Bitte bewerben Sie sich nicht nur auf ausgeschriebene Stellen! – Freibeuter rüsten Stadtverwaltung für effizienteres Bewerber- und Personalmanagement

Bitte bewerben Sie sich nicht nur auf ausgeschriebene Stellen

Pressemitteilung:

Der Fachkräftemangel zeigt sich auch in Leipzigs Stadtverwaltung, ausgeschriebene Stellen bleiben zunehmend unbesetzt. Die Stadt konkurriert mit der freien Wirtschaft um qualifiziertes Personal. Die Freibeuter begrüßen die Entwicklungen im Personalamt, sich stärker als in der Vergangenheit als einen modernen internen Dienstleister der Stadtverwaltung zu verstehen.

Dazu Ute Elisabeth Gabelmann (Piraten), stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat:

“Ein gutes internes Bewerber- und Personalmanagement wird fächerübergreifend interessante Köpfe finden und für unsere Stadt begeistern. Im Ringen um gute Fachleute müssen wir moderner denken und ungewöhnlichere Wege gehen.”

Eine neue Software wird die Personalsachbearbeiter bei der Gewinnung von qualifizierten Mitarbeitern unterstützen. Ute Elisabeth Gabelmann (Piraten), die die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung vertritt, zu den Möglichkeiten der Software:

“Im Bewerbungsprozess unterlegene, aber für andere Stellen qualifizierte Bewerber kann das Personalamt dann unter Beachtung des Datenschutzes anderen Ämter vorschlagen. Und auch Initiativbewerbungen werden zukünftig willkommen sein. Mit einer eigenen effizienten Personalgewinnung kann die Stadt Tausende Euro für Headhunter einsparen.”

Der auf Initiative der Freibeuter vom Stadtrat am 13. Dezember 2017 mehrheitlich beschlossene Antrag (VI-A-04689) beauftragt den Oberbürgermeister, für die Stadt Leipzig eine langfristig geeignete Software für das digitale Bewerber- und Personalmanagement anzuschaffen oder anzumieten oder die bestehende Personalmanagementsoftware durch entsprechende Module zu erweitern.

Die Software erfüllt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen mindestens folgende Kriterien:

  • frühere Bewerber können bei Vorliegen einer passenden Stelle kontaktiert werden (Matching),
  • auch andere Ämter, Eigenbetriebe und Unternehmen der Stadt Leipzig als das/der jeweils ausschreibende können prüfen, ob geeignete Bewerber für offene Stellen verfügbar sind,
  • Initiativbewerbungen (Hinterlegen eines Profils mit Qualifikationen) sollen möglich sein und
  • Qualifikationen und Weiterbildungen der eigenen Mitarbeiter sollen in Form einer digitalen Personalakte vorgehalten werden.

Effizientes Bewerbermanagement der Stadt Leipzig

[Antrag VI-A-04689 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Stadt Leipzig eine langfristig geeignete Software für das digitale Bewerber- und Personalmanagement anzuschaffen oder anzumieten bzw. die bestehende Personalmanagementsoftware durch entsprechende Module zu erwetern.

2. Dabei ist zu prüfen, ob die Software unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen folgenden Leistungsumfang enthalten könnte:

frühere Bewerber können bei Vorliegen einer passenden Stelle kontaktiert werden (Matching),

auch andere Ämter, Eigenbetriebe und Unternehmen der Stadt Leipzig als das/der jeweils ausschreibende können prüfen, ob geeignete Bewerber für offene Stellen verfügbar sind,

– Initiativbewerbungen (Hinterlegen eines Profils mit Qualifikationen) sollen möglich sein,

– Qualifikationen und Weiterbildungen der eigenen Mitarbeiter sollen in Form einer digitalen Personalakte vorgehalten werden.


Ursprüngliche Fassung vom 17.08.2017:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Stadt Leipzig eine langfristig geeignete Software für das digitale Bewerbermanagement anzuschaffen bzw. anzumieten.

Die Software erfüllt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen mindestens folgende Kriterien:

1. frühere Bewerber können bei Vorliegen einer passenden Stelle kontaktiert werden (Matching),

2. auch andere Ämter, Eigenbetriebe und Unternehmen der Stadt Leipzig als das/der jeweils ausschreibende können prüfen, ob geeignete Bewerber für offene Stellen verfügbar sind,

3. Initiativbewerbungen (Hinterlegen eines Profils mit Qualifikationen) sollen möglich sein.

Sachverhalt:

Die Stadtverwaltung befindet sich in einer angespannten Bewerbersituation. Derzeit werden offenbar schon Beauftragungen externer Berater geprüft. Dennoch verfügt die Stadt leider bisher über kein Werkzeug, interessante Bewerber aus früheren Bewerbungsprozessen „auf dem Schirm“ zu behalten. Ebenfalls ist es nicht möglich, Bewerber, die ggf. nicht zu der Stelle, auf die sie sich bewerben, sondern zu einer anderen ausgeschriebenen Stelle passen, gezielt „umzuleiten“. Auch Initiativbewerbungen können nur unzureichend verwaltet werden. Mit dem Antrag soll eine Behebung und Verbesserung dieses Zustands erzielt werden.

Befugnisse des Stadtordnungsdienstes: CDU und SPD wecken falsche Erwartungen

Befugnisse des Stadtordnungsdienstes

Pressemitteilung:

Als Spielen mit den Erwartungen der Leipziger bezeichnet René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, die gemeinsame Neufassung des Antrags von CDU und SPD, den Stadtordnungsdienst als Polizeibehörde aufzuwerten:

“Da führen die CDU-Fraktion Leipzig und die SPD-Fraktion Leipzig die Leipzigerinnen und Leipziger ganz schön hinter die Fichte. Denn was ändert sich, wenn der Stadtordnungsdienst zur gemeindlichen Polizeibehörde umfirmiert? Nur der Name. Die Befugnisse bleiben die gleichen. Radfahrer verfolgen und gegen Lärmbelästigungen vorgehen, kann das Ordnungsamt schon heute. Verbrechen, wie die Vergewaltigung im Rosental, hätte auch ein gemeindlicher Polizeivollzugsdienst nicht verhindern können. Handfesseln und Rettungsmehrzweckstock sind nur Makulatur, im besten Fall taugt letzterer zum Selbstschutz.”

Nach Ansicht von René Hobusch, selbst Rechtsanwalt, seien die Befugnisse gesetzlich klar geregelt, CDU und SPD spielten mit den Erwartungen der Leipziger:

“Echte Strafverfolgung und Einsatz von unmittelbarem Zwang bleibt allein der sächsischen Polizei vorbehalten. Deshalb braucht es mehr echte Polizei auf Leipzigs Straßen, ausgestattet mit allen Befugnissen des Polizeigesetzes. Was CDU- und SPD-Fraktion jetzt vorgaukeln, weckt falsche Erwartungen beim Bürger und schafft Verdruss.”,

so der Freidemokrat Hobusch.

Bitte nicht bewerben!

Amtsblatt:

„Bitte bewerben Sie sich nur auf ausgeschriebene Stellen.“ So kündet die Website der Stadt und zeigt damit, dass auch im Jahr 2017 Initiativbewerbungen generell immer noch nicht erwünscht sind. Interessante Bewerbungen können nicht ämterübergreifend eingesehen werden, spannende, aber im Bewerbungsprozeß unterlegene Bewerber dürfen wir nicht „für später“ abspeichern. Und das alles nicht etwa wegen eines wünschenswerten Datenschutzes (dafür würden Bewerber sicher ihr Einverständnis geben), sondern einfach, weil die Stadtverwaltung leider immer noch nicht in Neuland angekommen ist.

Tausende von Euro werde verschwendet, um Headhunter anzuheuern, die das tun, was auch ein gutes internes Bewerbermanagement könnte: fächerübergreifend interessante Köpfe finden und für unsere Stadt begeistern. Im Ringen um gute Fachleute müssen wir endlich mehr tun, moderner denken, ungewöhnlichere Wege gehen. Dies haben wir mit einem Antrag versucht anzustoßen. Daß wichtige Gremien wie der Personalrat diesen Weg mit uns gehen wollen und werden, halte ich für begrüßenswert. Nur gemeinsam locken wir auch künftig die besten Bewerber in unsere Stadt.
Ihre Fragen und Anregungen per E-Mail an: anfragen@piratenlily.net

Ute Elisabeth Gabelmann, stellv. Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 09. Dezember 2017

Aussetzung von Maßnahmen nach STEP Verkehr und öffentlicher Raum aus 2014

Aussetzung von Maßnahmen nach STEP Verkehr und öffentlicher Raum aus 2014

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert bis zu einer Neufassung oder weiteren Fortschreibung des STEP Verkehr und öffentlicher Raum keine Maßnahmen (ausgenommen solche mit ausschließlich temporärem Charakter) umzusetzen, welche zu einer Verringerung der Durchschnittsgeschwindigkeit des ÖPNV oder des MIV führen würden.

Ausgenommen davon sind Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben aus dem Luftreinhalteplan sowie Verkehrssicherheit vor Schulen, Kindertagesstätten und ähnlichen Einrichtungen.

Sollten solche Maßnahmen aus Sicht des Oberbürgermeisters nicht zurückgestellt werden können, wird er sie unabhängig von finanziellem Umfang dem Stadtrat im Einzelfall zur Beschlussfassung vorlegen.

Begründung:

Im STEP Verkehr und öffentlicher Raum wird von  einem Wachstum der Stadt auf 600.000 Einwohner ausgegangen. Durch eine Veränderung des Modal Splits wird keine Zunahme des KFZ-Verkehrs erwartet. Vielmehr wird eine Verringerung des KFZ-Verkehrs für möglich gehalten.

Auf Grund aktueller Prognosen wird eine Einwohnerzahl von 720.000 erwartet. Damit passt der STEP Verkehr und öffentlicher Raum nicht mehr zu der tatsächlichen Entwicklung der Stadt. Alle Maßnahmen sind daher im Einzelfall auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt