Effizientes Bewerbermanagement der Stadt Leipzig

Effizientes Bewerbermanagement der Stadt Leipzig

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Stadt Leipzig eine langfristig geeignete Software für das digitale Bewerbermanagement anzuschaffen bzw. anzumieten.

Die Software erfüllt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen mindestens folgende Kriterien:

  1. frühere Bewerber können bei Vorliegen einer passenden Stelle kontaktiert werden (Matching),
  2. auch andere Ämter, Eigenbetriebe und Unternehmen der Stadt Leipzig als das/der jeweils ausschreibende können prüfen, ob geeignete Bewerber für offene Stellen verfügbar sind,
  3. Initiativbewerbungen (Hinterlegen eines Profils mit Qualifikationen) sollen möglich sein.

Sachverhalt:

Die Stadtverwaltung befindet sich in einer angespannten Bewerbersituation. Derzeit werden offenbar schon Beauftragungen externer Berater geprüft. Dennoch verfügt die Stadt leider bisher über kein Werkzeug, interessante Bewerber aus früheren Bewerbungsprozessen “auf dem Schirm” zu behalten. Ebenfalls ist es nicht möglich, Bewerber, die ggf. nicht zu der Stelle, auf die sie sich bewerben, sondern zu einer anderen ausgeschriebenen Stelle passen, gezielt “umzuleiten”. Auch Initiativbewerbungen können nur unzureichend verwaltet werden. Mit dem Antrag soll eine Behebung und Verbesserung dieses Zustands erzielt werden.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung geändert beschlossen:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Stadt Leipzig eine langfristig geeignete Software für das digitale Bewerber- und Personalmanagement anzuschaffen oder anzumieten bzw. die bestehende Personalmanagementsoftware durch entsprechende Module zu erweitern.

2. Dabei ist zu prüfen, ob die Software unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen folgenden Leistungsumfang enthalten könnte:
– frühere Bewerber können bei Vorliegen einer passenden Stelle kontaktiert werden (Matching),
– auch andere Ämter, Eigenbetriebe und Unternehmen der Stadt Leipzig als das/der jeweils ausschreibende können prüfen, ob geeignete Bewerber für offene Stellen verfügbar sind,
– Initiativbewerbungen (Hinterlegen eines Profils mit Qualifikationen) sollen möglich sein,
– Qualifikationen und Weiterbildungen der eigenen Mitarbeiter sollen in Form einer digitalen Personalakte vorgehalten werden.

Antrag im Allris

Transparenz in Leipzig: Themenstadtplan um Standorte der Videoüberwachung ergänzen

Transparenz in Leipzig: Themenstadtplan um Standorte der Videoüberwachung ergänzen

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Standorte von Kameras im öffentlichen Raum zum 1. Januar 2018 in den Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu übernehmen.
  2. Die horizontale Aufnahmerichtung ist kenntlich zu machen. Sofern die Kamera schwenkbar ist, ist der gesamte mögliche horizontale Aufnahmebereich kenntlich zu machen.
  3. Sofern seitens des Oberbürgermeisters rechtliche Bedenken zur Umsetzung bestehen, legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat bis zum 1. Januar 2018 die nötigen kommunalrechtlichen Änderungen vor, so dass eine Umsetzung möglich ist.

Begründung:

In Leipzig werden verschiedene Bereiche per Video überwacht. Teils wird per Schild darauf hingewiesen. Da Videoüberwachung kein Selbstzweck sein darf, sondern – so die Befürworter des Einsatzes – Straftaten aufklären und Straftaten verhindern soll, spricht nichts gegen einen transparenten Umgang damit. Insofern sollte aus Transparenzgesichtspunkten jede Kamera im Themenstadtplan veröffentlicht werden. Für den Initiator des Beschlusses kann es ggf. Umstände geben, die derzeit eine Standortveröffentlichung unmöglich machen. Für diesen Fall sind entsprechende rechtliche
Rahmenbedingungen in Form eines Satzungsbeschlusses zu schaffen, welche die Aufstellung von Kameras nur noch dann ermöglichen, wenn Standort und Aufnahmebereich im Online-Themenstadtplan veröffentlicht werden können.

Status:

Der Antrag wurde in Fassung des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Standorte von durch die Kommune unterhaltenen Kameras im öffentlichen Raum zum 1. Januar 2018 in den Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu übernehmen.

2. Ziffer 2 und 3 des Antrages werden abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten und am Wochenende

Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten und am Wochenende

Antrag:

Das Amt für Jugend, Familie und Bildung führt mit fünf freiwilligen Tagespflegepersonen einen Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten in den Abendstunden und am Wochenende über den Zeitraum von zwei Jahren durch.

Begründung:

Nicht nur Alleinerziehende, auch Paare in Schichtberufen sehen sich mit Schwierigkeiten bei  der Organisation der Kinderbetreuung konfrontiert. Kinderbetreuung durch Tagespflegepersonen und Kitas in den späten Abendstunden oder am Wochenende werden nicht angeboten.
Diese fehlende Kinderbetreuung außerhalb der üblichen Bürozeiten von 9 bis 17 Uhr bedeutet für Viele zudem ein nicht zu überwindendes Hindernis, wenn es darum geht, im Arbeitsleben oder im erlernten Beruf wieder Fuß zu fassen.
Aus diesem Grund soll über diesen Modellversuch festgestellt werden, wie hoch der Bedarf an Kinderbetreuung in Leipzig außerhalb der derzeit angebotenen Öffnungszeiten von Kitas und Tagespflegepersonen ist.
In der Vergangenheit durchgeführte Befragungen der Eltern in Kitas zu flexiblen Betreuungszeiten geben m.E. tatsächliche Bedarfe nicht wider.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Angebote der freien Träger im Bereich des Sozialamtes zukunftsfest gestalten

Angebote der freien Traeger im Bereich des Sozialamtes zukunftsfest gestalten

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mittels eines externen Dienstleisters die Bedarfslagen bezüglich sozialer Angebote, die durch freie Träger erbracht werden, zu evaluieren, und daraus den Finanzbedarf für die Förderung der freien Träger im Bereich des  Sozialamtes und des Gesundheitsamtes zu ermitteln.Die Bedarfslagen sollen vor allem unter Beachtung folgender Schwerpunkte eruiert werden:

    – sozialräumlicher Bezüge,

    – den Bedingungen der wachsenden Stadt

    – und der Integration von Geflüchteten.
  2. Weiterhin wird eine Bewertungsmatrix erarbeitet, anhand derer im Sozialamt und im Gesundheitsamt ein Controlling der geförderten Maßnahmen durchgeführt werden kann, um zukünftig bei steigendem Bedarf (wachsende Stadt) und knappen Ressourcen den hilfsbedürftigen Bürgern in Leipzig ein maßgeschneidertes Angebot durch die freien Träger im Bereich Sozialamt/Gesundheitsamt unterbreiten zu können.

Begründung:

Die Fördermittel im Bereich des Sozialamts sind – mit einer Ausnahme – seit Jahren nicht erhöht worden. In dieser Zeit gab es allerdings erhebliche Erhöhungen der Ausgaben für die freien Träger sowohl im Personalbereich (Tarifsteigerungen) als auch bei den Sachkosten (Miete, Energie, etc.). Dies bedeutet eine faktische Kürzung. Diese faktische Kürzung zwingt die freien Träger dazu, Kürzungen im Leistungsangebot ihrer Maßnahmen vorzunehmen. Die Kürzungen im Leistungsangebot der freien Träger können dazu führen, dass das Sozialamt seinerseits wiederum Kürzungen bei den Fördermitteln vornimmt. Dies führt zwangsweise zusammen mit den Kostensteigerungen im Personal- und Sachbereich zu weiteren Kürzungen im Leistungsangebot.

Die fehlende Erhöhung der Fördermittel im Bereich des Sozialamtes in den vergangenen Jahren birgt die Gefahr, dass auf der einen Seite ganze Maßnahmen von den Trägern aus Kostengründen gestrichen werden müssen, oder aber Maßnahmen im Angebot so drastisch reduziert werden müssen, dass sie unwirksam werden.

Als sinnvolles Vorbild für die Ermittlung der Bedarfslagen bezüglich sozialer Dienstleistungen könnte die vor kurzem durchgeführte Evaluation in der Offenen Seniorenarbeit der Stadt Leipzig dienen.

Mittels der klaren Definition der Bedarfslagen für soziale Dienstleistungen durch die Berater soll sichergestellt werden, dass die wichtige Arbeit der freien Träger im Bereich des Sozialamtes mittelfristig auf eine sichere und ausreichend finanzielle Basis gestellt wird, und damit auch für die Anbieter der Maßnahmen eine größere Planungssicherheit erreicht wird.

Status:

Der Antrag wurde in Fassung des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

Die Konzepte und Planungen des Sozialamtes, als Grundlage der Förderung von Angeboten bei freien Trägern, werden bedarfsgerecht – auch mit Blick auf den spezifischen Bedarf von Sozialräumen – durch das Sozialamt weiter entwickelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Hausboote für Leipzig

Hausboote für Leipzig

Antrag:

Die Stadtverwaltung prüft die rechtlichen Möglichkeiten der Zulassung von Hausbooten im Sinne eines Wohnbootes oder Schwimmhauses (schwimmende bauliche Anlagen ohne eigenen Antrieb) auf Leipzigs Seen, Flüssen und Gewässern als Wohn- und Gewerbeflächen mit dem Ziel einer Ausweisung geeigneter Flächen.

Der Stand der Prüfung ist dem Stadtrat im Rahmen einer Informationsvorlage vorzulegen. Im Falle eines sich abzeichnenden positiven Prüfergebnisses legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat eine entsprechende Beschlussvorlage, die auch die Flächenausweisung beinhaltet, vor.

Begründung:

Leipzigs Seen, Flüsse und Gewässer erfreuen sich bei Bürgern und Touristen besonderer Beliebtheit. Die antriebslose Form der Hausboote – von umgebauten Booten bis zu schwimmenden Häusern im Bauhaus-Stil – kann der Wasserstadt Leipzig zu zusätzlichen positiven Impulsen verhelfen. Insbesondere die schwimmenden Häuser erfüllen auch die gängigen energetischen Vorgaben. Hausboote im Sinne eines Motorbootes und kombinierten Wohn- und Transportmittels sind auszuschließen. Eine “Wasserstadt Leipzig“ sollte Hausbooten gegenüber offen stehen, die Möglichkeiten und Chancen wohlwollend und ergebnisoffen prüfen und entsprechende Flächen ausweisen. Verschiedene Regionen Deutschlands (u.a. Bitterfeld, Berlin und Brandenburg) weisen längst Hausboot-Reviere aus.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt