Radverkehr auf dem Ring sicher ermöglichen

Radverkehr auf dem Ring sicher ermöglichen (VII-A-02776-NF-02)
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Mitte

Aus der Ratsversammlung am 13.10.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst an das anknüpfen, was Frau Dr. Heymann gesagt hat. Was wir in der Stadt brauchen, sind Gesamtkonzepte für den Fußverkehr, für den ÖPNV, für den MIV und auch für den Radverkehr. Wir brauchen integrierte Konzepte, denn weniger MIV ist immer nur dort möglich, wo die anderen Angebote entsprechend vorhanden sind.

Herr Nörlich, wenn Sie sagen, Sie legen 90 Prozent Ihrer Wege mit dem Fahrrad zurück, dann kann ich das gut nachvollziehen als jemand, der im Stadtbezirk Mitte wohnt. Wenn ich im Stadtbezirk Mitte wohnen würde, wäre das vielleicht auch so, dass ich 90 Prozent meiner Wege mit dem Fahrrad oder auch zu Fuß zurücklegen würde. Wenn Sie sich anschauen, wer im Pkw sitzt, die momentan auf den zwei Spuren über den Ring fahren, werden Sie ganz wenige Leute finden, die im Stadtbezirk Mitte wohnen, sondern das sind überwiegend Menschen, die in den Außenbezirken unserer Stadt oder sogar außerhalb der Stadt Leipzig wohnen.

Das heißt also: Wenn wir Verkehrspolitik für die Stadt sinnvoll gestalten wollen, dann müssen wir dies alles in unsere Entscheidungen mit einbeziehen. Wir müssen schauen: Wie ist denn die ÖBNV-Anbindung in unseren eingemeindeten Ortschaften am Rand? Denken Sie, es ist so einfach für jemanden, der in Liebertwolkwitz oder in Holzhausen wohnt und vielleicht in Mitte arbeitet, zu sagen: 90 Prozent der Wege werden locker mit dem Fahrrad zurückgelegt?

Ich glaube, eine Fahrradtour im Stadtbezirk Mitte von A nach B ist etwas anderes als jeden Tag von Liebertwolkwitz mit dem Fahrrad in die Stadt zu pendeln. Da würden Sie vielleicht auch zu anderen Ergebnissen kommen, insbesondere für das Thema Umland. Das heißt, wir müssen unseren ÖPNV in der Stadt ausbauen, Richtung Taktverbesserung in den Randbezirken, Richtung verbesserte Schieneninfrastruktur in der Stadt Leipzig. Immer dann, wenn wir das tun,können wir natürlich auch den MIV reduzieren.

Das ist das Ziel. Da sind wir gar nicht auseinander. Wir haben ja die Mobilitätsstrategie im Stadtrat hier beschlossen. Im Ziel sind wir nicht auseinander. Aber im Unterschied zum Stadtbezirk Mitte, wo Sie natürlich die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner aus Mitte vertreten und zu berücksichtigen haben, haben wir als Stadtrat eben nicht nur die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner aus Mitte zu berücksichtigen, sondern auch die Interessen derjenigen, die von den Randgebieten unserer Stadt mit dem Auto in die Stadt kommen müssen, gegebenenfalls weil die ÖPNV-Anbindung noch schlecht ist.

Deswegen appelliere ich an Sie, heute dem Verwaltungsstandpunkt zuzustimmen. Es geht hier nicht um Ideologie. Niemand ist gegen den Radverkehr, gegen den Umstieg, gegen die Verkehrswende, aber die Dinge müssen integriert, insgesamt betrachtet werden. Einzellösungen für uns hier nicht weiter.

Ich möchte nur ein Beispiel nennen. Wir haben eine Machbarkeitsstudie Südsehne für die Straßenbahn in Auftrag gegeben. Ich bin gespannt,
wie wir hier in diesem Hause diskutieren werden, wenn wir die Studien auf den Tisch liegen haben und die Frage ist: Wie geht es künftig in der Kurt-Eisner-Straße weiter, wo so schöne Bäume stehen, wenn wir anfangen, Straßenbahnen zu bauen.

Dann müssen wir auch abwägen: Was ist uns wichtiger, die neue Verkehrsinfrastruktur für die Straßenbahn oder die Bäume in der Kurt-Eisner-
Straße? Dann müssen wir auch eine gesamtstädtische Entscheidung treffen und eben nicht nur das berücksichtigen, was die Menschen, die in der Kurt-Eisner-Straße wohnen, als richtig empfinden. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Verfall des Hotels Astoria am Willy-Brandt-Platz

Verfall des Hotels Astoria am Willy-Brandt-Platz (VII-A-02666-NF-01)
Einreicher: AfD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 13.10.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bonew! Ich melde mich hier zu Wort, weil es sich um eine öffentliche Sitzung handelt und das, was hier seitens der AfD zum Sachverhalt fälschlicherweise vorgetragen wurde, so nicht stehenbleiben kann, weil sonst in der Öffentlichkeit ein falscher Eindruck erweckt wird.

Es ist richtig: Es gibt eine zweite Baugenehmigung. Es ist aber auch richtig, dass diese zweite Baugenehmigung beklagt ist. Es gibt auch eine Klage desselben Klägers gegen diese zweite Baugenehmigung. Man könnte mit dem Bau beginnen, weil in diesem Fall nicht beantragt worden ist, den Sofortvollzug auszusetzen.

Wenn Sie aber wissen, dass ein solcher Antrag jederzeit im Verfahren nachgeschoben werden kann – und wenn ein Jurist seitens der AfD hier
entsprechende Worte führt, dann können wir wohl alle davon ausgehen, dass dieser Jurist weiß, dass dies so möglich ist, sonst wäre er ein schlechter Jurist -, wird jedem nachvollziehbar, dass es dem Investor angesichts der Kosten, die
bei der Mobilisierung einer solchen Baustelle entstehen, nicht zuzumuten ist, zu mobilisieren. Wenn man 100.000 Euro ausgegeben hat und alles läuft, dann muss man es wieder sein lassen.

Deswegen ist es richtig und nachvollziehbar von dem Investor, dass er schlicht und ergreifend das Urteil gegen den beklagten B-Plan abwartet. Er will ja bauen. Er hat ja einen Bauantrag gestellt. Sobald das entsprechende Urteil ergangen ist, baut er.

Ein Baugebot nach § 176 BauGB ist unzulässig in einer Situation, in der die Baugenehmigung beklagt ist. Das ist rechtlich gar nicht möglich, was Sie hier beantragen. Sie erwecken hier den Eindruck, als ob es hier ein Investor gäbe, der das Ziel hat, ein Objekt verfallen zu lassen, was mitnichten der Fall ist. Das wollte ich klarstellen. Deswegen habe ich mich zu Wort gemeldet. – Vielen Dank.“

(Es gilt das gesprochene Wort)

Änderungsantrag: Terminvergabe bei Behörden verbessern: Mit einem einzigen Besuch der Terminplattform zum Termin kommen

[Änderungsantrag VII-A-04923-ÄA-03 | Einreicher: Freibeuter Fraktion | Status: Änderungsantrag wurde im Ursprungsantrag übernommen und wurde mehrheitlich beschlossen]

Beschluss:

Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für alle Behörden, die Termine für Bürger*innenEinwohner anbieten, ein Terminvergabesystem zu entwickeln, das es ermöglicht, nach einer einmaligen Bedarfsanmeldung einen Termin für einen Behördengang zu bekommen.

Daneben wird geprüft, ob über eine Dringlichkeitsliste zurückgegebene Termine kurzfristig für eilbedürftige Fälle neu vergeben werden können.

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Ursprüngliche Fassung (Ursprungsantrag der Grünen):

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für alle Behörden, die Termine für Bürger*innen anbieten, ein Terminvergabesystem zu entwickeln, das es ermöglicht, nach einer einmaligen Bedarfsanmeldung einen Termin für einen Behördengang zu bekommen.

Daneben wird geprüft, ob über eine Dringlichkeitsliste zurückgegebene Termine kurzfristig für eilbedürftige Fälle neu vergeben werden können.

Kfz-Adressenänderung im Bürger-Service-Amt

[Antrag VII-A-06228| Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass die Leipzigerinnen und Leipziger spätestens ab dem 15. Januar 2022 die Möglichkeit haben, im neuen Bürger-Service-Amt neben anderen Serviceleistungen bei einem Umzug innerhalb der Stadt Leipzig auch die Adresse im Zusammenhang mit ihrem Kfz ändern zu können und ihnen somit der Weg zur Kfz-Zulassungsstelle erspart wird.

Begründung:

Ab Mitte Januar 2022 soll das neue „Bürger-Service-Amt“ an den Start gehen. Aus der Pressemitteilung des Oberbürgermeisters am 15. Dezember 2020 geht hervor, dass unter anderem die Bürgerämter, das Bürgertelefon und die Meldebehörde des Ordnungsamtes zusammengeführt werden sollen. Es geht nicht daraus hervor, dass auch Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsbehörde in das „Bürger-Service-Amt“ einfließen werden. Da aktuell aber der Bürger seine neue Adresse sowohl im Bürgeramt als auch der Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen muss, wäre es eine spürbare Erleichterung für die Leipzigerinnen und Leipziger, wenn aus zwei Behördengängen ein Behördengang würde.

Matzke (FDP): “Engagement erleichtern: Digitale Sitzungen für alle Stadträte ermöglichen!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt in der  Ratsversammlung am 13. Oktober 2021, allen Stadträtinnen und  Stadträten eine digitale Teilnahme an beratenden Ausschüssen zu  ermöglichen.

“Wir wollen ehrenamtliches Engagement stärker fördern. Neben  gesundheitlichen oder familiären Belangen erschweren auch berufliche  Gründe kommunalpolitische Arbeit. Daher soll für alle Mitglieder des  Stadtrates die Möglichkeit der digitalen Teilnahme an beratenden  Ausschüssen gegeben sein”, begründet FDP-Stadtrat Sascha Matzke die  Intention der Fraktion Freibeuter.

“Der Oberbürgermeister soll nicht in der Privatsphäre der Stadträte  herumschnüffeln dürfen. Deshalb darf nicht nachweispflichtig sein,  warum eine persönliche Teilnahme an einem Ausschuss nicht möglich  ist”, bezieht sich der Freidemokrat Matzke auf eine Initiative aus dem  Stadtrat, Stadträtinnen und Stadträten unter Nachweis eines besonderen  Grundes gegenüber dem Oberbürgermeister, wie gesundheitliche  Einschränkungen oder Einschränkungen durch familiäre Sorgearbeit, per  Videokonferenz an beratenden Ausschüssen des Stadtrates teilnehmen zu  lassen.

Matzke verweist auf das vom Oberbürgermeister auf Anregung der  Fraktion Freibeuter zu erarbeitende Regelwerk als Grundvoraussetzung  für eine digitale Teilnahme an Sitzungen: “Das verbindliche Regelwerk  stellt sicher, dass sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die  Spielregeln halten. Es wird u.a. die Wahrung der Vertraulichkeit von  nichtöffentlichen Beratungsgegenständen regeln und für einen möglichst  störungsfreien Ablauf der Sitzung sorgen.”

Sirenen zur Katastrophenwarnung

Antrag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Installation von Sirenen auf öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig und an freistehenden Masten unverzüglich und unabhängig von der Einführung des Cell Broadcastings zu prüfen. Die Prüfung soll eine möglichst effiziente Sireneninfrastruktur umfassen sowie Mittel aus dem „Sonderförderprogramm Sirenen“ des Bundes einbinden und dem Stadtrat bis zur Übergabe des Entwurfes des Doppelhaushaltes 2023/24noch im ersten Halbjahr 2022 vorliegen.

2. Bei positiver Prüfung der Sireneninfrastruktur wird die anschließende Installation und Inbetriebnahme der Sirenen gegenüber Kindern und Erwachsenen in Leipzig kommunikativ begleitet, um zu gewährleisten, dass jeder die Signale einer Sirene richtig deuten und entsprechend handeln kann. Es werden dabei kommunikative Wege gefunden, die alle Leipzigerinnen und Leipziger erreichen, eine Einbindung des Freistaat Sachsen jedoch nicht erfordern.

Begründung:

Unbenommen der Einführung des Cell Broadcastings in 2022 reicht der Freistaat Sachsen seit Dezember 2021 Fördermittel des Bundes für die Neuinstallation von Sirenen aus (Förderrichtlinie . Die Montage einer neuen Sirene wird mit 10.850 Euro bzw. 17.350 Euro gefördert. Um die Fördermittel nutzen zu können, duldet die Prüfung von Sirenen zur Katastrophenwarnung keinen Aufschub bis in das Jahr 2023.

Die Stadt Leipzig verlässt sich bei der Katastrophenwarnung allein auf die App NINA des Bundes, die auf Mobilfunkgeräten zum Einsatz kommt, den Rundfunk sowie in kleinräumigen Gefahrenlagen auf Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr, der Polizei und des THW und ab 2022 auch auf das Cell Broadcasting des Bundes.

Ein bundesweiter Test der App NINA geriet im Jahr 2020 an seine Grenzen. Bei großflächigen Stromausfällen bliebe lediglich die Lautsprecherdurchsage als gegenwärtig einzige Maßnahme, um die Leipzigerinnen und Leipziger zu erreichen. Vor diesem Hintergrund erscheinen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung als wirkungsvollste Maßnahme im Katastrophenfall, die zudem noch relativ unabhängig von Art und Ausmaß der Katastrophe erscheint.

Im Falle der Installation und Inbetriebnahme von Sirenen initiiert die Stadt Leipzig eine stadtweite Informationskampagne beispielsweise über Außenwerbung im gesamten Stadtgebiet, Informationsvideo ohne Ton im ÖPNV, o.Ä.. Sollte eine Informationskampagne an Schulen eine Einbindung des Freistaat Sachsen erfordern, werden alternative kommuale Lösungen zur Information von Kindern gewählt, um das Projekt nicht zu gefährden.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 19.01.2022 mit 53/6/3 mehrheitlich beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt zum Ursprungsantrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt zur Neufassung im Allris

Ohne Sirenen durch die Katastrophe

Sirenen auf öffentlichen Gebäuden – vielerorts heulen sie regelmäßig übungshalber auf, im Ernstfall senden sie ein verlässliches Signal. Die Stadt Leipzig hat sie flächendeckend abmontiert, nur vereinzelt sind sie noch vorhanden.

Stattdessen greift die Verwaltung auf digitale Warnsysteme zur Warnung und Information der Bevölkerung zurück. In einem bundesweiten Test zur Warnung mittels Warn-App NINA im Jahr 2020 gerieten die digitalen Warnsysteme jedoch an ihre Grenzen. Auch nicht auf jedem Leipziger Handy war der Warnton der Warn-App NINA zur angekündigten Zeit ertönt. Zusätzlich sei der Rundfunk aus Sicht der Verwaltung ein gangbarer Weg. Nur in kleinräumigen Gefahrenlagen in Teilen des Stadtgebiets wird analog mit Lautsprechern ausgestattete Fahrzeuge der Feuerwehr, der Polizei und des Technischen Hilfswerkes gewarnt.

Was ist, wenn die Gefahr jedoch großflächig die ganze Stadt betrifft, sogar der Strom stadtweit ausfällt? Da brauchen nicht einmal Wassermassen ursächlich sein. Wir sehen die Stadt im Ernstfall nicht ausreichend gerüstet und die Leipziger nicht ausreichend informiert. Die Sicht des Oberbürgermeisters erfahren wir in der Ratsversammlung am 13. Oktober 2021.

Sascha Matzke, Stadtrat

Erschienen im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 9. Oktober 2021

Matzke (FDP): “Sirenen im Stadtgebiet: Leipziger im Ernstfall schnell gewarnt!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt die Prüfung der Installation und Inbetriebnahme von Sirenen auf öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig.

Dazu Stadtrat Sascha Matzke (FDP): “Wir sehen im Ernstfall die Leipzigerinnen und Leipziger aktuell nicht ausreichend gewarnt. Sich als Stadt Leipzig allein auf die Bundes-Warn-App NINA, den Rundfunk und Lautsprecherdurchsagen durch Feuerwehr, Polizei und THW zu verlassen, wird möglicherweise nicht jedem Katastrophenfall gerecht.“ Die Bundes-Warn-App NINA, der Rundfunk und Lautsprecherdurchsagen durch Feuerwehr, Polizei und THW sind jedoch drei Kanäle mittels derer die Stadt Leipzig im Katastrophenfall nach eigenen Aussagen warnen wird.

Matzke verweist auf einen großflächigen Stromausfall jüngst in der sächsischen Landeshauptstadt, der die Grenzen der Digitalisierung in der Katastrophe aufzeigt: „Zuletzt war etwa die Hälfte der Haushalte in Dresden von einem Stromausfall betroffen. Ohne Strom kann aber über Mobilfunk und Rundfunk nur bedingt gewarnt werden. Und auch bei der Alarmierung durch Lautsprecherdurchsagen ist davon auszugehen, dass auf diesem Weg nicht alle rechtzeitig gewarnt werden können“.

Die Prüfung soll eine möglichst effiziente Sireneninfrastruktur umfassen und das Prüfergebnis dem Stadtrat bis zur Übergabe des Haushaltsplanentwurfes 2023/24 vorliegen. “Die Neuinstallation und Wartung der Sirenen wird kostenintensiv sein, mit Blick auf die gewaltigen Überschwemmungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz können sie jedoch möglicherweise Leben retten”, zeigt sich FDP-Stadtrat Matzke hoffnungsvoll.

Im Falle der Entscheidung des Stadtrates, die Sireneninfrastruktur tatsächlich zu schaffen, Freidemokrat Matzke weiter: „Wenn wir die Sirenen installieren, muss sichergestellt werden, dass alle Kinder und Erwachsenen in Leipzig die Zeichen richtig deuten lernen. Wenn uns beispielsweise im Schulunterricht, wo wir alle Kinder erreichen würden, der Freistaat Sachsen im Weg steht, dann machen wir die Informationskampagne auf einem anderen Weg ohne ihn. Wo eine Wille, da ein Weg.“

Die den Antrag begleitende Anfrage der Fraktion Freibeuter an den Oberbürgermeister zur Dauer der Alarmierung durch Lautsprecherdurchsagen im gesamten Stadtgebiet (VII-F-06317) wird ebenfalls in der Ratsversammlung am 13. Oktober 2021 beantwortet.

Der Antrag VII-A-06359 “Sirenen zur Katastrophenwarnung” wird in der Ratsversammlung am 13. Oktober 2021 zur Beratung in die Gremien verwiesen.

Mietspiegel 2020 und Soziale Erhaltungssatzungen

Anfrage:

Laut qualifiziertem Mietspiegel 2020 wirken sich weder eine amerikanische Küche noch eine Videofreisprechanlage oder ein Gäste-WC mietpreiserhöhend aus. Mit Blick auf die Sozialen Erhaltungssatzungen verwundert jedoch, dass der Einbau einer amerikanischen Küche sowie einer Videofreisprechanlage oder eines Gäste-WCs in Gebieten mit Sozialen Erhaltungssatzungen gemäß der Stadt Leipzig geeignet sein sollen, den Mietpreis zu erhöhen und „Entwicklungen in Gang zu setzen, die tendenziell eine überdurchschnittlich hohe Verdrängungsgefahr für die im Erhaltungsgebiet vorhandene Wohnbevölkerung nach sich ziehen“.

Hierzu fragen wir an:

  1. Wie wirkt sich der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Leipzig auf die Sozialen Erhaltungssatzungen aus?
  2. Verfügt der Oberbürgermeister über Informationen über den Mietspiegel 2020 hinaus, wonach sich eine amerikanische Küche, eine Videofreisprechanlage und ein Gäste-WC mietpreiserhöhend auswirken?
  3. Wenn Frage 2 bejaht: Bis wann werden diese dem Stadtrat zur Verfügung gestellt?

Antwort:

Zur Frage 1:

  • Der Leipziger Wohn- und Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung als Maßstab für die erhaltungsrechtliche Genehmigungspraxis ist nicht gleichzusetzen mit dem „Standard“ des Mietspiegels.
  • Der Leipziger Mietspiegel 2020 regelt gesetzliche Mieterhöhungen zur Anpassung der Grundmiete an die ortsübliche Vergleichsmiete. Merkmale des Mietspiegels können nicht einzeln für die Umsetzung der Sozialen Erhaltungssatzungen betrachtet werden. Die Anwendung des Mietspiegels bzw. die daraus zu berechnende ortsübliche Vergleichsmiete kann nur als Gesamt-Produkt Anwendung finden.
  • Der Leipziger Wohn- und Ausstattungsstandard in den Erhaltungssatzungsgebieten ist Ergebnis der Detailuntersuchungen.
  • Ich verweise auf den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung der Sozialen Erhaltungssatzungen (vgl. VII-Ifo-02395), der in die Sitzung der Ratsversammlung am 15.09.2021 eingebracht wurde.

Zur Frage 2 & 3:

  • In den Detailuntersuchungen zu den Satzungen wurde nachgewiesen, dass eine amerikanische Küche, eine Videofreisprechanlage und ein Gäste-WC bei Wohnungen mit weniger als 4 Räumen nicht in 50% der Wohnungen anzutreffen sind und dass diese Kriterien nicht zum üblichen Standard einer durchschnittlichen Mietwohnung gehören.
  • Erhaltungsrechtlich bestehen hier mehrfach gerichtlich überprüfte Versagungsgründe, aufgrund der Umlagefähigkeit nach § 559 Bürgerliches Gesetzbuch. Soziales Erhaltungsrecht zielt auf eine Begrenzung der Modernisierungsumlage auf den „Standard“.
  • Ich verweise auch auf den Beschluss der Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom 05.05.2020 zu VI-DS-08248 zu den Genehmigungskriterien (dies ist Geschäft der laufenden Verwaltung aufgrund der gebundenen Entscheidungen). Die Evaluierung der Kriterien wird gemäß Beschlusspunkt 3. im Mai 2022 der Ratsversammlung vorgelegt.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Nachfrage zu VII-F-06202 “Katastrophenwarnung in Leipzig”

Anfrage:

Laut Antwort zur Anfrage an den Oberbürgermeister VII-F-06202 „Katastrophenwarnung in Leipzig“ setzt die Stadt Leipzig auf das modulare Warnsystem des Bundes (Warn-App NINA und Rundfunk). Zusätzlich wird nach eigenen Aussagen der Branddirektion in kleinräumigen Gefahrenlagen über mit Lautsprechern ausgestattete Fahrzeuge der Feuerwehr, der Polizei und des Technischen Hilfswerkes gewarnt. Hierzu fragen wir an:

Wie lange dauert es bei einem großflächigen Stromausfall im Leipziger Stadtgebiet, von der Entscheidung, die Leipziger Bevölkerung zu alarmieren, ggf. über mit Lautsprechern ausgestattete Fahrzeuge, bis diese vollständig alarmiert ist?

Antwort:

Alle Lebensbereiche basieren auf der Versorgung mit elektrischem Strom. Ausfälle werden somit von der Bevölkerung auf Grund ihrer Auswirkungen unmittelbar bemerkt.

Eine Information mit Weckeffekt im Sinne einer “Alarmierung” der Bevölkerung plant die Stadt Leipzig für derartige Fälle daher derzeit nicht.

Wichtig sind für die Bevölkerung in diesem Fall Informationen, insbesondere

  • zur erwarteten Dauer des Stromausfalles und
  • zu allgemeinen und spezifischen Handlungshinweisen.

Derartige Informationen lassen sich in erster Linie über den Rundfunk verbreiten, der bei einem Stromausfall über abgesicherte Sendekapazitäten verfügt. Meldungsinhalte können bei Bedarf von der Stadt Leipzig direkt beim in Leipzig ansässigen MDR-Funkhaus übergeben werden.

Die Bevölkerung kann die Rundfunkmeldungen über batteriebetriebene (z. B. Autoradios) oder spezielle Kurbelradios empfangen.

Das Vorhalten geeigneter Rundfunkgeräte, die auch bei Stromausfall einen Empfang gewährleisten, gehört zu den zentralen Vorsorge-Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris