Änderungsantrag: Digitale Sitzungen für Stadträt*innen in Sonderfällen ermöglichen

[Änderungsantrag VII-A-02558-NF-02-ÄA-01 | Einreicher: Freibeuter Fraktion | Status: Änderungsantrag wurde mehrheitlich beschlossen]

Beschluss:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Stadträtinnen und Stadträten eine digitale Teilnahme an beratenden Gremien des Stadtrats zu ermöglichen., sofern besondere Gründe wie gesundheitliche Einschränkungen oder Einschränkungen durch Sorgearbeit vorliegen.
  2. Die Möglichkeit der digitalen Zuschaltung bzw. Teilnahme wird nach Inkrafttreten des Regelwerks bis zum 30.06.2022, mindestens jedoch 6 Monate, erprobt und anschließend evaluiert.

Begründung:

Neben gesundheitlichen oder familiären Belangen stehen auch berufliche Gründe einem kommunalpolitischen Engagement entgegen. Daher soll für alle Stadträte, gleich welchen Grundes, die Möglichkeit der digitalen Teilnahme an beratenden Ausschüssen geschaffen werden.

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Ursprüngliche Fassung (Ursprungsantrag der Grünen):

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Stadträtinnen und Stadträten eine digitale Teilnahme an Gremien des Stadtrats zu ermöglichen, sofern besondere Gründe wie gesundheitliche Einschränkungen oder Einschränkungen durch Sorgearbeit vorliegen.
  2. Die Möglichkeit der digitalen Zuschaltung bzw. Teilnahme wird nach Inkrafttreten des Regelwerks bis zum 31.12.2021, mindestens jedoch 6 Monate, erprobt und anschließend evaluiert.

Neufassung der Grünen:

1.   Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Stadträtinnen und Stadträten eine digitale Teilnahme an beratenden Gremien des Stadtrats zu ermöglichen, sofern besondere Gründe wie gesundheitliche Einschränkungen oder Einschränkungen durch Sorgearbeit vorliegen.

2.   Die Möglichkeit der digitalen Zuschaltung bzw. Teilnahme wird nach Inkrafttreten des Regelwerks bis zum 30.06.2022, mindestens jedoch 6 Monate, erprobt und anschließend evaluiert.