Grundstückstausch: Schulstandorte

Schulstandort rechtsverbindlich sichern! (VII-A-05540)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 13.04.2022

Stadtrat Morlok (Freibeuter):Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bonew! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sachverhalt, wie er im Antrag dargestellt wird, ist schlicht und ergreifend falsch. Der Sachverhalt, es gäbe keine Alternativen, ist falsch. Und Sie, als Antragsteller, wissen auch, dass der Sachverhalt, es gäbe keine Alternativen, falsch ist. Ich möchte daran erinnern, dass es im Zuge der Verhandlungen über den Tausch der Grundstücke sehr wohl der Verwaltung aufgetragen wurde, Alternativen für diesen Schulstandort für die Schule zu ermitteln. Diese Alternativen wurden uns auch vorgelegt.

Ich kann mich noch sehr gut erinnern, dass insbesondere die LINKEN die Kostenberechnung, die der Finanzbürgermeister Bonew in dem Zusammenhang dem Stadtrat für die Alternativen vorgelegt hat, heftig kritisiert haben. Sie wussten also, dass es die Alternativen gibt, Sie haben sie nämlich heftig kritisiert. Und hier behaupten Sie wahrheitswidrig, solche Alternativen gibt es nicht. Es gibt diese Alternativen, wir haben über die Alternativen diskutiert, Sie haben die Kostenberechnung für die Alternativen angezweifelt.

Dann haben Sie gerade deutlich gemacht: Na ja, so eine Enteignung ist ja nichts anderes als erzwungener Kauf, und es gibt ja eine Gegenleistung, nämlich eine Entschädigung zum Verkehrswert. Wir hatten hier im Stadtrat eine Vorlage, wo der Eigentümer eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes erhalten sollte. Diese Entschädigung, diese Vorlage, hat der Stadtrat mehrheitlich abgelehnt. Er hat also bewusst entschieden – politisch entschieden -, diese Übertragung des Grundstückes als Eigentum des Stadt Leipzig nicht haben zu wollen. Das war eine politische Abwägung gegen Grundstücke. Das haben Sie politisch abgewogen.

Es gab eine Bereitschaft des Verkäufers, das Grundstück im Tausch gegen Grundstücke abzugeben. Wenn Sie also das Thema Schule so hoch priorisiert hätten, dann hätten Sie dem zugestimmt. Sie haben in der politischen Abwägung – was ist uns wichtiger: Grundschulstandort oder Grundstücke hergeben? – entschieden, die Grundstücke zu behalten. Das ist Ihnen in dem Zusammenhang politisch wichtiger als der Standort. Sie haben eine politische Abwägungsentscheidung getroffen, und deswegen bleibt kein Raum mehr für eine Enteignung. Sie haben abgewogen, der Stadtrat hat mehrheitlich abgewogen: Das andere ist Ihnen wichtiger. Das müssen Sie dann letztendlich bei Gericht auch vortragen, warum Sie das so entschieden haben, denn Sie hätten ja den Grundschulstandort durch Tausch der Grundstücke dort bewirken können. Das haben Sie als Stadtratsmehrheit abgelehnt.

Es gab die Möglichkeit, an das Eigentum zu kommen, das haben Sie abgelehnt. Es gibt Alternativen zum Standort. Die Kostenberechnung lag Ihnen vor; die haben Sie kritisiert. Es gab also zwei Möglichkeiten, zum Ergebnis zu kommen, dort die Schule zu bauen. Das war aber alles nicht gewünscht. Und im Enteignungsverfahren müssten Sie vortragen, dass es keine Alternativen gegeben hätte. Das wird Ihnen dort um die Ohren fliegen.

Sie haben Straßenbau und andere Dinge angesprochen, wo es Enteignungen gibt. Richtig, da gibt es die – meistens auch relativ unproblematisch. Weil nämlich die Enteignungen dort aufgrund eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses für die Straße oder auch für die Eisenbahnlinie erfolgen. Da ist also alles schon einmal richtig durchgefochten, und dann bekommen Sie auch relativ schnell eine Besitzeinweisung in die Grundstücke. Die Gerichtsverfahren über die Enteignung laufen dann hinterher.

Hier ist es ja genau andersherum. Sie müssten vorher vor Gericht letztendlich die Enteignung durchbekommen. Erst wenn der Bundesgerichtshof entschieden hat, dürften wir als Stadt Leipzig das Grundstück entsprechend nutzen. Jetzt überlegen Sie einmal, wie lange der Weg dauert, bis wir ein solches Urteil haben. Und dann müsste, wenn der BGH entscheidet, immer noch keine Alternative für die Schüler und Schülerinnen vorliegen. Das heißt, Sie haben überhaupt nur dann eine Chance, das Ding im Gerichtsverfahren zu bekommen, wenn wir uns stur stellen und uns die nächsten zehn Jahre weigern, Grundschulkapazitäten dort zu schaffen. Das kann doch nicht Ihr Ziel sein! Wir wollen die ja gerade schaffen, und wenn wir sie geschaffen haben, ist doch kein Grund mehr vorhanden, für diese dann vorhandenen Grundschulkapazitäten jemanden zu enteignen.

Was Sie hier tun, ist, der Bevölkerung etwas vorzumachen. Sie machen Politik, Sie orientieren sich nicht an den Fakten und erzählen im Sachverhalt die Unwahrheit. So kann man nicht arbeiten. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)