Grüne Enteignungsträumerei

Grüne Enteignungsträumerei

Amtsblatt:

Wovon träumen eigentlich die Grünen? Von Enteignung im Rahmen einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme am Bayrischen Bahnhof – auf privaten Flächen natürlich. Und warum?

Weil das Liegenschaftsmanagement im Dezernat Albrecht versagt hat. Daher soll nun das Dezernat Dubrau die Folterwerkzeuge aus dem öffentlich-rechtlichen Instrumentenkasten einsetzen. Unabhängig vom Vorhaben am Bayrischen Bahnhof dient das der Abschreckung weiterer seriöser Investoren. Vor allem solcher, die Eigentum haben und nicht Projekte Dritter verwalten und entwickeln.

Die Stadtpolitik muss strategische Ziele formulieren und diese dann maßgeschneidert umsetzen. Das INSEK ist dabei der seit langem fortgeschriebene Rahmen aus dem sich Verwaltungshandeln zuverlässig ergeben muss. Wenn ein Investor Grundstücke erwirbt und mit der Stadtverwaltung nach den Vorgaben des Stadtrates Verträge zur Entwicklung eines Areals abschließt, sind allein diese maßgebend. Die Situation am Bayrischen Bahnhof hat die Stadt Leipzig durch eigene Versäumnisse in der Liegenschaftspolitik selbst verursacht. Das Versagen nun nachträglich durch ungeeignete Planungsinstrumente zu kaschieren, ist kein Vertrauensbeweis gegenüber Investoren.

René Hobusch, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 24. März 2018

Hobusch (FDP): “Trennung von Kirche und Staat ist ein verfassungsrechtliches Gebot”

Trennung von Kirche und Staat ist ein verfassungsrechtliches Gebot

Pressemitteilung:

“Die alljährliche Diskussion um das Tanzverbot an Karfreitag ist so sicher, wie das Osterfest selbst. Doch die Debatte greift zu kurz. Sie will nur schnelle und kurzfristige Aufmerksamkeit erregen”,

kommentiert René Hobusch, FDP-Stadtrat in der Stadt Leipzig, die neuerliche Debatte um Tanzverbote an Karfreitag.

„Mit der Bezugnahme auf die Weimarer Verfassung bekennt sich die Bundesrepublik Deutschland klar zur Trennung von Kirche und Staat. Mehr noch, die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte dürfen durch die Gewährung und die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt werden. Das Tanzverbot dürfte daher sogar verfassungswidrig sein”,

so der Freidemokrat weiter.

Hobusch, der auch der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat vorsitzt, fordert eine grundsätzliche Debatte zum zeit- und verfassungsgemäßen Umgang mit religiösen Feiertagen:

Im Kern geht es aber nicht um diesen einen Tag oder diese eine Nacht. Es geht darum, wie eine Gesellschaft, die sich klar für eine Trennung von Staat und Religion ausgesprochen hat, damit umgeht, dass bis auf wenige Ausnahmen alle Feiertage im Jahreskreis religiösen Ursprungs sind. Das, obwohl das Osterfest für viele nur willkommene freie Tage mit bunten Eiern und Schokohasen bedeutet, der Buß- und Bettag in Sachsen zur Shoppingtour in benachbarte Bundesländer genutzt und das Weihnachtsfest längst zur Nabelschau der Konsummöglichkeiten statt der Erinnerung des Ursprungs christlicher Überzeugungen geworden ist.”

Gemäß § 6 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen sind öffentliche Tanzveranstaltungen und andere öffentliche Vergnügungen, die dem ernsten Charakter des Karfreitags zuwiderlaufen, während des ganzen Tages untersagt.

Hobusch (FDP): “Verwaltung Out of Control”

Verwaltung Out of Control

Pressemitteilung:

Medienberichten zufolge hat der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung Indikatoren festgelegt, anhand derer die Verwaltung ihre Entscheidungen überprüfen und sich bei Beratungen auf dem laufenden Stand halten kann.

„Wenn der Oberbürgermeister Indikatoren festlegt, ist das auf den ersten Blick löblich – weil es eine Steuerungsmethode ist, die offenbar Zielerreichungen ablesbar macht. Auf den zweiten Blick ist das ein neuer Schritt von Jung zur systematischen Entmachtung des Stadtrates”,

kritisiert der Leipziger Freidemokrat René Hobusch. Und mehr noch:

„Ich bin gerade fassungslos. Unterlagen werden vorenthalten, Angelegenheiten versucht man aus der Kompetenz des Rates zu ziehen und jetzt das. Eine Verwaltung steuert sich selbst – sie verselbstständigt sich. Out of Control.”

Interessant ist auch, dass der Oberbürgermeister die Entwicklung solcher Steuerungsmethoden durch den Rat seither abgelehnt hat. Die FDP-Stadträte hatten Selbiges in der laufenden und der vergangenen Wahlperiode immer wieder beantragt. Doch dies wollte der Oberbürgermeister nicht und auch die Mehrheit des Rates nicht es nicht.

„Die Festlegung von Leitlinien ist Aufgabe des Rates und nicht der Dienstberatung des Oberbürgermeisters”,

kritiert Hobusch weiter.

„Doch statt sich seiner Rolle bewusst zu werden, streitet der Stadtrat lieber um Zebrastreifen und einzelne Schultoiletten. Weil sie im Wahlkreis eines Einzelstadtrates liegen, anstatt dem Oberbürgermeister eine konkrete Zielvorgabe für die gesamte Ausstattung aller Schulen nebst Termin zur Zielerreichung zu machen.”

Badebrunnen

Badebrunnen

Antrag:

Die Stadt Leipzig

  1. prüft ihre Brunnen auf eine mögliche Ausweisung als Badebrunnen auf eigene Gefahr. Hierbei werden eventuelle Kosten für eine Anpassung, Erreichbarkeit durch die Bürger, spätere Wartungskosten sowie ein ggf. vorherrschender Denkmalschutz miteinander abgewogen. Die Ergebnisse werden veröffentlicht sowie den Ausschüssen vorgelegt.
  2. setzt aus der Auswahl möglicher Brunnen im Jahr 2019 einen Badebrunnen um. Im Jahr 2020 folgen zwei weitere. Bei der Auswahl der umzugestaltenden Brunnen findet eine Beteiligung der Bürger statt.

Begründung:

Leipzigs vielfältige Brunnenlandschaft gehört zum Stadtbild und damit zum öffentlichen Raum. Dieser soll möglichst durch alle Leipziger nutzbar sein.

Seit Jahrzehnten ist ein Leipziger Sommer nicht ohne an und in Brunnen spielende Kinder (und auch Erwachsene) denkbar. Auftretende Risiken wie z.B. gesundheitliche Schäden durch mangelnde Wasserqualität oder Unfälle aufgrund glitschiger Böden, werden sowohl durch die Badenden als auch durch die Stadt in Kauf genommen. Dennoch weist die Stadt Jahr für Jahr auf das geltende Badeverbot für Brunnen hin, obwohl durch entsprechende Beschilderung dem Haftungsrisiko entgegnet werden kann.

Darüber hinaus ist bei der Betrachtung aller Brunnen in Leipzig nicht von der Hand zu weisen, dass der Badespaß nur begrenzt möglich sein kann. Ein Brunnen mit zerbrechlichen historischen Skulpturen ist dabei vermutlich weniger zum Baden geeignet, als eine jüngst installierte Steingruppierung ohne historische Bedeutung.

Solange das Baden in keinen der Brunnen erlaubt ist, stehen prinzipiell alle Brunnen gleichermaßen zur Erfrischung (nicht) zur Verfügung. Es ist anzunehmen, dass eine Ausweisung mehrerer geeigneter Brunnen als solche zusätzlichen Schutz für dafür ungeeignete Brunnen darstellt.

Als möglicherweise geeignete Brunnen empfehlen die Antragsteller:

Brunnen vor dem Ring-Café, Pusteblumen-Brunnen, Opernbrunnen, Brunnen am Thomaskirchhof.

Status:

Der Antrag ruht und wird aktuell nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Hobusch (FDP): “Strategisches Versagen in der Liegenschaftspolitik nicht nachträglich heilbar”

Strategisches Versagen in der Liegenschaftspolitik nicht nachträglich heilbar

Pressemitteilung:

Der FDP-Stadtrat René Hobusch hat die Enteignungsträume der Leipziger Grünen durch Einleitung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme am Bayerischen Bahnhof scharf kritisiert.

„Man kann das strategische Versagen der Liegenschaftspolitik im Dezernat Albrecht nicht dadurch heilen, dass jetzt durch das Dezernat Dubrau die Folterwerkzeuge aus dem öffentlich-rechtlichen Instrumentenkasten geholt werden”,

so der Freidemokrat und Rechtsanwalt René Hobusch in einer Reaktion am Donnerstag. Unabhängig wie man zum konkreten Vorhaben steht, dient das der Abschreckung weiterer seriöser Investoren. Das trifft vor allem solche, die Eigentum haben und nicht Projekte Dritter verwalten und entwickeln.

„Die Stadtpolitik muss strategische Ziele formulieren und diese dann maßgeschneidert umsetzen”,

so Hobusch an die Adresse seiner Kollegen im Stadtrat.

Das INSEK ist dabei der seit längerem fortgeschriebene Rahmen, aus dem sich kluges und strategisch fachlich heruntergebrochenes Exekutivhandeln zuverlässig ergeben muss. Wenn ein Eigentümer oder Investor Grundstücke erwirbt und mit der Stadtverwaltung nach den Vorgaben des Stadtrates Verträge zur Entwicklung eines Areals abschließt, sind allein diese maßgebend.

„Die Situation am Bayerischen Bahnhof hat die Stadt Leipzig durch eigene Versäumnisse in der Liegenschaftspolitik der vergangenen Jahre selbst verursacht. Der Ball lag lange im Feld der Stadt, um sich mit der Bahn einig zu werden. Das Versagen nun nachträglich durch ungeeignete Planungsinstrumente zu kaschieren, ist kein Vertrauensbeweis gegenüber Investoren, die sich an planungsgesicherte Vorhaben verpflichtend im Miteinander halten”,

so Hobusch abschließend.

Großtagespflege in Leipzig ermöglichen

Kita

Amtsblatt:

Unter Großtagespflege versteht man in der Regel die gemeinsame Betreuung von mehr als fünf Kindern durch zwei oder mehr Kindertagespflegepersonen. Die Ausgestaltung der rechtlichen Grundlagen ist in den Bundesländern und Kommunen zum Teil sehr unterschiedlich. In manchen Bundesländern ist die Großtagespflege als eine Form der Kindertagespflege gar nicht vorgesehen. So auch in Sachsen. Grund genug für uns, einen Antrag zu stellen, dass sich die Stadt dafür einsetzt, dass die Großtagespflege auch vom Freistaat gesetzlich geregelt wird.

Nach unserer Auffassung bietet nämlich die Großtagespflege ein paar herausragende Vorteile und könnte damit als Bindeglied zwischen der herkömmlichen Tagespflege und den Kitas die Kinderbetreuung in Leipzig komplettieren. Einen Vorteil möchten wir an dieser Stelle ganz besonders hervorheben. So gibt es in Leipzig kaum Betriebs-Kitas. Mit den entsprechenden Kooperationsvereinbarungen mit Großtagespflegeeinrichtungen könnten jedoch sogar kleinere und mittlere Betriebe eine maßgeschneiderte Kinderbetreuung für ihre Mitarbeiter anbieten, ein nicht zu vernachlässigender Vorteil bei der Suche nach gut ausgebildeten Fachkräften.  Kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an info@freibeuterfraktion.de.

Naomi-Pia Witte, Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 10. März 2018

Aktuelle Schülerzahlen im Schuljahr 2017/2018 und Anmeldezahlen für das Schuljahr 2018/2019

Aktuelle Schülerzahlen im Schuljahr 2017/2018 und Anmeldezahlen für das Schuljahr 2018/2019

Anfrage:

Am 28. Februar 2018 wurde der Stadtrat über die aktuellen Schülerzahlen für kommunale Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien, Belegungsstatistik kommunaler Horte im Schuljahr 2017/2018 sowie Anmeldezahlen an kommunalen Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019 informiert. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie beschreibt der Oberbürgermeister die Lage mit Blick auf die für das Schuljahr 2018/2019 an kommunalen Grundschulen angemeldeten Schüler?
    positivüberwiegend positivweiß nicht

    überwiegend prekär

    prekär

  2. An welchen kommunalen Grundschulen übersteigt die Zahl der angemeldeten Schüler die Kapazitäten für das schuljahr 2018/2019?
  3. Welche Gründe führt der Oberbürgermeister für die Differenz zwischen Planzahlen laut Fortschreibung des Schulentwicklungsplans und den Anmeldezahlen an kommunalen Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019 an?
  4. Warum weichen die Schülerzahlen in Grundschulen im Schuljahr 2017/2018 (Quelle: Statistik-Kamenz) von den angemeldeten Kindern in der Horttabelle des AfJFB/SG jeweils mit Stand Oktober 2017 teils erheblich voneinander ab?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur Frage 1.

Aufgrund des Bevölkerungswachstums ist die Kapazität an den Grundschulen in der Stadt Leipzig weitgehend ausgelastet. Die Schulversorgung ist für das Schuljahr 2018/2019 gesichert.

Zur Frage 2.

Die Anmeldezahlen für die Grundschulen ändern sich nach dem Anmeldezeitraum noch bis circa Ende April/Mitte Mai. Dies liegt daran, dass bis zum Anmeldezeitpunkt alle schulpflichtigen Schüler an einer kommunalen Grundschule angemeldet sein müssen, auch wenn sie anschließend an eine Schule in freier Trägerschaft oder eine Förderschule gehen oder zurückgestellt werden. Demnach kann eine Aussage zu den tatsächlichen Schülerzahlen an den kommunalen Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019 frühestens im Mai 2018 getroffen werden.

Zur Frage 3.

Die im Schulentwicklungsplan dargestellten Schülerzahlen in den Eingangsklassen sind die berechneten Schülerzahlen unter Berücksichtigung der Abgänge an freie Träger, Förderschulen, Wegzüge oder Zurückstellungen. Die Anmeldezahlen vom 6. November 2017 berücksichtigen noch keine Abgänge. Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass es sich dabei um die tatsächlichen Schülerzahlen in den Eingangsklassen für das Schuljahr 2018/2019 handelt. Frühestens im Mai 2018 werden belastbare Zahlen vorliegen. Zur Frage 4. Nicht jeder Grundschüler besucht den Hort. Das Hortbetreuungsangebot ist freiwillig. Hierfür muss in den meisten Fällen ein Elternbeitrag gezahlt werden. Die Eltern können selbst entscheiden, ob ihr Kind das Angebot annimmt oder nicht.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Herr Bürgermeister Fabian, können Sie zum jetzigen Zeitpunkt schon Aussagen machen hinsichtlich der weiterführenden Schulen? Dort sind die Schulabgänger aus dem Grundschulbereich bereits bekannt. Wie sieht es da für das kommende Schuljahr aus? Können wir dort die entsprechenden Kapazitäten sicherstellen?

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Ihre Frage kann ich mit Ja beantworten, auch wenn es eng wird.

Herr Jung, wir nehmen Sie beim Wort!

Herr Jung, wir nehmen Sie beim Wort!

Pressemitteilung:

René Hobusch, Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, begrüßt den Optimismus des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig, Diesel-Fahrverbote in der Messestadt verhindern zu können.

“Damit dem Wunsch Jungs auch Taten folgen, beantragen wir Freibeuter die vollständige Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans”,

so der Freidemokrat Hobusch. Der Antrag der Freibeuter beauftragt den Oberbürgermeister, dem Stadtrat im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes 2019/2020 für die im Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig enthaltenen, aber bisher nicht vollständig umgesetzten Maßnahmen, Finanzierungsvorschläge vorzulegen.

“Nach Aussage der Richter am Bundesverwaltungsgericht sind Fahrverbote frühestens ab 2019 möglich. Genügend Zeit in Leipzig die Weichen für eine noch sauberere Luft mit den mildesten möglichen Mitteln zu stellen und die Ergebnisse abzuwarten”,

so Hobusch weiter und äußert mit Blick auf eine Anfrage der Freibeuter im Stadtrat:

“Der Oberbürgermeister habe sicherlich ein Eigeninteresse ein Diesel-Fahrverbot in Leipzig auszuschließen, so unterhält er in der Stadtverwaltung, den Tochterunternehmen und Eigenbetrieben selbst über 1.000 Dieselfahrzeuge. Auf Anfrage der Freibeuter legte der Oberbürgermeister dar, dass 218 Fahrzeuge gerade Euro 4 und schlechter sowie 398 Fahrzeuge Euro 5 erfüllten. 396 Fahrzeuge seien mit Euro 6 ausgestattet.”