungen durch Sorgearbeit vorliegen.
  2. Die Möglichkeit der digitalen Zuschaltung bzw. Teilnahme wird nach Inkrafttreten des Regelwerks bis zum 30.06.2022, mindestens jedoch 6 Monate, erprobt und anschließend evaluiert.

Begründung:

Neben gesundheitlichen oder familiären Belangen stehen auch berufliche Gründe einem kommunalpolitischen Engagement entgegen. Daher soll für alle Stadträte, gleich welchen Grundes, die Möglichkeit der digitalen Teilnahme an beratenden Ausschüssen geschaffen werden.

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Ursprüngliche Fassung (Ursprungsantrag der Grünen):

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Stadträtinnen und Stadträten eine digitale Teilnahme an Gremien des Stadtrats zu ermöglichen, sofern besondere Gründe wie gesundheitliche Einschränkungen oder Einschränkungen durch Sorgearbeit vorliegen.
  2. Die Möglichkeit der digitalen Zuschaltung bzw. Teilnahme wird nach Inkrafttreten des Regelwerks bis zum 31.12.2021, mindestens jedoch 6 Monate, erprobt und anschließend evaluiert.

Neufassung der Grünen:

1.   Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Stadträtinnen und Stadträten eine digitale Teilnahme an beratenden Gremien des Stadtrats zu ermöglichen, sofern besondere Gründe wie gesundheitliche Einschränkungen oder Einschränkungen durch Sorgearbeit vorliegen.

2.   Die Möglichkeit der digitalen Zuschaltung bzw. Teilnahme wird nach Inkrafttreten des Regelwerks bis zum 30.06.2022, mindestens jedoch 6 Monate, erprobt und anschließend evaluiert.

Köhler (Piraten): “Einen Schritt weiter: Faire Arbeitsverträge statt sachgrundloser Befristungen bei der Stadt Leipzig!”

Auf Antrag der Fraktion Freibeuter und Beschluss durch den Stadtrat in der Ratsversammlung am 10. November 2021 wird die Stadtverwaltung dem Stadtrat im I. Quartal 2022 berichten, in welchem Maße Arbeitsverträge von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig sachgrundlos befristet abgeschlossen werden und wie oft diese Befristungen verlängert werden können.

“Trotz eines klaren Auftrags durch den Stadtrat bereits im Jahr 2019 zeigte der Blick ins städtische Stellenportal, dass der Oberbürgermeister seither nicht von sachgrundlosen Befristungen absieht. Im Klartext wollen wir wissen: Reizen die Stadtverwaltung und die Eigenbetriebe den § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz mit einer maximalen Befristung von 2 Jahre und eine dreimalige Verlängerung aus, oder beschränken sie diese”, so Thomas Köhler (Piraten), stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Fraktion Freibeuter.

“Die Stadt Leipzig soll endgültig weitestgehend auf sachgrundlose Befristungen verzichten. Mit Beschluss unseres Antrags sind wir dem Ziel ein Stück näher. Die Stadt Leipzig als Arbeitgeber steht im Wettbewerb um Fachkräfte und engagierte Mitarbeiter. Nur mit fairen Arbeitsverträgen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben ist sie attraktiv auf dem Arbeitsmarkt”, begründet Stadtrat Köhler den Antrag der Fraktion Freibeuter vor dem Hintergrund des ebenfalls beschlossenen Maßnahmenplans, wonach der Oberbürgermeister im I. Quartal 2022 darlegt, welche sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse zwingend erforderlich sind und wie nicht zwingend erforderlich befristete Arbeitsverhältnisse von MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe, ohne Einschränkung der Aufgaben der entsprechenden Betriebe, Abteilungen oder Projekte, entfristet werden können. Die Fraktion Freibeuter reagiert damit auf durch die Stadtverwaltung vorgetragene Schwierigkeiten von Entfristungen.

Zur Genese des Antrags:

In einem Referentenentwurf vom 14. April 2021 plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Reform des allgemeinen Befristungsrechts, geregelt im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Danach sollen u.a. sachgrundlose Befristungen nur noch 18 Monate andauern dürfen. Innerhalb dieser Zeit soll nur noch eine Verlängerung zulässig sein.

Insbesondere beim Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) befürchtet Stadtrat Sascha Matzke (FDP), Mitglied für die Freibeuter im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Engelsdorf, erhebliche Auswirkungen: “Aus dem öffentlichen Risiko- und Chancenbericht im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 des KEE geht hervor, dass die Personalfluktuation ein Risiko beim KEE darstellt. Danach sind jene Mitarbeiter, die andere bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt unterstützen sollen, selbst befristet beschäftigt. Man sieht durch die Befristung von Arbeitsverträgen sogar die Umsetzung der Ziele der Stadt Leipzig in der Beschäftigungspolitik erschwert. Daher könnten weitere Einschränkungen des Befristungsrechts den KEE in seiner Existenz gefährden.”