Wie weiter am Heuweg?

In der Ratsversammlung am 9. Februar 2022 hat der Stadtrat beschlossen, dass der Nahlesteg mit einer Breite von fünf Metern neu errichtet wird. Der Nahlesteg ist die Fußgänger- und Fahrrad-Brücke die im Zuge des Heuweges über die Nahle führt. Die Breite klingt gut und bietet Platz für Passierende und Verweilende, hat aber nicht nur einen Haken.  Der Heuweg hat zwischen Neuer Luppe und Nahle eine geringere Breite und wird momentan als Baustraße für die Erneuerung der Schienentrasse der Bahn genutzt. Wie geht es nach dieser Baumaßnahme weiter?

Es wäre erforderlich dieses Wegstück auf fünf Meter Breite auszubauen, damit der Anschluss an die neue Brücke sinnvoll ist. Bisher gibt es dafür aber keine Planung und das letzte Stück des Weges ist im Eigentum der Deutschen Bahn. Für dieses Stück hat die Stadt, nach heutigem Stand, keine Möglichkeit für einen entsprechenden Ausbau. Wir haben also für die Ratsversammlung im März 2022 eine Anfrage zu diesem Thema gestellt. Auch wenn eine Brücke eine längere Nutzungsdauer als ein Weg hat, sollte es eine Gesamtplanung geben.

Thomas Köhler, stellv. Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 26. Februar 2022

Amtsblatt digitaler und ökologischer

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Zugänglichkeit des Amtsblattes für alle Leipziger Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen und prüft bis zum 4. Quartal 2022 folgende Punkte:

1. Wie das Amtsblatt prominenter auf der Startseite der Stadt Leipzig beworben werden kann,

2. in welchem Rahmen der Vertrag mit der Zustellungsfirma geändert werden muss, um eine Auslage an zentralen und stark frequentierten Orten in bisher nur mangelhaft abgedeckten Bereichen (v.a. Ortschaften) zu ermöglichen,

3. ob eine stadtweite Auslage bei rechtlicher Verbindlichkeit der digitalen Bekanntmachung, ohne Zustellung in die Haushalte, effizient und kostensparend sein könnte,

4. die Möglichkeit der persönlichen Zustellung im Rahmen eines Abonnement.

Begründung:

Die Fraktion Freibeuter hat großes Interesse an einer verlässlichen Zustellung des Amtsblattes im Stadtgebiet und sieht es im Rahmen des 2019 ausgerufenen Klimanotstandes durch die Stadt Leipzig als geboten an, die Auflagenstärke zu prüfen und hier gegebenenfalls den Verbrauch von Papier-Ressourcen zu schonen. Grundlage für die Verteilung des Amtsblattes ist der Vertrag über Druck und Vertrieb mit der WVD Dialog Marketing GmbH in der aktuellen Fassung vom 08. September 2016. In diesem Vertrag ist die Belieferung „der Haushalte der Stadt Leipzig“ am Erscheinungstag des Amtsblatts (samstags, 14-tägig) festgeschrieben. Nicht zugestellt wird das Amtsblatt an Haushalte, die eine Belieferung nicht wünschen („Werbeverweigerer“) und dies z. B. durch ein entsprechendes Hinweisschild deutlich anzeigen. Es kommt immer wieder zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über mangelhafte Zustellung des Amtsblattes. Anschließende Zustell-Verbesserungen waren oftmals leider nicht zielführend. Eine Auslage an zentralen Orten in den Stadtteilen oder Ortsteilen regelt der Vertrag nicht. Ob eine solche Regelung eine maßgebliche Vertragsänderung wäre, sollte geprüft werden. Sollte dies der Fall sein, könnte der Vertrag nicht angepasst werden, sondern die gesamte Leistung zum Druck und Vertrieb des Amtsblatts müsste neu ausgeschrieben werden. Nach der Diskussion des vorhergehenden Stadtrats 2018 gehört diese Diskussion unseres Erachtens erneut auf die Tagesordnung. In Anbetracht der Corona-Pandemie und der dadurch Anschub geleisteten Digitalisierung und mit Rücksicht auf den 2019 ausgerufenen Klimanotstand gehört die Digitalisierung des Amtsblattes und auch die Verfügbarkeit des Amtsblattes für ältere Leipzigerinnen und Leipziger, die dieses an präsenten Orten mitnehmen könnten oder auch z.B. über ambulante Pflegedienste beziehen könnten, erneut geklärt.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 15.06.2022 ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Informationsvorlage im Allris

Nachfrage zur Anfrage F-06677 „Rechtsgutachten zum Abschleppen“

Anfrage:

In der Anfrage VII-F-06677 fragten wir: 1. Welche Maßnahmen wurden innerhalb des Ordnungsamtes zur Durchsetzung der Verkehrssicherheit auf Grund der im Rechtsgutachten festgestellten Rechtslage getroffen? Und 2. Wie wurde die korrigierte Rechtsauffassung den MitarbeiterInnen im Außendienst vermittelt?

Diesbezüglich fragen wir nach:

  1. Bedeutet die Antwort: „Zudem wurde die Entscheidungshilfe in der sogenannten Praktikerfassung allen mit Abschleppvorgängen befassten Bediensteten des Ordnungsamtes über die o. g. Arbeitsanweisung zur Kenntnis gegeben.“, dass die MitarbeiterInnen über diese Fassung in Schulungen belehrt wurden? Oder, dass diese über die Einstellung ins Intranet informiert wurden und dies aktenkundig bestätigten?
  2. Wie viele MitarbeiterInnen nahmen an der betrieblichen Fortbildung mit dem Verfasser am 6. und 7. Oktober 2021 teil? War diese betriebliche Fortbildung verpflichtend?

Weiterhin fragten wir: „Wurden „generalpräventive Maßnahmen“ zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Abschleppen/Umsetzen von verkehrsbehindernd parkenden Kfz durchgeführt oder sind solche für das Jahr 2022 geplant?“ Die Antwort, dass „im Jahr 2021 (…) durch die gemeindlichen Vollzugsbediensteten insgesamt 4.344 Abschleppmaßnahmen angeordnet“ wurden, bitten wir zu spezifizieren.

  1. Wie viele Abschleppmaßnahmen waren „Beauftragungen“, wie das Freimachen von Rettungsdienstzufahrten, Baustellen, Filmaufnahmen, Umzüge, Baumfäll- oder Baumschnittarbeiten, Parken vor Grundstückseinfahrten u.ä.?
  2. Wie viele Abschleppmaßnahmen erfolgten durch Meldungen der LVB (Störung Betriebsablauf)?
  3. Wie viele Abschleppmaßnahmen wurden durch MitarbeiterInnen im Streifendienst (Auffinden) angewiesen?
  4. Wie viele Abschleppmaßnahmen wurden durch Meldungen von BürgerInnen initiiert?

Antwort:

Zur Frage 1:

Aktenkundige Belehrung bedeutet, dass die Beschäftigten die Kenntnisnahme des Inhalts einer Arbeits- oder Dienstanweisung mit ihrer Unterschrift bestätigen. Ob das Dokument in Papierform oder elektronisch vorgelegen hat, ist nicht relevant. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Verkehrsüberwachung haben also mit ihrer Unterschrift bestätigt, sowohl die Arbeitsanweisung als auch die Praktikerfassung des genannten Gutachtens zu kennen. Dabei wird vorausgesetzt, dass sie das Material zuvor gelesen und bei Verständnisfragen diese mit ihren Dienstvorgesetzten geklärt haben.

Zur Frage 2:

An der Fortbildungsmaßnahme „Verkehrsüberwachung ruhender und fließender Verkehr“ nahmen im Jahr 2021 insgesamt 24 Beschäftigte des Ordnungsamtes teil. Bei der Aufstellung der Teilnehmerlisten nach entsprechenden Interessenbekundungen wird darauf geachtet, dass neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich teilnehmen. Für alle anderen ist die Teilnahme an dem jährlich stattfindenden Workshop fakultativ.

Zu Fragen 3-6:

Die Fragen 3 bis 6 müssen im Zusammenhang beantwortet werden. Es gibt keine statistische Erfassung und darauf fußende Möglichkeit zur Aufgliederung der Vollzugsmaßnahmen im Hinblick auf das Bekanntwerden der Sachverhalte. Für das Verfahren ist allein die Bewertung der tatbestandlichen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Anordnung im Einzelfall von Interesse. Deshalb konnte bereits bei der Beantwortung der Ursprungsanfrage lediglich die Gesamtanzahl der Abschleppanordnungen angegeben werden.

Nur bei den speziellen Tatbeständen beim Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen der LVB könnte man davon ausgehen, dass diese Vollzugsmaßnahmen aus Störungsmeldungen resultieren. Dazu liegen aus dem Jahr 2021 insgesamt 62 Fälle vor.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Wie weiter am Nahlesteg?

Anfrage:

In der Fortsetzung der Ratsversammlung am 20. Januar 2022 hat eine Mehrheit aus Linken, Grünen und SPD beschlossen, die Fußgänger- und Radfahrerbrücke „Nahlesteg“ auf fünf Meter zu verbreitern, statt der geplanten und an die anliegenden Wegeverbindungen angepassten vier Meter. Hierzu fragen an:
1. Wie ist der Stand bezüglich des im Eigentum der Deutsche Bahn AG befindlichen Teilstücks des Heuwegs? Ist der Stadt Leipzig ein Nutzungsrecht eingeräumt? Kann die Stadt Leipzig dieses Teilstück von der Eigentümerin erwerben?

2. Wie wird der Heuweg nach Abschluss der Baumaßnahmen gestaltet sein?

Antwort:

Zur Frage 1:

Das im Eigentum der Deutschen Bahn AG befindliche Flurstück 284 soll von der Stadt Leipzig gekauft werden; die entsprechenden Kaufverhandlungen mit der DB laufen seit geraumer Zeit. In Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der 3 Eisenbahnüberführungen im Zuge des Heuweges wurde durch die DB AG ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Im Ergebnis sind naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen auf diesem Flurstück notwendig. Durch die notwendige Brückenvormontage des neuen Nahlestegs auf dem Flurstück wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Eisenbahnbundesamt vereinbart, dass diese Ausgleichsmaßnahmen im Anschluss an den Ersatzneubau des Nahlestegs erfolgen können. Ein darüber hinaus gehendes Nutzungsrecht ist nicht erforderlich, da der Grunderwerb vor dem Baubeginn erfolgen soll.

Zur Frage 2:

Der Ausbaugrad des Heuweges ist im Bereich zwischen Neue Luppe und Nahle einheitlich und weist eine Ausbaubreite zwischen 2,50 m und 3,0 m auf. Der für die Baustelle der DB genutzte Bereich des Weges wurde bauzeitlich umverlegt, wobei die Umverlegung inzwischen zurückgebaut und der ursprüngliche Verlauf des Heuweges wiederhergestellt wurde. Dazu war die DB gemäß Planfeststellungsbeschluss verpflichtet. Die neue Ausbaubreite beträgt in diesem Bereich ca. 2,70 m.

Im Rahmen des Ersatzneubaus des Nahlesteges sind keine dauerhaften Änderungen am Heuweg vorgesehen.

Der Heuweg stellt eine wichtige innergemeindliche Hauptradwegverbindung (Kategorie IR III) zwischen den Stadtteilen Leutzsch und Möckern dar. Gleichzeitig befindet sich der Heuweg im Bereich des Nahlesteges in einem Landschaftsschutzgebiet (LSG), Vogelschutzgebiet (SPA) sowie FFH-Gebiet. Zur Kompensation des natur- und artenschutzfachlichen Eingriffs im Rahmen der Baumaßnahme der DB wurden wegenahe Ausgleichspflanzungen entsprechend des landschaftspflegerischen Fachbeitrags durchgeführt. Die Kompensationsmaßnahmen waren mit dem Amt für Umweltschutz und Amt für Stadtgrün und Gewässer abgestimmt. Aufgrund dieser Gegebenheiten dürfte sich ein mittelfristiger Ausbau des Weges schwierig gestalten.

Nachfragen in der Ratsversammlung am 15.03.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Wir hatten ja im Stadtrat mehrheitlich beschlossen, die Brücke – abweichend vom Vorschlag der Verwaltung – statt auf 4 Meter auf 5 Meter Breite auszubauen. Sie führen in Ihrer Antwort jetzt aus, dass der der gesamte Nahleweg dort zwischen 2,50 und 3 Meter breit ist, im Mittel 2,70 Meter.

Diesbezüglich möchte ich fragen: Warum haben Sie die Tatsache, die Sie uns hier in der Antwort auf unsere Anfrage kundtun, nicht in der Stadtratssitzung offengelegt, in der über die Brückenbreite entschieden worden wäre. Denn wenn der Stadtrat Kenntnis über den Sachverhalt gehabt hätte, hätte das angesichts der sehr knappen Entscheidung möglicherweise zu einer anderen Stadtratsentscheidung geführt. Also: Warum haben Sie es nicht mitgeteilt.

Und, weil Sie es offensichtlich versäumt haben: Wie würden Sie es denn finden, wenn wir als Fraktion Freibeuter als Dienstleister nach einem halben Jahr einen neuen Antrag hier einbringen, wieder auf 4 Meter zurückzugehen?”

Oberbürgermeister Jung:Herr Dienberg.”

Bürgermeister Dienberg: Darüber ist in der entsprechenden Fachausschusssitzung, Herr Mor lok, ausführlich beraten worden, und auch im
Fachausschuss ist das ganz eindeutig von der Verwaltung so dargestellt worden.”

Oberbürgermeister Jung:Herr Morlok.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Ich habe Sie, Herr Dienberg, nicht gefragt, warum Sie es im Fachausschuss nicht dargestellt haben, sondern ich habe Sie gefragt, warum Sie es in der Stadtratssitzung nicht dargestellt haben?”

Bürgermeister Dienberg:Ich kenne das Protokoll der Stadtratssitzung nicht im Wortlaut, aber ich werde sicherlich entsprechend darüber berichtet haben.

Oberbürgermeister Jung:Noch einmal, Herr Morlok.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Ich kenne das Protokoll im Wortlaut, auch angesichts Ihrer Ausführung in öffentlicher Grundstücksverkehrsausschusssitzung, die wir am Montag ja erleben durften, als wir dann mitbekommen haben, was für die Verwaltung „höchstwahrscheinlich“ bedeutet. Das war eine sehr fragwürdige Ausführung, auf die ich nicht eingehen möchte. Wir haben das Wortprotokoll nachgelesen. Herr Dienberg, Sie haben dazu nicht ausgeführt, und ich frage Sie jetzt: Warum
haben Sie nicht ausgeführt?”

Bürgermeister Dienberg: Ich kann wirklich nicht mehr an der Stelle sagen. Das habe ich nicht in der Erinnerung, ob ich dazu etwas gesagt habe. Jedenfalls ist das ausführlich im Fachausschuss diskutiert worden, und da war ich dabei.”

Oberbürgermeister Jung:Herr Bütow.”

Stadtrat Bütow (AfD): Ich erinnere mich genau, in meinem Redebeitrag, den ich gehalten habe, darauf hingewiesen zu haben, dass die Brücke der breiteste Teil des Weges ist und der Weg selbst bei weitem nicht so breit wie im Antrag gefordert ist. Danke.”

Oberbürgermeister Jung:Niemand hindert Sie daran, Herr Morlok, einen Antrag in einem halben Jahr einzubringen.”

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Matzke (FDP): “Digitaler und ökologischer – ein Amtsblatt nach Maß für alle Leipzigerinnen und Leipziger!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, die Zugänglichkeit des Amtsblatts für alle Leipziger Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.

Mit dem Ziel, digitaler und ökologischer zu werden, soll ein prominenteres Bewerben des Amtsblatts auf der Startseite der Homepage der Stadt Leipzig, die Auslage an zentralen und stark frequentierten Orten, sowie die Möglichkeit der persönlichen Zustellung im Rahmen eines Abonnements geprüft werden.

“Stapelweise ungelesener Amtsblatt-Ausgaben in den Hausfluren müssen der Vergangenheit angehören. Nach wie vor ist für Leipzig der Klimanotstand ausgerufen, da braucht es leserfreundliche Lösungen”, zeigt sich FDP-Stadtrat Sascha Matzke mit der gegenwärtigen Situation unzufrieden.

“Zukünftig soll nur noch jener ein Amtsblatt erhalten, der auch ein Amtsblatt wünscht. Die digitale Druckausgabe für den Freund papierlosen Arbeitens, die Zeitung zum Fühlen für den Liebhaber der Druckerschwärze. Das Angebot des Amtsblatts, ob digital oder als Druckausgabe, ist verfügbar, es muss die Menschen nur besser erreichen”, fordert Sascha Matzke, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung des Stadtrates vertritt.

Aktuell werden 240.350 Druckexemplare des Amtsblatts vierzehntäglich im Leipziger Stadtgebiet verteilt.

Der Antrag VII-A-06857 “Amtsblatt digitaler und ökologischer” wird in der Ratsversammlung am 15. März 2022 ins Verfahren verwiesen.

Schöne Plätze

Es gibt wirklich schöne Orte in Leipzig, die zum Verweilen einladen. Und es gibt so manchen Platz, der weniger einladend wirkt. Wie der Eutritzscher Markt. Eine Kopfsteinpflaster-Sünde der 90er Jahre, ohne wenig schattenspendende Bäume oder erholsame Bänke. Schön geht anders. Nun mag die Verwaltung in die Vergangenheit zeigen und die sich wandelnden Bedürfnisse der Bürger vorschieben. Sind die Anwohner überhaupt gefragt worden? Auch der 2013 gestaltete Huygensplatz in Möckern gleicht einer Steinwüste. Von Bürgerbeteiligung damals keine Spur. Zumindest gab es hier Ende 2021 einen Ideenworkshop zur Belebung für Anwohner und andere Akteure im Stadtteil. Das wünsche ich mir 26 Jahre nach Pflasterung des Eutritzscher Marktes auch. Die Bürger wurden seither nur mit dem Ziel eingebunden, Wochenmarkthändler zu etablieren. Das gelang nicht. Ideen gibt es viele. Der Eutritzscher Markt könnte schon von mehr Bäumen profitieren. Oder vom jüngsten Vorschlag des Oberbürgermeisters zur Belebung der Innenstadt: Die zuletzt 2017 fertig gestellten toten Ecken der Museumswinkel werden schon 5 Jahre später umgestaltet und für Kultur, Kunst, Gewerbe und Sitzbänke zugänglich gemacht. Hierfür sind Bundesmittel da, für Kopfsteinpflaster-Sünden braucht es städtische.

Sascha Matzke, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 12. Februar 2022

Morlok (FDP): “Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2038 führt zu erheblichen Baumaßnahmen im Straßennetz der Stadt”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat hat erhebliche Zweifel am Ziel Oberbürgermeister Jungs, bis 2038 bereits eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt Leipzig zu erreichen.

Sven Morlok (FDP), Fraktionsvorsitzender, hält das Ziel des Oberbürgermeisters für unrealistisch: “Eine klimaneutrale Wärmeversorgung setzt den Ersatz der dezentralen Wärmeerzeugung mittels Erdgas voraus. Für den Fall, dass eine Umrüstung des Gasverteilnetzes auf Wasserstoff ausgeschlossen ist, muss ein komplett neues Netz in der Stadt verlegt werden. Das ist bis 2038 nicht zu schaffen. In Gebieten mit Erhaltungssatzungen sind entsprechende Umrüstungen sogar ausgeschlossen.”

Freidemokrat Morlok verweist auf die Konsequenz: “Das Erreichen des Ziels ist mit erheblichen Baumaßnahmen auf den Straßen der Stadt verbunden, neue Leitungen müssen verlegt werden. Sie, Oberbürgermeister Jung, müssen den Bürgern erklären, dass über 10 Jahre mehr als 5 Prozent der Straßen jeweils gesperrt sein werden.”

Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 09. Februar 2022 den Oberbürgermeister beauftragt, bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Leipzig und der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft zu erarbeiten. Zudem wird auch geprüft, unter welchen Voraussetzungen eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt Leipzig bereits 2035 erreicht werden kann.

Corona-Prämie 2021 und 2022 in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben ermöglichen

[Antrag VII-A-06729| Status: geändert beschlossen| Einreicher: Freibeuter]

Beschluss (Verwaltungsstandpunkt):

  1. 1. Der Oberbürgermeister und die Eigenbetriebsleiter*innen werden für die Jahre 2021 und 2022 erneut ermächtigt, über die Auszahlung einer Corona-Prämie im Jahr 2022 in analoger Anwendung der COVID-19-Prämien-RL 2020 eigenverantwortlich zu entscheiden und die Umsetzung auf betrieblicher Ebene zu regeln.
  2. 2. Voraussetzung für die Prämierung sind besondere Leistungen, die Beschäftigte in den Jahren 2021 und 2022 in Zusammenhang mit der Pandemiebewältigung bzw. zur Kompensation im Regelbetrieb erbracht haben und die nach objektiven Kriterien festzustellen sind. Eine Pauschalauszahlung an alle Beschäftigten ist nicht zulässig.
  3. 3. Die Finanzierung der Prämienzahlungen erfolgt jeweils aus dem laufenden Budget bzw. Geschäft. Defizite, die den Eigenbetrieben aufgrund der Prämienzahlung entstehen, werden im Rahmen der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung durch die Stadt Leipzig ausgeglichen.für die Stadtverwaltung aus Mitteln des Personalbudgets 2022 in Höhe von bis zu 425.000 Euro.
  4. 4. Die Eigenbetriebe finanzieren die Prämienzahlungen aus dem laufenden Wirtschaftsplan. Die Größenordnung hat sich, unter Berücksichtigung der Steuer- und SV-Beitragspflicht, am Prämienbudget aus 2020 zu orientieren.

Ursprungsantrag:

  1. 1. Der Oberbürgermeister und die Eigenbetriebsleiter*innen werden für die Jahre 2021 und 2022 erneut ermächtigt, über die Auszahlung einer Corona-Prämie in analoger Anwendung der COVID-19-Prämien-RL eigenverantwortlich zu entscheiden und die Umsetzung auf betrieblicher Ebene zu regeln.
  2. 2. Die Finanzierung der Prämienzahlungen erfolgt jeweils aus dem laufenden Budget bzw. Geschäft. Defizite, die den Eigenbetrieben aufgrund der Prämienzahlung entstehen, werden im Rahmen der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung durch die Stadt Leipzig ausgeglichen.

Begründung:

Das Jahr 2021 war wieder einmal stark von den pandemischen Wirkungen betroffen. Dies hat auch in unseren Eigenbetrieben sowie in Bereichen der Stadtverwaltung zu enormen zusätzlichen physischen wie psychischen Belastungen geführt, denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterworfen waren. Unsere Eigenbetriebe und die besonders betroffenen Bereiche der Stadtverwaltung sind dennoch verhältnismäßig gut durch diese anhaltend schwierigen Zeiten gekommen, was in erster Linie den engagierten Mitarbeitenden zu verdanken ist bzw. ohne ihr unermüdliches Mitwirken nicht möglich gewesen wäre.

Wir halten es auch in diesem Jahr für dringend geboten, den Mitarbeiter*innen unserer Eigenbetriebe und der Stadtverwaltung unseren Dank auszusprechen und eine coronabedingte Sonderprämie zukommen zu lassen.

Im vergangenen Jahr wurden der Oberbürgermeister und die Betriebsleiter*innen per Ratsbeschluss (VII-DS-01487-NF-02) über die COVID-19-Prämien-RL des VKA, die bis zum 31.12.2020 befristet war, ermächtigt, eigenständig über die Vergabe sogenannter Corona-Prämien bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und auf Grundlage nachvollziehbarer Kriterien entscheiden zu können. Dabei ist zugleich zugesagt worden, dass im unwahrscheinlichen Falle fehlende wirtschaftliche/finanzielle Möglichkeiten eines Eigenbetriebes durch einen möglichen Verlustausgleich durch die Stadt Leipzig im Rahmen des Jahresabschlusses kompensiert werden könnten. Eine fristgemäße Zahlung einer steuerfreien Prämienzahlung muss bis spätestens 31.03.2022 erfolgen. Die grundsätzliche Steuerfreiheit von Sonderprämien ist auf einen Gesamtbetrag von insgesamt 1.500 Euro begrenzt (§ 3 Nr. 11a EStG). Diese Summe schließt bereits gezahlte Prämien aus den Jahren 2020 und 2021 ein. Dies betrifft konkret die Corona-Prämie nach dem Ratsbeschluss 2020 und die Corona-Prämie vom Dezember 2020 aufgrund des Tarifabschluss (gestaffelt nach Entgeltgruppen; max. 600 Euro). Dies führt dazu, dass die Steuerfreigrenze je nach Einzelfall bereits erreicht sein könnte und bei erneuter Prämierung eine Prämie unattraktiver aber dennoch möglich wäre. Nichtsdestotrotz könnten auch Mitarbeiter*innen prämiert werden, die bislang keine Prämie erhalten haben, da die Pandemieaufgaben im Jahr 2021 noch vielfältiger geworden sind und hierdurch auch mehr Beschäftigte mit Sonderaufgaben betraut und abgeordnet wurden. Außerdem ist es gerade durch Personalabordnungen für spezielle Pandemieaufgaben zu erhöhten Aufgabenmengen in der Stammbelegschaft gekommen, um das operative Alltagsgeschäft aufrecht zu erhalten.

  1. 1. Die Freigabe der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Honorierung besonderer Belastungen von Beschäftigten während der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Prämien-RL) für die Anwendung in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben wird beschlossen.
  2. 2. Der Oberbürgermeister und die Eigenbetriebsleiter werden ermächtigt, über die Anwendung der COVID-19-Prämien-RL eigenverantwortlich zu entscheiden und die Umsetzung auf betrieblicher Ebene zu regeln.
  3. 3. Die Finanzierung der Prämienzahlungen erfolgt jeweils aus dem laufenden Budget bzw. Geschäft. Defizite, die den Eigenbetrieben aufgrund der Prämienzahlung entstehen, werden im Rahmen der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung durch die Stadt Leipzig ausgeglichen.

Stadtratsbeschluss VII-DS-01487-NF-02 vom 16.09.2020

Wir halten es daher auch in diesem Jahr für dringend geboten, den Oberbürgermeister und die Eigenbetriebsleiter*innen wie im vergangenen Jahr zu ermächtigen, über die Vergabe von coronabedingten Sonderprämien an ihre Mitarbeiter*innen entscheiden zu dürfen. Dies wäre nicht nur ein angemessenes Zeichen des Dankes und der Wertschätzung ihrer in diesem Jahr geleisteten Arbeit, sondern dient zugleich auch der Fachkräftebindung in Zeiten eines angespannten Arbeitsmarktes.

Mit dem Beschluss des vorliegenden Antrages soll die Ermächtigung des Oberbürgermeisters und der Eigenbetriebsleiter*innen zur Zahlung einer Corona-Prämie entsprechend eines transparenten Kriterienkataloges analog zu 2020 gegeben werden. Da auch in 2022 von einer coronabedingt anhaltend angespannten Lage auszugehen ist, erscheint es sinnvoll, diese Ermächtigung für 2021 und 2022 auszusprechen.

 

Corona-Prämie 2021 und 2022 in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben ermöglichen

Corona-Prämie 2021 und 2022 in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben ermöglichen (VII-A-06729)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKE, Fraktion Freibeuter, SPD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 09.02.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ich denke, jetzt ist deutlich geworden, dass der Oberbürgermeister das, was die Antragsteller hier begehren, aus eigenem Ermessen aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht tun dürfte, ohne eine Amtspflichtverletzung zu begehen. Insofern ist die Aussage, dass dieser Antrag sinnfrei sei, vollkommen sinnfrei, weil wir ja tatsächlich hier etwas beantragt haben, was über das, was die Kompetenz des Oberbürgermeisters umfasst, hinausgeht.

Deswegen bitte ich auch um die Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt, und zwar deswegen, weil der Verwaltungsstandpunkt in der Tat noch einmal schärft, wer in den Genuss einer solchen Prämie kommen soll. Da geht es um die Direktbetroffenen, aber auch um die, die für andere, bei denen es eng geworden ist, in die Bresche gesprungen sind und uns mit einer höheren Belastung, mit einer höheren Motivation und Arbeitsleistung weitergeholfen haben.

Ich finde es zudem sinnvoll, dass wir angesichts der finanziellen Situation die Prämien betragsmäßig deckeln. Wir müssen auch differenzieren, in welcher Rolle wir uns hier befinden. Wir entscheiden hier in unserer Rolle als Arbeitgeber: die Stadt Leipzig als Arbeitgeber für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kernverwaltungen und der Eigenbetriebe. Wir wissen natürlich auch, dass viele andere Betriebe außerhalb der Stadt Leipzig auch von Corona-Problemen betroffen sind. Das ist aber eine Entscheidung für unsere Mitarbeiter, und andere Betriebe entscheiden eben für ihre Mitarbeiter.

Als Stadt mit einer Verantwortung für das Stadtgebiet sind wir selbstverständlich verantwortlich dafür, dass Nachteile oder Probleme, die durch Corona entstanden sind, durch andere Maßnahmen ausgeglichen werden. Ich erinnere in dem Zusammenhang nur an die Beschlüsse, die wir zur Ertüchtigung der Innenstadt getroffen haben, für mehr Attraktivität in der Innenstadt, um den Handel und die Gastronomie zu stärken. Das ist genau das, was wir als Stadtrat auf den Weg gebracht haben. Insofern ist die Aussage, wir würden hier Corona-Prämien für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung beschließen, aber das große Ganze aus dem Blick verlieren, vollkommen daneben, weil wir gerade diese Beschlüsse als Stadtrat schon gefasst haben, wie wir dort durch entsprechende Maßnahmen versuchen, wieder Leben in die Städte zu bekommen, um Gastronomen und Handel zu unterstützen. Das haben wir alles schon getan.

Also, Herr Droese, manchmal hilft das Nachdenken vor dem Reden. Dann werden die Reden besser. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochen Wort)

Unterstützung der Stadt Markleeberg bei der Bewerbung um eine Landesgartenschau auf der agra

Neuer Betreff: Unterstützung der Stadt Markleeberg bei der Bewerbung um eine Landesgartenschau auf der agra
(VII-A-06605-NF-02) Einreicher: CDU-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 09.02.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Man kann ja sicherlich geteilter Meinung darüber sein, ob man sich für eine Landesgartenschau bewirbt, mit wem gemeinsam man dies tut und wo sie stattfinden soll. Was ich aber als höchst problematisch ansehe, ist, wenn man diese Landesgartenschau zeitnah haben möchte, sie mit dem Thema Tunnellösung und agra-Brücke zu verbinden, weil wir, der Freistaat Sachsen und der Bund lange nicht so weit sind wie Sie, Frau Seidel, das hier dargestellt haben.

Es ist zwar nach zehn Jahren inzwischen gelungen, den Bund davon zu überzeugen, dass ein Tunnel besser wäre als eine Brücke. Das war schon ein hartes Stück Arbeit. Aber es geht mitnichten eine Einigung zwischen Bund und Freistaat, wer das dann bezahlt. Man hat sich nur darüber geeinigt, dass der Freistaat doch bitte die Mehrkosten ermitteln möge, und wenn die dann auf dem Tisch liegen, wird man sich bereitfinden, eine Finanzierungsvereinbarung abzuschließen. Das heißt also: Wie viel Geld der Bund dann beisteuert, oder ob er überhaupt Geld beisteuert, ist vollkommen offen. Es gibt nur die Aussage: Der Freistaat prüft, was es kostet, und dann setzen wir uns wieder zusammen. Das ist der Stand der Dinge.

Danach müsste man die Planung durchführen, die Bau- und Genehmigungsplanung. Ich darf nur darauf hinweisen: Der Tunnel wird sich ja im Grundwasser befinden. Wir haben in diesem Bereich eine erhebliche Grundwasserströmung. Das würde ohne Umweltverträglichkeitsprüfung im Genehmigungsverfahren nicht abgehen. Wenn Sie also die ganzen Fristenketten einmal aufaddieren – für den Fall, dass der Bund und der Freistaat sich im März dieses Jahres über die Finanzierung abschließend verständigen könnten -, hätten wir vielleicht, wenn alle anderen Schritte super flutschen und es keine Klage von irgendeinem Umweltverband wegen der Grundwasserströmung gibt, im Jahre 2030 Baurecht. Und wenn dann das Geld auch noch zügig im Bundeshaushalt eingeordnet wird, ist es vielleicht im Jahre 2033/34 fertig.

Wenn Sie also sagen, wir hätten mit der Landesgartenschau bis Mitte der 2030er-Jahre Zeit, dann macht es Sinn, diese Verknüpfung heute hierher zu stellen. Wenn Sie aber sagen, wir wollen zeit- nah eine Landesgartenschau haben, in den nächsten zehn Jahren, dann macht es keinen Sinn, denn mit der Verknüpfung wird sie in den nächsten zehn Jahren definitiv nicht möglich sein; wenn es supergut läuft, vielleicht in 15, ich würde eher sagen, in 20 Jahren. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)