Konzeptverfahren an städtischen Grundstücken für kooperatives und bezahlbares Bauen und Wohnen

Konzeptverfahren an städtischen Grundstücken für kooperatives und bezahlbares Bauen und Wohnen (VIDS-08052) Einreicher: Dezernat Wirtschaft, Arbeit und Digitales; Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 16.12.2019

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es vorweg zu nehmen: Wir werden der Vorlage zum Konzeptverfahren zustimmen. Allerdings haben wir eine sehr grundsätzliche Frage, die die Verwaltung sicherlich auch beantworten kann, weil wir in der Vorlage etwas vermissen. Es kann sein, dass es dort bewusst nicht geregelt ist, weil es schon woanders geregelt ist, das wäre dann gut, aber das müssten wir bitte klären. Wir haben ein klares Verfahren, wie bei verschiedenen Ideen ein Auswahlprozess des besten Konzepts stattfindet. Das ist soweit auch in Ordnung. Nur eines ist ja das Finden des besten Konzepts für das jeweilige Objekt, das andere ist die Entscheidung über das Rechtsgeschäft, nämlich der Einräumung eines Erbbaurechtes. Über das Verfahren zur Einräumung des Erbbaurechtes wird in der Vorlage keine Aussage getroffen. Das kann jetzt daran liegen, dass das übliche Verfahren, wie wir es in unserer Hauptsatzung geregelt haben für die Einräumung des Erbbaurechtes, Anwendung findet. Das heißt also, wir haben unsere üblichen Betragsgrenzen, Grundlage ist der Verkehrswert, und daraus ergibt sich, welches Gremium für die formale rechtliche Entscheidung zuständig ist. Wenn dem so wäre, reicht es seitens der Verwaltung, uns das hier heute einfach zu erklären, dass dem so ist. Dann ist das Thema beendet. Wenn dem nicht so ist, glaube ich, müssen wir noch einmal darüber nachdenken, wie wir die Vorlage an der Stelle noch einmal ändern. Das ist eine rein formale Frage. Inhaltlich. Die Änderungsanträge von Grünen und Linken klingen ein bisschen so wie auf dem Basar: Wer bietet mehr? – Dabei ist mehr nicht unbedingt wirklich mehr, weil Herr Albrecht ja gesagt hat: Wir sprechen über acht bis 20 Wohneinheiten. – Also zehn mal 20 Wohneinheiten ist deutlich mehr als 20 mal acht Wohneinheiten. Das heißt, es geht gar nicht darum, eine absolute Zahl von Grundstücken dort hineinzuschreiben, sondern es ist ganz entscheidend, wie die Grundstücksgröße und -beschaffenheit aussehen, was man dort realisieren kann. Der Stadtrat ist noch viereinhalb Jahre im Amt. Wenn wir einmal nur diese Amtszeit betrachten, müssten wir, wenn wir dem Antrag der Linken folgten, 80 Grundstücke haben, die wir ja schon jetzt irgendwie so grob erkennen als Stadt, die wir in den nächsten vier Jahren dafür einsetzen könnten. 80, die wir nicht für Kitas brauchen, die wir nicht für Schulen brauchen und die wir nicht für andere soziale Infrastruktur benötigen. Wenn wir dem Antrag der Grünen folgen sind es 40 Grundstücke in den nächsten vier Jahren. Das ist nicht realistisch. Wir sollten hier nicht durch einen Beschluss etwas vorgaukeln, das tatsächlich nicht umsetzbar ist. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich Sie, die Änderungsanträge abzulehnen, die Verwaltung, zu präzisieren, wie es mit dem formalen Rechtsgeschäft ist, und wir werden der Vorlage insgesamt zustimmen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)