Pressemitteilung:
“Warum jedes Jahr Freisitz & Wärmestrahler neu beantragen, wenn sich gegenüber dem Vorjahr nichts ändert? Eine Befristung von Sondernutzungserlaubnissen macht nur da Sinn, wo sie auch kurzfristig beansprucht werden. Speziell Gastwirte gehen allerdings von einem dauerhaften Betreiben ihres Gewerbes aus. Eine grundsätzliche Befristung einer Sondernutzung erscheint daher nicht sinnvoll. Für die Wirte fällt nur unnötig viel Bürokratie an. Hier muss Erleichterung her.”,
stellt René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, einen Antrag der Fraktion vor.
Die Freibeuter beauftragen mit dem Antrag die Stadtverwaltung zu prüfen, ob Sondernutzungserlaubnisse unbefristet und bis auf Widerruf des Antragstellers oder der Stadt Leipzig ausgestellt werden können. Das Bürokratie erleichternde Verfahren soll für einen Wirt so lange gelten, wie sich Sondernutzungstatbestände nicht ändern.
Wer eine Sondernutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen beantragt, muss im Rahmen der schriftlichen Antragstellung umfangreiche Unterlagen beibringen, die neben Beginn und Ende der Sondernutzung u.a. die Bezeichnung der Straßen, des betroffenen Abschnitts einschließlich der Größe der beabsichtigten Nutzungsfläche, Grund sowie Art der Sondernutzung einschließlich Lageskizze mit Maßangaben bzw. Lagepläne/Flurkarten, Erläuterungen durch Zeichnung, textliche Beschreibung und/oder Fotos, erforderlichenfalls sonstige Zustimmungserklärungen und Genehmigungen umfassen.
Rechtsgrundlage ist die Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung).