Neugestaltung des Gohliser Angers

Neugestaltung des Gohliser Angers

Antrag:

1. Die Stadt Leipzig nimmt eine Neugestaltung des Gohliser Angers unter Berücksichtigung seiner historischen Rolle als gründerzeitlichem Stadtplatz vor. Die Nutzung des Angers für Bürger als autofreie Grünfläche wird gewährleistet. Die Aufstellung eines thematisch angepaßten Brunnens wird ausdrücklich geprüft. Ein Parkverbot für die Fläche wird im Zuge der Neugestaltung geprüft.

2. Aufgrund des bestehenden Handlungsbedarfes bei der Sanierung öffentlicher Grünflächen insgesamt, wird die Sanierung des Gohliser Angers in den Doppelhaushalt 2021/22 eingeordnet. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden finanziellen Mittel bereits bei der Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen. Die Planung wird 2019/2020 unterjährig eingeordnet.

3. Es erfolgt eine Beteiligung unter Einbeziehung des Stadtbezirksbeirates, Vereinen und Bürgern.

Begründung:

Der Gohliser Anger ist in seiner Form an seinem historischen Ort erhalten. Derzeit lässt sich nur mit geübtem Blick erkennen, dass dieses Stück Leipzig ein Ort historischen Bezugs im ehemaligen Dörfchen Gohlis ist. Derzeit wird der historische Ort vorwiegend als Parkfläche genutzt.

Wie im VSP beschrieben: „Der Gohliser Anger war in der Zeit von Gohlis als eigenständiges Dorf – vor der Eingemeindung nach Leipzig – Kernbereich der alten, dörflichen Ortslage von Gohlis im Bereich der Menckestraße. Früher mit einem kleinen Schulgebäude und angebautem Betsaal bestanden, wurde der Bereich des Gohliser Angers nach dem Abbruch der Gebäude um die vorangegangene Jahrhundertwende im Stil eines gründerzeitlichen Stadtplatzes mit Wegebeziehungen und kleineren eingefassten Wiesen- und Beetflächen umgebaut.

Der Bereich des Gohliser Angers steht z. Z. nicht unter Denkmalschutz. Eine Unterschutzstellung als sogenanntes Gartendenkmal wird aber z.Z. auf Anregung der Stadt Leipzig durch das Landesdenkmalamt Sachsen geprüft.“[1]

Daher befürwortet die Stadtverwaltung den Vorschlag zur Neugestaltung des Gohliser Angers grundsätzlich, auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Aufgrund dessen wird vorgeschlagen, die Planungs- und Beteiligungsprozesse sowie die finanziellen Mittel frühzeitig entsprechend einzuordnen.

[1] aus dem Verwaltungsstandpunkt VI-A-06666-VSP-01

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Fassung des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

Aufgrund des bestehenden Handlungsbedarfes bei der Sanierung öffentlicher Grünflächen insgesamt, wird über die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Planung und den Bau des Gohliser Angers erst bei der Aufstellung des neuen Haushaltes 2021/2022 entschieden.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Füttern nicht notwendig!

Füttern nicht notwendig

Antrag:

Die Stadt Leipzig prüft geeignete Standpunkte zur Errichtung von Hinweisschildern zur Fütterung von Wasservögeln und stellt diese auf.

Begründung:

Viele Menschen erfreuen sich daran, an einem schönen Tag Enten und Schwäne am Teich zu füttern. Dass das Füttern die Tiere krank machen und sie sogar töten kann, ist ihnen nicht bewusst. Das oftmals verwendete Brot macht das Wasser faulig und entzieht ihm den für die Tiere wichtigen Sauerstoff.

Dauerhaft auf der Homepage der Stadt Leipzig und in den Wintermonaten in der Presse weist das Umweltamt darauf hin, dass die Fütterung der Tiere nicht notwendig sei. Informationsschilder an geeigneten Standpunkten (z.B. Brücken, die über Flüsse oder Teiche führen, See-Ufer, sowie Liegewiesen und Bänke an Tümpeln, Teichen bzw. Seen) in der Stadt sollen die Spaziergänger zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass das Füttern der Tiere nicht im Sinne des Tierwohles ist und auch zu Lasten der Natur geht.

Da es in der Sache nicht darum geht, dem Menschen etwas zu verbieten, sondern darum, das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten, sollen daher unbedingt auch weitergehende Informationen verfügbar gemacht werden, warum ein solches Verbot zur Gesundheit der Tiere beiträgt. Diese Informationen sollen vor Ort verfügbar sein.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Generationen-Spielplatz

Generationenspielplatz

Antrag:

Die Stadt Leipzig findet einen geeigneten Ort für einen Generationen-Spielplatz oder baut einen bereits vorhandenen Spielplatz zu einem solchen aus.

Berücksichtigung soll hierbei finden, dass Menschen möglichst aller Lebenslagen mindestens eines, vorzugsweise mehrere vorhandene Spielgeräte nutzen können. Insbesondere soll darauf geachtet werden, dass Menschen verschiedener Altersstufen und möglichst unabhängig von körperlichen Einschränkungen (Rollstuhl, Wahrnehmungsschwierigkeiten, Übergewicht,…) Spielgeräte zur Benutzung finden.

Der Spielplatz ist Tag und Nacht zugänglich zu halten.

Begründung:

Der Wunsch zum Spielen ist kein Phänomen, das nur bei Kindern auftritt. Auch ist es nicht allen Kindern möglich, sich frei zu bewegen oder die Welt so wahrzunehmen, wie das die meisten anderen tun. Hierfür gibt es zahlreiche Spielgeräte.

Darüber hinaus gibt es auch erwachsene Menschen, die sich gern auf einem Spielplatz aufhalten. Hierunter zählen auch, aber nicht nur, Menschen mit kognitiven Behinderungen. Generell lässt sich sagen, dass das Erreichen eines bestimmten Alters oder einer gewissen Körpergröße nicht parallel zum Wunsch nach Spielen einhergeht.

Derzeit ist die Benutzung kommunaler Spielplätze oftmals altersmäßig begrenzt. In Fällen, wo dies nicht so ist, sind die Spielgeräte aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für erwachsene Menschen geeignet: Klettergerüste sind oft nicht für hohes Gewicht ausgelegt, Schaukeln hängen zu tief und die Sitzfläche ist zu schmal, sodass sich die Kettenaufhängungen bei der Benutzung in den Körper schnüren, Wippen sind auf einen tiefen Aufstieg ausgelegt.

Für Senioren existieren Bewegungsparcours, die aber einem anderen Zwecks als jenem des unbefangenen Spiels dienen. Die körperliche Erscheinung oder das Alter sollte bei keinem Menschen dazu führen, gar kein Spielgerät kommunaler Spielplätze benutzen zu können.

Nicht zuletzt freuen sich auch die kleinen Leipziger darüber, wenn ihre erwachsene Begleitung adäquat mitspielen kann.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Form des Verwaltungsstandpunktes mit Protokollnotiz angenommen:

Die Stadt Leipzig berücksichtigt beim Neubau und der grundlegenden Umgestaltung vorhandener größerer Spielplätze die Wünsche von Menschen verschiedener Altersstufen und möglicher körperlicher Einschränkungen.

Die Spielplätze bleiben auch weiterhin Tag und Nacht zugänglich.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Umgang mit Grundschulwegen

Umgang mit Grundschulwegen

Antrag:

  1. Ist der (sichere) Schulweg zur Grundschule länger als zwei Kilometer (Richtwert des Schulentwicklungsplans), so erhalten die betroffenen Schüler an öffentlichen Grundschulen eine kostenfreie Monatskarte. Die kostenfreie Monatskarte gilt auch in den Ferien.
  1. In der Schulwegplanung wird die Nutzungsmöglichkeit von umsteigefreien ÖPNV-Verbindungen für die Fälle mitbetrachtet und ausgewiesen, für die der (sichere) Schulweg zu Fuß länger als zwei Kilometer ist.

Begründung:

Lange Wege dürfen nicht zu Lasten der Kinder gehen. Es gilt der Grundsatz: Kurze Wege für kurze Beine. Wo sich die Eltern für ihr Kind gegen den mehr als zwei Kilometer langen Fußweg und für den ÖPNV entscheiden, dürfen sie nicht zusätzlich durch die Ausgaben für eine Monatskarte belastet werden. Da der Hort zum Bildungsangebot der Schule gehört, gilt die kostenfreie Monatskarte auch in den Ferien. Wenn es darum gehen soll, dass die Familien auf das Auto verzichten sollen, dann müssen sie auch darauf verzichten können.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) in Leipzig

Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) in Leipzig

Antrag:

Der Oberbürgermeister prüft gemeinsam mit der Mitteldeutschen Flughafen AG sowie der Leipziger Messe alle Möglichkeiten die ILA im Falle eines nicht über 2020 hinausgehenden Verbleibs in Berlin an den Flughafen Leipzig-Halle zu holen. Der Freistaat Sachsen, die Stadt Halle und das Land Sachsen-Anhalt werden in die Prüfungen und Bemühungen eingebunden.

Begründung:

Der Verbleib der ILA in Berlin über das Jahr 2020 hinaus ist nicht gesichert. Bereits vor knapp 10 Jahren gab es eine viel beachtete Bewerbung des Standortes Leipzig. Wenn es die Chance gibt, eine Leitmesse dieser Dimension an den Standort Leipzig zu holen, sollte man

diese Chance ernsthaft prüfen. Die Bemühungen um die ILA können die Entwicklungen des Airports von einem Passagier- und Frachtflughafen hin zu einem zentralen Luftfahrtstandort inkl. Flugzeugwartung und Flugzeugbau befördern. So wurde medial mehrfach angedeutet, dass Antonov und Dornier mit dem Gedanken spielen in Leipzig auch Flugzeugbau anzusiedeln.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Originalfassung angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Ehemalige Präsidenten des BVerwG im Straßennamenpool der Stadt Leipzig

Ehemalige Präsidenten des BVerwG im Straßennamenpool der Stadt Leipzig

Antrag:

Die Namen ehemaliger Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts werden in den Straßennamenpool der Stadt Leipzig aufgenommen.

Begründung:

Leipzig ist eng mit höchstrichterlicher Rechtssprechung verbunden. Nachdem bereits 1997 der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs seinen Sitz in Leipzig fand, setzte das Bundesverwaltungsgericht am 12. September 2002 seine Arbeit im ehemaligen Reichsgerichtsgebäude fort.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Form des Verwaltungsstandpunktes beschlossen:

Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes, die am Sitz in Leipzig tätig waren (Frauen sind eingeschlossen), werden als potenzielle Personengruppe für Straßenbenennungen vorgemerkt. Über die Aufnahme einer bestimmten Person in den Namensvorrat wird im Einzelfall nach deren Ableben entschieden.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

“Bürohunde” in der Verwaltung prüfen

„Bürohunde“ in der Verwaltung prüfen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Mitnahme von Hunden durch Angestellte der Verwaltung an den Arbeitsplatz, sowohl in geschlossenen Räumen, als auch im Außenbereich, möglich ist.

Begründung:

“Bürohunde” können zu einem besseren Betriebsklima sowie Zusammengehörigkeitsgefühl führen und senken die Ausfälle durch Krankheit aufgrund der stressreduzierenden Wirkung.

Die Prüfung beinhaltet die Abwägung von Vorteilen, Nachteilen sowie Aufwand, die mit der Gestattung von Hunden am Arbeitsplatz verbunden sind. Einerfolgreich abgeschlossener Wesenstest oder Hundeführerschein sowie Umstände, die im konkreten Fall gegen ein Mitbringen des Hundes sprechen (Tierhaarallergie von Kollegen etc.), aber auch diverse Arbeitsplatzverhältnisse (Büro, Außendienst etc.) können dabei berücksichtigt werden.

Als einer der größten Arbeitgeber in Leipzig kann die Stadtverwaltung hier innovativ mit gutem Beispiel vorangehen und so auch andere Arbeitgeber dazu veranlassen, ihren Mitarbeitern das Mitbringen von Hunden zu gestatten.

Positiv hervorzuheben ist der “Schulhund Lotte” an der Bebel-Grundschule.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Stellen im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege 2019/2020

Stellen im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege 2019/2020

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes 2019/2020 die Besetzung von sechs unbesetzten Stellen im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege oder im Falle einer erforderlichen andauernden Erfüllung von Sonderaufgaben die Neuschaffung dieser Stellen zu berücksichtigen.

Begründung:

Im Jahr 2017 konnten im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege nicht wie geplant 38,25 VzÄ zur Bearbeitung von Bauanträgen eingesetzt werden. Etwa sechs VzÄ waren 2017 unbesetzt. Bauantragsteller gewinnen leicht den Eindruck, dass nicht zuletzt die fehlende “Vollbesetzung” ursächlich für die im Vergleich zu anderen Städten lange Bearbeitung von Bauanträgen ist. Beispielsweise liegt die Eingangsbearbeitung von Bauanträgen, die die Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit beinhaltet, an der Grenze der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Kitaplatztausch-Anzeigen auf www.meinkitaplatz-leipzig.de

Kitaplatztausch-Anzeigen auf www.meinkitaplatz-leipzig.de

Antrag:

Die Stadt Leipzig schafft unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben auf dem städtischen Kitaplatz-Portal www.meinkitaplatz-leipzig.de die Möglichkeit, Kitaplatztausch-Anzeigen durch angemeldete Eltern für angemeldete Eltern sichtbar einzustellen. Die Darstellungsweise ermöglicht die direkte Kontaktaufnahme von interessierten Eltern bei inserierenden Eltern.

Begründung:

Glücklich der, der einen Kitaplatz in Leipzig findet. Nicht selten jedoch bleibt den Eltern nichts anderes übrig als den einen sich bietenden Kitaplatz am anderen Ende der Stadt anzunehmen. Zweimal täglich sind damit lange Fahrtwege zwischen Wohnung, Kita und Arbeitsplatz verbunden. Da es vielen Eltern so geht, erhärtet sich der Eindruck, dass sich deren Wege tagtäglich auf irrsinnige Weise kreuzen.

Tauschbedarfe können gegenwärtig bereits über www.meinkitaplatz-leipzig.de dem Amt für Jugend, Soziales, Gesundheit und Bildung (AJuFaBi) angezeigt werden. Den angemeldeten Eltern bleiben Informationen über Platzgesuche und -angebote jedoch verborgen.

Das AJuFaBi selbst steht grundsätzlich vor großen Herausforderungen dem Bedarf an Kinderbetreuung in Leipzig gerecht zu werden. Es soll nicht auch noch Tausche koordinieren müssen. Jedoch genießt das Amt einen klaren Vorteil: Alle Eltern, die in Leipzig einen Kitaplatz suchen, kommen im Rahmen ihrer Bedarfsanzeige nicht an www.meinkitaplatz-leipzig.de vorbei. Daher sollte das AJuFaBi mit dem Kitaplatz-Portal zusätzlich eine Plattform bieten, auf der Eltern selbst aufeinander zugehen und einen Tausch initiieren können. Gemeinsam könnten sie dann an die jeweiligen Kita-Leitungen herantreten und die Verträge neu schließen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Originalfassung angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Umsetzung der Maßnahmen im Luftreinhalteplan

Umsetzung der Maßnahmen im Luftreinhalteplan

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes 2019/2020 Finanzierungsvorschläge für die im Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig enthaltenen, aber bisher nicht umgesetzten Maßnahmen vorzulegen.

Begründung:

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 27. Februar 2018, ein Einfahrverbot von Dieselfahrzeugen für rechtmäßig zu erklären, sind zunächst andere Maßnahmen des Luftreinhalteplanes umzusetzen. Nicht zuletzt stünde die Stadtverwaltung selbst unter Druck, da sie, ihre Tochterunternehmen und Eigenbetriebe über 1.000 Dieselfahrzeuge unterhalten – 218 Fahrzeuge davon mit Euro 4 und schlechter, 398 Fahrzeuge mit Euro 5 sowie 396 Fahrzeuge mit Euro 6 Norm.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris