Sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben der Stadt Leipzig

[Antrag VII-A-02862-NF-02| Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat im I. Quartal 2022 zu berichten, in welchem Maße Arbeitsverträge von MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig sachgrundlos befristet abgeschlossen werden und wie oft diese Befristungen verlängert werden können.
  2. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat im I. Quartal 2022 einen Maßnahmenplan vor, mit dem dargestellt wird, welche sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse zwingend erforderlich sind und wie nicht zwingend erforderlich befristete Arbeitsverhältnisse von MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe, die sachgrundlos befristete Arbeitsverträge haben, ohne Einschränkung der Aufgaben der entsprechenden Betriebe, Abteilungen oder Projekte, entfristet werden können.

Begründung:

Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen ist zwar nach dem „Teilzeit- und Befristungsgesetz“ (TzBfG) § 14 (2) zulässig. Es kann aber nicht der Anspruch der Stadt Leipzig und ihrer Eigenbetriebe sein, als „attraktiver Arbeitgeber mit einer etablierten Arbeitgebermarke“ in der Selbstbeschreibung, dieses Instrument weiter anzuwenden. Zudem ist der Verzicht auf sachgrundlose Befristungen seit 2,5 Jahren Beschlusslage in der Stadt Leipzig.

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Ursprüngliche Fassung:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat im III. Quartal 2021 zu berichten, in welchem Maße Arbeitsverträge von MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig sachgrundlos befristet abgeschlossen werden und wie oft diese Befristungen verlängert werden können.

  2. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat im IV. Quartal 2021 einen Maßnahmenplan vor, mit dem die MitarbeiterInnen, die sachgrundlos befristete Arbeitsverträge haben, ohne Einschränkung der Aufgaben der entsprechenden Betriebe, Abteilungen oder Projekte, entfristet werden können.

Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 948/58 der Gemarkung Paunsdorf – Erst- und Zweitvorlage – (Nacherfassung VII-DS-05535)

Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 948/58 der Gemarkung Paunsdorf – Erst- und Zweitvorlage – (Nacherfassung VII-DS-05535) (VII-DS-06095-NF-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 10.11.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden der Vorlage auch zustimmen. Es ist ja bereits bei der Einbringung durch den Oberbürgermeister dargestellt worden, dass wir hier eine sehr spezielle Immobilie haben. Je spezieller die Immobilien sind, desto schwieriger wird eben die die Vereinbarung eines Erdbaurechts, weil auch die Frage, was mit der Immobilie passiert, wenn es nicht mehr in dem Unternehmenszweck genutzt wird, am Ende einer möglichen Nutzung zu klären ist.

Ein kleineres, mittelständisches Unternehmen ist aufgrund der Finanzierungssituation darauf angewiesen, ein Objekt, das sie erwirbt, auch dinglich zu beleihen. Großkonzerne haben Gesamtkonzernfinanzierungen. Da wird bei der Finanzierung nicht mehr ein Objekt beliehen, sondern da hat man Finanzierungstranchen von verschiedenen Bankenkonsortien zur Verfügung, ohne dingliche Sicherheiten einbringen zu müssen. In solchen Fällen ist ein Erbbaurecht viel leichter zu vereinbaren als in der Situation eines Mittelständlers.

Ich wollte noch einmal etwas zum Verfahren sagen, da ich Mitglied im Grundstücksverkehrsausschuss bin. Es wurde hier von Frau Riekewald der Eindruck entdeckt, dass diese Vorlage im Grundstücksverkehrsausschuss als eilbedürftige Vorlage behandelt worden sei. Dies ist unzutreffend. Das ist in einem ganz normalen Verfahren, ohne Druck und ohne Eile, behandelt worden. Sie sprachen von der Eilbedürftigkeit. –

Es war nicht der ursprünglichen Tagesordnung, aber, Frau Riekewald, ich kann aus dem Ausschuss berichten, weil es eine öffentliche Ausschusssitzung war: Wenn eine Vorlage von Montag, Grundstücksverkehrsausschuss, auf Mittwoch, Ratsversammlung, auf die Tagesordnung kommt, weil drei Mitglieder Ihrer Fraktion beantragt haben, dies zu tun, können Sie doch der Verwaltung nicht vorwerfen, dass genau das passiert ist. Es war ja der Wunsch Ihrer Fraktion, es am Montag im Grundstücksverkehrsausschuss nicht zu entscheiden, sondern heute hier im Stadtrat.

Klar: Für die Kolleginnen und Kollegen, die nicht im Grundstücksverkehrsausschuss sind, mag dies jetzt eilbedürftig erscheinen. Aber wir haben das im Grundstücksverkehrsausschuss, Frau Riekewald, ganz normal diskutiert. Es gab eine erste Lesung. Da wurden von Mitgliedern des Ausschusses umfangreiche Fragen gestellt, auch an die Verwaltung. Am letzten Montag, in zweiter Lesund, hat die Verwaltung diese Fragen umfangreich beantwortet. Es konnte aber nicht entschieden werden, weil eben ein Antrag Ihrer Fraktion vorlag, es hier im Stadtrat zu behandeln. Das ist Ihr gutes Recht. Das will ich Ihnen gar nicht nehmen. Nur: Dann der Verwaltung vorzuwerfen, dass es kurzfristig auf die Tagesordnung kommt, ist ein bisschen befremdlich. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Fluglärm-Messstationen für den Leipziger Norden

Fluglärm-Messstationen für den Leipziger Norden (A 0062/22) (VII-HP-05094-NF-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 10.11.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Bonew! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist es so, dass das Aufstellen der zusätzlichen drei Messstationen nicht erforderlich ist. Der Flughafen ist gesetzlich verpflichtet, die Lärmschutzmessungen durchzuführen und auch zu bezahlen. Er tut dies mit festen und mobilen Messstationen. Es ist auch nicht so, dass der Flughafen bei der Auswahl der Orte für die mobilen Messstationen vollkommen frei ist, nach dem Motto: Dort, wo es am leisesten ist, messen wir am häufigsten, dann kommen die besten Ergebnisse raus. Nein: Die gesetzlichen Vorgaben sind ganz anders. Der Flughafen muss nämlich dort messen, wo es laut ist.

Alle Messungen haben ergeben, dass die entsprechenden Lärmgrenzwerte eingehalten wurden. Das ergibt sich aus dem Verwaltungsstandpunkt. Die drei zusätzlichen Messstationen werden folglich nur dann zu einer Veränderung führen, wenn der Flughafen seine Messungen bisher fehlerhaft oder gar rechtswidrig durchgeführt hat. Dass es dafür irgendwinen Grund oder Anlass gibt, dass da irgendwas bewusst falsch gemacht wurde oder fehlerhaft ist, wird auch von den Antragstellern in keiner Weise vorgetragen. Wenn dem so ist, werden diese drei zusätzlichen Messstationen keine Veränderung bringen. Sie werden das, was wir alle wissen, bestätigen, nämlich dass die Lärmgrenzwerte eingehalten werden.

Wichtig ist in dem Zusammenhang – weil wir in öffentlicher Sitzung sind -, dies auch so zu kommunizieren, damit Bürgerinnen und Bürger in dem vom Fluglärm betroffenen Nordraum nicht erwarten, dass durch das Aufstellen der Messstationen in absehbarer Zeit eine Lärmreduzierung eintreten würde. Wir halten die entsprechenden Stationen nicht für erforderlich.

Wir werden dem Antrag dennoch zustimmen, und zwar deswegen, weil immer wieder in der Diskussion über den Flughafen Leipzig laut oder unter vorgehaltener Hand behauptet wird, die Lärmmessungen stimmten nicht, die Werte seien zu hoch, und das werde alles nicht eingehalten. Eine Messung durch Stationen, die nicht vom Flughafen Leipzig betrieben würden, die nach meiner Auffassung das Ergebnis der Lärmmessungen bestätigen werden, kann zur Befriedung der Situation in den betroffenen Ortsteilen beitragen, weil durch Messstationen der Stadt deutlich gemacht werden kann: Die Messungen des Flughafens sind korrekt. Auch wenn der Lärm subjektiv für die Menschen vor Ort für Probleme sorgt, ist er objektiv gesetzlich zulässig. Das wird das Ergebnis sein.

Ich hoffe, dass dann, wenn die entsprechenden Messergebnisse vorliegen und sie auch so sind, wie ich es gerade vorgetragen habe, dies auch akzeptiert und der Stadt Leipzig nicht unterstellt wird, dass mit ihren drei Messstationen auch fehlerhaft gemessen wurde und der Lärm viel höher sei als mit diesen Messstationen gemessen. Ich hoffe, die drei Stationen tragen zur Befriedung der Situation bei. Wenn Sie dazu beitragen, dann halte ich angesichts der Diskussion, die wir zu diesem Thema in Leipzig führen, das dafür erforderliche Geld auch für angemessen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Preis für Azubis aus der Tourismusbranche

Preis für Azubis aus der Tourismusbranche (VII-A-04903)
Einreicher: SPD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 10.11.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Die Ausführungen des Kollegen Geisler hinsichtlich der Tourismusbranche und der Betroffenheit aufgrund der Pandemiesituation lassen sich sicherlich auch auf viele andere Branchen in der Stadt Leipzig übertragen. Es ist nicht nur die Tourismusbranche, die unter der Pandemie leidet, sondern es sind auch andere Bereiche. Denken Sie einmal an unsere Innenstadt: Der gesamte Einzelhandel leider darunter. Auch dort gibt es Personen, die im Hintergrund arbeiten und die man an der Front nicht sieht. Insofern erscheint es mir doch ziemlich willkürlich, gerade für die Auszubildenden der Tourismusbranche einen Preis auszuloben, und die Leistungen der anderen Auszubildenden in anderen Branchen – zwar nicht konkret gesagt, aber doch faktisch im Ergebnis – als nicht so preiswürdig einzuschätzen. Das halte ich für schwierig.

Jetzt kann man natürlich sagen: besser ein Preis für die Tourismusbranche als gar kein Preis. Deswegen werden wir als Fraktion dem Antrag auch zustimmen. Allerdings gibt es in der Umsetzung, liebe Kolleginnen und Kollegen, einige Probleme. Ich bitte Sie, Herr Oberbürgermeister – da Sie aufgefordert werden, ein Konzept vorzulegen-, diese Dinge zu klären.

Wir müssen klären: Wer soll eigentlich preisberechtigt sein? Da ist zum einen die Frage: Bezieht sich der Preis auf die in Leipzig wohnenden Auszubildenden, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Leipzig haben? Oder richtet sich der Preis an diejenigen, die in Unternehmen der Tourismusbranche in der Stadt Leipzig arbeiten, die also von außerhalb kommen, aber hier ihre Tätigkeit verrichten? Oder vielleicht sogar an beide? Auch das muss geklärt werden, Herr Oberbürgermeister.

Zudem ist die Tourismusbranche im Gegensatz zu anderen Branchen nicht im Branchenindex des Bundes legaldefiniert. Man rechnet zum Kern der britischen Tourismusbranche die bereiche Gastronomie und Hotellerie des Branchenindexes. Eigentlich ist es aber viel mehr. Weil es keine Legaldefinition dazu gibt, habe ich mir einmal den 17. Tourismusbericht der Bundesregierung angeschaut, aus dem ich jetzt gerne zitieren möchte.

Die Tourismuswirtschaft ist äußerstfacettenreich: Reiseveranstalter und Reisebüros, Hotels, und Gaststätten in Stäten und auf dem Land, Messen, Kongress- und Veranstaltungszentren, Museen, Theater und andere kulturelle Einrichtungen, Campingplätze, Auto-, Boots- oder Fahrradvermieter, Sporteinrichtungen, Vorsorge- und Rehakliniken, Natur- und Freizeitparks, Verkehrsunternehmen aus den Bereichen Bus, Bahn und Luftverkehr sowie Teile des Einzelhandels.

Herr Oberbürgermeister! Das ist der Tourismusbericht. Frage: Ist es das, was Sie meinen, was der Antragsteller meint, dass wir auch die Verkehrsunternehmen aus dem Bereich Luftverkehr dort miteinschließen sollen? Auf jeden Fall ist es erforderlich, dass Sie, Herr Oberbürgermeister, sofern der Antrag heute beschlossen wird, tatsächlich diese Definition vornehmen. Denn bevor wir einen Preis ausloben, muss klar sein, wer preiswürdig ist und wer nicht preiswürdig ist. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben der Stadt Leipzig

Sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben der Stadt Leipzig (VII-A-02862-NF-02)

Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 10.11.2021

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bereits im Jahre 2018 forderte Verdi:

Es ist höchste Zeit, das Teilzeit- und Befristungsgesetz zu ändern. Auch die Sachgründe gehören auf den Prüfstand, um die missbräuchliche Nutzung zu verhindern.

Sie stellten fest, dass der öffentliche Dienst befristet wie kein Zweiter. 70 Prozent der sachgrundlosen Befristung betreffen den öffentlichen Dienst.

Zum Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt es aktuell einen Referentenentwurf. Weiter ist man in Berlin noch nicht gekommen. Es wird also noch eine Weile dauern. Das sollte die Stadt Leipzig aber nicht abhalten, in der Verwaltung und in den Eigenbetrieben das Instrument der sachgrundlosen Befristung weniger einzusetzen. Die Fraktion Freibeuter hat deshalb beantragt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat im I. Quartal 2022 zu berichten, in welchem Maße Arbeitsverträge von MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig sachgrundlos befristet abgeschlossen werden und wie oft diese Befristungen verlängert werden können.

Bekommen haben wir – und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte – einen Sachstandsbericht über die Befristung der Stadtverwaltung; von den Eigenbetrieben kein Wort. Diesen Sachstandsbericht können wir zwar zur Kenntnis nehmen, aber er erfüllt die Forderung des Antrags nicht.

Bemerkenswert ist allerdings, dass die anfangs genannten Aussagen von Verdi bestätigt wurden: 93 Befristungen mit Sachgrund stehen 273 Befristungen mit Sachgrund entgegen. Vereinfacht gesagt: Das ist fast die dreifache Anzahl von sachgrundlosen Befristungen, wenn es auch nur 2,8 Prozent der Beschäftigten betrifft.

Die Aussage im Verwaltungsstandpunkt, eine Auswertung, wie häufig sachgrundlose Befristung verlängert wurden, sei aufgrund der hohen Arbeitsintensität nicht möglich, trifft den Inhalt des Antrags nicht. Wir haben beantragt, uns mitzuteilen, wie oft diese Befristungen verlängert werden können. Im Klartext wollen wir wissen: Reizen die Stadtverwaltung und die Eigenbetriebe den Rahmen des §14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz – also maximal zwei Jahre beziehungsweise dreimalige Verlängerung – aus oder beschränken sie diesen von sich aus?

Zu Punkt 2 des Antrags gibt die Verwaltung nur eine Auskunft:

Die Stadtverwaltung ist darauf angewiesen, die durch befristete Teilzeitanträge entstehenden Stellenanteile befristet nachzubesetzen, um handlungs- und leistungsfähig zu bleiben.

Wir sehen durchaus die Schwierigkeiten einer Entfristung, aber eine pauschale Verneinung kann und sollte nicht die Antwort sein. Auch wenn sich der Referentenentwurf noch im Gesetzgebungsprozess befindet, sollte sich die Stadt Leipzig schon jetzt zur Senkung der Quote auf 2,5 Prozent der Beschäftigten und die maximale Dauer von 18 statt bisher 24 Monaten positionieren. Besonders wichtig erscheint uns dies in den Eigenbetrieben, von denen im Sachstandsbericht keine Rede ist. Können diese eine eventuell gesenkte Quote von 2,5 Prozent überhaupt erfüllen? Wir stellen daher unseren Antrag mit der Präzisierung, die Sie vorliegen haben, der Terminkette für Punkt 1, I. Quartal 2022, und Punkt 2, II. Quartal 2022, zur Abstimmung. Weiterhin ändern wir mit der Neufassung die Formulierung:

Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat im I. Quartal 2022 einen Maßnahmenplan vor, mit dem dargestellt wird, welche sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse zwingend erforderlich sind und wie nicht zwingend erforderlich befristete Arbeitsverhältnisse von MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe, die sachgrundlos befristete Arbeitsverträge haben, ohne Einschränkung der Aufgaben der entsprechenden Betriebe, Abteilungen oder Projekte, entfristet werden können.

Damit gehen wir auf die Anmerkung des Bürgermeisters Hörning ein. Hierbei möchte ich noch anmerken, dass die Verwaltung den Punkt 1 de facto uns und der Fraktion DIE LINKE bei ihrem ähnlich lautenden Antrag bereits, wenn auch in leicht abweichender Form, zugesagt hat. Im Verwaltungsstandpunkt zum LINKEN-Antrag heißt es nämlich zusätzlich:

Der Bericht kann Aussagen über die Anzahl und Art mit und ohne Sachgrund der befristeten Beschäftigungsverhältnisse und differenziert nach Geschlecht treffen.

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE, der dann auch noch aufgerufen wird, nur Folgendes: Der Punkt 1 nimmt in erweiterter Form unserem Punkt 1 auf, aber der Punkt 2 ist konträr zu unserem Antrag. Er verlangt, Befristungen erst dann, wenn sie über fünf Jahre dauern, zu entfristen. Das beinhaltet nicht die sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge. Diese sind gemäß §14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz auf zwei Jahre begrenzt. Etwas anderes gilt gemäß Absatz 3 nur, wenn der Angestellte älter als 52 Jahre und vor Abschluss mindestens vier Monate beschäftigungslos war. Dann sind fünf Jahre möglich.

Trotz seines starken Titels fällt dieser Antrag hinter unserem Antrag sachlich zurück, weshalb wir ihm nicht zustimmen können.  – Danke schön.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Feindbild Vermieter

Laut dem qualifizierten Mietspiegel 2020 der Stadt Leipzig, an dem sich Vermieter zur Ermittlung der Miete orientieren sollen, wirken sich weder eine amerikanische Küche noch eine Videofreisprechanlage oder ein Gäste-WC mietpreiserhöhend aus. Ob sich Vorgenanntes in einer Mietwohnung befindet, hat also keine Auswirkungen auf die Höhe der Miete.

Mit Blick auf die Sozialen Erhaltungssatzungen in einigen Teilen der Stadt, die „Luxussanierungen“ verhindern sollen, verwundert nun, dass der Einbau einer amerikanischen Küche sowie einer Videofreisprechanlage oder eines Gäste-WCs gemäß der Stadt Leipzig geeignet sein sollen, den Mietpreis in die Höhe zu treiben und nach Meinung der Stadtverwaltung „Entwicklungen in Gang zu setzen, die tendenziell eine überdurchschnittlich hohe Verdrängungsgefahr für die im Erhaltungsgebiet vorhandene Wohnbevölkerung nach sich ziehen“.

Nun geht die Stadt dort, wo Erhaltungssatzungen in Leipzig angewendet werden, weiter gegen Eigentümer von unsanierten und leerstehenden Immobilien vor. Es seien „wirksamere Wege zur Durchführung von Maßnahmen gegenüber nicht mitwirkenden Eigentümern notwendig.“ Leider sieht die Verwaltung in dem Eigentümer den bösen Spekulanten, der wartet, bis er sich an einem Verkauf eine goldene Nase verdient. Manchmal gibt es einfach nur viele Erben und keine Lösung.

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 6. November 2021