Planungs-, Bau- und Finanzierungsbeschluss “Gewandhaus zu Leipzig – Energetische Sanierung der Nordfassade (Glasfassade/Portaltüren) in 2020” – Eilbedürftig (VII-DS-00462) Einreicher: Dezernat Kultur
Aus der Ratsversammlung am 16.12.2019
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Zur Frage des Eintrittspreises für das Gewandhaus. Ich gehe einmal davon aus, dass die entsprechenden Mittel im Gewandhaus als Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden und in der Bilanz des Gewandhauses auch in selbiger Höhe ein Sonderposten gebildet wird, der in Höhe der Abschreibungen unterjährig aufgelöst wird. Insofern wird die G&V des Gewandhauses durch die Maßnahme nicht beeinflusst und hat somit auch keine Auswirkungen auf die Eintrittspreise. Mein Punkt ist allerdings die Frage: Wie gehen wir mit der Situation um, dass wir hier einen Planungs- und einen Bau- und Finanzierungsbeschluss zusammenfassen? Es ist durchaus nachvollziehbar, weil die Zeit drängt, aber wir wissen auch, dass die ganze Sache nur funktioniert, wenn die bestehende Konstruktion die schwereren Scheiben trägt. Dann klappt auch die Finanzierung, dann ist alles wunderbar. Wenn wir aber im Laufe der Prüfung feststellen, dass eine entsprechende Tragfähigkeit der Konstruktion nicht gegeben ist, dann würden sich die Baukosten deutlich erhöhen, dann reden wir nicht über 2,5 Millionen oder 3 Millionen, sondern dann reden wir über 10 Millionen oder mehr. Mir ist wichtig, Herr Oberbürgermeister – vielleicht können Sie es zu Protokoll geben -, dass wir nicht in die Situation kommen, dass wir nicht mehr anders können, also nach dem Motto: Wir haben jetzt ein paar Scheiben herausgenommen und stellen fest, es geht nicht anders, also müssen wir es komplett machen. – Sondern dass wir tatsächlich diese Frage prüfen, und wenn wir zum Ergebnis kommen, dass die Konstruktion die schwereren Scheiben nicht trägt, dass wir dann auch die Sache unterbrechen und es hier noch einmal neu aufrufen und gemeinsam überlegen, wie wir mit der Situation umgehen.
(Es gilt das gesprochene Wort)