Anspruch auf Ganztagsbetreuung aller Grundschüler ab 2025

Anfrage:

Die Bundesregierung plant die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung aller Grundschüler in Deutschland bis 2025 (siehe Koalitionsvertrag). Hierzu fragen wir an:

  1. Welche Konsequenzen sind mit dem Anspruch jedes Grundschülers auf eine Ganztagsbetreuung ab 2025 verbunden?
  2. Wie viele Grundschüler werden 2025 einen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung haben?
  3. Wie viele Plätze zur Ganztagsbetreuung werden 2025 in der Stadt Leipzig zur Verfügung stehen (Bestand und Neubau)?
  4. Welche Maßnahmen trifft die Stadt Leipzig, um im Jahr 2025 allen Grundschülern eine Ganztagsbetreuung gewähren zu können?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zu Frage 1:

Die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung liegen noch nicht vor. In Leipzig erhält jedoch bereits heute jedes Grundschulkind an einer kommunalen Schule auf Wunsch Hortbetreuung.

Zu Frage 2:

Im Schuljahr 2025/26 werden das voraussichtlich 23.700 Schülerinnen und Schüler an kommunalen Grundschulen sein.

Zu Frage 3:

Circa 23.700 Plätze werden zur Verfügung stehen.

Zu Frage 4:

Ob und welche Maßnahmen dann zu ergreifen sind, hängt von den zukünftigen rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Alle Grundschulen werden weiterhin mit ausreichend Hortplätzen geplant und gebaut.

Köhler (Piraten): “Videoüberwachung der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum seit Mai 2018 unzulässig”

Auf erneute Anfrage der Fraktion Freibeuter zur Datenschutz-Folgenabschätzung im Zusammenhang mit den Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum teilt die Stadtverwaltung in der Ratsversammlung am 11. Dezember 2019 mit, dass sie bis zum 25. Mai 2021 eine Datenschutz-Folgenabschätzung für die stadteigenen Video-Überwachungsanlagen vorlegen wird. Die Stadtverwaltung bezieht sich hierbei auf die „Orientierungshilfe zur Datenschutz-Folgenabschätzung“ des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Damit trifft die Stadt Leipzig nur bedingt den Kern der Sache und das Anliegen der ursprünglichen Anfrage der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat.

Diese Anfrage betraf die im August 2018 auf Initiative der Freibeuter vom Stadtrat beschlossene Kennzeichnung von Kameras im Online-Themenstadtplan der Stadt Leipzig. Baubürgermeisterin Dubrau verwies in der Ratsversammlung am 19. November 2019 auf eine unzureichende Datenlage in der Stadtverwaltung zu den Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum. Weder die Anzahl noch die Standorte der von der Stadt Leipzig und ihren Unternehmen und Eigenbetrieben betriebenen Videokameras seien der Verwaltung bekannt.

Die von der Stadtverwaltung zitierte Frist der o.g. Orientierungshilfe betrifft jedoch Bestandsanlagen: „bereits laufende, nach Art. 26 BayDG freigegebene Verarbeitungsvorgänge, die ohne wesentliche Veränderungen fortgeführt werden…“ Hier gilt die Nachweispflicht für diese Anlagen (Freigabe), gemäß der alten gesetzlichen Regelung.

Dazu Stadtrat Thomas Köhler (Piraten): “Offensichtlich hat die Stadt Leipzig den Termin zur Beibringung der Datenschutz-Folgenabschätzung für ihre Videokameras willkürlich gewählt, um ihr Versäumnis zu rechtfertigen. Es ist weiterhin nicht hinnehmbar, dass die Stadtverwaltung keine Kenntnis über Art, Anzahl und Standort der Anlagen zur Kameraüberwachung hat. Weiterhin gilt der Passus ausdrücklich nicht für Anlagen, die nach Inkrafttreten der DSGVO installiert wurden.”

Köhler weiter: “Hieraus ist zu schließen, dass die durch die Stadt Leipzig angebrachten Kameras nicht mit der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz, ja nicht einmal mit dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vor 2018 vereinbar sind. Am 27. April 2016 trat die Datenschutzgrundverordnung in Kraft, seit 25. Mai 2018 gilt sie ohne Aufschub. Zwei ungenutzte Jahre, um eine Datenschutz-Folgenabschätzung für die Kameras der Stadt Leipzig bis zum Stichtag 2018 zu erarbeiten. Und fast 2 weitere Jahre, in denen die Stadt Leipzig seither gegen geltendes Recht verstößt.”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt daher die Außerbetriebnahme der Videokameras der Stadt Leipzig sowie ihrer Unternehmen und Eigenbetriebe im öffentlichen Raum.

“Ohne eine Datenschutz-Folgenabschätzung oder einen Nachweis für Bestandsanlagen, der eine Fristverlängerung rechtfertigt, sind die Kameras abzuschalten. Die Stadtverwaltung scheint überhaupt erst auf beharrliches Nachfragen der Fraktion Freibeuter auf die Gesetzeslage aufmerksam geworden zu sein. Nach dieser Erkenntnis will sie sich nun insgesamt drei Jahre Zeit nehmen, um den gesetzlichen Forderungen nachzukommen”, so Köhler, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vertritt.

Umsetzung der Sofortmaßnahmen nach Ausrufung des Klimanotstandes

Umsetzung der Sofortmaßnahmen nach Ausrufung des Klimanotstandes (VII-F-00469)

Aus der Ratsversammlung am 16.12.2019

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, es ist sicherlich nachvollziehbar, dass umfangreiche Änderungen auch eine gewisse Vorlaufszeit benötigen. Angesichts der Tatsache, dass es sich hier um einen Notstand handelt, ist natürlich ein besonders schnelles Handeln erforderlich. Ich denke, dass in dem Beschluss auch impliziert ist, dass der Erstellung des Konzeptes gegenüber anderen Tätigkeiten in der Verwaltung Priorität einzuräumen ist, sonst hätte man es ja nicht als Notstand bezeichnet. Es kann also nicht sein, dass es genauso wie das Normale abgearbeitet wird, sondern es muss schon als die prioritäre Maßnahme im Umsetzungsprozess der Verwaltung verstanden werden. Andernfalls macht – da geben Sie mir sicherlich recht – die Bezeichnung „Notstand“ in dem Zusammenhang relativ wenig Sinn, wenn diese von Ihnen angekündigten Konzepte nicht prioritär erstellt werden. – Ich habe gefragt, ob man mir recht gibt, wenn ich sage, dass es keinen Sinn macht, das als Notstand zu bezeichnen, wenn man diese Dinge dann nicht prioritär behandelt. Dann braucht man es nicht als Notstand zu bezeichnen.   Als weitere Frage: Ich kann nachvollziehen, dass es mit der Abgrenzung der Dienstfahrten, was man nun tatsächlich darunter verstehen möchte oder aus guten Gründen nicht darunter versteht, schwierig ist. Der Beschluss beinhaltete ja aber auch eine Aussage, dass diese entsprechenden Fahrten, sofern sie mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor betrieben werden, hinsichtlich des CO2-Ausstoßes zu kompensieren sind. Bezüglich dieser Sache ist klar: Es ist zu kompensieren, und zwar alle, die da getroffen werden. Meine Frage ist: Ist dieser Beschlussteil umgesetzt? Denn wenn man es nicht durch ein Elektromobil ersetzen kann, muss man es eben kompensieren. Haben Sie dies umgesetzt? In welchen Bereichen haben Sie es gegebenenfalls noch nicht umgesetzt?

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Morlok (FDP): “Jung ist ein klimapolitischer Geisterfahrer”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat hält den überarbeiteten Vorschlag des Oberbürgermeisters zum Parken im Waldstraßenviertel für nicht zielführend.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, kritisiert die von Oberbürgermeister Jung vorgeschlagene Ungleichbehandlung auf ganzer Linie: “Der Vorschlag des
Oberbürgermeisters bevorzugt jene, die einen Gewerbeschein für ihre Geschäftstätigkeit benötigen, die Arzthelferin oder der Mitarbeiter in einer Steuerberaterkanzlei im Waldstraßenviertel werden jedoch benachteiligt. Mit dem Ausstellen von maximal 2 Parkausweisen werden zudem größere Unternehmen benachteiligt. Weitere Mitarbeiter haben das´Nachsehen. Darüber hinaus werden Parkende im Waldstraßenviertel gegenüber Parkenden in der Innenstadt, die keine kostenfreie Parkplätze zur Verfügung stellt, bevorteilt.”

Der Freidemokrat bekräftigt aber auch, dass nicht Aufgabe der Stadt sei, kostenfreie Parkplätze für Mitarbeiter am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Wir stehen zum INSEK und zum Nachhaltigkeitsszenario und damit zur Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung. Morlok: “Wer wie Jung kurz nach der Ausrufung des Klimanotstandes weitgehend kostenfreie Parkausweise ausstellt, ist ein klimapolitischer Geisterfahrer.”

Mit dem Antrag der Freibeuter soll daher auf Wunsch ein Parkausweis ausgestellt werden, mit dem, zusammen mit einem zum Preis der Höchstparkdauer am Parkautomaten gezogenen Tagesticket,
Gewerbetreibenden, Freiberuflern sowie deren Mitarbeitern das Parken im Waldstraßenviertel gestattet wird. Dieses von den Freibeutern vorgeschlagene Modell des Parkens in den Quartieren Leipzigs entspreche damit eher der mit dem INSEK und dem Nachhaltigkeitsszenario vom Stadtrat beschlossenen Idee von einer Parkraumbewirtschaftung.

Den Zeitraum des Parkens für Gewerbetreibende und Mitarbeiter auf die Zeit von 8 bis 17 Uhr zu beschränken, entspricht aus Sicht Morloks ebenso wenig den in der freien Wirtschaft üblichen Arbeitszeiten: “In einer Kanzlei endet der Arbeitstag nicht bereits 17 Uhr und in einem Restaurant fängt er 17 Uhr erst an. Die vom Oberbürgermeister vorgeschlagenen Zeiten erinnern eher an den Arbeitstag eines Verwaltungsmitarbeiters, sie sind absolut unrealistisch”, so der FDP-Stadtrat.

In einer Neufassung des eigenen Antrags zum Parken im Waldstraßenviertel stellen die Freibeuter klar, dass nicht nur Gewerbetreibende, sondern auch Freiberufler sowie deren Mitarbeiter während der Arbeitszeit die Möglichkeit zum Parken im Umfeld des Arbeitsplatzes im Waldstraßenviertel eingeräumt werden soll.

Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Ratsversammlung umgehend eine Aufstellung der Kameras, die in öffentlich zugänglichen Bereichen installiert und durch die Stadtverwaltung oder ihre Eigenbetriebe betrieben werden, vorzulegen.
  2. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtverwaltung den Ratsbeschluss VI-A-04678 zur Übernahme aller kommunal betriebenen Kameras in den Themenstadtplan bis zum 10.05.2020 umsetzen wird.
  3. Mitglieder der Ratsversammlung können auf formlose Nachfrage über den Datenschutzbeauftragen Einsicht in die Datenschutzkonzepte der Videoüberwachung gemäß Beschlusspunkt 2 nehmen.
  4. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass bei der Überprüfung von Verarbeitungstätigkeiten hinsichtlich der Videoüberwachungen die Einbeziehung des behördlichen Datenschutzbeauftragten angeordnet ist. Soweit für vor dem 25.05.2018 (Inkrafttreten DSGVO) bestehende Videoüberwachungen die Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) festgestellt wird, wird diese – soweit bereits eine Freigabe vor dem 25.05.2018 erfolgte – bis zum 25.05.2021 nachgeholt. Über die Ergebnisse wird die Ratsversammlung im Nachgang informiert.

Begründung:

Der Termin 25.05.2021 bezieht sich, lt. Begründung des VSP (zu BP3) und der schriftlichen Antwort zur Anfrage Nr. VII-F-00582-AW-01, auf die „Orientierungshilfe des Bayrischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Datenschutz-Folgenabschätzung“ (01.03.2019) Nr. 3 „Verarbeitungsvorgänge, die bereits vor dem 25. Mai 2015 durchgeführt wurden (Bestandsverfahren)“ dort heißt es:

„Für bereits laufende, nach Art. 26 BayDSG-alt freigegebene Verarbeitungsvorgänge,  die ohne wesentliche Änderungen fortgeführt werden und die nunmehr eine DSFA erfordern, ist diese in einer Übergangsfrist spätestens bis zum 25. Mai 2021 nachzuholen.“

Für Bestandsanlagen im o.g. Sinne muss also eine „datenschutzrechtliche Freigabe automatisierter Verfahren“ (Art. 26 BayDSG-alt), nach SächsDSG (alt), BDSG (alt) oder anderer zutreffenden Rechtsvorschriften, vorgelegen haben um diese Frist zu rechtfertigen. Diese muss nachweisbar sein.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 29.04.2020 mit einer großen Mehrheit von 45 Stimmen dafür, 20 Stimmen dagegen und einer Enthaltung ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris