Hobusch (FDP): “Waffenverbotszone Eisenbahnstraße: Globuli für die Sicherheit, Chrystal für die Freiheit”

Als „Globuli für die Sicherheit” bezeichnet der Leipziger FDP-Stadtrat René Hobusch die Einrichtung der Waffenverbotszone in der Eisenbahnstraße: „Bewirkt nichts außer einem besseren Gefühl – aber auch nur, wenn man daran glaubt”, so der Freidemokrat heute und ergänzt: „Die Anordnung von Verboten verhindert keine Straftaten. Kein einziger Verbrecher wird sich davon abschrecken lassen. Das sieht man an anderen Städten. In Hamburg gibt es weiter Messerstechereien auf dem Kiez, auch Schusswaffen kommen dort immer noch zum Einsatz. Der Bereich ist heute nicht mehr oder weniger sicher als vor der Einrichtung der Verbotszonen.”

Hobusch warnte vor einer Spirale der Einschränkung von Freiheitsrechten: „Die Waffenverbotszone wird nichts bringen – außer Grundrechtseinschränkungen. Denn zukünftig kann jede Frau und jeder Mann dort ohne Verdacht und ohne Anlass von der Polizei festgehalten und kontrolliert werden. Das wird wenig bringen. Und dann werden wir die Diskussion über noch weitergehende Maßnahmen führen. Am Ende ist das alles Chrystal Meth für die Freiheit, die völlig abgewrackt am Boden liegen wird. Und trotzdem wird es zu Verbrechen kommen”, konstatiert der Liberale.

Gegen das Verbrechen helfen hingegen aus Sicht des Stadtrates nur Polizisten – „gut ausgebildet, perfekt ausgestattet, anständig bezahlt und vor allem in ausreichender Anzahl rund um die Uhr. Die Polizei muss von Bürokratie entbunden werden, so dass sie auf der Straße präsent und ansprechbar ist, Kontakt zu den Menschen hat und bei Gefahr im Verzug sofort einschreiten kann. Dafür braucht es keine Verbotszonen oder neue Polizeigesetze, die die Tür hin zu einer armeeartigen Bewaffnung der Polizei öffnen.”

Hintergrund: Im neuen Polizeigesetz ist bspw. die Bewaffnung mit Handgranaten nicht ausgeschlossen. Jedoch ist es verboten, dass diese gegen Menschen eingesetzt werden. „Ich habe nach eingehender juristischer Prüfung arge Zweifel, dass das Polizeigesetz richterlichen Bestand haben wird und das auch gegenüber Ministerpräsident Kretschmer bei seinem Besuch im Verwaltungsausschuss des Stadtrates zum Ausdruck gebracht. Aber offenbar nimmt der Ministerpräsident lieber eine richterliche Klatsche in Kauf als ein anständiges Gesetz zu fertigen.

Ich kann die Leipziger Abgeordneten der Regierungskoalition nur auffordern, diesen Unsinn nicht mitzumachen und im Landtag gegen das Gesetz zu stimmen”, so der Jurist Hobusch, der mit seiner Kanzlei eine umfangreiche Stellungnahme zum Polizeigesetz erarbeitet hat, und ergänzt abschließend: „Recht und Ordnung schafft man nicht mit Verbotsschildern und angreifbaren Gesetzen, sondern mit einer top Polizei, effizienten Gerichten und nachhaltigem Handeln”

Demokratie vor der Haustür

Liebe Leipziger, sind Sie zufrieden mit Politik und Verwaltung?

Die Demokratie, die all dem zugrunde liegt, ist in einem hohen Maß auf Ihre Akzeptanz angewiesen. Deswegen wollten wir in diesem Jahr der Demokratie etwas mehr Aufmerksamkeit als üblich geben: weil sie wichtig ist, nicht selbstverständlich – und zerbrechlich.

Bei vielen Gelegenheiten wie dem Meckertheater des Theaters der Jungen Welt oder den Fahrten mit der Demokratie-Straßenbahn sind Sie und ich schon miteinander ins Gespräch gekommen. Aber dennoch denke ich: das kann doch nicht alles gewesen sein! So zurückhaltend kenne ich Sie, liebe Leipziger, gar nicht! Wenn ich “inkognito” Straßenbahn fahre, höre ich andere Töne als in den “offiziellen” Gesprächen. Da wird es direkt, ungeschönt und manchmal auch heftig. So sollte Politik auch sein: ehrlich, auch wenn’s hart ist.

Bitte scheuen Sie sich also nicht, auch weiterhin Klartext zu reden – auch wenn ein Stadtrat oder Bürgermeister ganz offiziell vor Ihnen steht oder womöglich noch eine Kamera läuft. Ihr Feedback ist wichtig, Ihre (wenn auch nicht immer umsetzbaren) Anregungen spannend, der Streit mit Ihnen fruchtbar. Bitte lassen Sie uns das so fortsetzen!

Meckern, nörgeln und streiten können Sie mit mir wie immer unter anfragen@piratenlily.net

 

Ute Elisabeth Gabelmann, Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 27. Oktober 2018

Gedenkfeier für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene

[Antrag VI-A-05709 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

Die Stadt Leipzig richtet einmal im Jahr eine Gedenkfeier für Menschen ohne Angehörige auf dem Ostfriedhof Leipzig zusätzlich zu den Urnenübergaben bei der jeweiligen Beisetzung aus.

Protokollnotiz:

Bei der Gedenkfeier nimmt ein Vertreter der Stadtverwaltung teil.


Ursprüngliche Fassung vom 17.05.2018:

Die Stadt Leipzig organisiert zweimal im Jahr eine gemeinsame Gedenkfeier (inklusive Traueranzeige) für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene. Die Kosten hierfür werden ab sofort im städtischen Haushalt eingeplant. Die Gedenkfeier ist in den Terminlauf des Referats Protokoll aufzunehmen.

Sachverhalt:

Die grundgesetzlich garantierte Würde des Menschen entfaltet auch über seinen Tod hinaus Wirkung. Ein Gedenken bei der Bestattung eines ohne Angehörige oder gar völlig unbekannt verstorbenen Menschen sollte selbstverständlich sein. Bereits jetzt übernehmen die Kommunen bei Verstorbenen ohne Hinterbliebene die letzte Fürsorge. Die ggf. einzeln dazu abgehaltenen und nicht selten ohne Gäste stattfindenden Zeremonien sollen zu einer größeren öffentlichen Gedenkfeier zusammengefasst werden. Diese soll öffentlich bekanntgemacht werden, damit interessierte Bürger, aber auch ggf. doch noch existierende Freunde, Kollegen, Bekannte oder Verwandte an der Festlichkeit teilnehmen können.

 

Erhöhung des Investitionszuschusses für die Leipziger Verkehrsbetriebe – ÖPNV-Finanzierung nachhaltig sichern

[Antrag VII-A-05957-NF-03 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

1.Die Ratsversammlung spricht sich grundsätzlich für eine Begrenzung der bisherigen jährlichen 3,5 %-igen Tarifsteigerungen im ÖPNV aus. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Gesellschafterversammlungen von Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV mbH) und MDV keiner Wirtschaftsplanung zuzustimmen, die eine jährliche Fahrpreissteigerung für die Tarifzone Leipzig von über 2 % – zunächst zumindest für die Jahre 2019 und 2020 – vorsieht.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Gesellschafterversammlungen von Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV mbH) und MDV anzuweisen, keiner Wirtschaftsplanung zuzustimmen, die eine jährliche Fahrpreiserhöhung für die Tarifzone Leipzig (110) – zunächst für die Jahre 2019 und 2020 – vorsieht.

Dies schließt ein, dass der OBM über die LVV die LVB anweist, dass

A)   Tariferhöhungen in 2019 und 2020 in und außerhalb der Wirtschaftsplanungen der     LVB nicht erfolgen,

B)evtl. Tariferhöhungen in der Gesellschafterversammlung des MDV für diesen

Zeitraum abgelehnt werden. Sofern sich die Tariferhöhung nicht wirksam auf die Tarifzone MDV 110 beschränken lässt, stimmt die LVB gegen jede Tariferhöhung insgesamt.

Gelingt es u. a. der LVB-Geschäftsführung nicht, den Beschlusspunkt 1 B) erfolgreich zu verhandeln und durchzusetzen, so wird der OBM beauftragt, in den Gremien des MDV als Auftraggeber allen Tariferhöhungen für die MDV-Tarifzone 110 (Leipzig) zu widersprechen, welche in den Jahren 2019 und 2020 wirksam werden würden. Den infolge der den anderen MDV-Partnern geschuldete Ausgleich der Einnahmeausfälle gemäß Satzung des MDV trägt die LVB. Der Betrag wird ihr über die Erhöhung des Verkehrsleistungs-finanzierungsvertrages von der LVV erstattet. 

2.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Gesellschafterversammlungen von LVV mbH und Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB) jeweils Beschlüsse darüber herbeizuführen, dass deren Wirtschafts- und Konzernwirtschaftsplanungen für die Jahre 2019 bis 2023 auf der Grundlage der Mobilitätsstrategie 2030 im Sinne des ÖPNV-Nachhaltigkeitsszenarios jeweils folgende Prämissen enthalten:

Mittelfristige nachhaltige Erhöhung der Kostendeckung der LVB durch interne Optimierung um mindestens 5.000.000 EUR

Mittelfristige nachhaltige Erhöhung des finanziellen Ausgleiches für seitens der LVB im Rahmen der Umsetzung von gemeinwirtschaftlich erbrachten Verkehrsleistungen auf bis zu maximal 56 Mio. EUR bis einschließlich des Jahres 2020 55 Mio. EUR bis 2023

Bis spätestens zum 30.09.2020 wird das „Tarifmoratorium“ (inkl. der Beschlüsse zur DS 06337) evaluiert und entsprechend dem Stadtrat ein Beschlussvorschlag u. a. zur Fortführung  des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages für die Jahre 2021 bis 2023 vorgelegt.  

3.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes eine Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) mit einer Begrenzung des Gesamtbetrages gemäß § 2 Abs. 4a VLFV bis zu folgenden jährlichen Höchstbeträgen abzuschließen und in diesem Zusammenhang einen entsprechenden Nachtrag zum VLFV mit der LVV mbH und der LVB zu unterzeichnen:

2019:  51,6 Mio. EUR

2020:  53,6 Mio. EUR

2021:  54,3 Mio. EUR

2022:  54,8 Mio. EUR

2023:  55,0 Mio. EUR

Diese Beiträge sind durch den LVV-Konzern entsprechend des für ihn insgesamt geltenden Eigentümerziels „Vollständige Finanzierung des ÖPNV“ (s. RBIV-1348/08) konzernintern zu finanzieren. Die Gesellschaftervertreter in den Gesellschafterversammlungen des LVV-Konzerns werden angewiesen, keiner Wirtschaftsplanung 2019ff. zuzustimmen, die von diesen Vorgaben abweicht. Der LVV-Konzern ist mit der Sicherstellung der damit verbundenen rechtskonformen Ausgestaltung und Nachweisführung beauftragt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes eine Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) mit einer Begrenzung des Gesamtbetrages gemäß § 2 Abs. 4a VLFV bis zu folgenden jährlichen Höchstbeträgen abzuschließen und in diesem Zusammenhang einen entsprechenden Nachtrag zum VLFV mit der LVV mbH und der LVB zu unterzeichnen, der durch die LVV zu finanzieren ist:

2019:· 54 Mio. EUR 

2020:· 56 Mio. EUR

Aus der Erhöhung trägt die LVB die Kosten für das Einfrieren der Fahrpreiserhöhung aus Beschlusspunkt 1. Der verbleibende Restbetrag ist mehrheitlich für Investitionen zu verwenden.

4.Als Beitrag zum Tarifmoratorium zur Tarifdämpfung auf 2 % für die Jahre 2019 und 2020 erhöht die Stadt Leipzig ihre Ausgleichszahlungen an die LVB für die LPMC zur Erreichung einer Kofinanzierungsquote von 50 % und für den Ausbildungsverkehr. Die entsprechenden Mehraufwendungen in Höhe von jährlich mindestens 3.000.000 EUR werden planmäßig in den Doppelhaushalt 2019/20 eingestellt.

5.Zur Absicherung eines Tarifmoratoriums bei der SchülerCard und der SchülerMobilCard für die Verbundjahre 2019/2020 und 2020/2021 gewährt die Stadt Leipzig der LVB insgesamt 498.000 EUR, davon im Haushaltsjahr 2019 69.000 EUR, im Haushaltsjahr 2020 235.000 EUR und im Haushaltsjahr 2021 194.000 EUR. Die Mehraufwendungen werden planmäßig in den Doppelhaushalt 2019/20 ff. eingestellt.

6.Das Gesellschafterdarlehen ist seitens des LVV-Konzerns ab 2019ff. entsprechend der Tilgungsvereinbarung vom 15.12.2009 in Höhe von jährlich bis zu 13 Mio. EUR, jedoch mindestens in Höhe von jährlich 5 Mio. EUR, im Rahmen der nachzuweisenden Leistungsfähigkeit zu tilgen. Tilgungsbeiträge sind zweckgebunden für ÖPNV-Planungen und/oder Investitionen von erheblicher gemeinsamer strategischer Bedeutung für Stadt und LVB auf der Grundlage der Mobilitätsstrategie 2030 (VI-DS-03902-NF-02-ÄA-01) einzusetzen.

Das Gesellschafterdarlehen ist seitens des LVV-Konzerns für 2019 und 2020 jeweils zum 30.06. in Höhe von jährlich bis zu 13 Mio. EUR, jedoch mindestens in Höhe von jährlich 5 Mio. EUR, in diesem Bereich je nach nachzuweisender Leistungsfähigkeit, zu tilgen. Tilgungsbeiträge bis zur Höhe von 5 Mio. Euro sind zweckgebunden für Instandhaltungsmaßnahmen bei Schulen/Kitas einzusetzen. Darüber hinaus gehende Tilgungsbeiträge sind zweckgebunden für ÖPNV-Planungen und/oder Investitionen von erheblicher gemeinsamer strategischer Bedeutung für Stadt und LVB auf der Grundlage der Mobilitätsstrategie 2030 (VI-DS-03902-NF-02-ÄA-01) einzusetzen. 

7.Im Zusammenhang mit der gemäß Ratsbeschluss vom 27.09.2018 mit BPkt. 6 vorgegebenen Evaluation des Umsetzungsstandes in 2022 ist sodann auch ein Vorschlag zur Bildung einer zweckgebundenen Rücklage zur Finanzierung von ÖPNV-Maßnahmen von erheblicher stadtstrategischer Bedeutung vorzulegen. Zur finanziellen Flankierung erster diesbezüglicher Planungen werden im Ergebnishaushalt des Doppelhaushaltes 2019/20 Planungsmittel in Höhe von 200.000 EUR p. a. bereitgestellt. Die Deckung soll aus Einnahmen aus Tilgungsleistungen des LVV-Konzerns für das Gesellschafterdarlehen erfolgen (s. BPkt. 5).

In die seitens des Antrages zu Mobilitätsszenarien (VI-DS-03902-NF-02-ÄA-01) vorgesehene Evaluierung im Jahr 2022 ist auch die Umsetzung der Beschlüsse unter 1. – 6.  mit einzubeziehen. Dabei ist auch eine Abschätzung von Voraussetzungen und etwaigen finanziellen Folgen hinsichtlich einer 2. Stufe einer sodann weitergehenden ÖPNV-Finanzierungskonzeption vorzulegen. Dies hat auch das Prüfergebnis hinsichtlich rechtlicher und finanzieller Möglichkeiten der Bildung einer zweckgebundenen Rücklage („ÖPNV-Mobilitätsfonds“) für Investitionen zu umfassen (s. Antrag VI-A-05957-NF-03).

8.Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass eine Umsetzung der Beschlussempfehlungen insbesondere den geltenden EU- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen muss. Sie ermächtigt den Oberbürgermeister in der Gesellschafterversammlung dementsprechende Beschlüsse zu fassen.

9.Die Ratsversammlung stellt fest, dass eine Vielzahl von Maßnahmen, entweder über die Vorgeschlagenen hinaus, und/oder auch deren Verlängerung, nur dann umgesetzt werden können, wenn auch Bund und Freistaat perspektivisch ihre Finanzierungsbeiträge für den Ausbau kommunaler (ÖPNV-)Infrastrukturen im Allgemeinen bzw. für die Umsetzung innovativer Mobilitätskonzepte im Besonderen, gegenüber dem Status-Quo deutlich erhöhen.


Neufassung vom 17.08.2018:

1. Zur Absicherung des laufenden Investitionsbedarfs erhält die LVB für die Jahre 2019 bis 2023 einen jährlichen Investitionszuschuss von 6 Millionen Euro, davon jeweils 3 Millionen Euro durch die Stadt Leipzig über die LVV und 3 Millionen Euro aus dem LVV-Konzern

2. Zur Absicherung von zukünftigen Großinvestitionen mit erheblicher stadtstrategischer Bedeutung, die durch den weiteren Ausbau des ÖPNV unumgänglich sind, wird im Haushalt eine zweckgebundene Rücklage „ÖPNV-Mobilitätsfonds“ gebildet.

3. Der LVV Konzern tilgt in den Jahren 2019 bis 2023 das Gesellschafterdarlehen mit jährlich 5 Millionen Euro. Die jährlichen Tilgungsbeiträge werden dem „ÖPNV-Mobilitätsfonds“ (LVV-Anteil) zugeführt.

4. Die Stadt Leipzig führt dem „ÖPNV-Mobilitätsfonds“ ebenfalls jährlich 5 Millionen Euro in den Jahren 2019-2023 zu (Stadtanteil). Damit sollen vorrangig die im Zusammenhang mit LVB-Maßnahmen anstehenden städtischen Investitionen des Verkehrs- und Tiefbauamtes (Fußwege, Radwege, Straßenanteile etc.) finanziell abgesichert werden.

5. Über die Verwendung der Rücklage, auf Basis von gemeinsamen Beschlussvorschlägen durch Stadt und LVB, entscheidet der Stadtrat.

6. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die vorgenannten Prämissen in die entsprechenden Haushaltspläne einzuarbeiten. Er hat weiterhin darauf hinzuwirken, dass die Wirtschaftspläne der LVV GmbH und ihrer Tochtergesellschaften ebenso unter diesen Prämissen aufgestellt werden.

Sachverhalt:
In einer wachsenden Stadt wie Leipzig muss der ÖPNV deutlich ausgebaut werden, um damit die vereinbarten verkehrs- und umweltpolitischen Zielstellungen erreichen zu können. Dafür bedarf es zum einen weiterer laufender Investitionen in Technik und Schienennetze, wofür die LVB ein jährlicher Investitionszuschuss i.H.v. 6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden soll.

Zum anderen werden aber mittelfristig Großinvestitionen mit erheblicher stadtstrategischer Bedeutung, wie der Bau neuer Trassen, die Umgestaltung des Hauptbahnhofvorplatzes oder der vorderen Jahnallee, unumgänglich werden. Hierfür gilt es Vorsorge zu tragen. Da solche komplexen Baumaßnahmen sowohl durch die LVB als auch das Verkehrs- und Tiefbauamt geplant und finanziert werden, ist eine hälftige Finanzierung des „ÖPNV-Mobilitätsfonds“ durch Stadt Leipzig und LVV-Gruppe sachgerecht. In einem Zeitraum von 5 Jahren können somit 50 Millionen Euro angespart werden, die dann als Eigenmittel für geförderte Großinvestitionen zur Verfügung stehen. Je nach Höhe des Fördermittelanteils können somit Großprojekte mit bis zu 200 Millionen Euro Volumen realisiert werden.


Ursprüngliche Fassung vom 12.06.2018:

1. Der LVB sind, zur Finanzierung von Investitionen bzw. Ko-Finanzierung von Investitionsfördermaßnahmen im ÖPNV, für die Jahre 2019 und 2020 mindestens 10 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen.

2. Der Oberbürgermeister wird, gemeinsam mit der LVV GmbH, mit der dementsprechenden Umsetzung im Zuge der Wirtschafts- und Konzernplanung bzw. Haushaltsplanung für 2019/20 beauftragt.

3. Im Zuge dessen wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, inwiefern die aktuellen Regelungen zur Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens durch die LVV für die Jahre 2019 und 2020, vor dem Hintergrund der Investitionsnotwendigkeiten, fortgeschrieben werden müssen.

Begründung:

In einer wachsenden Stadt wie Leipzig muss der ÖPNV deutlich ausgebaut werden, um damit die vereinbarten verkehrs- und umweltpolitischen Zielstellungen erreichen zu können. Dafür bedarf es natürlich weiterer Investitionen in Technik und Schienennetze, was aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung auch mit Baukostensteigerungen verbunden ist. Da die Stadt am meisten von einem funktionierenden ÖPNV profitiert, sollte sich die Stadt auch weiterhin über Investitionszuschüsse daran beteiligen.  Mit 10 Millionen Euro, die die Stadt Leipzig sowie die LVV GmbH für die Jahre 2019 und 2020 jährlich der LVB zur Verfügung stellen, wird der aktuelle Investitionszuschuss um 5 Millionen Euro pro Jahr erhöht.

Die derzeitige Investitionsfinanzierung ist nur an die aktuellen Wirtschaftsplanungen bzw. den Doppelhaushalt 2017/18 gebunden. Eine Weiterführung und darüber hinaus eine Erhöhung zur weiteren Qualitätsverbesserung im bestehenden System erscheint, in Anbetracht der Herausforderungen, sinnvoll und angebracht. Hier sind der LVV-Konzern und die Stadt gemeinsam gefordert, die Zielstellung des Antrages mit einem abgestimmten Vorschlag zu untersetzen, der sich sodann in den jeweiligen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegenden Planungen für 2019/20 abbildet.

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Demokratie vor der Haustür

Liebe Leipziger, sind Sie zufrieden mit Politik und Verwaltung?

Die Demokratie, die all dem zugrunde liegt, ist in einem hohen Maß auf Ihre Akzeptanz angewiesen. Deswegen wollten wir in diesem Jahr der Demokratie etwas mehr Aufmerksamkeit als üblich geben: weil sie wichtig ist, nicht selbstverständlich – und zerbrechlich. Bei vielen Gelegenheiten wie dem Meckertheater des Theaters der Jungen Welt oder den Fahrten mit der Demokratie-Straßenbahn sind Sie und ich schon miteinander ins Gespräch gekommen.

Aber dennoch denke ich: das kann doch nicht alles gewesen sein! So zurückhaltend kenne ich Sie, liebe Leipziger, gar nicht! Wenn ich “inkognito” Straßenbahn fahre, höre ich andere Töne als in den “offiziellen” Gesprächen. Da wird es direkt, ungeschönt und manchmal auch heftig. So sollte Politik auch sein: ehrlich, auch wenn’s hart ist.

Bitte scheuen Sie sich also nicht, auch weiterhin Klartext zu reden – auch wenn ein Stadtrat oder Bürgermeister ganz offiziell vor Ihnen steht oder womöglich noch eine Kamera läuft. Ihr Feedback ist wichtig, Ihre Anregungen (wenn auch nicht immer umsetzbaren) spannend, der Streit mit Ihnen fruchtbar. Bitte lassen Sie uns das so fortsetzen! Meckern, nörgeln und streiten können Sie mit mir wie immer unter anfragen@piratenlily.net

 

Ute Elisabeth Gabelmann , Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 24. Oktober 2018

Hobusch: „Eine LWB als Sozialwohnungsgesellschaft ist zur Pleite verdammt”

Als „völlige Fehleinschätzung” bezeichnet FDP-Stadtrat René Hobusch die Kritik von Grünen-Stadtrat Tim Elschner an der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft. Diese baut in Hauptbahnhofnähe u.a. ein Appartmenthotel und vermietet dies an eine große Hotelkette.

Hobusch, der die Freibeuterfraktion im für städtische Beteiligungen zuständigen Verwaltungsausschuss des Stadtrates vertritt: „Kollege Elschner sollte die Eigentümerziele genau lesen. Dort steht nicht nur, dass die LWB günstigen Wohnraum schaffen soll. Dort stehen auch Finanzziele. Heißt: Die LWB muss Gewinne erwirtschaften. Mit den Erträgen werden dann günstige Wohnungen querfinanziert. Anders geht es nicht, denn ein Neubau lässt sich heute nicht mehr mit Mieten unter 10 Euro nettokalt finanzieren.”

Insofern seien die Eigentümerziele widersprüchlich. „Der Stadtrat verlangt zwei Dinge, die die Unternehmensführung vor große Herausforderungen stellen: Gewinne zum Schuldenabbau und zur Finanzierung von Neubauten einerseits und möglichst viele günstige Wohnungen andererseits. Das ist immer ein Spagat. Daher ist es nachvollziehbar, dass die LWB nach praktikablen Wegen sucht, beides hinzubekommen. Angesichts der weiter steigenden Gästezahl kann ein Hotelbau, der gute Gewinne abwerfen dürfte, sinnvoll sein.”

Der Freidemokrat warnte davor, die Leistungsfähigkeit der LWB überzustrapazieren. „Das Unternehmen hat die gleichen Herausforderungen wie andere Immobilienunternehmen: Steigende Baukosten, fehlende Fachkräfte und steigende Löhne. Wer angesichts dieser Situation moderate Mietsteigerungen im Bestand ablehnt und gewinnbringende Vorhaben schlecht redet, der bringt das Unternehmen nachhaltig in Gefahr. Gleichzeitig führen solche Forderungen am Ende nur dazu, dass die LWB wieder in wirtschaftliche Schieflage gerät. Wir sollten froh sein, dass die LWB sich in den letzten Jahren gut entwickelt hat und am Kurs festhalten. Dazu gehört, dass an der einen Stelle gute Gewinne erwirtschaftet werden, um an anderer Stelle Verluste machen zu können und so preisdämpfend zu wirken. Eine reine Sozialwohnungsgesellschaft ist am Ende zur Pleite verdammt.”

Märchen Mietpreisbremse

Wie passen ein angeblich angespannter Wohnungsmarkt und drohende Wohnungsnot zu einem Wohnungsleerstand nicht nur in Grünau und Paunsdorf?

Beidem soll durch Beschluss einer Rot-Rot-Grünen Mehrheit und gegen die Stimmen der FDP im Rahmen der Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts begegnet werden. Maßnahmen sind u.a. Erhaltungssatzungen, die Umbauten und Sanierungen von Wohnungen genehmigungspflichtig machen, oder die Mietpreisbremse, die eine Anpassung von Mieten auf ein angemessenes Niveau verhindert.

Diese Maßnahmen treffen nicht die Immobilienentwickler, sie sind vielmehr ein Schlag ins Gesicht der Leipziger, die mit einigen wenigen vermieteten Wohnungen, ihr Leben im Alter sichern möchten, weil sie wissen, dass die Rente ungewiss ist. Die Finanzierung hängt jedoch maßgeblich von den zu erzielenden Mieteinnahmen ab. Rot-Rot-Grün bestrafen damit Kleinvermieter, die im Schnitt 10 bis 15 Jahre mit ihren Mietern Tür an Tür wohnen und selten bis gar nicht die Miete erhöhen. Mit dem darüberhinaus geforderten Verzicht auf Ausweisung weiterer Einfamilienhausstandorte treffen sie auch die Leipziger Angestelltenfamilie, die sich in Entbehrung des ein oder anderen Urlaubs den Traum vom eigenen Haus im Grünen am Stadtrand erfüllen möchte.

 

René Hobusch, Stellv. Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 13. Oktober 2018

Pflichtwidriges Verhalten leitender Angestellter

leitendeAngestellte

Anfrage:

Gemäß § 8 Hauptsatzung der Stadt Leipzig fällt die Ernennung, Einstellung, Beförderung/Höhergruppierung und Entlassung von leitenden Bediensteten in die Zuständigkeit der Ratsversammlung.

Wir fragen hierzu an:

1. Welches Verfahren geht der Entlassung eines leitenden Bediensteten voraus?

2. Erfüllen
a) die erhebliche Fehleinschätzung von Bedarfen,
b) die Nichterfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben und
c) die hohe Zahl von Klagen im Bereich der Zuständigkeit des Amtes
den Tatbestand des pflichtwidrigen Verhaltens eines leitenden Angestellten?

3. Welche Kosten (Abfindung, Gerichtskosten, etc.) kommen auf die Stadt Leipzig im Falle der Entlassung eines leitenden Bediensteten zu?

Anfrage im Allris

Antwort:

Frage 1: Welches Verfahren geht der Entlassung eines leitenden Bediensteten voraus?

Zunächst ist es Angelegenheit der Dienststelle, arbeits-/dienstrechtliche Maßnahmen zu prüfen und durchzuführen. „Nur“ wenn es um eine Kündigung bzw. Entfernung aus dem Dienst geht, ist nach der Hauptsatzung der Stadtrat in letzter Instanz zu beteiligen.

Soweit Anhaltspunkte vorliegen, dass Bedienstete ihre dienstlichen Pflichten verletzen, wird dem nachgegangen. Diesbezügliche Festlegungen hat der Oberbürgermeister in verschiedenen Anweisungen getroffen (Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung; Dienstanweisung zum Verfahren bei Ermahnung/Abmahnung). Zunächst erfolgt immer eine umfassende Aufklärung des Sachverhalts, die die Erhebung und Würdigung aller belastenden und entlastenden Tatsachen und Beweise und u. a. auch eine Anhörung der/des Betroffenen umfasst.

Wird im Ergebnis der Sachverhaltsaufklärung eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten festgestellt, die so schwerwiegend ist, dass sie zu einer Kündigung berechtigt, wird das entsprechende Verfahren eingeleitet. In Abhängigkeit von der Art der Kündigung (ordentliche oder außerordentliche Kündigung) und der Person der/des Beschäftigten ist gegebenenfalls der Personalrat zu beteiligen. Liegen die formalen und materiellen Voraussetzungen für eine Kündigung vor, wird die Zustimmung des Stadtrates gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung eingeholt und der Beschluss nachfolgend durch die Verwaltung umgesetzt.

Soweit es sich um eine Beamtin/einen Beamten handelt, richtet sich die Beendigung des Beamtenverhältnisses streng nach gesetzlichen Vorgaben. Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, die in ihren Auswirkungen der Kündigung einer/eines Angestellten vergleichbar ist, ist die schwerste Disziplinarmaßnahme und kann nur vom Verwaltungsgericht verhängt werden. Bei hinreichenden Anhaltspunkten für ein Dienstvergehen leitet der Oberbürgermeister als Dienstvorgesetzter ein Disziplinarverfahren ein. Wird im Ergebnis ein Dienstvergehen festgestellt, das die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigt, muss Disziplinarklage beim Verwaltungsgericht (Disziplinarkammer beim Verwaltungsgericht Dresden) erhoben werden. Die Klageerhebung unterliegt der Mitbestimmung des Personalrates. Erkennt das Gericht auf eine Entfernung aus dem Dienst, so endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils.

Frage 2: Erfüllen a.die erhebliche Fehleinschätzung von Bedarfen, b.die Nichterfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben und c.die hohe Zahl von Klagen im Bereich der Zuständigkeit des Amtes den Tatbestand des pflichtwidrigen Verhaltens eines leitenden Angestellten?

Inwieweit Sachverhalte ein pflichtwidriges Fehlverhalten im arbeitsrechtlichen Sinn bzw. ein disziplinarrechtlich zu ahndendes Dienstvergehen darstellen, kann nur aufgrund einer detaillierten Einzelfallprüfung geklärt werden, die alle hierfür maßgeblichen Umstände erfasst und berücksichtigt.

Anhand der unter 2. a) bis c) aufgeführten Sachverhalte ist eine solche Beurteilung nicht möglich. Insbesondere wäre zu prüfen, inwiefern die/der leitende Bedienstete tatsächlich für diese Sachverhalte verantwortlich zu machen ist und gegen welche arbeitsvertraglichen/ dienstlichen Pflichten er in welchem Umfang schuldhaft verstoßen hat. Es kann durchaus den Fall geben, dass zwar Pflichtverletzungen passieren, für diese jedoch ein Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund vorliegt. Auch entlastende Sachverhalte für die/den leitende/-n Bedienstete/-n wären zu prüfen.

Frage 3: Welche Kosten (Abfindung, Gerichtskosten, etc.) kommen auf die Stadt Leipzig im Falle der Entlassung eines leitenden Bediensteten zu?

Es kann nicht pauschal gesagt werden, welche Kosten bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eines leitenden Bediensteten auf die Stadt Leipzig zukommen. Nicht in jedem Fall entstehen der Stadt Leipzig Kosten in Form von Gerichtskosten und Abfindung. Dies hängt vom Fort- und Ausgang des Verfahrens ab. So kommt es darauf an, ob der leitende Bedienstete gegen seine Kündigung Rechtsmittel in Form einer Kündigungsschutzklage einlegt. Die Höhe von Gerichtskosten hängt z. B. vom Streitwert und dieser wiederum vom Bruttolohn des gekündigten leitenden Bediensteten ab. Entsprechendes gilt für die Entstehung von Kosten in Form einer Abfindung. Es gibt verschiedene Rechtsgründe, wonach der leitende Bedienstete Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung haben kann und in welcher Höhe. Auch dies hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Im Fall eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens, bei dem seitens des Verwaltungsgerichts auf Entfernung aus dem Dienst erkannt wird, trägt der Beamte/die Beamtin die Kosten des Verfahrens i. d. R. vollständig.

Antwort im Allris

Stadt Leipzig vs. Connewitz

Grafitti

Anfrage:

Seit einiger Zeit wechseln sich die Stadt Leipzig und Sprayer damit ab, die offiziell zur Besprühung freigegebene Graffiti-Fläche am Streetballplatz Connewitz aus unterschiedlichen Motiven heraus zu gestalten. Sprayer bringen den Schriftzug “no cops” an und die Ordnungsbehördenmitarbeiter überdecken ihn einfarbig.

Wir fragen hierzu:

  1. Wie steht es derzeit bzw. wer liegt aktuell vorn, d.h. wessen Werk zeichnet aktuell das Bild der streitgegenständlichen Wandfläche?
  2. Wie oft ist eine weitere Übermalung des Schriftzugs durch die Stadt geplant?
  3. Welchen Tatbestand erfüllt die Aussage “no cops”, der zur konsequenten Übermalung führt?
  4. Welche Kosten sind für die bisherigen Übermalungen bezifferbar?
  5. Wie viele und welche (Aufgabenbereich) Mitarbeiter und ggf. externe Dienstleister sind in der Bearbeitungskette zwischen Sichtung des Schriftzugs, dessen Übermalung und Sichtung des erneut angebrachten Schriftzugs involviert?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Kollege Bonew! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur Frage 1.

Mit Stand 18. Oktober 2018 ist an der Streetball-Anlage am Connewitzer Kreuz kein Schriftzug „No Cops“ vorhanden.

Zur Frage 2.

Heute kann keine Auskunft gegeben werden, wie oft der Schriftzug überstrichen werden soll.

Zur Frage 3.

Der Schriftzug „No Cops“ stellt – so wurde mir gesagt – den strafrechtlichen Tatbestand der Sachbeschädigung dar.

Zur Frage 4.

Der Schriftzug auf der Betonwand an der Streetball-Anlage ist im Jahr 2017 fünfmal im Wert von 1.920,95 Euro und im Jahr 2018, Stand: 16.10.2018, fünfmal im Wert von 1.636,25 Euro überstrichen worden.

Zur Frage 5.

In der Stadtverwaltung sind jeweils ein Mitarbeiter im Amt für Stadtgrün und Gewässer als Verwalter der Fachliegenschaft sowie im Ordnungsamt mit der Beauftragung eines externen Dienstleisters beschäftigt, was aber nur geringe Anteile ihrer Arbeitszeit und ihrer sonstigen Aufgaben ausmacht.

Stadträtin Gabelmann (Freibeuter):

Sie sagten, der Schriftzug „No Cops“ stelle eine Sachbeschädigung dar. Wäre „Gänseblümchen sind schön“ auch eine, oder dürfte man das dort dranschreiben?

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Das muss ich noch mal prüfen, Frau Gabelmann.

Hobusch (FDP): “Videokameras ersetzen keine Polizisten!”

Videokameras ersetzen keine Polizisten!

Pressemitteilung:

Der Leipziger Stadtrat und Freidemokrat René Hobusch hat das Vorhaben des sächsischen Innenministers Roland Wöller (CDU) kritisiert, den sächsischen Kommunen einen finanziellen Anreiz für eine Ausweitung der Videoüberwachung auf öffentlichen Straßen und Plätzen zu zahlen.

„Videokameras ersetzen keine Polizisten”,

sagte Hobusch in einer ersten Reaktion am Montag.

„Was nützt die Videoüberwachung? Kein Täter wird davon abgeschreckt, keine Straftat schneller aufgeklärt, wenn der nächste Polizeiposten eine halbe Autostunde entfernt ist”,

so der Leipziger Rechtsanwalt weiter.

„Statt teurer Technik braucht es gutes Geld für neue und gut ausgebildete Polizisten im Freistaat. Videokameras sind Placebos, führen aber dazu, dass sich die Menschen im öffentlichen Raum beobachtet und in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt fühlen.”

Zugleich erneuerte Hobusch seine Kritik an der geplanten Reform des Polizeirechts in Sachsen:

„Hier wird den Menschen mehr Sicherheit vorgegaukelt. Symbolpolitik, die die Grenzen von Gefahrenabwehr und Strafrecht verwischt. Ob Autoraser, Antänzer, Terroristen, extremistische Gewalt, Reichsbürger oder Wohnungseinbrecher, keines dieser Probleme wird durch das neue Polizeirecht gelöst. Die Menschen bleiben verunsichert, müssen aber erhebliche Eingriffe in ihre persönliche Freiheitin Kauf nehmen.”