Verfall des Hotels Astoria am Willy-Brandt-Platz (VII-A-02666-NF-01)
Einreicher: AfD-Fraktion
Aus der Ratsversammlung am 13.10.2021
Stadtrat Morlok (Freibeuter): „Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bonew! Ich melde mich hier zu Wort, weil es sich um eine öffentliche Sitzung handelt und das, was hier seitens der AfD zum Sachverhalt fälschlicherweise vorgetragen wurde, so nicht stehenbleiben kann, weil sonst in der Öffentlichkeit ein falscher Eindruck erweckt wird.
Es ist richtig: Es gibt eine zweite Baugenehmigung. Es ist aber auch richtig, dass diese zweite Baugenehmigung beklagt ist. Es gibt auch eine Klage desselben Klägers gegen diese zweite Baugenehmigung. Man könnte mit dem Bau beginnen, weil in diesem Fall nicht beantragt worden ist, den Sofortvollzug auszusetzen.
Wenn Sie aber wissen, dass ein solcher Antrag jederzeit im Verfahren nachgeschoben werden kann – und wenn ein Jurist seitens der AfD hier
entsprechende Worte führt, dann können wir wohl alle davon ausgehen, dass dieser Jurist weiß, dass dies so möglich ist, sonst wäre er ein schlechter Jurist -, wird jedem nachvollziehbar, dass es dem Investor angesichts der Kosten, die
bei der Mobilisierung einer solchen Baustelle entstehen, nicht zuzumuten ist, zu mobilisieren. Wenn man 100.000 Euro ausgegeben hat und alles läuft, dann muss man es wieder sein lassen.
Deswegen ist es richtig und nachvollziehbar von dem Investor, dass er schlicht und ergreifend das Urteil gegen den beklagten B-Plan abwartet. Er will ja bauen. Er hat ja einen Bauantrag gestellt. Sobald das entsprechende Urteil ergangen ist, baut er.
Ein Baugebot nach § 176 BauGB ist unzulässig in einer Situation, in der die Baugenehmigung beklagt ist. Das ist rechtlich gar nicht möglich, was Sie hier beantragen. Sie erwecken hier den Eindruck, als ob es hier ein Investor gäbe, der das Ziel hat, ein Objekt verfallen zu lassen, was mitnichten der Fall ist. Das wollte ich klarstellen. Deswegen habe ich mich zu Wort gemeldet. – Vielen Dank.“
(Es gilt das gesprochene Wort)