Kennzeichnung von stadteigenen Liegenschaften im Stadtplan (OR 0079/19/20) (VI-HP-07448) Einreicher: Ortschaftsrat Seehausen
dazu Änderungsantrag (VI-HP-07448ÄA-02) Einreicher: Fraktion Freibeuter
Aus der Ratsversammlung am 16.12.2019
Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten ja – und wir haben immer noch – als Fraktion beantragt, dass die entsprechenden Personen ein Online-Zugriffsrecht auf das System erhalten. Das war der Gegenstand der Diskussion, die wir in der letzten Stadtratssitzung geführt haben: Dass wir uns also an unserem Computer in das System einloggen und selbst nachschauen können. Das ist auch kein Problem, weil die entsprechenden Personen alle zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Darauf und zu diesem Antrag meiner Fraktion haben Sie letztes Mal erklärt, das könne doch nicht so schwer sein, und man wolle dazu eine Lösung finden. Das heißt, wir haben erwartet, dass es eine Lösung in der Form gibt, dass man ein Zugriffsrecht auf dieses Programm, auf die Anwendung hat. Anstatt dieser Lösung, die bei der letzten Ratsversammlung signalisiert wurde, haben wir jetzt hier einen Verwaltungsstandpunkt, in dem steht: „in elektronischer Form“. Elektronische Form ist kein Zugriffsrecht. Das bedeutet nichts anderes, als irgendetwas eingescannt und per E-Mail verschickt. Das ist elektronische Form. Das ist etwas vollkommen anderes als das, was Sie zur Klärung in der letzten Stadtratssitzung in Aussicht gestellt haben. Wenn Sie jetzt sagen, mit „in elektronischer Form“ ist ein Zugriffsrecht auf die Anwendung, wäre das eine andere Aussage. Dann beträfe es zumindest den Personenkreis, den Sie hier in Ihrer Neufassung beschrieben haben. Dennoch ist aber nicht einsichtig, warum dies nur auf den Personenkreis und die Büros beschränkt sein soll, und nicht auf die einzelnen Mitglieder der Gremien. Sie haben doch selbst in Ihrem Verwaltungsstandpunkt unter dem Punkt „Sachverhaltsbegründung“ ausgeführt, dass für die Stadt-, Ortschafts- und Stadtbezirksräte, ein Informationsrecht und Informationsbedürfnisse bestehen.”
Oberbürgermeister Jung: “Unterschiedliche”.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Unterschiedliche. Sie sagen aber nicht, warum dann – wenn diese doch zu Recht bestehen – das Zugriffsrecht nicht eingeräumt wird. Da bricht Ihr Verwaltungsstandpunkt ab. Wenn doch die Informationsbedürfnisse bestehen, warum soll dann kein Zugriff gewährt werden? Das ist genau die Frage, die wir beim letzten Mal diskutiert haben. Genau da bricht Ihr Verwaltungsstandpunkt ab. Es kann Gründe geben, dass Sie sagen: Ja, es gibt die Rechte, aber es ist trotzdem rechtlich aus irgendwelchen Gründen nicht zulässig, das einzuräumen. Dann müssen Sie das aber in Ihrem Verwaltungsstandpunkt ausführen. Bisher sagen Sie nur: Es gibt das Recht, Punkt. Der Verwaltungsstandpunkt geht dann aber den nächsten Schritt nicht. Das ist genau das Dilemma, das wir in der letzten Ratsversammlung schon hatten. Da sind wir eigentlich nicht viel weiter.”
Oberbürgermeister Jung: “Also noch einmal, bevor wir es jetzt hier zu einer Besprechung im Detail ausufern lassen: Es ist ganz klar, dass Ortvorsteher wie Wahlbeamte das Recht haben, auf die räumlich bedingten Umgriffe Zugriff zu haben. Wenn wir das technisch zurzeit nicht realisieren können – in der Datei -, bekommen Sie eine hochauflösende Datei im PDF-Format, damit Sie das sehen können. Für die Fraktionsgeschäftsstellen ist es jederzeit möglich. Und für die anderen Fragen ist der Stadtrat nicht das richtige Gremium. – Herr Morlok.”
Stadtrat Morlok: “Herr Oberbürgermeister, wir müssen unterscheiden. Es gibt technisch mögliche Dinge, also eine Verbindung in das Netz. Das betrifft ja nicht die Person, sondern das Endgerät. Das Endgerät muss an das Netz angeschlossen sein. Das heißt, an allen Endgeräten, die im Stadtnetz verbunden sind, kann man das tun. Deswegen können sich eigentlich alle diejenigen, die eine Berechtigung haben, an allen Endgeräten – sofern sie mit dem Stadtnetz verbunden sind – einloggen und dann in dem System arbeiten. Das müssen nicht bestimmte Rechner sein. Das kann jeder Rechner sein, der – so führen Sie hier aus – an dieses Netz angeschlossen ist. Das ist eigentlich das, was auch problemlos umsetzbar ist. Es geht nur um das Zugriffsrecht des Stadtrates. Man setzt sich mit seiner eigenen User-Kennung dorthin, loggt sich dort ein, und muss nicht in der Fraktionsgeschäftsstelle warten, bis ein Fraktionsmitarbeiter da ist oder fragen, ob man dessen Passwort bekommen kann. Wenn Sie sagen, die technische Einschränkung sei das Problem, dann sind wir sofort bereit, zu akzeptieren: Okay, jeder Stadtrat bekommt ein Zugriffsrecht, und es geht eben dann nur an den Rechnern, die im Netz sind. Kein Problem.”
(Es gilt das gesprochene Wort)