Leerstehende Gebäude in städtischem Eigentum

Anfrage:

Die Stadt Leipzig hat mit der Vorlage „Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten“ (VII-Ifo-06013) angekündigt, stärker gegen nicht mitwirkende Eigentümer von leerstehenden Immobilien vorzugehen.

Hierzu fragen wir an:

Wie viele leerstehende Immobilien befinden sich im Eigentum und Miteigentum

a)      der Stadt Leipzig,

b)      der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig,

c)      der Stiftungen bürgerlichen Rechts der Stadt Leipzig,

d)      der Unternehmen der Stadt Leipzig in der Rechtsform des privaten Rechts (100%),

e)      der Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Stadt Leipzig mittel- und unmittelbar zu über 50 Prozent beteiligt ist?

Antwort:

Die Anfrage wurde vom OBM abgewiesen. Eine aktualisierte Version der Anfrage wurde eingereicht.

Anfrage im Allris