Morlok (FDP): “Wer kein Geld für Personal zur Planung neuer Schienentrassen bereitstellt, sollte nicht vom 365-Euro-Ticket träumen”

Die Äußerung des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig, Burkhard Jung, am 365-Euro-Ticket festhalten zu wollen, ist realitätsfern und steht nach Ansicht von FDP-Stadtrat Sven Morlok und Vorsitzendem der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat im Dissenz zum vorliegenden Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig.

“Am Ziel 365-Euro-Ticket festhalten zu wollen, ohne jetzt schon den Grundstein zu legen, zeigt die Realitätsferne des Stadtoberhaupts”, kritisiert Morlok und verweist auf die gegenwärtig fehlende Bereitschaft
des Oberbürgermeisters das Personaldefizit bei der Stadtverwaltung im Bereich Infrastrukturprojekte zeitnah auszugleichen, wie vom zeitweilig beratenden Ausschuss Verkehr und Mobilität gefordert. “Wer kein Geld für Personal zur Planung neuer Schienentrassen bereitstellt, sollte nicht vom 365-Euro-Ticket träumen”, so der Freidemokrat.

Laut Morlok gebe es keine Studie, die einen wesentlichen Zusammenhang zwischen einer Fahrpreissenkung und einem Fahrgastanstieg im ÖPNV belegt. Morlok: “Wenn der Oberbürgermeister eine Studie kennt, die allein die Nachfrage nach Bus und Bahn über einen günstigen Preis steigert, möge er sie nennen.”

Über den von der Stadt Leipzig vorgelegten Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig wird der Leipziger Stadtrat in der Ratsversammlung am 8., 9. bzw. 15. Juli 2020 beschließen.

Auswirkungen der temporären Mehrwertsteuersenkung auf Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften der Stadt Leipzig

Anfrage:

Ab dem 1. Juli 2020 bis Jahresende gilt in Deutschland ein verminderter Mehrwertsteuersatz.

Hierzu fragen wir an:

  1. In welchen Bereichen geben die Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften der Stadt Leipzig die Mehrwertsteuersenkung nicht an die Endkunden weiter? Eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Produkte und Dienstleistungen wird erbeten.
  2. Aus welchen Gründen?
  3. Welche Kosten entstehen durch die Anpassung dort, wo der verminderte Mehrwertsteuersatz an die Kunden weitergegeben wird?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Beteiligungsgesellschaften

2. Eigenbetriebe

  • Eigenbetriebe in fachlicher Zuständigkeit Dez. III
    • Stadtreinigung Leipzig:
      • zu 1.
        • Weitergabe erfolgt in allen Bereichen
          • im Betrieb gewerblicher Art – direkt über den vorübergehend niedrigeren Steuersatz
          • m Hoheitsbereich – indirekt über Gebührennachkalkulation
      • zu 2. entfällt
      • zu 3.
        • Kosten für Anpassung der Softwarepakete (ELO, Navision), die die Mehrwertsteuersätze betreffen, sofern sie nicht in Wartungsverträgen enthalten sind.
        • interne Kosten (Personalaufwand)
        • Genaue Beträge können derzeit noch nicht genannt werden.
  • Eigenbetriebe in fachlicher Zuständigkeit Dez. IV
    • Gewandhaus zu Leipzig
      • Das Gewandhaus wendet bei Rechnungsstellungen für den Leistungszeitraum 01.  Juli bis 31. Dezember 2020 die neuen Steuersätze an. Damit gibt es die Mehrwertsteuersenkung an die Endkunden (u.a. Mieter, Sponsoren) weiter. Konzertdarbietungen sind gemäß § 4 Nr. 20 UStG von der Umsatzsteuer befreit. In der Beziehung zum Kartenkäufer hat die Frage mithin keine Relevanz.
    • Oper Leipzig
      • zu 1.  Für die Fälle, für die Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer vereinbart sind, werden die neuen Steuersätze in Ansatz gebracht (z.B. Pachtverträge). Bislang liegt bei den umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen nur zu den Gästewohnungen eine Regelung vor, dort gibt der Eigenbetrieb die Umsatzsteuer nicht weiter, sondern behält den Endpreis bei. Für andere umsatzsteuerpflichtige Umsätze liegen noch keine Anträge der Fachabteilungen zur Preisgestaltung vor.  Weitere Festlegungen hat die Oper bisher nicht getroffen.
      • zu 2. Grund für die Nichtweitergabe der Umsatzsteuerersparnisersparnis bei den Gästewohnungen ist die genehmigte neue Preiskalkulation. Die sich aus der  Umsatzsteuerreduzierung ergebenden Effekte für Kunden / Besucher der Oper  schätzt der Eigenbetrieb aufgrund des aktuellen und voraussichtlich bis Ende des Jahres 2020 weiterhin stark eingeschränkten Spielbetriebs als gering ein.
      • zu 3.  Zu den Kosten kann die Oper derzeit keine Aussage machen, es dürfte sich im  wesentlichen um Arbeitszeit der mit der Anpassung befassten Mitarbeiter handeln,  da die Oper angabegemäß einen Großteil der Systeme selbst einrichtet.
    • Schauspiel Leipzig
      • zu 1. und 2. Das Schauspiel Leipzig ist entsprechend § 4 Nr. 20 UStG von der Umsatzsteuer für kulturelle Leistungen befreit und somit auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.  Für Leistungen, die den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreffen, wird die  reduzierte Mehrwertsteuer an die Kunden weiter gegeben. Das kann z.B. im Vermietungsbereich auftreten.
      • zu 3.   Die Anpassung der Steuersätze ist in den Systemen, z. B. Buchhaltung oder  Kartenverkauf, zu hinterlegen. Die Systeme können durch die Mitarbeiter direkt gepflegt werden, damit treten kaum zusätzliche Kosten auf. Der Zeitaufwand der von den Mitarbeitern dafür benötigt wird, kann derzeit nicht genau beziffert  werden.
    • Theater der Jungen Welt
      • zu 1., 2. und 3. Im Theater der Jungen Welt wird die Steuerabsenkung komplett an den Endkunden weitergegeben.
    • Musikschule „Johann Sebastian Bach“
      • zu 1.  Bei der Musikschule werden lediglich Leihentgelte für Musikinstrumente mit Mehrwertsteuer berechnet. Diese werden an die Kunden weiter gegeben.
      • zu 2.  entfällt
      • zu 3. Kosten entstehen hauptsächlich durch die Umprogrammierung im Musikschulverwaltungsprogramm. Da die Abrechnung nach Stundensatz erfolgt, sind die Kosten aktuell noch nicht einschätzbar; derzeit geht der Eigenbetrieb pauschal von ca. 1 TEUR aus. Hinzu kommt das Porto für den Versand der geänderten Rechnungen von ca. 200 EUR (447 Leihinstrumente * 0,44 EUR Versand).  Ob für die Umstellung in der Finanzbuchhaltung auch noch Kosten anfallen, wird sich erst bei möglichen Problemen im Rahmen des Rechnungsimports aus dem Musikschulverwaltungsprogramm zeigen.
  • Eigenbetriebe in fachlicher Zuständigkeit Dez. V
    • Städtisches Klinikum „St. Georg“
      • Nicht zutreffend, Mehrwertsteuer auf die abrechenbaren Leistungen wird nicht erhoben.
    • Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
      • zu 1. und 2.  Der SEB erbringt weitgehend Leistungen, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Nur Leistungen, die dem gewerblichen Bereich zuzuordnen sind, unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Dies betrifft im SEB die Essenproduktion, soweit sie nicht den stationär oder heilpädagogischen Bereich umfassen – betrifft somit Beschäftigte und Regel-/Integrationskinder in den Kitas. Hier gelten stabile Preise seit August 2018, im August 2020 wäre die nächste reguläre Preiserhöhung in Folge von Tarifveränderungen/Veränderungen der Einkaufspreise erfolgt. Bedingt durch die Umsatzsteuersonderregelung wird es keine Preiserhöhung August 2020 geben. Der Eigenbetrieb behält den aktuellen Essenpreis (Frühstück, Mittag, Vesper für 4,55 € brutto) bei) und erhöht zum 01.01.2021 um die dann erfolgende Umsatzsteuererhöhung – damit liegt der SEB unterhalb der eigentlich bestehenden Kostenerhöhungen. Darüber werden die Eltern entsprechend informiert. Eine reguläre Preisveränderung erfolgt dann erst im August 2021.
      • zu 3. entfällt
    • Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
      • Nicht zutreffend, der VKKJ erhebt keine Umsatz-/Mehrwertsteuer auf seine Leistungen.
  • Eigenbetriebe in fachlicher Zuständigkeit Dez. VII
    • Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf
      • Nicht zutreffend, der Eigenbetrieb stellt keine Rechnungen.

Kindertagesbetreuung in Leipzig

Anfrage:

Bis Ende des Jahres 2020 stellt der Oberbürgermeister allen Kindern bis 3 Jahren einen Kitaplatz in Aussicht. Der Zeithorizont für eine “Vollbetreuung” wurde mehrfach innerhalb des Jahres 2020 verschoben. Hierzu fragen wir an:

1. Bis wann haben alle suchenden Eltern für ihre Kinder einen Betreuungsplatz in ihrer Wunschkita?

Zur Verkürzung weiter Wege durch Tausch von Kitaplätzen hat der Stadtrat eine Kitaplatztauschbörse beschlossen, die bereits für Ende Januar 2020 angekündigt war.

2. Wann geht die bereits für Ende Januar 2020 in Aussicht gestellte Kitaplatztauschbörse auf www.meinkitaplatz-leipzig.de an den Start?

3. Welche Probleme verhindern den Launch der Kitaplatztauschbörse?

Laut Vitako Aktuell (Ausgabe 02/2020) hat die Lecos GmbH ein Modul zur Vertretungsregelung im Fortbildungs-. Urlaubs oder Krankheitsfall von Tagespflegepersonen bereits erfolgreich in das KIVAN-Verwaltungsportal integriert.

4. Warum werden beide Anwendungen nicht gleichzeitig integriert? Warum bereitet die Einrichtung eines Vertretungssystems für die Tagespflege scheinbar weniger technische Probleme?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Bis wann haben alle suchenden Eltern für ihre Kinder einen Betreuungsplatz in ihrer Wunschkita?

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Kapazitäten in Kitas und Tagespflege zum Jahresende 2020 ausreichen werden, um den Bedarf an Betreuungsplätzen für die Kinder bis Schuleintritt zu decken. Eltern können im Kitaportal bei der Anmeldung bis zu fünf Einrichtungen ihrer Wahl angeben. Auch bei einem weiteren Ausbau des Betreuungsangebotes wird es nicht in jedem Fall möglich sein, einen Platz in einer Wunschkita zu erhalten. Ziel ist eine wohnortnahe Betreuung.

2. Wann geht die bereits für Ende Januar 2020 in Aussicht gestellte Kitaplatztauschbörse auf www.meinkitaplatz-leipzig.de an den Start?

Nach derzeitigem Stand soll eine Freischaltung der Kitaplatztauschbörse noch in diesem Jahr erfolgen.

3. Welche Probleme verhindern den Launch der Kitaplatztauschbörse?

Die geplante Freischaltung zum Ende 1./Anfang 2. Quartal 2020 konnte aufgrund technischer Probleme nicht umgesetzt werden. Der aktuelle Entwicklungsstand der Tauschbörse wurde dem Amt für Jugend, Familie und Bildung vorgestellt und in der 25. KW zum Test an das Amt übergeben. Die Tauschbörse ist programmbedingt jedoch an die überarbeitete Variante des Elternportals geknüpft. Dieses neue Variante läuft bisher nicht fehlerfrei, sodass der Test nicht vollzogen werden konnte. Der Hersteller ist darüber informiert.

4.  Warum werden beide Anwendungen nicht gleichzeitig integriert? Warum bereitet die Einrichtung eines Vertretungssystems für die Tagespflege scheinbar weniger technische Probleme?

Das Vertretungssystem und die Kitaplatz-Tauschbörse wurden unabhängig voneinander programmiert und sind hinsichtlich der Ausgestaltung und des Programmieraufwandes nicht mit einander zu vergleichen. Es ist daher üblich, dass verschiedene Funktionen versetzt verfügbar geschaltet werden.

Antwort im Allris

Milieuschutz verhindern!

Eine vom Freistaat Sachsen in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es in Leipzig weder einer Kappungsgrenze für Mietpreise, noch eines mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraumes bedarf. Die Mietpreise sind in Leipzig bundesweit auf einem geringen Niveau und auch der Anteil der Miete am Einkommen der Leipzig unterdurchschnittlich gering.

Und dennoch gehen Wohnungspolitik des Freistaates Sachsen und der Stadt Leipzig an der Realität vorbei. Mehr noch, eine Mehrheit von Rot-Grün-Rot in Leipzig forciert nun auch noch mit Milieuschutzsatzungen erhebliche Eingriffe in die Eigentumsrechte von Wohnungseigentümern. Demnach ist ihnen nur eine dem durchschnittlichen Standard entsprechende Sanierung erlaubt – gleich ob er die Wohnung selbst bewohnt oder vermietet. So soll verhindert werden, dass Einbauküchen, Videofreisprechanlagen oder ein zweites Bad auf den Mietpreis umgelegt werden. Dass so aber ein schlechter Sanierungsstand in den betroffenen Quartieren ein bestimmtes Milieu zementiert und gesellschaftliche Durchmischungen vor Ort verhindert werden, wird ignoriert. Die Freidemokraten unter den Freibeutern lehnen diese Milieuschutzsatzungen ganz klar ab!

Kontaktieren Sie uns gern mit Fragen und Anregungen an info@freibeuterfraktion.de.

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 20. Juni 2020.

Genehmigungskriterien in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung in Leipzig

Antrag:

1. Der Oberbürgermeister beauftragt die Verwaltung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat mit der Anwendung der Genehmigungskriterien gemäß VI-DS-08248 in wie folgt zu ändernder Form, wobei jede zukünftige Änderung der Genehmigungskriterien der Zustimmung des Stadtrates bedarf:

a) Abschnitt 2.1.1 “Für folgende Maßnahmen im Sinne § 59 und § 61 SächsBO zur Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustandes einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen wird erhaltungsrechtlich eine Genehmigung bzw. Zustimmung erteilt” wird im vierten Anstrich wie folgt ergänzt:

    • Antennen-, Kabelfernseh- und Gegensprechanlagen (Audio) sowie Internetversorgung einschließlich Glasfaserleitungen (FFTH) bis zur Gigabitversorgung

b) In Abschnitt 2.1.2 “Für folgende Maßnahmen wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt” wird gestrichen und Abschnitt 2.2.3 “… Prüfung im Einzelfall” zugeordnet:

    • Auflösung separater Küchen, insofern keine Änderung der Wohnfläche erfolgt

c) In Abschnitt 2.2.2 “Für folgende Maßnahmen wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt” wird der erste Anstriche gestrichen und wie folgt geändert in 2.2.3 “Für folgende Maßnahmen kann erhaltungsrechtlich eine Genehmigung nach Prüfung im Einzelfall erteilt werden” eingefügt:

      • Maßnahmen zur Energieeinsparung, die über die Anpassung an die baulichen oder anlagentechnischen Mindestanforderungen der EnEV an bestehende Gebäude und Anlagen in der bei Antragstellung geltenden Fassung hinausgehen, (Ausnahmen vgl. Pkt 2.2.3) insofern die Senkung des Energiebedarfes nachgewiesen wird.

Korrespondierend wird in 2.2.3 “Für folgende Maßnahmen kann erhaltungsrechtlich eine Genehmigung nach Prüfung im Einzelfall erteilt werden” der dritte Anstrich gestrichen:

    • Anbringung von Wärmedämmung (..) nachgewiesen wird

2. Beschreibung des Standards für Gebiete in der Stadt Leipzig mit „Sozialer Erhaltungssatzung“ zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches

Die Regelung Nummer 3.3., Punkt 2 wird wie folgt gefasst:

„Nutzungsänderung von leerstehendem Wohnraum in Erdgeschosslage in Gewerbe sowie einzelnem Wohnraum in kulturelle oder soziale Nutzung, wenn damit die Stadtteilentwicklung gemäß städtischer Ziele oder die Wiederbelebung in Magistralen erfolgen kann“

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Genehmigungskriterien, wie in der Vorlage VI-DS-08248 beschrieben, zu konkretisieren und dem Stadtrat bis zum 31.08.2020 31.07.2020 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Um den städtischen Zielen „Stadt der kurzen Wege“ und nutzungsgemischten Wohnquartieren Rechnung zu tragen, sollen Nutzungsänderungen und bauliche Maßnahmen, die eine Umwandlung von Gewerberäumen, insbesondere in der Erdgeschosszone in Wohnungen, zur Folge haben, einer Einzelfallprüfung unterzogen werden.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtrat sowie die betreffenden Stadtbezirksbeiräte halbjährlich durch einen Sachstandsbericht über den aktuellen Stand der abgelehnten Genehmigungen, Einzelfallentscheidungen und genehmigungsfreien Bauvorhaben sowie Nutzungsänderungen zu informieren.

Begründung:

Die Begründung erfolgt mündlich.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung am 11. November 2020 zurückgezogen

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Morlok (FDP): “Oberbürgermeister knickt bei Genehmigungskriterien für Milieuschutz ein”

Die Zusage des Oberbürgermeisters in der Ratsversammlung am 17. Juni 2020, die Genehmigungskriterien für Gebiete mit Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, in den Fachausschüssen erneut zur Diskussion zu stellen, verbucht die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat als Erfolg für sich: “Der Oberbürgermeister knickt bei den Genehmigungskriterien für Milieuschutz ein, dafür haben die Freibeuter gesorgt. Die Erhaltungssatzungen stellen massive Eingriffe in das Eigentum der Leipzigerinnen und Leipziger dar. Was in unserer Stadt verboten ist, entscheidet der Stadtrat und nicht der Oberbürgermeister”, so FDP-Stadtrat und Vorsitzender der Fraktion Freibeuter, Sven Morlok. Der Oberbürgermeister hatte die Genehmigungskriterien für Gebiete mit Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung als handlungsleitend für die Verwaltung ursprünglich ohne Befassung des Stadtrates anweisen wollen.

Angesichts der Beschlussfassung der Sozialen Erhaltungssatzungen hatte die Fraktion Freibeuter neben der fehlenden Einbindung des Stadtrates in die Erarbeitung der einzelnen Kriterien, die bei der Genehmigung bzw. Versagung von baulichen Maßnahmen über einen durchschnittlichen Standard hinaus durch die Stadtverwaltung zukünftig in Gebieten mit Sozialen Erhaltungssatzungen zur Anwendung kommen sollen, kritisiert.

„Wer stehenbleibt, fällt zurück“, beschreibt der Freidemokrat Morlok die aus seiner Sicht fragwürdigen Folgen sozialer Erhaltungssatzungen. “Gebiete mit Erhaltungssatzungen profitieren nicht von einer positiven Entwicklung. Im Gegenteil, nach einigen Jahren müssen die abgehängten Gebiete mit viel Fördergeld wieder an das Niveau der Stadt herangeführt werden. Bestimmte Milieus sind nicht um jeden Preis erhaltenswert. Nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist auch politisch sinnvoll.“ Morlok verwies in diesem Zusammenhang auf das auffällig hohe Niveau von Straftaten in den betroffenen Gebieten. „Wir sollten Leipzigs Kriminalitätshochburgen nicht durch Erhaltungssatzungen zementieren, sondern durch eine bessere Durchmischung der Bevölkerung entschärfen.“

Die Fraktion Freibeuter und die FDP-Stadträte hatten umfangreiche Änderungsanträge zu den Genehmigungskriterien im Rahmen der Sozialen Erhaltungssatzungen gestellt, die nun im regulären Antragsverfahren behandelt werden.

Köhler (Piraten): “Fassadenbeleuchtung in Leipzig: Bürger und Stadtrat auf Initiative der Freibeuter einbezogen”

Stadtrat beschließt auf Initiative der Fraktion Freibeuter den Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig. Ursprünglich waren weder Stadtrat noch Bürger in die Umsetzung der neuen Lichtstrategie der Stadt Leipzig, verbunden mit technologischen Neuerungen an vorhandenen Fassadenbeleuchtungen, aber auch einer Ausweitung der Beleuchtung auf weitere Bauwerke im Stadtgebiet, eingebunden.

Kritik übt Piraten-Stadtrat Thomas Köhler für die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat: “Der Oberbürgermeister weigert sich, dem Stadtrat den Lichtmasterplan zur Entscheidung vorzulegen. Die neue Lichtstrategie wird in keinem einzigen Ausschuss diskutiert. Schlimmer noch: Bürgerbeteiligung – Fehlanzeige.”

Nach Ansicht der Fraktion Freibeuter sind die Bürger an neu zu errichtenden Fassadenbeleuchtungen vor ihrer Haustür zu beteiligen: “Für die Lebensqualität macht es einen Unterschied, ob ein Bauwerk, welches bisher nachts im Dunkeln vor dem Fenster lag, von heute auf morgen beleuchtet wird. Um zu vermeiden, dass der Lichtkegel auch direkt ins Fenster scheint, sind die Anwohner über ein Bürgerbeteiligungsverfahren einzubeziehen”, fordert Köhler, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vertritt.

Mit der Stadtverwaltung kam man auf Basis dessen überein, eine öffentliche Beleuchtungsprobe mit Anwohnern durchzuführen und die Ergebnisse mit einem Fachgremium unter Beteiligung von Stadtmitarbeitern und Stadträten zu erörtern.

Dass die Stadtverwaltung die Bürger bisher nicht automatisch einbindet, zeigt sich am Beispiel der erst seit kurzer Zeit beleuchteten Kirche am Opferberg: “In die neue Beleuchtung der Kirche am Opferberg waren nur Kirchenmitarbeiter eingebunden. Ausgerechnet jene, die das Grundstück der Kirche bei Einbruch der Dunkelheit verlassen. Mit den Anwohnern am Opferweg hat niemand gesprochen. Dabei sind es die Anwohner, die den Auswirkungen der Beleuchtung ausgeliefert sind.”

Der Lichtmasterplan sieht zudem vor, dass bereits vorhandene Beleuchtungsanlagen von bedeutenden Gebäuden in Leipzig mit Blick auf eine nachhaltige Stadtbeleuchtung umgerüstet werden. “Bereits vorhandene Fassadenbeleuchtungen, die aus finanziellen Gründen nicht auf die neuen Kriterien wie warmweißes und gerichtetes Licht von oben nach unten umgerüstet werden können, sind unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Die Beleuchtung an der Kirche am Opferberg stimmt zudem in ihrer Ausrichtung nicht mit dem Lichtmasterplan überein.”, sieht Piraten-Stadtrat Thomas Köhler die Stadtverwaltung in der Pflicht.

Hier fand man gemeinsam mit der Stadtverwaltung den Kompromiss, eine Beleuchtungsanlage nach 5 Jahren abzulehnen, sollte eine Umrüstung aus finanziellen Gründen für die Stadt nicht möglich sein.

Im Rahmen der von der Stadt Leipzig unterzeichneten „LUCI-Charta für urbanes Licht zur Förderung einer Kultur der Nachhaltigkeit in der Stadtbeleuchtung“ verpflichten sich die Mitgliedsstädte zur „Durchführung einer aktiven Bürgerbeteiligung bei wichtigen Lichtprojekten“.

Morlok (FDP): “Von Freibeutern beantragt: Stadt legt KdU zeitnah zum neuen Mietspiegel vor”

Auf Initiative der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat spätestens drei Monate nach Beschlussfassung des Mietspiegels die Anpassung der Sätze für die Kosten der Unterkunft und Heizung vor.

“Regelmäßig lag ein Jahr zwischen der Beschlussfassung des Mietspiegels und der Kenntnisnahme der KdU durch den Stadtrat. Mit der Zusage der Verwaltung zukünftig spätestens nach drei Monaten zu liefern, bestätigt sie die bisher grundlose Verzögerung der Vorlage der KdU-Sätze”, begrüßt Sven Morlok, Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, das Einlenken der Verwaltung.

Die Kosten der Unterkunft werden auf Basis des Mietspiegels und der Betriebskostenbroschüre der Stadt Leipzig berechnet. Die in der Ratsversammlung am 17. Juni 2020 zur Kenntnisnahme durch den Stadtrat vorliegende Informationsvorlage über die Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft ist dem Stadtrat bereits Ende Januar 2020 zugegangen. Zuletzt hat der Stadtrat die Anpassung der KdU im Februar 2018 zur Kenntnis genommen.

Der aktuell gültige Mietspiegel 2018 wurde im Juni 2019 beschlossen, weshalb bei einem Turnus von 2 Jahren, die nächste Beschlussfassung des Mietspiegels 2020 nicht vor Mitte 2021 zu erwarten ist.

Die aktuelle Betriebskostenbroschüre wurde 2016 (Berichtsjahr) mit Auswertung der Betriebskosten in Leipzig im Jahr 2014 auf Grundlage einer Befragung von Vermietern und Hausverwaltungen erstellt. Hier ist turnusgemäß alle 2 Jahre die neue Betriebskostenbroschüre 2020 (Berichtsjahr) für die Betriebskosten 2018 zu erwarten.

Genehmigungskriterien in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung in Leipzig

Antrag:

1. Der Oberbürgermeister beauftragt die Verwaltung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat mit der Anwendung der Genehmigungskriterien gemäß VI-DS-08248 in wie folgt zu ändernder Form, wobei jede zukünftige Änderung der Genehmigungskriterien der Zustimmung des Stadtrates bedarf:

d. Abschnitt 2.2.3 “Für folgende Maßnahmen kann erhaltungsrechtlich eine Genehmigung nach Prüfung im Einzelfall erteilt werden” wird wie folgt ergänzt:

–  Einbau einer Gegensprechanlage mit Videoübertragung

Korrespondierend wird in Abschnitt 2.1.2. “Für folgende Maßnahmen wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt” im fünften Anstrich der Text „Einbau einer Gegensprechanlage mit Videoübertragung“ gestrichen.
e. Abschnitt 2.1.2 “Für folgende Maßnahmen wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt” wird wie folgt ergänzt:

Für folgende Maßnahmen wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt, ausgenommen sind nicht sicht- und unmittelbar nutzbare vorbereitende bauliche Veränderungen.

f. In Abschnitt 2.1.2 “Für folgende Maßnahmen (..) wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt” wird geändert:

– Einbau eines Zweitbades oder Gäste-WC in Wohnungen, die weniger als 3 Zimmer haben (separate Küchen werden nicht als Zimmer gezählt)

Korrespondierend wird in Abschnitt 2.2.3 “Für folgende Maßnahmen kann erhaltungsrechtlich eine Genehmigung nach Prüfung im Einzelfall erteilt werden” geändert:

– Einbau Gäste-WC in Wohnungen mit mindestens 3 Zimmer (ohne Küche), wenn die Anzahl der Zimmer nicht verringert wird

 

2. Beschreibung des Standards für Gebiete in der Stadt Leipzig mit „Sozialer Erhaltungssatzung“ zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches

Die Regelung Nummer 3.3., Punkt 2 wird wie folgt gefasst:

„Nutzungsänderung von leerstehendem Wohnraum in Erdgeschosslage in Gewerbe sowie einzelnem Wohnraum in kulturelle oder soziale Nutzung, wenn damit die Stadtteilentwicklung gemäß städtischer Ziele oder die Wiederbelebung in Magistralen erfolgen kann“

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Genehmigungskriterien, wie in der Vorlage VI-DS-08248 beschrieben, zu konkretisieren und dem Stadtrat bis zum 31.08.2020 31.07.2020 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Um den städtischen Zielen „Stadt der kurzen Wege“ und nutzungsgemischten Wohnquartieren Rechnung zu tragen, sollen Nutzungsänderungen und bauliche Maßnahmen, die eine Umwandlung von Gewerberäumen, insbesondere in der Erdgeschosszone in Wohnungen, zur Folge haben, einer  Einzelfallprüfung unterzogen werden.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtrat sowie die betreffenden Stadtbezirksbeiräte halbjährlich durch einen Sachstandsbericht über den aktuellen Stand der abgelehnten Genehmigungen, Einzelfallentscheidungen und genehmigungsfreien Bauvorhaben sowie Nutzungsänderungen zu informieren.

Begründung:

Die Begründung erfolgt mündlich.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung am 11. November 2020 abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Die Einreicher dieses Antrages sind Stadträte Sven Morlok, Franziska Rudolph
und Dr. Klaus-Peter Reinhold.

Untersuchung der Zweckentfremdung von Wohnraum in Leipzig

Untersuchung der Zweckentfremdung von Wohnraum in Leipzig (VII-Ifo-00312) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 17.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Oberbürgermeister! Wir als Fraktion sind etwas verwundert darüber, dass wir als Stadtrat eine Informationsvorlage zur Untersuchung der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Leipzig vorgelegt bekommen, und dann aus der Vorlage deutlich wird, wie gering das Problem ist, und wie groß die positiven Effekte sind. Ich werde im Einzelnen noch darauf eingehen.

Man ist trotzdem – obwohl man das in der Untersuchung ja mit viel Geld hat feststellen lassen – der Auffassung, man muss jetzt auf die Landesregierung noch Einfluss nehmen. Das sehen wir mitnichten, denn wenn es hier kein Problem gibt, dann muss man auch auf die Landesregierung keinen Einfluss mehr nehmen. Deswegen beantragen wir die entsprechende Änderung.

In dem Gutachten ist zum Beispiel ausgeführt, dass das Angebot an Ferienwohnungen in Leipzig ein Teil des Wirtschaftsfaktors Tourismus ist. Es ist auch ausgeführt, dass durch die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen neue Beherbergungsangebote entstehen, die zusätzliche touristische Potenziale erschließen. Ferner heißt es in dem Gutachten:

Durch die Vermietung von Ferienwohnungen kann der Leerstand in einzelnen Quartieren verringert werden und neue Investitionsmodelle können positive Impulse schaffen.

Also das ist nicht unsere Meinung, sondern Ihr Gutachten. Und dann heißt es weiter:

Für die Zweckentfremdung von Wohnungen zu gewerblichen Zwecken gibt es ebenfalls positive Argumente. Zusätzlich besteht ein Interesse daran, kleinen Unternehmen eine gute Grundlage für ihre Geschäftstätigkeit zu bieten und so zur wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt beizutragen.

Das sagt das Gutachten über die Zweckentfremdung von Wohnraum aus. Wir sind daher der Auffassung, dass es keinen Handlungsbedarf in Richtung der Staatsregierung gibt, und wir bitten, unseren Änderungsantrag anzunehmen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)