Vollelektrische Müllfahrzeuge

Vollelektrische Müllfahrzeuge

Anfrage:

Die Hansestadt Hamburg testet mit Volvo E-Trucks vollelektrische Müllfahrzeuge für die Stadtreinigung. Die vollelektrischen Müllfahrzeuge sind  frei von Abgasen. Hierzu fragen wir:

  1. Ist die Anschaffung von vollelektrischen Müllfahrzeugen auch durch die Stadtreinigung Leipzig geplant?
  2. Welche Anbieter von E-Trucks gibt es auf dem Markt?
  3. Wie verhalten sich Anschaffungs- und Unterhaltskosten von E-Trucks im Vergleich zu benzin- oder dieselbetriebenen Fahrzeugen?
  4. Welche Fördermitteltöpfe zur Förderung von E-Trucks in Kommunen bestehen auf Landes- bzw. Bundesebene?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Ist die Anschaffung von vollelektrischen Müllfahrzeugen auch durch die Stadtreinigung Leipzig geplant?

Zurzeit verfügt der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig über noch keine Abfallsammelfahrzeuge mit Elektro-, Gas- oder sonstiger alternativer Antriebsart. Jedoch erfolgen seit geraumer Zeit technische Abstimmungen mit den Herstellern bezüglich der Wechselbeziehung zwischen Antriebsart, Einsatzzweck und firmen- bzw. tourenspezifischer Anforderungen.

Im Ergebnis erfolgt zeitnah der Testeinsatz von entsprechenden Fahrzeugen mit Erdgasantrieb bzw. Elektroantrieb. Bezugnehmend auf letztgenannte Antriebsart gibt es diese zum einen als Antrieb für das Trägerfahrzeug aber auch als Komplettlösung für Trägerfahrzeug, Aufbau und Schüttung. Jedoch sind diese Antriebsarten noch nicht für alle Fahrzeugkonfigurationen erhältlich, weshalb der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig noch keinen Kauf von entsprechender Entsorgungstechnik durchgeführt hat. Ausgehend von einer nicht zu unterschätzenden Kostenerhöhung bezogen auf die neue Fahrzeugtechnik, ist das Bestreben des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig, die notwendig werdenden Finanzmittel gezielt und auf Basis von vorgenommenen positiven Tests einzusetzen. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist z. B. mit einem Mehrpreis für ein erdgasbetriebenes Entsorgungsfahrzeug in Höhe von ca. 30.000 € netto zu rechnen.

Bei der Betrachtung der Gesamtthematik muss einbezogen werden, dass für den Einsatz alternativer Antriebstechnologien ein gleichzeitiger Aufbau von entsprechend leistungsfähigen Energieversorgungsstellen (z. B. Erdgastankstellen bzw. Elektroladestationen) und die Anpassung der Rahmenbedingungen für Wartung und Reparatur notwendig ist.

Aktuell erstellt der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig einen Ausführungsbeschluss zum Kauf von Abfallsammelfahrzeugen für die Beschaffungsjahre 2018 bis 2020. Hierbei findet der Sachverhalt alternative Antriebsart in der Ausführung der zu kaufenden Fahrzeugtechnik Berücksichtigung.

2. Welche Anbieter von E-Trucks gibt es auf dem Markt?

Die einzelnen Hersteller testen noch Abfallsammelfahrzeuge. Auch das Fahrzeug, welches die Stadtreinigung Hamburg nutzt, wird noch als Testfahrzeug beschrieben. Das serienreife Elektroabfallsammelfahrzeug gibt es derzeit noch nicht.

3. Wie verhalten sich Anschaffungs- und Unterhaltskosten von E-Trucks im Vergleich zu benzin- oder dieselbetriebenen Fahrzeugen?

Hierzu gibt es noch keine Erfahrungswerte.

4. Welche Fördermitteltöpfe zur Förderung von E-Trucks in Kommunen bestehen auf Landes- bzw. Bundesebene?

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten. Sie kommen jedoch erst zum Tragen, wenn Fahrzeuge tatsächlich beschafft werden.

Antwort im Allris

“Bürohunde” in der Verwaltung prüfen

„Bürohunde“ in der Verwaltung prüfen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Mitnahme von Hunden durch Angestellte der Verwaltung an den Arbeitsplatz, sowohl in geschlossenen Räumen, als auch im Außenbereich, möglich ist.

Begründung:

“Bürohunde” können zu einem besseren Betriebsklima sowie Zusammengehörigkeitsgefühl führen und senken die Ausfälle durch Krankheit aufgrund der stressreduzierenden Wirkung.

Die Prüfung beinhaltet die Abwägung von Vorteilen, Nachteilen sowie Aufwand, die mit der Gestattung von Hunden am Arbeitsplatz verbunden sind. Einerfolgreich abgeschlossener Wesenstest oder Hundeführerschein sowie Umstände, die im konkreten Fall gegen ein Mitbringen des Hundes sprechen (Tierhaarallergie von Kollegen etc.), aber auch diverse Arbeitsplatzverhältnisse (Büro, Außendienst etc.) können dabei berücksichtigt werden.

Als einer der größten Arbeitgeber in Leipzig kann die Stadtverwaltung hier innovativ mit gutem Beispiel vorangehen und so auch andere Arbeitgeber dazu veranlassen, ihren Mitarbeitern das Mitbringen von Hunden zu gestatten.

Positiv hervorzuheben ist der “Schulhund Lotte” an der Bebel-Grundschule.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Vielfältige Ampelmännchen-Motive

Vielfältige Ampelmännchen-Motive

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr verschiedenartige Variationen von Ampelfiguren für Leipzigs Lichtsignalanlagen zu beantragen.
  2. Für die Motiv-Vielfalt sollen Bürgerinnen und Bürger Vorschläge einbringen können.
  3. Es werden weitere Signalgebermasken der bereits genehmigten Version Ampelfrau installiert.

Begründung:

Zusätzlich zu weiteren mittlerweile vorhandenen DDR-Mädchen sollen zukünftig verschiedenartige andere Motive die Leipziger Ampeln schmücken, beispielsweise homosexuelle Paare, Figuren mit Behinderungen, Figuren mit Gegenständen und Tierfiguren. Sie erfreuen sowohl Leipziger als auch Besucher der Stadt und zeigen die Vielfalt unserer bunten Gesellschaft auf.

Die Masken können zum turnusmäßigen Austausch der LED angebracht werden. Alternative Ampelfiguren gibt es unter anderem in Erfurt (Wanderer, Schulanfänger, Männchen mit Regenschirm,…), Mainz (Mainzelmännchen), Augsburg (Kasperle), Trier (Karl Marx) und München (homosexuelle Paare für die Dauer des Christopher Street Days). In Wien sollten Ampel-Pärchen mit Herz (hetero, lesbisch, schwul) ursprünglich nur im Rahmen des Christopher Street Days leuchten, letztendlich wurden sie aber dauerhaft eingeführt. Auch Innsbruck verziert seine Ampelanlagen (Sportler).

Status:

Der Antrag wurde von der Verwaltung an uns zurückverwiesen und wird aktuell nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

An Mutlosigkeit sterben

An Mutlosigkeit sterben

Amtsblatt:

Von Stadträten wird erwartet, daß sie frischen Wind bringen, Anregungen und Verbesserungsvorschläge machen, mitdenken – allerdings: wie kann man Amtsstuben-Menschen nur begreiflich machen, daß jene Ideen vor allem auch erstmal Chancen sind?

Das Ausmaß von Mutlosigkeit innerhalb der Stadtverwaltung ist gigantisch. Und es läßt einen sehr ratlos zurück: ob Hausboote als neue Wohnform in einer “Wasserstadt”, Fledermaustürme, damit sich neben den Menschen auch die stark eingeschränkte Tierwelt hier gut entwickelt, ob großstädtisches Badevergnügen um Mitternacht oder sich im Hochsommer kurz die Füße in einem Brunnen kühlen – offenbar ist nicht vorstellbar, daß solche kleinen Annehmlichkeiten die vielbeschworene “Leipziger Freiheit” und damit den Boom erst ausmachen.

Wir haben einen Ruf, den wir zu verlieren drohen, wenn auf jeden neuen Vorschlag immer nur mit “Das hamwer schon imma so jemacht” oder “Da könnt ja jeder kommen” reagiert wird. Ich verstehe ja, daß es Angst macht, wenn die Leipziger als Bürger sehr selbstbewußt ihr Recht auf ihre Stadt einfordern – dennoch sollte dieses Engagement eher unterstützt statt ausgebremst werden.

Ihre Fragen und Ideen gehen wie immer an: anfragen@piratenlily.net

Ute Elisabeth Gabelmann, stellv. Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 02. Juni 2018

Mehr Sicherheit statt Placebo aus Verkehrsschildern

Mehr Sicherheit statt Placebo aus Verkehrsschildern

Pressemitteilung:

Gustav-Adolf-Straße soll Fahrradstraße werden – Mehr Sicherheit für Radfahrer im Waldstraßenviertel

Zur kurzfristigen Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrer im Waldstraßenviertel schlagen die Freibeuter die Umgestaltung der Gustav-Adolf-Straße in eine Fahrradstraße vor. Die Einführung einer Tempo-30-Zone sehen die Freibeuter unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit skeptisch.

„In den Hauptverkehrszeiten wenn es richtig voll und für Radfahrer besonders gefährlich ist, fährt dort eh kaum einer schneller als 30 km/h”

erklärte dazu Stadtrat Sven Morlok (FDP) der sich innerhalb der Fraktion um die Verkehrspolitik kümmert und Fraktion auch im Ausschuss für Mobilität und Verkehr vertritt.

Man müsse, so Morlok, den Blick weiten und nicht nur allein auf die betroffene innere Jahnallee schauen. Dort sei es so eng, dass man kurzfristig keine befriedigende Lösung findet.

Morlok:

„Ein Tempo-30-Schild gaukelt eine Verkehrssicherheit vor, die es aber nicht gibt.”

Sicher würde, so Morlok, eine Straßenumgestaltung mehr Geld kosten als ein paar Schilder. Die Mehrkosten hält der liberale Stadtrat allerdings für vertretbar angesichts der Tatsache, dass eine grundsätzliche Lösung in Abhängigkeit der Investition 10 bis 20 Jahre dauern werde.

Morlok:

„Besser eine angemessene Investition für die Sicherheit der Radfahrer als ein Placebo aus Verkehrsschildern. Das sollte uns die Sicherheit der Radfahrer wert sein.”

Die Freibeuter haben dazu einen Ergänzungsantrag zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Unfallschwerpunkt Jahnallee entschärfen” (VI-A-05894) eingereicht.

Freisitzsaison antragsfrei eröffnen

Freisitzsaison antragsfrei eröffnen

Pressemitteilung:

“Warum jedes Jahr den Freisitz neu beantragen, wenn sich gegenüber dem Vorjahr nichts ändert? Dresden lebt es vor. Auch Wirte in Leipzig sollen nicht jedes Jahr beantragen müssen, wenn alles beim alten bleibt. So ist es auch für Heizstrahler, Blumenkübel und Papierkörbe denkbar, die sich auf den Freisitzen befinden”,

stellt René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, die Neufassung eines Antrags der Freibeuter vor.

Die Neufassung des Antrags sieht nach dem Willen der Fraktion Freibeuter vor, in der Stadt Leipzig entsprechend der Verwaltungspraxis der Landeshauptstadt Dresden die widerrufliche, d.h. zeitlich unbefristete, Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Freisitze und darüber hinaus für im Zusammenhang mit Freisitzen stehende erlaubnispflichtige Sondernutzungen wie Heizstrahler, Blumenkübel, Papierkörbe zu ermöglichen.

Wie Bürgermeisterin Dubrau in der Antwort auf eine gleichlautende Anfrage in der Mai-Ratsversammlung bestätigte, zählen widerruflich erteilte Sondernutzungserlaubnisse für Freisitze in Dresden zur Verwaltungspraxis. Einer zunächst von den Freibeutern beantragten Prüfung, ob Sondernutzungserlaubnisse grundsätzlich unbefristet und bis auf Widerruf des Antragstellers oder der Stadt Leipzig ausgestellt werden können, verwehrte sie sich.

“Betreiber von Gaststätten und Bars gehen von einem auf Dauer angelegten Betreiben ihres Gastgewerbes aus. Eine jährlich zu beantragende Verlängerung vor Ablauf der Sondernutzungserlaubnis für Freisitze, wenn auch im vereinfachten Verfahren, belastet die Wirte nur”,

so Rechtsanwalt Hobusch mit Blick auf die Forderung des Antrags nach einer bürger- und unternehmerfreundlichen Verwaltung. Eine Win-Win-Situation auch für die Verwaltung.

“Für die Verwaltung ist damit die Chance einer Vereinfachung und Straffung von Verwaltungabläufen verbunden. Nicht jeder Folgeantrag muss jedes Jahr aufs Neue geprüft und beschieden werden”,

so der Freidemokrat Hobusch abschließend.

Rechtsgrundlage für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen ist die Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung).

Die aktuelle Version des Antrags “Unbefristete Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen” trägt die Nummer VI-A-04816-NF-02.

Hobusch (FDP): „Leipzig hat keine Kapazitäten für ein Ankerzentrum“

Leipzig hat keine Kapazitäten für ein Ankerzentrum

Pressemitteilung:

Angesichts des Treffens zwischen Sachsens Ministerpräsident Kretschmer und Bundesinnenminister Seehofer fordert René Hobusch, Leipziger Stadtrat der Freien Demokraten, kein Ankerzentrum in Leipzig anzusiedeln:

„Die Ankerzentren sind als Pilotprojekte angelegt. Bei solchen Betaversionen läuft lange nicht alles glatt, sondern da braucht es Personal und Einsatz, um die Einrichtungen richtig zum Laufen zu bekommen. Da auch die Kommune dort einen Beitrag leisten sollen, muss ich als Leipziger Stadtrat sagen: Wir haben wichtigeres vor der Brust als Seehofers Prestigeprojekt.

Vielleicht ist das in Dresden und Berlin noch nicht bei jedem angekommen: Leipzig ist die dynamischste Stadt der Republik, wir haben erst 100.000 Einwohner verloren, waren Armutshauptstadt. Mittlerweile sind 100.000 Einwohner dazu gekommen und die Stadt platzt in einigen Bereichen aus allen Nähten. Wir haben mit viel Einsatz unseren Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingssituation geleistet.

Wir integrieren, während sich andere Gemeinden gegen Zuweisungen stemmen. Wir bauen Schulen und Kitas. Aber Fakt ist: Die Verwaltung ist an der Belastungsgrenze. Mit Geld allein ist es nicht mehr getan. Wir brauchen endlich etwas Ruhe, um unsere Arbeit zu machen. Ein Pilotprojekt von der Dimension der Ankerzentren würde Leipzig zusätzlich belasten. Meine Einschätzung nach bald 10 Jahren im Stadtrat ist: Derzeit können wir das nicht leisten.

Zumal jeder im Hinterkopf haben sollte, dass dort keine Software entwickelt werden soll, sondern dort soll über Menschenschicksale entschieden werden. Umso wichtiger ist gute Planung und größtmöglicher Einsatz. Und ganz nebenbei plant die Bundesregierung sicher schon die nächsten Streiche, gegen die sich die Kommunen nicht wehren können und dann im Regen stehen gelassen werden – wie bspw. beim Thema ALG II und Rechtsanspruch auf Kitaplätze.“

Hobusch forderte Oberbürgermeister Jung auf, gegenüber Staats- und Bundesregierung deutlich zu machen, dass Leipzig kurz vor der Grenze der Belastungsfähigkeit sei und ein Ankerzentrum hier derzeit nicht funktioniere.

„Ich bin kein Freund davon, dass Bauplanungsrecht für andere Dinge zu missbrauchen. Aber bevor Leipzig über sein Limit gehen muss, sollten wir darüber nachdenken, als Ultima Ratio auch Verhinderungsplanungen zu nutzen, um ein Ankerzentrum in Leipzig zuverhindern.”

Hobusch (FDP): “Leipziger Dok-Filmfestival keine Pasanen-Show”

Leipziger Dok-Filmfestival keine Pasanen-Show

Pressemitteilung:

Angesichts der Ankündigung der Direktorin des Internationalen Leipziger Festivals für Dokumentar- und Animationsfilm (Dok Leipzig), Leena Pasanen, die Einführung einer Quote für Regisseurinnen im Deutschen Wettbewerb langer Dokumentar- und Animationsfilm umzusetzen, äußert sich FDP-Stadtrat René Hobusch, der die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat im Kulturausschuss vertritt:

“Mit der Einführung einer Frauenquote geht Leena Pasanen zu weit. Das Dok-Filmfestival ist immer noch ein städtisches Festival, bei dem Leena Pasanen die Geschäfte führt. Es ist keine weibliche Pasanen-Show. Es ist nicht ihr Festival.”

Vor dem Hintergrund, dass die Stadt Leipzig Gesellschafterin der Leipziger Dok-Filmwochen GmbH ist, fordert der Jurist Hobusch eine öffentliche Diskussion der Leipziger zu dieser Entscheidung:

“Die Frage ist doch, ob eine Frauenquote das Selbstverständnis einer Bürgerstadt Leipzig widerspiegelt. Solche Quoten sind eine Frage der grundsätzlichen Ausrichtung des Fimfestivals und gehören von der Stadtgesellschaft diskutiert.”

“Die Qualität von Kunst misst sich nicht an einer Quote, sondern an ihrem Inhalt und der künstlerischen Qualität. Kreativität ist weder überwiegend weiblich noch eher männlich”,

so Hobusch abschließend.

Quo vadis Grundsteuer?

Quo vadis Grundsteuer?

Amtsblatt:

Das Bundesverfassungsgericht hat im April die Erhebungsmethode für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Diese basiert auf den sogenannten Einheitswerten. Der Gesetzgeber hatte vorgeschrieben, dass diese alle sechs Jahre an die aktuellen Werte anzupassen sind. Tatsächlich ist dies fast 60 Jahre lang nicht erfolgt, was zu erheblichen Ungerechtigkeiten führte. Bis Ende 2019 ist der Gesetzgeber nun aufgefordert, die Grundsteuer neu zu regeln. Eine straffe Vorgabe, denn es verbleiben nur noch 18 Monate. Eine Einigkeit der Länderfinanzminister über ein zukünftiges Modell besteht bisher nicht. Doch nur mit einer wirksam verabschiedeten Neuregelung ist es den Kommunen erlaubt, längstens bis Ende 2024 die Grundsteuer auf der Basis des alten Modells noch zu erheben.

Aktuell nimmt die Stadt Leipzig jährlich rund 100 Millionen Euro aus der Grundsteuer ein. Eine Steuer, die am Ende alle zahlen, da sie über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden kann. Kurzfristig umsetzbar ist daher nur ein einfaches und flächenbezogenes Modell. Andernfalls müssten rund 35 Millionen Grundstücke in der Bundesrepublik neu bewertet werden. Experten warnen zudem bei einem wertbezogenen Modell vor erheblichen Steigerungen bei der Grundsteuer vor allem in den Ballungsräumen. Dies würde die Mieten zusätzlich belasten.

René Hobusch, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 18. Mai 2018

Stellen im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege 2019/2020

Stellen im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege 2019/2020

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes 2019/2020 die Besetzung von sechs unbesetzten Stellen im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege oder im Falle einer erforderlichen andauernden Erfüllung von Sonderaufgaben die Neuschaffung dieser Stellen zu berücksichtigen.

Begründung:

Im Jahr 2017 konnten im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege nicht wie geplant 38,25 VzÄ zur Bearbeitung von Bauanträgen eingesetzt werden. Etwa sechs VzÄ waren 2017 unbesetzt. Bauantragsteller gewinnen leicht den Eindruck, dass nicht zuletzt die fehlende “Vollbesetzung” ursächlich für die im Vergleich zu anderen Städten lange Bearbeitung von Bauanträgen ist. Beispielsweise liegt die Eingangsbearbeitung von Bauanträgen, die die Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit beinhaltet, an der Grenze der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt