Freibeuter setzen Wiederaufnahme der Planungen für Mittleren Ring Südost durch

Freibeuter setzen Wiederaufnahme der Planungen für Mittleren Ring Südost durch

Pressemitteilung:

Dazu Sven Morlok (FDP):

“Dass die Trasse Mittlerer Ring Südost nun wieder im Gespräch ist, ist ein Erfolg für die Anwohner nicht nur an der von Lärm und Schadstoffen belasteten Karl-Tauchnitz-Straße.”

“Nur wenn der Kfz-Verkehr in der Innenstadt reduziert wird, entsteht Raum für erweiterte ÖPNV-Angebote,”

würdigt Morlok zusätzliche Effekte einer weiträumigen Umleitung des Kfz-Verkehrs um die Innenstadt.

Bisher war die Stellungnahme der Verwaltung zum Problem der starken Zunahme der Lärm- und Schadstoffbelastung durch LKW-, Bus- und PKW-Verkehr in der Karl-Tauchnitz-Straße mehr als unbefriedigend. Tatsächlich ist es durch Maßnahmen an der betroffenen Straße kaum möglich, die Situation für die Anwohner zu verbessern.

Entlastung der Innenstadt vom KFZ-Verkehr

[Antrag VI-A-04847 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage der Verkehrsprognose 2030 und der vsl. für 2019 zu erwartenden Überarbeitung der Bevölkerungsprognose für die Stadt Leipzig vor Ablauf des 10-jährigen Planungsmoratoriums für den Mittleren Ring Südost eine Verkehrsuntersuchung zu dessen verkehrlicher Wirksamkeit durchzuführen. In diesem Zusammenhang wird auch die verkehrliche Wirksamkeit für die Entlastung der Innenstadt vom Kfz-Verkehr mituntersucht.


Ursprüngliche Fassung vom 18.05.2018:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob durch die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Trasse Mittlerer Ring Süd von der B2 bis zur Richard-Lehmann-Straße und von dort bis zur Prager Straße (Vorhaben 407,358) und Mittlerer Ring Ost weiter an der Bahnlinie (Vorhaben 360) eine Entlastung der Innenstadt vom KFZ-Verkehr erreicht werden kann. Das Ergebnis ist dem Stadtrat bis zum Ende des I. Quartals 2018 vorzulegen.

Sachverhalt:

Die Stellungnahme der Verwaltung zum Problem der starken Zunahme der Lärm- und Schadstoffbelastung durch LKW-, Bus- und PKW-Verkehr in der Karl-Tauchnitz-Straße ist unbefriedigend. Tatsächlich ist es durch Maßnahmen an der betroffenen Straße kaum möglich, die Situation für die Anwohner zu verbessern. Eine wirksame Entlastung der Anwohner kann nur erreicht werden, wenn die Innenstadt von dem von Süden kommenden Durchgangsverkehr entlastet wird. Die beschriebene Trasse Mittlerer Ring könnte zu einer solchen Entlastung führen.

Der Stadtrat soll bis zum Ende des I. Quartal 2018 über Mobilitätszenarien entscheiden. Um eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen sollte das Prüfergebnis bis dahin vorliegen.

Großtagespflege ermöglichen: Mehr Tageseltern, mehr Möglichkeiten auch für Eltern

Großtagespflege ermöglichen: Mehr Tageseltern, mehr Möglichkeiten auch für Eltern

Pressemitteilung:

Oberbürgermeister und Sozialbürgermeister setzen sich beim Freistaat Sachsen und in geeigneten Gremien auf Landesebene dafür ein, Großtagespflege zu ermöglichen. Einen entsprechenden Antrag geben die Freibeuter am Mittwoch zur Ratsversammlung ins Verfahren. Danach könnten sich mehrere Tagespflegepersonen in gemeinsam genutzten Räumen zusammenschließen, weitere Synergieeffekte sind möglich.

Der Bedarf unter den Tagesmüttern und -vätern ist groß, weiß Stadträtin Naomi-Pia Witte (FDP), die für die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule sitzt:

“Die Tagespflegepersonen mahnen die auf Landesebene verhinderte Möglichkeit des Zusammenschlusses, die in anderen Bundesländern längst gängige Praxis ist, schon lange an. Viele finden nicht die geeigneten Räume die Kinderbetreuung allein zu gründen, private Wohnungen und Häuser eignen sich nicht immer.”

In Sachsen existiert keine landesrechtliche Regelung zur Großtagespflege. Ein Zusammenschluss von Tagespflegepersonen in gemeinsam genutzten Räumen ist daher in Leipzig bisher nicht möglich. Dazu die Freidemokratin Witte:

“Umso wichtiger, dass Leipzigs Stadtverwaltung dem Freistaat dringenden Handlungsbedarf signalisiert. Die aktuell fehlenden Kinderbetreuungsplätze in Leipzig erfordern über den Kitabau hinaus weitere Maßnahmen, um die Nachfrage zu decken.”

Witte begrüßt die neue Offenheit des Sozialbürgermeisters, auch Elterninitiativen zur Aufsicht ihrer Sprößlinge nicht länger im Weg zu stehen.

“Zusammenschlüsse von Eltern sind eine Möglichkeit lange vor Fertigstellung der neuen Leipzig-Kitas Bedarf aufzufangen, Tagespflegepersonen die Arbeit zu erleichtern, eine weitere Alternative. Auch Aussagen des Sozialbürgermeisters, zukünftig Elterninitiativen zur Betreibung kleinerer Einrichtungen zulassen zu wollen, machen Hoffnung, mit der zusätzlichen Alternative Großtagespflege die Herausforderungen angehen zu können”,

so Witte abschließend.

Verkehr ganzheitlich

Verkehr ganzheitlich

Amtsblatt:

Selten, aber es gibt sie ab und zu doch, die lobenden Worte an den Oberbürgermeister – an dieser Stelle in Sachen Verkehrspolitik. Hatte der Oberbürgermeister jüngst doch tatsächlich geäußert, die Verkehrteilnehmer in unserer Stadt ganzheitlicher berücksichtigen zu wollen. Die Leipziger seien aus seiner Sicht immer auch Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV-Nutzer zugleich. Damit wirkt er dem Eindruck der vergangenen Jahre entgegen, die Stadtverwaltung würde dem Radverkehr besondere Priorität beimessen.

Ein guter Vorsatz für das Neue Jahr, Herr Oberbürgermeister!

Bei der Ausrichtung der Verkehrsplanung an die wachsenden verkehrlichen Herausforderungen in Leipzig darf es eben keinen Vorrang eines einzelnen Verkehrsmittels geben.

Noch im Januar und damit noch in der laufenden Verkehrsdebatte in unserer Stadt wollen wir den Oberbürgermeister beauftragen zu prüfen, ob durch die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Trasse Mittlerer Ring Süd von der B2 bis zur Richard-Lehmann-Straße und von dort bis zur Prager Straße und Mittlerer Ring Ost weiter an der Bahnlinie eine Entlastung der Innenstadt vom KFZ-Verkehr erreicht werden kann. Ein verkehrlicher Gewinn für alle Verkehrsteilnehmer.

René Hobusch, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 27. Januar 2018

Stadtplanung läuft Entwicklungen hinterher

Stadtplanung läuft Entwicklungen hinterher

Pressemitteilung:

René Hobusch, Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, kritisiert die Organisation im Dezernat Stadtentwicklung und
Bau unter Führung von Baubürgermeisterin Dubrau:

“Aktuell krankt das Dezernat Dubrau an drei nicht besetzten Amtsleiterposten, einem hohen Krankenstand und offenen Stellen. Die Zustände werfen zu recht Fragen über die Arbeitsfähigkeit im Hause Dubrau auf. Mehr als 70
unbearbeitete Bebauungspläne und lange Bearbeitungszeiten bei Bauanträgen stehen im Widerspruch zur wachsenden Stadt.”

“Wir müssen aufpassen, dass wir durch das Nichtfunktionieren des Dezernats den positiven Drive der Stadt nicht abwürgen. Wieder läuft die Stadtverwaltung den Entwicklungen in unserer Stadt nur hinterher”,

so der Freidemokrat Hobusch mit Blick auf die nun anstehende Neuorganisation der Stadtplanung vor dem Hintergrund der Wachstumsprognose.

Rede und Antwort zur Überlastung von Mitarbeitern im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege und dem Rückstand bei der Bearbeitung von Bauanträgen steht Bürgermeisterin Dubrau den Freibeutern in der Ratsversammlung am 31. Januar 2018.

Die Anfragen: VI-F-05336 und VI-F-05337.

Hobusch (FDP): “Bauanfragen umsetzen, statt Arbeitskreise fordern!”

Pressemitteilung:

Der Freidemokrat im Leipziger Stadtrat, René Hobusch, begrüßt den Vorstoß der Grünen, flächensparender zu bauen und Nahversorgung und Wohnungsbau miteinander zu kombinieren.

„Allerdings sind Investoren und Projektentwickler auch in Leipzig schon viel weiter als der Antrag der Grünen zu einem Kaufhallengipfel glauben macht. Um bereits existierende Projekte umzusetzen, braucht es keinen Arbeitskreis, sondern eine zügige Umsetzung von Bauanfragen, wo Ideen existieren, die notwendige Flächenausweisung und planungsrechtliche Sicherung. Und nicht zuletzt kollidieren strenge Reglementierungen in Einzelhandelskonzepten sowie im Planungsrecht häufig mit den Platzbedarfen von Supermärkten”,

weiß Hobusch zu berichten, der als Rechtsanwalt unter anderem auch in Berlin einschlägige Projektentwickler berät.

„Dabei sei jedem klar, dass in wachsenden Städten eingeschossige Schuhkartons Geldverschwendung sind. Aber jeder Standort ist anders. Ein Neubau ist einfacher zu planen, als eine bestehende Einzelhandelsimmobilie aufzustocken. Neuerliche Vorgaben und Forderungen nach Standardisierungen sind daher eher hinderlich und können abschreckend wirken”,

so Hobusch.

Mit ihrem Antrag ersuchen die Grünen den Oberbürgermeister zu beauftragen, noch 2018 einen „Kaufhallengipfel” durchzuführen, bei dem Experten hinsichtlich einer kombinierten Wohnbebauung und Nahversorgung öffentlich angehört werden sollen.

Speisenversorgung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig

Speisenversorgung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig

Anfrage:

In Umsetzung der EU-Richtlinien RL 2014/24/EU und RL 2014/24/EU wurde die Auslieferung von Mahlzeiten an Kindertagesstätten der Stadt Leipzig neu ausgeschrieben. Infolgedessen wechseln ab März 2018 in den Kindertagesstätten der Stadt Leipzig die Speisenversorger.

Hierzu fragen wir:

  1. Welche Dienstleister haben den Zuschlag für die Speisenversorgung der kommunalen Kitas erhalten? Wer beliefert welche Kita?
  2. Auf Basis welcher Ausschreibungskriterien wurden die Lose vergeben?
  3. Berücksichtigen die Ausschreibungskriterien den Stadtratsbeschluss RBV-1660/13, wonach der Oberbürgermeister dem Stadtrat bis Ende 2014 einen Kriterienkatalog für die Speisenversorgung in Schulen und Kitas in Trägerschaft der Stadt Leipzig vorlegt?
    Die Verwaltung selbst argumentierte in ihrem Verwaltungsstandpunkt wörtlich: Dafür sollte unter Einbeziehung von Eltern, Trägern, Fachverbänden und den Versorgungsunternehmen auch die Förderung der Regionalität im Blickpunkt stehen. Bei der Festsetzung von Maßstäben, die über die bereits festgeschriebenen Standards hinaus gehen, gilt es vor allem die Finanzierungsbereitschaft der Eltern zu berücksichtigen, da mit steigendem Leistungsanspruch voraussichtlich auch der Preis pro Essenportion steigt. Für die Etablierung des Katalogs als fester Bestandteil bei zukünftigen Vergabeverfahren ist eine umfassende vergaberechtliche Prüfung Voraussetzung. Daher wird vorgeschlagen, den Entwurf des Kriterienkatalogs bis zum III. Quartal 2014 vorzulegen.
  4. Welcher Kriterienkatalog wurde damals mit wem erarbeitet und wann vom Stadtrat beschlossen?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Welche Dienstleister haben den Zuschlag für die Speisenversorgung der kommunalen Kitas erhalten? Wer beliefert welche Kita?

Im Rahmen des durchgeführten Vergabeverfahrens zur Speisenversorgung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Leipzig erhielten B&C Menüküche und Vertriebs-GmbH (Bösdorfer Ring 9, 04249 Leipzig) und Sodexo SCS GmbH (M.-v.-Ardenne-Ring 20, 01099 Dresden) einen Zuschlag. Gegenstand der Ausschreibung war die Speisenversorgung für 48 Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Leipzig. Davon werden 22 Einrichtungen von der Firma B&C Menüküche und Vertriebs-GmbH beliefert und 26 Einrichtungen durch die Sodexo SCS GmbH. Die Produktionsstandorte beider Unternehmen befinden sich in Leipzig.

2. Auf Basis welcher Ausschreibungskriterien wurden die Lose vergeben?

Die Wertung der Angebote bei der Vergabe der Leistung für die Kindertageseinrichtungen erfolgte nach den Kriterien „Preis“, „Qualität“ und „Testessen“. Diese Kriterien wurden in Unterkriterien aufgeteilt. Das Kriterium „Preis” ist unterteilt worden in den Menüpreis für die Altersstufe I (1 bis 3 Jahre) und den Menüpreis für die Altersstufe II (3 bis 7 Jahre). Beim Kriterium der „Qualität ” wurde weiter unterteilt in die Vielfältigkeit der Menülinien der Speisepläne unter Beachtung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V., den Anteil der verwendeten Bio-Produkte, den Einsatz von Lebensmitteln sowie die Herstellung von Speisen im Sinne der Nachhaltigkeit, dem Anteil an saisonalen Lebensmitteln und den Warmhaltezeiten. 

3. Berücksichtigen die Ausschreibungskriterien den Stadtratsbeschluss RBV-1660/13, wonach der Oberbürgermeister dem Stadtrat bis Ende 2014 einen Kriterienkatalog für die Speisenversorgung in Schulen und Kitas in Trägerschaft der Stadt Leipzig vorlegt?

Nein, da bisher keine Beschlussfassung zu dem Kriterienkatalog für die Speisenversorgung in Schulen und Kindertageseinrichtungen erfolgte. Grund dafür ist die Novellierung des Europäischen Vergaberechts. Der Unionsgesetzgeber hat mit dem Paket zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vorgelegt.

Das Modernisierungspaket umfasst u. a. die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe – Richtlinie 2014 / 24 / EU und die Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen – Richtlinie 2014 / 23 / EU. Diese Richtlinien waren bis zum 18. April 2016 in nationales Recht umzusetzen. Der deutsche Gesetzgeber hat davon Gebrauch gemacht und die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung verabschiedet. Dadurch bedingt ist das deutsche Vergaberecht u. a. im Bereich der öffentlichen Aufträge bzw. der Konzessionen durch eine Überarbeitung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – und weiterer Vorschriften umfänglich überarbeitet worden.

Die wesentlichen Punkte sind ganz allgemein die Wahl der Vergabeart, Erstellung der Vergabeunterlagen (z. B. Leistungsbeschreibung, Eignung, Auftragskriterien etc.), Durchführung der Ausschreibung und Rechtsschutz. Unter Beachtung dieser neuen gesetzlichen Vorgaben hat die Stadt Leipzig als öffentlicher Auftraggeber die Vergabe des Auftrages Speisenversorgung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Leipzig im Rahmen einer Ausschreibung durchgeführt. Dazu sind Ausschreibungsunterlagen erarbeitet worden.

In diesem Zusammenhang wurden die Leitungen der Kindertageseinrichtungen und die Elternvertreter zu einer Informationsveranstaltung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung eingeladen. Anregungen zur Ausgestaltung der Vergabe bspw. zu den Verpflegungsformen, Speiseplänen etc. sind in die Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen eingeflossen.

Schließlich sind die benannten Ausschreibungskriterien, welche der Auftragserteilung zugrunde liegen, aufgestellt worden. Die genannten Vergabeunterlagen waren auch Gegenstand eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens. Eine Beanstandung ist von Amts wegen nicht erfolgt. Die in diesem Prozess gesammelten Erfahrungen werden auch bei der Vergabe der Speisenversorgung für die Schulen beachtet.

Jedoch beinhaltet die Speisenversorgung in den Schulen aufgrund der vorliegenden Altersstufen und den Anforderungen an die Verpflegung ein anderes Leistungsspektrum. Die Vorlage zur Erstellung des Kriterienkatalogs wurde aus o.g. Gründen zurückgestellt bis die Vergabeprozesse zur Speisenversorgung für die Kindertageseinrichtungen und Schulen im Amt für Jugend, Familie und Bildung neu strukturiert sind. Erst nach Auswertung dieser komplexen Vergabevorgänge kann erneut über einen Kriterienkatalog nachgedacht werden.

4. Welcher Kriterienkatalog wurde damals mit wem erarbeitet und wann vom Stadtrat beschlossen?

Ein solcher Kriterienkatalog liegt noch nicht vor.

Antwort im Allris

Kooperation der Stadt Leipzig mit der LVZ für Sonderbeilage Einschulung

Kooperation der Stadt Leipzig mit der LVZ für Sonderbeilage Einschulung

Anfrage:

Die LVZ hatte zum Schulanfang 2017, wie auch schon in Vorjahren, eine umfangreiche Foto-Aktion zur Einschulung gestartet. Diese ist unter http://www.lvz.de/Specials/LVZ-Aktionen/Schulstart einsehbar. Über die Plattform der LVZ kann man sich folgend (mittlerweile immerhin passwortgeschützt) nicht nur die Vor- und Nachnamen der abgebildeten Kinder einholen, sondern auch Abzüge der Klassenfotos sowie Merchandise kaufen und nach Hause schicken lassen.

Es ist anzunehmen, dass in Anbetracht der im August kommenden Einschulung demnächst Planungen zu einer Wiederholung der Aktion im Jahr 2018 erfolgen. Hierzu fragen wir an:

  1. Auf Basis welcher Vereinbarung oder Ausschreibung der Stadt fußt die Aktion der LVZ und welches Volumen hat die Vereinbarung bzw. Ausschreibung?
  2. Wer hat wann und auf welche Dauer einen Vertrag mit der LVZ ausgearbeitet und unterzeichnet?
  3. Unter welchen Gesichtspunkten war es nicht erforderlich, die Aktion vom Stadtrat bestätigen zu lassen?
  4. Welche Informationen werden den Eltern dazu ausgereicht? Wann erhalten sie diese Informationen? Welche Widerrufsrechte gelten und werden belehrt?
  5. Welche Daten werden von den Kindern bzw. deren Eltern abgefragt, um(a) an der Foto-Aktion teilzunehmen und(b) an der Foto-Aktion nicht teilzunehmen?Üblicherweise werden Klassenfotos in Kooperation zwischen Schule und Fotografen angefertigt. Hier erfolgt eine umfangreiche Zentralisierung des Vorgangs über eine Zeitung. Wir fragen daher:
  6. Wie viele Schulen haben 2017 neben der Foto-Aktion der LVZ zusätzlich einen oder  mehrere Fotografen eingeladen, um Klassen- und ggf. Einzelfotos anzufertigen, die nicht anschließend über die Presse vermarktet wird, sondern über die Fotostudios vervielfältigt und verkauft werden?
  7. Wer außer den Eltern ist berechtigt, Fotoabzüge über die LVZ zu bestellen? Wie wird die Berechtigung nach diesen Kriterien kontrolliert?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Auf Basis welcher Vereinbarung oder Ausschreibung der Stadt fußt die Aktion der LVZ und welches Volumen hat die Vereinbarung bzw. Ausschreibung?

Es besteht keine Vereinbarung seitens der Stadt Leipzig oder des Landesamtes für Schule und Bildung, Standort Leipzig, mit der Leipziger Volkszeitung für die Beilage zur Einschulung.

2. Wer hat wann und auf welche Dauer einen Vertrag mit der LVZ ausgearbeitet und unterzeichnet?

Die LVZ kontaktiert die Grundschulen. Diese entscheiden selbst, ob sie an der Aktion teilnehmen und stimmen die Fototermine mit der LVZ ab. 

3. Unter welchen Gesichtspunkten war es nicht erforderlich, die Aktion vom Stadtrat bestätigen zu lassen?

Die Stadt Leipzig ist an der Aktion nicht beteiligt.

4. Welche Informationen werden den Eltern dazu ausgereicht? Wann erhalten sie diese Informationen? Welche Widerrufsrechte gelten und werden belehrt?

Es werden keine Informationen dazu durch die Stadt Leipzig ausgereicht.

5. Welche Daten werden von den Kindern bzw. deren Eltern abgefragt, um a. an der Foto-Aktion teilzunehmen und b.an der Foto-Aktion nicht teilzunehmen?

Es werden keine Daten durch die Stadt Leipzig abgefragt.

6. Wie viele Schulen haben 2017 neben der Foto-Aktion der LVZ zusätzlich einen oder  mehrere Fotografen eingeladen, um Klassen- und ggf. Einzelfotos anzufertigen, die nicht anschließend über die Presse vermarktet wird, sondern über die Fotostudios vervielfältigt und verkauft werden?

Die Beauftragung von Fotografen für Klassen- oder Einzelfotos erfolgt in Eigenverantwortung der Schulen.

7. Wer außer den Eltern ist berechtigt, Fotoabzüge über die LVZ zu bestellen? Wie wird die Berechtigung nach diesen Kriterien kontrolliert?

Nach Auskunft der LVZ werden den Eltern Passwörter für die Bestellung von Fotos auf der geschützten Internetseite der LVZ ausgereicht.

Antwort im Allris

Krankenstand und Überlastungsanzeigen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege

Krankenstand und Überlastungsanzeigen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege

Anfrage:

Seit längerer Zeit wird vielerorts von einem Bauboom in Leipzig gesprochen. Dies stellt bspw. das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege vor besondere Herausforderungen – auch, vor dem Hintergrund gemeinsamer Anstrengungen unterschiedlicher Politik- und Verwaltungsebenen, zügig neuen Wohnraum in unserer Stadt zu schaffen.

Aufgabe des Stadtrates ist es, der Stadtverwaltung durch Beschlussfassung über den Stellenplan ausreichend personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen, so dass diese ihre Aufgaben gewissenhaft und zügig erledigen kann.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren in 2017 für die Bearbeitung von Bauanträgen geplant (Angabe in Vollzeitäquivalente, kurz: VZÄ)?
  2. Wie viele der unter 4 genannten Planstellen waren im Jahresmittel 2017 tatsächlich besetzt (Angabe in VZÄ)?
  3. Wie hoch war der Krankenstand im Jahr 2017 der mit der Bearbeitung von Bauanträgen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Angabe auf Basis VZÄ)? In wie weit unterscheidet sich der Krankenstand von anderen Bereichen der Stadtverwaltung – bspw. Durchschnitt pro VZÄ, Häufung in bestimmten Altersgruppen, Häufung in bestimmten Verantwortungsbereichen etc.?
  4. In welchem Umfang wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit der Bearbeitung von Bauanträgen befasst sind, im Jahr 2017 Überlastungsanzeigen eingereicht?
  5. In welchem Umfang wird der elektronische Bauantrag aktuell genutzt? Wie wirkt sich dies auf die Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auf die Bearbeitungszeiten aus?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren in 2017 für die Bearbeitung von Bauanträgen geplant (Angabe in Vollzeitäquivalente, kurz: VZÄ)?

Im Jahr 2017 waren insgesamt 38,250 VzÄ für die Bearbeitung von Bauanträgen geplant. Davon sind:

Sachbearbeiter/in für Werbeanlagen EG 9 – 3,0 VzÄ

Sachbearbeiter/in Bauordnungsrecht EG 11 -15,5 VzÄ

Sachbearbeiter/in Bauordnungsrecht EG 12 -13,75 VzÄ

6,0 VzÄ sind in der Funktion des Sachgebietsleiters/in tätig und bearbeiten zur Leitungsfunktion (20%) hinzu auch Anträge mit besonderem Schwierigkeitsgrad.

2. Wie viele der unter 4 genannten Planstellen waren im Jahresmittel 2017 tatsächlich besetzt (Angabe in VZÄ)?

Im Jahr 2017 waren im Mittel 30,2 VzÄ besetzt. Die unbesetzten VzÄ gliedern sich auf in:

Langzeiterkrankung – 2,0 VzÄ

Nachbesetzung von Stellen, die zur Bildung der Task Force Asyl/Schulbau aus dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege herangezogen wurden – 4 VzÄ, davon 2 VzÄ befristet und 1 VzÄ in Leitungsfunktion, die erst seit 01/2018 besetzt werden kann oder Stellen aus Verrentung/Abgang

Nichtbesetzung in Nachfolge der Amtierung der Amtsleitung – 1,0 VzÄ

Inanspruchnahme von Arbeitsteilzeit – 1,05 VzÄ

3. Wie hoch war der Krankenstand im Jahr 2017 der mit der Bearbeitung von Bauanträgen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Angabe auf Basis VZÄ)? Inwieweit unterscheidet sich der Krankenstand von anderen Bereichen der Stadtverwaltung – bspw. Durchschnitt pro VZÄ, Häufung in bestimmten Altersgruppen, Häufung in bestimmten Verantwortungsbereichen etc.?

Die Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Die Datenbasis zu den Fehlzeiten des vergangenen Jahres steht für die gesamte Stadtverwaltung frühestens im März zur Verfügung und bedarf einer detaillierten Auswertung. Die besondere Betrachtung des betreffenden Bereichs und der Vergleich zum Krankenstand insgesamt kann in diesem Rahmen mit erfolgen. Die Antwort zu Frage 3 wird deshalb zurückgestellt und nach Vorliegen der Auswertungsergebnisse nachgereicht.

4. In welchem Umfang wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit der Bearbeitung von Bauanträgen befasst sind, im Jahr 2017 Überlastungsanzeigen eingereicht?

Im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege wurden in 2017 zwei Überlastungsanzeigen eingereicht.

5. In welchem Umfang wird der elektronische Bauantrag aktuell genutzt? Wie wirkt sich dies auf die Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auf die Bearbeitungszeiten aus?

Der elektronische Bauantrag kann aktuell noch nicht genutzt werden. Die Einführung der digitalen Akte und damit die Umsetzung des medienbruchfreien Bauantrages wird in Stufen vollzogen. So wurde die Einführung der neuen Fachsoftware in 2015 vorgenommen, die Umsetzung der schnittstellenfreien Kostenstellung in 2016. In 2017 wurden dann durch verschiedene Workshops die Grundlagen zur Implementierung des Bauportals gelegt, dessen Einführung in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle Digitalisierung des Dezernates I und der LECOS in 2018 weiter vorangetrieben werden soll. Durch die Einführung des Bauportals wird die digitale, gleichzeitige Beteiligung der Fachämter sichergestellt.

An der Art der Beteiligung hat sich demnach bislang nichts geändert, insofern treten hierbei auch keine anderen Arbeitsbelastungen auf, als in den Jahrzehnten zuvor.

Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass die Einführung der neuen Fachsoftware auch einen Veränderungsprozess darstellt, der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege vor Herausforderungen stellt. In der wöchentlich tagenden Steuerungsgruppe wurde deshalb das Feedback aus der Praxis als wertvolles Instrument der Evaluierung der Fachsoftware integriert und der fachliche Veränderungsprozess damit aktiv und zielgerichtet gestaltet.

Antwort im Allris

Bearbeitungszeiten von Bauanträgen durch die Stadt Leipzig

Bearbeitungszeiten von Bauanträgen durch die Stadt Leipzig

Anfrage:

Seit längerer Zeit wird vielerorts von einem Bauboom in Leipzig gesprochen. Dies stellt bspw. das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege vor besondere Herausforderungen – auch, vor dem Hintergrund gemeinsamer Anstrengungen unterschiedlicher Politik- und Verwaltungsebenen, zügig neuen Wohnraum in unserer Stadt zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Bauanträge wurden im Jahr 2015, 2016 und 2017 jeweils insgesamt gestellt? Wie viele Bauanträge wurden in den Jahren jeweils – unabhängig vom Ergebnis – beschieden?
  2. Wie lang ist aktuell die durchschnittliche Eingangsbearbeitung eines Bauantrages bis zum Versand einer Eingangsbestätigung inkl. einer Bestätigung der Voll- oder Hinweis auf Unvollständigkeit?
    Gibt es hierbei Unterschiede – bspw. in Abhängig von räumlicher Zuständigkeit, Art oder Umfang des Vorhabens etc.? Wenn ja, welche?
  3. Wie lang ist aktuell die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Bauantrages von der Bestätigung der Vollständigkeit bis zum ersten Bescheid?
    Gibt es hierbei Unterschiede – bspw. in Abhängig von räumlicher Zuständigkeit, Art oder Umfang des Vorhabens etc.? Wenn ja, welche?
  4. Kann aus Sicht des Oberbürgermeisters ein Bauherr in Leipzig davon ausgehen, dass sein Bauantrag in einer akzeptablen Zeit beschieden wird? Wenn nein:

(a) Welche Maßnahmen wird der Oberbürgermeister selbst ergreifen, um dies zu ändern?

(b) Welche Maßnahmen wird der Oberbürgermeister dem Stadtrat vorschlagen, um dies zu ändern?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Zur Frage 1.

Sie haben nach vielen Zahlen gefragt. Ich werde versuchen, sie hier darzustellen. Es wird immer unterschieden zwischen dem sogenannten Sonderbau und dem Bauen im vereinfachten Verfahren.

Im Jahr 2015 gab es im Sonderbau 514 eingegangene und 252 beschiedene Bauanträge sowie im vereinfachten Verfahren 1.637 eingegangene und 1.147 beschiedene Bauanträge.

Im Jahr 2016 gab es im Sonderbau 449 eingegangene und 288 beschiedene Bauanträge sowie im vereinfachten Verfahren 1.528 eingegangene und 1.217 beschiedene Bauanträge.

Im Jahr 2017 gab es im Sonderbau 391 eingegangene und 281 beschiedene Bauanträge sowie im vereinfachten Verfahren 1.436 eingegangene und 1.148 beschiedene Bauanträge.

Sie werden sich vielleicht wundern, woher diese Differenzen kommen, also warum mehr Anträge gestellt wurden, als letztendlich das Genehmigungsverfahren durchlaufen haben.

Das hat mehrere Gründe:

Erstens fließen Anträge, die aus sachlichem Grund keinen Bescheid erhalten, wie zum Beispiel bei einer automatischen Zurücknahme des Antrags, bei Unvollständigkeit der Unterlagen gemäß § 69 der Bauordnung oder bei einer Zurücknahme des Antrags vonseiten des Bauherrn, in diese Statistik nicht mit ein.

Zweitens. Bei einem Verfahrenswechsel wird der Antrag aus dem Verfahren herausgenommen. Es trifft relativ häufig zu, dass für einen Antrag das falsche Formular benutzt wird. Ist das der Fall, muss ein neuer Antrag mit dem richtigen Formular gestellt werden. Dann gibt es für diesen Antrag zweimal einen Strich und keinen Bescheid im ersten Verfahren.

Der dritte Grund ist technischer Natur. Es macht nicht jeder Mitarbeiter einen Strich an der richtigen Stelle. Das klingt vielleicht ein bisschen komisch; aber das ist tatsächlich so. Wir arbeiten schon eine Weile daran, dass das reine Ausfüllen der Statistik durch die Mitarbeiter noch besser wird. Schließlich ist das ja auch ein Nachweis ihrer eigenen Arbeit.

Zu dem Grundthema, warum die Zahlen nicht so massiv in die Höhe steigen, will ich Folgendes sagen: Das, was hier gezählt wurde, ist einfach nur „Strich = Baugenehmigung“. Dabei ist völlig egal, ob das eine Baugenehmigung für eine Werbeanlage an einem Denkmal ist oder ob beispielsweise ein Bauantrag beschieden wurde wie der für das Hauptpostgebäude mit allen Nebengebäuden. Auch dieser Bauantrag erhält letztlich nur einen Strich, obwohl das ein Vorhaben ist, was am Ende 250.000 Euro Genehmigungsgebühr kostet. Wenn man allein diese Summe hört, kann man sich vorstellen, dass das eine Arbeit ist, an der nicht nur ein, sondern mehrere Mitarbeiter damit befasst sind, auch wenn am Ende nur ein Strich gemacht wird.

Seit einiger Zeit ist zu verzeichnen, dass die Anzahl der Bauanträge für ein Einfamilienhaus oder ein Doppelhaus oder kleinere Maßnahmen im gewerblichen Bereich eher abnimmt und die Anzahl der Bauanträge für tatsächlich große Vorhaben in Summe zugenommen hat.

Zur Frage 2.

Die Angabe zu den Bearbeitungstagen erfolgt in Kalendertagen, das heißt: einschließlich Wochenende und Feiertagen. Gemäß der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Bauordnung soll eine Bestätigung oder eine Nachforderung der Unterlagen unverzüglich – das heißt: innerhalb von 14 Tagen einschließlich Sonnabend und Sonntag, also zwei Wochen – herausgegeben werden.

Die durchschnittliche Dauer der Eingangsbearbeitung liegt bei Sonderbauten gemäß der Bauordnung bei 13 Kalendertagen und bei Vorhaben im vereinfachten Verfahren bei 12 Kalendertagen, also ein bis zwei Tage unter dem eigentlichen Soll. Das heißt: Das Amt für Bauordnung setzt die gesetzlichen Vorgaben richtig um.

Unterschiede bei der Erfassung in Abhängigkeit von der räumlichen Zuständigkeit können nicht erkannt werden. Eigentlich ist das auf das gesamte Stadtgebiet relativ gleichmäßig verteilt. Ausschlaggebend ist allerdings, wie qualifiziert und eindeutig die Entwurfsverfasser die Vorlagen zur Prüfung einreichen. Das ist häufig ein großes Problem. Gelegentlich führt der Umfang eines Vorhabens dazu, dass die Vorprüfung mehr Zeit in Anspruch nimmt. Das wird dann aber mit dem jeweiligen Antragsteller abgesprochen.

Zur Frage 3.

Gemäß § 69 Absatz 4 der Bauordnung entscheidet die Untere Bauaufsicht innerhalb von drei Monaten – hier: 90 Kalendertage einschließlich Wochenenden – nach bestätigter Vollständigkeit – das ist ganz wichtig; denn solange nicht alle Unterlagen eingereicht worden sind, kann die endgültige Bearbeitung nicht erfolgen; manchmal dauert es ein Jahr, ehe alle Unterlagen eingereicht sind – über den entsprechenden Bauantrag.

Bei Vorliegen ganz wichtiger Gründe – diese sind häufig eher auf der Seite der Eigentümer zu sehen – kann die Bearbeitung noch einmal um zwei Monate verlängert werden. – Wir sind mit solchen Fristen immer recht großzügig umgegangen. Man sollte sich allerdings überlegen, ob man in Zukunft, wenn ein Verfahren so lange stoppt und nicht vorangeht, einen ablehnenden Bescheid schreibt und dann einen Neuanfang macht, wenn die entsprechenden Unterlagen vorliegen. Eine Ablehnung würde allerdings für den Eigentümer bedeuten, dass er diese auch bezahlen muss.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Bauantrags von der Bestätigung der Vollständigkeit bis zum ersten Bescheid liegt bei Sonderbauten bei circa 70 Kalendertagen und bei Bauten im vereinfachten Verfahren bei 64 Kalendertagen. Vergleicht man das mit den 90 Kalendertagen, die der Gesetzgeber vorsieht, liegen wir unter der Grenze. Das heißt: Auch hier werden die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und sogar in einem nicht unerheblichen Maße zeitlich unterschritten. Gravierende Unterschiede in der räumlichen Zuständigkeit können wir auch hier nicht erkennen.

Zur Frage 4.

Was ist eine akzeptable Zeit? „Zeit“, das wird zwangsläufig individuell definiert. Der eine findet drei Tage akzeptabel, der andere drei Monate. Eine Voraussetzung für die Bescheidung ist natürlich die Vollständigkeit. Die entsprechenden Nachforderungen müssen vom Bauherrn bzw. dem von ihm beauftragten Planer tatsächlich eingereicht werden. So waren im Jahr 2017 bei den zur Prüfung eingereichten Sonderbauvorhaben 75 Prozent der Bauunterlagen unvollständig oder mit gravierenden Mängeln behaftet. 75 Prozent! Bei den Vorhaben im vereinfachten Verfahren waren es sogar 83 Prozent.

Um dem zu begegnen und die Antragsteller möglichst vor Einbringung ihres Antrags zielgerichtet informieren zu können, welche Unterlagen erforderlich sind, wurde vom Amt für Bauordnung und Denkmalpflege im vergangenen Jahr der Ausbau des Technischen Bürgerbüros zur qualifizierten Bauberatung fokussiert vorangetrieben. Die Vorlage für den tatsächlichen Ausbau des Technischen Bürgeramts, das bisher nur in einem provisorischen Raum sitzt, ist demnächst in Arbeit.

Nach Bestätigung der Vollständigkeit eines Bauantrags hat die Behörde drei Monate Zeit für die Bescheidung, im Ausnahmefall auch fünf Monate. Den Zahlen können Sie entnehmen, dass die Anträge innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmens beschieden werden. Deshalb kann man sicher prinzipiell von einer akzeptablen Zeit sprechen. Wenn wir es nicht in der Zeit schaffen, eine wie auch immer geartete Entscheidung zu treffen, würde die Gefahr der Verfristung bestehen. Das heißt: Der Antrag wäre automatisch genehmigt, auch wenn er eigentlich nicht genehmigungsfähig ist. Insofern achtet die Behörde schon sehr auf die Einhaltung der Fristen.

Natürlich wollen wir schneller sein als das Maximum des gesetzlichen Zeitrahmens. Gerade bei kleineren Vorhaben erwarten die Antragsteller das von der Bauaufsicht. Die Optimierung der Abläufe im Amt ist daher sicher eine ständige Aufgabe, der wir uns stellen. Dementsprechend hat das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege eine Dienstanweisung zur Beschleunigung der präventiven bauaufsichtlichen Verfahren erarbeitet, die zurzeit zwischen den Ämtern diskutiert wird.

Klar ist aber auch: Eine Senkung der hohen Arbeitsbelastung und eine deutliche Verkürzung der Bearbeitungszeit wäre nur mit mehr Personal möglich. Die Möglichkeit, mehr Personal einstellen zu können, hängt, wie Sie wissen, vom Geld ab. Am Ende sind die finanziellen Spielräume der Stadt nur so, wie sie sich im jeweiligen Haushalt manifestieren. Insofern wird die weiter steigende Anzahl – wenn man es jetzt einmal in Masse sieht und nicht als Strich – von den bisher vorhandenen Mitarbeitern zu bewältigen sein.

[…]

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Frau Bürgermeisterin Dubrau, zunächst vielen Dank für die Ausführungen, die ja doch ein Stück weit überraschen, weil sie zu den Fragen 1 bis 3 eher positiv ausfallen, obwohl die öffentliche wie auch meine eigene Wahrnehmung eine andere ist. Deswegen meine erste Frage: Wie erklären Sie sich die Abweichung zwischen den von Ihnen genannten Zahlen und der Wahrnehmung der Allgemeinheit?

Frage Nummer 2 knüpft an die Nachfrage von Herrn Rothkegel an. Dass 75 Prozent der Bauanträge für Sonderbauten und 83 Prozent der Bauanträge im vereinfachten Verfahren unvollständig eingereicht werden, überrascht auch mich sehr. Das sind ja nicht etwa unerfahrene Kollegen. Das sind nicht unerfahrene Architekten und unerfahrene Ingenieure, sondern kleinere und größere Büros. Ich selber betreue hier in Leipzig und auch bundesweit Verfahren kleinerer und größerer Art. Das sind Kollegen, die seit 30 Jahren engagiert dabei sind.

Hier einfach nur zu sagen: Ich habe die Erfahrung der Lehre, und die anderen sind schlecht ausgebildet, das ist für mich keine Erklärung dafür, warum 75 bzw. 83 Prozent der Bauanträge aus Sicht des Amtes unvollständig sind. Welche möglichen Gründe gibt es dafür? Evaluieren Sie das? Und wenn ja, warum passiert es dann immer noch, dass erst mehrere Male Pingpong gespielt wird, bis die Unterlagen vollständig eingereicht worden sind und der Bauantrag endlich beschieden werden kann?

Bürgermeisterin Dubrau:

Ein weiterer Grund ist, dass jedes Bundesland eine eigene Bauordnung hat. In jedem Bundesland sind andere Maßstäbe gesetzt. Die Sächsische Bauordnung ist im Vergleich zu anderen ziemlich scharf, sage ich mal. Aber es ist nicht nur diese Schärfe, sondern die Bauordnungen sind wirklich unterschiedlich. Wir haben ja zunehmend auch Architekten aus anderen Bundesländern. Sie sitzen auch öfter bei mir am Tisch und sagen: Das habe ich aber immer so gemacht. Wieso läuft das hier anders? – Ich kann nur sagen: So ist die Gesetzeslage, und der muss die Bauaufsicht entsprechen. Sie hat das vor der oberen Behörde zu verantworten. Wenn wir das mal etwas lockerer gesehen haben, haben wir auch schon mal eine Rüge von der oberen Behörde bekommen verbunden mit der Aufforderung, das künftig anders zu handhaben.

Ein weiterer Punkt. Häufig werden bestimmte Sachen auch nicht eingesehen. Ich habe jetzt gerade einen ausgesprochen schwierigen Fall eines Kindergartens auf dem Tisch. Dort gibt es keine Erschließung. Ohne Erschließung kann aber keine Baugenehmigung erteilt werden. Es muss also mit dem entsprechenden Grundstückseigentümer – es geht da über Privatland -, mit dem VTA und anderen ein Erschließungsvertrag gemacht werden. Das sind häufig kleinere Verträge, die gar nicht in den Stadtrat kommen. Die großen Verträge kennen Sie ja und wissen, was für Pamphlete das sind. Nicht für jeden Eigentümer ist das einsichtig. – Es gibt es eine ganze Menge Fälle, bei dem das so ist. Wir können Ihnen gerne einmal im Ausschuss solche Fälle vorstellen, damit diejenigen, die mit diesem Thema intensiver beschäftigt sind, einen Eindruck davon bekommen.

Sie hatten auch nach der Abweichung zwischen den Zahlen und der öffentlichen Wahrnehmung gefragt. Dazu Folgendes: Ein Bauherr oder ein Architekt sieht nur: Ich habe am 21. Dezember 2016 einen Bauantrag eingereicht und erhalte erst ein Jahr später die Baugenehmigung, und denkt: So ein Mist! Das hat ein Jahr gedauert. – Aber dass in dieser Zeit diverse Punkte, die auch von ihm als Unterlagen beigebracht worden sind, zu bearbeiten und zu klären waren, das erkennt er häufig nicht.

Wenn zu mir jemand kommt – das passiert relativ häufig – und schimpft: „Das und das hat wieder nicht funktioniert“, lasse ich mir alles genau auflisten und schaue mir die Bauakten an. Anhand derer lässt sich eindeutig erkennen: Es liegt in 90 Prozent der Fälle daran, dass bestimmte Unterlagen nicht eingereicht werden. „Standard“ sind fehlende städtebauliche Verträge und Gutachten zu Umweltaspekten. Das sind sozusagen die Renner.